Klar kann man die Grünen für ihre Politikversprechen wählen, man darf nur nicht erwarten, dass diese auch umgesetzt werden

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Frank Herrmann, Homepage, Pressemitteilungen.

Frank Herrmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW erklärt zum heute veröffentlichten Transparenz-Ranking des Bündnisses „NRW blickt durch“:

„Jahrelang haben die Regierungsfraktionen SPD/Grüne mit billigender Inkaufnahme von FDP/CDU die von PIRATEN geforderten Transparenzreformen im Landtag abgelehnt. Gleichzeitig haben sie es versäumt, das von Ihnen versprochene Transparenzgesetz zu liefern. Das rächt sich nun. Das enttäuschende Abschneiden Nordrhein-Westfalens beim Transparenz-Ranking ist ausschließlich das Ergebnis ihrer Untätigkeit.

Der kleinere Koalitionspartner beklagt nun wieder die Blockade des größeren und doch ist allen klar, dass sie mal wieder klein beigeben und sich beugen werden. Es zeigt sich erneut: Klar kann man die Grünen für ihre Politikversprechen wählen, man darf nur nicht damit rechnen, dass diese dann auch umgesetzt werden.

Die Piratenfraktion hat bereits im Juni 2013 einen ausführlichen Entwurf eines Transparenzgesetzes für NRW eingereicht. Wir PIRATEN wiederholen unsere Forderung nach einem vernünftigen Transparenzgesetz mit Nachdruck. Denn es ist richtig und wichtig, dass staatliches Handeln auf allen Ebenen für die Bürger transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Anderenfalls sollten wir uns nicht wundern, wenn Rechts- und Linkspopulisten dies für sich ausnutzen. Und daran tragen Grüne und SPD eben einen gehörigen Teil der Schuld.“

E-Government-Gesetz NRW: Jetzt online kommentieren

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Kommunales, Open Government/-Data, Persönliche Blogposts.

Heute hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW veröffentlicht.

Der Entwurf sollte eigentlich schon Anfang dieses Jahres in die Verbändeanhörung gehen und leider deutlich später als geplant. Das E-Government-Gesetz des Bundes vom 31. Juli 2013 hat zahlreiche Veränderungen gebracht, die NRW jetzt mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen möchte. Die Gelegenheit, hier Meilensteine im Bereich OpenGovernment zu erfüllen, wurde leider nicht genutzt. Stattdessen beschränkt sich die Landesregierung in vielen Fällen auf die handwerkliche Umsetzung der Bundesvorgaben auf Landesebene.

Wer Lust hat, sich für Bürgerbeteiligung, OpenData und freie Formate einzusetzen, kann ab heute unter egovg.nrw.de den Gesetzentwurf öffentlich kommentieren, daher möchte ich hier auf ein paar Passagen des EGovG NRW hinweisen, die hierzu besonders wichtig sind. (Für Verbände und Vereine gibt es außerdem die Möglichkeit, gesondert Stellungnahmen einzureichen.)

Beteiligung und Partizipation

Beteiligungs- und Partizipationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil von OpenGovernment, im Entwurf der Landesregierung findet sich dazu aber nahezu nichts, lediglich:

§ 18 Elektronische Beteiligungen
(1) Die Behörden können die Möglichkeit für elektronische Beteiligungen eröffnen. Nach anderen Rechtsvorschriften geregelte Beteiligungsverfahren bleiben unberührt.
(2) Die Ergebnisse durchgeführter Beteiligungen sind bekannt zu geben.

Kurz, knapp, freiwillig. Leider keinerlei Vorgaben ob, wie und für was Beteiligungsverfahren genutzt werden sollen.

OpenData

Zu OpenData finden sich leider nur folgende Regelungen:

§ 16 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten
Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten auf elektronischem Weg bereit, so sind diese in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen anzubieten. Ein Format ist ‚maschinenlesbar, wenn die enthaltenen Daten durch Software automatisiert, ausgelesen und verarbeitet werden können. Die Daten sind mit Metadaten bereitzustellen. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, ,in denen Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit gewährleisten. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Daten, die vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens gemäß § 26 Absatz 1 dieses Gesetzes) erstellt wurden, nur, wenn sie grundlegend überarbeitet werden. Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht, soweit Rechte Dritter oder geltendes Recht entgegenstehen.

sowie

§23 Verordnungsermächtigung und Verwaltungsvorschriften
(1) Das für Informationstechnik zuständige: Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerien durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Nutzung der Daten und Ausgestaltung der Metadaten nach § 16 zu erlassen.

Zusätzlich soll der neue „IT-Kooperationsrat“ Empfehlungen zu  Daten und Metadaten abgeben (§21 Abs. 4 ).

Hier werden lediglich Anforderungen an Datenportale geschaffen, falls es überhaupt welche geben sollte.
Denn es gibt an keiner Stelle die Verpflichtung von öffentlichen Stellen, weder im Land noch in den Kommunen, Daten bereitzustellen. Hier sollte OpenData per Gesetz eingeführt werden – verbindlich und für alle Ebenen in NRW.

Zu den Anforderungen selbst lässt sich anmerken, dass „in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen“ sehr unbestimmt ist und die wesentlichen Konditionen, unter denen die Daten bereitgestellt werden können, nicht per Gesetz sondern in einer Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Hier könnten lokale OpenData-Projekte der Kommunen gefährdet sein, wenn die Rechtsverordnung restriktivere Bedingungen vorgibt, etwa eine Lizenzierung unter der Datenlizenz-Deutschland.

Freie Formate

Freie Formate sind im Entwurf nicht vorgesehen, stattdessen zieht man sich auf „offene Standards“ aus dem „European Interoperability Framework“ (Mitteilung der Kommission „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste“, vom 16.12.2010, COM(2010) 744 final, Anhang 2, Punkt 5.2.1) zurück.

In § 4 Abs. 3 findet sich folgender Punkt zum Dateiaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern:

Werden an Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen Dateien übermittelt, sollen für diese Dateiformate genutzt werden, deren Spezifikation folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Alle Beteiligten können gleichberechtigt an der Entwicklung der Spezifikation mitwirken und eine öffentliche Überprüfung ist Bestandteil des Entscheidungsprozesses,
2. die Spezifikation steht jedermann zur Prüfung zur Verfügung und
3. die Lizenzierung der Urheberrechte an der SpezifIkation erfolgt zu fairen, angemessenen und diskriminierungs freien Bedingungen oder gebührenfrei in einer Weise, die eine Integration sowohl in proprietäre als auch quelloffene Software zulässt.
Von Nummer 1 kann abgewichen werden, wenn die Spezifikation durch die Vermessungsverwaltungen des Bundes und der Länder für Geobasisdaten definiert worden ist.

Freie Formate zeichnen sich dadurch aus, dass sie frei sind von Besitzrechten Dritter. Das heißt,  öffentlich einsehbare Standards, die von jeder Person ohne Lizenzierung, Entgelt oder Einschränkungen genutzt werden kann.
Die vorgeschriebene Nutzung von „Offenen Formaten“ durch die öffentliche Hand sichert einzelnen Unternehmen langfristig Lizenzeinnahmen und schafft so Oligopole. Dies behindert insbesondere die Entwicklung freier Software und schadet dem freien Wettbewerb.
In der Begründung des Gesetzentwurfes wird weiterhin ausgeführt:

Es entsteht keine Verpflichtung, aktiv offene Standards für Bereiche zu entwickeln, in denen kein solcher Standard vorhanden ist.

Das ist natürlich auch nicht schön und sollte geändert werden. Das werden wir im weiteren Verlauf der Beratungen zu dem Gesetz natürlich einfordern. Über Unterstützung in Form von Eingaben und Anregungen unter egovg.nrw.de freuen wir uns und sicher auch die Landesregierung, denn dort ist noch viel Beratung notwendig!

Flughafen Köln/Bonn – Sukzessive bauliche Erweiterungen

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Bürgerbeteiligung/Transparenz, Bürgerrechte, Oliver Bayer, Persönliche Blogposts.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat 2013 der Klage entsprochen, dass die sukzessiven baulichen Erweiterungen des Flughafens einer Salamitaktik entsprächen und deshalb zu kritisieren seien. Jetzt wird die Klage beim Bundesverwaltungsgericht erneut behandelt.

Für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 20. November 2014 haben wir den Tagesordnungspunkt „Flughafen Köln/Bonn – Sukzessive bauliche Erweiterungen“ beantragt. Wir erwarten dabei keine umfassende Behandlung aller Themen rund um den Flughafen Köln/Bonn, wohl aber eine aktuelle Stellungnahme der Landesregierung und Hinweise darauf, an welchen Stellen wir weiterfragen und weiterarbeiten müssen.

 

Wir bitten dazu um einen schriftlichen Bericht der Landesregierung mit der Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Stimmt die Landesregierung der seit Jahren praktizierten baulichen Erweiterung des Flughafens Köln/Bonn zu? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Erweiterungen keiner besonderen Genehmigung bedürfen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist?
  • Wie reagiert die Landesregierung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kurz- und langfristig? Wird derzeit ein Szenario erarbeitet, um den Betrieb des Flughafens und insbesondere der möglicherweise vom Urteil betroffenen Gebäude zu gewährleisten?
  • Wie verhält sich die Landesregierung zu den zunehmenden Klagen und Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich des andauernden und tendenziell trotz besseren Fluggeräts zunehmenden Fluglärms gerade in den Nachtstunden?
  • Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Befunden hinsichtlich der Gesundheitsbelastungen durch Lärmexposition gerade in den Nachtstunden infolge des Flugbetriebs?
  • Wie beurteilt die Landesregierung die nächtlichen Passagierflüge?
  • Kann die Landesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Lärmexposition gerade in den Nachtstunden infolge des Flugbetriebs beziffern? Wenn nicht: Wann gedenkt die Landesregierung diese Wissenslücke zu schließen?

Antrag: Kinderrechte wirklich umsetzen!

Veröffentlicht am von unter Anträge, Bildung, Bürgerbeteiligung/Transparenz, Bürgerrechte, Daniel Düngel, Das Neueste, Familie, Kinder, Jugend (A04), Monika Pieper, Olaf Wegner, Politik, Schule und Weiterbildung (A15).

Nordrhein-Westfalen braucht geschulte Fachkräfte in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren für die konkrete Informationsvermittlung und Umsetzung der Kinderrechte.

MMD16-6107

Dieser Antrag ist zur nächsten Plenarwoche (erste Woche im Juli ’14) von uns eingebracht worden.

Dieser Antrag wird nach der Sommerpause im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie im Ausschuss Schule und Weiterbildung behandelt werden.

Weiterer Blogartikel zum Thema Kinderrechte

UN-Kinderrechtskonvention

Bundestags-Petition gegen #TTIP knackt die 50k-Hürde.

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Bürgerrechte, Marc 'Grumpy' Olejak, Persönliche Blogposts.

(Update 12:47h unten)

Im Laufe des heutigen Vormittags hat die Petition an den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung aufzufordern, sich begründet gegen die undemokratisch geführten Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) auszusprechen, über 50.000 Stimmen eingesammelt.

Der Zeitpunkt ist günstig – bis Morgen, 14.3.2014, läuft noch in Brüssel die 4. Verhandlungsrunde hinter verschlossenen Türen zwischen EU-Kommission & den Lobbyisten – es wurden zwar auch explizit Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Gruppierungen, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften eingeladen und angehört – aber nicht, dass es einen anderen Klopper gab: Teilweise ohne Anwesenheit oder auch gerne mit Maulkorb (‚off-the-record‘) der Presse – die Presse darf dann am 14.3. zur Pressekonferenz der EU-Kommission und auf einen entsprechenden Bericht warten.

Was bedeutet jetzt das Reissen der Petitionshürde?

Erstmal möchte ich allen für heute am 13.3.2014 empfehlen, die noch nicht gezeichnet haben, trotzdem noch mitzuzeichnen, da zum einen die Höhe an Mitzeichnungen den Druck erhöht, zum anderen, habe ich persönlich etwas die Sorge, dass einzelne Mitzeichnungen nach Prüfung eventuell rausfallen oder bereits rausgefallen sind – es gab Anfang des Monats am Petitionsserver „Wartungsarbeiten und technische Schwierigkeiten“, sodass netterweise am Rande mitgeteilt wird, es gingen Mitzeichnungen verloren.

Leider sind Mitzeichnungen, die am Nachmittag des 6. März getätigt worden sind ,bei der Rückstellung auf den Stand vor den Wartungsarbeiten verloren gegangen. Wie bitten daher jeden, bei dem am 6. März eine Mitzeichnung möglich war, diese erneut zu tätigen.

(Information des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags)

Leute, die also bereits am 6. März die Petition gezeichnet haben, sollten vielleicht nochmal prüfen, ob Ihre Meinung nicht einfach im Datenorkus verschwunden ist.

CDU und SPD könnten öffentliche Beratung der Petition verhindern.

Jetzt gilt es die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages dazu zu bewegen, sich mit dem Inhalt der Petition in einer öffentlichen Anhörung auseinanderzusetzen. Die Marke der 50.000 Unterstützungsunterschriften bedeutet keine zwingende öffentliche Befassung. Mit 2/3-Mehrheit können die Ausschussmitglieder entsprechendes verhindern. Die Seite des Bundestags vermittelt unter „Die öffentliche Petition“ zwar den gegenteiligen Eindruck – in einem weiteren Sonderpunkt ‚Quorum‚ wird dies aber klargestellt.

Update: Unstimmigkeiten im Petitionsportal.

Unstimmigkeit bei der Anzeige der TTIP-Petition

Es gab Unstimmigkeiten in Bezug auf die Stimmenanzahl und dem genannten Nichterreichen des benötigten Quorums (siehe rote Pfeile).

So ab 12 Uhr ploppten entsprechende Rückfragen auf, warum bei einer Zahl über 50.000 Mitzeichnern, das Quorum immer noch auf „Nein“ stünde. Um 12:46h erklärte die Moderation im Diskussionsbereich, dass diese Zeile nur in bestimmten Zeitabständen und nicht ’sofort‘ geändert wird – ich vermute, es findet auch noch eine Prüfung der abgegebenen Unterschriften statt.

Die Aktualisierung dieser Zeile erfolgt nicht permanent, sondern in bestimmten Zeitabständen. Bitte haben Sie also ein wenig Geduld. Danke.

(Hinweis der Moderation des Petitionsserver des Deutschen Bundestages)

Somit bleibt wie immer abzuwarten, ob nicht doch noch nach eventuell anstehenden Prüfungen so viele Unterschriften entfallen, dass die 50k-Grenze nicht erreicht werden konnte. Man kann auch jetzt noch mitzeichnen – also dranbleiben!

Abschließend möchte ich der Fairness halber noch auf die Petition 50155 hinweisen, welche fordert, TTIP voll zu unterstützen – jeder der dort erwähnten Punkte lässt sich zwar locker widerlegen, aber das ist halt das mit der Demokratie.

Weitere Infos zu TTIP: http://www.ttip-unfairhandelbar.de, http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip

Am 13.3.2014 Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses NRW in Bottrop.

Veröffentlicht am von unter Ankündigungen, Bürgerbeteiligung/Transparenz, Bürgerrechte, Das Neueste, Homepage, Marc 'Grumpy' Olejak, Michele Marsching, Mitmachen, Petitionsausschuss (A13).

Nach der letzten Bürgersprechstunde im November 2013 in Düsseldorf ist der Petitionsausschuss wieder in NRW unterwegs. So möchten wir Euch in Rücksprache mit dem Petitionsreferat wieder auf die anstehende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses hinweisen.

Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird. Weiterlesen »

Endspurt: Urheberrechtsanhörung der EU-Kommission endet MORGEN 05.03.2014.

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Deine Meinung!, Marc 'Grumpy' Olejak, Mitmachen, Persönliche Blogposts.

Wir haben ja alle die guten netzpolitischen Vorsätze zum Anfang 2014 noch im Hinterkopf – und jetzt einmal alle bitte zum Endspurt die Fragen der EU-Kommission zur möglichen Urheberrechtsreform beantworten. Mobilisiert in den letzten 24 Stunden nach Möglichkeit so viele Leute, wie möglich.

Die Kommission hatte Anfang Februar mitgeteilt, die Anhörung um einen weiteren Monat zu verlängern – in der Regel geschieht dies, wenn entweder zuwenige oder auch nur in eine Richtung weisende Beiträge eingingen. Hier können wir auch als Piraten ansetzen und nochmals selber, falls wir es nicht schon getan haben, an der Befragung teilnehmen und diese zusätzlich im Freundes-/Bekanntenkreis weiter verbreiten.

Los geht’s zu den Fragebögen: „Reparier das EU-Urheberrecht!

Europäisches Urheberrecht – und ihr macht mit!

Amelia @teirdes Andersdotter, Piratpartiet, MdEP

Ach ja – es müssen nicht alle Fragen ausgefüllt, beantwortet werden.

Weiteres hierzu (aus meinen eigenen Links):

Europäische Kommission – Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht

irights.info: „Fix Copyright”: EU-Konsultation leicht gemacht

 

Online-Fraktionssitzung – wie war es für euch?

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Das Neueste, Homepage, Mitmachen, Pressemitteilungen.

Politik anders machen und Bürgerbeteiligung leben – mit diesem Anspruch sind die Piraten in den Landtag eingezogen. Gestern Abend, 7. Oktober 2013, haben wir zum ersten Mal online getagt, um unsere Anträge für die kommende Plenarphase mit euch zu diskutieren. So hörte es sich an: [audio:https://cloud.piratenfraktion-nrw.de/public.php?service=files&t=f480e5835cba5b1ac5a3b8b3b44e6b61&download]

Über 70 Teilnehmer zählte die Runde, zweieinhalb Stunden dauerte die Sitzung. „Wir sind mit diesem Zuspruch sehr zufrieden“ Weiterlesen »