3. Nachtragshaushalt 2015 – Warum erst jetzt?

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Finanzen, Gesetzesentwürfe, Haushalts- und Finanzausschuss (A07), Homepage, Innenausschuss (A09), Kommunales, Pressemitteilungen, Schule und Weiterbildung (A15).

Es wäre zu müßig, wiederholt darauf hinzuweisen, dass sämtliche Flüchtlingsorganisationen und auch die Piratenfraktion seit deutlich mehr als einem Jahr auf starkes Anwachsen der Flüchtlingszugänge in Europa und auch in Deutschland hingewiesen haben. Aber sicher seit Mitte 2015 war klar, dass die Maßnahmen und Ausgabenprognosen der Landesregierung um Hunderte Millionen EUR hinter den sich abzeichnenden Erfordernissen zurück bleiben. Seit Mitte August fordert die Piratenfraktion den 3. Nachtragshaushalt.

Dietmar Schulz, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion zum jetzt vorgelegten 3. Nachtragshaushalt:

Warum legt die Landesregierung den 3. Nachtragshaushalt für Flüchtlinge erst Ende September 2015 vor? Die Zahlen waren Mitte August klar; die hieraus resultierenden Anforderungen auch, nämlich hochgerechnet am Prognose-Volumen 800T Flüchtlinge. Der 3. Nachtragshaushalt hätte Anfang September im letzten Plenum vorgelegt werden können und müssen, falls die Landesregierung ihre Hausaufgaben rechtzeitig gemacht hätte. Stattdessen gab es viele Worte der Absichtserklärungen, um diese Untätigkeit zuzuschütten. Wollte oder konnte die Landesregierung nicht? Weiterlesen »

Unabhängige Wahlbeoabachter für die OB-Wahl Köln JETZT!

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Kommunales, Persönliche Blogposts.

Ich fordere unabhängige Wahlbeobachter für die Vorbereitung und Durchführung der OB-Wahl in Köln.
Ab sofort und bis zur amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses.
Nach den nun zahlreichen Wahl-Desastern bei Kommunalwahl und in der Vorbereitung der OB-Wahl in Köln einschließlich des nun schon 2. Rücktritts einer/eines Wahlleiters/Wahlleiterin und der seit über 1 Jahr unsäglichen Performance der Kommunalaufsicht im SPD-geführten Innenministerium sowie der peinlichen SPD-Wahlwerbungs-Kampagne (Rundschreiben mit amtlich anmutendem Charakter) ist es im Macht-Gerangel in der Dom-Stadt an der Zeit, die Wahrung demokratischer Grundsätze zur Vermeidung weiterer Steigerung der Politik- und Politiker-Verdrossenheit der Menschen auch kommunal als unerlässlich zu bezeichnen. Das hat entgegen IM Jäger auch nichts mehr mit Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu tun, sondern dient letztlich der Wahrung der freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung in unserem Land.

Abgesehen davon: Der „Klüngel“ in Köln (und auch andernorts) muss ein Ende haben!

Erste Posse: Wahlzettel im Bezirk Rodenkirchen „falsch“ wurden ausgezählt und der Wahlleiter spielte es runter (Mai 2014). SPD bis zum für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenminister Jäger weigerten sich mit Händen und Füßen, einer Neuauszählung zuzustimmen. Ein Gericht musste es richten.
Folge 1: Feststellung, dass Stimmen von SPD und CDU vertauscht wurden. Folge 2: Machtverlust der SPD im Rat und Verlust des Ratssitzes des heutigen OB-Kandidaten Jochen Ott (SPD). Folge 3: Rücktritt des Kreiswahlleiters Kahlen (SPD).
Zweite Posse: Im August 2015 produziert und verschickt die SPD Köln 20.000 Wurfsendungen als Wahlwerbung. Sie haben den Anschein einer offiziellen Mitteilung des Wahlamts der Stadt Köln mit dem Stadwappen Kölns und sorgen für Verwirrung in er Kölner Bürgerschaft.
Dritte Posse: Die Stadtverwaltung Köln lässt Wahlzettel drucken, verschickt diese zur Briefwahl und lässt in ihren Bürgerzentren vorgezogen zur OB-Wahl abstimmen. Die Wahlzettel entsprechen nicht den Vorgaben. Über 50.000 bereits abgegebene Stimmen werden für ungültig erklärt. Die Wahl wird verschoben. Die neue Wahlleiterin Klein tritt zurück. Operativ verantwortlich für die Wahlorganisation ist ein Gruppenleiter, der der CDU angehört, seine Chefin ist parteilos und der Abteilungsleiter wiederum gehört der CDU an. Chef der Verwaltung der Millionenstadt ist OB Roters (SPD).

Köln, Millionenstadt und Aushängeschild NRWs gleicht nach außen einem Tollhaus. Kabarettist Jürgen Becker bezeichnet Köln als den Idiotenhügel der Nation. Roters schweigt und alle finden das alles ganz furchtbar.

Die gläsernde Stadtverwaltung ist genauso wichtig wie der gläserne Staat. Darauf hat „der NICHTgläserne Bürger“ (TM) einen unbedingten Anspruch. Ob die beiden aussichtsreichsten Kandidaten zur OB-Wahl dafür stehen, wage ich zu bezweifeln, denn egal ob SPD oder parteilos…. Getrieben werden sie von den Interessen derer, die sie protegieren. So wird die parteilose Kandidatin Reker von CDU und FDP gepusht bekennt sich zu den Grünen, die sie ins Rennen geschickt haben. Parteilos wird dabei als Markenzeichen für Unabhängigkeit geführt. Parteipolitisch unabhängig kann indessen nur derjenige sein, der sein Engagement frei von jeder Protektion bestreitet. Das ist auch bei Reker nicht der Fall. Alles andere ist Etikettenschwindel, wenn man zudem bedenkt, dass Reker als Sozialdezernentin bereits Bestandteil des Systems „Stadtverwaltung Köln“ ist.

Wahlbeoabachtung in diesem offenbar von kollektiver Führungs- und Organisationsschwäche gepeinigten Köln scheint die einzige Garantie zu sein, dass man am Ende mit einer akzeptablen Wahlbeteiligung rechnen kann und nach der Wahl nicht der schale Beigeschmack von Wahlmanipulation zurück bleibt, die jenseits von parteipolitischem Wettbewerb anzusiedeln wäre.

SPD, Grüne und CDU wollen Demokratieabbau durch Sperrklausel

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Kommunales, Persönliche Blogposts.

Über das Demokratieverständnis politischer Parteien kann man manchmal eben nicht trefflich streiten. Wir Piraten sind bekanntlich gegen die Einführung von Sperrklauseln auf kommunaler Ebene; auch gegen jene Sperrklausel, welche Rot-Grün in NRW aktuell einfordert.

Grund: Es gibt eben jene gesellschaftlichen kleinen Gruppen, deren Stimmen in den Räten und auch in Parlamenten notwendig sind, weil sie in repräsentativen Demokratien oftmals den Ausschlag für ein lebens- und liebenswertes, gesellschaftliches Miteinander darstellen. Das nennen wir gemeinhin auch „Partizipation“.

Offenbar sind diese (wenigen) Stimmen zuweilen auch entscheidend, wenn man gerade mal nach Köln schaut und die dortigen Ratsmehrheitsverhältnisse betrachtet. Dort schicken sich SPD und Grüne gerade an, ihre nicht vorhandene Mehrheit im Rat vermittels einer Tolerierungs-Vereinbarung durch die Piraten-Ratsgruppe zu erlangen. Eine Gruppierung, die mit der geforderten Sperrklausel nicht vertreten wäre. Das Ergebnis in 2014 bei der Kommunalwahl war 2,1 % der Stimmen. Die Sperrklausel von Rot-Grün will 3 %, die der CDU will 2,5 %; so ganz einig ist man sich noch nicht.

Wieviel Bigotterie braucht´s noch, um die Demokratie an die Wand zu fahren? Parteien mit einem solchen Demokratieverständnis (SPD, Grüne, CDU) als Mehrheitsbeschaffer und Sperrklauselopfer (Piraten) zu unterstützen müsste nach meiner Auffassung – und nicht zuletzt mit Blick auf Köln – ab sofort sehr sehr „teuer“ werden.

Denn niemand hat jemals behauptet, dass Demokratie bequem ist.

Landesgeschäftsführer Trennheuser von Mehr Demokratie e.V. bringt es heute auf den Punkt: „Mit solch einem Trauerspiel leistet man der Parteienverdrossenheit Vorschub“.

Ich fordere: Schraubt nicht an der Verfassung rum, um eure Machtspielchen zu treiben! Glaubt nicht, dass die Menschen in unserem Land das nicht bemerken!

Wer wie die Sozial- und Christdemokraten undifferenziert und ohne jeden Beleg für die vermeintlichen Begründungsansätze in Hinblick auf die unmittelbaren Lebensräume der Menschen (Kommunen/Gemeinden) Sperrklauseln fordert, kratzt unweigerlich am nachhaltigen Bestand der Demokratie. Das Defizit liegt auf der Hand; die Stimmen von hunderttausenden, gar Millionen Menschen in NRW, wären angesichts beabsichtigter Sperrklauseln künftig nicht mehr berücksichtigungsfähig. Die Parteien- und Gruppierungsvielfalt würde ein massives Defizit erfahren. Soll dieser Sperrklausel-Move hinter vorgehaltener Hand „gegen Rechts“ gehen, so sei all den lupenreinen Demokraten zugerufen: Rechte Strömungen, Gruppierungen und Parteien bekämpft man mit bunter (Parteien-)Vielfalt, guten Argumenten bei den Menschen und dadurch, dass man in Worten und Taten lebt:“Kein Fußbreit!“

E-Government-Gesetz NRW: Jetzt online kommentieren

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Kommunales, Open Government/-Data, Persönliche Blogposts.

Heute hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW veröffentlicht.

Der Entwurf sollte eigentlich schon Anfang dieses Jahres in die Verbändeanhörung gehen und leider deutlich später als geplant. Das E-Government-Gesetz des Bundes vom 31. Juli 2013 hat zahlreiche Veränderungen gebracht, die NRW jetzt mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen möchte. Die Gelegenheit, hier Meilensteine im Bereich OpenGovernment zu erfüllen, wurde leider nicht genutzt. Stattdessen beschränkt sich die Landesregierung in vielen Fällen auf die handwerkliche Umsetzung der Bundesvorgaben auf Landesebene.

Wer Lust hat, sich für Bürgerbeteiligung, OpenData und freie Formate einzusetzen, kann ab heute unter egovg.nrw.de den Gesetzentwurf öffentlich kommentieren, daher möchte ich hier auf ein paar Passagen des EGovG NRW hinweisen, die hierzu besonders wichtig sind. (Für Verbände und Vereine gibt es außerdem die Möglichkeit, gesondert Stellungnahmen einzureichen.)

Beteiligung und Partizipation

Beteiligungs- und Partizipationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil von OpenGovernment, im Entwurf der Landesregierung findet sich dazu aber nahezu nichts, lediglich:

§ 18 Elektronische Beteiligungen
(1) Die Behörden können die Möglichkeit für elektronische Beteiligungen eröffnen. Nach anderen Rechtsvorschriften geregelte Beteiligungsverfahren bleiben unberührt.
(2) Die Ergebnisse durchgeführter Beteiligungen sind bekannt zu geben.

Kurz, knapp, freiwillig. Leider keinerlei Vorgaben ob, wie und für was Beteiligungsverfahren genutzt werden sollen.

OpenData

Zu OpenData finden sich leider nur folgende Regelungen:

§ 16 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten
Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten auf elektronischem Weg bereit, so sind diese in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen anzubieten. Ein Format ist ‚maschinenlesbar, wenn die enthaltenen Daten durch Software automatisiert, ausgelesen und verarbeitet werden können. Die Daten sind mit Metadaten bereitzustellen. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, ,in denen Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit gewährleisten. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Daten, die vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens gemäß § 26 Absatz 1 dieses Gesetzes) erstellt wurden, nur, wenn sie grundlegend überarbeitet werden. Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht, soweit Rechte Dritter oder geltendes Recht entgegenstehen.

sowie

§23 Verordnungsermächtigung und Verwaltungsvorschriften
(1) Das für Informationstechnik zuständige: Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerien durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Nutzung der Daten und Ausgestaltung der Metadaten nach § 16 zu erlassen.

Zusätzlich soll der neue „IT-Kooperationsrat“ Empfehlungen zu  Daten und Metadaten abgeben (§21 Abs. 4 ).

Hier werden lediglich Anforderungen an Datenportale geschaffen, falls es überhaupt welche geben sollte.
Denn es gibt an keiner Stelle die Verpflichtung von öffentlichen Stellen, weder im Land noch in den Kommunen, Daten bereitzustellen. Hier sollte OpenData per Gesetz eingeführt werden – verbindlich und für alle Ebenen in NRW.

Zu den Anforderungen selbst lässt sich anmerken, dass „in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen“ sehr unbestimmt ist und die wesentlichen Konditionen, unter denen die Daten bereitgestellt werden können, nicht per Gesetz sondern in einer Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Hier könnten lokale OpenData-Projekte der Kommunen gefährdet sein, wenn die Rechtsverordnung restriktivere Bedingungen vorgibt, etwa eine Lizenzierung unter der Datenlizenz-Deutschland.

Freie Formate

Freie Formate sind im Entwurf nicht vorgesehen, stattdessen zieht man sich auf „offene Standards“ aus dem „European Interoperability Framework“ (Mitteilung der Kommission „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste“, vom 16.12.2010, COM(2010) 744 final, Anhang 2, Punkt 5.2.1) zurück.

In § 4 Abs. 3 findet sich folgender Punkt zum Dateiaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern:

Werden an Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen Dateien übermittelt, sollen für diese Dateiformate genutzt werden, deren Spezifikation folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Alle Beteiligten können gleichberechtigt an der Entwicklung der Spezifikation mitwirken und eine öffentliche Überprüfung ist Bestandteil des Entscheidungsprozesses,
2. die Spezifikation steht jedermann zur Prüfung zur Verfügung und
3. die Lizenzierung der Urheberrechte an der SpezifIkation erfolgt zu fairen, angemessenen und diskriminierungs freien Bedingungen oder gebührenfrei in einer Weise, die eine Integration sowohl in proprietäre als auch quelloffene Software zulässt.
Von Nummer 1 kann abgewichen werden, wenn die Spezifikation durch die Vermessungsverwaltungen des Bundes und der Länder für Geobasisdaten definiert worden ist.

Freie Formate zeichnen sich dadurch aus, dass sie frei sind von Besitzrechten Dritter. Das heißt,  öffentlich einsehbare Standards, die von jeder Person ohne Lizenzierung, Entgelt oder Einschränkungen genutzt werden kann.
Die vorgeschriebene Nutzung von „Offenen Formaten“ durch die öffentliche Hand sichert einzelnen Unternehmen langfristig Lizenzeinnahmen und schafft so Oligopole. Dies behindert insbesondere die Entwicklung freier Software und schadet dem freien Wettbewerb.
In der Begründung des Gesetzentwurfes wird weiterhin ausgeführt:

Es entsteht keine Verpflichtung, aktiv offene Standards für Bereiche zu entwickeln, in denen kein solcher Standard vorhanden ist.

Das ist natürlich auch nicht schön und sollte geändert werden. Das werden wir im weiteren Verlauf der Beratungen zu dem Gesetz natürlich einfordern. Über Unterstützung in Form von Eingaben und Anregungen unter egovg.nrw.de freuen wir uns und sicher auch die Landesregierung, denn dort ist noch viel Beratung notwendig!

Zeltstädte in NRW – Sehenden Auges in die humanitäre Katastrophe

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Kommunales, Persönliche Blogposts, uncategorized.

Vor fast zwei Wochen wurde bekannt, dass die Duisburger Stadtverwaltung für bis zu 150 Flüchtlinge eine „Zeltstadt“ in Duisburg-Walsum errichtet. Seither beherrscht das Thema die Schlagzeilen. Nur die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag hüllen sich in verdächtiges Schweigen. Das Motto der Landesregierung und der anderen Fraktionen im Landtag NRW scheint also zu lauten: „Augen zu und durch“. Dabei war das Desaster schon lange absehbar.

Nicht nur Flüchtlingsorganisationen wie der NRW-Flüchtlingsrat kritisieren seit Jahren die mangelnde Vorbereitung der Kommunen und der Landesregierung auf die seit 2009 wieder steigenden Flüchtlingszahlen in NRW. Das Thema beschäftigt auch den Innenausschuss des Landtags seit mehr als zwei Jahren mit schöner Regelmäßigkeit. Wir Piraten haben immer wieder Berichte der Landesregierung zum Planungsstand der Flüchtlingsaufnahme in NRW angefordert und mehrere parlamentarische Initiativen erarbeitet. Zwischenzeitlich fehlten 1.000 Plätze für Flüchtlinge in den NRW-Aufnahmeinrichtungen. In einem der Berichte der Landesregierung vom Herbst 2012 wurde die katastrophale Situation in den nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen beschrieben. Damals brach die Erstaufnahme des Landes komplett zusammen und die hilfesuchenden Menschen mussten zeitweise in Turnhallen untergebracht werden. Die Landesregierung schrieb daraufhin am 29. Oktober 2012 in der Vorlage 16/330 „Derzeitige Situation in den nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen„, dass die Zentralen Unterbringungs- und Erstaufnahmeeinrichtungen mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen in NRW überfordert seien und „ein geregeltes Asylverfahren mit den üblichen Verfahrensabläufen“ in den vergangenen Wochen kaum noch gewährleistet gewesen sei. Weiter hieß es, dass „in den Kommunen, die bereits jetzt selbst große Schwierigkeiten“ hätten, „Wohnraum für Asylbewerber zu schaffen, das Problem der Unterbringung fortsetzen“ werde. Die Regierung rechnete damals mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen und warnte vor den Herausforderungen, die auf das Land und die Kommune zukommen würden. Zu diesem Zeitpunkt schwelte der Konflikt in Syrien bereits seit mehr als einem Jahr. Mit Steigerungen der Flüchtlingszahlen musste jederzeit gerechnet werden, brechen doch weltweit, z. B. im Irak und Afghanistan, immer wieder Konflikte aus.

Dieser erschreckende und alarmierende Bericht veranlasste uns dazu verschiedene Vorschläge für eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme zu erarbeiten. Unser Antrag „Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW“ vom November letzten Jahres war Grundlage einer Anhörung im Mai dieses Jahres und ausnahmslos alle Experten beschrieben die aktuelle Situation rund um die Flüchtlingsaufnahme in NRW als äußerst alarmierend. Alle appellierten dringend an die wenigen Abgeordneten, die überhaupt zugegen waren, neue Konzepte zu entwickeln. Die Experten machten viele Vorschläge und schilderten eindringlich, dass man die Situation keinesfalls auf sich beruhen lassen könne und dass es an der Zeit sei zu handeln. Viele der anwesenden Kommunalvertreter gaben an, dass die Situation die Haushalte derzeit überfordere. Es wurde darauf verwiesen, dass die Kommunen verpflichtet seien, die ihnen zugewiesenen Menschen unterzubringen (§1 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz), die pauschalen Zuweisungen des Landes aber gerade einmal ein Drittel der Kosten deckten. Die anwesenden Flüchtlingsorganisationen bemängelten, dass viele Kommunen die hilfesuchenden Menschen menschenunwürdig und inadäquat unterbrächten und wiesen sehr zurecht darauf hin, dass es laut Bundesverfassungsgericht mit der Verfassung unvereinbar sei, Menschen aus migrationspoltischen Erwägungen in derart unwürdiger Weise unterzubringen.

Die gängige Praxis einiger Kommunen, Flüchtlinge mit schlechter Versorgung abzuschrecken, muss ein Ende haben. Das unsägliche Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Flüchtlinge „Leistungsempfängern nach den SGB II und XII“ gleichstellt werden. Menschenwürde ist kein „Deutschenrecht“, sie steht explizit jedem Menschen unterschiedslos zu. Auch einige der Kommunalvertreter sehen in der Abschaffung dieses Sondergesetzes einen Weg, die Situation für Flüchtlinge zu verbessern und gleichzeitig die kommunalen Haushalte zu entlasten.

In unserem Antrag führen wir noch einen weiteren konkreten Vorschlag zur Güte an: Es hat sich in vielen Städten, die Flüchtlingen eine humane und dezentrale Unterbringung in Wohnungen ermöglichen, gezeigt, dass diese Methode kostengünstiger ist. Selbst die Großstadt Köln, die unter einem eklatanten Mangel günstiger Sozialwohnungen leidet, bescheinigt dass die Unterbringung von Flüchtlingen in privatem Wohnraum preiswerter sei als die in Wohnheimen. Die Stadt betreibt ein Auszugsmanagement und will dieses sogar noch erweitern.[1] Es ist also im Vergleich schwer begreiflich, warum die Stadt Duisburg trotz ihrer Leerstände Zeltstädte baut. Weitere Beispiele für gelungene Unterbringungskonzepte findet man in Leverkusen, Wuppertal und Lünen. In Lünen hat eine lokale Flüchtlingsinitiative so viel Bewegung gebracht, dass sich der Stadtrat in diesem Frühjahr auf ein neues Unterbringungskonzept mit dem Schwerpunkt auf privater Unterbringung geeinigt hat. Auch andere Städte, z.B. Ratingen, denken verstärkt über Alternativen zur Lagerunterbringung nach und auch der Hessische Rechnungshof stellt in seinem Kommunalbericht 2013 fest, dass die Unterbringung zumindest von Familien in Privatwohnungen günstiger sei als die in Gemeinschaftsunterkünften.

Trotz alledem erreichen uns aus NRW nach wie vor reihenweise Negativmeldungen und das nicht erst seit gestern. Die Serie einschlägiger und schockierender Presseberichte über die schlechte Vorbereitung auf die steigenden Zugangszahlen und gruseligen sowie beschämenden Zustände reißen nicht ab. All dies ist um so beschämender, als es einem reichen Land wie Deutschland doch möglich sein müsste, die zur Zeit ca. 1.200 Flüchtlinge pro 1 Million Einwohner aufzunehmen. Durch die Aufnahmeprogramme des Bundes und des Landes haben es nach neuesten Informationen mittlerweile gerade einmal 1.897 Syrer und Syrerinnen geschafft, nach NRW einzureisen. Das ist weniger als ein Tropfen auf einem heißen Stein. Dennoch erklärte Innenminister Jäger auf der Frühjahrs-Konferenz  Innenminister, dass Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten den größten Beitrag bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen leiste. Proportional nimmt aber etwa Schweden weitaus mehr Flüchtlinge auf – ganz zu schweigen davon, dass die Türkei derzeit mehr als 760.000 und der Libanon mehr als eine Million Flüchtlinge beherbergen.

Die Landesregierung liefert keinerlei Konzepte, wie mit den steigenden Flüchtlingszahlen umzugehen ist und wie man in Zukunft für klare Vorgaben und Standards sorgen könnte, damit Flüchtlinge in NRW menschenwürdig untergebracht und versorgt werden. Stattdessen wird geschwiegen, weggeschaut, Verantwortung hin- und hergeschoben. Als letztes Jahr im Plenum unser Antrag gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes debattiert wurde – letzterer sah Anreize für Kommunen vor, Landesaufnahmeeinrichtungen zu schaffen -, standen die Abgeordneten unter dem Schock der Bootstragödie vom 3. Oktober 2013 vor Lampedusa, wo ca. 390 Menschen ertrunken waren. Die Idee mit den Anreizen war an sich schön, aber natürlich können nicht alle Städte Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen. Alle Redner und Rednerinnen bekräftigten, dass es kein Weiter-so in der Flüchtlingspolitik geben dürfe, alle versprachen Reformen auch in NRW für das nächste Jahr: 2014! Als Ergebnis der Betroffenheit legt die Landesregierung uns aber nun einen Vorschlag zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor, der keinerlei wirklich eigene Änderungen vorsieht, keine echte Initiativen, sondern lediglich Anpassungen, wie sie durch die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowieso notwendig geworden sind. Sich immer darauf zu berufen, dass man aufgrund des Konnexitätsprinzips und der Selbstveraltung der Kommunen gar nichts machen kann, ist armselig. In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern hat man Alternativen entwickelt. Diese Beispiele führen wir in unserem Antrag ab S. 2 an.

Nun ist es wieder einmal an uns, die Unterbringungssituation im Land NRW in den parlamentarischen Diskurs einzubringen. Wir fordern das Land auf, eine Bestandsaufnahme der Situation in NRW durchzuführen, eine Kostenrechnung in Auftrag zu geben, die feststellt, inwieweit die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Kommunen und das Land finanziell entlasten würde. Des Weiteren wollen wir, dass die Landesregierung einen Ermutigungserlass herausgibt, der die Kommunen anregt, vermehrt in Privatwohnungen unterzubringen. Denn dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften wirtschaftliche Vorteile bringen kann, wissen nicht nur bereits einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen, auch die Prüfung „Asyl“ im hessischen Kommunalbericht 2013 des dortigen Landesrechnungshof kommt zu diesem Ergebnis. Wir werden dazu noch im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen Ideen einbringen.

Die Landesregierung muss jetzt handeln! Zeltstädte mögen notwendig sein, wenn im türkisch-syrischen Grenzgebiet zehntausende Flüchtlinge versorgt werden müssen. Aber eine Zeltstadt für 150 Menschen in Duisburg zu bauen, weil es angeblich keine Alternativen gibt, ist ein Skandal!

Am 15.08.14 hat der WDR einen Sprecher des MIK mit folgenden Worten zur Unterbringungssituation in den Kommunen zitiert: „Es muss natürlich angemessen und menschenwürdig sein.Solche warmen Worte haben wir hier im Landtag nun schon lange genug vernommen, es wird Zeit für Taten. Deshalb erinnern wir auch noch einmal an unseren Antrag und fordern die Parlamentarier auf, ihrem Gewissen zu folgen und unserem Antrag zuzustimmen, oder zumindest tragbare und die Not der Flüchtlinge lindernde Gegenvorschläge zu machen.

[1] Mitteilung_Ausschuss

 

 

 

Themenabend: Schulsozialarbeit in NRW

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Ankündigungen, Arbeit, Gesundheit, Soziales (A01), Bildung, Das Neueste, Familie, Kinder, Jugend (A04), Homepage, Kommunales, Mitmachen, Monika Pieper, Olaf Wegner, Schule und Weiterbildung (A15).


Bis jetzt deutet alles darauf hin, dass die Schulsozialarbeit mit spätestens Ende des Jahres an den meisten Schulen in NRW eingestellt werden muss, weil sich das Land und der Bund, seit nun mehr über zwei Jahren, nicht über die Zuständigkeiten und die Finanzierung einigen können. Weiterlesen »

Antrag für ein Sperrklauselverbot im Kommunalwahlgesetz zurückgezogen

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Kommunales, Kommunalpolitik (A11), Persönliche Blogposts, Politik.

Unser Antrag auf eine Gesetzesinitiative zur Verankerung eines Sperrklauselverbots im Kommunalwahlgesetz sollte mit einer Anhörung von externen Verfassungs- und Bürgerrechtsexperten im Februar des nächsten Jahres hier im Landtag NRW beraten und dann bis April/Mai abgestimmt werden. Diesen Verfahrensablauf hatten wir in der letzten Sitzung des Ausschuss für Kommunalpolitik so beantragt, denn es ist das Recht der antragsstellenden Fraktion, den Verfahrensablauf vorzuschlagen. Für die kommende Kommunalwahl hätte der Antrag im übrigen keine Auswirkungen, da das Kommunalwahlgesetz bereits jetzt keine Sperrklausel kennt.

Bei einem Organisations-Treffen der Sprecher des Ausschuss für Kommunalpolitik gestern wurde jedoch gegen die Stimmen der Piratenfraktion ein frühzeitiger Anhörungstermin noch in diesem Jahr und eine Frist zur Vorbereitung der Anhörung und Auswahl der Sachverständigen bis morgen, Freitag, den 8. November, festgelegt. Eine solch kurzfristige Zeitplanung für die Beratung zu einem Antrag, gegen die Stimmen der antragsstellenden Fraktion, ist sehr ungewöhnlich. Es wurde auch keine Begründung für diese eilige Zeitplanung gebracht.

Wir sehen unter diesen Umständen eine ordnungsgemässe Beratung zu unserem Antrag nicht gewährleistet und haben uns daher entschlossen, den Antrag zurückzuziehen. Eine beabsichtigte Zustimmung der anderen Fraktionen zu dem Antrag kann nach unserer Auffassung ausgeschlossen werden!

Kürzere Wahlperioden, stärkere Demokratie

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Kommunales, Kommunalpolitik (A11), Pressemitteilungen, uncategorized.

Zum neuen Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie sagt Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW und Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik:

Der Kern des Gesetzes ist gut und wichtig. Wir begrüßen die Zusammenlegung der Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten und der kommunalen Vertretungen auf einen Tag. Weiterlesen »