Totales Kommunkationsversagen der Landesregierung gefährdet die öffentliche Sicherheit und Ordnung – Minister Kutschaty im Fall „JVA Wuppertal & Munitionsdiebstahl“ nach Kraft und Jäger der nächste Sündenfall

Veröffentlicht am von unter Dietmar Schulz, Rechtsausschuss (A14).

Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion zum Munitionsabhandenkommen der JVA Wuppertal-Ronsdorf:
Ein Insider berichtet, es sei ein „ungeheuerlicher Vorgang“, dass aus einer, nur Bediensteten zugänglichen Waffenkammer im Mai 2016! 1000 Schuss schnellfeuerwaffenfähige Munition verschwinden konnten. Erst Mitte August, also sage und schreibe 3 Monate nach diesem Ereignis, ist es einem Whistleblower zu verdanken, dass die Öffentlichkeit über diesen Vorfall durch die Presse (Rheinische Post) informiert werden kann; (Bericht der RP).

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Türkei verstößt gegen Völkerrecht – Ausreiseverbot!

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts.

Ein Gedanke zum Ausreiseverbot für Akademiker aus der Türkei: Welche Konsequenz hat das für die Kontrollinstanzen?
Sicher nur dann, wenn es in der Türkei ein zentrales Akademikerregister gäbe, wäre die Selektion zu gewährleisten.
In Wahrheit dürfte auch in türkischen Pässen nichts über den Bildungsabschluss stehen. Folgerichtig dürfte die „negative Akademikervermutung“ bestehen, wonach jeder türkische Staatsbürger im Fall der Ausreise nachweisen müsste, NICHT Akademiker zu sein. Das ist nahezu unmöglich.
Konsequenz: Das Ausreiseverbot gilt praktisch für alle türkischen Staatsbürger.
Wer ein ganzes Volk oder zumindest namhafte Teile (Akademiker) einsperrt, kreiert einen „Unrechtsstaat“. Mit diesem Treiben hat Erdogan, hat die Türkei die Grenze zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 e des Römischen Statuts des internationalen Gerichtshofs „Freiheitsentziehung“) überschritten und jedweden Anspruch, Mitglied einer internationalen Staatengemeinschaft (zumal einer militärischen – NATO) sein zu können, verloren haben, zumal die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei damit endgültig gebrochen ist.
Wann bestellt Merkel eigentlich den türkischen Botschafter ein?
(Kann sie nicht. Der Botschafter wurde im Juni wergen der Armenien-Resolution aus Berlin abberufen.)

Landesregierung versagt in der Flüchtlingspolitik

Veröffentlicht am von unter Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzausschuss (A07), Homepage, Pressemitteilungen.

2015-09-30_Dietmar Schulz_Nachtragshaushalt FlüchtlingeNachtragshaushalt 2015 und Flüchtlinge

Zur Unterrichtung der Landesregierung und zum Nachtragshaushalt sagt Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„Die Flüchtlinge erleben keine Willkommenskultur in NRW. Sie erleben eine desolate sanitäre Situation mit Außenduschen, verdreckten Toiletten, untauglicher Stromversorgung – sie landen in desolaten, chaotischen Verhältnissen. Seit Jahren weisen gerade wir Piraten die Landesregierung darauf hin, dass sie mit den Planungen der vorhersehbaren Situation hinterherhinken.

  • Wir forderten die verstärkte Vorbereitung und Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften.
    Vergebens. Abgelehnt durch Rot/Grün.
  • Wir forderten Bestandsaufnahmen von geeigneten Räumen für die Unterbringung
    Abgelehnt durch Rot/Grün.
  • Wir forderten die Umsetzung von einheitlichen Unterkunftsstandards.
    Abgelehnt durch Rot/Grün.
  • Wir forderten „keine Zeltstädte“ für Flüchtlinge in NRW.
    Abgelehnt durch rot/Grün.

Noch vor einem Jahr haben Frau Kraft und Herr Jäger verkündet, dass Zeltstädte nicht in Frage kämen. Heute wird die Zeltunterkunft Standard der Erstunterbringung. Die Landesregierung verfährt nach dem Prinzip „Trial and Error“ und rennt den Entwicklungen hinterher. Hilflos! Planlos!

Die Landesregierung ist völlig überfordert!“ Weiterlesen »

IM Jäger bricht MdL-Selbstinformationsrecht zur Flüchtglingssituation – Ein Tagesbericht –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts.

Innenminister Jäger muss sich fragen lassen, wie er es künftig mit Transparenz und seiner Dienst- und Fachaufsicht hält. Vergangenen Freitag war offenbar Schluss mit Transparenz und seine selbsternannte Allgewaltenherrlichkeit feierte Urständ in Form der Bevorteilung einer ihm unterstellten Behörde (Bezirksregierung Köln) einerseits und der Missachtung von Abgeordnetenrechten auf Seiten MdL.

Jäger und Walsken grenzen Gruppen oder Einzelne grundlos aus Zeltstadt in Köln aus, verhindern eine natürliche Kontaktaufnahme zu Flüchtlingen, machen Chorweiler zum Ort eines Quasi-Internierungslagers und Jäger selbst zum willfährigen Wächter einer NRW-Hegemonie!

Ich fordere Innenminister Jäger aufgrund des Vorfalls vom 11.9. in Zusammenhang mit seiner Verweigerung der Aufhebung der Weisung der Regierungspräsidentin Köln, mich als Mitglied des Landtags NRW an der Ausübung meines Mandats zu hindern, auf, entweder sein Amt als Innenminister zur Verfügung zu stellen oder auf sein Landtagsmandat zu verzichten.

Why?

Am Freitag, den 11.9.2015 machte ich mich – ursprünglich wollte ich Donnerstag schon fahren, was terminlich und organisatorisch nicht ging – auf nach Köln-Chorweiler zur dortigen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), einer Zeltstadt. „Im Schlepptau“ Thomas Hegenbarth, Ratsmitglied der Stadt Köln zum Zwecke der Assistenz und Klärung der Möglichkeiten der Installation von Freifunk für die Flüchtlinge in Chorweiler sowie eine Abgeordnetenmitarbeiterin (Name aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes N.N.).

Beabsichtigt war vor allem die Einnahme von Augenschein vor Ort über Belegungs- und Ausstattungssituation in der Einrichtung sowie der Kontakt mit Flüchtlingen, um etwas über ihre zeitaktuellen Erfahrungen in der Einrichtung zu hören und damit die Wahrnehmung meines Selbstinformationsrechts als Abgeordneter und Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen. Außerdem schwang die Hoffnung mit, nach dem Bericht einer Kölner Zeitung (Donnerstag) ein aufklärendes Wort des Leiters der Einrichtung über die Hygiene-Situation in der Einrichtung nach der Ruchbarmachung einer e-Coli-Bakterienverseuchung des Trinkwassers zu erhalten.

Ca. 11 Uhr Ankunft:
Wir begeben uns zum durch Bauzäune markierten Eingangs-/Einfahrtbereich der EAE. Von einer Sicherheitskraft nach dem Begehr gefragt, gab ich mich als MdL zu erkennen und fragte nach dem Leiter der Einrichtung, die von der Johanniter Unfallhilfe geführt wird. Jener Leiter der Einrichtung stand hinter mir und gab sich zu erkennen. Es entwickelte ein freundliches, teils informatives Gespräch, welches u.a. die Kontaktherstellung mit einer Einrichtung des Stadtsportamts zum Zweck der Prüfung einer Freifunk-Installation zur Versorgung der EAE beinhaltete.
Eine Nachfrage bezüglich der Coli-Bakterien wurde wie folgt beantwortet: Die verwendeten Duschcontainer seien nach Anschluss ans Wassernetz gespült und gereinigt und dabei oder danach Wasserproben genommen worden, um eine etwaige bakterielle Belastung von Leitungen zu prüfen. Diese Überprüfung habe einen Befall mit e-coli-Bakterien ergeben, weshalb die Duschen geschlossen werden mussten. Ob die Duschen in der seit 3 Wochen geöffneten und genutzten EAE zuvor genutzt wurden, konnte nicht ermittelt werden. Fraglich bleibt, weshalb die Überprüfung erst 3 Wochen nach Eröffnung der Einrichtung erfolgte.

Eine Nachfrage wegen zahlreicher „Besuche“ eines Kammerjägers: Allgemein wiederholend und insbesondere zur Vermeidung von Rattenbefall findet eine Bearbeitung der EAE durch Kammerjäger häufiger statt.

Im Ergebnis zeigte sich der Leiter der Einrichtung völlig offen und sofort bereit für eine Besichtigung der Einrichtung. Nach Auskunft des Leiters der Einrichtung stehe einem Rundgang und einer Besichtigung NICHTS im Wege. Stop! Es müsse sich wegen einer „allgemeinen Dienstanweisung der Bezirksregierung“ noch absichern und bei der Vertreterin der Bezirksregierung vor Ort nachfragen.

Ca. 30! Minuten später: Eine „Mitarbeiterin der Bezirksregierung“ erscheint, verlangt Namen und Funktionsangaben der Beteiligten. Sie bedeutet, dass aufgrund der Tatsache der Nichtankündigung und weil mit der Bezirksregierung kein Termin vereinbart worden sei, eine Besichtigung oder Begehung bzw. Inaugenscheinseinnahme der EAE nicht möglich sei. Sie fuchtelt mit einem Zettel herum, auf dem Name und Telefonnummer eines Mitarbeiters der Regierungspräsidentin Köln (Walsken) verzeichnet sind. Ich könne mich dorthin wenden und nähere Angaben erhalten.

Kernaussage der Mitarbeiterin: Du kommst hier nicht rein! Das hat die Regierungspräsidentin so entschieden, als sie eine allgemeine Dienstanweisung an EAE-Leiter rausgab, dass keine Personen ohne Termin EAEs betreten dürfen und eine Ausnahme werde nicht gemacht.

Es beginnt eine regelrechte Telefon-Odyssee

Telefonat mit besagtem Mitarbeiter der Regierungspräsidentin: Selbes Ergebnis wie vor. Kernaussage auf Nachfrage des Verfassers dieses Postings, also meiner selbst: „Ich verweigere in Stellvertretung der Regierungspräsidentin und in meiner Eigenschaft als ihr Sprachrohr Ihnen, Herr Abgeordneter, den Zutritt zur EAE Köln-Chorweiler und habe die Bediensteten vor Ort angewiesen, dementsprechend zu handeln.“
Schließlich hätten auch andere Landtagsabgeordnete und – hui! – sogar Bundestagsabgeordnete brav einen Termin vorher ausgehandelt. Das müsse mir dann also auch möglich sein. Auf den Hinweis, dass der unangekündigte Besuch zwar einerseits als solcher beabsichtigt ist und dieser ohne Einschränkung zu gewähren ist, sofern nicht gewichtige Gründe dagegen sprächen, aber der Leiter der Einrichtung keine Bedenken habe, führt zu keiner Änderung der Auffassung.

Es gehe „um´s Prinzip. Ein Zutritt werde verweigert.“

Kurze Zeit später; Telefonatversuch mit dem Staatssekretär des Innenministeriums NRW (Nebe): Herr Nebe befindet sich im Urlaub. Stellvertreter sei Leiter der Abteilung IV, Ministerialdirigent Düren.
Ok … den nehme ich …
Düren (aufgebracht wegen einer kleinen Anfrage der FDP) und nach meiner Schilderung der Sachlage: Werde die Verweigerung der Zutrittserlaubnis und damit die Entscheidung der Regierungspräsidentin wohl aufheben … oh wait! Nein, ich werde das erst mal eben mit dem Innenminister klären.

Warten!

Ca. 20 Minuten später: Anruf aus dem Büro des Innenministers. Mitarbeiterin teilt mit, sie werde das nach Rücksprache mit dem Innenminister mit der Bezirksregierung „klären“ und innerhalb von 10 Minuten zurückrufen.

25 Minuten später: Mein Anruf bei besagter Mitarbeiterin des Büros des Innenministeriums. Öffnende Information, dass nach Rücksprache mit der Bezirksregierung einem Zutritt zum Gelände und damit einer Inaugenscheinseinnahme nichts (mehr) im Weg stehe. Allerdings unter Hinweis darauf, dass bei mir eine Person sei – Stadtrat Köln – die vor 2 ½ Wochen Fotos aus der leeren Zeltstadt veröffentlicht hatte, was er unterlassen möge und was ich einzuhalten versichere (meinerseits „Fotografierverbot an Stadtrat“ … eher ironisch, während dennoch keine Fotos beabsichtigt sind). Man möge sich melden, falls es nunmehr beim Einlass noch Probleme gebe.

Auf geht´s! Denke ich…denken wir …

Erneutes Einlassbegehren unter Schilderung des Vorstehenden gegenüber bereits oben erwähnter Mitarbeiterin der Bezirksregierung (N.N., Name dem Verfasser bekannt). Besagte will meiner 1:1 vermittelten und soeben erhaltenen Information aus dem Innenministerium keinen Glauben schenken (so erwartet). Erneute Nachfrage bezüglich unserer Namen … Sie wolle nochmal eben mit ihrer vorgesetzten Dienststelle (Bezirksregierung) Rücksprache nehmen. Wir sollen bitte draußen warten.

Gesagt, getan.

Ca. 30 Minuten später: Mitarbeiterin der Bezirksregierung erscheint. Teilt mit, dass meine Ansage nicht mehr aktuell sei, weil der persönliche Referent der Regierungspräsidentin ihr – während die „Regierungspräsidentin daneben gestanden“ habe – mitgeteilt habe, dass kein Zutritt zu gewähren sei.

Mitarbeiterin hat erneut Zettel auf dem ein Name und Telefonnummern verzeichnet sind: Der Leiter der EAE vom Anfang unseres Besuchs, der keine Einwände gegen eine Besichtigung hatte. Sie bedeutet, ich könne mit diesem (Leiter der EAE) – gerne auch für Sonntag und zu jeder anderen Zeit – einen Termin ausmachen (Anmerkung: jenem Leiter der EAE, der 3 ½ Stunden zuvor keine Bedenken geäußert hatte, die Besichtigung unter seiner Begleitung durchzuführen!), aber heute werde halt kein Einlass gewährt.

Na sowas, denke ich … da siehst du nun aber ziemlich dumm aus und vor allem wie ein Lügner (der ich gerade zuvor eben jene gegenteilige Informatioin aus dem Ministerbüro erhalten habe … ach so … übrigens … da über Autotelefon und Freisprechanlage zufälligerweise unter Zeugen… nämlich besagten Stadtrats der Stadt Köln … hm … blöd)

Erneuter Anruf im Büro des Innenministers: Schilderung des gerade Vernommenen und Äußerung äußersten Befremdens mit der erneuten Bitte verbunden, eine unverzügliche Klärung der Angelegenheit in meinem Sinne zu vermitteln. Hektische Inaussichtstellung der Rücksprache mit Innenminister und eines erneuten Rückrufs.

30 Minuten später: Rückruf aus dem Büro des Innenministers. Es täte leid, aber Regierungspräsidentin Walsken habe mit Innenminister Jäger gesprochen, ihren Standpunkt vermittelt, es sei auf jeden Fall ein Termin mit der Bezirksregierung auszumachen. Innenminister Jäger habe daraufhin für die so getroffene Entscheidung freie Handhabe erteilt. Auf mein Bemerken, dass hierdurch eine indirekte Verweigerung der Wahrnehmung meiner Recht als Abgeordneter des Landtags untergraben würden, versicherte mich die hörbar bemühte Mitarbeiterin des Ministers des Verständnisses und warb für die Bestätigung ihres Engagements, könne aber jetzt auch nichts weiter tun. Done!

Verkündung an meine Delegation: „Wir ziehen ab. Der Zutritt wird verweigert.“

    Eine Bewertung:


Innenminister Jäger MdL (man beachte die Klammerwirkung der Funktionen):
Als Innenminister ist Jäger Teil der Exekutive (Landesregierung). Als MdL ist Jäger Teil der Legislative und geborenes Mitglied des Regierungs-Kontrollorgans Landtag NRW. Als Chef der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht der Bezirksregierungen (Landesmittelbehörde) und damit der Regierungspräsidentin Köln (Walsken) ist Jäger als Innenminister und Teil der Exekutive (oberste Landesbehörde) zugleich in seiner Eigenschaft als MdL Teil des politischen Wettbewerbs und wiederum zugleich als Teil der Exekutive zu Auskunft und der Zulassung seiner und der parlamentarischen Kontrolle seiner Mittelbehörden verpflichtet.

Ein unauflösbarer Widerspruch, der zwangsläufig zu ebenso unauflösbaren Interessenkollisionen führt, solange Jäger MdL und Minister ist.

Sieht es aber dann wie hier so aus, dass Jäger als Innenminister mit MdL-Attitüde Abgeordneten-Kollegen direkt oder indirekt Steine in den Weg legt oder – wie hier – gar Knüppel zwischen die Beine wirft, ist es jedenfalls vorbei mit der Unabhängigkeit als Abgeordneter Mandatsträger des Landtags NRW.

Jedenfalls hat sich Jäger durch sein Verhalten als „Verhinderungsminister“ und Minister für Intransparenz, Vertuschung und Verheimlichung selbst abgestempelt.

Was festzuhalten bleibt, ist eine unbotmäßige Diminuierung seiner selbst (als Innenminister und Teil der Exekutive), die es unausweichlich macht, dass Jäger sein Mandat als Landtagsabgeordneter entweder zurückzugeben hat oder als Innenminister unter Aufrechterhaltung des Mandats als Landtagsabgeordneter zurücktritt, wenn er sein Amt so gebraucht, wie er glaubt, es tun zu können, um dabei Abgeordnetenrechte mit Füßen zu treten.

Tut er beides nicht, wird er sich wohl oder übel (untechnisch/politisch) dem Vorwurf der Selbst- oder Drittbegünstigung im Amt (audrücklich nicht im Sinne von § 257 StGB) ausgesetzt sehen (müssen). Die aktive oder passive Behinderung meiner Mandatsausübung wird letztlich justiziabel sein und ist so untragbar wie unfassbar.

Keine Frage, die Situation der massenhaften Zureise von Flüchtlingen auch in NRW ist dramatisch. Es gibt Krisenstäbe und Krisensitzungen. Aber der Innenminister, der mit einem wesentlichen Teil seines Ministeriums nichts anderes zu tun hat, als sich derzeit als Manager zu bewähren, hat in einer Reihe des Versagens nunmehr auch als parlamentarisch kontrollierter Teil der Exekutive unter völliger Verkennung von Recht und Gesetz versagt.

Auch hat der Innenminister des Landes NRW abgesehen vom Vorstehenden in dem unterlassenen Bemühen der Mobilisierung der zivilen Kräfte des Katastrophenschutzes versagt. Er hat nicht nur sein Ministerium nicht im Griff, sondern offensichtlich gleiten ihm auch alle ihm nachgeordneten Behörden aus den Händen.

Fazit als Abgeordneter: Kann ich meinen Landtagsausweis eigentlich auch gleich in die Tonne kloppen. Ein Ausweis, auf dem explizit steht „Alle Dienststellen werden gebeten, das Landtagsmitglied bei der Ausübung des Mandats zu unterstützen“ ist nicht mal das Plastik wert, auf dem dies gedruckt ist. Der Innenminister des Landes NRW sieht in der Umsetzung des Petitums ebensowenig eine Notwendigkeit, wie die Regierungspräsidentin Köln. Schande!

Abschließende Anmerkung: Ich habe bewusst nicht die Polizei gerufen, die mir als „Dienststelle“ nach Legitimation durch den Abgeordnetenausweis gar hätte den Zutritt zur Einrichtung bahnen müssen! Es hätte keinen Sinn gemacht, denn der oberste Chef der Polizei in NRW, eben jener Innenminister Jäger hatte soeben als schlechtestes Vorbild meine Rechte als Abgeordneter mit Füßen getreten, um seiner Parteikollegin, der Regierungspräsidentin Köln, Gisela Walsken, nach dem Mund zu reden. Was oder wem also hätte das genutzt? Den von einem Hygiene-Skandal und entwürdigenden Umständen betroffenen Flüchtlingen in Köln-Chorweiler möglicherweise am Wenigsten.

Die Zeltstadt in Köln-Chorweiler wie auch die anderen Zeltstädte in NRW für die Aufnahme von Flüchtlingen sind umgehend dicht zu machen und die Flüchtlinge in adäquate, witterungsfeste und vor allem menschenwürdige, insbesondere hygienisch unbedenkliche Unterkünfte zu verlegen. Abgesehen einmal vom Hygiene-Skandal in Köln werden die EU-Aufnahmerichtlinien für Flüchtlinge nicht nur in NRW weiterhin nicht erfüllt.

Darüber darf letztlich auch der Umstand nicht hinwegtäuschen, dass aus Sicht der öffentlichen Kräfte innerhalb der letzten Wochen der Zuzug von Flüchtlingen in den letzten Wochen und Monaten und weiterhin auf Sicht nicht abbrechen würde, zumal dies zumindest aus Sicht zahlreicher Menschenrechtsorganisationen und auch der Piraten NRW erwartbar war. Alles zu späte Handeln der etablierten Politik einschließlich der Regierungskreise, Mittelbehörden und Unterbehörden ist ein Armutszeugnis und zeigt, dass die notwendigen exekutiven Gesichtspunkte prospektiv und präventiv völlig außer acht gelassen wurden.

Innenminister Jäger setzt die Gewaltenteilung in NRW außer Kraft!

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Am 3.9.2015 hat sich im Landtag NRW eine gar bemerkenswerte Posse abgespielt, die nicht unerwähnt bleiben darf, weil
sie die Überheblichkeit und Allmachtsphantasie eines Teils der Landesregierung NRW´s (Innenminister, der zugleich MdL und damit Legislativteil und Exekutive ist) eo ipso dokumentiert (aus dem Plenarprotokoll vom 3.9. zum Haushalt):

„… Frau Ministerin Löhrmann, Frau Vizeministerpräsidentin, einen schönen Gruß an die Ministerpräsidentin, die offenbar einen anderen Termin hat. Sie hat ja eben kräftig gegenüber Herrn Marsching ausgeteilt – leider Gottes nur in einem recht untergeordneten, aber zumindest aus unserer Sicht durchaus wichtigen Punkt – in Bezug auf die Vorgänge in Garzweiler. Da hat sie ihn regelrecht gemaßregelt – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – und dabei Innenminister Jäger in Schutz genommen. Das kann man natürlich tun, aber eins muss man wissen: Journalisten wurden festgesetzt. Friedliche Demonstranten wurden eingekesselt, durch Werkschutzleute in Kooperation mit der Polizei bedrängt. Insofern müssen wir Augenzeugenberichten Glauben schenken, solange keine Aufklärung, insbesondere seitens der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums, geleistet worden ist.
(Minister Ralf Jäger: Das war alles im Rahmen eines Hausfriedensbruchs!)

– Herr Innenminister, es steht Ihnen nicht zu, juristisch zu beurteilen, welche Taten hier vorgelegen haben.
(Minister Ralf Jäger: Wieso das denn nicht?)

Ihre Aufgabe ist es, die Aufklärung im Hinblick auf die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu betreiben.
(Beifall von den PIRATEN)

Wir haben Gott sei Dank noch Gewaltenteilung in Nordrhein-Westfalen, sodass die Frage der Beurteilung in juristischer Hinsicht Ihnen sicherlich nicht zusteht.

(Minister Ralf Jäger: Wem denn sonst?

– Das möchte ich gerne im Protokoll haben. Ich hoffe, es wird protokolliert, dass die Frage der juristischen Beurteilung von Handlungen von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes Sache des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Das muss man sich einfach auf der Zunge zergehen lassen.

(Minister Ralf Jäger: Dann darf die Polizei bei Straftaten nicht mehr einschreiten?)
– Herr Innenminister Jäger, die Polizei darf selbstverständlich bei Straftaten jedweder Art eingreifen. Ob hier jedoch Straftaten vorgelegen haben, ist eine Beurteilung, die Ihnen gar nicht zusteht…

Wenn die Polizei gemeinsam mit dem Werksschutz gegen Demonstranten oder Aktivisten, gegen Umweltschützer vorgeht, die unter anderem durch die Grüne Jugend aufgerufen worden sind, die gegen die Vorgänge in Garzweiler protestieren, und dabei gleichzeitig die darüber berichtenden Journalisten festgesetzt werden, dann kann diese Landesregierung nur in einem Atemzug mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes und anderen Protagonisten auf Bundesebene genannt werden, die gerne gegen Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland vorgehen und die Pressefreiheit mit Füßen treten…“

Mit dieser Äußerung – Wem denn sonst, außer ihm, dem Innenminister, steht die strafrechtliche Beurteilung von Verhalten zu – hat sich der Innenminister als nichts mehr oder weniger entlarvt hat, als ein Wortführer einer vermeintlich allmächtigen Polizeistaatsideologie, bei der die kodifizierte Gewaltenteilung zur Makulatur wird. Derselbe Innenminister NRW´s propagiert im Übrigen die Notwendigkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung! Dieser Innenminister ist als Bestandteil einer mutmaßlich auf dem Boden freiheitlicher, demokratischer Grundordnung agierenden Landesregierung nicht weiter tragbar.

Unabhängige Wahlbeoabachter für die OB-Wahl Köln JETZT!

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Kommunales, Persönliche Blogposts.

Ich fordere unabhängige Wahlbeobachter für die Vorbereitung und Durchführung der OB-Wahl in Köln.
Ab sofort und bis zur amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses.
Nach den nun zahlreichen Wahl-Desastern bei Kommunalwahl und in der Vorbereitung der OB-Wahl in Köln einschließlich des nun schon 2. Rücktritts einer/eines Wahlleiters/Wahlleiterin und der seit über 1 Jahr unsäglichen Performance der Kommunalaufsicht im SPD-geführten Innenministerium sowie der peinlichen SPD-Wahlwerbungs-Kampagne (Rundschreiben mit amtlich anmutendem Charakter) ist es im Macht-Gerangel in der Dom-Stadt an der Zeit, die Wahrung demokratischer Grundsätze zur Vermeidung weiterer Steigerung der Politik- und Politiker-Verdrossenheit der Menschen auch kommunal als unerlässlich zu bezeichnen. Das hat entgegen IM Jäger auch nichts mehr mit Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu tun, sondern dient letztlich der Wahrung der freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung in unserem Land.

Abgesehen davon: Der „Klüngel“ in Köln (und auch andernorts) muss ein Ende haben!

Erste Posse: Wahlzettel im Bezirk Rodenkirchen „falsch“ wurden ausgezählt und der Wahlleiter spielte es runter (Mai 2014). SPD bis zum für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenminister Jäger weigerten sich mit Händen und Füßen, einer Neuauszählung zuzustimmen. Ein Gericht musste es richten.
Folge 1: Feststellung, dass Stimmen von SPD und CDU vertauscht wurden. Folge 2: Machtverlust der SPD im Rat und Verlust des Ratssitzes des heutigen OB-Kandidaten Jochen Ott (SPD). Folge 3: Rücktritt des Kreiswahlleiters Kahlen (SPD).
Zweite Posse: Im August 2015 produziert und verschickt die SPD Köln 20.000 Wurfsendungen als Wahlwerbung. Sie haben den Anschein einer offiziellen Mitteilung des Wahlamts der Stadt Köln mit dem Stadwappen Kölns und sorgen für Verwirrung in er Kölner Bürgerschaft.
Dritte Posse: Die Stadtverwaltung Köln lässt Wahlzettel drucken, verschickt diese zur Briefwahl und lässt in ihren Bürgerzentren vorgezogen zur OB-Wahl abstimmen. Die Wahlzettel entsprechen nicht den Vorgaben. Über 50.000 bereits abgegebene Stimmen werden für ungültig erklärt. Die Wahl wird verschoben. Die neue Wahlleiterin Klein tritt zurück. Operativ verantwortlich für die Wahlorganisation ist ein Gruppenleiter, der der CDU angehört, seine Chefin ist parteilos und der Abteilungsleiter wiederum gehört der CDU an. Chef der Verwaltung der Millionenstadt ist OB Roters (SPD).

Köln, Millionenstadt und Aushängeschild NRWs gleicht nach außen einem Tollhaus. Kabarettist Jürgen Becker bezeichnet Köln als den Idiotenhügel der Nation. Roters schweigt und alle finden das alles ganz furchtbar.

Die gläsernde Stadtverwaltung ist genauso wichtig wie der gläserne Staat. Darauf hat „der NICHTgläserne Bürger“ (TM) einen unbedingten Anspruch. Ob die beiden aussichtsreichsten Kandidaten zur OB-Wahl dafür stehen, wage ich zu bezweifeln, denn egal ob SPD oder parteilos…. Getrieben werden sie von den Interessen derer, die sie protegieren. So wird die parteilose Kandidatin Reker von CDU und FDP gepusht bekennt sich zu den Grünen, die sie ins Rennen geschickt haben. Parteilos wird dabei als Markenzeichen für Unabhängigkeit geführt. Parteipolitisch unabhängig kann indessen nur derjenige sein, der sein Engagement frei von jeder Protektion bestreitet. Das ist auch bei Reker nicht der Fall. Alles andere ist Etikettenschwindel, wenn man zudem bedenkt, dass Reker als Sozialdezernentin bereits Bestandteil des Systems „Stadtverwaltung Köln“ ist.

Wahlbeoabachtung in diesem offenbar von kollektiver Führungs- und Organisationsschwäche gepeinigten Köln scheint die einzige Garantie zu sein, dass man am Ende mit einer akzeptablen Wahlbeteiligung rechnen kann und nach der Wahl nicht der schale Beigeschmack von Wahlmanipulation zurück bleibt, die jenseits von parteipolitischem Wettbewerb anzusiedeln wäre.

Wer entlässt endlich diese völlig inkompetente Bundesregierung und ihre politischen Beamten infolge der Causa #Landesverrat?

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Politik.

De Maizière und Maas müssen gehen. Das steht für mich außer Frage. Aber bitte erst, nachdem sie ihre politischen Beamten entlassen bzw. für ihren Ruhestand gesorgt haben.

Im Zentrum des Tollhauses Bundesregierung geht es – wie bereits ausgeführt – um folgende Haupt-Protagonisten in der Causa #Landesverrat: 3 Politische Beamte: Maaßen (Chef Bundesamt für den Verfassungsschutz), Range (Generalbundesanwalt), Dr. Haber (Staatssekretärin im Bundesinnenministerium). Die Bundesregierung (2 Minister): De Maizière (Bundesinnenminister) und Maas (Bundesjustizminister).

Die Deutsche Presseagentur berichtet heute, Generalbundesanwalt Range sehe sich zu Unrecht durch seinen Vorgesetzten Heiko Maas (Bundesjustizminister) angewiesen, ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Frage des Vorliegens eines „Staatsgeheimnisses“, das Netzpolitik.org verraten haben soll, zu stoppen, weil es angeblich politisch nicht opportun sei. Er – Range – sehe darin einen unerträglichen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Range wird im Weiteren wie folgt zitiert: „Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber auch nicht im Internet schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze.“ Darüber zu wachen, sei Aufgabe einer freien Justiz, nicht der Politik, so der Generalbundesanwalt.

Hat dieser Generalbundesanwalt eigentlich den juristischen und politischen Knall noch nicht gehört? Er ist politischer Beamter und nicht Teil der Justiz; schon gar nicht Teil einer „unabhängigen“ oder „freien“ Justiz, die es in Deutschland nicht gibt. Unabhängig sind nämlich ausschließlich Richterinnen und Richter. Der Generalbundesanwalt ist weder „die Justiz“ noch ist er persönlich in seiner Funktion durch einen Unabhängigkeitsstatus geschützt. Er ist weisungsgebundener – wie gesagt – politischer Beamter. Steht so im Gesetz.

Als politischer Beamter untersteht er – das ist nunmal de lege lata so, solange nichts daran geändert ist (§§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetz und Grundgesetz Artikel 97) – dem Weisungsrecht des Bundesjustizministers.

Bereits dieses Minimum an Rechtsverständnis scheint Range indessen zu fehlen, was ihn angesichts seiner jüngsten Äußerungen vom heutigen Tage per se disqualifiziert.

Erteilt nun dieser Justizminister die Weisung, ein Gutachten nicht einzuholen, hat er – Range – das nicht öffentlich zu bewerten, sondern der Weisung einfach zu folgen oder zurückzutreten bzw. um die Entlassung in den Ruhestand zu ersuchen. Andere Möglichkeiten bleiben ihm nicht.

Entscheidend im Lichte des politischen Weisungsrechts dürfte jedoch folgendes sein:

Der Bundesjustizminister hat kläglich versagt, indem er den Generalbundesanwalt nicht angewiesen hat, Ermittlungen gegen die Journalisten von Netzpolitik.org nicht einzuleiten bzw. diese einzustellen.

Der Justizminister hat aufgrund eigener Prüfung und rechtlicher Güterabwägung zu entscheiden, was ihm politisch aufgetragen ist, nämlich gemäß seiner Aufsichts- und Leitungsverantwortung zu handeln. Zwar hat Maas eine eigene rechtliche Einschätzung vorgenommen, aber dann nicht danach gehandelt.

Er hat es aber nicht einfach nicht getan infolge seiner eigenen Güterabwägung, die ihn im Mai dazu veranlasste, den Generalbundesanwalt wegen der problematischen Situation im Lichte der Pressefreiheit in Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat zu warnen. Maas hatte vor diesem Hintergrund die politische und dienstliche Pflicht, den GBA anzuweisen, ihm also die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu untersagen. Er hatte nicht zu warnen, sondern er hatte zu handeln.

Dass er es nicht tat, sondern sich stattdessen quasi verteidigend auf die „Unabhängigkeit der Justiz“ beruft, entlarvt wiederum die gleichermaßen Kompetenzlosigkeit und das völlig fehlende Rechtsverständnis dieses Justizministers. Damit hat sich dieser Justizminister Maas gleich dem GBA disqualifiziert. Ein gegen seine Rechtsauffassung handelnder Justizminister ist überflüssig! Kommt hinzu, dass dieses Unterlassen praktisch einen Gesetzesverstoß darstellt und sein politisches Versagen offenkundig wird. Denn der Verweis auf die tatsächlich nicht existierende Unabhängigkeit der Justiz ist eine Dreistigkeit in Hinblick auf die Nicht-Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen als Minister.

Mit anderen Worten: Der Justizminister bricht das Recht, weil es ihm opportun erscheint. Nicht durch die Weisung in Hinblick auf ein Gutachten, welches der GBA stoppen soll, sondern vielmehr in Hinblick auf seine verfassungsgemäßen Pflichten als Bundesminister gegenüber seinem weisungsgebundenen Generalbundesanwalt, indem er ihn nicht anweist, das Verfahren einzustellen.

Das alleine muss seinen, Maas´ Rücktritt zur Folge haben! Einen solchen Justizminister braucht kein Rechtsstaat.

Ähnlich verhält es sich mit dem Bundesinnenminister, der seinen politischen Beamten Maaßen nach eingehender, eigener Prüfung hätte anweisen müssen, die Strafanzeige unter direkter Ansprache der Journalisten von Netzpolitik.org (Beckedahl und Meister) zu unterlassen. Nun, Maaßen hat sich darüber nicht beklagt. Warum auch, konnte er doch so seinem Unmut darüber, dass aus seinem politischen Umfeld geheime Dokumente durchgestochen (geleaked) wurden, Luft machen.

Nun kommt in Betracht, dass de Maizière möglicherweise von dem Vorgang durch seine Staatssekretärin Dr. Haber – so las man – nicht in Kenntnis gesetzt worden ist. Ja reden die eigentlich nicht miteinander? Sollte die Staatssekretärin ihren Chef über die Absicht des BfV-Chefs nicht informiert haben und auch keine eigene Prüfung angestellt haben, ist sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

Das wiederum hat aber auch zur Konsequenz, dass anzunehmen ist, dass der Innenminister sein Ministerium und auch seine Spitzenbeamten – zu ihnen gehört neben der Staatssekretärin auch der Chef des Verfassungsschutzes Maaßen! – nicht im Griff hat.

Auch der Innenminister hat es demzufolge unterlassen, seinen politischen Beamten Maaßen anzuweisen, diese Strafanzeige nicht so zu entäußern oder sie zurückzuziehen, was er aber nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage hätte tun müssen, weil er die Tragweite des Vorgangs im Lichte der Güterabwägung in Hinblick auf die Pressefreiheit hätte erkennen können und wiederum müssen. Auch der Innenminister des Bundes ist mithin seiner Aufsichts- und Weisungspflicht (folgend aus seinem verfassungsmäßig garantierten Recht) nicht nachgekommen. Und er hat seine Sorgfaltspflicht als weisungsbefugter Dienstvorgesetzter schleifen lassen.

Nicht auszudenken, was dieser Innenminister am Ende in Richtung auf seinen Verfassungsschutz-Chef sonst noch unterlässt, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor ausufernden Überwachungsmaßnahmen zu schützen.

Auch der Rücktritt des Bundesinnenministers ist aus meiner Sicht unumgänglich!

3 Politische Beamte drehen frei. 2 Politisch Verantwortliche glänzen durch Nichtstun und schieben nun die Schuld auf ihre politisch und dienstrechtlich Untergebenen.

Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf.

Der Rücktritt bzw. die Entlassung der beiden Bundesminister (Maas und De Maizière) ist „alternativlos“, Frau Dr. Merkel, die Sie letztlich als Bundeskanzlerin für das Versagen ihrer Minister einzustehen haben!

Das wird auch die Bundeskanzlerin erkennen müssen, sonst kann sie gleich selbst ihren Hut nehmen.

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 1/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Abgeordnete, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Der Skandal um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org, respektive Markus Beckedahl und Andre Meister weitet sich aus und nimmt mittlerweile Konturen eines Staatsstreichs an.

Es ist inzwischen nicht nur der Generalbundesanwalt, der in den Ruhestand gehört, sondern Bundesjustizminister Maas muss seinen Hut gleich mitnehmen! Den Bundesinnenminister darf er ins Schlepptau nehmen!

Apparatschik Maas versucht ganz offensichtlich – wenn der Tagesspiegelbericht stimmt – seinen oder wessen Kopf auch immer zu retten. Die SPD rettet er damit nicht, glaubt man aktuellen Umfragen, wonach die CDU/CSU die absolute Mehrheit bekäme, wäre morgen Wahl.

Er, Maas, hat sein Ministerium und vor allem seine Dienstuntergebenen nicht im Griff oder spielt mit ihnen im Sinne von Instrumentalisierung; Genaueres weiß man nicht.

Das gleiche gilt für de Maizière, sollte es zutreffen, dass die Staatssekretärin ihn nicht informierte, was ich persönlich für ausgeschlossen halte.

Es ist offenbar so, dass die Öffentlichkeit an der Nase herum geführt werden soll, während im politischen Berlin hinter den Kulissen der GroKo die übelsten Strippen gezogen werden, die man sich contra Demokratie und pro machtpolitischem Streben denken kann.

Man soll annehmen, dass ein weisungsgebundener, politischer Beamter (Generalbundesanwalt Range) sich aufgrund einer Strafanzeige eines anderen weisungsgebundenen politischen Beamten (Verfassungsschutzchef Maaßen) selbst zum Zerlegungssprengkörper macht und politisch Amok läuft?! Aber die Vorgesetzten eiern rum und hüllen sich in Schweigen, Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Entweder der Generalbundesanwalt wurde von Maas angewiesen, das Ermittlungsverfahren durch Zustellungen an Beckedahl und Meister (netzpolitik.org) öffentlich zu machen oder er, der FDP-Mann wollte durch eigenmächtiges Tun den ersten Schritt zum Sturz von Heiko Maas gehen und sich dadurch entlasten oder schützen, dass er es öffentlich machte. Quasi ein Hilferuf vermittels netzpolitik.org durch den Generalbundesanwalt. Zugegeben, eine etwas andere Sichtweise auf die Person des Generalbundesanwalts; aber denkbar. Dennoch hilft ihm das nicht, denn seine Konsequenz als Getriebener hätte eine Weigerung und sein persönliches Ersuchen sein können, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Den Angriff auf die Pressefreiheit rechtfertigt das nämlich nicht!

Warum ermittelt er nicht in Sachen NSA-/BND-Skandal? Ist klar…. er ist weisungsgebunden und die Bundesregierung will nicht, dass indirekt oder direkt gegen amerikanische Strukturen ermittelt wird. Die Gründe dafür können an dieser Stelle zunächst dahinstehen.

Das ganze hat aus meiner Sicht eine Tendenz zum Staatsstreich, wenn es nicht ein Stück aus dem Tollhaus ist.

Eine Drehbuchannahme:
Geheime (VS) Dokumente werden aus dem politischen Raum an Journalisten und Öffentlichkeit durchgestochen (egal ob durch politische Intriganten oder durch Whistleblower) — Geheimdienstchef weiß nicht, wer aus dem politischen Raum agiert, hat Nase voll und stellt Strafanzeige — Generalbundesanwalt nimmt Anfangsermittlungen auf (muss er), aber erkennt die Brisanz des Tuns, will sich absichern (Gutachten über Staatsgeheimnis-Status der Dokumente) und ermittelt zunächst nicht weiter — Generalbundesanwalt kriegt Druck von Anzeigenerstatter (Verfassungsschutzchef), der auf Weisung des Innenministers (CDU) agiert und Vorgesetztem Justizminister (SPD), der glaubt, man könne so dem CDU-Lager (Innenressort und Verfassungsschutz … beide Köpfe CDU-Männer) schaden. Das gelingt nicht. Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts werden von seiner Homepage gelöscht, unmittelbar nachdem der Tagesspiegel.de sie verlinkt. Die Pressemitteilung (ich habe sie gelesen!), die Range entlasten könnte und damit Maas BElastet, aus dem Monat Mai, ist weg! — Range wird der Öffentlichkeit als Täter präsentiert, als Unhold wider die Verfassung — in Wahrheit sind die Täter diejenigen, die die Verfassung schützen müssen. Minister der Bundesrepublik Deutschland und dabei die einen, welche Macht erweitern wollen und die anderen, die dem keinen Einhalt mehr bieten können.

Diese Bundesregierung ist dermaßen verlottert und kraft GroKo oder mangels schlagkräftiger Opposition beinahe autokratisch machtbesessen, was nur dadurch „geschützt“ werden kann, dass durch Massenüberwachung ihrer Bürger ein Korrektiv für Auflehnung gesucht werden muss. Alle daran operativ Beteiligten – insbesondere Innen- und Justizminister – müssen funktionieren. Politische Gegner sind auch innerhalb der Koalition zu identifizieren und gefügig zu machen. Das wiederum gelingt nur gegenüber Juniorpartnern wie einer SPD, die um ihr eigenes Profil ringt und es nicht mehr schafft, sich zu lösen (siehe die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung). Da nützt gerade auch ein nur noch willfährig agierender SPD-Minister, der im Hamsterrad läuft und um des puren Machterhalts willen notfalls auch die Verfassung bricht.

Neuwahlen? Das kann die SPD nicht wollen und weil das so ist, ist die GroKo derzeit einzig gefährlich für unsere Demokratie und unsere Grundwerte.

SPD, Grüne und CDU wollen Demokratieabbau durch Sperrklausel

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Kommunales, Persönliche Blogposts.

Über das Demokratieverständnis politischer Parteien kann man manchmal eben nicht trefflich streiten. Wir Piraten sind bekanntlich gegen die Einführung von Sperrklauseln auf kommunaler Ebene; auch gegen jene Sperrklausel, welche Rot-Grün in NRW aktuell einfordert.

Grund: Es gibt eben jene gesellschaftlichen kleinen Gruppen, deren Stimmen in den Räten und auch in Parlamenten notwendig sind, weil sie in repräsentativen Demokratien oftmals den Ausschlag für ein lebens- und liebenswertes, gesellschaftliches Miteinander darstellen. Das nennen wir gemeinhin auch „Partizipation“.

Offenbar sind diese (wenigen) Stimmen zuweilen auch entscheidend, wenn man gerade mal nach Köln schaut und die dortigen Ratsmehrheitsverhältnisse betrachtet. Dort schicken sich SPD und Grüne gerade an, ihre nicht vorhandene Mehrheit im Rat vermittels einer Tolerierungs-Vereinbarung durch die Piraten-Ratsgruppe zu erlangen. Eine Gruppierung, die mit der geforderten Sperrklausel nicht vertreten wäre. Das Ergebnis in 2014 bei der Kommunalwahl war 2,1 % der Stimmen. Die Sperrklausel von Rot-Grün will 3 %, die der CDU will 2,5 %; so ganz einig ist man sich noch nicht.

Wieviel Bigotterie braucht´s noch, um die Demokratie an die Wand zu fahren? Parteien mit einem solchen Demokratieverständnis (SPD, Grüne, CDU) als Mehrheitsbeschaffer und Sperrklauselopfer (Piraten) zu unterstützen müsste nach meiner Auffassung – und nicht zuletzt mit Blick auf Köln – ab sofort sehr sehr „teuer“ werden.

Denn niemand hat jemals behauptet, dass Demokratie bequem ist.

Landesgeschäftsführer Trennheuser von Mehr Demokratie e.V. bringt es heute auf den Punkt: „Mit solch einem Trauerspiel leistet man der Parteienverdrossenheit Vorschub“.

Ich fordere: Schraubt nicht an der Verfassung rum, um eure Machtspielchen zu treiben! Glaubt nicht, dass die Menschen in unserem Land das nicht bemerken!

Wer wie die Sozial- und Christdemokraten undifferenziert und ohne jeden Beleg für die vermeintlichen Begründungsansätze in Hinblick auf die unmittelbaren Lebensräume der Menschen (Kommunen/Gemeinden) Sperrklauseln fordert, kratzt unweigerlich am nachhaltigen Bestand der Demokratie. Das Defizit liegt auf der Hand; die Stimmen von hunderttausenden, gar Millionen Menschen in NRW, wären angesichts beabsichtigter Sperrklauseln künftig nicht mehr berücksichtigungsfähig. Die Parteien- und Gruppierungsvielfalt würde ein massives Defizit erfahren. Soll dieser Sperrklausel-Move hinter vorgehaltener Hand „gegen Rechts“ gehen, so sei all den lupenreinen Demokraten zugerufen: Rechte Strömungen, Gruppierungen und Parteien bekämpft man mit bunter (Parteien-)Vielfalt, guten Argumenten bei den Menschen und dadurch, dass man in Worten und Taten lebt:“Kein Fußbreit!“