Veranstaltung 12.09.: Mitbestimmung in NRW

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051pre_Piraten_7JLNRW_cMEYER_ORIGINALS„Mitbestimmung in NRW. Ein Menschenrecht für Kinder und Jugendliche.“
Ein Austausch- und Vernetzungstreffen der besonderen Art

12.09.2015 / Beginn: 10 Uhr / Ort: Unperfekthaus in Essen

Mitbestimmung in NRW. Ein Menschenrecht für Kinder und Jugendliche.

 

Der Landtag NRW beschäftigt sich in Kürze mit den Möglichkeiten, wie sich Kinder und Jugendliche in Kindertageseinrichtungen einbringen können. Denn selbst in Kindergärten spielen Kinderrechte noch immer eine untergeordnete Rolle. Dass für die Kinder Partizipation und Mitbestimmung in Kindertageseinrichtungen nicht formell sichergestellt sind, ist nicht hinnehmbar. Wir haben daher einen Gesetzentwurf eingebracht, zu dem am Donnerstag, 17.09.2015, Sachverständige gehört werden.

Im Vorfeld dieser öffentlichen Anhörung laden wir für Samstag, 12.09.2015, zu einem Austausch- und Vernetzungstreffen der besonderen Art in Essen ein: Kinder, Jugendliche und Erwachsene diskutieren gemeinsam, wie die Rechte der Nicht-Volljährigen gestärkt werden können.

Olaf Wegner, unser Sozialpolitischer Sprecher, sagt: „Wir sind fast ausgebucht und ich freue mich vor allem, dass sich viele Jugendliche angemeldet haben. Das zeigt, dass Kinder und Jugendliche ihr Umfeld gestalten und mitbestimmen wollen. Diesen Wunsch sollten wir Erwachsenen respektieren. Den Kindern und Jugendlichen ist der Austausch mit den Erwachsenen enorm wichtig!“

Die Eckdaten:

Datum:    Samstag, 12. September 2015
Einlass:   10:00 Uhr mit einem Frühstücks-Buffet
Beginn:   10:30 Uhr
Ende:      17:00 Uhr
Ort:         Unperfekthaus / Friedrich-Ebert-Straße 18 / 45127 Essen

Die Themen des Tages:

  • Partizipation und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen
  • UN-Menschrechtskonvention über die Rechte der Kinder
  • Absenkung vs. Abschaffung des Mindestwahlalters
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft

 

Unser Gesetzentwurf: Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes

Anhörung in der 63. Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am Donnerstag, 17. September 2015, 14.00 Uhr, Raum E3-A0. (öffentlich mit Livestream auf www.landtag.nrw.de)

 

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Innenminister Jäger setzt die Gewaltenteilung in NRW außer Kraft!

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Am 3.9.2015 hat sich im Landtag NRW eine gar bemerkenswerte Posse abgespielt, die nicht unerwähnt bleiben darf, weil
sie die Überheblichkeit und Allmachtsphantasie eines Teils der Landesregierung NRW´s (Innenminister, der zugleich MdL und damit Legislativteil und Exekutive ist) eo ipso dokumentiert (aus dem Plenarprotokoll vom 3.9. zum Haushalt):

„… Frau Ministerin Löhrmann, Frau Vizeministerpräsidentin, einen schönen Gruß an die Ministerpräsidentin, die offenbar einen anderen Termin hat. Sie hat ja eben kräftig gegenüber Herrn Marsching ausgeteilt – leider Gottes nur in einem recht untergeordneten, aber zumindest aus unserer Sicht durchaus wichtigen Punkt – in Bezug auf die Vorgänge in Garzweiler. Da hat sie ihn regelrecht gemaßregelt – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – und dabei Innenminister Jäger in Schutz genommen. Das kann man natürlich tun, aber eins muss man wissen: Journalisten wurden festgesetzt. Friedliche Demonstranten wurden eingekesselt, durch Werkschutzleute in Kooperation mit der Polizei bedrängt. Insofern müssen wir Augenzeugenberichten Glauben schenken, solange keine Aufklärung, insbesondere seitens der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums, geleistet worden ist.
(Minister Ralf Jäger: Das war alles im Rahmen eines Hausfriedensbruchs!)

– Herr Innenminister, es steht Ihnen nicht zu, juristisch zu beurteilen, welche Taten hier vorgelegen haben.
(Minister Ralf Jäger: Wieso das denn nicht?)

Ihre Aufgabe ist es, die Aufklärung im Hinblick auf die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu betreiben.
(Beifall von den PIRATEN)

Wir haben Gott sei Dank noch Gewaltenteilung in Nordrhein-Westfalen, sodass die Frage der Beurteilung in juristischer Hinsicht Ihnen sicherlich nicht zusteht.

(Minister Ralf Jäger: Wem denn sonst?

– Das möchte ich gerne im Protokoll haben. Ich hoffe, es wird protokolliert, dass die Frage der juristischen Beurteilung von Handlungen von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes Sache des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Das muss man sich einfach auf der Zunge zergehen lassen.

(Minister Ralf Jäger: Dann darf die Polizei bei Straftaten nicht mehr einschreiten?)
– Herr Innenminister Jäger, die Polizei darf selbstverständlich bei Straftaten jedweder Art eingreifen. Ob hier jedoch Straftaten vorgelegen haben, ist eine Beurteilung, die Ihnen gar nicht zusteht…

Wenn die Polizei gemeinsam mit dem Werksschutz gegen Demonstranten oder Aktivisten, gegen Umweltschützer vorgeht, die unter anderem durch die Grüne Jugend aufgerufen worden sind, die gegen die Vorgänge in Garzweiler protestieren, und dabei gleichzeitig die darüber berichtenden Journalisten festgesetzt werden, dann kann diese Landesregierung nur in einem Atemzug mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes und anderen Protagonisten auf Bundesebene genannt werden, die gerne gegen Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland vorgehen und die Pressefreiheit mit Füßen treten…“

Mit dieser Äußerung – Wem denn sonst, außer ihm, dem Innenminister, steht die strafrechtliche Beurteilung von Verhalten zu – hat sich der Innenminister als nichts mehr oder weniger entlarvt hat, als ein Wortführer einer vermeintlich allmächtigen Polizeistaatsideologie, bei der die kodifizierte Gewaltenteilung zur Makulatur wird. Derselbe Innenminister NRW´s propagiert im Übrigen die Notwendigkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung! Dieser Innenminister ist als Bestandteil einer mutmaßlich auf dem Boden freiheitlicher, demokratischer Grundordnung agierenden Landesregierung nicht weiter tragbar.

Unabhängige Wahlbeoabachter für die OB-Wahl Köln JETZT!

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Kommunales, Persönliche Blogposts.

Ich fordere unabhängige Wahlbeobachter für die Vorbereitung und Durchführung der OB-Wahl in Köln.
Ab sofort und bis zur amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses.
Nach den nun zahlreichen Wahl-Desastern bei Kommunalwahl und in der Vorbereitung der OB-Wahl in Köln einschließlich des nun schon 2. Rücktritts einer/eines Wahlleiters/Wahlleiterin und der seit über 1 Jahr unsäglichen Performance der Kommunalaufsicht im SPD-geführten Innenministerium sowie der peinlichen SPD-Wahlwerbungs-Kampagne (Rundschreiben mit amtlich anmutendem Charakter) ist es im Macht-Gerangel in der Dom-Stadt an der Zeit, die Wahrung demokratischer Grundsätze zur Vermeidung weiterer Steigerung der Politik- und Politiker-Verdrossenheit der Menschen auch kommunal als unerlässlich zu bezeichnen. Das hat entgegen IM Jäger auch nichts mehr mit Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu tun, sondern dient letztlich der Wahrung der freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung in unserem Land.

Abgesehen davon: Der „Klüngel“ in Köln (und auch andernorts) muss ein Ende haben!

Erste Posse: Wahlzettel im Bezirk Rodenkirchen „falsch“ wurden ausgezählt und der Wahlleiter spielte es runter (Mai 2014). SPD bis zum für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenminister Jäger weigerten sich mit Händen und Füßen, einer Neuauszählung zuzustimmen. Ein Gericht musste es richten.
Folge 1: Feststellung, dass Stimmen von SPD und CDU vertauscht wurden. Folge 2: Machtverlust der SPD im Rat und Verlust des Ratssitzes des heutigen OB-Kandidaten Jochen Ott (SPD). Folge 3: Rücktritt des Kreiswahlleiters Kahlen (SPD).
Zweite Posse: Im August 2015 produziert und verschickt die SPD Köln 20.000 Wurfsendungen als Wahlwerbung. Sie haben den Anschein einer offiziellen Mitteilung des Wahlamts der Stadt Köln mit dem Stadwappen Kölns und sorgen für Verwirrung in er Kölner Bürgerschaft.
Dritte Posse: Die Stadtverwaltung Köln lässt Wahlzettel drucken, verschickt diese zur Briefwahl und lässt in ihren Bürgerzentren vorgezogen zur OB-Wahl abstimmen. Die Wahlzettel entsprechen nicht den Vorgaben. Über 50.000 bereits abgegebene Stimmen werden für ungültig erklärt. Die Wahl wird verschoben. Die neue Wahlleiterin Klein tritt zurück. Operativ verantwortlich für die Wahlorganisation ist ein Gruppenleiter, der der CDU angehört, seine Chefin ist parteilos und der Abteilungsleiter wiederum gehört der CDU an. Chef der Verwaltung der Millionenstadt ist OB Roters (SPD).

Köln, Millionenstadt und Aushängeschild NRWs gleicht nach außen einem Tollhaus. Kabarettist Jürgen Becker bezeichnet Köln als den Idiotenhügel der Nation. Roters schweigt und alle finden das alles ganz furchtbar.

Die gläsernde Stadtverwaltung ist genauso wichtig wie der gläserne Staat. Darauf hat „der NICHTgläserne Bürger“ (TM) einen unbedingten Anspruch. Ob die beiden aussichtsreichsten Kandidaten zur OB-Wahl dafür stehen, wage ich zu bezweifeln, denn egal ob SPD oder parteilos…. Getrieben werden sie von den Interessen derer, die sie protegieren. So wird die parteilose Kandidatin Reker von CDU und FDP gepusht bekennt sich zu den Grünen, die sie ins Rennen geschickt haben. Parteilos wird dabei als Markenzeichen für Unabhängigkeit geführt. Parteipolitisch unabhängig kann indessen nur derjenige sein, der sein Engagement frei von jeder Protektion bestreitet. Das ist auch bei Reker nicht der Fall. Alles andere ist Etikettenschwindel, wenn man zudem bedenkt, dass Reker als Sozialdezernentin bereits Bestandteil des Systems „Stadtverwaltung Köln“ ist.

Wahlbeoabachtung in diesem offenbar von kollektiver Führungs- und Organisationsschwäche gepeinigten Köln scheint die einzige Garantie zu sein, dass man am Ende mit einer akzeptablen Wahlbeteiligung rechnen kann und nach der Wahl nicht der schale Beigeschmack von Wahlmanipulation zurück bleibt, die jenseits von parteipolitischem Wettbewerb anzusiedeln wäre.

Die erste Landesaufnahme in einer Zeltstadt wurde eröffnet

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Persönliche Blogposts, uncategorized.

IMG_0503Am letzten Samstag wurden die ersten 148 Flüchtlinge in der Zeltstadt in Köln-Chorweiler untergebracht. Insgesamt sollen 900 Menschen auf dem engen Gelände leben. Die Piratengruppe aus Köln war vor Ort, um sich ein Bild zu machen. Ich konnte leider nicht an dem Termin teilnehmen, weil gleichzeitig der Kommunalausschuss tagte – auch zu Fragen der Unterbringung. Thomas Hegenbarth schilderte seine Eindrücke aus Köln in unserer gemeinsamen PM und meinte, es sei ganz schön deprimierend gewesen. In den großen Zelten gibt es Stockbetten, eine dünne Trennwand aus Pappe und abschließbare Spinte. Aus Duisburg weiß ich, dass sie dort nicht mal Trennwände haben und die Spinte nicht abschließbar sind. Privatsphäre ist aber so oder so ausgeschlossen, denn nach vorne sind die „Abteilungen“ offen. Thomas meinte, dass 10 Männer, Frauen und Kinder sich eine Dusche teilen müssen und zurzeit nur Unisex-Toiletten und -Duschen zur Verfügung stehen. Mich hat auch gewundert, dass die Kölner Bezirksregierung, die die Kölner Zeltstadt für die Landesregierung betreut, Thomas keine weiteren Besuche gestatten will. Als Landtagsabgeordneter werde ich da mal nachhaken, denn Kontrolle der Politik u. a. Menschen ist sehr wichtig, damit man weiß, wer wie lange unter welchen Bedingungen dort hausen muss. Man hält es dort vielleicht ein paar Tage aus, aber garantiert keine Monate. Dresden, Hamburg und Wetzlar haben gezeigt, dass diese Notlösungen keine menschenwürdige und an die Bedürfnisse von Schutzbedürftigen angepasste Versorgung leisten können. Gut finde ich, dass die Kölner Bezirksregierung twittert, wo und wie geholfen werden kann.

Die Kölner Zeltstadt soll bis Januar bleiben – also im Winter betrieben werden. Das wird schlimm für die Menschen werden. Ich war schon in vielen schlechten Einrichtungen, aber eine Zeltstadt mag in den Ländern rund um Syrien nötig sein, aber eine Zeltstadt für ein reiches Aufnahmeland wie Deutschland ist echt beschämend. Köln wird übrigens nicht die einzige Zeltstadt der Landesregierung bleiben. Das ist bitter, weil es etliche Vorwarnungen gab.

Wir forderten im Landtag schon oft, dass parallel zur nun leider notwendig gewordenen provisorischen Unterbringung mit Hochdruck an einer nachhaltigen, humanen und dezentralen Aufnahme gearbeitet wird. Ganz konkrete Piraten-Vorschläge wurden z. B. bei den letzten Haushaltsberatungen vorgeschlagen. Aktuell haben wir einen Antrag ins Plenum eingereicht, der der Landesregierung Vorschläge unterbreitet, wie die Unterbringung in Zelten und Turnhallen in Zukunft unterbleiben kann.

Aus der Vergangenheit lernen: Nordrhein-Westfalen muss sich der politischen Verantwortung als Aufnahmeland stellen!

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„Und plötzlich waren es so viele…“

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Das Neueste, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts, Politik.

Um es gleich vorweg zu sagen: Es ist meine Überzeugung, dass wir alle Geflüchteten, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, Willkommen heißen und unterstützen sollten. Und zwar egal, welcher Herkunft sie sind. Es zeichnet die Menschen in Nordrhein-Westfalen aus, dass sie genau das auch tun und nicht auf die Vorbehalte oder das Streuen von Ressentiments einiger Bürgermeister und Landräte hereinfallen, sondern sehen, dass die Geflüchteten echte Not erlitten haben und Hilfe brauchen. Dass ohne die Unterstützung der Menschen die Flüchtlingsaufnahme völlig zusammenbrechen würde, weiß auch Innenminister Jäger. Dafür hat er sich jetzt in der ersten Videobotschaft seit 4 Jahren auf der Webseite des Innenministeriums bei den ehrenamtlichen Helfern bedankt. Das war gut und wichtig und wir unterstützen das.

Ohne die vielen freiwillig helfenden Menschen in Nordrhein-Westfalen würde das völlige Versagen der Landesregierung bei der Flüchtlingsaufnahme noch viel deutlicher erkennbar sein.

Politische Zahlenspiele

Es ist schwer zu ertragen wie in den letzten Wochen und Monaten mit Schicksalen Politik gemacht wurde. In der direkten Begegnung mit Geflüchteten erkennt man, das es hier um echte Not geht, um Menschen, die Hilfe brauchen. Im Abstand der Masse und mit den Schlagzeilen der Presse können die eigenen politischen Interessen dagegen leichter vertreten werden: ‚Mehr Geld für Kommunen‘, ‚Wenige Ausländer‘ usw.
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Innenminister Jäger verhagelt Fans den Saisonstart: Schlechte Stimmung statt Fankultur

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Beim Pokalspiel Rot-Weiss Essen gegen Fortuna Düsseldorf wird es im Stadion kein Bier geben. Damit wird einem Maßnahmenvorschlag der halbjährlichen Innenministerkonferenz vom Juni 2015 stattgegeben. In dem Beschluss heißt es: „Die IMK erachtet ein Alkoholverkaufsverbot in Stadien, im Stadionumfeld und ein Alkoholkonsumverbot im Öffentlichen Personenverkehr bei risikobehafteten Spielbegegnungen als Maßnahme, die zu einer Verringerung von Aggressionsdelikten führen kann.“ Insbesondere setzte sich der nordrhein-westfälische Innenminister für diesen Beschluss ein und forderte in einem Brief Mitte Juli verschiedene Vereine auf, bei Risikospielen weniger Gästekarten anzubieten und auf Bier zu verzichten. Die Reduzierung von Gästekartenkontingenten wurde zwar zum Glück nicht umgesetzt, aber in Essen wird es am Samstag kein Bier im Stadion geben – zumindest nicht außerhalb des VIP-Bereichs.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenaussschuss kommentiert:

„Es scheint ein Ritual von Innenminister Jäger zu sein, am Anfang der Saison besonders drastische neue Maßnahmen gegen Fans anzukündigen. Die Saison fängt gerade erst an, und schon wird durch den Minister in der Öffentlichkeit ein schlechtes Gefühl erzeugt, dass rund um die Stadien eine besondere Gefährdungslange herrsche. Laut ihm helfen da nur weitere Repressionsmaßnahmen und deshalb müssen nun alle Besucherinnen und Besucher auf ihr Bier zum Spiel verzichten. Statt zwischen Fans und Polizei zu vermitteln, wird so zusätzlicher Frust aufgebaut: Tausende friedliche Fans sind von der Maßnahme betroffen und verstehen diesen weiteren staatlichen Eingriff in ihre Freizeitgestaltung nicht. Statt auf die weitere Reduzierung von Gästekarten und Alkoholverbote zu setzten, sollte Herr Jäger sich lieber auf sein Pilotprojekt zur Reduzierung von Polizeikräften bei Fußballspielen konzentrieren, denn dies war offenbar erfolgreich. Denn wenn man Herrn Jägers Logik bis zum Schluss folgen würde, hieße das sogar: gar keine Fans gleich gar keine Störungen. Dass es im VIP-Bereich bei RWE noch Bier geben wird, wird bei ‚einfachen‘ Besuchern auch nicht zur Begeisterung beitragen. Deeskalation sieht anders aus!“

Wer entlässt endlich diese völlig inkompetente Bundesregierung und ihre politischen Beamten infolge der Causa #Landesverrat?

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Politik.

De Maizière und Maas müssen gehen. Das steht für mich außer Frage. Aber bitte erst, nachdem sie ihre politischen Beamten entlassen bzw. für ihren Ruhestand gesorgt haben.

Im Zentrum des Tollhauses Bundesregierung geht es – wie bereits ausgeführt – um folgende Haupt-Protagonisten in der Causa #Landesverrat: 3 Politische Beamte: Maaßen (Chef Bundesamt für den Verfassungsschutz), Range (Generalbundesanwalt), Dr. Haber (Staatssekretärin im Bundesinnenministerium). Die Bundesregierung (2 Minister): De Maizière (Bundesinnenminister) und Maas (Bundesjustizminister).

Die Deutsche Presseagentur berichtet heute, Generalbundesanwalt Range sehe sich zu Unrecht durch seinen Vorgesetzten Heiko Maas (Bundesjustizminister) angewiesen, ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Frage des Vorliegens eines „Staatsgeheimnisses“, das Netzpolitik.org verraten haben soll, zu stoppen, weil es angeblich politisch nicht opportun sei. Er – Range – sehe darin einen unerträglichen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Range wird im Weiteren wie folgt zitiert: „Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber auch nicht im Internet schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze.“ Darüber zu wachen, sei Aufgabe einer freien Justiz, nicht der Politik, so der Generalbundesanwalt.

Hat dieser Generalbundesanwalt eigentlich den juristischen und politischen Knall noch nicht gehört? Er ist politischer Beamter und nicht Teil der Justiz; schon gar nicht Teil einer „unabhängigen“ oder „freien“ Justiz, die es in Deutschland nicht gibt. Unabhängig sind nämlich ausschließlich Richterinnen und Richter. Der Generalbundesanwalt ist weder „die Justiz“ noch ist er persönlich in seiner Funktion durch einen Unabhängigkeitsstatus geschützt. Er ist weisungsgebundener – wie gesagt – politischer Beamter. Steht so im Gesetz.

Als politischer Beamter untersteht er – das ist nunmal de lege lata so, solange nichts daran geändert ist (§§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetz und Grundgesetz Artikel 97) – dem Weisungsrecht des Bundesjustizministers.

Bereits dieses Minimum an Rechtsverständnis scheint Range indessen zu fehlen, was ihn angesichts seiner jüngsten Äußerungen vom heutigen Tage per se disqualifiziert.

Erteilt nun dieser Justizminister die Weisung, ein Gutachten nicht einzuholen, hat er – Range – das nicht öffentlich zu bewerten, sondern der Weisung einfach zu folgen oder zurückzutreten bzw. um die Entlassung in den Ruhestand zu ersuchen. Andere Möglichkeiten bleiben ihm nicht.

Entscheidend im Lichte des politischen Weisungsrechts dürfte jedoch folgendes sein:

Der Bundesjustizminister hat kläglich versagt, indem er den Generalbundesanwalt nicht angewiesen hat, Ermittlungen gegen die Journalisten von Netzpolitik.org nicht einzuleiten bzw. diese einzustellen.

Der Justizminister hat aufgrund eigener Prüfung und rechtlicher Güterabwägung zu entscheiden, was ihm politisch aufgetragen ist, nämlich gemäß seiner Aufsichts- und Leitungsverantwortung zu handeln. Zwar hat Maas eine eigene rechtliche Einschätzung vorgenommen, aber dann nicht danach gehandelt.

Er hat es aber nicht einfach nicht getan infolge seiner eigenen Güterabwägung, die ihn im Mai dazu veranlasste, den Generalbundesanwalt wegen der problematischen Situation im Lichte der Pressefreiheit in Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat zu warnen. Maas hatte vor diesem Hintergrund die politische und dienstliche Pflicht, den GBA anzuweisen, ihm also die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu untersagen. Er hatte nicht zu warnen, sondern er hatte zu handeln.

Dass er es nicht tat, sondern sich stattdessen quasi verteidigend auf die „Unabhängigkeit der Justiz“ beruft, entlarvt wiederum die gleichermaßen Kompetenzlosigkeit und das völlig fehlende Rechtsverständnis dieses Justizministers. Damit hat sich dieser Justizminister Maas gleich dem GBA disqualifiziert. Ein gegen seine Rechtsauffassung handelnder Justizminister ist überflüssig! Kommt hinzu, dass dieses Unterlassen praktisch einen Gesetzesverstoß darstellt und sein politisches Versagen offenkundig wird. Denn der Verweis auf die tatsächlich nicht existierende Unabhängigkeit der Justiz ist eine Dreistigkeit in Hinblick auf die Nicht-Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen als Minister.

Mit anderen Worten: Der Justizminister bricht das Recht, weil es ihm opportun erscheint. Nicht durch die Weisung in Hinblick auf ein Gutachten, welches der GBA stoppen soll, sondern vielmehr in Hinblick auf seine verfassungsgemäßen Pflichten als Bundesminister gegenüber seinem weisungsgebundenen Generalbundesanwalt, indem er ihn nicht anweist, das Verfahren einzustellen.

Das alleine muss seinen, Maas´ Rücktritt zur Folge haben! Einen solchen Justizminister braucht kein Rechtsstaat.

Ähnlich verhält es sich mit dem Bundesinnenminister, der seinen politischen Beamten Maaßen nach eingehender, eigener Prüfung hätte anweisen müssen, die Strafanzeige unter direkter Ansprache der Journalisten von Netzpolitik.org (Beckedahl und Meister) zu unterlassen. Nun, Maaßen hat sich darüber nicht beklagt. Warum auch, konnte er doch so seinem Unmut darüber, dass aus seinem politischen Umfeld geheime Dokumente durchgestochen (geleaked) wurden, Luft machen.

Nun kommt in Betracht, dass de Maizière möglicherweise von dem Vorgang durch seine Staatssekretärin Dr. Haber – so las man – nicht in Kenntnis gesetzt worden ist. Ja reden die eigentlich nicht miteinander? Sollte die Staatssekretärin ihren Chef über die Absicht des BfV-Chefs nicht informiert haben und auch keine eigene Prüfung angestellt haben, ist sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

Das wiederum hat aber auch zur Konsequenz, dass anzunehmen ist, dass der Innenminister sein Ministerium und auch seine Spitzenbeamten – zu ihnen gehört neben der Staatssekretärin auch der Chef des Verfassungsschutzes Maaßen! – nicht im Griff hat.

Auch der Innenminister hat es demzufolge unterlassen, seinen politischen Beamten Maaßen anzuweisen, diese Strafanzeige nicht so zu entäußern oder sie zurückzuziehen, was er aber nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage hätte tun müssen, weil er die Tragweite des Vorgangs im Lichte der Güterabwägung in Hinblick auf die Pressefreiheit hätte erkennen können und wiederum müssen. Auch der Innenminister des Bundes ist mithin seiner Aufsichts- und Weisungspflicht (folgend aus seinem verfassungsmäßig garantierten Recht) nicht nachgekommen. Und er hat seine Sorgfaltspflicht als weisungsbefugter Dienstvorgesetzter schleifen lassen.

Nicht auszudenken, was dieser Innenminister am Ende in Richtung auf seinen Verfassungsschutz-Chef sonst noch unterlässt, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor ausufernden Überwachungsmaßnahmen zu schützen.

Auch der Rücktritt des Bundesinnenministers ist aus meiner Sicht unumgänglich!

3 Politische Beamte drehen frei. 2 Politisch Verantwortliche glänzen durch Nichtstun und schieben nun die Schuld auf ihre politisch und dienstrechtlich Untergebenen.

Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf.

Der Rücktritt bzw. die Entlassung der beiden Bundesminister (Maas und De Maizière) ist „alternativlos“, Frau Dr. Merkel, die Sie letztlich als Bundeskanzlerin für das Versagen ihrer Minister einzustehen haben!

Das wird auch die Bundeskanzlerin erkennen müssen, sonst kann sie gleich selbst ihren Hut nehmen.

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.