Heute hat das Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) herausgebracht, die eigentlich „Politische Kriminalstatistik“ heißen müsste. Wie jedes Jahr werden hier Zahlen und Fakten so interpretiert, dass sie politische Vorstellungen und Pläne rechtfertigen, aber wenig über die wirkliche Kriminalität aussagen, wie unter anderem die Bundeszentrale für Politische Bildung berichtet.
„Die PKS ist lediglich ein Arbeitsnachweis. Sie erfasst nur die Anzeigen von Straftaten, aber nicht, was aus diesen Anzeigen geworden ist“, sagt Frank Herrmann, Innenpolitischer Sprecher der Piraten im Landtag NRW.
Im Landtag NRW hatte die Piratenfraktion daher eine sogenannte Einheitsstatistik gefordert, die den Verlauf eines Strafverfahrens von Beginn (Anzeigenerstattung) bis zu seinem Ende (Verurteilung, Einstellung, etc.) und gegebenenfalls sogar darüber hinaus (Rückfälligkeit von Tätern, etc.) vollumfänglich und einheitlich erfasst.
In der Expertenanhörung sprachen sich alle Sachverständigen für eine solche Reform aus. „Nutzen Sie die Möglichkeiten des Piraten-Antrags und gehen Sie darüber hinaus“, sagte zum Beispiel der renommierte Kriminologe Prof. Dr. Wolfgang Heinz. Die rot-grüne Regierung lehnte mit der CDU den Antrag jedoch ab. Die FDP enthielt sich.
Weitere Informationen zum Antrag und zum Beratungsverlaufen gibt es hier.