Aufnahme und echter Schutz für syrische Flüchtlinge!

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I. Sachverhalt

Am 17. März 2016 trat das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ in Kraft. Auch der Landtag NRW debattierte am 3. März aus Anlass des Piraten-Antrags „Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab“ über das sogenannte Asylpaket 2. Die Fraktion der Piraten warnte neben vielen weiteren Verschlechterungen für Schutzsuchende insbesondere davor, dass die Einführung des Gesetzes dazu führen könne, dass die Zahl der Geflüchteten, die lediglich einen subsidiären Flüchtlingsschutz durch das BAMF erhalten, steige. Nicht zuletzt wurde von Rednern angemahnt, dass dies nicht zuletzt syrische Kriegsflüchtlinge treffen könne. Leider hat sich diese Annahme bewahrheitet, und immer mehr Menschen müssen die unerträgliche humanitäre Härte erleiden, dass sie getrennt von ihrer Familie leben müssen. Pro Asyl machte bereits im Mai auf die steigenden Fälle aufmerksam und schreibt: „Alleine im April wurden ca. 21.000 Entscheidungen zu Syrien getroffen, davon wurde in knapp 3.500 Fällen subsidiärer Schutz gewährt. Die aktuelle Tendenz zeigt, dass im Jahr 2016 mit deutlich mehr Entscheidungen über subsidiären Schutz zu rechnen ist als 2015. Die Folge: Betroffene SyrerInnen sind vom Familiennachzug Längerfristig ausgeschlossen.“ Im Jahr 2015 erhielten syrische Flüchtlinge hingegen in nahezu 100 Prozent der Fälle die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Seit April ist diese Zahl immer weiter gesunken: Im Juni 2016 erhielten 46 Prozent der syrischen Schutzsuchenden nur noch subsidiären Schutz und im August 2016 bereits rund 70 Prozent. Dabei hatte die SPD damals im Zusammenhang mit der Einführung des Gesetzes erklärt, dass syrische Flüchtlinge von diesem erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Familie nicht betroffen sein sollten.   Weiterlesen »

Die Wohnsitzauflage: integrationshemmend, bevormundend und das Gegenteil von Empowerment. Die Landesregierung muss die Wohnsitzauflage für NRW sofort stoppen!

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I. Sachverhalt:

Die Landesregierung NRW berät aktuell den „Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (Ausländer-Wohnsitzregelverordnung – AWoV)“ mit der Vorlage 16/4239. Nach der Verbändeanhörung soll am 25. Oktober 2016 ein Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden, sodass die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.

Die Diskussion um die Einführung der Wohnsitzauflage in Nordrhein-Westfalen startete bereits im Januar 2016. Mit dem Integrationsgesetz ist eine bundesweit gültige Wohnsitzauflage nun seit Anfang August in Kraft getreten. Sie ermöglicht es den Landesregierungen, Flüchtlingen für maximal drei Jahre einen Wohnort vorzuschreiben, sofern sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Damit soll angeblich verhindert werden, dass durch den Zuzug in Großstädte Parallelgesellschaften und soziale Brennpunkte entstehen. Zudem argumentieren Befürworter, dass mit dem Instrument der Wohnsitzauflage eine weitere Verschärfung der akuten Wohnraumknappheit in bestimmten Regionen verhindert werden könne. Diese Argumentation verschleiert, dass die schlechte Wohnraumsituation in NRW nicht zuletzt durch politische Entscheidungen mitverursacht ist. Der Landesregierung stünden jedoch Instrumente zur Verfügung, dieser Situation entgegenzuwirken, die aus Mangel an politischem Willen nicht konsequent eingesetzt werden. Weiterlesen »

Immer noch viele Missstände in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsaufnahme: Die Landesregierung muss endlich für Gewaltschutz, Transparenz und Kontrolle sorgen

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I. Sachverhalt

In den letzten Monaten wurden erneut Missstände in den Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW bekannt. Neben Verdachtsfällen eines sexuellen Missbrauchs einer besonders schutzbedürftigen Frau in Burbach wurde durch Recherchen einer Journalistin und Bloggerin sowie Refugees Welcome Bonn e.V. bekannt, dass Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes „Bewa“, der in verschiedenen Unterkünften des Landes zum Einsatz kommt, in sozialen Netzwerken rechtes Gedankengut teilten und verbreiteten. Später ergaben weitere Recherchen, dass es in der ehemaligen Notunterkunft und heutigen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Olpe zu Abrechnungsbetrug, Ausbeutung der Arbeitskraft von Bewohnerinnen und Bewohnern und zur Unterdrückung von Anzeigen und Beschwerden kam. Besonders schwer wiegen die Vorwürfe im Fall des Nichtanzeigens eines Falles von schwerer körperlicher Misshandlung einer Frau und des möglichen sexuellen Missbrauchs einer Siebenjährigen. Weiterlesen »

Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab

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I. Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 eindeutig festgestellt, dass „für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ muss (BVerfGE 94, 115). Die Bundesregierung will dennoch Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere“ Herkunftsländer festlegen. Die Sicherheit für bestimmte Menschen aus diesen Ländern ist nicht gegeben. In Marokko steht Homosexualität unter Strafe und aus allen drei oben genannten Ländern gibt es zahlreiche Berichte über gravierende Verstöße gegen die Pressefreiheit, die Meinung- und Versammlungsfreiheit.

Die Einrichtung von „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ – unter anderem für Personen aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie Folgeantragstellern – führt dazu, dass abgelehnte Asylsuchende innerhalb von einer Woche gegen eine Abschiebung klagen und einen Eilantrag stellen müssen. Sie unterliegen dabei auch der Residenzpflicht, d.h. das Aufsuchen von Anwälten und/oder Asylverfahrensberatungsstellen ist auf dem Land häufig nicht möglich. Ein seriöser Rechtsschutz in der kurzen Zeit von einer Woche, ist zudem nahezu unmöglich.

Die geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug würden bedeuten, dass Familien de facto auf Jahre getrennt werden. Dies ist mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG) und Art. 8 EMRK nicht vereinbar. Die geplanten Restriktionen sind nicht nur integrationsfeindlich, sondern sorgen dafür, dass die Angehörigen – vor allem Frauen und Kinder –, entweder akuten Gefahren im Herkunftsland ausgesetzt oder gezwungen sind, gefährliche Fluchtwege über das Mittelmeer zu wagen.

Für die Integration von Flüchtlingen ist der Spracherwerb unverzichtbar. Eine Eigenbeteiligung für die Teilnahme an Integrationskursen muss daher vermieden werden. Dass die wenigen verfügbaren Plätze in den Kurzen nur an Staatsangehörige aus Syrien, dem Irak, Iran und Eritrea an vergeben werden sollen, wenn diese eine gute Bleibeperspektive haben, ist ebenso skandalös, wie die Pläne, dass die Flüchtlinge für diese Leistung bezahlen sollen. Integrationskurse fallen ganz klar in den finanziellen Aufgabenbereich des Staates und die mit der Eigenbeteiligung verbundene Bürokratie ist absurd, insbesondere wenn man die derzeitige Auslastung in unseren Behörden betrachtet.

Die geplanten Verschärfung beim Abschiebungsschutz aus Gründen der physischen oder psychischen Gesundheit ist weder nachvollziehbar, noch akzeptabel. Die Nichtberücksichtigung einer Erkrankung, die sehr schwer, aber noch nicht lebensbedrohlich ist, kann mit dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit nicht vereinbart werden. Der komplette Ausschluss vom Asylverfahren – wenn einem Asylsuchenden vorgeworfen werden kann, sein Asylverfahren nicht mit zu betreiben, verstößt nicht nur gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

dass „Asylpaket II“, das vom Bundeskabinett am 3. Februar 2016 beschlossen wurde, in jeder Hinsicht politisch abzulehnen und im Bundesrat, soweit damit befasst, dagegen zu stimmen.

Mitschnitt der Plenardebatte:

Versagen auf ganzer Linie – Landesregierung hat Situation in Flüchtlingunterkünften nicht im Griff

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Simone Brand, Flüchtlingspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW, zu den Vorwüfen der Bewohnerinnen der Flüchtlingsunterkunft in der Westerwaldstraße in Köln gegen Sicherheitsfirma und Stadt Köln:

Der Hilferuf der Bewohnerinnen in der Kölner Flüchtlingsunterkunft zeigt, dass die Landesregierung die katastrophale Situation in den Unterkünften für geflüchtete Menschen in NRW immer noch nicht im Griff hat. Innenminister Jäger schafft es nicht, die Zustände vor Ort zu verbessern. Der offene Brief aus Köln ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung und für die Stadt Köln. Herr Jäger versagt mal wieder auf ganzer Linie.

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Wohnsitzauflagen für Schutzsuchende

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180-Grad-Kehrtwende von Frau Kraft in Richtung AfD

Zu der Forderung von Ministerpräsidentin Kraft nach Wohnsitzauflagen für anerkannte Schutzsuchende sagt Simone Brand, Flüchtlingspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:

Mit ihrer Forderung nach Wohnsitzauflagen für anerkannte Schutzssuchende vollzieht Ministerpräsidentin Kraft eine 180-Grad-Kehrtwende. Mit dem Ruf nach mehr restriktiven  Maßnahmen gegen Schutzsuchende steigt die SPD in einen rechten Überbietungswettbewerb mit der AfD ein.

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Scheindebatten in der Flüchtlingspolitik schüren Unmut in der Bevölkerung

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2016-01-27_Simone Brand Aktuelle Stunde Flüchtlingspolitik

Simone Brand, Flüchtlingspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW, zur Aktuellen Stunde „Uneinigkeit der Bundesregierung in der Flüchtlingspolitik – Landesregierung muss Farbe bekennen“

 

Wir benötigen keine Scheindebatte über sogenannte chaotische Koalitionsverhältnisse, wie sie uns hier aufgezwungen wird. Es gibt genug aktuelle Probleme bei der Unterbringungen von geflüchteten Menschen in NRW, die wir anpacken und über die wir reden müssen. Scheindebatten über Tageskontingente und Obergrenzen führen zu immer größerem Unmut in der Bevölkerung und zu mehr Anschlägen gegen und Hetzjagden auf Migranten.

 

Wir Piraten bekennen uns zum Asylrecht und zum Grundgesetz und damit selbstverständlich auch gegen eine Obergrenze. Denn wer das Grundgesetz ernst nimmt, der muss gegen eine Obergrenze sein.

Hilfe für die Flüchtlingshilfe – 2. Helferkonferenz im Landtag NRW

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Das war unsere 2. Helferkonferenz

 

Am 20. Januar 2016 veranstaltete die Piratenfraktion NRW die 2. Helferkonferenz im Landtag NRW. Nach dem Erfolg der letzten Veranstaltung im Oktober 2015 war es ein Wunsch der Teilnehmer sich bald wieder zu treffen, um sich gemeinsam zu vernetzen und auszutauschen.

Bei der Helferkonferenz berichteten die Helfer von den Zuständen, Problemen und Lösungen in der Flüchtlingshilfe. Themenschwerpunkte waren Wohnunterbringung und -standards, der Arbeitsmarkt, unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Self Empowerment.

Die Helferkonferenz dient dem Austausch und der Vernetzung aller Helfer und Institutionen, die sich bei der Hilfe für Flüchtlinge in NRW engagieren. Jeder soll von den Erfahrungen der anderen profitieren. Außerdem sollen Anforderungen formuliert werden, in denen die Landespolitik aktiv werden muss.

Einladung 2.Helferkonferenz

 

Geflüchtete Frauen und Kinder nicht vergessen: Schutz vor Gewalt auch in den Landesaufnahmen sicherstellen!

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Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

Donnerstag, 28. Januar 2016, TOP 11, ca. 16.35 Uhr

Geflüchtete Frauen und Kinder nicht vergessen: Schutz vor Gewalt auch in den Landesaufnahmen sicherstellen!
Drucksache 16/10782

Schutz vor Gewalt und Diskriminierung muss in jeder Flüchtlingsunterkunft sichergestellt werden. Geflüchteten Frauen, Kindern und LGBTI-Personen in NRW müssen wirksam vor sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt beschützt werden, wenn sie hier in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften leben.

– umgekehrtes Verfahren, ohne Debatte –

Sondersitzung Innenausschuss

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Feuer nicht mit Feuer bekämpfen: Brandbeschleuniger Jäger muss weg

Marc „Grumpy“ Olejak, Parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion NRW, zu den Vorfällen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvetsernacht und der Sondersitzung des Innenausschusses:

„Die heutige Sondersitzung des Innenausschusses beweist erneut: Innenminister Jäger muss weg. Er zeigt weder Aufklärungswillen noch räumt er eigene Fehler ein. Seine Strategie ist nicht neu: Loveparade, HoGeSa, Burbach und die Silvesternacht – es sind immer die anderen Schuld.

Gleichzeitig betätigt er sich als Brandbeschleuniger. Durch seine starke Betonung der ethnischen Herkunft der Täter befördert er auch Rassismus. Auch die rassistischen Ausschreitungen in der vergangenen Nacht zum Montag (10./11.01.2016) in Köln gehen damit auch auf sein Konto.

Herr Jäger ist der Komplexität der Situation nicht gewachsen. Er darf die verständliche Aufgeregtheit in der öffentlichen Diskussion nicht noch befeuern. Das hilft den Opfern nicht. Die politische Instrumentalisierung der Opfer von sexueller Gewalt aus der Silvesternacht muss ein Ende haben. Auch die Forderungen nach einer weiteren Verschärfung des Asylrechts ist die Bekämpfung von Feuer mit Feuer. Straftäter müssen bestraft werden – unabhängig von ihrer Herkunft.

Wir fordern eine ehrliche Aufarbeitung, die sich mit den Ursachen sexueller Übergriffe und Sexismus beschäftigt. Es bedarf eines wirksamen Schutzkonzeptes für Frauen in den vielen Notunterkünften des Landes NRW. Die Zusammenarbeit der Ministerien ist jetzt entscheidend. Neben dem Innenministerium müssen das Ministerium für Emanzipation (MGEPA) und das Integrationsministerium dabei sein.“