In dem heute vor der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf verhandelten einstweiligen Verfügungsverfahren haben sich die Fraktion und der Betriebsrat zur gütlichen Beilegung dieses Verfahrens verständigt. Die Fraktion wird dem Betriebsrat binnen einer Woche wieder ein E-Mailpostfach nebst Kalender zur Verfügung stellen, das der Betriebsrat für Betriebsratsarbeit nutzen darf.
Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2016 – 4 BVGa 11/16 – Landesarbeitsgericht Düsseldorf – 7 TaBVGa 7/16
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