Rumble in the Ticket Jungle: #Fahrscheinfrei vs. #2Euro1NRW

Veröffentlicht am von unter Homepage, Oliver Bayer, Pressemitteilungen.

Herzlich willkommen Ladies and Gentleman zum großen ÖPNV-Fight des Jahres. In der orangen Ecke steht #Fahrscheinfrei: das Projekt der Piratenfraktion, das über die letzten fünf Jahre evaluiert und mit Studien und Berechnungen nur auf eine Umsetzung wartet. Und in der grünen Ecke #2Euro1NRW: eine fixe Wahlkampf-Idee der Grünen, für die es keinerlei Studien oder Berechnungen für NRW gibt.

„#2Euro1NRW ist überhaupt nicht durchdacht: Es belastet den Staatshaushalt immens, doch nur wenige Leute profitieren davon. Es ist absolute Klientel-Politik“, sagt #Fahrscheinfrei-Coach und PIRATEN-Verkehrsexperte Oliver Bayer. „Bei #Fahrscheinfrei hingegen profitieren alle Menschen, und der öffentliche Haushalt wird geschont. Wenn es nur nach den besseren Argumenten geht, haben wir schon gewonnen.“ (siehe Tabelle weiter unten)

Allerdings haben gerade im Wahlkampf unsinnige, aber vollmundige Versprechen durchaus Chancen auf Erfolg. „Die Regierungspartei wirft einen Minister in den Ring. Den haben wir noch nicht. Doch in allen anderen Bereichen sind wir besser aufgestellt“, so Bayer. Der erste Schlagabtausch findet an diesem Mittwoch gegen 18 Uhr statt: Im Plenum wird ein PIRATEN-Antrag behandelt, der die Finanzierung eines Fahrscheinfrei-Modellprojekts fordert.

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Die Game- und Netzkultur lebt mit dem Streaming: Veraltete Rundfunkkonzepte der Medienanstalten müssen für das digitale Zeitalter neu konzipiert werden!

Veröffentlicht am von unter Anträge, Marc 'Grumpy' Olejak.

I. Sachverhalt

Gemäß des aktuell gültigen Rundfunkstaatsvertrages braucht ein regelmäßig ausgestrahltes Liveprogramm für über 500 Personen eine Zulassung als Rundfunkangebot. Demnach hat am 21. März die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beschlossen, einem beliebten Streaming-Kanal aus NRW, der auf der Streaming-Plattform „Twitch“ den Betrieb untersagen, wenn kein Zulassungsantrag gestellt wird.

Diese Einschätzung des ZAK entspricht der zurzeit gültigen Rechtslage. Problematisch ist jedoch die Übertragung von Regelungen, die für traditionellen Rundfunk geschaffen worden sind, auf das Internet. Streaming-Angebote, wie im aktuellen Fall für das sogenannte „Let’s Play“ – der Liveübertragung von Gaminghandlungen ins Netz – sind fluktuierend. Die Streaming-Angebote sind nicht immer mit kommerziellen Absichten verbunden.

Jede Privatperson im Netz kann mit entsprechender Motivation selbst zum Live-Sender werden und damit Teil einer netztypischen „n:n-Kommunikation“ (Nutzer zu Nutzer). Diese Form der Kommunikation bedeutet, dass ein Sender gleichzeitig Empfänger ist und diese Rolle sich je nach Blickwinkel und aktueller Aktivität ändern kann. Ein Sender nach traditioneller Auffassung von Rundfunk strahlt aus und wird von einem Publikum empfangen. Der Sender selbst ist kein Empfänger.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Anbieter von solchen Live-Streams nicht die Inhaber der jeweiligen technischen Plattform sind, von der aus sie ihr Angebot zur Verfügung stellen. Daher ist es notwendig, die Rolle der jeweiligen Streaming-Plattform zu evaluieren.

II. Der Landtag stellt fest

  • Die aktuell gültige Rechtslage im Rundfunkstaatsvertrag für genehmigungspflichtigen Rundfunk ist für die Art und Form von Video-Liveübertragungen im Internet nicht in allen Aspekten übertragbar.
  • Für die Live-Übertragungen von Audioinhalten gelten nicht dieselben Regeln.
  • Einzelpersonen ohne kommerzielle Interessen können potenziell ein großes Publikum im Netz erreichen. Dies würde nach derzeitiger Rechtslage zu hohem bürokratischen Genehmigungsaufwand führen, der nicht gerechtfertigt ist und Innovation hindert.
  • Die Situation bezüglich Live-Streaming-Angeboten muss bezüglich der Anbieter von technischen Streaming-Plattformen und der jeweiligen einzelnen Streamer getrennt evaluiert werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • Die Unterschiede zwischen traditionellem Rundfunk und Live-Streaming-Angeboten im Internet zu evaluieren
  • die Unterschiede zwischen den jeweiligen Technischen Streaming-Plattformen und einzelnen Live-Streamern zu untersuchen
  • Die Ergebnisse der oben genannten Prüfaufträge für die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages zu nutzen

Davon würde Erdogan träumen: Das neue Patriotismus-Gesetz von Heiko Maas

Veröffentlicht am von unter Homepage, Michele Marsching, Pressemitteilungen.

Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko Maas geht, werden in Deutschland schon bald „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ oder „landesverräterische Fälschungen“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hervor, der zur Notifizierung an die EU geschickt wurde. (Heise.de und Netzpolitzik.org berichten)

„Hätte es so etwas in der Art schon 1962 gegeben, wäre es nie zur Spiegel-Affäre gekommen, weil der ausschlaggebende Artikel einfach gelöscht worden wäre“, sagt Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender Piratenfraktion im Landtag NRW. „Dieser Gesetzesentwurf ist der er erste Schritt zu einer vollumfänglichen Zensur, vor der wir PIRATEN schon immer gewarnt haben. Denn was verfassungsfeindlich oder Landesverrat ist, haben immer noch Gerichte zu entscheiden und nicht eine privatisierte Patriotismus-Polizei, wie Heiko Maas sie offenbar fordert.“

Bereits am 17. März hatten die PIRATEN im Landtag NRW einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung aufforderte, solchen Bestrebungen vorzubeugen. „Wir sind gegen Zensur, für Meinungsfreiheit“, sagte Nico Kern in seiner Rede. Doch alle anderen Fraktionen – selbst die sich sonst so liberal gebenden Grünen und FDP – lehnten den Antrag ab.

„Wir PIRATEN sind offenbar die letzte Partei in Deutschland, die sich noch dafür einsetzt, dass die Gewaltenteilung beibehalten wird: Die Exekutive darf sich nicht in die Belange der Judikative einmischen“, sagt Marsching. „Derzeit zeigen wir immer mit dem Finger auf die Türkei und kritisieren Erdogan für seinen Umgang mit der Meinungsfreiheit. Was aber in unserem eigenen Land geschieht, bekommt kaum jemand mit – und irgendwann fliegt uns das um die Ohren. Dann aber wird keiner mehr darüber berichten.“

PIRATEN zwingen Rot-Grün zum Handeln: Informationspflicht für Fußballfans kommt

Veröffentlicht am von unter Daniel Düngel, Homepage, Pressemitteilungen.

Wer bei einem Fußballspiel nur zuschaut, kann unter Umständen – ohne etwas getan zu haben – ganz schnell aktenkundig bei der Polizei werden und steht plötzlich als Krimineller da. Möglich machen das die Regeln der sogenannten Datei „Szenekundige Beamte“ – kurz: SKB-Datei (mehr dazu hier).

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VRR erwägt fahrscheinfreien Nahverkehr – eine Forderung der PIRATEN

Veröffentlicht am von unter Homepage, Oliver Bayer, Pressemitteilungen.

Der Abschlussbericht der Piraten-Enquetekommission zur Finanzierung des Öffentlichen Personenverkehrs schlägt hohe Wellen beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Im Ausschuss für Tarif und Marketing hat der VRR den Vertretern von Kommunalpolitik und Fahrgästen zugesagt, die Finanzierbarkeit eines von allen Bewohnern gemeinschaftlich zu finanzierenden Tickets für Bus und Bahn zu untersuchen.

„Genau das ist eine der Empfehlungen unseres Berichtes“, sagt Oliver Bayer, Verkehrsexperte der Piratenfraktion NRW und Vorsitzender der Enquetekommission. „Wir sprechen vom fahrscheinfreien Öffentlichen Nahverkehr, bei dem alle – ohne Fahrschein – einfach einsteigen und mitfahren können. Piraten fordern das seit Jahren und haben vor und nach der Enquetekommission verschiedene Machbarkeitsstudien dazu in Auftrag gegeben und vorgelegt. Vorbild ist das ebenfalls solidarisch finanzierte Semesterticket für Studierende – ein Erfolgsmodell.“

Christian Gebel, Vertreter der Piratenpartei in der Verbandsversammlung des VRR, ergänzt: „Noch liegt die Berechnung natürlich nicht vor, aber das Ziel liegt bei etwa 30 Euro pro Person und Monat. Das scheint auch realistisch, denn in diesem Preisrahmen liegt heute bereits das Semester-Ticket der Studierenden.“

Auf www.fahrscheinfrei.de erfährt man mehr.

CDU, SPD und Grüne verhindern Abstimmung über verfassungswidrige Abgeordneten-Boni

Veröffentlicht am von unter Homepage, Michele Marsching, Pressemitteilungen.

Das Urteil des renommierten Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim fällt deutlich aus: „Die Funktionszulagen sind verfassungswidrig und in Nordrhein-Westfalen besonders hoch. Deswegen wollen die Abgeordneten sie möglichst verstecken“, sagte er in einem Bericht von Report Mainz vom 7. März 2017.

Die Piratenfraktion NRW hatte schon im Januar einen Antrag und im Februar einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser Boni für Abgeordnete gestellt. Eigentlich hätte der Gesetzesentwurf heute im Hauptausschuss beraten und abgestimmt werden können. CDU, SPD und Grüne meldeten aber plötzlich noch weiteren Beratungsbedarf an – wohlwissend, dass keine weitere Sitzung des Hauptausschuss vor der Wahl mehr stattfindet.

„Das ist eine Riesensauerei“, sagt Michele Marsching, Sprecher der Piraten im Hauptausschuss. „Ich kann nicht glauben, dass CDU, SPD und Grüne auf so dreiste Art und Weise eine Abstimmung über diese Boni im Sande verlaufen lassen.“

Der Landesrechnungshof NRW kritisiert diese Boni-Vergabe ebenfalls, hat aber keine Sanktionsmöglichkeiten.

Qualiltät von Polizeibewerbern in NRW auf Rekordtief

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Abgeordnete, Das Neueste, Dirk Schatz, Innenausschuss (A09), Kleine Anfragen, Persönliche Blogposts, Politik, Presse.

Wie aus einer Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage hervorgeht, steht es sehr schlecht um den dringend benötigten Polizeinachwuchs. Nicht nur, dass die Bewerberzahlen bei immer mehr Einstellungen nicht entsprechend mit ansteigen, sinkt auch die durchschnittliche Leistung beim Einstellungstest seit Jahren kontinuierlich.

Nun rächt sich, was ich im Landtag schon seit Jahren immer wieder kritisiere. Die Forderung nach immer mehr Einstellungen bei der Polizei wirkt sich gleichzeitig negativ auf die Qualität der Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, denn bei den seit Jahren kontinuierlich steigenden Einstellungszahlen hat sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen kaum verändert. Immer nur mehr Polizei zu fordern geht am Ziel vorbei, wenn gleichzeitig die Qualität darunter leidet. Denn dies schadet letztlich nur dem Rechtsstaat, dem Image der Polizei und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere in einem derart sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit zurecht eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistung ihrer Polizei erwarten dürfen.

Die Leistung einer Polizeibewerberin bzw. eines Polizeibewerbers bemisst sich nach dem sogenannten Rangordnungswert (ROW). Je höher dieser ist, desto weiter oben wird die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber in eine Rangliste eingetragen. Werden, wie z.B. im Jahr 2016, 1.920 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, bekommen die ersten 1.920 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste eine Einstellungszusage. Sagt jemand ab oder kann aus sonstigen Gründen doch nicht eingestellt werden, rückt die oder der Nächste auf der Liste nach.

Während im Jahr 2010 noch so gut wie alle letztlich eingestellten Bewerberinnen und Bewerber überdurchschnittliche Leistungen erbrachten, konnte im Jahr 2016 bereits ein knappes Drittel dieser Gruppe nur unterdurchschnittliche Leistungen vorweisen, und dies obwohl seit 2010 zusätzlich auch die durchschnittliche Leistung insgesamt signifikant gesunken ist.

Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommt, dass auch die Anforderungen in sportlicher und medizinischer Hinsicht (Anforderungen, die nicht in den ROW mit einfließen) ebenfalls seit Jahren herabgesetzt werden. Während die Polizei vor einigen Jahren die sportliche Leistungsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern noch selbst feststellte, reicht heute der externe Nachweis des deutschen Sportabzeichens sowie des DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen jeweils in Bronze. Und selbst dort haben sich die Anforderungen immer weiter reduziert. Musste ein männlicher, 19-29 Jahre alter Bewerber beispielsweise im Jahr 2012 eine Laufstrecke von 3.000m noch in 13:00 Min. absolvieren, hat er heute, je nach Altersstufe (inwischen gibt es drei statt wie vorher nur eine Altersgruppe im Bereich zwischen 19 und 29 Jahren), zwischen 16:50 Min. und 17:20 Min. Zeit. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun, das ist 3.000m Spazierengehen. Es gibt Anwärterinnen und Anwärter, bei denen sich nach(!) der Einstellung herausstellt, dass sie nicht einmal ihren Kopf unter Wasser tauchen können. Da frage ich mich schon manchmal, welcher Onkel denen wohl das Schwimmabzeichen bescheinigt hat, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Die Landesregierung schafft es einfach nicht, eine ausreichende Zahl an Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Schlechte Bezahlung, schlechte Aufstiegschancen sowie schlechte Voraussetzungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig immer mehr Belastung und Aufgaben. Unter solchen Bedingungen reicht das Argument des sicheren Arbeitsplatzes allein nicht mehr aus.

Wir müssen den Polizeiberuf attraktiv und modern gestalten, um mehr Menschen dafür zu interessieren. Außerdem könnte man, indem man auch Haupt- und Realschüler wieder für den Polizeidienst zulässt, die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig und auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Nur weil jemand kein Abitur hat, ist er nicht automatisch ein schlechterer Polizeibeamter, zumal auch die Bewerberinnen und Bewerber dieser Schulformen letztendlich dieselben Leistungen erbringen müssten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Abitur. Zunächst müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld der eigentlichen Ausbildung die Fachhochschulreife nachholen, da es sich bei der Polizeiausbildung in NRW um ein Fachhochschulstudium handelt. Dies wäre jedoch kein großes Problem, wie entsprechende Modelle anderer Bundesländer beweisen.

Die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen müssen sich die Frage stellen, was für eine Polizei sie zukünftig haben möchten. Möchten sie Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die gerade noch soeben für den Polizeidienst geeignet sind oder möchten sie lieber solche einstellen, die im vorderen Drittel des Leistungsspektrums liegen? Die derzeitige Situation jedenfalls hat nicht mehr das Geringste mit Bestenauslese zu tun. Bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern und knapp 2.000 Einstellungen im Jahr 2016 musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war. Zumal 203 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung im Nachhinein von sich aus zurückgezogen haben. Ich befürchte, dass das ausgerechnet 203 aus dem oberen Leistungsdrittel waren, denn solche Bewerberinnen und Bewerber bekommen natürlich auch Stellen mit deutlich besseren Konditionen in der freien Wirtschaft.

 

Die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/14518 und wird ab dem 21.03.2017 in der Datenbank des Landtages NRW verfügbar sein.

Personalwechsel in der Piratenfraktion

Veröffentlicht am von unter Homepage, Michele Marsching, Pressemitteilungen.

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW, erläutert Personalwechsel in der Piratenfraktion:

Der bisherige Parlamentarische Geschäftsführer der Piratenfraktion im Landtag NRW, Marc Olejak aus Düsseldorf, hatte sein Amt am Aschermittwoch aus persönlichen Gründen niedergelegt. Die Fraktion wählte in der vergangenen Fraktionssitzung Torsten Sommer aus Dortmund zum Nachfolger.

Michele Marsching: „Ich danke Grumpy herzlich für seine bisherige Arbeit als Parlamentarischer Geschäftsführer. Mit ihm konnte ich als Fraktionsvorsitzender immer gut zusammenarbeiten. Für seinen Schritt habe ich vollstes Verständnis und freue mich auch auf die weitere Zusammenarbeit mit Marc als Abgeordneten.

Dass Torsten sich bereit erklärt hat, diesen Job zu übernehmen, freut mich ebenso. Dies umso mehr, als dass es bei den PIRATEN dafür keine verfassungswidrigen Sonderzahlungen gibt, sondern nur mehr Arbeit.“

Ein weiterer Personalwechsel kündigt sich in der Pressestelle an. Der Pressesprecher Mario Tants verlässt zum 31. März die Fraktion. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Stelle wieder zu besetzen. Die Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird ab dem 16.3. der Abgeordnete Daniel Düngel übernehmen. Daniel Düngel ist hierfür telefonisch unter 0211 97532453 erreichbar.

„Mario hat uns gebeten seinen Vertrag aufzulösen, um ein Angebot aus seiner Heimat Schleswig-Holstein annehmen zu können. Diesem Wunsch haben wir schweren Herzens entsprochen, freuen uns aber auch darüber, dass die Sachkompetenz der Fraktion auch anderswo gefragt ist. Wir wünschen Mario für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg“, erläutert Marsching diese Personalie.

Kleine Anfrage: Politische Landschaftspflege per Beamtenbesoldung zur Causa Wendt

Veröffentlicht am von unter Birgit Rydlewski, Daniel Düngel, Frank Herrmann, Kleine Anfragen, Torsten Sommer.

Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Sommer, Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Frank Herrmann, PIRATEN

Als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft steht Rainer Wendt im öffentlichen Diskurs und ist somit eine Person der Zeitgeschichte. Dementsprechend steht er zur Zeit im Fokus einer Berichterstattung in der sowohl ihm, wie auch dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Inneres und Kommunales Verfehlungen vorgeworfen werden.

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Kleine Anfrage: Politische Landschaftspflege per Beamtenbesoldung – generelle Handhabung

Veröffentlicht am von unter Birgit Rydlewski, Daniel Düngel, Frank Herrmann, Kleine Anfragen, Torsten Sommer.

Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Sommer, Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Frank Herrmann, PIRATEN

Wie einem Bericht von Report München und anderen Medienberichten zu entnehmen ist, bekam Rainer Wendt offensichtlich jahrelang Beamtensold, ohne als Beamter für die Landesregierung tätig zu sein. Nach eigenen Aussagen von Herrn Wendt, der laut Bericht 2010 sogar zum Hauptkommissar befördert und ins Landesamt für polizeiliche Dienste versetzt wurde, habe er die Tätigkeit als Hauptkommissar „natürlich nicht aktiv betrieben“. Dies bedeutet, dass er praktisch besoldet vom Dienst freigestellt wurde, um seine Aufgaben als Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft wahrnehmen zu können.

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