Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle

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I. Sachverhalt

Der Braunkohleabbau verursacht massive Umweltbelastungen und einen enorm hohen Flächenverbrauch. Die Renaturierung und das Wiedernutzbarmachen der beanspruchten Flächen verursacht Kosten in Milliardenhöhe und wird Zeiträume von mehreren Jahrzehnten in Anspruch nehmen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass beispielsweise dauerhafte Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sein könnten (sog. Ewigkeitslasten). Während langfristige Kosten und Risiken beim Steinkohlebergbau durch eine Stiftung abgesichert sind, beschränkt sich die finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich auf die unternehmensinternen Rückstellungen. Das Risiko einer Vergesellschaftung dieser Kosten und einer langfristigen Benachteiligung der Menschen im Rheinischen Revier ist damit hoch.

Die nach handelsrechtlichen Vorgaben bilanzierten Rückstellungen des Energiekonzerns RWE sind im Detail nicht öffentlich einsehbar. Es sollten diesen Berechnungen zum Teil detaillierte Informationen und Annahmen zugrunde liegen, wie zum Beispiel die Bepreisung einzelner Maßnahmen und deren Erfüllungszeiträume sowie (bilanzielle) Gegenwerte im Unternehmen. Die unterstellten Annahmen und Berechnungen können jedoch öffentlich weder nachvollzogen noch bewertet werden.

Zusätzlich steht zu befürchten, dass die Bergbauunternehmen zu optimistische künftige Zinssätze unterstellt haben und daher die Rückstellungen insgesamt zu niedrig ausfallen. Diese schon aus dem Atombereich bekannte Problematik beleuchtet die Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“, welche vom FÖS und IASS erstellt und im Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Insbesondere bei RWE ist auf die zusätzlichen langfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens für Rückbau und Endlagerung im Atombereich sowie die teilweise noch bestehenden Verpflichtungen im Steinkohlebergbau (z.B. Verfüllung von Altschächten) hinzuweisen. Insgesamt wird die Bonität des Unternehmens derzeit von den Ratingagenturen als deutlich mangelhaft bewertet. Dies lässt einen möglichen Zahlungsausfall von RWE bezüglich der Tagebaufolgekosten als Möglichkeit erscheinen. Bislang ist jedoch die Unternehmenshaftung in solchen Fällen gesetzlich nicht ausreichend gesichert.

Daher gebietet es das Prinzip der Vorsorge, dass die Landesregierung Maßnahmen ergreift, um möglichen Schaden vom Land und den Steuerzahlern abzuwenden. Bislang fehlt auf Seiten der Behörden und der Regierung eine Gesamtaufstellung aller Folgekosten im Braunkohlebereich. Gutachten, die ggf. von Behörden in Auftrag gegebenen wurden, sind insgesamt nicht öffentlich, so dass bei den Folgekosten im Braunkohlebereich eine hohe Unsicherheit und Intransparenz herrscht.

Deshalb sollte die Landesregierung die gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich unabhängig bewerten lassen sowie die Berechnungen und Kostenschätzungen von RWE für die Rückstellungen unabhängig gutachterlich überprüfen lassen. So können mögliche Risiken identifiziert und Transparenz hergestellt werden, um eine tragfähige Basis für gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen zu schaffen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage von RWE sollte die Landesregierung eine Sicherheitsleistung nach §56 Bundesberggesetz einfordern. Aus dem gleichen Grunde sollte für die Absicherung der langfristigen Schäden die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht vorbereitet werden, um das Risiko einer Vergesellschaftung der Folgekosten im Braunkohlebereich zu minimieren.

 

II. Der Landtag stellt fest:

  • Unternehmensintern stattfindende Rückstellungsberechnungen für die Bewältigung der Tagebaufolgen können anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht im Detail nachvollzogen und bewertet werden.
  • Von Seiten der Behörden und der Landesregierung wurden die Folgekosten im Braunkohlebereich in NRW noch nie vollumfänglich ermittelt und zusammengestellt.
  • Ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgen des Braunkohlebergbaus sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen schafft die Grundlage für eine langfristige Absicherung.
  • Um seinen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Braunkohlebereich zu leisten, wird ein solches Gutachten im Auftrag der Landesregierung anschließend veröffentlicht.
  • In Anwendung des Verursacherprinzips und um die Allgemeinheit im Falle einer Unternehmensinsolvenz oder eines Zahlungsausfalls zu schützen, sollte eine Sicherheitsleistung nach §56 BBergG von RWE erhoben werden.
  • Die langfristig notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der Tagebaufolgen sollten zusätzlich gesichert werden, beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen.
  • Sicherheitsleistungen von RWE nach §56 BBergG einzufordern.
  • Konsultationen mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der Bundesregierung über die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur langfristigen Kostenbewältigung aufzunehmen.

Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunk durch die zuständige Landesbehörde sofort erwirken!

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I. Sachverhalt

Die Anerkennung der Freifunkvereine als gemeinnützig ist seit Jahren uneinheitlich. Laut neuesten Medienberichten streitet der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium des Bundes, die Anerkennungsfähigkeit der Freifunkvereine zur Gemeinnützigkeit ab. Dies wird damit begründet, dass die Bereitstellung von Netzzugängen nicht im Katalog der gemeinnützigen Zwecke, aufgelistet sei. Weiterhin wird vom Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen eine fehlende Gemeinnützigkeit daran gemessen, dass der Freifunk bloße Netzversorgung betreibe. Dies sei ein Feld, welches bereits von kommerziellen Anbietern ausreichend abgedeckt wird.

Dem steht jedoch entgegen, dass der Freifunk und das Prinzip Netze in Nutzerhand eben nicht die alleinige Bereitstellung eines Netzes ist die zur passiven Nutzung bereitgestellt wird. Vielmehr ist der Bildungscharakter bei Freifunk im Vordergrund. Freifunkende lernen wie man in ihrem Quartier Netzwerke realisiert, es gibt Treffen zur Weiterbildung und Präsentation der Idee des Freifunks um den der Allgemeinheit zu Gute kommenden Nutzen weiter in die Gesellschaft hineinzutragen. Weiterlesen »

NRW muss das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ablehnen

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Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

I. Sachverhalt

Die finale Fassung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) liegt nun nach mehrjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Das Abkommen soll nach Willen vieler europäischer Regierungen, darunter die deutsche Bundesregierung, zeitnah und ohne vorherige Zustimmung der Parlamente in Kraft gesetzt werden. Am 23. September 2016 will der EU-Rat in Bratislava darüber diskutieren, ob und ggf. in welchem Umfang CETA vorläufig Anwendung findet. Große Teile der in Deutschland lebenden Menschen stehen dem Abkommen überaus kritisch gegenüber. CETA gilt auch als Blaupause für das noch auszuhandelnde Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa TTIP.

CETA sieht sich seit Jahren massiver Kritik aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft gegenüber. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne.

Der finale Abkommenstext bestätigt nun die Befürchtungen: Aufgrund unklarer Rechtsbegriffe und vager Formulierungen sowie der geplanten Schiedsgerichtsbarkeit (insbesondere Investor-Staat) muss davon ausgegangen werden, dass Maßnahmen und Auflagen der deutschen Bundesländer zum Grundrechte-, Menschenrechte-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden. Weiterlesen »

„Smart- und Safe-City-Konzepte“ brauchen transparente Regeln und öffentliche Kontrolle

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I. Sachverhalt

Anlässlich der diesjährigen Cebit meldete der IT-Nachrichtendienst Golem: „Gelsenkirchen will mit Huawei zur Safe und Smart City werden“[1]

Der Elektronik-Konzern Huawei selbst schreibt dazu in einer Pressemeldung vom 17. März unter anderem:

„… Inhaltlich soll es unter der Überschrift „Safe City“ um alle sicherheitsrelevanten Lebensbereiche gehen, die Lebensqualität für eine Stadt ausmachen: Sicherheit im öffentlichen Raum, bei Großveranstaltungen, im eigenen Wohnumfeld, für die schnellere Kommunikation inner- und außerhalb der Verwaltung und viele weitere Themen mehr. Dass es sich beim Thema Sicherheit um ein aktuell kontrovers diskutiertes Thema handelt, empfindet der Oberbürgermeister als nicht schädlich – eher im Gegenteil: „Damit setzen wir für Gelsenkirchen einen wichtigen Akzent. Wir reden nicht – wir handeln. Mich freut es sehr, dass wir mit überzeugenden Argumenten punkten konnten und so beim Unternehmen die Nase vorn hatten.““ Weiterlesen »

Es ist fünf nach zwölf! – Ganzheitliches Handlungskonzept zur Prävention von Radikalisierungen, insbesondere des gewaltbereiten Salafismus, endlich entwickeln und wissenschaftlich begleiten lassen

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I. Sachverhalt

Die Lebensläufe der Jugendlichen, die den Brandanschlag auf den Essener Sikh-Tempel Anfang diesen Jahres verübt haben sollen, verdeutlichen die Versäumnisse der Landesregierung auch diesen Jugendlichen Perspektiven und Unterstützung vermittelt zu haben. Als notwendig erkannte Beratungen wurden nicht, oder in zu geringem Umfang geleistet. Dabei sind Maßnahmen zur Prävention von Radikalisierung und zur Deradikalisierung wesentlich, um Radikalisierungstendenzen noch vor Eintreten einer Eskalation einzudämmen und  Menschen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Demnach kommt diesen Maßnahmen eine ganz besondere Rolle zu. Sie müssen gesamtgesellschaftlich unterstützt und gefördert sowie mit entsprechend finanziellen Mitteln versehen werden. Ein ganzheitliches Handlungskonzept, das die verschiedenen Maßnahmen kohärent und abgestimmt zusammenbringt, ist deshalb zu notwendig. Weiterlesen »

Grundrechtsschädliche Terrorpakete stoppen – Meinungsfreiheit bewahren – Registrierungspflicht für Prepaid-Mobilfunktelefonkarten streichen

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I. Sachverhalt

Mit neuen Einschränkungen für die informationelle Selbstbestimmung und neuen Befugnissen für die Bundespolizei reagiert die Bundesregierung auf die letzten Anschläge in Paris und Brüssel. Ohne eine Anhörung von unabhängigen Sachverständigen hat die Große Koalition das „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“[1] vor wenigen Tagen durch den Bundestag gebracht – Oppositionsfraktionen blieben aus Protest der Anhörung fern, da nur abhängige und weisungsgebundene Beamte durch die Große Koalition geladen waren.

Das Gesetz steht vielfach in der Kritik, da es u.a. versucht, für die privaten Nutzerinnern und Nutzer endgültig die Möglichkeit eines anonymen Mobilfunkzugangs abzuschaffen. Durch eine Verschärfung der Registrierungspflichten beim Kauf einer SIM-Karte sollen die Bestands- und Vorratsdaten über Mobilfunkkarten lückenlos erfasst werden.

Das Internet ist in den letzten Jahren zum wichtigsten gesellschaftlichen und politischem Medium geworden. Auch ist das Internet zur größten Informations- und Wissensquelle für weite Teile der Bevölkerung geworden und verändert die Medienlandschaft erheblich. Gesellschaftliche Diskussionen finden heutzutage vielfach auf den sozialen Plattformen im Internet statt und machen das Internet zu einem wichtigen Medium für freie Meinungsäußerung. Diesen digitalen Wandel muss auch der Gesetzgeber berücksichtigen, damit die Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung ausreichend geschützt werden. Weiterlesen »

Schluss mit der Dispo-Abzocke! – NRW braucht einen Dispo-Deckel für Sparkassen!

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I. Sachverhalt

Laut einer Studie von FAZ und CORRECTIV, die mit Hilfe ihrer Leser bundesweit die Höhe der Dispozinsen von 410 Sparkassen im Zeitraum von November 2015 bis Februar 2016 ermittelt haben, verlangen die staatlichen, dem Gemeinwohl verpflichteten, Sparkassen von ihren Kunden saftige Dispozinsen. Auch die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen erheben hohe Zinsen für die Ausschöpfung des Dispositionskreditrahmens. So liegt der effektive Dispozins der Kreisparkasse Köln bei 10,81 Prozent, 11,31 Prozent bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, 12,29 Prozent bei der Sparkasse Duisburg, 12,037 Prozent bei der Sparkasse Mühlheim an der Ruhr, 11,56 Prozent bei der Sparkasse Essen, 11,359 Prozent bei der Stadtsparkasse Oberhausen.

Im Privatbankensektor liegt aktuell der durchschnittliche Zinssatz für den Dispositionskredit bei 8,85 Prozent in Deutschland. Der Durchschnitt bei den Sparkassen liegt mit 10,75 Prozent deutlich darüber. Zum Vergleich: Kunden der Commerzbank zahlen ebenfalls 10,75 Prozent und die Deutschen Bank berechnet zwischen 7,95 und 10,95 Prozent. Deutlich günstiger ist es bei der Direktbank ING-Diba – sie berechnet derzeit nur 7,76 Prozent.

Der hohe Dispozinssatz bei den Sparkassen ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Kreditinstitute sich in der derzeitigen Niedrigzinsphase praktisch zum Nulltarif Geld von der Notenbank besorgen können. Seit dem 10.03.2016 hat die EZB für den Euroraum den Leitzins von 0,05 Prozent auf 0,00 Prozent abgesenkt. Diesen Zinsvorteil geben die Sparkassen, aber beim Dispokredit nicht an ihre Kunden weiter. Weiterlesen »

Die Blockadehaltung des Bundesfinanzministers muss ein Ende haben! – NRW muss jetzt zum Vorreiter im Kampf gegen aggressive Steuervermeidungsstrategien insbesondere von multinationalen Konzernen werden!

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I. Sachverhalt

Nach Angaben von Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission, entgehen dem Fiskus in den EU-Staaten wegen der Steuervermeidung der Konzerne 50 bis 70 Milliarden Euro jährlich. Dombrovskis betonte in diesem Zusammenhang, die entgangenen Einnahmen wegen Steuervermeidung seien mehr als fünfmal so hoch wie der Betrag, der in der EU 2015 und 2016 zum Bewältigen der Flüchtlingskrise zur Verfügung stehe. Nach Angaben von EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici ist aufgrund der Vermeidungsstrategien die Steuerbelastung von kleineren, nur national tätigen Unternehmen um 30 Prozent höher als jene der multinationalen Konzerne.

Als Reaktion auf die Veröffentlichungen der „Panama-Papers“ hatte sich der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble unter anderem mit seinem Zehn-Punkte-Plan als Vorreiter im Kampf gegen Steuertricks inszeniert. Weiterlesen »

Bildung hoch vier – Leitlinien einer „Strategie für die schulische Bildung in der digitalisierten Welt“

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I. Sachverhalt

Die politische Aufgabe bei der Gestaltung der digitalen Revolution besteht darin, die Entfaltung jener Potentiale der „Neuen“ Technologien zu begünstigen, die das Leben jedes Einzelnen bereichern und dem Gemeinwohl zuträglich sind. Die „neuen“ Technologien bieten ohne Zweifel vielfältige Möglichkeiten, um Wissenschaft, Kultur, Geselligkeit und Bildung zu befördern. Doch dieses Potential verwirklicht sich nicht von alleine.

Herausforderungen für die schulische Bildung

Die Reflexion der gegenwärtigen und zukünftigen Folgen der digitalen Revolution, d.h. die Einführung und der Einsatz von Informatiksystemen in allen Lebensbereichen sowie die Herausforderungen, die diese für die Bildung bedeuten, ist eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben. Es gilt die Frage zu beantworten: Was für eine Bildung brauchen wir für das Leben in der digitalen Welt, heute und in Zukunft? Die Frage ist vielschichtig und wird hier mit dem Fokus auf die schulische Bildung skizziert. Weiterlesen »

Mülheimer Erklärung: Aktuelle Rahmenbedingungen gefährden den Erfolg der Inklusion – Landesregierung muss Fehlentwicklungen endlich entgegensteuern

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Antrag im Plenum 09.06.2016, TOP 5, ca. 13.05 Uhr

 

Mülheimer Erklärung

Am 25. Mai 2016 unterzeichneten die Landesvorsitzenden NRW des Verbandes Bildung und Erziehung, des Verbandes Sonderpädagogik, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und des Philologen-Verbandes die sogenannte Mülheimer Erklärung. Diese Erklärung unterstreicht, dass nun endlich gehandelt werden muss.

I. Sachverhalt

Die aktuelle bildungspolitische Entwicklung fokussiert in hohem Maße die zahlenmäßige Erhöhung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Unterricht der allgemeinen und berufsbildenden Schulen. Der Blick auf eine rein quantitative Erhöhung der Inklusionsquote greift zu kurz und wird den konkreten Erfordernissen nicht gerecht. Die Schülerzahlen in Förderschulen nehmen nicht im gleichen Ausmaß ab, wie die Inklusionsquote steigt. Die Schulämter verzeichnen einen deutlichen Anstieg von Verfahren nach AO-SF. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die von Schulen des Gemeinsamen Lernens zurück zur Förderschule wechseln, steigt. Die Unzufriedenheit bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften aller Schulformen nimmt weiter zu. Gerade Lehrkräfte, die als Wegbereiter des Gemeinsamen Lernens früh in integrativen Beschulungsmodellen gearbeitet haben, sind massiv enttäuscht von den aktuellen Entwicklungen, da es spürbare Verschlechterungen der Bedingungen vor Ort gibt. Teilweise ersuchen sie um einen Wechsel an Förderschulen. Weiterlesen »