Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Sommer, Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Frank Herrmann, PIRATEN
Wie einem Bericht von Report München und anderen Medienberichten zu entnehmen ist, bekam Rainer Wendt offensichtlich jahrelang Beamtensold, ohne als Beamter für die Landesregierung tätig zu sein. Nach eigenen Aussagen von Herrn Wendt, der laut Bericht 2010 sogar zum Hauptkommissar befördert und ins Landesamt für polizeiliche Dienste versetzt wurde, habe er die Tätigkeit als Hauptkommissar „natürlich nicht aktiv betrieben“. Dies bedeutet, dass er praktisch besoldet vom Dienst freigestellt wurde, um seine Aufgaben als Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft wahrnehmen zu können.
Im Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz) werden Freistellungen im § 42 geregelt. Demnach werden Mitarbeitende vom Dienst freigestellt, wenn sie in der letzten Personalratswahl in den Personalrat gewählt worden sind und ihre Arbeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Personalrat wahrnehmen. Eine etwaige Förderung, Besoldung oder Freistellung, um der (bundesweiten) Tätigkeit zur Interessenwahrung einer Gewerkschaft nachzukommen, ist weder im § 42, noch in einem anderen Paragrafen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW zu finden.
Für die Tätigkeit als Gewerkschaftsvertreter bezahlen die Gewerkschaften ihre Vertreter aus eigenen, von den Mitgliedern bereitgestellten, Mitteln. Dies ist wohl, nach eigenen Aussagen, auch im Fall von Herrn Wendt so.
Dem Bericht und den Aussagen nach zu urteilen, bekam Herr Wendt also sowohl eine Besoldung durch das Land NRW, wie auch ein Gehalt der Deutschen Polizei-gewerkschaft. Für die Besoldung durch das Land NRW hat Herr Wendt nach eigener Aussage „natürlich“ keine Gegenleistung erbracht.
Wie dem gleichen Bericht zu entnehmen ist, wird laut eines Sprechers des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ bereits seit mindestens 10 Jahren praktiziert. Auch wenn die Causa Wendt durch vorzeitige Pensionierung in diesem Fall nicht mehr praktiziert wird, scheint es weitere, ähnlich gelagerte Fälle zu geben. In diesem Zusammenhang kann zusätzlich auf die Herren Rettinghaus (Deutsche Polizei Gewerkschaft Nordrhein-Westfalen, DPolG NW) und Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter verwiesen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele ähnliche, praktische Freistellungen praktiziert die Landesregierung, über alle exekutiven Ebenen, noch?
2. Welche Summe an Steuergeld wird im Jahr für diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ durch die Landesregierung, über alle exekutiven Ebenen, aufgewandt?
3. Welche Vorteile erhofft sich die Landesregierung durch die leistungserbringungsfreie Besoldung, bzw. Freistellung und gleichzeitiger Besoldung von Gewerkschaftsfunktionären?
4. Wann wurde die „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in der Landesregierung eingeführt?
5. Durch wen wurde die „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in der Landesregierung eingeführt?