Ein Gedanke zum Ausreiseverbot für Akademiker aus der Türkei: Welche Konsequenz hat das für die Kontrollinstanzen?
Sicher nur dann, wenn es in der Türkei ein zentrales Akademikerregister gäbe, wäre die Selektion zu gewährleisten.
In Wahrheit dürfte auch in türkischen Pässen nichts über den Bildungsabschluss stehen. Folgerichtig dürfte die „negative Akademikervermutung“ bestehen, wonach jeder türkische Staatsbürger im Fall der Ausreise nachweisen müsste, NICHT Akademiker zu sein. Das ist nahezu unmöglich.
Konsequenz: Das Ausreiseverbot gilt praktisch für alle türkischen Staatsbürger.
Wer ein ganzes Volk oder zumindest namhafte Teile (Akademiker) einsperrt, kreiert einen „Unrechtsstaat“. Mit diesem Treiben hat Erdogan, hat die Türkei die Grenze zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 e des Römischen Statuts des internationalen Gerichtshofs „Freiheitsentziehung“) überschritten und jedweden Anspruch, Mitglied einer internationalen Staatengemeinschaft (zumal einer militärischen – NATO) sein zu können, verloren haben, zumal die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei damit endgültig gebrochen ist.
Wann bestellt Merkel eigentlich den türkischen Botschafter ein?
(Kann sie nicht. Der Botschafter wurde im Juni wergen der Armenien-Resolution aus Berlin abberufen.)
2 Kommentare an “Türkei verstößt gegen Völkerrecht – Ausreiseverbot!”
Tom Knox
Wurde der Botschafter nach der Armenien Resolution nicht zurück gepfiffen? Merkel wartet bestimmt bis sie einbestellt wird
Dietmar Schulz
Das Rätsel ist gelöst. Der Ex-Botschafter wurde sogar beim Putschversuch in Ankara verletzt.