Es war die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur. Nachdem Anfang März endgültig klar war, das es von rot/grün kein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mehr geben wird, hat die Piratenfraktion noch ein Mini-Gesetz vorgelegt, mit dem drei Änderungen am bestehenden Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG NRW, umgesetzt werden sollten. Das Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz) wurde am Freitag, 7. April 2017, in 2. Lesung von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP im Landtag abgelehnt.
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Open Government/-Data
E-Government-Gesetz NRW: Jetzt online kommentieren
Heute hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW veröffentlicht.
Der Entwurf sollte eigentlich schon Anfang dieses Jahres in die Verbändeanhörung gehen und leider deutlich später als geplant. Das E-Government-Gesetz des Bundes vom 31. Juli 2013 hat zahlreiche Veränderungen gebracht, die NRW jetzt mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen möchte. Die Gelegenheit, hier Meilensteine im Bereich OpenGovernment zu erfüllen, wurde leider nicht genutzt. Stattdessen beschränkt sich die Landesregierung in vielen Fällen auf die handwerkliche Umsetzung der Bundesvorgaben auf Landesebene.
Wer Lust hat, sich für Bürgerbeteiligung, OpenData und freie Formate einzusetzen, kann ab heute unter egovg.nrw.de den Gesetzentwurf öffentlich kommentieren, daher möchte ich hier auf ein paar Passagen des EGovG NRW hinweisen, die hierzu besonders wichtig sind. (Für Verbände und Vereine gibt es außerdem die Möglichkeit, gesondert Stellungnahmen einzureichen.)
Beteiligung und Partizipation
Beteiligungs- und Partizipationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil von OpenGovernment, im Entwurf der Landesregierung findet sich dazu aber nahezu nichts, lediglich:
§ 18 Elektronische Beteiligungen
(1) Die Behörden können die Möglichkeit für elektronische Beteiligungen eröffnen. Nach anderen Rechtsvorschriften geregelte Beteiligungsverfahren bleiben unberührt.
(2) Die Ergebnisse durchgeführter Beteiligungen sind bekannt zu geben.
Kurz, knapp, freiwillig. Leider keinerlei Vorgaben ob, wie und für was Beteiligungsverfahren genutzt werden sollen.
OpenData
Zu OpenData finden sich leider nur folgende Regelungen:
§ 16 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten
Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten auf elektronischem Weg bereit, so sind diese in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen anzubieten. Ein Format ist ‚maschinenlesbar, wenn die enthaltenen Daten durch Software automatisiert, ausgelesen und verarbeitet werden können. Die Daten sind mit Metadaten bereitzustellen. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, ,in denen Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit gewährleisten. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Daten, die vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens gemäß § 26 Absatz 1 dieses Gesetzes) erstellt wurden, nur, wenn sie grundlegend überarbeitet werden. Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht, soweit Rechte Dritter oder geltendes Recht entgegenstehen.
sowie
§23 Verordnungsermächtigung und Verwaltungsvorschriften
(1) Das für Informationstechnik zuständige: Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerien durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Nutzung der Daten und Ausgestaltung der Metadaten nach § 16 zu erlassen.
Zusätzlich soll der neue „IT-Kooperationsrat“ Empfehlungen zu Daten und Metadaten abgeben (§21 Abs. 4 ).
Hier werden lediglich Anforderungen an Datenportale geschaffen, falls es überhaupt welche geben sollte.
Denn es gibt an keiner Stelle die Verpflichtung von öffentlichen Stellen, weder im Land noch in den Kommunen, Daten bereitzustellen. Hier sollte OpenData per Gesetz eingeführt werden – verbindlich und für alle Ebenen in NRW.
Zu den Anforderungen selbst lässt sich anmerken, dass „in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen“ sehr unbestimmt ist und die wesentlichen Konditionen, unter denen die Daten bereitgestellt werden können, nicht per Gesetz sondern in einer Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Hier könnten lokale OpenData-Projekte der Kommunen gefährdet sein, wenn die Rechtsverordnung restriktivere Bedingungen vorgibt, etwa eine Lizenzierung unter der Datenlizenz-Deutschland.
Freie Formate
Freie Formate sind im Entwurf nicht vorgesehen, stattdessen zieht man sich auf „offene Standards“ aus dem „European Interoperability Framework“ (Mitteilung der Kommission „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste“, vom 16.12.2010, COM(2010) 744 final, Anhang 2, Punkt 5.2.1) zurück.
In § 4 Abs. 3 findet sich folgender Punkt zum Dateiaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern:
Werden an Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen Dateien übermittelt, sollen für diese Dateiformate genutzt werden, deren Spezifikation folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Alle Beteiligten können gleichberechtigt an der Entwicklung der Spezifikation mitwirken und eine öffentliche Überprüfung ist Bestandteil des Entscheidungsprozesses,
2. die Spezifikation steht jedermann zur Prüfung zur Verfügung und
3. die Lizenzierung der Urheberrechte an der SpezifIkation erfolgt zu fairen, angemessenen und diskriminierungs freien Bedingungen oder gebührenfrei in einer Weise, die eine Integration sowohl in proprietäre als auch quelloffene Software zulässt.
Von Nummer 1 kann abgewichen werden, wenn die Spezifikation durch die Vermessungsverwaltungen des Bundes und der Länder für Geobasisdaten definiert worden ist.
Freie Formate zeichnen sich dadurch aus, dass sie frei sind von Besitzrechten Dritter. Das heißt, öffentlich einsehbare Standards, die von jeder Person ohne Lizenzierung, Entgelt oder Einschränkungen genutzt werden kann.
Die vorgeschriebene Nutzung von „Offenen Formaten“ durch die öffentliche Hand sichert einzelnen Unternehmen langfristig Lizenzeinnahmen und schafft so Oligopole. Dies behindert insbesondere die Entwicklung freier Software und schadet dem freien Wettbewerb.
In der Begründung des Gesetzentwurfes wird weiterhin ausgeführt:
Es entsteht keine Verpflichtung, aktiv offene Standards für Bereiche zu entwickeln, in denen kein solcher Standard vorhanden ist.
Das ist natürlich auch nicht schön und sollte geändert werden. Das werden wir im weiteren Verlauf der Beratungen zu dem Gesetz natürlich einfordern. Über Unterstützung in Form von Eingaben und Anregungen unter egovg.nrw.de freuen wir uns und sicher auch die Landesregierung, denn dort ist noch viel Beratung notwendig!
Zeitlich räumlicher Zwiespalt: OpenRheinRuhr und FSCONS 2013
Es gibt ja so Wochenenden, da möchte man sich mindestens halbieren – das kommende Wochenende (also vom 9.11. bis 10.11.2013) ist wieder so eines – aber die Würfel sind gefallen…
Im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen findet, nachdem es vergangenes Jahr aus organisatorischen Gründen leider nicht geklappt hatte, unter dem Motto „Ein Pott voll Software“ die OpenRheinRuhr des Vereins wieder statt. Der Untertitel mit der Software wird der Veranstaltung aber meines Erachtens nach nicht mehr so wirklich gerecht. Die anstehenden Vorträge, die Referenten, auch die vertretenen Unternehmen und vor allem auch die NGO (Nichtregierungsorganisationen) sind nicht nur für Nerds interessant. Geneigte Standardanwender, die eventuell auch seit diesem NSA-Gebrummsel überlegen, sich mal Linux anzuschauen, können sich z.B. den Vortrag „Linux nutzen? Ja, nein, vielleicht doch…“ von Birgit Hücking anschauen. Die einzelnen Beiträge sind auch sauber kategorisiert, z.B. für „Endbenutzer“ und „Freies Wissen„.
Der Preis für das Ticket der ORR13, welches für beide Tage gilt, liegt bei 5€. Aktuelles in den freien sozialen Netzen zur #ORR13 findet sich auch bei @openrheinruhr. Wer an diesem Wochenende irgendwas mit „Open“ suchen sollte – HIN!
Im schwedischen Göteborg findet parallel die FSCONS13 statt. Zielsetzung und Ausrichtung sind eigentlich mit der OpenRheinRuhr gleichsetzbar – mit dem minimalen Unterschied, dass hier die Leute aus ganz Skandinavien zusammenkommen; Island gehört aus Sicht der Skandinavier übrigens auch dazu. Da mich im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder Einzelne gefragt hatten, ob ich auch dort mal aufschlagen möchte, habe ich mich dieses Jahr wie bereits schon erwähnt für den Besuch der FSCONS entschieden.
Bei den Vorträgen gibt es ärgerlicherweise auch natürlich wieder Überschneidungen, sodass ich mir im Vorfeld die Zeit genommen habe, und aus dem großen Kalender meine Lieblingspanels als Kalenderdatei im .ics-Format zusammengestellt habe.