Wir haben in den letzten fünf jahren im Landtag NRW die Politikwelt ordentlich durcheinander gewirbelt. Trotz aller Schwierigkeiten haben wir die anderen Fraktionen zum Jagen getragen.
In unserem Logbuch blicken wir auf fünf Jahre parlamentarische Arbeit zurück.
Sobald die Folgekosten des Braunkohletagebaus geklärt sind und das Braunkohleausstiegsgesetz verabschiedet wurde, ist der Weg frei, die Chance zu nutzen, im Bereich der Tagebaue wie Garzweiler NRW neu zu denken.
Es steht eine verkehrlich teilweise bereits angebundene, ansonsten auch mit dem Schienenpersonennahverkehr gut zu erschließende riesige Fläche zur Verfügung, die keine Flächenkonkurrenzen aufweist und gesellschaftlich sowie wirtschaftlich genutzt werden kann.
Die entsprechende Ansiedlung von Gewerbe oder Industrie funktioniert nicht ohne die dazu erforderliche Wohnbebauung, da Zersiedlung, lange Pendlerwege und eine unzureichende Durchmischung vermieden werden müssen. Die Idee eines großen internationalen Flughafens als Ersatz für alle anderen NRW-Flughäfen muss jedoch auf Grund der Ungewissheit bezüglich der Akzeptanz und der hohen Kosten verworfen werden.
Als Pioniervorhaben eignet sich jedoch eine touristische Nutzung in Form eines modularen und sukzessive auszubauenden Ferienparks, der anschließend mit Wohnbebauung, Gewerbe, Handel und Industrie verbunden werden kann. Von diesem Kern aus kann die modernste Stadt Europas wachsen.
Von Beginn an sollte die Dimension der Stadt in 5, 10, 20, 30 und 40 Jahren skizziert werden. Eine gewisse Größe ist erforderlich, um zunächst alle Einrichtungen eines Oberzentrums und dann auch überregionale Einrichtungen in der Stadt anbieten zu können. So sollte davon ausgegangen werden, dass hier binnen 40 Jahre eine Großstadt mit mindestens 100.000 Einwohnern entsteht.
NRW wächst. Wir werden in NRW bis 2057 einen insgesamt starken Bevölkerungszuwachs auch durch Zuwanderung haben und können nicht davon ausgehen, dass die schrumpfenden Regionen in NRW hiervon profitieren. Dort ist es ehrlicher, mit einem schrumpfenden Prozess umzugehen. Dennoch müssen die boomenden Städte entlastet werden. In anderen Teilen der Welt und zu anderen Zeiten ist in solchen Fällen die Neugründung einer Stadt obligatorisch.
Die neue Stadt soll Vorbild und Experimentierfeld für neue Technologien und auch eine neue Gesellschaft sein. Aktive, tatkräftige Menschen voller Ideen und Veränderungswillen – Pioniere – werden in die neue Stadt ziehen. Dieses Potential gilt es zu nutzen.
Die älteren Städte Nordrhein-Westfalens werden durch die Musterfunktion, das Ausprobieren neuer Wege als auch durch den Wettbewerb und einen Imagegewinn stark von der neuen Stadt profitieren.
Die moderne Verkehrswende wird in der neuen Stadt bereits Realität sein. Die Mobilität innerhalb der Stadt wird ohne eigenes Auto möglich sein. Die Stadt verfügt statt riesiger Auto-Verkehrsflächen über Freiräume und kinderfreundliche Wege. Sie ist vollvernetzt und bietet neben der ubiquitären Verfügbarkeit von Breitbandinternet zahlreiche via OpenData-Schnittstellen zur Verfügung gestellte Stadt-Informationen von der Luftqualität bis zur Mobilität. Wirtschaft und Gesellschaft haben hier die Möglichkeit, sich neu auszuprobieren, weil für viele Regeln und Gesetze, die bisher den Austausch freien Wissens oder das Etablieren neuer Geschäftsmodelle verhindern, spezielle Ausnahmen gelten. Die neue Großstadt wird ein Experimentierfeld und eine Sonderwirtschaftszone sein. Sie wir der Nährboden für ein ganz neues NRW.
II. Beschluss
Der Mitglieder des Landtags werden mit hoher Priorität darauf hinarbeiten, dass die experimentierfreudige Großstadt Wirklichkeit wird. Dazu gehören die Klärung aller Fragen zur Braunkohle (Folgekosten, Ausstiegsgesetz), die gesetzliche Ermöglichung für eine Sonderwirtschaftszone und die finanzielle und personelle Ausstattung, die die hohe Priorisierung unterstreicht.
Am 24. März 2017 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit Stimmen von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion der für die Einführung der „PKW-Maut nach Dobrindt“ erforderlichen Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes zugestimmt. Die geplante PKW-Maut steht damit vor der Einführung, sofern nicht von den Mitgliedern des Bundesrats ein Vermittlungsausschuss angerufen wird. Der Vermittlungsausschuss kann die PKW-Maut bis zur Bundestagswahl verzögern und dadurch erneut auf den Prüfstand stellen. Die Bundesländer können jedoch auch entscheidende Änderungen erreichen.
Hierbei ist es von größter Bedeutung, dass nicht ein ungenügender Kompromiss geschlossen wird, sondern wirklich Verbesserungen und vor allem Vereinfachungen erreicht werden.
Die NRW-Landesregierung stellt in Aussicht, der teuren PKW-Maut letztlich zuzustimmen, wenn Ausnahmen für Grenzregionen ermöglicht würden. Zwar wurde die PKW-Maut auf Grund der Grenzsituation mit der Schweiz und Österreich erfunden, dennoch ist das Anliegen zunächst verständlich: Die Grenzregionen würden wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders stark unter der Einführung der PKW-Maut leiden.
Allerdings würden zusätzliche Ausnahmen die sowieso unnötig komplexe PKW-Maut weiter verkomplizieren und verteuern. Die PKW-Maut muss – sofern sie nicht zu verhindern ist – insgesamt deutlich vereinfacht werden, denn nur dann besteht die Chance, dass durch sie überhaupt Geld eingenommen werden kann.
Die derzeit geplante Maut-Infrastruktur hat eine Komplexität, die für die Aufgaben, die geplanten Tarife, nicht benötigt wird. Eine solche überdimensionierte Überwachungsinfrastruktur wäre allemal für kombinierte Kilometer- und Zeittarife notwendig. Eine angemessenere, einfache Ausführung einer PKW-Maut ist die Vignette. Die intelligenteste Variante jedoch ist Nutzung der Energiesteuer (Mineralölsteuer). Eine entsprechende Erhöhung der Energiesteuer würde kaum bürokratischen Aufwand bedeuten und das Geld könnte nahezu vollständig für die Infrastruktur verwendet werden. Es ergäbe sich sogar ohne zusätzlichen Aufwand eine politisch wünschenswerte Lenkungswirkung – ganz ohne die Risiken, die bei dem Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur entstehen würden.
Die PKW-Maut hat wirksame Finanzierungs-Lösungen und die Debatte um die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur bereits über Jahre blockiert. Sie darf nicht zusätzlich der Einführung von Straßenprivatisierungen dienen. Im Gegenteil müssen die verkehrsträgerübergreifende Sanierung der Infrastruktur und die priorisierte Investition in eine smartgerechte Verkehrswende zu den wichtigsten verkehrspolitischen Themen werden.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
in einem Vermittlungsausschuss des Bundestags und Bundesrats, zur PKW-Maut (Infrastrukturabgabengesetz) die folgenden Forderungen einzubringen und zu verhandeln:
Die Nutzung von intelligenten und einfachen Alternativen zur PKW-Maut, wie die Energiesteuer.
Die massive Vereinfachung der PKW-Maut z.B. auf Basis von Vignetten.
Ein allumfassendes und dauerhaftes Verbot der Nutzung der Maut-Infrastruktur für jegliche Zwecke, die nicht der Mauterfassung dienen.
Das dauerhafte Ausschließen der Nutzung der PKW-Maut, der Maut-Daten oder der Maut-Infrastruktur für die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen sowie für die entsprechende Abrechnung – einschließlich aller Statistiken, die zur Privatisierung und Bewertung herangezogen werden.
Neue finanzielle Mittel müssen mit hoher Priorität für die Verkehrswende aufgebracht werden. Dazu gehören die Finanzierung der Sanierung alter Stadtbahntrassen und -tunnel durch den Bund und die Investition des Bundes in einen massiven Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs.
Fake News sind gezielt gestreute, falsche oder manipulierte Nachrichten, in der Regel zum Verfolgen privater, monetärer Interessen und/oder um die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Sie sind somit sowohl ein wirtschaftliches als auch politisch-gesellschaftliches Phänomen des digitalen Zeitalters. Fake News können zur Bildung von voneinander getrennten Filterblasen beitragen, die unterschiedliche, teilweise gegensätzliche Weltbilder zementieren.
Der wirkliche Einfluss von Fake News auf die (politische) Meinungsbildung, insbesondere rund um Wahlen, ist weiterhin unklar. Obwohl sie zweifelsohne die Meinungsbildung auf die eine oder andere Weise beeinflussen, wurde bisher kein flächendeckender Effekt nachgewiesen. Jüngst haben zwei US-amerikanische Forscher von den Universitäten Stanford und New York in einer Studie (Allcott & Grentzkow, 2017) dargelegt, dass der Einfluss von Fake News auf die US-Präsidentschaftswahl 2016 überaus gering war. Gemäß ihrer Analyse waren soziale Netzwerke bei weitem nicht die wichtigste Informationsquelle für die meisten US-Amerikaner; sogar die am weitesten verbreiteten manipulierten Nachrichten seien nur von einem Bruchteil der US-Wähler gesehen worden. Gleichzeitig räumen die Forscher ein, dass Wähler zukünftig, je nach ihrer politischen Zugehörigkeit, weiter auseinander getrieben werden könnten.
Eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit Fake News ist in jedem Fall geboten. Leider zeigt sich aber, dass die deutsche Bundesregierung gegen Fake News vornehmlich mit gesteuerten staatlichen Eingriffen, die allesamt die Meinungs- und Pressefreiheit potentiell einschränken, vorgehen will. So hat sich die deutsche Bundeskanzlerin im Rahmen der Generaldebatte zur Verabschiedung des Haushalts 2017 im Bundestag für eine gesetzliche Regulierung sogenannter Fake News ausgesprochen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte zudem man müsse „Verfälschung der politischen Kultur“ und „bösartig intelligente Nutzung des Internets“ unterbinden. Bis heute hat die Bundesregierung keine konkreten Vorschläge zum Umgang mit Fake News gemacht. Denkbar ist aber die Einführung des Straftatbestands der Desinformation.
In der gesamten Debatte ist nun wichtig, dass die unterschiedlichen Phänomene der manuellen und automatisierten Meinungsbeeinflussung voneinander getrennt werden. Eine vorschnelle, nicht wissenschaftlich fundierte Regulierung kann schnell zur Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit sowie zu einer weiteren Absenkung des öffentlichen Vertrauens in Nachrichten und die Medien im Allgemeinen führen. Vielmehr sind Gegenmaßnahmen zu diskutieren, die darauf abzielen, die auf die Anforderungen der digitalen Kommunikation abgestimmte Medienkompetenz in der Bevölkerung sowie den Qualitätsjournalismus, der das Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Berichterstattung gewinnen kann, zu stärken.
Geht es nach dem ausgesprochenen Willen der deutschen Bundesregierung, bewerten die betroffenen privatwirtschaftlichen Unternehmen selber, staatliche Behörden oder vom Staat beauftragte „Faktenchecker“ die Qualität von Nachrichten und Nutzer-Kommentaren und entscheiden über deren Umgang, bis hin zur Löschung. Letzteres könnte in vielen Fällen als demokratieschädliche Zensurmaßnahme, die zukünftig beispielsweise gezielt gegen gesellschaftliche Minderheiten eingesetzt werden könnte, gewertet werden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat diesem staatlichen Vorgehen, das die Meinungs- und Pressefreiheit massiv einschränken könnte, bisher nicht klar widersprochen.
II. Der Landtag stellt fest:
Die Meinungs- und Pressefreiheit sind Grundpfeiler des deutschen Grundgesetzes.
Auch erfundene, falsche oder verfälschte Nachrichten, also Fake News, sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit abgedeckt. Staatliche Vorgaben zur Löschung oder zum Widerlegen von Nachrichten bergen die Gefahr einer staatlichen Vorabzensur.
Jede Form von staatlicher Kontrolle oder Prüfung auf die Richtigkeit von Nachrichten oder Meldungen, egal ob durch staatliche, bzw. halbstaatliche Einrichtungen oder im Auftrag des Staates durchgeführt (Faktenchecken), ist abzulehnen. Die mögliche Einführung des Straftatbestands der Desinformation ist ebenfalls abzulehnen.
Maßnahmen zum Umgang mit Fake News müssen solche sein, die zur Stärkung der auf die Anforderungen der digitalen Kommunikation abgestimmten Medienkompetenz in der Bevölkerung sowie des Qualitätsjournalismus in NRW und Deutschland beitragen.
Der bereits im Presserecht verankerte Grundsatz der Einhaltung der publizistischen Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung darf nicht durch darüber hinaus gehende Gesetze verschärft werden.
III. Der Landtag beschließt:
Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen gegen jede Form von staatlicher Kontrolle oder Prüfung auf die Richtigkeit von Nachrichten oder Meldungen, egal ob durch staatliche, bzw. halbstaatliche Einrichtungen oder im Auftrag des Staates durchgeführt (Faktenchecken), einzusetzen.
Die Landesregierung wird insbesondere aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen gegen die mögliche Einführung neuer Straftatbestände zur Bekämpfung von Fake News einzusetzen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine wissenschaftlich fundierte, ganzheitliche Landesstrategie zum Umgang mit Fake News zu formulieren, die auf Maßnahmen setzt, die zur Stärkung der auf die Anforderungen der digitalen Kommunikation abgestimmten Medienkompetenz in der Bevölkerung sowie den Qualitätsjournalismus in NRW und Deutschland beiträgt. Eine erste Version ist dem Landtag vor Ende der laufenden Legislaturperiode vorzulegen.
Wir wollen G9 für NRW. Denn das bedeutet mehr Zeit für Freunde und Hobbies! Wir wollen von Euch wissen: Was würdet ihr mit der neugewonnenen Freizeit tun? Cocktails am Strand? Ein Buch lesen, das man nicht lesen muss? Zocken bis zum Abwinken? Mit den kleinen Geschwistern auf den Spielplatz?
Postet Eure Bilder und Texte bei Facebook oder Twitter. Unter allen Teilnehmern verlosen wir piratige Liegestühle und Sitzwürfel im G9-Design.
Einsendeschluss ist der 1. März 2017.
Und vergesst nicht beim G9-Volksbegehren mitzumachen. Jetzt unterzeichnen und die NRW-Bildungspolitik wieder auf Kurs bringen.
Das Verbot der salafistischen Vereine „Die Wahre Religion“ und „Lies!“ hat kürzlich bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – doch was hilft wirklich gegen die Menschenfänger? Bei einer Anhörung im Landtag NRW wurden Sachverständige deutlich: NRW braucht mehr Präventionsarbeit. Derzeit gibt es aber nur 14 Halbtags- und zwei Vollzeitsstellen für die 18 Millionen Einwohner von NRW.
„In Nordrhein-Westfalen gibt es ganz viele blinde Flecken“, sagte zum Beispiel Mimoun Berrissoun vom Projekt „180 Grad Wende“ während der Anhörung im Düsseldorfer Landtag. Und Prof. Dr. Andreas Zick von der Uni Bielefeld warb dafür, die Präventionsarbeit wissenschaftlich begleiten zu lassen. „Wir müssen wissen, warum einige die Radikalisierung abbrechen, andere nicht, dazu brauchen zuverlässige Daten über Jahre.“
Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani von der FH Münster machte zudem klar, dass das Land Konkurrenz-Angebote zu den Jugendveranstaltungen der Salafisten bieten müsse. Diese wirkten auf Jugendliche sehr attraktiv, und andere Muslimverbände wie Ditib könnten da nicht mithalten.
Die Regierung setzt stattdessen vor allem auf Repression: Zu den jüngsten Maßnahmen zählen etwa die Installation von Kameras mit Gesichtserkennung, die legale Überwachung von 14-Jährigen und die Ausstattung von Polizisten mit Maschinengewehren. Auch die Rhetorik von Innenminister Ralf Jäger passt ins Bild, wenn er vollmündig verkündet: „Wir trocknen diese Szene aus“ – während die Szene zwei Tage nach der Razzia schon wieder neue Vereine gründet, wie zum Beispiel in Wuppertal mit dem Namen „We love Mohammed“.
„‚Austrockenen‘ kann man die Szene nur, wenn es echte Angebote und Kommunikation auf Augenhöhe mit Muslimen gibt.“, sagt Frank Herrmann, innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. „Davon ist aber weit und breit nichts zu sehen.“ Die Landesregierung müsse endlich der Integration und Gleichbehandlung der Muslimen mehr Aufmerksamkeit widmen. „Sonst wird sich die Geschichte wiederholen.“
Mutmaßlicher Berlin-Attentäter war NRW Behörden bekannt Innenminister Jäger versagt erneut auf ganzer Linie
Die Piratenfraktion NRW beantragt zusammen mit der FDP und CDU eine Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag NRW. Grund: Der mutmaßliche Attentäter von Berlin war den Behörden in NRW bekannt und wurde überwacht.
Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW:
„Wie gefährlich muss ein sogenannter Gefährder sein, damit er den verantwortlichen Behörden nicht durchs Netz flutscht?
Der Verdächtige war der Polizei bekannt. Er gehörte offenbar zum Netzwerk des radikalen und kürzlich festgenommenen Predigers Abu Walaa. Gegen ihn war bereits wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt worden. Er galt als islamistischer Gefährder. Er wurde überwacht. Er soll versucht haben, sich eine Schusswaffe zu besorgen. Nach Informationen des Recherchenetzwerks von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ist er bei der Suche nach einer Waffe auf einen V-Mann der Polizei gestoßen. Er hat im Internet Bombenbauanleitungen gesichtet.
Was ist mit diesen Informationen passiert? Warum wurde nicht gehandelt? Wieviele solcher Gefährder gibt es in Nordrhein-Westfalen? Wie gefährlich muss ein sogenanter Gefährder denn sein, damit die verantwortlichen Behörden tätig werden?
Versagt Jäger bei der Terrorabwehr?
Diese Fragen müssen bei einer Sondersitzung beantwortet werden.“
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW im Innenausschuss, erklärt zum heute verabschiedeten BND-Gesetz:
„Dieses Gesetz ermächtigt den BND zur unkontrollierten Massenerhebung von Daten. SPD und CDU/CSU haben es geschafft, die feuchten Träume der Überwachungsfanatiker Gesetz werden zu lassen. Ich könnte kotzen.“
Am 15. September hielt unser Fraktionsvorsitzende Michele Marsching seine Rede zum Haushalt. Oben ist sie zu sehen, unten kann man sie nachlesen.
Ich will mit einem Zitat beginnen, und zwar eines, das bei einem Talk mit Frau Maischberger am 7. August 2016 gefallen ist:
Frage Maischberger: „Wie können Sie sagen, sie sind froh, dass die Grenzen zu sind – einerseits – und andererseits ist es schrecklich, dass so viele im Mittelmeer ertrinken?“
Antwort Ministerpräsidentin Kraft: „Ja, das passt nicht übereinander, aber es geht in meinem Kopf nicht immer alles 1 zu 1 übereinander(, das sage ich ganz offen)!“
Frau Kraft, Sie reden immer von KeKiZ, KeKiZ, KeKiZ! Ihre Aussage: „Positive Auswirkungen zeigen sich erst später!“ Zeitgleich vorgestern: Kinderarmut steigt und steigt. In einigen Städten jedes Dritte Kind in Kinderarmut.