Top 5. Monika Pieper zur Sicherstellung der Sonderpädagogischen Förderung

Veröffentlicht am von unter Arbeit, Gesundheit, Soziales (A01), Monika Pieper.

Donnerstag, 25. Juni 2015

 

Top 5. Sonderpädagogische Förderung jetzt sicherstellen!

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/8978
direkte Abstimmung
Monika Pieper MdL | Foto Tobias M. EckrichUnsere Rednerin: Monika Pieper
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Monika Pieper

Monika Pieper (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gab es in Einzelfällen immer schon mal. Oft dauerte die Bearbeitung unverhältnismäßig lange. Das war auch einer der Kritikpunkte zum Thema „Förderberufskollegs“ in Bezug auf den gerade behandelten Antrag. Weiterlesen »

Top 12. Dirk Schatz zur Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle in NRW

Veröffentlicht am von unter Dirk Schatz, Innenausschuss (A09), Reden.

Mittwoch, 24. Juni 2015

 

Top 12. Eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle für Nordrhein-Westfalen schaffen

Antrag der Fraktion der  PIRATEN
Drucksache 16/8974
Mdl Dirk Schatz /Foto A.KnipschildUnser Redner: Dirk Schatz
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Dirk Schatz

Dirk Schatz (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Offensichtlich bin ich neben dem Minister der einzige Redner, der momentan da ist. Ich weiß nicht, ob wir warten sollen oder ob ich schon mal anfangen soll. Vizepräsident Oliver Keymis: Ich habe Ihnen das Wort erteilt, Herr Kollege. Sie können also sprechen. Bitte schön!

Dirk Schatz (PIRATEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, die bis jetzt anwesend sind, und auch diejenigen, die noch fehlen! Eine Frau, die durch Beamte der KPB Lippe misshandelt worden sein soll; ein tödlicher Faustschlag in Gelsenkirchen, bei dem ein Beamter der Kripo der Vater des beschuldigten Polizeibeamten ist; der Fall Herford; eine Kommissaranwärterin mit Migrationshintergrund, die auf rassistische Art und Weise von anderen Auszubildenden gemobbt wurde, und zuletzt das Kölner SEK ganz aktuell gleich zweimal. Das ist nur ein Auszug der Fälle, die allein im letzten Jahr im Innenausschuss und/oder der Presse thematisiert wurden. Es waren am Ende sogar noch ein paar mehr. Die Fälle, mit denen ich im Petitionsausschuss zu tun habe, sind dabei auch noch nicht eingerechnet. Weiterlesen »

Top 6. Frank Herrmann zur Forderung einer Überwachungsgesamtrechnung

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Reden.

Mittwoch, 24. Juni 2015

 

Top 6. Überwachungsgesamtrechnung  vorlegen: Transparenz über Situation der Freiheiten in unserer Gesellschaft schaffen!

Antrag der Fraktion der  PIRATEN
Drucksache 16/8976
Frank HerrmannUnser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Ganz herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Am vergangenen Samstag bei der Pressekonferenz nach dem Parteikonvent der SPD hat Sigmar Gabriel gesagt, dass es in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren keine neuen Argumente gibt. Wahrscheinlich meinte er, was die Gegner einer Vorratsdatenspeicherung schon immer gesagt haben, dass für ein Gefühl der Sicherheit die Überwachung der gesamten Bevölkerung nicht akzeptabel ist, und dass die Befürworter sagen: Wir machen es trotzdem. Weiterlesen »

Zukünftige Besitzverhältnisse der Jülicher Castoren

Veröffentlicht am von unter Hanns-Jörg Rohwedder, Persönliche Blogposts, Pressemitteilungen.

Unter der Voraussetzung, dass die beabsichtigte Bündelung der Nuklearkompetenzen in Jülich unter dem Dach der EWN durchgeführt wird, stellen sich Fragen nach den Besitzverhältnissen der Castoren. Während die EWN zu 100% dem Bund gehört, gehört das FZJ zu 10% dem Land. Unklar ist bei dieser Konstruktion, ob das Land dennoch seinen Einfluss auf die Zukunft der Castoren behält, weil es möglicherweise an der Finanzierung der Castorenlagerung und eventuellen Entsorgung weiter beteiligt ist. NRW ist schließlich auch im AVR-Aufsichtsrat vertreten, ohne AVR-Eigentümer zu sein, weil es 30% der Entsorgungskosten bezahlt.

Das Ministerium hat nun unsere Fragen beantwortet – Hanns-Jörg Rohwedder, Umweltpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, kommentiert:

„Ich sehe eine massive Diskrepanz. Einerseits würde der ‚mittelbare Besitzanteil des Landes‘ an den Castoren ‚untergehen‘, wenn die neu zu gründende Entsorgungsfirma unter der EWN Besitzer der Castoren wird. Andererseits finden noch Verhandlungen statt und ‚vorgesehen ist, dass das Land auch im Aufsichtsrat der neu strukturierten AVR vertreten ist und weiterhin Informations- und Beteiligungsrechte hat‘ – trotz untergegangenen Besitzanteils?

Zu den Kosten lässt sich noch nichts sagen, aber zwei Aufsichtsratssitze für das Land NRW sind der aktuelle Verhandlungsstand.

Diese Antwort beruhigt nicht! Die Befürchtung bleibt bestehen, dass das Land seine Verantwortung abgibt und je nach Verhandlungsergebnis sogar trotz untergegangenen Besitzanteils auf Kosten sitzen bleibt – ohne Mitspracherecht und damit ohne Verantwortung, denn ob das engültige Verhandlungsergebnis mit dem übereinstimmt, was nach jetzigem Verhandlungsstand vorgesehen ist, also angestrebt wird, steht in den Sternen.

Das Land darf sich nicht durch Tricksereien aus der Verantwortung stehlen! Die Betreiber haben die Kosten zu tragen! Der Nuklearabfall stammt aus einem Leistungsreaktor und darf nicht exportiert werden! Transporte sind zu vermeiden, in Jülich muss ein neues Zwischenlager errichtet werden, das sowohl den Ansprüchen an Erdbebensicherheit genügt als auch die Anforderungen der neuesten Rechtsprechung zur Sicherheit bei Flugzeugabstürzen (‚Brunsbüttel-Urteil‘) vollumfänglich berücksichtigt.“

 

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zukünftige Besitzverhältnisse der Jülicher Castoren“

Neues Gesetz erlaubt, Flüchtlinge schuldlos einzusperren

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Aussicht_FlurFamilientraktBüren640Das am 2. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ ist ein weiteres Puzzleteil der Bundesregierung zur Verschärfung des Asylrechts. Nachdem im letzten Jahr Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsstaaten“ benannt wurden, will man nun Menschen jederzeit inhaftieren können, um deren Rücküberstellung nach der Dublin-Verordnung oder die Abschiebung in die angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“ sicherzustellen. Zwar ermöglicht das Gesetzvorhaben (mithilfe einer Junktim-Regelung) vereinzelte Verbesserungen im Bereich von Kettenduldungen von bereits lange in Deutschland lebenden Flüchtlingen, aber im gleichen Gesetz wird eine unverhältnismäßige Härte gegen Neuankömmlinge eingeführt. Viele werden durch die teilweise unvermeidliche Unterstützung durch Helfer oder verlorene Pässe kriminalisiert und damit ihre Flucht unter Strafe gestellt. Legale Fluchtwege und Einwanderungsmöglichkeiten gibt es aber nach wie vor kaum. Damit liefern fast alle Flüchtlinge Inhaftierungsgründe laut Gesetz.

Das deutsche Asylrecht wird damit weiter ausgehöhlt. Das neue Bundesgesetz ist kein gutes Zeichen für Deutschland als Motor eines vereinten und offenen Europas. Wir sehen hier durchaus Widersprüche zum Geist der europäischen Grundrechtecharta. Auch die großen Zeitungen wie Spiegel und Süddeutsche appellierten an die MdB diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Es hat nichts genutzt, und es ist zu erwarten, dass über die Verschärfung des Asylrechts und die weitere Kriminalisierung von Flucht ausgerechnet die Rechtspopulisten jubeln werden.

NRW hat sich auf diese Asylrechtsverschärfung leider schon vorbereitet und den größten Abschiebeknast Europas in Büren wieder ans Laufen gebracht. Dafür haben die regierungstragenden Fraktionen vor drei Monaten mit allen Mitteln und allen rechtlichen und humanen Widerständen und Einwänden zum Trotz ein rechtswidriges Gesetz durchgepeitscht und dabei sogar ein Urteil des EuGH ignoriert. Es reicht nicht, Gitterstäbe anzumalen: Eine ehemalige Strafvollzugsanstalt kann nicht die Vorgaben des EuGH an die Ausgestaltung der Abschiebehaft erfüllen.

Seit Jahren steigen die Abschiebezahlen in NRW. Durch das nun verabschiedete Gesetz kann ein Großteil der Flüchtlinge mit Dublin-Verfahren in Büren inhaftiert werden. Zur Erinnerung: Als ‚Dublin-Verfahren‘ bezeichnet man die Verfahren, bei denen ein Geflüchteter bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde, bevor er in Deutschland Asyl beantragt. Gemäß dem sog. ‚Dublin-Übereinkommen‘ kann Asyl nur in dem Land beantragt werden, in dem der Geflüchtete erstmalig registriert wurde. 2014 wurde in mehr als 8.000 Fällen in NRW ein solches Verfahren eingeleitet. Hinzu kommen die Menschen aus Serbien, Mazedonien und anderen angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“, die nun aber direkt aus Sonderlagern heraus abgeschoben werden sollen. Es ist damit kaum möglich, auf legalem Weg nach Deutschland zu gelangen. Die Landes- und Bundesaufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge sind ausgelaufen und einen Termin in den deutschen Botschaften, um Visa für den Familiennachzug zu beantragen, gibt es – aktuellen Presseberichten zufolge, die wir als realistisch einschätzen – offensichtlich nur gegen Cash. Dieser Korruptionsskandal ist eine Schande.

Wir appellieren an die Kommunen und Ausländerbehörden, mildere Mittel als Abschiebehaft oder -gewahrsam anzuordnen. Zumal die Inhaftierung in Büren unserer Meinung nach immer noch gegen EU-Recht verstößt.
Um einen Überblick über die Abschiebpraxis in NRW zu erhalten, habe ich aktuell eine Reihe von Anfragen zur Thematik an die Landesregierung gestartet:

Abschiebungen in NRW

Sammelabschiebungen in NRW

Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen von Asylsuchenden, Geduldeten und Ausreisepflichtigen

Chaos in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsaufnahme: Jetzt müssen endlich die Kräfte gebündelt werden

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Das Neueste, Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss zur erneuten Krise der NRW-Flüchtlingsaufnahme:

Leider war dieser erneute Zusammenbruch des Erstaufnahmesystems absehbar. Die Landesregierung kalkuliert die benötigten Aufnahmeplätze immer wieder zu eng und ist von einem Bedarf von 10.000 Plätzen ausgegangen. Allerdings nehmen Menschenrechtsverletzungen, Kriege und Krisen zu, daher wird die Landesregierung in Flüchtlingsfragen keine Sommerpause einlegen können. Wir brauchen 20.000 Plätze, die grundlegende Qualitätsstandards erfüllen müssen und in denen Menschen zur Ruhe kommen und nicht nach maximal zwei Wochen in Kommunen ohne weitere Betreuung weitergeleitet werden. Mit zwei Gipfeln, warmen Worten und einem einzelnen Personalausstausch ist die Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme nicht zu schaffen. Die Landesregierung muss nun endlich den Kopf aus dem Sand ziehen und eine Interministerielle Arbeitsgruppe schaffen. Die Kräfte müssen gebündelt werden: Alle Ministerien müssen für die Bewältigung der Dauerbaustelle Flüchtlingsaufnahme zusammenarbeiten.

 

Es geht einfach nicht, was sich die Regierung hier seit Monaten leistet. Im September 2012 ist die Flüchtlingsaufnahme das erste Mal zusammengebrochen, und seither jagt ein Aufnahmestopp den nächsten. Leidtragende sind die Flüchtlinge und Kommunen. Die Kommunen müssen mittlerweile auch noch die Fahrtkosten zu den Anhörungen im BAMF zahlen. Die Flüchtlinge werden in NRW immer noch nicht anständig versorgt und betreut. Auch nach dem Misshandlungs-Skandal von Burbach fehlt es immer noch am Nötigsten. Das muss sich dringend nachhaltig ändern.

SPD, Grüne und CDU wollen Demokratieabbau durch Sperrklausel

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Kommunales, Persönliche Blogposts.

Über das Demokratieverständnis politischer Parteien kann man manchmal eben nicht trefflich streiten. Wir Piraten sind bekanntlich gegen die Einführung von Sperrklauseln auf kommunaler Ebene; auch gegen jene Sperrklausel, welche Rot-Grün in NRW aktuell einfordert.

Grund: Es gibt eben jene gesellschaftlichen kleinen Gruppen, deren Stimmen in den Räten und auch in Parlamenten notwendig sind, weil sie in repräsentativen Demokratien oftmals den Ausschlag für ein lebens- und liebenswertes, gesellschaftliches Miteinander darstellen. Das nennen wir gemeinhin auch „Partizipation“.

Offenbar sind diese (wenigen) Stimmen zuweilen auch entscheidend, wenn man gerade mal nach Köln schaut und die dortigen Ratsmehrheitsverhältnisse betrachtet. Dort schicken sich SPD und Grüne gerade an, ihre nicht vorhandene Mehrheit im Rat vermittels einer Tolerierungs-Vereinbarung durch die Piraten-Ratsgruppe zu erlangen. Eine Gruppierung, die mit der geforderten Sperrklausel nicht vertreten wäre. Das Ergebnis in 2014 bei der Kommunalwahl war 2,1 % der Stimmen. Die Sperrklausel von Rot-Grün will 3 %, die der CDU will 2,5 %; so ganz einig ist man sich noch nicht.

Wieviel Bigotterie braucht´s noch, um die Demokratie an die Wand zu fahren? Parteien mit einem solchen Demokratieverständnis (SPD, Grüne, CDU) als Mehrheitsbeschaffer und Sperrklauselopfer (Piraten) zu unterstützen müsste nach meiner Auffassung – und nicht zuletzt mit Blick auf Köln – ab sofort sehr sehr „teuer“ werden.

Denn niemand hat jemals behauptet, dass Demokratie bequem ist.

Landesgeschäftsführer Trennheuser von Mehr Demokratie e.V. bringt es heute auf den Punkt: „Mit solch einem Trauerspiel leistet man der Parteienverdrossenheit Vorschub“.

Ich fordere: Schraubt nicht an der Verfassung rum, um eure Machtspielchen zu treiben! Glaubt nicht, dass die Menschen in unserem Land das nicht bemerken!

Wer wie die Sozial- und Christdemokraten undifferenziert und ohne jeden Beleg für die vermeintlichen Begründungsansätze in Hinblick auf die unmittelbaren Lebensräume der Menschen (Kommunen/Gemeinden) Sperrklauseln fordert, kratzt unweigerlich am nachhaltigen Bestand der Demokratie. Das Defizit liegt auf der Hand; die Stimmen von hunderttausenden, gar Millionen Menschen in NRW, wären angesichts beabsichtigter Sperrklauseln künftig nicht mehr berücksichtigungsfähig. Die Parteien- und Gruppierungsvielfalt würde ein massives Defizit erfahren. Soll dieser Sperrklausel-Move hinter vorgehaltener Hand „gegen Rechts“ gehen, so sei all den lupenreinen Demokraten zugerufen: Rechte Strömungen, Gruppierungen und Parteien bekämpft man mit bunter (Parteien-)Vielfalt, guten Argumenten bei den Menschen und dadurch, dass man in Worten und Taten lebt:“Kein Fußbreit!“

E-Government-Gesetz NRW: Jetzt online kommentieren

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Kommunales, Open Government/-Data, Persönliche Blogposts.

Heute hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW veröffentlicht.

Der Entwurf sollte eigentlich schon Anfang dieses Jahres in die Verbändeanhörung gehen und leider deutlich später als geplant. Das E-Government-Gesetz des Bundes vom 31. Juli 2013 hat zahlreiche Veränderungen gebracht, die NRW jetzt mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen möchte. Die Gelegenheit, hier Meilensteine im Bereich OpenGovernment zu erfüllen, wurde leider nicht genutzt. Stattdessen beschränkt sich die Landesregierung in vielen Fällen auf die handwerkliche Umsetzung der Bundesvorgaben auf Landesebene.

Wer Lust hat, sich für Bürgerbeteiligung, OpenData und freie Formate einzusetzen, kann ab heute unter egovg.nrw.de den Gesetzentwurf öffentlich kommentieren, daher möchte ich hier auf ein paar Passagen des EGovG NRW hinweisen, die hierzu besonders wichtig sind. (Für Verbände und Vereine gibt es außerdem die Möglichkeit, gesondert Stellungnahmen einzureichen.)

Beteiligung und Partizipation

Beteiligungs- und Partizipationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil von OpenGovernment, im Entwurf der Landesregierung findet sich dazu aber nahezu nichts, lediglich:

§ 18 Elektronische Beteiligungen
(1) Die Behörden können die Möglichkeit für elektronische Beteiligungen eröffnen. Nach anderen Rechtsvorschriften geregelte Beteiligungsverfahren bleiben unberührt.
(2) Die Ergebnisse durchgeführter Beteiligungen sind bekannt zu geben.

Kurz, knapp, freiwillig. Leider keinerlei Vorgaben ob, wie und für was Beteiligungsverfahren genutzt werden sollen.

OpenData

Zu OpenData finden sich leider nur folgende Regelungen:

§ 16 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten
Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten auf elektronischem Weg bereit, so sind diese in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen anzubieten. Ein Format ist ‚maschinenlesbar, wenn die enthaltenen Daten durch Software automatisiert, ausgelesen und verarbeitet werden können. Die Daten sind mit Metadaten bereitzustellen. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, ,in denen Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit gewährleisten. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Daten, die vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens gemäß § 26 Absatz 1 dieses Gesetzes) erstellt wurden, nur, wenn sie grundlegend überarbeitet werden. Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht, soweit Rechte Dritter oder geltendes Recht entgegenstehen.

sowie

§23 Verordnungsermächtigung und Verwaltungsvorschriften
(1) Das für Informationstechnik zuständige: Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerien durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Nutzung der Daten und Ausgestaltung der Metadaten nach § 16 zu erlassen.

Zusätzlich soll der neue „IT-Kooperationsrat“ Empfehlungen zu  Daten und Metadaten abgeben (§21 Abs. 4 ).

Hier werden lediglich Anforderungen an Datenportale geschaffen, falls es überhaupt welche geben sollte.
Denn es gibt an keiner Stelle die Verpflichtung von öffentlichen Stellen, weder im Land noch in den Kommunen, Daten bereitzustellen. Hier sollte OpenData per Gesetz eingeführt werden – verbindlich und für alle Ebenen in NRW.

Zu den Anforderungen selbst lässt sich anmerken, dass „in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen“ sehr unbestimmt ist und die wesentlichen Konditionen, unter denen die Daten bereitgestellt werden können, nicht per Gesetz sondern in einer Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Hier könnten lokale OpenData-Projekte der Kommunen gefährdet sein, wenn die Rechtsverordnung restriktivere Bedingungen vorgibt, etwa eine Lizenzierung unter der Datenlizenz-Deutschland.

Freie Formate

Freie Formate sind im Entwurf nicht vorgesehen, stattdessen zieht man sich auf „offene Standards“ aus dem „European Interoperability Framework“ (Mitteilung der Kommission „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste“, vom 16.12.2010, COM(2010) 744 final, Anhang 2, Punkt 5.2.1) zurück.

In § 4 Abs. 3 findet sich folgender Punkt zum Dateiaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern:

Werden an Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen Dateien übermittelt, sollen für diese Dateiformate genutzt werden, deren Spezifikation folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Alle Beteiligten können gleichberechtigt an der Entwicklung der Spezifikation mitwirken und eine öffentliche Überprüfung ist Bestandteil des Entscheidungsprozesses,
2. die Spezifikation steht jedermann zur Prüfung zur Verfügung und
3. die Lizenzierung der Urheberrechte an der SpezifIkation erfolgt zu fairen, angemessenen und diskriminierungs freien Bedingungen oder gebührenfrei in einer Weise, die eine Integration sowohl in proprietäre als auch quelloffene Software zulässt.
Von Nummer 1 kann abgewichen werden, wenn die Spezifikation durch die Vermessungsverwaltungen des Bundes und der Länder für Geobasisdaten definiert worden ist.

Freie Formate zeichnen sich dadurch aus, dass sie frei sind von Besitzrechten Dritter. Das heißt,  öffentlich einsehbare Standards, die von jeder Person ohne Lizenzierung, Entgelt oder Einschränkungen genutzt werden kann.
Die vorgeschriebene Nutzung von „Offenen Formaten“ durch die öffentliche Hand sichert einzelnen Unternehmen langfristig Lizenzeinnahmen und schafft so Oligopole. Dies behindert insbesondere die Entwicklung freier Software und schadet dem freien Wettbewerb.
In der Begründung des Gesetzentwurfes wird weiterhin ausgeführt:

Es entsteht keine Verpflichtung, aktiv offene Standards für Bereiche zu entwickeln, in denen kein solcher Standard vorhanden ist.

Das ist natürlich auch nicht schön und sollte geändert werden. Das werden wir im weiteren Verlauf der Beratungen zu dem Gesetz natürlich einfordern. Über Unterstützung in Form von Eingaben und Anregungen unter egovg.nrw.de freuen wir uns und sicher auch die Landesregierung, denn dort ist noch viel Beratung notwendig!

Top 6. Stefan Fricke zur Stärkung des Binnenschifffahrtsstandorts NRW

Veröffentlicht am von unter Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Reden, Stefan Fricke.

Freitag, 26. Juni 2015

 

Top 6. Binnenschifffahrtsstandort  Nordrhein-Westfalen stärken – Landesregierung muss endlich ein neues

Wasserstraßenverkehrs- und Hafenkonzept vorlegen
Antrag der Fraktion der  FDP
Drucksache 16/8993
MdL Stefan Fricke | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Stefan Fricke
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Top 5. Nicolaus Kern zur Umsetzung der internationalen Nachhaltigkeitsziele

Veröffentlicht am von unter Europa und Eine Welt (A06), Nico Kern, Reden.

Freitag, 26. Juni 2015

 

Top 5. Post-2015-Agenda  für nachhaltige Entwicklung – Nordrhein-Westfalen als Vorreiter bei der  Umsetzung der internationalen Nachhaltigkeitsziele

Antrag der Fraktion der  SPD und der Fraktion  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/8988
direkte  Abstimmung
Nico Kern MdL | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Nicolaus Kern
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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