Der Topf, aus dem die Vorstände schöpfen, braucht einen Deckel

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Marc Olejak, Parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion im Landtag NRW, erklärt zum Antrag der PIRATEN zur Deckelung der Gehälter von Sparkassenvorständen in der heutigen Landtagssitzung:

„Sparkassen erheben den Anspruch, anders zu sein. Kunden- und gemeinwohlorientiert, gelebte soziale Marktwirtschaft, wie es oft vollmundig heißt. Deshalb muss man auch die Frage stellen, ob die Sparkassen angesichts der Gehaltshöhe ihrer Vorstände ihrem Auftrag, das Gemeinwohl ausreichend mitzufinanzieren, noch gerecht werden. Wie sagte doch der Finanzminister einmal „Es ist nicht verwunderlich, wenn die Bürger im Land über die Höhe der Gehälter und Pensionen der Sparkassen-Vorstände debattieren“.

Wir PIRATEN sind der Meinung, dass angesichts der beständig steigenden Gehälter, deutlich überproportional über die Einkommenssteigerung eines Normalbürgers hinaus, nun eine gesetzliche Regelung erforderlich ist, um eine Begrenzung zu erreichen und eine drohende Hemmungslosigkeit zu verhindern. Dabei geht es nicht nur um das aktuelle Arbeitseinkommen, sondern in besonderem Maße auch um die Ruhegelder, die in der bisher praktizierten Art und Weise beispiellos sind.

Angesichts des fast nicht vorhandenen Risikos eines Sparkassenvorstands und der mangelnden Selbstheilungskräfte bedarf es wohl eines Zwangs, sonst ufert das aus. Der Topf, aus dem die Vorstände schöpfen, braucht einen Deckel.“

Selbstbedienungsladen Sparkasse – NRW braucht endlich eine Deckelung der Gehälter und Pensionen von Sparkassen-Vorständen!

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Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

I. Sachverhalt

Laut einem Bericht des Handelsblatts vom 01.02.2017 kommen die Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor in den Genuss von üppigen Pensionsregelungen und exorbitanten Gehältern. In der derzeitigen Niedrigzinsphase hat dies zur Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute immer höhere Pensionsrückstellungen bilden müssen. So belief sich der Barwert der Pensionsrückstellungen für die Vorstandschefs der rund 100 Sparkassen in NRW am Ende des Jahres 2015 auf 250 Millionen Euro. Das Volumen der Pensionsrückstellungen aller Vorstandsmitglieder erreichte einen Barwert von 570 Millionen Euro. Damit überstieg der Wert der Pensionsrückstellungen für die Vorstände den Gewinn nach Steuern (rund 530 Millionen Euro) der nordrheinwestfälischen Sparkassen im Jahr 2015.

Die strukturelle Ursache für dieses Ungleichgewicht und das Anschwellen der Pensionsrückstellungen der Sparkassen sind aber nicht in erster Linie die gegenwärtigen Minizinsen, sondern vor allem die üppigen Versorgungsregelungen im Alter für die Vorstände. Je nachdem wie lange sie im Amt sind, erhalten Sparkassenvorstände Pensionen in Höhe von 55 Prozent, vereinzelt sogar in Höhe von 75 Prozent, des bisherigen Grundgehalts. So wird der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Dortmund 75 Prozent seines Grundgehalts im Ruhestand kassieren. Der Chef der Sparkasse Bochum hat Anspruch auf 70 Prozent.

Auch die beiden NRW-Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen haben inzwischen erkannt, dass derartige Regelungen für die Altersversorge von Vorstandsmitgliedern völlig anachronistisch sind. Ihre Vergütungsempfehlungen aus dem Jahr 2016 sehen einen Wegfall der oben genannten Direktzusagen für die Altersversorge vor. Allerdings sollen dafür die Sparkassenvorstände künftig ein höheres Gehalt beziehen.

In Anbetracht der horrenden Gehälter, die Vorstandsvorsitzende bereits gegenwärtig beziehen, sind solche Empfehlungen völlig unzureichend. So erhielt der Vorstandschef der Kreissparkasse Köln 913.000 Euro im Jahr 2015. Der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse Köln-Bonn bezog in diesem Zeitraum ein Gehalt von 782.900 Euro. Der Vorstandschef der Sparkasse Aachen konnte sich 2015 über eine Vergütung von 705.000 Euro freuen. Die Sparkasse Münsterland Ost entlohnte ihren Vorstandsvorsitzenden mit 664.000 Euro. Der Chef der Sparkasse Dortmund bezog 2015 ein Gehalt von 573.000 Euro.

Die Vergütung aller Vorstandsmitglieder der Sparkassen in NRW stieg 2015 im Durchschnitt um 3,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2014. In diesem Zeitraum stiegen die Gehälter der Vorstandschefs um durchschnittlich 2,9 Prozent. Spitzenreiter hinsichtlich der Gehaltssteigerungen war der Vorstandschef der Sparkasse Lüdenscheid mit einem Plus von sage und schreibe 16 Prozent im Vergleich zu 2014. Der bereits oben genannte Chef der Sparkasse Aachen konnte sich 2015 über eine Gehaltssteigerung von satten 11,2 Prozent freuen. Auch die beiden Topverdiener unter den Vorstandschefs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen steigerten ihre Gehälter 2015 nochmal um rund 5 Prozent.

Damit sind die Gehälter der nordrheinwestfälischen Sparkassenchefs nicht selten um ein Vielfaches höher als die Vergütung der Bundeskanzlerin (ca. 247.200 Euro pro Jahr) und der Ministerpräsidentin von NRW (ca. 220.000 Euro pro Jahr).

Sparkassenvorstände in NRW, insbesondere die Vorstandschefs, leben somit immer noch in der besten aller Welten: Sie erhalten Vergütungen auf dem Niveau des Privatbankensektors und Pensionsansprüche, die an die Altersversorgung von Beamten erinnern. Ermöglicht wird ihnen das dadurch, dass Lokalpolitiker in den Verwaltungsräten der Sparkassen die Luxusgehälter und Luxuspensionen der Vorstände durchwinken und nicht ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Zwar sind die Verwaltungsratsmitglieder angehalten, sich an die ohnehin schon sehr generösen Empfehlungen der nordrheinwestfälischen Sparkassenverbände zu halten, aber diese Empfehlungen sind nicht verbindlich und finden in der Praxis zu häufig keine Anwendung. Denn die Politiker in den Verwaltungsräten sind wiederum abhängig von den Vorständen, wenn es um die Vergabe von Spenden an lokale Vereine oder Kreditvergabe an örtliche Bauprojekte geht. Diese ganze Konstruktion aus wechselseitigen Abhängigkeiten und Interessenskonflikten bei der Entgeltfindung und der Spendenpraxis degradiert Sparkassen zu Selbstbedingungsläden.

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Laut Sparkassengesetz unterliegen die Sparkassen und die Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Mit dem Sparkassengesetz NRW regelt der Gesetzgeber, also der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Rahmenbedingungen für das Sparkassenwesen auf seinem Territorium. Das Sparkassenrecht ist in Deutschland Ländersache. Der Landtag muss daher das Sparkassengesetz dahingehend ändern, dass Gehälter von neu eingesetzten Sparkassen-Vorstandschefs auf einen Höchstbetrag von 220.000 Euro pro Jahr, also in Höhe des Gehalts der nordrheinwestfälischen Ministerpräsidentin, gedeckelt werden. Die Vergütung von neu eingesetzten einfachen Vorstandsmitgliedern von Sparkassen soll auf höchstens 150.000 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Ferner muss im Sparkassengesetz festgeschrieben werden, dass alle neu eingesetzten Vorstände privat für ihr Alter vorsorgen müssen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Nach wie vor kommen Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen in den Genuss von üppigen Pensionsregelungen und exorbitanten Gehältern. Die Vergütungen der nordrheinwestfälischen Sparkassenchefs sind nicht selten um ein Vielfaches höher als das Gehalt der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentin von NRW.
  2. Sparkassenvorstände in NRW, insbesondere die Vorstandschefs, leben somit immer noch in der besten aller Welten: Sie erhalten Vergütungen auf dem Niveau des Privatbankensektors und Pensionsansprüche, die an die Altersversorgung von Beamten erinnern.
  3. Es ist untragbar, dass in Zeiten von Minizinsen und steigenden Gebühren für die Sparkassenkunden sowie massenhafter Filialschließungen, den Sparkassen-Vorständen in NRW weiterhin exorbitant hohe Vergütungen ausbezahlt werden.

III. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes mit folgender Maßgabe vorzulegen:

  1. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass die Gehälter ihrer neu eingesetzten Vorstandschefs höchstens 220.000 Euro pro Jahr betragen dürfen;
  2. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass die Gehälter ihrer neu eingesetzten einfachen Vorstandsmitglieder höchsten 150.000 Euro pro Jahr betragen dürfen;
  3. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass alle ihre neu eingesetzten Vorstände privat für ihr Alter vorsorgen müssen.

Schluss mit der Dispo-Abzocke! – NRW braucht einen Dispo-Deckel für Sparkassen!

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Die Piratenfraktion NRW fordert, schnellstmöglich gesetzlich festzuschreiben, dass die Dispozinsen und Überziehungszinsen für Sparkassen in NRW auf maximal 8 Prozent gedeckelt werden.

Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW zur Motivation für den parlamentarischen Vorstoß:

Die Zinsen für die Inanspruchnahme von Dispositionskrediten stellen eine besondere Belastung von Sparkassenkunden dar, die in Zeiten einer Null-Zins-Politik der EZB und einem praktisch gegen Null tendierenden Guthabenzins zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Guthaben- und Schuldzinsen führt. Die horrenden Dispozinsen lassen viele Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen und verschärfen das soziale Ungleichgewicht in unserem Land. Allerdings geht dieses Ungleichgewicht auch bundesweit zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, weshalb von NRW als dem bevölkerungsreichsten Bundesland ein deutliches Zeichen ausgehen muss.

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Schluss mit der Dispo-Abzocke! – NRW braucht einen Dispo-Deckel für Sparkassen!

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Laut einer Studie von FAZ und CORRECTIV, die mit Hilfe ihrer Leser bundesweit die Höhe der Dispozinsen von 410 Sparkassen im Zeitraum von November 2015 bis Februar 2016 ermittelt haben, verlangen die staatlichen, dem Gemeinwohl verpflichteten, Sparkassen von ihren Kunden saftige Dispozinsen. Auch die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen erheben hohe Zinsen für die Ausschöpfung des Dispositionskreditrahmens. So liegt der effektive Dispozins der Kreisparkasse Köln bei 10,81 Prozent, 11,31 Prozent bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, 12,29 Prozent bei der Sparkasse Duisburg, 12,037 Prozent bei der Sparkasse Mühlheim an der Ruhr, 11,56 Prozent bei der Sparkasse Essen, 11,359 Prozent bei der Stadtsparkasse Oberhausen.

Im Privatbankensektor liegt aktuell der durchschnittliche Zinssatz für den Dispositionskredit bei 8,85 Prozent in Deutschland. Der Durchschnitt bei den Sparkassen liegt mit 10,75 Prozent deutlich darüber. Zum Vergleich: Kunden der Commerzbank zahlen ebenfalls 10,75 Prozent und die Deutschen Bank berechnet zwischen 7,95 und 10,95 Prozent. Deutlich günstiger ist es bei der Direktbank ING-Diba – sie berechnet derzeit nur 7,76 Prozent.

Der hohe Dispozinssatz bei den Sparkassen ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Kreditinstitute sich in der derzeitigen Niedrigzinsphase praktisch zum Nulltarif Geld von der Notenbank besorgen können. Seit dem 10.03.2016 hat die EZB für den Euroraum den Leitzins von 0,05 Prozent auf 0,00 Prozent abgesenkt. Diesen Zinsvorteil geben die Sparkassen, aber beim Dispokredit nicht an ihre Kunden weiter. Weiterlesen »