Nach der letzten Bürgersprechstunde im November 2013 in Düsseldorf ist der Petitionsausschuss wieder in NRW unterwegs. So möchten wir Euch in Rücksprache mit dem Petitionsreferat wieder auf die anstehende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses hinweisen.
Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird.
Am 13. März 2014 findet in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Bottrop, Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop, eine auswärtige Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtags statt. Die Menschen aus der gesamten Region; – auch aus den angrenzenden Kreisen, Städten und Gemeinden -;können die Möglichkeit nutzen, ihre Probleme mit Kommunal- und Landesbehörden den Abgeordneten und Mitarbeitern des Petitionsausschusses zu schildern.
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
In einigen Fällen kann erfahrungsgemäß sofort Rat erteilt werden. In vielen Fällen wird eine schriftliche Eingabe zur Überprüfung notwendig sein.
Der Petitionsausschuss des Landtags befasst sich im Jahr mit ca. 5.000 Eingaben aus den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen (z. B. Soziales, Bauen, Schulen, Ausländerrecht, Umwelt usw.) und kann in vielen Fällen zugunsten der Bürgerinnen und Bürgern tätig werden.
Bürgerinnen und Bürger, die ihr Anliegen persönlich vorbringen möchten, können sich unter der eingerichteten Sondertelefonnummer 0211/884-4333 – in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr wochentags für den Sprechtag anmelden, um so unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
TL;DR: Wann: 13.3.2014, 14 – 18h Wo: Rathaus Bottrop, Ernst-Wilczok-Platz 1 Anmeldung: 0211/884-4333 (Mo – Fr 10h-15h)
Weitere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie unter www.landtag.nrw.de.
Rainer Pernotzky
Wir haben eine Petition an den Landtag gestellt.NrI.3/16-P-2013-03210-00 vom 26.3.2013. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Deshalb haben wir bei der Stadt Schloß-Holte Akteneinsicht genommen.Die Stellungname der Stadt geht überhaupt nicht auf unsere Notsituation ein,sondern wir werden als vorsätzliche Rechtsbrecher bezeichnet, die Mitleid generieren wollen, um daraus Kapital zu schlagen. Das stimmt überhaupt nicht!!!. Wir haben gedacht,dass der PA ,so einer ,bewußt falschen, Darstellung, nicht ohne weiteres glaubt. Warum werden wir nicht angehört? Es geht schließlich um unsere Existenz als Erwerbsimkerei. Wir haben nie vorgehabt unserer Wohnung zu verlassen, mußten sie aber wegen einer „Extremen“ Verpilzung auf ärztlichen Rat sofort verlassen.! Besonders brisant ist die Situation weil die Stadt Schloß-Holte über 30 Jahre unser Vermieter war,u nd nie!! etwas für die Verbesserung des Zustandes des Hauses getan hat, obwohl Ihr der Sachverhalt bekannt war.! Dieses Gammelhaus hat dann ein Angestellter der Stadt gekauft, und dieser hat sich dann überhaupt nicht mehr um uns gekümmert. Wir sind in dem Haus krank geworden!Es tut weh zu erfahren,wenn die Verantwortlichen der Stadt uns nicht nur jede Hilfe verweigern, sondern zu Rechtsbrechern machen. Die wir absolut nicht sind! Können wir in der Bürgersprechstunde mit Ihnen noch einmal darüber reden? So haben wir uns eine Petition nicht vorgestellt.
Marc Olejak (Grumpy)
Sehr geehrter Herr Pernotzky
vorweg zur heute in Bottrop stattfindenden Bürgersprechstunde ist es leider so, dass relativ wenige Bürger entsprechend Termine im Vorfeld angemeldet haben (trotz einiger Presseim Ruhrgebiet, wie ich erfuhr). Daher ist nur eine ‚kleine‘ Gruppe Abgeordneter heute nachmittag in Bottrop vertreten, der ich heute nicht angehöre.
Zur erwähnten Petition (sie sind zu dem Thema ja pressetechnisch auch gut vernetzt und mit einem Artikel in der nw-news der Neuen Westfälischen erwähnt) – wenn Ihnen neue Erkenntnisse im Umgang der Stadt vorliegen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diese neuen Erkenntnisse auch dem Petitionsausschuss zukommen zu lassen.
(für Mitlesende: hier auch das Online-Petitionsformular der Präsidentin des Landtags NRW)