Der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird heute voraussichtlich mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einführung der Schuldenbremse ab 2020 beschließen. Dazu erklärt Nicolaus Kern, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Heute ist ein schwarzer Tag für die Menschen und den Parlamentarismus in unserem Land. Das Investitionsverbot namens Schuldenbremse ist eine reine Ausgabenbremse – und damit eine Aufgabenbremse. Wo und in was künftig investiert wird, entscheidet dann nicht mehr das Parlament, sondern private Investoren.
Das sieht man bereits im Bund, wo die Schuldenbremse schon gilt. Der Autobahnbau wird hier gerade privatisiert, wodurch Investoren und Banken entscheiden, ob und wie saniert wird. Die Einführung der Schuldenbremse in Bund und Länder wirkt daher wie ein Gaspedal für Privatisierungen und ÖPP-Projekte. Das ist eine Selbstentmachtung der Parlamentarier: Mit der Schuldenbremse wird der Landeshaushalt zum ausgeblasenen Osterei: Außen bunt, innen hohl.“
Zu der Behauptung, man müsse aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz diese auch auf Landesebene regeln, um noch einen haushaltspolitischen Spielraum in Notsituationen zu haben, sagt Nicolaus Kern:
„Art. 109 III GG ist einer der größten verfassungspolitischen Fehlgriffe des Bundesgesetzgebers. Die Eigenständigkeit der Länder ist vor Zugriffen des Bundes durch das Prinzip der Bundesstaatlichkeit geschützt. Es kann auch nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit ausgehebelt werden. Es unterliegt der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 III GG.“