I. Sachverhalt
Am 17. März 2016 trat das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ in Kraft. Auch der Landtag NRW debattierte am 3. März aus Anlass des Piraten-Antrags „Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab“ über das sogenannte Asylpaket 2. Die Fraktion der Piraten warnte neben vielen weiteren Verschlechterungen für Schutzsuchende insbesondere davor, dass die Einführung des Gesetzes dazu führen könne, dass die Zahl der Geflüchteten, die lediglich einen subsidiären Flüchtlingsschutz durch das BAMF erhalten, steige. Nicht zuletzt wurde von Rednern angemahnt, dass dies nicht zuletzt syrische Kriegsflüchtlinge treffen könne. Leider hat sich diese Annahme bewahrheitet, und immer mehr Menschen müssen die unerträgliche humanitäre Härte erleiden, dass sie getrennt von ihrer Familie leben müssen. Pro Asyl machte bereits im Mai auf die steigenden Fälle aufmerksam und schreibt: „Alleine im April wurden ca. 21.000 Entscheidungen zu Syrien getroffen, davon wurde in knapp 3.500 Fällen subsidiärer Schutz gewährt. Die aktuelle Tendenz zeigt, dass im Jahr 2016 mit deutlich mehr Entscheidungen über subsidiären Schutz zu rechnen ist als 2015. Die Folge: Betroffene SyrerInnen sind vom Familiennachzug Längerfristig ausgeschlossen.“ Im Jahr 2015 erhielten syrische Flüchtlinge hingegen in nahezu 100 Prozent der Fälle die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Seit April ist diese Zahl immer weiter gesunken: Im Juni 2016 erhielten 46 Prozent der syrischen Schutzsuchenden nur noch subsidiären Schutz und im August 2016 bereits rund 70 Prozent. Dabei hatte die SPD damals im Zusammenhang mit der Einführung des Gesetzes erklärt, dass syrische Flüchtlinge von diesem erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Familie nicht betroffen sein sollten. Weiterlesen »