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I. Sachverhalt

Laut einer Studie von FAZ und CORRECTIV, die mit Hilfe ihrer Leser bundesweit die Höhe der Dispozinsen von 410 Sparkassen im Zeitraum von November 2015 bis Februar 2016 ermittelt haben, verlangen die staatlichen, dem Gemeinwohl verpflichteten, Sparkassen von ihren Kunden saftige Dispozinsen. Auch die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen erheben hohe Zinsen für die Ausschöpfung des Dispositionskreditrahmens. So liegt der effektive Dispozins der Kreisparkasse Köln bei 10,81 Prozent, 11,31 Prozent bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, 12,29 Prozent bei der Sparkasse Duisburg, 12,037 Prozent bei der Sparkasse Mühlheim an der Ruhr, 11,56 Prozent bei der Sparkasse Essen, 11,359 Prozent bei der Stadtsparkasse Oberhausen.

Im Privatbankensektor liegt aktuell der durchschnittliche Zinssatz für den Dispositionskredit bei 8,85 Prozent in Deutschland. Der Durchschnitt bei den Sparkassen liegt mit 10,75 Prozent deutlich darüber. Zum Vergleich: Kunden der Commerzbank zahlen ebenfalls 10,75 Prozent und die Deutschen Bank berechnet zwischen 7,95 und 10,95 Prozent. Deutlich günstiger ist es bei der Direktbank ING-Diba – sie berechnet derzeit nur 7,76 Prozent.

Der hohe Dispozinssatz bei den Sparkassen ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Kreditinstitute sich in der derzeitigen Niedrigzinsphase praktisch zum Nulltarif Geld von der Notenbank besorgen können. Seit dem 10.03.2016 hat die EZB für den Euroraum den Leitzins von 0,05 Prozent auf 0,00 Prozent abgesenkt. Diesen Zinsvorteil geben die Sparkassen, aber beim Dispokredit nicht an ihre Kunden weiter.

Nach einer Untersuchung der Direktbank ING-Diba  aus dem Jahr 2015 nutzt fast jeder zweite Deutsche den Dispokredit, 17 Prozent nehmen ihn sogar permanent oder jeden Monat in Anspruch. Das Volumen der Überziehungskredite betrug im letzten Jahr 36 Milliarden Euro in Deutschland. Die horrenden Dispozinsen lassen viele Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen.

Im September Jahres 2015 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfahlen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine Deckelung der Dispozinsen vorsah. Die Landesregierung teilte dazu am 24. September 2015 mit:

„Die NRW-Landesregierung fordert eine Zins-Obergrenze für Dispo-Kredite. Im Vorfeld der Plenarsitzung des Bundesrates am morgigen Freitag, den 25. September, ruft der NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel die anderen Bundesländer dazu auf, dem von NRW eingebrachten Gesetzentwurf zur Deckelung der Dispozinsen zuzustimmen.(…) In den zuständigen Bundesrats-Ausschüssen wurde der Antrag Nordrhein-Westfalens auf eine Deckelung der Dispozinsen auf maximal acht Prozent bereits angenommen. (…) Die von der NRW-Landesregierung geforderte Deckelung richtet sich nach dem Basiszins nach § 247 BGB, der stets 0,88 Prozent unter dem Leitzins der EZB liegt. Er ist eine feste Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom Leitzins auch den Markt ab.“

Hieraus folgt: Bezogen auf den aktuellen Leitzins der EZB von 0,00 Prozent, ergäbe sich ein Basiszins von -0,88 Prozent. Der Gesetzentwurf der Landesregierung hätte mit einer Deckelung der Dispozinsen bei 8 Prozent derzeit eine Obergrenze von 7,12 Prozent zur Folge.

Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu. Allerdings wurde die Forderung nach einer Deckelung der Dispozinsen von der Bundesregierung abgelehnt. Die SPD vermochte sich in der Bundesregierung leider in diesem verbraucherrelevanten und zudem sozialrelevanten Aspekt nicht gegen die Union durchzusetzen. Stattdessen verpflichtet die im März 2016 in Kraft getretene Immobilienrichtlinie Banken ihre Dispozinssätze transparenter zu gestalten und mehr Beratungsangebote für ihre Kunden anzubieten. Die NRW-Verbraucherzentrale und das Verbraucherministerium sprechen sich aber nach wie vor für eine Obergrenze für Dispozinsen aus.

Nach der oben angeführten Studie von FAZ und CORRECTIV würden aktuell nur 5 der 391 ausgewerteten Sparkassen NRWs unterhalb der von der NRW-Landesregierung geforderten Obergrenze von 8 Prozent für Dispozinsen liegen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf um der „Dispo-Abzocke‘“ durch die Sparkassen einen Riegel vorzuschieben!

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Laut Sparkassengesetz unterliegen die Sparkassen und die Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Mit dem Sparkassengesetz NRW regelt der Gesetzgeber, also der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Rahmenbedingungen für das Sparkassenwesen auf seinem Territorium. Das Sparkassenrecht ist in Deutschland Ländersache. Der Landtag muss daher das Sparkassengesetz dahingehend ändern, dass die von der Rot-grünen Landesregierung geforderte Deckelung der Dispozinsen, im Sparkassengesetz festgeschrieben wird.

Der antragstellenden Piratenfraktion ist bewusst, dass eine Regulierung des Zinsniveaus quer durch den gesamten Sparkassen- und Bankensektor wünschenswert wäre, dies jedoch an der Gesetzgebungskompetenz des Landes NRW und anderer Bundesländer zum Scheitern verurteilt ist. Anders sieht die Piratenfraktion das betreffs des NRW-Sparkassenrechts.

Der Zinsdeckel wäre gelebter Ausgleich zur Finanzmarkt-Macht der Sparkassen und mit Blick auf etwaige Wettbewerbsaspekte möglicherweise richtungsweisend auch für den Privatbanken-Sektor.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die Zinsen für die Inanspruchnahme von Dispositionskrediten stellen eine besondere Belastung von Sparkassenkunden dar, die in Zeiten einer Null-Zins-Politik der EZB und einem praktisch gegen Null tendierenden Guthabenzins zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Guthaben- und Schuldzinsen führt.
  1. Die Deckelung der Dispositionszinsen für die Inanspruchnahme von Sparkassen-Girokreditrahmen sollte sich nach dem Basiszins gemäß § 247 BGB, der stets 0,88 Prozent unter dem Leitzins der EZB liegt, richten.
  1. Der Basiszins ist eine feste Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom Leitzins auch den Markt ab.

III. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes mit folgender Maßgabe vorzulegen:

  1. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass die von ihnen erhobenen Zinsen auf Dispositionskredite höchstens 8 Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegen dürfen;
  2. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass die Obergrenze für Zinsen auf Dispositionskredite gemäß Ziffer III. 1. auch für geduldete Überziehungen des Kreditrahmens gelten.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Danke. Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer daheim! Schluss mit der Dispo-Abzocke! – die Piratenfraktion NRW fordert schnellstmöglich gesetzlich festzuschreiben, dass die Dispozinsen und Überziehungszinsen für Sparkassen in NRW auf maximal 8% über Basiszins gedeckelt werden.

Sie werden sich vielleicht fragen: Warum wollen die Piraten das für NRW? – Nein, richtiger wäre es natürlich in der Tat, das auch im Bund, für das gesamte Bundesgebiet zu fordern. Aber wir befassen uns nun mal nur mit NRW und auch mit der Rahmengesetzgebungskompetenz NRWs für die Sparkassen in diesem Land. Laut einer Studie der „FAZ“ und der Institution „Korrektiv“ verlangen die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen saftige Dispozinsen von ihren Kunden. So liegt der effektive Dispozins der Kreissparkasse Köln bei 10,81%, 11,31% verlangt die Sparkasse Düsseldorf, 12,29% die Sparkasse Duisburg, 12,037% die Sparkasse Mülheim an der Ruhr, 11,56% die Sparkasse Essen, 11,359% die Sparkasse Oberhausen. Zinsen für die Inanspruchnahme von Dispokrediten stellen eine besondere Belastung von Sparkassenkunden dar, die in Zeiten einer Nullzinspolitik der EZB und einem praktisch gegen Null tendierenden Guthabenzins zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Guthabenzinsen und Schuldzinsen geführt haben.

Die horrenden Dispozinsen lassen viele Verbraucherinnen und Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen und verschärfen das soziale Ungleichgewicht in unserem Land. Allerdings geht dieses Ungleichgewicht auch bundesweit zulasten der Bürgerinnen und Bürger, weshalb von NRW – als dem bevölkerungsreichsten Bundesland – ein deutliches Zeichen ausgehen muss.

(Beifall von den PIRATEN)

Im September des Jahres 2015 hat die Landesregierung – das ist ihr wirklich hoch anzurechnen – von Nordrhein-Westfalen aus einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine Deckelung der Dispozinsen auf maximal 8% für den gesamten Bankensektor vorsah. Das geschah im Rahmen der Beratungen über die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Im Bundesrat wurde das angenommen. Die Große Koalition unter der Führung der CDU/CSU hat das dann im Kabinett, sprich im Bundestag, abgelehnt.

Sehr schön finde ich den Vorstoß der BaFin – sehr aktuell –, die Dispokreditzinsen aller Institute bundesweit unter die Lupe zu nehmen – gerade auch aus den genannten Gründen. Während der Bundesrat zustimmte, hat die CDU/CSU abgelehnt. Im Verhältnis zu den Sparkassen liegen die privaten Banken – und das ist das erstaunliche; man könnte ja glauben, die privaten Banken langten mehr zu – im Schnitt 2% unter dem Zinsniveau der Sparkassen. Hierfür gibt es keine Rechtfertigung. Es besteht somit dringender Bedarf, der Dispoabzocke der Sparkassen einen Riegel vorzuschieben.

Der Rest ist eine Frage des politischen Willens. Und so begrüßen wir selbstverständlich auch Initiativen, wo zum Beispiel von der Deckelung der Gehälter von Sparkassenführungskräften die Rede ist. Und wenn – wie hier wahrscheinlich gleich zu hören – die Sparkassen mit einer ungünstigeren Kostenstruktur zu tun haben, müssen sich die Sparkassen fragen lassen, ob sie da nicht vielleicht sich ein Beispiel an den privaten Banken nehmen, denn da funktioniert es auch.

Laut Sparkassengesetz unterliegen die Sparkassen und die Sparkassengiroverbände in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Finanzministerium. Mit dem Sparkassengesetz NRW regelt der Gesetzgeber den Rahmen für das Sparkassenrecht – und das ist in Deutschland Ländersache.

(Zuruf von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE])

Die Piratenfraktion fordert daher unverzüglich, im Sparkassengesetz festzuschreiben, dass die Dispozinsen gedeckelt werden, und zwar moderat auf 8% über Basiszins. Das ist, meine Damen und Herren, gelebte Verbraucherpolitik. Dies ist gerecht und moderat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll der 2. Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN) : Frau Präsidentin, ganz kurz: Erstens. Herr Kollege Witzel, zunächst vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben recht – das sehe ich genauso. Zweitens. Dies ist ein erster Aufschlag zu einem politischen Diskurs, den wir hier im Lande Nordrhein-Westfalen definitiv führen sollten. Deswegen danke ich für die Hinweise und freundlichen Empfehlungen der Kolleginnen und Kollegen, Frau Blask, Herrn Markert, die wir gerne aufgreifen. Das können wir natürlich nach der Sommerpause tun.

Wenn damit bewirkt worden ist, was wir mit unserem Antrag wollten, nämlich nichts anderes als diesen politischen Diskurs eröffnen, dann freue ich mich auf die Zeit nach der Sommerpause, wo wir dann in der Tat die Sache etwas konkreter angehen können und das vielleicht auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir sagen müssen: Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein politischer Weg. Diesen Weg sollten wir gehen.

– Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Ein Kommentar an “Schluss mit der Dispo-Abzocke! – NRW braucht einen Dispo-Deckel für Sparkassen!”

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