Transparenz über staatliches Handeln im Internet: Nachhaltige Online-Verfügbarkeit für NRW schaffen

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Unser Antrag im Plenum:

Mittwoch, 04. November 2015, TOP 14, ca. 17.35 Uhr

Transparenz über staatliches Handeln im Internet: Nachhaltige Online-Verfügbarkeit für NRW schaffen
Drucksache 16/10060

Die Landesregierung soll Informationen auf Webseiten dauerhaft bereitstellen und diese nicht später löschen. Staatliches Handeln sollte nachvollziehbar sein. Daher müssen auch alte Berichte, Pressemitteilungen und Artikel archiviert werden. Es braucht ein einheitliches Konzept für Webauftritte, welches unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit, Durchsuchbarkeit und Weiterverwendung der angebotenen Inhalte berücksichtigt.


2015-11-04_Frank Herrmann Online Verfügbarkeit NRW

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss

Das Land sollte Informationen auf seinen Webseiten nicht verstecken. Informationen, die über Suchmaschinen nicht gefunden werden können, helfen niemandem. Wir brauchen ein verbindliches Konzept für die Internetauftritte des Landes, das die Informationsfreiheit und die Möglichkeiten zur Recherche sicherstellt.

Komplette Debatte zum TOP:

Protokoll der Rede von Frank Herrmann:

Frank Herrmann (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Wer von Ihnen außer den Mitgliedern der Landesregierung hat sich denn schon einmal auf der neuen Webseite des Landes NRW unter der Adresse „land.nrw“ umgesehen? Okay, das ist einer von uns. Da gibt es jeden Tag viele Informationen und Bilder, es gibt einen Bürgerservice, viele Telefonnummern und auch Pressemitteilungen. Es gibt eine Suchmaske und eine Datenbank. Damit fangen die Probleme an. Denn um in der Datenbank etwas zu finden, muss man Begriffe verwenden, die vom Betreiber, der Staatskanzlei, mit den gesuchten Einträgen verknüpft sind, Schlagworte eben.

In einer Pressemitteilung liefert das Stichwort „Flüchtlinge“ eine riesige Menge Ergebnisse. Aber versuchen Sie einmal „E-Government“. Je nach Schreibweise gibt es ein paar vergessene Meldungen zur CeBIT 2009 von Minister Armin Laschet – oh Wunder – oder, wenn man es mit Bindestrich schreibt, eine halbwegs aktuelle Meldung von Mitte dieses Jahres.

Die allgemeine Suchfunktion, also nicht die in den Pressemitteilungen, liefert dazu auch höchst unterschiedliche Ergebnisse. Schon das ist ein Problem; denn ein Verzeichnis der Daten und Informationen gibt es nicht. Ich bin als Besucher also darauf angewiesen, die Begriffe, die der Betreiber für die Informationen hinterlegt hat, zu treffen, um das Gewünschte zu finden.

Noch undurchsichtiger wird es, wenn ich eine Information gefunden habe und diese jemandem schicken will. Ich meine jetzt nicht eine Kopie der Seite, sondern einen Link. Das funktioniert, aber nur teilweise und zeitlich begrenzt. Denn viele Informationen auf der Webseite werden aus Datenbanken abgerufen und nur für den Moment auf der Webseite dargestellt. Ein sogenannter Permalink, also eine Funktion, die die gewünschte Information immer wieder in der gleichen Form aufruft, fehlt aufseiten der Landesregierung. Das muss unserer Meinung nach dringend geändert werden; denn Bekanntmachungen und Publikationen öffentlicher Stellen und Einrichtungen sollten den Menschen und Unternehmen leicht zugänglich sein.

Dass das Land seit längerer Zeit auch digitale Plattformen nutzt, um Informationen leichter und kostengünstiger zu verbreiten und zugänglich zu machen, das ist positiv; denn Ihnen ist ja klar: Nur Informationen, die gesehen und zur Kenntnis genommen werden, helfen der Öffentlichkeit. Der gesellschaftliche Diskurs im Web vernetzt, verlinkt und referenziert auch auf und mit Publikationen und Informationsangeboten der öffentlichen Hand. Das Web lebt davon, dass diese Verbindungen langfristig und dauerhaft verfügbar sind.

Mit unserem Antrag wollen wir die Landesregierung auffordern, das Informationsmanagement des Landes ganzheitlicher zu betrachten und den Weg von der Publikation bis zur Archivierung digitaler Inhalte von Anfang an zu berücksichtigen. Webseiten, Artikel und darauf publizierte Informationen werden bislang leider häufig nur als Projekte gesehen, als Momentaufnahme der aktuellen Tätigkeiten. Informationen und Dokumente früherer Landesregierungen sind kaum noch auf den Webauftritten des Landes zu finden. Systemwechsel, Updates oder eine Imagekampagne wie „land.nrw“ sorgen dafür, dass Zehntausende Artikel und Dokumente der Öffentlichkeit entzogen werden. Dann sehen Internetnutzer nur noch Fehlermeldungen. Quellenangaben und Verlinkungen führen ins Leere.

So unzuverlässig sollte die öffentliche Hand nicht sein, verehrte Damen und Herren. Wir müssen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass der Staat auch im Netz als eine zuverlässige Konstante gilt, auf die man sich verlassen kann, auf die man referenzieren kann und die man als Ausgangspunkt für gesellschaftlichen Diskurs nutzen und im Web einbinden kann. Wir möchten, dass das digitale Archiv NRW direkt mit dem Tagesgeschäft verzahnt wird. Eine Pressemitteilung, die heute veröffentlicht wird, kann eigentlich auch direkt im Archiv abgelegt werden; der Text wird ja anschließend nicht mehr verändert. Wir sind der Meinung, dass die Integration des digitalen Archivs NRW in den Webauftritt des Landes nur ein kleiner Mosaikstein in der digitalen Agenda des Landes Nordrhein-Westfalen ist, gleichzeitig aber auch ein hervorragendes Pilotprojekt für ein langfristig angelegtes Transparenzregister öffentlicher Publikationen und Dokumente.

Wenn das digitale Archiv aus kulturpolitischen Gründen nicht zur Verfügung steht, dann machen wir eben ein digitales Archiv Nummer zwei. Denn mit einem Pilotprojekt „Transparenzregister light“ können die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen und erprobt werden, die wir für das zukünftige Transparenzgesetz der Landesregierung benötigen. Ich bitte mit unserem gemeinsamen Ziel eines Transparenzregisters in Nordrhein-Westfalen um Ihre Unterstützung für den Antrag und freue mich zunächst einmal auf die Beratung im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

 

Willkommenskultur Flüchtlinge

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ENTWURF

Die Fraktion hat am 22.09.2015 beschlossen, diesen Antrag nicht abstimmen zu lassen.

 

Willkommenskultur leben, Geflüchteten sicheres Asyl bieten, Integration fördern!

I. Ausgangslage

Laut vieler, übereinstimmender Medienberichte plant die Bundesregierung einschneidende Einschränkungen im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht.

So sollen Flüchtlinge, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen und für deren Asylantrag ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, keine Bezüge mehr aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Lediglich Reiseproviant und eine Fahrkarte zurück (§ 1a Abs. 3 AsylblG-Entwurf) sollen gewährt werden. Dass würde zur Folge haben, dass in Deutschland zahlreiche Flüchtlinge in der Obdachlosigkeit landen. Dabei stellte erst

2012 das BVerfG [1] klar, dass ein Absenken der Sozialleistungen unter das soziokulturelle Existenzminimum mit dem Verfassungsrecht unvereinbar ist. Auch widerspricht eine solche Regelung diametral dem Art. 3 Abs. 3 unserer Grundgesetzes [2]. Niemand darf wegen seiner Herkunft benachteiligt werden.

Der Art. 3 GG wird aber auch bei der Diskussion um s.g. „sichere Drittstaaten“ immer wieder ignoriert.

Aber nicht nur nach Herkunftsland soll verstärkt differenziert werden, nein auch nach Vermögensstand. So war es bisher möglich Flüchtlinge per „Verpflichtungserklärung“ einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Wie lange diese Verpflichtungserklärungen gelten war bisher umstritten. Daher gab es in Nordrhein-Westfalen eine praktikable Lösung.

Sobald einem Geflüchteten ein Schutzstatus mit Aufenthaltserlaubnis gem.§ 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG erteilt wird zuerkannt wurde, sollte die Verpflichtungserklärung erlöschen. Dies soll ebenfalls gekippt werden.

In Zukunft soll anscheinend die Verpflichtungserklärung auch dann noch gelten, wenn der oder die Betroffene als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde (§ 68a Abs. 2 AufenthG). Wie reich soll eine Familie sein, um sich das leisten zu können?

Selbst die eigentlich zu Recht fast abgeschafften Ausbildungs- und Arbeitsverbote sollen nicht nur wieder eingeführt, sondern noch verschärft werden. So sollen selbst in Schulbildung befindliche Geflüchtete, die nicht mehr schulpflichtig sind, aus den Schulen gerissen und abgeschoben werden. Studierende werden dazu gezwungen ihr Studium abzubrechen und auszureisen.

Die strukturelle und politisch verursachte Überforderung des BAMF und die daraus resultierenden Provisorien sollen zur Regel werden. So soll beispielsweise die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (sog. BÜMA), die es nur gibt, weil das BAMF nicht zeitnah mit der Bearbeitung der Anträge beginnen kann auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden (§ 63a AsylVfG). Damit würde das Scheitern einer Bundesbehörde, des BAMF, zum gesetzmäßigen Regelfall. Auch soll die bereits jetzt überforderte Bundespolizei vom BAMF die Zuständigkeit übertragen bekommen zu prüfen, ob Deutschland für einen Asylantrag zuständig ist oder nicht (§ 18b Abs. 2 AsylVfG). Wohl wissend, dass selbst gut ausgebildete Mitarbeiter des BAMF das zeitnah nicht leisten können, soll das jetzt die für diese Aufgabe nicht ausgebildete Bundespolizei tun.

Die vorgesehene Regelung, wonach Asylsuchende künftig nicht mehr drei, sondern sechs Monate in den Erstaufnahmelagern bleiben müssen (§ 47 Abs.1 S. 1 AsylVfG), wird ein Übriges dazu leisten eine Integration möglichst zu erschweren.

All diese, teilweise grundgesetzwidrigen, Gesetzesvorhaben müssen verhindert werden.

 

II. Daher fordert der Landtag die Landesregierung auf

sich auf Bundesebene für ein humanitäres Asylrecht einzusetzen, die o.g., geplanten Gesetzesänderungen abzulehnen, den Zugang zu Obdach, Versorgung, dem soziokulturellen Existenzminimum sicher zu stellen und die Integration Geflüchteter unverzüglich zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein Zugang zum Arbeitsmarkt ohne künstliche Beschränkungen.

 

 

[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

[2] Art 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

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Michele Marsching

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Marc Olejak

und Fraktion

Internetversorgung Flüchtlinge

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Unser Antrag im September-Plenum:

Mittwoch, 30. September 2015, TOP 6, ca. 14.20 Uhr

Schutzsuchende ans Netz – freien und offenen Internetzugang in den Erstaufnahme- und zentralen Unterbringungseinrichtungen bereitstellen
Drucksache 16/9784

In den Unterbringungseinrichtungen muss es einen freien und offenen Internetzugang geben. Die Freifunkinitiativen in NRW sollen dabei mit einbezogen werden. Geflüchteten muss eine barrierefreie und zeitlich unbegrenzte Nutzung des Internets ermöglicht werden. Das Internet stellt für die Schutzsuchenden oftmals die einzige Mög lichkeit zur Kommunikation mit Freunden und Familie dar. Der Zugang fördert die gesellschaftliche Teilhabe der Geflüchteten ab dem Tag ihrer Ankunft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration.


Lukas Lamla, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW:

„Wir müssen Geflüchtete ans Netz bringen. Unterkünfte für Geflüchtete brauchen einen Internetzugang. Zur Unterstützung müssen unbedingt die Freifunkinitiativen in NRW mit einbezogen werden.

Mit einem Internetzugang können die Menschen nicht nur Kontakt in die Heimat halten, sondern auch zu Freunden und Verwandten, die auf der ganzen Welt verstreut sind. Außerdem hilft das Internet beim Erlernen der deutschen Sprache. Der Zugang ist ein wichtiger Beitrag zur Integration.“

2015-09-30_Lukas Lamla_Internet für Flüchtlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Lukas Lamla:

Lukas Lamla (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe  Zuschauer  am  Stream!  Die  Versorgung  von  Geflüchteten  ist  eine  der  Herausforderungen,  der  wir  uns  hier  in  Europa  stellen  müssen.  Tag  für  Tag  arbe iten  viele  Tausende Menschen – darunter  viele  Ehrenamtliche – dafür,  den  Schutzsuchenden  eine  menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Trotz  vieler  Probleme  und  Sprachbarrieren  halten  die  Menschen  bei  uns  im  Land  zusammen und arbeiten daran, unsere Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Dafür haben sie unsere volle Anerkennung und Unterstützung verdient.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch  in  den  sozialen  Netzwerken  organisieren  sich  die  Menschen.  Sie  gründen  Gruppen, sammeln  Kleider,  sammeln  Sachspenden,  organisieren  Hilfsangebote  und  Sprachkurse.  Ohne das Netz wäre diese schnelle Hilfe oftmals nicht möglich. Das  digitale  Zeitalter  hat  aber  nicht  nur  bei  uns  vieles  verändert. Weltweit  gehören  Smartphones – und damit der Zugang zum Internet – zum Mittelpunkte des Alltags. So verwundert es nicht, dass die Vertriebenen heute meist nur ein Smartphone bei sich tragen, auf dem jedoch ihre wertvollsten Schätze zu finden sind: Familienfotos, Bilder aus der Heimat, abfotografierte Zeugnisse von Schulen und Universitäten, Geburtsurkunden und nicht zuletzt Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Verwandten, Freunden und Begleitern. Dokumente  aus  Papier  haben  in  der  Regel  die  Reise  über  das  Meer  in  einem  Boot  nicht überstanden – im Gegensatz  zu  einem  kleinen,  mehrfach  in  Folie  eingepackten  Handy. Meist sind die Inhalte auf den Smartphones der einzige verbliebene Nachweis der Identität der Menschen. Das ist – neben ihrem Leben und ihren Familien  – das Kostbarste, was sie noch besitzen.

So verwundert es nicht, dass die Flüchtlingshilfe in der heutigen Zeit auch einen Fokus auf die  digitale  Teilhabe  richten  muss.  Geflüchtete  suchen  nach  ihrer  Ankunft  häufig  Zugang zum  Internet.  Man  will  der  Familie  in  der Heimat  sagen,  dass  man  angekommen  ist  und dass  es  einem  gut  geht.  Man  will auch  schauen,  wo  sich  andere  Familienmitglieder  befinden, die auf der Flucht getrennt worden sind, und ob sie überhaupt noch leben. Jeder, der einmal erlebt hat, welche Erleichterung in den Augen der Menschen zu sehen ist, wenn ihr Smartphone anzeigt, dass eine Verbindung zum Internet besteht, wird wissen, wie wichtig ein barrierefreier Zugang zum Internet für diese Menschen ist. Wer dann auch noch sieht, wie ganze Familien den Zugang zum Internet nutzen, um aus eigenem Antrieb heraus die deutsche Sprache zu nutzen, dem wird klar, wie groß der Integrationswille ist. Es werden Onlinesprachkurse gemacht  sowie  TV-Programme  und  Videos  in  einfacher  Sprache  geschaut. Schon die Kleinsten dort versuchen, nachzuplappern, was sie dort gerade hören

Doch Internetzugänge in Unterbringungen für Geflüchtete sind heute eher die Ausnahme als die Regel. Meist sind es private Personen, die diesen Bedarf erkannt haben und sich darum bemühen,  Abhilfe  zu  schaffen.  Allen  voran  sind hier  die  Freifunker  und  Freifunkerinnen  zu nennen, die aktuell viel Zeit investieren,

(Beifall von den PIRATEN)

Bewohner in der Nähe von Unterbringungseinrichtungen zu überzeugen, einen Teil ihrer Internetkapazität  für  Geflüchtete  freizugeben – trotz  Störerhaftung  und  anderer  Monsterkonstrukte in der Gesetzeswelt. Mit viel Aufwand wird dieses WLAN dann teils über weite Strecken  in  die  Unterkünfte  gebracht.  Das  gelingt  aber  nicht  immer.  Auch  die  Freifunker  und Freifunkerinnen sowie die Freifunkvereine stoßen an ihre Belastungsgrenzen. Diese Situation könne n wir heute mit einer einfachen politischen Entscheidung verbessern, wenn  wir  alle  der  Meinung  sind,  dass  ein  Internetzugang  neben  Strom  und  Wasser  zur  Grundausstattung einer Geflüchtetenunterkunft gehören soll. Dann würden wir einen großen Beitrag zur Verbesserung der aktuellen Situation leisten. Ich  würde  mich  daher  freuen,  wenn  Sie  unserem  Antrag  zustimmen  würden.  Vermutlich werden  Sie  das  aber  nicht  tun,  da  just  heute von  Rot-Grün  ein  eigener  Entschließungsantrag  veröffentlicht  wurde.  Ich  wundere mich  schon,  dass  in  diesem ausgerechnet  die Telekom so massiv in den Vordergrund geschoben wird. Nur am Rande: Ausgerechnet die Telekom ist es, die mit Abmahnanwälten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen Freifunkinitiativen vorgeht. Auch sehr bedaue rlich ist, dass nach dem rot-grünen Antrag ausschließlich Regelunterbringungseinrichtungen mit Hotspots ausgestattet werden sollen. Zum einen ist das besonders traurig,  weil  neben  den  ca.  20  Regelunterbringungseinrichtungen  noch  über  100  weitere Notunterkünfte  und  Zeltstädte  in  NRW  existieren.  Diese  sollen  anscheinend  nicht  mitberücksichtigt werden.

Der Begriff „Hotspot“ ist zudem vermutlich aus der Feder der Telekom-Marketingabteilung gekommen. Was Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, wahrscheinlich meinen, sind Access Points. Da gibt es einen deutlichen Unterschied vor allem auf der technischen Ebene; denn ein Hotspot lässt keine Konnektivität zwischen den Clients zu. Das ist also genau das Gegenteil der Ziele der Freifunkinitiativen. Wir werden daher die Forderungen des rot-grünen Antrages in Einzelabstimmungen behandeln  und uns  bei  den Forderungen  1  und  2 enthalten,  da  wir  zwar  die  grobe  Richtung  begrüßen, diesen Antrag aber so nicht mittragen werden.

Dem Punkt 3 stimmen wir zu, da die Freifunkinitiativen eine wichtige Schlüsselposition innehaben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Informationspflicht Datenspeicherung

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ENTWURF

 

Die Fraktion hat am 22.09.2015 beschlossen, diesen Antrag vorerst nicht einzureichen.

 

Bürgerinnen und Bürger sollen über Speicherungen in Dateien informiert werden – Start eines Pilotprojekts für SKB-Dateien und die Datei Gewalttäter Sport (DGS)

I. Sachverhalt

II.Der Landtag stellt fest

Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. In dieser Volltext-Datei werden Personen gespeichert, die aufgrund der Antwort der Landesregierung aufgeführten Anlässe im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind. Zugriff auf diese Verbunddatei haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei. Da für Eintragungen und Pflege der Bestände das Tatortprinzip gilt, leistet NRW einen erheblichen Beitrag zur Befüllung der Datenbestände der Datei. Erfasst werden Personendaten, personenbezogene Hinweise, Personenbeschreibungen, zusätzliche Personeninformationen, Maßnahmedaten und Fallgrundlagen. Die Eintragungen in die Datei für Gewalttäter rund um Sportveranstaltungen erfolgt nicht aufgrund von Gewaltkriminalitätsdelikten wie z. B. Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, sondern kann wegen Diebstahl, Beleidigungen, Ingewahrsamnahmen, Besitz von Pyrotechnik oder auch wegen einfacher Personalienfeststellungen erfolgen.

Weiterhin wird kritisiert, dass nicht aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung in der Datei gespeichert wird, sondern vielmehr schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für die Erfassung genügt. Gemäß § 8 Abs. 4 BKAG dürfen auch Kontakt -und Begleitpersonen, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen gespeichert werden, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. In NRW werden dabei eingetragene Personen nicht über eine Speicherung informiert und müssen selbständig um Auskunft bei der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) bitten. Anders das Bundesland Bremen, das sich im 2013 dafür entschieden hat, gespeicherte Personen über einen Eintrag zu informieren.

Der Experte Jan-Rüdiger Albert schreibt in seiner Stellungnahme (16/1558) anlässlich einer Anhörung im Landtag: „Eine Mitteilungspflicht an die Betroffenen über die Eintragung ist erforderlich, da für die Eintragung nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sei muss. Darüber hinaus wird nicht jedes Ermittlungsverfahren dem Betroffenen bekannt gemacht, auch die Einstellung nicht , § 170 Abs. 2 StPO. Es handelt sich auch nicht etwa nur um ein reines Polizeiinternum , da die GDS-Eintragung eine Ausschreibung mit sich führt mit erheblichen Nachteilen für die Eingetragenen verbunden. Die Speicherung als solche stellt einen Grundrechtseingriff dar (informationeIle Selbstbestimmung). Die Mitteilungspflicht ist in besonderem Maße wegen der schwierigen Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit der Löschung der Daten zwingend erforderlich (vgl. hierzu sogleich) “

In der letzten Woche wurde zudem bekannt, dass nordrhein-westfälische Behörden die Daten von 6.500 Bürgerinnen und Bürger in sogenannten SKB-Dateien abspeichern. Hier gelten laut Behördensprecher in Presseberichten noch weichere Kriterien als bei der DGS. Dies führt dazu, dass viel mehr Bürgerinnen und Bürger in den „SKB-Dateien“ landen als in der Verbunddatei DGS.

Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden führen noch viele weitere Dateien, in denen Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Anlässen geführt werden. Es ist nicht verständlich, warum diese nicht über den Grund der Eintragung informiert werden sollten.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

ein Pilotprojekt für eine Informationspflicht über Speicherungen in Dateien nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden ins Leben zu rufen. Im nächsten Jahr sollen alle betroffenen Personen über einen Eintrag durch nordrhein-westfälische Behörden in die Verbunddatei DGS und über Speicherungen in anderweitiger lokalen Dateien, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt werden, umgehend informiert werden. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, eine Informationspflicht für alle Speicherungen in Sicherheits-Dateien einzuführen.

Die Auswirkungen dieser Informationspflicht auf die Sicherheitslage rund um Sportveranstaltungen soll wissenschaftlich und unabhängig begleitet werden. Dem Landtag ist ein Bericht über die Ergebnisse der Studie vorzulegen.

 

 

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Michele Marsching

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Marc Olejak

 

und Fraktion

 

Betreuungsgeldanträge bewilligen

Veröffentlicht am von unter Anträge.

Unser Antrag im September-Plenum:

Donnerstag, 01. Oktober 2015, TOP 6, ca. 13.35 Uhr

Unterschiedliche Bearbeitungszeiten dürfen nicht zu Ungleichbehandlung führen – Betreuungsgeldanträge bewilligen
Drucksache 16/9785

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass es eine Gleichbehandlung aller Antragstellenden von Betreuungsgeldanträgen gibt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Betreuungsgeld zu kippen, wurden bislang eingereichten aber noch nicht beschiedenen Anträgen die Grundlage entzogen. Die abrupte Einstellung der Bewilligungen ohne Übergangsregelung hat in der Praxis zu einer Ungleichbehandlung von Antragstellenden geführt. Laut Familienministerin Schäfer sind fast 10.000 Familien betroffen.


Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„So schlecht das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme auch immer war und ist, junge Familien sind trotzdem oft auf jeden Cent angewiesen. Sie haben das Betreuungsgeld fest eingeplant. Jetzt dürfen die betroffenen Familien nicht aufgrund von Umständen benachteiligt werden, die sie nicht zu vertreten haben. Aber sie sind schlechter gestellt, weil ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet wurde. Die Betreuungsgeldanträge müssen bewilligt werden.“

2015-10-01_Daniel_Duengel_Betreuungsgeldanträge bewilligen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Daniel Düngel:

Daniel Düngel(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerin Kampmann – sie nimmt noch Glückwünsche vom Geburtstagskind entgegen und hört gar nicht zu –,

(Hans Christian Markert [GRÜNE] gratuliert Ministerin Christina Kampmann.)

ich  wollte  die  Gelegenheit  nutzen,  Sie  zu  Ihrem  neuen  Amt  zu  beglückwünschen  und  uns aus  unserer  gemeinschaftlichen  Sicht  eine  gute  Zusammenarbeit  zu  wünschen.  Ich  hoffe,  dass  wir  an  viele  Dinge  anknüpfen  können.  Gleich  werden  Sie  ja  Ihre  erste  Rede  hier  im Hohen Hause halten. Ich komme nun zu unserem Antrag. Das Betreuungsgeld war zu keiner Zeit ein auch nur irgendwie  geeignetes  familienpolitisches  Instrument.  Wir  Piraten begrüßen  daher  die  Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015. Jetzt werden Sie sich fragen, warum ich hier mit einem Antrag stehe, der etwas mit dem Betreuungsgeld zu tun hat. Ich will versuchen, Ihnen das zu erklären.

Wir haben durch das Urteil vom 21. Juli 2015 die Situation, dass ab diesem Zeitpunkt keinerlei Betreuungsgeldanträge in den Kommunen mehr bewilligt werden konnten. Es konnten auch die Anträge nicht bewilligt  werden,  die  vor  dem  21.  Juli  2015  dort  eingegangen  waren  und  vielleicht  sogar schon  in  der  laufen den  Bearbeitung  waren,  also  die  Anträge,  bei  denen  Familien  fest  mit  gesetzlich  zugesichertem  Geld  gerechnet  haben.  Die Kommunen  können  diese  Anträge nicht mehr weiter bearbeiten bzw. sie nicht mehr positiv bescheiden. Nach  Auskunft  des  Ministeriums  sind  allein  hier  in  Nordrhein-Westfalen  knapp  10.000  Anträge liegen geblieben. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Familien helfen müssen. Die Familien haben, wie ich gerade schon sagte, mit diesem Geld gerechnet. Wir fordern in un-serem Antrag die Landesregierung auf, eine Übergangslösung  zu schaffen, die diesen Familien diese Lücke in irgendeiner Form ausgleicht.

In unserem Antrag stehen bewusst keine Zahlen. Wir geben auch keinen Zeitraum vor, sagen also nicht, dieses Geld solle noch für soundso viele Monate bewilligt werden. Das ist ein  Prozess,  den  wir  an  das  Ministerium  weiterleiten  und  bei  der  Landesregierung  ansiedeln wollen. Dort soll geprüft werden, ob eine Übergangslösung von sechs oder zwölf Monaten, wie  viel  auch  immer,  ausreicht. Wir  möchten  den  Familien  aber  zeigen,  dass  wir  als  Land Nordrhein-Westfalen da sind und ihnen helfen wollen. Wir begrüßen natürlich ebenfalls, dass der rot-grüne Antrag, der heute zunächst auf der Tagesordnung stand und den wir fast auch beraten hätten, mittlerweile erledigt ist.

Wir begrüßen die Entscheidung, dass die aus dem Betreuungsgeld frei werdenden Mittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wir werden natürlich überwachen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei dem Ausbau und der Finanzierung der Kitas und bei dem Ausbau der frühkindlichen Bildung zum Beispiel im Bereich der Flüchtlinge. Ich komme noch einmal zurück zu unserem Antrag. Damit schließe ich auch. Ich will ganz  klar darstellen: Es geht hier um den Ausgleich einer ungerechten Behandlung von Familien. Jemand, der in Dortmund einen Antrag gestellt hat, hat ihn vielleicht noch bewilligt bekommen, während jemand, der schon eine Woche früher in Bochum oder Oberhausen den entsprechenden Antrag gestellt hat, diesen Antrag nicht mehr bewilligt bekommen hat. Das ist eine Ungerechtigkeit. Meines Erachtens wäre es eine gerechte Lösung, hier den Stichtag 21. Juli 2015 anzuwenden, um den Familien, die vorher noch den Antrag gestellt haben, zu helfen. Ich  bitte  daher  freundlich  um Zustimmung  zu  unserem  Antrag.  Im  Übrigen  freue  ich  mich darüber, dass wir uns dazu entscheiden konnten, den Antrag in direkter Abstimmung abzuwickeln;  denn  es  bringt  nichts,  wenn  wir  im  Landtag  im  Verfahren  noch  monatelang  über diese Thematik diskutieren. Schließlich muss den Familien jetzt geholfen werden. Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

NRW braucht klare Ansagen für den Luftverkehr

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Abgeordnete, Anträge, Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Oliver Bayer, Persönliche Blogposts, Politik.

Wir in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt durch ein Landesluftverkehrskonzept eigene Punkte setzen und unserer Verantwortung gerecht werden. Wir können uns in NRW nicht darauf verlassen, dass die Bundesregierung sich vollumfänglich um nordrhein-westfälische Belange kümmern wird. Das zeigte bereits die Zurückweisung eines Nachtflugverbots am Flughafen Köln-Bonn durch den Bundesverkehrsminister.

Derzeit spricht nichts dafür, abzuwarten. Vieles spricht dafür, in NRW aktiv zu werden. Doch leider blockieren sich hier in NRW SPD und Grüne gegenseitig. Die NRW-Luftverkehrskonzeption aus dem Jahr 2000  („gültig” bis 2010) ist völlig veraltet.

Nordrhein-Westfalen braucht ein neues eigenes Luftverkehrskonzept!

Die Piratenfraktion im Landtag NRW hat bereits im Februar eine eigene parlamentarische Initiative dazu angekündigt und bringt nun den Antrag „NRW braucht ein Landesluftverkehrskonzept!“ ein.

Minister Groschek fährt beim Luftverkehr eine augenscheinlich unabgestimmte Linie. Man gewinnt den Eindruck: Was im Kabinett keine Mehrheit findet, das setzt er einfach über den Bund durch. Offiziell wartet man auf das Luftverkehrskonzept des Bundes, welches weit weniger überfällig ist als ein Landesluftverkehrskonzept.

Dabei erzählt selbst Alexander Dobrindt der Presse unter dem Titel Groschek macht seine Hausaufgaben nicht – Zitat – „Wie sich der Flughafen Düsseldorf entwickelt, liegt nicht allein in der Entscheidung des Bundes.“

Dabei muss es doch das ureigene Interesse des Landes sein, selbst aktiv zu werden. Das Land selbst hat doch Ziele. Die Landesregierung rühmt sich für das Klimaschutzgesetz, ja dann gehört dazu auch ein Landesluftverkehrskonzept.

Im LEP-Entwurf werden Ziele genannt, aber in Sachen Luftverkehr stützt sich der Entwurf auf die Zahlen aus den 90er-Jahren, das sind die aus der NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 – aus dem Jahr 2000. Weeze ist da noch ein „voraussichtlich frei werdender Militärflugplatz“.

NRW ist das Land mit dem dichtesten Flughafennetz, mit dem größten Ballungsraum, in dem in dichtbesiedelten Gebiet einer der drei wichtigsten Flughäfen Deutschlands liegt. Ein Land wie Nordrhein-Westfalen muss als Land – nicht hinten herum über Kommissionen – die Verantwortung für seine Menschen und seine Flughäfen übernehmen. Mit seinen Zielen und hohen Anforderungen muss es auch den Mut haben, voranzugehen und Ansprüche vorzulegen.

Wenn sich das Kabinett nicht für eine Richtung entscheiden kann, dann soll es meinetwegen Schnick-Schnack-Schnuck spielen, aber seine Entscheidungsschwäche nicht an denen auslassen, die endlich eine klare Ansage erwarten: sowohl die Anwohner und von Fluglärm und Luftbelastung Betroffenen, als auch die Wirtschaft und die Flughäfen. Wir brauchen Leitlinien und wir brauchen Klarheit.

Wir sollten offen und transparent über die Aufgaben und Anforderungen sprechen. Da hilft es zum Beispiel nicht, dass die Landesregierung ständig wiederholt, es gäbe keine Subventionen „des Landes“ für die Regionalflughäfen. Nicht aus dem Landeshaushalt, aber natürlich gibt es Subventionen der Öffentlichen Hand. Und die gehören auf den Tisch.

Und wenn die von der Gesellschaft getragenen direkten und indirekten Kosten zu hoch sind, dann kann so ein Flughafen nicht erhalten werden. Dann wird auch ein Regionalflughafen geschlossen.

Dass ausgerechnet der einzig profitable Flughafen Düsseldorf nun vollständig privatisiert werden soll, ist bezeichnend.

Uns ist die Einbindung des Luftverkehrs in ein Gesamtverkehrskonzept wichtig, das auch alle Verkehrsmittel mit einbezieht. Als Teil einer modernen Verkehrswende. Dazu gehört natürlich der – langfristige – Ausbau alternativer Schienen-Verbindungen.

In dichten Ballungsräumen darf es keine Nachtflüge geben.

Zur Bewertung von Lärm und Schadstoffen sollen die neusten Erkenntnisse berücksichtigt werden, die dann auch eine standardisierte Bewertung und Vergleichbarkeit garantieren. Zur Vermeidung von Lärm und Schadstoffen müssen in NRW endlich Werkzeuge eingesetzt werden, die eine spürbare Lenkungswirkung haben. Also zum Beispiel lärm- und zeitabhängige Gebühren in wirksamer Form.

Wir dürfen nicht das Luxusproblem schönerer Slot-Vergaben über die Gesundheit der Menschen stellen.

Wer dabei sagt, dass es Gesetzgeber, Exekutive und öffentlichen Anteilseignern – allen zusammen nicht möglich sein soll, hier lenkend einzugreifen – der kann sich auch gleich ganz zurücklehnen.

Leider tut die Landesregierung genau das. Anstatt an Ihre eigenen Ziele, an das Klimaschutzgesetz sowie an wirtschaftliche und planerische Ziele des Landes zu denken. Dabei wäre alles so einfach…

Frei nach Ministerpräsidentin Kraft: „Können wir es schaffen? Yo, wir schaffen das! Wir in Nordrhein-Westfalen!“

Leerrohre statt leerer Versprechen: Breitbandausbau-Blockade in NRW beenden

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Unser Antrag für die Plenarphase (02.-04. September 2015):

Leerrohre statt leerer Versprechen: Breitbandausbau-Blockade von Bauminister Groschek beenden; Zukunft mitdenken und einbauen
Drucksache 16/9585

Zusammenfassung:

Es muss jetzt die Voraussetzung für einen erfolgreichen Breitbandausbau geschaffen werden. Wie der Straßenausbau ist auch die Leerrohrverlegung eine öffentliche Aufgabe. Die Landesregierung spart bei Leerrohren und damit beim Breitbandausbau. Diese unterlassene Ausbauleistung führt zu mehr Kosten und verzögert die Anbindung ländlicher Regionen. Durch eine verbindliche Regelung des Leerrohrausbaus in der Landesbauordnung können wir dieses Problem lösen.

Oliver Bayer, Baupolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

Für die Zukunft von NRW ist richtig schnelles Internet unabdingbar, in der Stadt und auf dem Land. Als Voraussetzung dafür brauchen wir Leerrohre unter unseren Verkehrswegen. Beim ersten Aufreißen einer Straße müssen Leerrohre auf Vorrat verlegt werden. Durch sie können später Glasfaser-Kabel gezogen werden, ohne dass die Asphaltdecke neu aufgerissen werden muss. Leerrohre sind ein wichtiger Bestandteil beim Breitbandausbau, sie sparen Zeit und Geld.

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Ohne Glasfaser-Strategie verhindert die Landesregierung den Sprung in die Gigabit-Gesellschaft

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Unser Antrag für das Plenum (02.-04. September 2015)

Ohne Glasfaser-Strategie verhindert die Landesregierung den Sprung in die Gigabit-Gesellschaft
Drucksache 16/9591

Zusammenfassung:

NRW braucht eine Glasfaser-Strategie. Wir fordern, dass bis 2020 die Hälfte der NRW-Haushalte an das Gigabit-Netz angeschlossen werden sein müssen. Bis spätestens 2025 ist ein möglichst flächendeckendes Netz aufzubauen. Der Glasfaserausbau ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. In Regionen, in denen marktorientierte Unternehmen nicht ausbauen, muss das Land ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen.

Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

Förderung soll nicht technologieneutral sein, Förderung muss technologiepositiv sein. Es geht nicht darum, etwas zu fördern, was das Ziel gerade so erreicht – es geht um die nachhaltige Erfüllung eines Auftrages, um eine Zukunftsvision. Uns steht der Sprung in die Gigabit-Gesellschaft bevor. Wir brauchen eine Glasfaser-Strategie mit dem Ziel, Glasfaser bis in jedes Haus, bis in jedes Unternehmen zu legen. Bei Politik geht es um Visionen, und nicht um Verwaltung des Status Quo. Technologie kann unser Leben zum Besseren  wenden – wenn man sie denn gestaltet und nicht nur reagiert.

2015-09-03_Daniel Schwerd_Glasfaser Strategie

 

Persönlicher Blogpost von Daniel Schwerd

 

 

 

 

 

 


Protokoll der Rede von Michele Marsching:

Michele Marsching (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Wir hören in der Debatte permanent das Argument von der Technologieneutralität. Technologieneutral müsse Förderung sein, heißt es – zum Beispiel letzte Woche hier bei uns im Landtag im Wirtschaftsausschuss.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Zur Technologieneutralität: Wenn Sie dem Landwirt das Futter für die Ochsen subventionieren, die er vor den Pflug spannt, ist das technologieneutral.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Nicht mehr zeitgemäß!)

Auch sein Ochsengespann erfüllt am Ende die vorgesehene Aufgabe. Damit kann man das Feld umpflügen. Aber ist das sinnvoll? Sollte es in diesem Beispiel für eine Förderung nicht eher um Traktoren gehen? Das wäre zeitgemäß, Herr Hovenjürgen.

Förderung sollte nicht technologieneutral sein, sondern technologiepositiv. Denn es geht nicht darum, etwas zu fördern, was das Ziel gerade so erreicht, sondern um die nachhaltige Erfüllung eines Auftrags, um eine Zukunftsvision.

(Zuruf von der CDU)

Das stellt aber das Koaxialkupferkabel, eine Technologie aus den 90er-Jahren, nicht dar. Uns steht der Sprung in die Gigabitgesellschaft bevor. Der Bedarf an Bandbreite wächst exponentiell. Derzeit kann man etwa alle zwölf Monate eine Verdopplung des Bedarfs beobachten. Das ist eine Exponentialfunktion, die dramatisch wächst und wächst.

(Zuruf von den GRÜNEN)

– Schön, dass Sie auch rechnen können. – Im ersten Jahr gibt es eine Verdopplung, im zweiten eine Vervierfachung. Es folgen die Zahlen 8, 16, 32, 64, 128. Wie geht es weiter?

(Zuruf von den PIRATEN: 256!)

– 256, sehr gut. – Und so weiter.

Eine ähnliche Wachstumskurve gibt es zum Beispiel bei Prozessorleistungen, das sogenannte Moore‘sche Gesetz. Es besagt, dass sich diese Leistung etwa alle 18 Monate verdoppelt. Diese Beobachtung kann man seit 40 Jahren machen. Gehen Sie also besser nicht davon aus, dass dieses dramatische Wachstum bei den Bandbreiten nicht ebenfalls anhält. Denn an den Gesetzmäßigkeiten von Exponentialfunktionen führt kein Weg vorbei.

Was also stellt ein Ausbauziel von 50 MBit/s dar? Gehen wir von einem Ausbaustand von 4 MBit/s aus. Was bedeutet dieses Ziel? 4, 8, 16, 32, 64: Nach vier Jahren reicht es also absehbar nicht mehr aus. Was macht es also für einen Sinn, die Fördermittel der nächsten Jahre in eine Technologie zu stecken, die das Förderende nicht mal überlebt, zum Beispiel in VDSL-Vectoring? Dann stehen wir 2020 wieder genau da, wo wir jetzt sind.

So leid mir das tut – nur Glasfaser ist diejenige Technologie, die derzeit diese Zukunftsvision erfüllt. Wenn wir eine bessere finden, müssen wir diese fördern. So lange brauchen wir eine Glasfaserstrategie, die zum Ziel hat, Glasfaser bis in jedes Haus, bis in jedes Unternehmen zu legen.

In Deutschland ist Schleswig-Holstein – ich habe es heute Morgen in meiner Haushaltsrede schon mal gesagt – mit einer Anschlussquote von 23 % Glasfaservorbild. Wir in NRW haben aktuell 7 %. Für Einzellagen bieten sich Funklösungen an.

Vectoring ist das Ausquetschen des letzten Bits aus einem Kupferkabel. Es ist nur eine Brückentechnologie,

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

und das kann der Markt leisten. Es macht keinen Sinn, dass wir das Geld dem Monopolisten, der Telekom, hinterherwerfen, damit die sich gnädigerweise herablässt, die Infrastruktur auszubauen. Wenn öffentliche Mittel in diesen Summen in die Hand genommen werden, gehört das Ergebnis – das damit geschaffene Netz, die damit geschaffenen langfristigen Infrastrukturwerte – in Bürgerhand.

(Beifall von den PIRATEN)

Daher bevorzugen wir entsprechende Betreibermodelle, am besten Open-Access-Modelle, die sich langfristig selbst refinanzieren. An weitaus besseren Lösungen als den bislang hier diskutierten mangelt es also nicht. Sie sind technisch ausgereift, und es gibt genügend überzeugende Referenzmodelle. Sie sind finanzierbar und für das Gemeinwesen weitaus vorteilhafter als all das, was hier so vorgeschlagen wurde.

Bei Politik geht es um Visionen und nicht nur um Verwaltung des Status quo. Technologie kann unser Leben zum Besseren wenden, wenn man sie gestaltet und nicht nur reagiert. Die Realpolitik aber verweigert sich. Angesichts der vorgebrachten Kritik steckt man den Kopf in den Sand. Noch ist es nicht zu spät. Lassen Sie sich von den besseren Argumenten leiten! – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)


Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wurde nach Beratung einstimmig an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
– federführend -, an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen; die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Internetanschlüsse müssen halten, was sie versprechen!

Veröffentlicht am von unter Anträge.

Unser Antrag für das Plenum (02.-04. September 2015)

Internetanschlüsse müssen halten, was sie versprechen!
Drucksache 16/9592

Zusammenfassung:

Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene für eine Transparenzverordnung einsetzen. Bei vielen Internet-Kunden weicht die Geschwindigkeit von Internetanschlüssen deutlich von den Maximalwertangaben der Anbieter ab. Die Transparenzverordnung soll klare Vorgaben zur Dienstequalität, wie ein enger Korridor für Down- und Upload-Rate, und eine nutzerfreundliche Messbarkeit der Leistungsfähigkeit des Dienstes für Endkunden beinhalten. Außerdem müssen durchsetzbare Rechte, wie Sonderkündigungsrecht und pauschalierter Schadenersatz, für den Verbraucher eingeführt werden.

Simone Brand, Verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:

Die Verbraucher werden von den Internetanbietern in die Irre geführt: sie versprechen rasende Internetgeschwindigkeiten, aber nach Vertragsabschluss schleichen die Daten. Internetgeschwindigkeiten müssen von den Anbietern garantiert werden. Internetanbieter müssen verpflichtet werden, Download- und Upload-Raten exakt eingegrenzt und transparent zu benennen und die versprochene Leistung einzuhalten.

Piraten Landtag NRW 86. Sitzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Netzneutralität ist zum Abschuss freigegeben: Pläne von EU-Kommissar Oettinger lassen das freie und offene Internet sterben

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Unser Antrag für das Plenum (02.-04. September 2015)

Netzneutralität ist zum Abschuss freigegeben: Pläne von EU-Kommissar Oettinger lassen das freie und offene Internet sterben
Drucksache 16/9590

Zusammenfassung:

Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass der aktuelle Entwurf von EU-Kommissar Oettinger mit Regelungen zur Bereitstellung und Inanspruchnahme eines offenen Internetzugangs überarbeitet wird. Jegliche Bevorzugung von Daten auf einem Breitbandanschluss sowie die Drosselung und Sperrung von Inhalten und Diensten muss grundsätzlich untersagt werden. Die im Entwurf aufgeführten Maßnahmen sind nicht dazu geeignet, den effektiven Schutz des offenen Internets zu gewährleisten.

Nico Kern, Europapolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

Die Netzneutralität in der EU ist zum Abschuss freigegeben: Telekom-Lobbyist Oettinger will die Digital-Maut einführen. Das Kulturbiotop Internet soll für eine kommerzielle Betonwüste platt gemacht werden. Wir Piraten verteidigen als einzige das freie Internet – ohne diskriminierende Spezialdienste oder Zero-Rating-Deals.

2015-09-03_Nico Kern_Netzneutralität
Videomitschnitt der kompletten Debatte:


Protokoll der Rede von Nico Kern:

Nicolaus Kern (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebene Zuschauer hier im Saal, aber vor allem zu Hause am Stream! Wenn Sie sich gerade fragen: „Netzneutralität – was ist das? Geht mich das überhaupt etwas an?“, dann rufe ich Ihnen zu: Ja, verdammt! Ich sage Ihnen jetzt auch gleich, warum.
Netzneutralität ist das universelle Grundprinzip, nach dem das Internet funktioniert: offen und diskriminierungsfrei. Alle Daten sollen gleichberechtigt an die Nutzer gesendet werden – egal woher sie stammen, egal welchen Inhalt sie haben. Das Internet ist sozusagen der Bürgersteig des 21. Jahrhunderts. Es ist das Konzerthaus und die Videothek des 21. Jahrhunderts. Es ist auch der Marktplatz des 21. Jahrhunderts. Kurzum: Hier tauschen sich Menschen aus, machen Geschäfte und kommunizieren. Hier findet immer mehr das gesellschaftliche Leben statt. Sie selbst werden das alles jetzt vielleicht noch nicht machen, aber Ihre Kinder tun es bereits.
Die Bedeutung des Internets für die Zukunft Europas hat auch die EU-Kommission entdeckt und den Verordnungsvorschlag (2013) 627 vorgelegt. Sie ist dabei auf den grandiosen Einfall gekommen, dass man auf diesen digitalen Bürgersteig doch auch Maut erheben könnte – sozusagen eine Digital-Maut. Und für diese Digital-Maut soll der Grundsatz der Netzneutralität sterben.
Das ist also die digitale Agenda der EU: die Erhebung von Wegezoll. So soll unsere Zukunft also gestaltet werden: Mit einem Geschäftsmodell, das schon die Bibel kennt, sollen im 21. Jahrhundert Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden – absurder geht es nicht!
(Beifall von den PIRATEN)
Das ist alles Teil des schwarz-roten Jurassic Park, von dem mein Fraktionsvorsitzender Michele Marsching heute Mittag in der Haushaltsdebatte sprach, und den es leider auch hier in NRW gibt.
Zwar beteuern Oettinger, Dobrindt und Co. stets, dass das freie Internet nicht in Gefahr sei, doch in Wahrheit wollen sie es insgeheim abschaffen. Der Verordnungstext ist so schwammig gehalten, dass später sicherlich eine industriefreundliche Auslegung gefunden werden wird. Damit wäre dann die Einführung eines Zweiklasseninternets besiegelt. Ohne Netzneutralität werden sich finanzstarke Großkonzerne zukünftig eine Überholspur für ihre eigenen Onlinedienste erkaufen können. Wer die Maut nicht zahlt, bleibt im Stau stehen.
Die vorgeschobenen Rechtfertigungen könnten verlogener nicht sein.
Erstes Beispiel: Telemedizin, also beispielsweise Operationen übers Internet. Lebensbedrohliche Eingriffe sind jedoch per Internet überhaupt nicht machbar, da niemand eine hundertprozentig stabile Internetverbindung garantieren kann.
Zweites Beispiel: autonomes Fahren. Digitale Überholspuren, so hört man, seien für den Autoverkehr der Zukunft unverzichtbar. Dumm nur, dass selbst bei Google und seinem Roboterauto keine Rede davon ist, auf eine Internetverbindung angewiesen zu sein.
(Michele Marsching [PIRATEN]: Deswegen heißt es auch „autonom“!)
– Genau.
(Daniel Schwerd [PIRATEN]: Überraschung!)
Aber mit Lügen und der Unwissenheit der Wähler kann man leicht Politik machen. Das gilt hier wie bei der Vorratsdatenspeicherung.
Um es einmal deutlich zu sagen: Die Abschaffung der Netzneutralität ist der Triumphzug der Mainstream-Medien und ein Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit. Subkultur wird in die Warteschleife geschickt, und echte Informationsfreiheit wird zu einer Frage des Geldbeutels. Wer sich die Netzneutralität nicht leisten und somit nicht erkaufen kann, ist auf die sogenannten Zero-Rating-Dienste der Großkonzerne angewiesen.
(Matthi Bolte [GRÜNE]: Das ist das Problem!)
Die gleichen Großkoalitionäre, die im Januar noch den Terror gegen „Charlie Hebdo“ verurteilten, sorgen jetzt für das nächste Attentat auf die Medienvielfalt.
(Beifall von den PIRATEN – Nadja Lüders [SPD]: Das ist unterste Schublade!)
Ich komme zum Schluss. Ende Juni haben sich Ratskommission und Vertreter des EU-Parlaments auf eine fatale Aufweichung der Netzneutralität verständigt. Die Vereinbarung muss aber noch durchs Parlament, das im Herbst final abstimmen wird. Bis dahin können noch Änderungen vorgenommen werden. Daher müssen wir hier heute diese Debatte führen. Mit der Abschaffung der Netzneutralität soll das Kulturbiotop für eine kommerzielle Betonwüste geopfert werden. Wir Piraten kämpfen weiter für ein freies Internet. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)


Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wurde nach Beratung in direkter Abstimmung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN abgelehnt