Einmischen, aber richtig! Jugendpartizipation stärken!

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Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN

I. Ausgangslage

Junge Menschen sind in vielfältiger Weise von landespolitischen Entscheidungen betroffen. Sie sind politisch interessiert und engagiert, das legt auch der 10. Kinder- und Jugendbericht dar, in dem festgestellt wird: Junge Menschen engagieren sich stark in Verbänden und Organisationen, Schulen oder für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke. Kinder und Jugendliche haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Beteiligung. Der Schlüssel dazu ist eine aktive einmischende Jugendpolitik, die die Bedürfnisse und Vorstellungen junger Menschen aufgreift, vor allem Partizipation ermöglicht und junge Menschen als Vertreterinnen und Vertreter eigener politischer Interessen ernst nimmt.

Die Frage, wie die politischen Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene gestärkt werden können, wurde in dieser Wahlperiode von den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendrings, des Kinder- und Jugendrats NRW und der LandesschülerInnenvertretung im Rahmen von insgesamt vier Workshops intensiv diskutiert.

Um den konstruktiven Dialog in der nächsten Wahlperiode fortzusetzen, wurde am 10. November 2016 von allen Beteiligten eine Absichtserklärung unterzeichnet, die zum einen die auf den Workshops erreichten Zwischenergebnisse festhalten und zum anderen die Fortsetzung des Prozesses zur Weiterentwicklung von Jugendbeteiligung auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen in der kommenden Wahlperiode fördern soll.

II. Der Landtag begrüßt

  • dass die Landtagsfraktionen ihren Willen bekräftigen, den Prozess „Jugendpartizipation“ auch über die 16. Wahlperiode hinaus gemeinsam mit den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen und mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendrings, des Kinder- und Jugendrats NRW und der LandesschülerInnenvertretung fortzusetzen. Ziel soll es sein, den Prozess zur Beteiligung junger Menschen auf Landesebene sicherzustellen und voranzutreiben. Dabei sollen die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen sowie nach Möglichkeit wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem In- und Ausland berücksichtigt werden.
  • dass die Landtagsfraktionen ihren Wunsch bekräftigen, den Prozess der politischen Partizipation von jungen Menschen so zu gestalten, dass diese Gesellschaft und Politik mitgestalten können und die Politik ihre Belange mitdenkt.
  • dass die Landtagsfraktionen die Idee eines Forums junger Menschen zur Beteiligung im Sinne der Vereinbarungen vom 10. November 2016 anerkennen und zusammen mit den jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln wollen.

PKW-Maut von CDU, SPD und CSU durch den Bundesrat stoppen.

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I. Sachverhalt

Am 24. März 2017 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit Stimmen von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion der für die Einführung der „PKW-Maut nach Dobrindt“ erforderlichen Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes zugestimmt. Die geplante PKW-Maut steht damit vor der Einführung, sofern nicht von den Mitgliedern des Bundesrats ein Vermittlungsausschuss angerufen wird. Der Vermittlungsausschuss kann die PKW-Maut bis zur Bundestagswahl verzögern und dadurch erneut auf den Prüfstand stellen. Die Bundesländer können jedoch auch entscheidende Änderungen erreichen.

Hierbei ist es von größter Bedeutung, dass nicht ein ungenügender Kompromiss geschlossen wird, sondern wirklich Verbesserungen und vor allem Vereinfachungen erreicht werden.

Die NRW-Landesregierung stellt in Aussicht, der teuren PKW-Maut letztlich zuzustimmen, wenn Ausnahmen für Grenzregionen ermöglicht würden. Zwar wurde die PKW-Maut auf Grund der Grenzsituation mit der Schweiz und Österreich erfunden, dennoch ist das Anliegen zunächst verständlich: Die Grenzregionen würden wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders stark unter der Einführung der PKW-Maut leiden.

Allerdings würden zusätzliche Ausnahmen die sowieso unnötig komplexe PKW-Maut weiter verkomplizieren und verteuern. Die PKW-Maut muss – sofern sie nicht zu verhindern ist – insgesamt deutlich vereinfacht werden, denn nur dann besteht die Chance, dass durch sie überhaupt Geld eingenommen werden kann.

Die derzeit geplante Maut-Infrastruktur hat eine Komplexität, die für die Aufgaben, die geplanten Tarife, nicht benötigt wird. Eine solche überdimensionierte Überwachungs­infrastruktur wäre allemal für kombinierte Kilometer- und Zeittarife notwendig. Eine angemessenere, einfache Ausführung einer PKW-Maut ist die Vignette. Die intelligenteste Variante jedoch ist Nutzung der Energiesteuer (Mineralölsteuer). Eine entsprechende Erhöhung der Energiesteuer würde kaum bürokratischen Aufwand bedeuten und das Geld könnte nahezu vollständig für die Infrastruktur verwendet werden. Es ergäbe sich sogar ohne zusätzlichen Aufwand eine politisch wünschenswerte Lenkungswirkung – ganz ohne die Risiken, die bei dem Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur entstehen würden.

Die PKW-Maut hat wirksame Finanzierungs-Lösungen und die Debatte um die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur bereits über Jahre blockiert. Sie darf nicht zusätzlich der Einführung von Straßenprivatisierungen dienen. Im Gegenteil müssen die verkehrsträgerübergreifende Sanierung der Infrastruktur und die priorisierte Investition in eine smartgerechte Verkehrswende zu den wichtigsten verkehrspolitischen Themen werden.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

in einem Vermittlungsausschuss des Bundestags und Bundesrats, zur PKW-Maut (Infrastrukturabgabengesetz) die folgenden Forderungen einzubringen und zu verhandeln:

  • Die Nutzung von intelligenten und einfachen Alternativen zur PKW-Maut, wie die Energiesteuer.
  • Die massive Vereinfachung der PKW-Maut z.B. auf Basis von Vignetten.
  • Ein allumfassendes und dauerhaftes Verbot der Nutzung der Maut-Infrastruktur für jegliche Zwecke, die nicht der Mauterfassung dienen.
  • Das dauerhafte Ausschließen der Nutzung der PKW-Maut, der Maut-Daten oder der Maut-Infrastruktur für die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen sowie für die entsprechende Abrechnung – einschließlich aller Statistiken, die zur Privatisierung und Bewertung herangezogen werden.
  • Neue finanzielle Mittel müssen mit hoher Priorität für die Verkehrswende aufgebracht werden. Dazu gehören die Finanzierung der Sanierung alter Stadtbahntrassen und -tunnel durch den Bund und die Investition des Bundes in einen massiven Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs.

Das Fach Informatik an allen nordrhein-westfälischen Schulen stärken!

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

In der Diskussion über die Bildungsaufgaben für ein Leben in der digitali­sierten Welt wird der hohe Stellenwert des Fachs Informatik allgemein an­erkannt. Denn: „Informatik ist die Be­zugswissenschaft sowohl für die di­gitale Bildung wie auch für die Entwicklung der Medien­kompetenz und für den Übergang von der Industriegesellschaft zur Informationsgesell­schaft.“ (Fachgruppe Informatische Bildung Nordrhein-Westfalen in der Gesellschaft für Infor­matik, Stellungnahme 16/3815) Diesem hohen Stellenwert für eine zeitgemäße Allgemeinbil­dung kann nicht allei­n mit der Vermittlung von informatischen Grundkenntnissen in anderen Fächern entspro­chen werden.

Ein Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus zeigt, dass in anderen Ländern bereits An­sätze existieren, um informatisches Denken bereits für Kinder im Grundschulalter verfügbar zu ma­chen. Beispielsweise in England wurde zum Schuljahr 2014/15 das Fach „Computing“ als Pflichtfach ab der 1. Klasse eingeführt. Neben dem Erwerb von Medienkompetenz zielt der Kernlehrplan in England auch darauf ab, ein Verständnis für grundlegende Konzepte der In­formatik bei den Schülerinnen und Schülern zu schaffen (vgl. Renate Acht, Wie passt ein Video durchs Kabel? Informatische Bildung im Primarbereich, in: Schule NRW, 07/08 2015, S. 327ff.). Auch in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Projekt „Informatik an Grundschulen“ ein erster Schritt in diese Richtung unternommen worden. In diesem Projekt wird an fünf Grund­schulen in NRW erprobt, wie informatische Bildung ohne den Einsatz von Informatiksyste­men für Grundschülerinnen und Grundschüler gestaltet werden kann.

Im Ganzen betrachtet ist das Fach Informatik an den nordrhein-westfäli­schen Schulen im Ver­gleich zu den meisten anderen Fächer nur schwach vertreten. Gegenwärtig wird Informa­tik als Wahlpflichtfach in der Sekun­darstufe I angeboten. Zu Beginn der gymnasialen Ober­stufe kann es als Grundkurs gewählt werden und in der Qualifikationsphase auch als Leis­tungskurs weitergeführt werden. So kann Informatikunterricht zwar an der Mehrzahl der wei­terführenden Schulen angeboten werden, aber auf das Fach entfällt nur ein kleiner Unter­richtsanteil. 

Es wird auch nur von relativ wenig Schülerinnen und Schülern in der gymnasia­len Oberstufe gewählt. Dabei belegen in der gymnasialen Oberstufe nur sehr wenige Schüle­rinnen das Fach. Im Schuljahr 2015/16 wur­den in der gymnasialen Oberstufe insgesamt 42041 Schülerinnen und Schüler im Fach Infor­matik unterrichtet, darunter ledig­lich 10472 Schülerinnen. Unter den 1576 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2015/16 in der Qualifikationsphase Informatik als Leistungskurs be­legt haben, finden sich nur 287 Schüle­rinnen (vgl. Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2015/16, hrsg. v. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Lan­des Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2016, S. 92).

Auch wird das Fach Informatik oftmals von Lehrerinnen und Lehrern unter­richtet, die keine Lehrbefähigung für dieses Fach haben. Im Bericht zur Aktuellen Situation bezüglich des Fachs Informatik (Vorlage 16/4904) gibt die rot-grünen Landesregierung zum fachfremd er­teilten Unterricht im Fach Informatik für das Schul­jahr 2016/17 Quoten zwischen 36,2% an Gymnasien und 82,8% an Hauptschulen an. Dies zeigt, dass Fachlehrer für Informatik in den Kollegien nicht ausreichend vertreten sind. Es ist anzunehmen, dass sich die Situation in Zukunft noch verschärft. Hierauf weist bei­spielsweise Klaus Klemm in seiner aktualisierten Version der Studie „Lehrerinnen und Lehrer der MINT-Fächer: Zur Bedarfs- und Angebots­entwicklung in den allgemein bildenden Schu­len der Sekundarstufen I und II am Beispiel Nordrhein-Westfalens“ aus wem Juli 2015 hin. Für die Bestandsentwick­lung der Lehrkräfte dieses Fachs bis zum Schuljahr 2025/26 erwartet Klemm einen Rück­gang auf 52% des Wer­tes des Schul­jahrs 2012/13. Als Bedarfsdeckungs­quote bis zum Schuljahr 2025/26 prognos­tiziert Klemm für das Fach Informatik lediglich eine Quote von 25%.

II. Der Landtag stellt fest

  • Angesichts der zentralen Bedeutung des Fachs Informatik für die Bildung in der digi­talisierten Welt ist anzustreben, dass mehr Kinder und Jugendliche in die­sem Fach unterrichtet werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Fachs Informatik zu ergreifen und dabei insbeson­dere gegenüber den Hochschulen, die Standorte der Lehrerausbildung sind, anzuregen, die Kapazitäten für die Lehramtsstudiengänge für das Fach Informatik auszubauen, so dass auf Zulassungsbeschrän­kungen für diese Studiengänge möglichst verzichtet werden kann.
  • in der Lehramtszulassungsverordnung das Studienfach Informatik bei den Studien­gängen der weiterführenden Schulen (§3 Abs. 2 und §4 Abs. 2) in die Liste jener Fä­cher aufzunehmen, die mit einem beliebi­gen zweiten Fach kombiniert werden können.
  • das Projekt „Informatik an Grundschulen“ mit dem Ziel fortzuführen, die verbindliche Aufnahme von Lerninhalten der informatischen All­gemeinbildung in den Unterricht der Grundschulen vorzu­bereiten.

Die Game- und Netzkultur lebt mit dem Streaming: Veraltete Rundfunkkonzepte der Medienanstalten müssen für das digitale Zeitalter neu konzipiert werden!

Veröffentlicht am von unter Anträge, Marc 'Grumpy' Olejak.

I. Sachverhalt

Gemäß des aktuell gültigen Rundfunkstaatsvertrages braucht ein regelmäßig ausgestrahltes Liveprogramm für über 500 Personen eine Zulassung als Rundfunkangebot. Demnach hat am 21. März die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beschlossen, einem beliebten Streaming-Kanal aus NRW, der auf der Streaming-Plattform „Twitch“ den Betrieb untersagen, wenn kein Zulassungsantrag gestellt wird.

Diese Einschätzung des ZAK entspricht der zurzeit gültigen Rechtslage. Problematisch ist jedoch die Übertragung von Regelungen, die für traditionellen Rundfunk geschaffen worden sind, auf das Internet. Streaming-Angebote, wie im aktuellen Fall für das sogenannte „Let’s Play“ – der Liveübertragung von Gaminghandlungen ins Netz – sind fluktuierend. Die Streaming-Angebote sind nicht immer mit kommerziellen Absichten verbunden.

Jede Privatperson im Netz kann mit entsprechender Motivation selbst zum Live-Sender werden und damit Teil einer netztypischen „n:n-Kommunikation“ (Nutzer zu Nutzer). Diese Form der Kommunikation bedeutet, dass ein Sender gleichzeitig Empfänger ist und diese Rolle sich je nach Blickwinkel und aktueller Aktivität ändern kann. Ein Sender nach traditioneller Auffassung von Rundfunk strahlt aus und wird von einem Publikum empfangen. Der Sender selbst ist kein Empfänger.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Anbieter von solchen Live-Streams nicht die Inhaber der jeweiligen technischen Plattform sind, von der aus sie ihr Angebot zur Verfügung stellen. Daher ist es notwendig, die Rolle der jeweiligen Streaming-Plattform zu evaluieren.

II. Der Landtag stellt fest

  • Die aktuell gültige Rechtslage im Rundfunkstaatsvertrag für genehmigungspflichtigen Rundfunk ist für die Art und Form von Video-Liveübertragungen im Internet nicht in allen Aspekten übertragbar.
  • Für die Live-Übertragungen von Audioinhalten gelten nicht dieselben Regeln.
  • Einzelpersonen ohne kommerzielle Interessen können potenziell ein großes Publikum im Netz erreichen. Dies würde nach derzeitiger Rechtslage zu hohem bürokratischen Genehmigungsaufwand führen, der nicht gerechtfertigt ist und Innovation hindert.
  • Die Situation bezüglich Live-Streaming-Angeboten muss bezüglich der Anbieter von technischen Streaming-Plattformen und der jeweiligen einzelnen Streamer getrennt evaluiert werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • Die Unterschiede zwischen traditionellem Rundfunk und Live-Streaming-Angeboten im Internet zu evaluieren
  • die Unterschiede zwischen den jeweiligen Technischen Streaming-Plattformen und einzelnen Live-Streamern zu untersuchen
  • Die Ergebnisse der oben genannten Prüfaufträge für die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages zu nutzen

Lehren aus der Legislaturperiode ziehen: Der Landtag muss Grundpfeiler einer effektiven Breitbandpolitik setzen.

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Ausgangslage

Die Entwicklung einer leistungsfähigen und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung im digitalen Zeitalter. Gesellschaftliche Teilhabe, die Attraktivität des ländlichen Raums sowie die Umstellung auf digitale Wertschöpfung hängen direkt von der Existenz eines schnellen Netzzugangs ab.
Im Laufe dieser Legislaturperiode hat diese Erkenntnis dazu geführt, dass der Förderung des Breitbandausbaus vermehrt Relevanz in der Bundes- wie in der Landespolitik beigemessen wurde.

Die Förderpolitik steht dabei vor zwei grundlegenden Herausforderungen. Zum einen gilt es, die digitale Spaltung zu überwinden, also Regionen mit schlechter Kommunikations­infrastruktur nicht weiter zurückfallen zu lassen. Und zum anderen müssen zukunftsfeste Glasfasernetze gelegt werden, um dem steigenden Bedarf von Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Privathaushalten gerecht zu werden.

Trotz eines verstärkten Engagements der Landesregierung konnten für beide genannten Kernziele keine Durchbrüche erreicht werden. Im ländlichen Raum ist mehr als jeder zweite Haushalt von einer 50 Mbit/s-Versorgung abgeschnitten. Und auch die schnellen Glasfaseranschlüsse sind mit einem Verbreitungsgrad von nur 6,9 Prozent noch immer sehr selten in Nordrhein-Westfalen.

Daher ist es wichtig, die notwendigen Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, um der Breitbandförderung in Zukunft mehr Effektivität zu verleihen:

a) Anstatt wie in der Vergangenheit auf kurzfristige Ausbauziele (z.B. 50 Mbit/s) zu setzen, die nach kurzer Zeit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und durch neue Förderprogramme ertüchtigt werden müssen, ist es notwendig, echte Glasfaseranschlüsse als Infrastrukturziel der Breitbandförderung zu definieren.

Denn Glasfaseranschlüsse bieten viele Vorteile. Sie zeichnen sich neben der hohen Geschwindigkeit durch weitere Qualitätsmerkmale, wie geringe Energiekosten, geringe Latenz und symmetrische Bandbreiten aus. Auch der zukünftige Mobilfunkstandard 5G ist von einem engmaschigen Glasfasernetz abhängig.

b) Nur wenn der Glasfaserausbau als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge begriffen wird im Kontext der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, ist eine flächendeckende Versorgung in den nächsten Jahren realistisch.

c) Unrealistisch hingegen sind Förderziele, ohne Zwischenziele (Meilensteine) definiert und ein entsprechendes Monitoring eingesetzt zu haben. Dies muss in Zukunft beachtet werden.

d) Regionale Netzbetreiber auf Glasfaserbasis und Netze in Bürgerhand müssen in das Zentrum der Förderpolitik gestellt werden. Allen Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene mit der Absicht, das Kommunikationsnetz im Sinne eines „national champions“ zu re-monopolisieren, ist entschieden entgegenzutreten.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Trotz eines verstärkten Engagements der Bundes- und Landespolitik sind die zwei Kernziele der Breitbandförderung, nämlich die digitale Spaltung zu überwinden und zukunftsfeste Kommunikationsnetze aufzubauen, nach wie vor ungelöst.
  • Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des hohen Urbanisierungsgrads eine vergleichsweise gut ausgebaute Infrastruktur mit Kupferkabeln. Dies darf in Zeiten der Gigabit-Kommunikation jedoch nicht dazu führen, dass Investitionen in Glasfasernetze unterbleiben.
  • Der Landtag begrüßt die Absichtserklärung der Landesregierung, eine flächendeckende Gigabit-Infrastruktur bis in das Jahr 2025 zu errichten. Weiterhin ungeklärt sind die Instrumente mit denen das Ziel erreicht werden soll sowie die zu erreichenden Zwischenziele (Meilensteine).

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • den Breitbandausbau auf Basis der folgenden Kernpunkte verstärkt zu fördern und sich auf allen politischen Ebenen für diese einzusetzen:
  • Der Breitbandförderung ist an dem Infrastrukturziel Glasfaserausbau (FttB/H) auszurichten.
  • Die Versorgung mit schnellem Internet muss als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge definiert werden, da es einen wichtigen Baustein für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse darstellt.
  • Zudem müssen zukünftig überprüfbare Zwischenziele (Meilensteine) benannt und eingehalten werden. Ein entsprechendes Monitoring ist einzurichten.
  • Weiterhin ist die Förder- und Regulierungspolitik verstärkt auf regionale Netzbetreiber sowie auf die Chancen von Netzen in Bürgerhand auszurichten. Eine Stärkung der marktbeherrschenden Unternehmen und damit eine Re-Monopolisierung der Netze ist hingegen abzulehnen.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

Lehren aus der Causa Wendt ziehen – ungerechtfertigte Freistellungspraxis zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für Gewerkschafter beenden

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I. Sachverhalt

Nach Berichten der Fernsehsendung „Report München“, wurde bekannt, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Reiner Wendt bereits seit Dezember 2000 ohne gesetzliche Grundlage freigestellt wurde.

Diese Praxis wurde auch in zwei weiteren Fällen aufgedeckt und zeigt, dass systematisch in Landesregierungen, genehme Menschen mit solchen Besoldungen und Posten bedacht werden. Diese Versorgungspraxis ohne Gegenleistung ist ein neuerlicher Skandal und widerspricht jeglichen Grundsätzen des Beamtenrechtes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nicht auszuschließen ist, dass es in anderen Zuständigkeitsbereichen der Landesregierung zu ähnlichen Praktiken gekommen ist.

Innenminister Jäger sagte in der Pressekonferenz am 06.März 2017, dass es eine faktische Freistellung wie im Fall Wendt werde es nicht mehr geben. Der Raum für gewerkschaftliche Arbeit solle dennoch erhalten bleiben. „Möglicherweise hat sich da in der Verwaltungspraxis etwas verselbstständigt.“

Zum wiederholten Male offenbaren der Innenminister und diese Landesregierung Versäumnisse in der Amtsführung.

II. Der Landtag beschließt:

  1. eine sofortige Beendigung der Freistellung ohne gesetzliche Grundlage von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
  1. eine lückenlose Aufklärung der Causa Wendt und dem zuständigen Ausschuss im Landtag einen Abschlussbericht vorzulegen
  1. alle Beamtenverhältnisse und Angestelltenverhältnisse im Landesdienst zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.
  1. Die Landesbetriebe und die Hochschulen des Landes darauf zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.

Redebeitrag von Torsten Sommer in der Plenardebatte zu Causa Wendt:

Redebeitrag von Frank Herrmann in der Plenardebatte zu Cause Wendt:

Komplette Debatte:

Für die Einführung eines spartenübergreifenden Creative Commons Preises in NRW! Freien Zugang von digitalisierten Kunst- und Kulturgütern für die Zukunft absichern und die Verwendung von freien Lizenzen anregen.

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Die Digitalisierung von Kunst- und Kulturgütern, gerade derer im Besitz der vielfältigen Museen in NRW, unterliegt in vielen Fällen urheberrechtlichen Schranken. Die Werke dessen Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist, könnten jedoch bereits digitalisiert werden und gemeinfrei der Netzöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Für die Werke, dessen Schutz noch besteht, müssen Kulturinstitutionen Lizenzen und Bedingungen aushandeln, wenn sie einzelne Stücke oder Sammlungen im Netz zur Verfügung stellen wollen.

Aufgrund dieser Situation wurden alternative Lizenzen entwickelt, die als Zusatz zum bestehenden Urheberrecht verwendet werden können. Diese Creative Commons Lizenzen (dt. Übersetzung: „kreatives Allgemeingut“) ermöglichen es Künstlerinnen und Künstlern unter sechs verschiedenen Lizenzverträgen die Vertragsart zu wählen, die ihren Wünschen und Bedürfnissen zur Veröffentlichung am besten entspricht. Die Verträge legen fest, ob der Name der Autorin oder des Autors erscheinen soll, oder ob das Werk bearbeitet, also geremixed werden darf.

Bei Creative Commons Lizenzen werden Bedingungen zur kommerziellen Weiternutzung aufgestellt. Creative Commons ergänzt und ersetzt das bisherige „Alle Rechte vorbehalten“ mit „Einige Rechte vorbehalten“. Für die Nutzung der Lizenzen entstehen keine Kosten, während das „klassische“ Urheberrecht in Deutschland gültig bleibt.

Die Nutzung von Creative Commons Lizenzen ermöglicht es, die Bereitstellung aktueller und neuester Werke für die Digitalisierung und der frei zugänglichen Veröffentlichung im Netz einfacher und effektiver zu gestalten.

Dieses Lizensierungsmodell muss einen größeren Bekanntheitsgrad erreichen, damit es häufiger in der Praxis genutzt wird. Aus diesem Grund stellt ein spartenübergreifender Förderpreis für Creative Commons Werke einen sinnvollen Anreiz  für Kreative, Künstlerinnen und Künstler in NRW sich mit diesen alternativen Lizenzmodellen auseinanderzusetzen und diese für sich zu nutzen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits dafür gesorgt, dass sich entsprechende Infrastruktur bezüglich der proaktiven Verwendung von Creative Commons Lizenzen bereits im Land etabliert. Die alternative Verwertungsgesellschaft für Musik, C3S, hat sich aufgrund von Fördermitteln vom Kreativcluster in Düsseldorf niedergelassen.

Diese Förderpraxis kann durch die Einrichtung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz weiter ausgebaut, intensiviert und verbessert werden. Ein Förderpreis weckt Anreize in der Kunst- und Kulturlandschaft, genauso wie die Verwendung freier Lizenzen für die Digitalisierung aktuellster und neuer Werke urheberrechtliche Schranken senkt. 

II. Der Landtag stellt fest

  • Nebst der priorisierten Digitalisierung von bereits gemeinfreien Werken, Kunst- und Kulturgütern, kann ein zukunftsfähiger Umgang mit digitalisierten Inhalten durch die Förderung der Verwendung von freien Lizensierungsmodellen sein.
  • Creative Commons Lizenzen sind in ihrer Vielfalt für die Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern und kreative Menschen in NRW attraktiv. Ein spartenübergreifender Wettbewerb trägt dazu bei, dass mehr kreative Menschen diese Lizenzen kennen und anwenden.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits in der Vergangenheit aktiv zur Etablierung der Verwendung von alternativen Lizenzmodellen wie Creative Commons beigetragen. Ein Beispiel ist hier die Förderung der Entwicklung von Abrechnungssoftware für die alternative Verwertungsgesellschaft C3S mit Sitz in Düsseldorf.
  • Ein spartenübergreifender Förderpreis für Werke die unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden ist ein angemessener Anreiz um die Bekanntheit und Beliebtheit dieser Lizensierungsmodelle zu befördern.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • die jährliche Verleihung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz zu prüfen
  • den Landtag über den Fortgang dieses Prüfungsverfahren regelmäßig zu informieren
  • die Bekanntheit alternativer Lizensierungsmodelle wie Creative Commons in der Kunst- und Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch weitere Maßnahmen zu fördern

Bus und Bahn fahrscheinfrei – Modellprojekt zum Bürgerticket durchführen!

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Der notwendige Trendbruch bei der Senkung der verkehrsbedingten Emissionen ist bisher nicht eingetreten. Umweltzonen, Feinstaubalarme und Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge gefährden die Mobilität der Bevölkerung. Um einen Stillstand zu vermeiden, bedarf es einer zuverlässigen Mobilitätsalternative. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) übernimmt hier die Schlüsselposition.

Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels wird ein räumlich und zeitlich differenzierteres Verkehrsangebot benötigt. Nur wenn der ÖPNV eine vergleichbare Qualität und Flexibilität wie das Auto liefert, lassen die Menschen das Auto stehen. Hierfür ist jedoch ein massiver Ausbau des vorhandenen ÖPNV-Angebots erforderlich.

Die vorhandenen, finanziellen Mittel für den Nahverkehr reichen allerdings noch nicht einmal aus, um das vorhandene ÖPNV-Angebot aufrecht zu erhalten. Um eine weitere Kürzung des Nahverkehrsangebots zu vermeiden, müssten die Fahrpreise angehoben werden. Ein steigendes Fahrkartenpreisniveau bei gleichzeitig sinkender Angebotsqualität wird nur wenige Autofahrer zum Umsteigen bewegen können.

Während es perspektivisch einen besseren ÖPNV geben muss, ist dessen Finanzierung absolut unsicher. Selbst wenn die Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV nutzen wollen, können sie es oftmals nicht, weil kein attraktives Angebot zur Verfügung steht. Aus objektiven und subjektiven Zwängen heraus wird die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin den Pkw vorziehen, um den sozialisierten und gesellschaftlich geforderten Grad an Flexibilität aufrechterhalten zu können.

Mit diesem Grunddilemma hat sich die Enquetekommission FINÖPV intensiv auseinandergesetzt und Handlungsempfehlungen an die Landesregierung ausgesprochen. Diese Empfehlungen werden entsprechend des Plenarbeschlusses bei der weiteren Regierungstätigkeit berücksichtigt. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit weiteren (kommunalen) Finanzierungsinstrumenten für den ÖPNV.

Angesichts der massiven Anforderungen an den öffentlichen Nahverkehr muss die ÖPNV-Finanzierung der Zukunft ein oder mehrere Finanzierungsinstrumente enthalten, welche

  • ausreichende und stetige Finanzmittel generieren, um die notwendige Angebotsausweitung des ÖPNV zu ermöglichen.
  • motivierend auf den freiwilligen Wechsel hin zum klimaschonenden Nahverkehr wirken.

Ein vielversprechendes Finanzierungsinstrument, das diese Anforderungen erfüllt, ist das “Bürgerticket”; nach dem Vorbild der Semestertickets werden die Fahrgelderlöse durch eine gemeinschaftliche Finanzierung über Beiträge kompensiert. Über dieses Instrument wird bereits in einigen Bundesländern[1], einem Verkehrsverbund[2] und zahlreichen Kommunen[3] diskutiert. Auch die Enquetekommission FINÖPV hat sich damit intensiv auseinandergesetzt. Kontrovers blieb allerdings die Übertragbarkeit in die Praxis auf Grund der beabsichtigten radikalen sowie weitgehenden Umstellung auf einen fahrscheinfreien Betrieb.

Die Befürworter versprechen sich davon eine zuverlässige Finanzierungsbasis des ÖPNV sowie hohe Fahrgastzugewinne. Die Gegner monieren die Zahlungsverpflichtung, obwohl nicht alle den ÖPNV nutzen (möchten) sowie die Notwendigkeit, die ÖPNV-Infrastruktur für den erwarteten Fahrgastzuwachs ausbauen zu müssen. Inwieweit diese Argumente tatsächlich zutreffen, kann nur in einem praxisnahen Pilotprojekt empirisch überprüft werden. Daher muss das “Bürgerticket” nun in einem Modellprojekt erprobt werden.

Letztendlich beleuchten mehrere Gutachten Chancen und Risiken einer solchen radikalen Abkehr von der konventionellen Finanzierungspraxis über Waben, Tarife und Fahrscheine.[4] Aus rechtlicher Sicht ist eine Beitragsfinanzierung des ÖPNV durch die Bürgerinnen und Bürger dann zulässig, wenn eine Mindestbedienung mit ÖPNV sichergestellt ist. Der Landesgesetzgeber ist befugt, die Kommunen zur Erhebung zweckgebundener Beiträge zu ermächtigen.[5] Ob die Kommunen davon Gebrauch machen, obliegt dann der jeweiligen Kommunalpolitik.

Um Klarheit über erwartbare Chancen und Risiken zu gewinnen und um daraus die nötigen Erkenntnisse für die zukünftige politische Entscheidung ziehen zu können, bedarf es weiterer empirischer Erkenntnisse, die durch ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt gewonnen werden könnten.

Eine Machbarkeitsstudie für NRW hat einen fahrscheinfreien Nahverkehr für die Stadt Wuppertal (Großstadt), den Kreis Recklinghausen (Ballungsraum) und Bad Salzuflen (Kleinstadt) untersucht.[6] Für den Einstieg in eine Bürgerticketfinanzierung wird gutachterlich empfohlen, zunächst in einer Kleinstadt anzufangen. Parallel dazu verfolgt eine Bürgerinitiative in der Großstadt Wuppertal die Einführung eines beitragsfinanzierten, fahrscheinfreien Nahverkehrs innerhalb des VRR. Beide Ansätze sind vielversprechend und müssen vom Land und der Landesregierung unterstützt werden.

II. Der Landtag stellt fest:

Die gesellschaftlichen, technischen und ökonomischen Herausforderungen an den ÖPNV setzen eine entsprechende Innovationskraft der Nahverkehrsbranche voraus. Zudem sind neue – auch unkonventionelle – Formen der Nahverkehrsfinanzierung notwendig, um eine Unabhängigkeit von Bundes- und Landesmitteln einerseits sowie eine Begrenzung des Tarifniveaus andererseits zu erreichen. Das in vielen NRW-Kommunen und anderen Bundesländern diskutierte Finanzierungsmodell eines kommunalen, zweckgebundenen ÖPNV-Beitrages (Bürgerticket) ist ein innovatives Finanzierungsinstrument, für das in einem Modellprojekt umfassende Erfahrungswerte gesammelt werden müssen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. ein Modellprojekt in einer oder mehreren dafür geeigneten Städten und Regionen (wie Wuppertal, Bad Salzuflen oder Recklinghausen) zu unterstützen und zu ermöglichen.
  1. dieses Modellprojekt jeweils aufgrund des besonderen Landesinteresses gemäß § 14 ÖPNVG NRW als förderfähig einzustufen, weil die empirischen Untersuchungsdaten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs in NRW sein werden.
  1. die juristischen, betrieblichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Finanzierungsinstrumentes „Bürgerticket“ im Rahmen der Modellprojekte in einer wissenschaftlichen Studie untersuchen zu lassen.
  1. künftige Modellversuche zu neuen ÖPNV-Finanzierungsinstrumenten im Sinne einer Experimentierklausel innerhalb des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu ermöglichen.[7]

 

[1] Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Thüringen.

[2] Mitteldeutscher Verkehrsverbund.

[3] U. a. Tübingen, Leipzig, Halle, Osnabrück, Mannheim, Wuppertal.

[4] Maaß et al. (2015): Fahrscheinlos. Grundlagen und Machbarkeitsstudie Fahrscheinloser ÖPNV in Berlin. Berlin; Seiler, Romy (2015): Akzeptanz von einwohnerbezogenen Nahverkehrsabgaben zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Bewertungsbedingungen von Grundbesitzabgabe und Bürgerticket am Beispiel Leipzig. Dresden; Jansen, Ulrich et al. (2016): Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Situation und Zukunftsperspektiven. Berlin; Waluga, Gregor (2017): Flexibilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs durch ein umlagefinanziertes Bürgerticket. München. (Im Erscheinen); etc.

[5] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.) (2012): Umlagefinanzierung für den fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Berlin; Maaß et al. (2015): Fahrscheinlos. Grundlagen und Machbarkeitsstudie Fahrscheinloser ÖPNV in Berlin. Berlin.

[6] tjm-consulting mobilitätsmanagement (2017): Machbarkeitsstudie Bus und Bahn fahrscheinfrei in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.

[7] Ähnlich der Experimentierklausel zur Erprobung neuer Verkehrsarten im § 2 Abs. 7 PBefG „Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen“.

Kinder brauchen smarte Lösungen für eine gerechte Zukunft. Kindergrundsicherung vorantreiben und Kinderarmut ein Ende setzen!

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Ausgangslage

Die Zahl der Kinder, die in einkommensarmen Familien leben, stieg in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren an. In manchen Stadtteilen lebt nach Auskünften der Freien Wohlfahrtspflege NRW sogar jedes zweite Kind in Armut.[1] Die Landesregierung bekennt in ihrem 10. Kinder- und Jugendbericht: „Nach dem aktuellen Landessozialbericht NRW (vgl. Kapitel 2.4) sind Kinder und Jugendliche in besonderem Maße von Armut betroffen. Sie leben zu einem überdurchschnittlichen Anteil in Haushalten, die von relativer Einkommensarmut betroffen sind: Die Armutsrisikoquote von Minderjährigen lag 2014 bei 21,9 Prozent und damit deutlich höher als in der Bevölkerung insgesamt (16,2 %).“[2]

Auch wachsen immer mehr Kinder in Familien auf, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. In Nordrhein-Westfalen hat sich der Anteil dieser Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Jahren auf 18,6% erhöht und liegt sowohl über dem bundes- als auch dem westdeutschen Durchschnitt (14,3%, 12,4%). Die große Mehrheit (81,1%) der betroffenen Sieben- bis Fünfzehnjährigen verbleibt länger als ein Jahr im SGB-II-Bezug, immer noch mehr als die Hälfte (58,3%) sogar länger als drei Jahre[3] oder gar ein Jahrzehnt (51,1%).[4] Überproportional häufig betroffen sind sowohl Familien mit alleinerziehenden Elternteilen als auch solche mit mehr als drei Kindern.

„Armut bedeutet gleichzeitig immer auch Gefährdungen wie mangelnde Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe“, wie die Landesregierung treffend feststellt.[5]

Die Bertelsmann Stiftung konstatiert anlässlich ihrer jüngsten Studie zu Kinderarmut in Deutschland: „Je länger Kinder in Armut leben, desto negativer sind die Folgen. Verglichen mit Gleichaltrigen aus Familien mit gesichertem Einkommen sind arme Kinder häufiger sozial isoliert, materiell unterversorgt und gesundheitlich beeinträchtigt. Sie haben oft kein eigenes Zimmer und damit keinen Rückzugsort, ernähren sich ungesünder, Monatstickets für den Nahverkehr sind kaum finanzierbar und außerschulische Bildung, Hobbies oder Urlaub ein Luxus. Außerdem haben arme Kinder einen weitaus beschwerlicheren Bildungsweg vor sich.  Antje Funcke von der Bertelsmann Stiftung führte anlässlich der Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen aus, dass Armut sich nicht nur negativ auf die späteren Bildungschancen auswirkt. „Denn mit Armutserfahrungen gehen vielfach schlechtere Bildungschancen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, ein geringeres psychisches Wohlbefinden und ein niedrigeres Selbstbewusstsein einher.”[6]

Das Deutsche Kinderhilfswerk ergänzt: „Hinzu kommen die gestiegene Zahl der zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen und eine nicht in den Statistiken auftauchende Dunkelziffer von in verdeckter Armut lebenden Familien. Gerade die Tatsache, dass konjunkturelle Aufschwünge der letzten Jahre kaum zu einer Abnahme der Kinderarmut beigetragen haben, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen.“[7]

Alle Kinder haben – unabhängig von Verdiensten, Stand oder Einkommen ihrer Eltern – von Geburt an ein Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.  Kinderarmut steht nicht nur diesen Rechten diametral entgegen, sondern beeinträchtigt die betroffenen Kinder und Jugendlichen auch in der Wahrnehmung zahlreicher anderer Rechte, beispielsweise des Rechtes auf Information und Beteiligung, bestmögliche Gesundheit, Bildung oder Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben.

Sie verringert dabei nicht nur die Lebensqualität im Jetzt, sondern wirkt sich auch fatal auf die Entwicklung und das ganze weitere Leben aus. Der Bildungserfolg hängt in kaum einem anderen Staat so stark von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland[8] und der Armutsbericht erinnert regelmäßig daran, dass die Gruppe der Menschen mit dem niedrigsten Einkommen sogar eine um zehn Jahre geringere Lebenserwartung aufweist als die derer mit dem höchsten Einkommen.

Dass konjunkturelle Aufschwünge der letzten Jahre kaum etwas an der verbreiteten Kinderarmut geändert haben, verdeutlicht den Reformbedarf.

Steuerliche Leistungen, Geldleistungen, Leistungen der Sozialversicherung und des Realtransfers –  es gibt rund 156 ehe- und familienpolitische Leistungen.[9] Dieses Nebeneinander geht mit hohem bürokratischen Aufwand einher und ist für die Familien schwer zu durchschauen. Längst nicht allen ist klar, welche Leistungen ihnen und ihren Kindern zustehen.

Darüber hinaus schlagen sich in der aktuellen Förderpolitik keinesfalls die Grundsätze nieder, dass dem Staat „jedes Kind gleich viel wert ist“ und allen Kindern die gleichen Chancen eröffnet werden. Es findet eine Ungleichbehandlung statt, die nur als besonders ungerecht bezeichnet werden kann, da Kinder aus einkommensstarken Familien im aktuellen System stärker profitieren als solche mit einkommensschwachen oder erwerbslosen Eltern.

Gutverdienende Eltern können Kinderfreibeträge von bis zu 287€ monatlich geltend machen, während das Kindergeld für Kinder mit weniger einkommensstarken Eltern monatlich zwischen 192€ (für das erste und zweite Kind) und 223€ (für das vierte Kind) beträgt. Bei besonders bedürftigen Kindern im SGB-II-Bezug wird das Kindergeld sogar komplett auf den Regelsatz angerechnet.[10] Sie leiden außerdem darunter, dass die eigentlich dafür vorgesehenen Leistungen (Kinderregelsatz und das Bildungs- und Teilhabepaket) nicht ausreichen, um nicht nur ihre physische Existenz abzusichern, sondern ihnen auch tatsächlich gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Um all diesen Missständen Abhilfe zu schaffen, setzen sich immer mehr Experten für eine Kindergrundsicherung ein. Als sinnvolles Instrument gegen folgenreiche Kinderarmut, unnötige Bürokratie und ungerechte Förderungsunterschiede oder -entscheide muss diese vor allem das reale soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen abdecken. Die Kindergrundsicherung darf nicht die Leistungen für Familien in besonderen Lebenslagen schmälern, sondern muss im Gegenteil zu einer finanziellen Entlastung beitragen.

Nicht nur Wohlfahrtsorganisationen wie der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Freie Wohlfahrtspflege NRW[11] fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung. In der Anhörung am 27.10.2016 im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtages von Nordrhein-Westfalen sprachen sich alle zur Kindergrundsicherung stellungnehmenden Sachverständigen für sie aus.[12] Das gilt ebenso für die Anhörung der Enquetekommission V am 29.2.2016 zu finanziellen Entlastungsmöglichkeiten für Familien, in der eine intensive Diskussion über die Kindergrundsicherung geführt wurde. Dort befürworteten das Deutsche Kinderhilfswerk, Dr. Irene Becker, Werner Rätz sowie der Bundesverband des Familienverbundes der Katholiken die Einführung einer Kindergrundsicherung.[13] Die Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik fasste den mehrheitlich abgestimmten Beschluss, eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einzuführen deren Höhe eine soziokulturelle Teilhabe sichert und für die alle Kinder anspruchsberechtigt sind.[14]

Die Kindergrundsicherung kann somit einen wichtigen materiellen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten. Flankiert werden muss dieser auch weiterhin von infrastruktureller Armutsprävention. Zeitpolitik kann neben finanzieller Entlastung von Familien sinnvolle politische Impulse zur Unterstützung des Alltags von Familien geben. Dies ist insbesondere sinnvoll, damit sich die Zahl der behördlichen Anlaufstellen reduzieren lässt oder durch die Entwicklung von kommunalen Zeitleitplänen. Kindertageseinrichtungen und Tagespflege müssen auskömmlich finanziert werden, um ihrem Auftrag der Förderung, Erziehung und frühkindlichen Bildung nachkommen zu können. Auch Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen dürfen nicht chronisch unterfinanziert sein, wenn sie in der Lage sein sollen, Benachteiligungen auszugleichen und den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Eltern müssen ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen dürfen und in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Darüber hinaus waren sich in der öffentlichen Anhörung der Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik zu finanziellen Entlastungsmöglichkeiten für Familien die Sachverständigen größtenteils einig, dass eine Kindergrundsicherung ein Schritt in die Richtung zu einem bedingungslosen Grundeinkommen für Erwachsene ist.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Kinder haben ein Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard. Das aktuellen Sozialleistungen im SGB-II zugrunde gelegte “Existenzminimum” für Kinder und Jugendliche ist nicht sachgerecht bestimmt und erweist sich nicht als Garant für echte gesellschaftliche Teilhabe.
  • Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist zentraler Baustein zukunftsorientierter Familienpolitik. Sie ist geeignet, die finanzielle Situation von Kindern erheblich zu verbessern und zudem Chancengleichheit in Bildung, Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe herzustellen.
  • Der Landtag bekennt sich deshalb zur Kindergrundsicherung als Mittel, Kinderarmut und die strukturelle Benachteiligung ärmerer Kinder zu bekämpfen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • in Ministerkonferenzen, bei der Bundesregierung, den Bundesministerien und im Bundesrat auf die Einführung einer Kindergrundsicherung hinzuwirken, die ihrer Höhe nach mindestens das soziokulturelle Existenzminimum absichert und somit auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Eventuellen individuellen Sonder- und Mehrbedarfen muss weiterhin Rechnung getragen werden.
  • sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder und Jugendliche wahrheitsgemäß bestimmt wird. Es muss auf ihren tatsächlichen Bedürfnissen basieren und auch ihre eigene Auffassung bezüglich dieser berücksichtigen.

[1] Stellungnahme 16/4330, Freie Wohlfahrtspflege NRW.

[2] Vgl auch 10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S.94. https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0.pdf.

[3] Factsheet: Kinderarmut. Kinder im SGB-II-Bezug in Deutschland, https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Factsheet_WB_Kinderarmut_DE_09_2016.pdf. Vgl auch 10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 88. https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0.pdf.

[4] Stellungnahme 16/4330.

[5] 10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 88. https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0.pdf.

[6] Sabine Andresen, Danijela Galic: „Kinder. Armut. Familie. Alltagsbewältigung und Wege zu wirksamer Unterstützung“ 2015, S. 7; http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/imported/leseprobe/LP_978-3-86793-657-6_1.pdf.

[7] Stellungnahme (16/4338) des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtages NRW am 27.10.2016 zum Thema „Kindergrundsicherung“.

[8] Vgl. Marlies Tepe (GEW), http://www.heute.de/deutsche-jugendliche-mit-guten-startchancen-anteil-der-menschen-ohne-bildungsabschluss-stagniert-45231478.html.

[9] Stellungnahme 16/4330, vgl. BMFSFJ: „Endbericht: Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland“ 2016, https://www.bmfsfj.de/blob/73850/1cea4bc07edb6697571c03c739ece52f/gesamtevaluation-endbericht-data.pdf.

[10] Vgl. Stellungnahme 16/4338.

[11] Siehe Stellungnahme 16/4339.

[12] Stellungnahmen 16/4326, 16/4331, 16/4338, 16/4360, 16/4387.

[13] Siehe EKPr 16/14.

[14] Drucksache 16/14000, S. 135.