Bargeld – Freiheit – Privatsphäre – PUNKT! Keine Obergrenze für Barzahlungen. – Wehret der schleichenden Abschaffung des Bargelds und eines weiteren Schritts hin zum Überwachungsstaat

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Ohne Debatte – umgekehrtes Verfahren –

 

I. Sachverhalt

Laut Medienberichten plant das Bundesfinanzministerium die Einführung einer Obergrenze für Bargeldgeschäfte i. H. v. 5000 Euro für Deutschland. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, früher durchaus vertraut mit der Handhabung größerer Bargeldsummen, möchte ein europaweites einheitliches Limit für Bargeldtransaktionen gesetzlich festschreiben. Die EU-Finanzminister haben am 12.02.2016 im Rahmen eines Treffens des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) die Europäische Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für eine europaweit einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen vorzulegen.

Wie schon bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird die Terrorgefahr von der schwarz-roten Bundesregierung instrumentalisiert, um durch eine Bargeldobergrenze einen erneuten Angriff auf elementare Bürger- und Freiheitsrechte zu starten.

Der nordrheinwestfälische Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, der bereits im letzten Jahr eine Obergrenze für Bargeld-Transaktionen i. H. v. 2000 bis 3000 Euro gefordert hatte, spricht sich in der Süddeutschen Zeitung vom 10.02.2016 ebenfalls für eine Einschränkung der Bargeldnutzung aus, um die organisierte Kriminalität, Steuerbetrug und Geldwäsche angeblich wirkungsvoller bekämpfen zu können.

Parallel dazu gibt es starke Bestrebungen in der EZB den 500 Euroschein abzuschaffen, ebenfalls mit Verweis auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität.

Die organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus sind längst auf elektronische Zahlungsmethoden umgestiegen. Insbesondere die Verfechter der Bargeldobergrenze zur internationalen Terrorismusbekämpfung verkennen, dass sie es mit Verbrechern zu tun haben, die sich um eine Bargeldobergrenze nicht scheren. Eine Bargeldobergrenze ist zudem ein Konjunkturprogramm für neue kriminelle Geschäftsfelder wie Kreditkartenbetrug oder Hackerangriffe auf elektronische Zahlungssysteme.

Zudem zeigen auch Berechnungen des Ökonomen Friedrich Schneider von der Universität Linz, dass durch eine Obergrenze für Bargeldtransaktionen i. H. v. 5000 Euro die Schwarzarbeit in Deutschland nur um rd. ein Prozent reduziert würde. Auch die vollständige Abschaffung des Bargelds würde nach seinen Berechnungen den Schattensektor um allenfalls zwei bis drei Prozent absenken.

Dafür beschneidet eine Bargeldobergrenze die Zahlungsgewohnheiten sämtlicher Bürger in Deutschland. So zeigt eine repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), dass eine große Mehrheit der Bevölkerung (58 Prozent) eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte ablehnt. Eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Bürger lehnt die Abschaffung von Bargeld kategorisch ab. Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundesbank aus dem Jahr 2014 werden 79 Prozent aller Bezahlvorgänge und 53 Prozent aller Umsätze in Deutschland mit Bargeld abgewickelt.

Die Abschaffung des Bargeldes erfolgt schleichend. Scheibchenweise sollen die Menschen an die Einschränkung von Bargeldzahlung und -haltung gewöhnt werden.

Die Folgen für die Menschen werden dafür aber umso einschneidender sein. Denn früher oder später wird es Rufe nach der Ausweitung der Einschränkungen geben, d.h. immer mehr Behörden bekämen Zugriff auf die elektronischen Zahlungsbewegungen oder es träte eine weitere Absenkung der Obergrenze für Barzahlungen in Kraft.

„Geld ist geprägte Freiheit“, sagte bereits der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski. Mit Bargeld zu bezahlen war schon jeher ein Ausdruck bürgerlicher Freiheit, Privatheit und Unabhängigkeit. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier stufte das Beschränken von Bargeldzahlungen als verfassungswidrig ein. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, erklärte Papier gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09.02.2016.

Die schleichende Abschaffung des Bargeldes, an deren Ende ein vollständiges Bargeldverbot stehen wird, ist ein massiver Eingriff in die Freiheits- und Eigentumsrechte der Bürger. Gesetzliche Einschränkungen von Bargeldzahlungen heben die Unschuldsvermutung auf und stellen sämtliche Bürger unter Generalverdacht. Wenn die Abwicklung von Zahlungsvorgängen nur noch ausschließlich auf elektronischem Weg erlaubt wird bzw., wenn Menschen, um nicht in den Verdacht der Illegalität zu gelangen, kein Bargeld mehr benutzen, ist jede Konsumentscheidung für den Staat, für Institutionen und für Unternehmen nachvollziehbar und kontrollierbar. Spätestens seit Edward Snowden wissen wir, dass einmal erfasste Daten verarbeitet, verwendet und auch weitergegeben werden.

Eine Bargeldobergrenze erleichtert die Erstellung von Konsumentenprofilen. In diesem „Orwellschen Alptraum“ haben staatliche Stellen und Unternehmen Zugriff auf privateste Daten über intimste Konsumgewohnheiten. So gelangen Konsumprofile von Einzelhandelsunternehmen über Banken zu Versicherungsgesellschaften. Fettreiche Ernährung, der Konsum von Alkohol oder Zigaretten hätten dann für den betroffenen Bürger eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge zur Folge.

Eine Bargeldobergrenze bzw. ein Bargeldverbot negiert ein freies, selbstbestimmtes Einkaufen. Letztlich müssten Bürger ihr Konsumverhalten anpassen, um Sanktionsmaßnahmen zu entgehen, vor allem dann wenn der „gute Staat“ zum „bösen Staat“ wird. Diese Gefahr erscheint zunächst abstrakt.

Beobachtet man allerdings die gegenwärtige Entwicklung in Europa, den zunehmenden Erfolg von rechtspopulistischen und rechtsradikalen Parteien, so scheint es nur eine Frage der Zeit bis antiliberale Kräfte an den Regierungen beteiligt sein werden oder Regierungshandeln maßgeblich beeinflussen werden. Der liberale Rechtsstaat befindet sich Europaweit auf dem Rückzug und auch in Deutschland ist die rechtsradikale AfD bereits heute bundesweit drittstärkste politische Kraft.

Mit der Vorratsdatenspeicherung und einer Einschränkung des Bargeldzahlungsverkehrs, bzw. gar einer Abschaffung des Bargelds, gäbe man einem antiliberalen Staat mächtige „Tools“ an die Hand, um das Konsumverhalten seiner Bürger zu beeinflussen und zu kontrollieren. In der Folge müssten sich die Menschen moralisierenden Konsumvorstellungen und paternalistischen Restriktionen eines „bösen Staates“ unterwerfen mit gravierenden Auswirkungen auf ihre private Lebensführung.

Die Einschränkung des Bargeldverkehrs, die früher oder später in einem kompletten Bargeldverbot münden wird, beschneidet aber nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sie schafft auch die technischen Voraussetzungen für einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Menschen.

In einer unheiligen Allianz arbeiten Finanzminister und Notenbanker in Europa an der Einführung von Negativzinsen. Ihr Ziel ist es, die Durchschlagskraft der Geldpolitik zu erhöhen und gleichzeitig die Staaten auf Kosten ihrer Bürger zu entschulden. Schon heute liegt der Einlagenzins in der Euro-Zone bei minus 0,3 Prozent, was bedeutet, dass die Banken einen Strafzins für Einlagen bei der Zentralbank zahlen müssen.

Bisher gibt der Bankensektor diese Negativzinsen noch nicht an seine Privatkunden weiter, da er fürchtet, dass die Bankkunden dann ihr Konto auflösen und das Geld zu Hause horten werden. Der Mittelstand wird aber neuerlich bereits mit sog. „Guthabengebühren“ belastet, was nichts anderes ist als eine Weitergabe von Negativzinsen, mit denen Banken belastet werden.

Ein Bargeldverbot hätte zur Folge, dass die Bürger nicht länger in Lage wären ihr Erspartes von der Bank abzuheben und zu horten. Auch nur eine Einschränkung der Bargeldhaltung in Form der Abschaffung des 500 Euroscheins oder eine Obergrenze für Bargeldzahlungen erschwert das Horten von Bargeld und schränkt die freie Verfügbarkeit der Bürger über ihr Geld ein. Bei der Einführung von Negativzinsen bzw. der Weitergabe von Strafzinsen an die Bankkunden, wären die Bürger gezwungen, um den Negativzinsen für ihr Geldvermögen auf den Sparkonten zu entgehen, ihr Geld auszugeben. Sie würden also indirekt genötigt zu konsumieren, in Sachwerte zu investieren oder Staatsanleihen zu kaufen.

Eine Abschaffung des Bargeldes in Verbindung mit Negativzinsen wäre der Traum für Notenbanker mit geldpolitischen Allmachtsfantasien. Endlich könnten sie durch eine Negativzinspolitik die Nachfrage der Wirtschaftssubjekte steigern, die Inflationsrate erhöhen und den Außenwert des Euros reduzieren. Für europäische Finanzminister wäre ein Bargeldverbot in Verbindung mit Negativzinsen attraktiv, weil so die Nachfrage nach Staatsanleihen erhöht würde, also sich die Refinanzierungskosten für staatliche Verschuldung reduzierten. Vor allem aber ermöglicht eine Welt ohne Bargeld bzw. eine Erhöhung der Kosten für Bargeldhaltung, dass die EZB in der Lage wäre, den Leitzins immer tiefer in den Negativbereich abzusenken. Dann könnten sich die hochverschuldeten Staaten auf Kosten der Bürger und Sparer zügig zum Nulltarif entschulden. Bargeldbeschränkungen und Negativzinsen stellen damit einen tiefen Einschnitt in die Eigentumsrechte der Menschen dar.

Bei einer Bankenkrise könnten Bürger zudem nicht länger ihr Geld von den Sparkonten abziehen. Eine Bargeldobergrenze erleichtert damit die Enteignung der der Bürger durch die ins straucheln geratenen Banken oder durch den Staat.

Negativzinsen, deren flächendeckende Einführung durch eine Bargeldobergrenze begünstigt würde, hätten Blasen an den Immobilien- und Aktienmärkten mit verheerenden Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft zur Folge.

 

II. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt fest

  1. Uneingeschränkte Haltung von Bargeld und uneingeschränkter Zahlungsverkehr mit Bargeld sind elementare Voraussetzungen für die Wahrung der finanziellen Privatsphäre der Menschen in Deutschland und Europa.
  1. Die Einführung von Bargeldobergrenzen verhindert keinen Terroranschlag.
  1. Kriminelle Organisationen finden andere „geeignete“ Wege zur Eigen- und Fremdfinanzierung von Verbrechen trotz Bargeldobergrenzen innerhalb Deutschlands und Europas.

III. Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen nationalen und internationalen (europäischen) Ebenen gegen jedwede Obergrenze für Bargeldgeschäfte zu positionieren.

Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab

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I. Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 eindeutig festgestellt, dass „für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ muss (BVerfGE 94, 115). Die Bundesregierung will dennoch Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere“ Herkunftsländer festlegen. Die Sicherheit für bestimmte Menschen aus diesen Ländern ist nicht gegeben. In Marokko steht Homosexualität unter Strafe und aus allen drei oben genannten Ländern gibt es zahlreiche Berichte über gravierende Verstöße gegen die Pressefreiheit, die Meinung- und Versammlungsfreiheit.

Die Einrichtung von „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ – unter anderem für Personen aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie Folgeantragstellern – führt dazu, dass abgelehnte Asylsuchende innerhalb von einer Woche gegen eine Abschiebung klagen und einen Eilantrag stellen müssen. Sie unterliegen dabei auch der Residenzpflicht, d.h. das Aufsuchen von Anwälten und/oder Asylverfahrensberatungsstellen ist auf dem Land häufig nicht möglich. Ein seriöser Rechtsschutz in der kurzen Zeit von einer Woche, ist zudem nahezu unmöglich.

Die geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug würden bedeuten, dass Familien de facto auf Jahre getrennt werden. Dies ist mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG) und Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Die geplanten Restriktionen sind nicht nur integrationsfeindlich, sondern sorgen dafür, dass die Angehörigen – vor allem Frauen und Kinder –, entweder akuten Gefahren im Herkunftsland ausgesetzt oder gezwungen sind, gefährliche Fluchtwege über das Mittelmeer zu wagen.

Für die Integration von Flüchtlingen ist der Spracherwerb unverzichtbar. Eine Eigenbeteiligung für die Teilnahme an Integrationskursen muss daher vermieden werden. Dass die wenigen verfügbaren Plätze in den Kurzen nur an Staatsangehörige aus Syrien, dem Irak, Iran und Eritrea an vergeben werden sollen, wenn diese eine gute Bleibeperspektive haben, ist ebenso skandalös, wie die Pläne, dass die Flüchtlinge für diese Leistung bezahlen sollen. Integrationskurse fallen ganz klar in den finanziellen Aufgabenbereich des Staates und die mit der Eigenbeteiligung verbundene Bürokratie ist absurd, insbesondere wenn man die derzeitige Auslastung in unseren Behörden betrachtet.

Die geplanten Verschärfung beim Abschiebungsschutz aus Gründen der physischen oder psychischen Gesundheit ist weder nachvollziehbar, noch akzeptabel. Die Nichtberücksichtigung einer Erkrankung, die sehr schwer, aber noch nicht lebensbedrohlich ist, kann mit dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit nicht vereinbart werden. Der komplette Ausschluss vom Asylverfahren – wenn einem Asylsuchenden vorgeworfen werden kann, sein Asylverfahren nicht mit zu betreiben, verstößt nicht nur gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

dass „Asylpaket II“, das vom Bundeskabinett am 3. Februar 2016 beschlossen wurde, in jeder Hinsicht politisch abzulehnen und im Bundesrat, soweit damit befasst, dagegen zu stimmen.

Mitschnitt der Plenardebatte:

Schluss mit ‚gefühlter Sicherheit‘ – Keine Ausweitung der Videoüberwachung in NRW

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Mittwoch, 27. Januar 2016, TOP 6, ca. 13.15 Uhr

Schluss mit ‚gefühlter Sicherheit‘ – Keine Ausweitung der Videoüberwachung in NRW

Drucksache 16/10785

Die Landesregierung soll Videobeobachtung unabhängig und wissenschaftlich evaluieren lassen. Der weitere Ausbau von Videobeobachtung ist zu unterlassen, solange nicht die Wirksamkeit der Maßnahme bewiesen ist.


Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

Kameras sind kein Sicherheitskonzept. Sie sind ein Placebo. Mit Kameras wird suggeriert, man würde etwas für die Sicherheit tun. Aber das stimmt nicht. Im besten Fall tut man etwas für die Aufklärung der Taten. Aber den Opfern hilft das nicht.

 

Das Vorhaben der Landesregierung, die Videoüberwachung auszuweiten, ist purer Aktionismus. Die bisherige Evaluierung der Videobeobachtung genügt wissenschaftlichen Standards nicht und eine Wirksamkeit ist nicht belegt. Mehr Videoüberwachung ist keine Lösung für gesellschaftliche Probleme.

 

2016-01-27_Frank Herrmann Keine Ausweitung Videoueberwachung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen

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Donnerstag, 28. Januar 2016, TOP 10, ca. 15.35 Uhr

Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/10781

NRW braucht einen unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen. Die Stelle muss umgehend eingerichtet und besetzt werden, um die UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes einzuhalten.


Olaf Wegner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend:

Die Interessen und Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen brauchen eine Vertretung in der Politik. Es ist nicht nachvollziehbar und ein Skandal, dass NRW die Menschenrechtsverträge der UN schon seit Jahren missachtet und keinen unabhängigen Beauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen hat.

2016-01-28_Olaf Wegner Landesbeauftragter Kinder Jugend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Informatische Allgemeinbildung gewährleisten – Pflichtfach Informatik an allen Schulformen einführen

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Freitag, 29. Januar 2016, TOP 6, ca. 13.35 Uhr

Informatische Allgemeinbildung gewährleisten – Pflichtfach Informatik an allen Schulformen einführen

Drucksache 16/10784

Wir fordern Informatik als Pflichtfach an Schulen. Schüler brauchen verbindliche Angebote für eine informatische Allgemeinbildung und ein Pflichtfach Informatik. Nur so können die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die zur umfänglichen Teilhabe an der digitalen Gesellschaft erforderlich sind. Bislang wird an den Schulen in NRW das Fach Informatik nur als Wahlfach angeboten und erreicht so nur wenige Schüler.

– umgekehrtes Verfahren, ohne Debatte –

 

Pro Verschlüsselung und gegen jegliche Art von Hintertüren und Kryptobeschränkungen auch für staatliche Institutionen!

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Donnerstag, 28. Januar 2016, TOP 5, ca. 13.05 Uhr

Mehr Verschlüsselung wagen! Staatliche  Hintertüren und Kryptobeschränkungen sind der falsche Weg!
Drucksache 16/10783

Nach niederländischen Vorbild fordern auch wir eine Förderung der Verschlüsselung von Kommunikation im Internet. Die Bürgerrechte, allen voran die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation sollen geschützt werden, da beide wichtige Elemente der Demokratie darstellen.


Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

Freiheit statt Überwachung – die Privatsphäre freier Bürger in einer Demokratie muss unbedingt geschützt werden. Sie stellt einen zentralen bürgerlichen Wert dar. OpenSource-Projekte, die dies gewährleisten, müssen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sein und öffentlich gefördert werden.

2016-01-28_Lukas Lamla Verschlüsselung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Entwurf der Bundesregierung für das Verwertungsgesellschaftengesetz diskriminiert Genossenschaften. Abwanderung der C3S ins europäische Ausland verhindern!

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I. Sachverhalt

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (Richtlinie 2014/26/EU), hat die Bundesregierung nun einen Kabinettsentwurf für die Umsetzung im Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG) vorgelegt.

Dieser Gesetzentwurf ist prinzipiell zu begrüßen, viele der darin enthaltenen Änderungen würdigen die Veränderungen der digitalen Revolution. Die werkgenaue und zeitnahe Abrechnung, Verkürzung von Kündigungsfristen, Erlaubnisse für nicht-kommerzielle Nutzung und Vorgaben zur elektronischen Kommunikation erweitern die Transparenz und Effizienz von Verwertungsgesellschaften im digitalen Zeitalter.

Die §§ 19 und 20 des Entwurfs, die die Mitbestimmung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern regeln, kommen jedoch mit dem geltenden Genossenschaftsrecht in Konflikt. Rein investierende Mitglieder sind gesetzlich davon ausgeschlossen, ein Stimmrecht auf der Generalversammlung auszuüben (§8 (2) GenG).

Die EU-Richtlinie sieht jedoch in Artikel 14 keine bestimmte Rechtsform für Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung vor. In der beispielhaften Aufzählung von möglichen Gesellschaftsformen ist die Genossenschaft an zweiter Stelle genannt. Daher ist davon auszugehen, dass keine Rechts- oder Organisationsformen vorgeschrieben werden, jedoch möglich sein müssen.

Genauso geht die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung davon aus, dass die Genossenschaft eine mögliche Rechtsform für eine Verwertungsgesellschaft sei.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

Sich im Rahmen eine Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die §§ 19 und 20 des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU entsprechend verändert werden um Konflikte mit dem Genossenschaftsgesetz (§8 (2) GenG) auszuräumen.

Geflüchtete Frauen und Kinder nicht vergessen: Schutz vor Gewalt auch in den Landesaufnahmen sicherstellen!

Veröffentlicht am von unter Anträge.

Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

Donnerstag, 28. Januar 2016, TOP 11, ca. 16.35 Uhr

Geflüchtete Frauen und Kinder nicht vergessen: Schutz vor Gewalt auch in den Landesaufnahmen sicherstellen!
Drucksache 16/10782

Schutz vor Gewalt und Diskriminierung muss in jeder Flüchtlingsunterkunft sichergestellt werden. Geflüchteten Frauen, Kindern und LGBTI-Personen in NRW müssen wirksam vor sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt beschützt werden, wenn sie hier in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften leben.

– umgekehrtes Verfahren, ohne Debatte –

Willkommen in NRW für neue Schülerinnen und Schüler

Veröffentlicht am von unter Anträge, Schule und Weiterbildung (A15).

Unser Antrag im Plenum:

Mittwoch, 02. Dezember 2015, TOP 17, ca. 20.05 Uhr

Willkommen in NRW für neue Schülerinnen und Schüler
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, Piraten
Drucksache 16/10305

Es sollen Willkommensbroschüren für neu nach NRW kommende Schüler erstellt werden. NRW heißt damit Flüchtlingskinder in NRW willkommen. Die Broschüre soll auch über andere Kinder und deren Zuwanderungswege, das Land, die Grund- und Kinderrechte und das Schulwesen informieren.


 

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:

Dies ist ein kleiner Baustein für die gelingende Integration von Flüchtlingskindern und ein Willkommensgruß in NRW.

Vectoring-Monopol der Deutschen Telekom verhindern!

Veröffentlicht am von unter Anträge, Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (A18).

Unser Antrag im Plenum:

Mittwoch, 02. Dezember 2015, TOP 5, ca. 13.35 Uhr

Vectoring-Monopol der Deutschen Telekom verhindern!
Drucksache 16/10299

Der Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur erlaubt Vectoring und birgt Risiken für NRW. Er verzögert und verteuert den notwendigen Aufbau eines modernen und nachhaltigen Glasfasernetzes und geht mit einer Monopolbildung einher. Dies ist ein Rückschritt auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft.


Lukas Lamla, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW:

Vectoring ist eine Technik von gestern, die in den letzten Atemzügen liegt. Außerdem kann Vectoring nur von einem Anbieter durchgeführt werden. Ein Wettbewerb im Sinne der Kunden ist nicht mehr möglich, die Telekom wird wieder zum alleinigen Markbeherrscher. Dieser Vorgang wird nicht nur von der Politik geduldet, sondern offensichtlich noch gefördert.

 

In spätestens fünf Jahren wird Vectoring am Ende der Entwicklung stehen und den Breitbandausbau behindern anstatt ihn zu fördern. NRW braucht eine Strategie zum Glasfaserausbau. Denn nur Glasfaser schützt uns davor, in Zukunft abgehängt zu werden.

2015-12-02_Lukas Lamla Vectoring

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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