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Donnerstag, 28. Januar 2016, TOP 11, ca. 16.35 Uhr
Geflüchtete Frauen und Kinder nicht vergessen: Schutz vor Gewalt auch in den Landesaufnahmen sicherstellen!
Drucksache 16/10782
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung muss in jeder Flüchtlingsunterkunft sichergestellt werden. Geflüchteten Frauen, Kindern und LGBTI-Personen in NRW müssen wirksam vor sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt beschützt werden, wenn sie hier in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften leben.
– umgekehrtes Verfahren, ohne Debatte –