Veröffentlicht am von und in Bürgerrechte, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Kommunales, Persönliche Blogposts, uncategorized.

Vor fast zwei Wochen wurde bekannt, dass die Duisburger Stadtverwaltung für bis zu 150 Flüchtlinge eine „Zeltstadt“ in Duisburg-Walsum errichtet. Seither beherrscht das Thema die Schlagzeilen. Nur die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag hüllen sich in verdächtiges Schweigen. Das Motto der Landesregierung und der anderen Fraktionen im Landtag NRW scheint also zu lauten: „Augen zu und durch“. Dabei war das Desaster schon lange absehbar.

Nicht nur Flüchtlingsorganisationen wie der NRW-Flüchtlingsrat kritisieren seit Jahren die mangelnde Vorbereitung der Kommunen und der Landesregierung auf die seit 2009 wieder steigenden Flüchtlingszahlen in NRW. Das Thema beschäftigt auch den Innenausschuss des Landtags seit mehr als zwei Jahren mit schöner Regelmäßigkeit. Wir Piraten haben immer wieder Berichte der Landesregierung zum Planungsstand der Flüchtlingsaufnahme in NRW angefordert und mehrere parlamentarische Initiativen erarbeitet. Zwischenzeitlich fehlten 1.000 Plätze für Flüchtlinge in den NRW-Aufnahmeinrichtungen. In einem der Berichte der Landesregierung vom Herbst 2012 wurde die katastrophale Situation in den nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen beschrieben. Damals brach die Erstaufnahme des Landes komplett zusammen und die hilfesuchenden Menschen mussten zeitweise in Turnhallen untergebracht werden. Die Landesregierung schrieb daraufhin am 29. Oktober 2012 in der Vorlage 16/330 „Derzeitige Situation in den nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen„, dass die Zentralen Unterbringungs- und Erstaufnahmeeinrichtungen mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen in NRW überfordert seien und „ein geregeltes Asylverfahren mit den üblichen Verfahrensabläufen“ in den vergangenen Wochen kaum noch gewährleistet gewesen sei. Weiter hieß es, dass „in den Kommunen, die bereits jetzt selbst große Schwierigkeiten“ hätten, „Wohnraum für Asylbewerber zu schaffen, das Problem der Unterbringung fortsetzen“ werde. Die Regierung rechnete damals mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen und warnte vor den Herausforderungen, die auf das Land und die Kommune zukommen würden. Zu diesem Zeitpunkt schwelte der Konflikt in Syrien bereits seit mehr als einem Jahr. Mit Steigerungen der Flüchtlingszahlen musste jederzeit gerechnet werden, brechen doch weltweit, z. B. im Irak und Afghanistan, immer wieder Konflikte aus.

Dieser erschreckende und alarmierende Bericht veranlasste uns dazu verschiedene Vorschläge für eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme zu erarbeiten. Unser Antrag „Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW“ vom November letzten Jahres war Grundlage einer Anhörung im Mai dieses Jahres und ausnahmslos alle Experten beschrieben die aktuelle Situation rund um die Flüchtlingsaufnahme in NRW als äußerst alarmierend. Alle appellierten dringend an die wenigen Abgeordneten, die überhaupt zugegen waren, neue Konzepte zu entwickeln. Die Experten machten viele Vorschläge und schilderten eindringlich, dass man die Situation keinesfalls auf sich beruhen lassen könne und dass es an der Zeit sei zu handeln. Viele der anwesenden Kommunalvertreter gaben an, dass die Situation die Haushalte derzeit überfordere. Es wurde darauf verwiesen, dass die Kommunen verpflichtet seien, die ihnen zugewiesenen Menschen unterzubringen (§1 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz), die pauschalen Zuweisungen des Landes aber gerade einmal ein Drittel der Kosten deckten. Die anwesenden Flüchtlingsorganisationen bemängelten, dass viele Kommunen die hilfesuchenden Menschen menschenunwürdig und inadäquat unterbrächten und wiesen sehr zurecht darauf hin, dass es laut Bundesverfassungsgericht mit der Verfassung unvereinbar sei, Menschen aus migrationspoltischen Erwägungen in derart unwürdiger Weise unterzubringen.

Die gängige Praxis einiger Kommunen, Flüchtlinge mit schlechter Versorgung abzuschrecken, muss ein Ende haben. Das unsägliche Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Flüchtlinge „Leistungsempfängern nach den SGB II und XII“ gleichstellt werden. Menschenwürde ist kein „Deutschenrecht“, sie steht explizit jedem Menschen unterschiedslos zu. Auch einige der Kommunalvertreter sehen in der Abschaffung dieses Sondergesetzes einen Weg, die Situation für Flüchtlinge zu verbessern und gleichzeitig die kommunalen Haushalte zu entlasten.

In unserem Antrag führen wir noch einen weiteren konkreten Vorschlag zur Güte an: Es hat sich in vielen Städten, die Flüchtlingen eine humane und dezentrale Unterbringung in Wohnungen ermöglichen, gezeigt, dass diese Methode kostengünstiger ist. Selbst die Großstadt Köln, die unter einem eklatanten Mangel günstiger Sozialwohnungen leidet, bescheinigt dass die Unterbringung von Flüchtlingen in privatem Wohnraum preiswerter sei als die in Wohnheimen. Die Stadt betreibt ein Auszugsmanagement und will dieses sogar noch erweitern.[1] Es ist also im Vergleich schwer begreiflich, warum die Stadt Duisburg trotz ihrer Leerstände Zeltstädte baut. Weitere Beispiele für gelungene Unterbringungskonzepte findet man in Leverkusen, Wuppertal und Lünen. In Lünen hat eine lokale Flüchtlingsinitiative so viel Bewegung gebracht, dass sich der Stadtrat in diesem Frühjahr auf ein neues Unterbringungskonzept mit dem Schwerpunkt auf privater Unterbringung geeinigt hat. Auch andere Städte, z.B. Ratingen, denken verstärkt über Alternativen zur Lagerunterbringung nach und auch der Hessische Rechnungshof stellt in seinem Kommunalbericht 2013 fest, dass die Unterbringung zumindest von Familien in Privatwohnungen günstiger sei als die in Gemeinschaftsunterkünften.

Trotz alledem erreichen uns aus NRW nach wie vor reihenweise Negativmeldungen und das nicht erst seit gestern. Die Serie einschlägiger und schockierender Presseberichte über die schlechte Vorbereitung auf die steigenden Zugangszahlen und gruseligen sowie beschämenden Zustände reißen nicht ab. All dies ist um so beschämender, als es einem reichen Land wie Deutschland doch möglich sein müsste, die zur Zeit ca. 1.200 Flüchtlinge pro 1 Million Einwohner aufzunehmen. Durch die Aufnahmeprogramme des Bundes und des Landes haben es nach neuesten Informationen mittlerweile gerade einmal 1.897 Syrer und Syrerinnen geschafft, nach NRW einzureisen. Das ist weniger als ein Tropfen auf einem heißen Stein. Dennoch erklärte Innenminister Jäger auf der Frühjahrs-Konferenz  Innenminister, dass Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten den größten Beitrag bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen leiste. Proportional nimmt aber etwa Schweden weitaus mehr Flüchtlinge auf – ganz zu schweigen davon, dass die Türkei derzeit mehr als 760.000 und der Libanon mehr als eine Million Flüchtlinge beherbergen.

Die Landesregierung liefert keinerlei Konzepte, wie mit den steigenden Flüchtlingszahlen umzugehen ist und wie man in Zukunft für klare Vorgaben und Standards sorgen könnte, damit Flüchtlinge in NRW menschenwürdig untergebracht und versorgt werden. Stattdessen wird geschwiegen, weggeschaut, Verantwortung hin- und hergeschoben. Als letztes Jahr im Plenum unser Antrag gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes debattiert wurde – letzterer sah Anreize für Kommunen vor, Landesaufnahmeeinrichtungen zu schaffen -, standen die Abgeordneten unter dem Schock der Bootstragödie vom 3. Oktober 2013 vor Lampedusa, wo ca. 390 Menschen ertrunken waren. Die Idee mit den Anreizen war an sich schön, aber natürlich können nicht alle Städte Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen. Alle Redner und Rednerinnen bekräftigten, dass es kein Weiter-so in der Flüchtlingspolitik geben dürfe, alle versprachen Reformen auch in NRW für das nächste Jahr: 2014! Als Ergebnis der Betroffenheit legt die Landesregierung uns aber nun einen Vorschlag zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor, der keinerlei wirklich eigene Änderungen vorsieht, keine echte Initiativen, sondern lediglich Anpassungen, wie sie durch die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowieso notwendig geworden sind. Sich immer darauf zu berufen, dass man aufgrund des Konnexitätsprinzips und der Selbstveraltung der Kommunen gar nichts machen kann, ist armselig. In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern hat man Alternativen entwickelt. Diese Beispiele führen wir in unserem Antrag ab S. 2 an.

Nun ist es wieder einmal an uns, die Unterbringungssituation im Land NRW in den parlamentarischen Diskurs einzubringen. Wir fordern das Land auf, eine Bestandsaufnahme der Situation in NRW durchzuführen, eine Kostenrechnung in Auftrag zu geben, die feststellt, inwieweit die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Kommunen und das Land finanziell entlasten würde. Des Weiteren wollen wir, dass die Landesregierung einen Ermutigungserlass herausgibt, der die Kommunen anregt, vermehrt in Privatwohnungen unterzubringen. Denn dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften wirtschaftliche Vorteile bringen kann, wissen nicht nur bereits einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen, auch die Prüfung „Asyl“ im hessischen Kommunalbericht 2013 des dortigen Landesrechnungshof kommt zu diesem Ergebnis. Wir werden dazu noch im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen Ideen einbringen.

Die Landesregierung muss jetzt handeln! Zeltstädte mögen notwendig sein, wenn im türkisch-syrischen Grenzgebiet zehntausende Flüchtlinge versorgt werden müssen. Aber eine Zeltstadt für 150 Menschen in Duisburg zu bauen, weil es angeblich keine Alternativen gibt, ist ein Skandal!

Am 15.08.14 hat der WDR einen Sprecher des MIK mit folgenden Worten zur Unterbringungssituation in den Kommunen zitiert: „Es muss natürlich angemessen und menschenwürdig sein.Solche warmen Worte haben wir hier im Landtag nun schon lange genug vernommen, es wird Zeit für Taten. Deshalb erinnern wir auch noch einmal an unseren Antrag und fordern die Parlamentarier auf, ihrem Gewissen zu folgen und unserem Antrag zuzustimmen, oder zumindest tragbare und die Not der Flüchtlinge lindernde Gegenvorschläge zu machen.

[1] Mitteilung_Ausschuss

 

 

 

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