3. Nachtragshaushalt 2015 – Warum erst jetzt?

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Es wäre zu müßig, wiederholt darauf hinzuweisen, dass sämtliche Flüchtlingsorganisationen und auch die Piratenfraktion seit deutlich mehr als einem Jahr auf starkes Anwachsen der Flüchtlingszugänge in Europa und auch in Deutschland hingewiesen haben. Aber sicher seit Mitte 2015 war klar, dass die Maßnahmen und Ausgabenprognosen der Landesregierung um Hunderte Millionen EUR hinter den sich abzeichnenden Erfordernissen zurück bleiben. Seit Mitte August fordert die Piratenfraktion den 3. Nachtragshaushalt.

Dietmar Schulz, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion zum jetzt vorgelegten 3. Nachtragshaushalt:

Warum legt die Landesregierung den 3. Nachtragshaushalt für Flüchtlinge erst Ende September 2015 vor? Die Zahlen waren Mitte August klar; die hieraus resultierenden Anforderungen auch, nämlich hochgerechnet am Prognose-Volumen 800T Flüchtlinge. Der 3. Nachtragshaushalt hätte Anfang September im letzten Plenum vorgelegt werden können und müssen, falls die Landesregierung ihre Hausaufgaben rechtzeitig gemacht hätte. Stattdessen gab es viele Worte der Absichtserklärungen, um diese Untätigkeit zuzuschütten. Wollte oder konnte die Landesregierung nicht? Weiterlesen »

Flüchtlingspoltische Wende durch humane, praktische und nachhaltige Konzepte sicherstellen

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Die Piratenfraktion in NRW schlägt dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags insgesamt sechs Haushaltsänderungsanträge im Bereich der Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge vor. Neu einrichten möchten wir ein dezentrales Beschwerdemanagement in den Landeseinrichtungen, angelehnt an den sächsischen Heim-TÜV, und wir wollen die Willkommenskultur rund um die Landesaufnahmen fördern. Dafür veranschlagen wir eine Summe von 2.930.000 Millionen Euro. Aufgrund der jahrelangen Vernachlässigung der Landeseinrichtungen für Asylbewerber durch die Landesregierung ist die Einrichtung eines transparenten, unabhängigen und dezentralen Beschwerde- und Qualitätsmanagements nach dem Modell des sächsischen „Heim-TÜV“ unerlässlich. Die letzten Monate haben außerdem gezeigt, dass es bitter nötig ist, Kontakte zwischen Einwohnern der Städte rund um die Landeseinrichtungen und den Schutzsuchenden in den Einrichtungen im Sinne einer Willkommenskultur zu fördern, um auf allen Seiten etwaige Ängste abzubauen.

Wir brauchen eine flüchtlingspolitische Wende in NRW. Dafür soll auch unser Antrag „Förderung der dezentralen Unterbringung in Wohnungen“ sorgen. 40 Millionen Euro stehen den Kommunen für die Errichtung eines kommunalen Auszugsmanagements zur Verfügung. Die Kommunen erhalten z. B. Gelder für Personalstellen, die Flüchtlinge dabei unterstützen, geeignete Wohnungen zu finden. Viele Städte in NRW machen es bereits vor und bescheinigen der dezentralen Unterbringung im Wohnumfeld, viel humaner und sogar kostengünstiger zu sein. Die zusätzlichen Gelder für die Flüchtlingsaufnahme, die den Kommunen auf dem Flüchtlingsgipfel in Aussicht gestellt wurden, sollen in humane, praktische und vor allem nachhaltige Konzepte fließen. Die Umsetzung dieses Antrags würde garantieren, dass das Geld bei denen ankommt, für die es vorgesehen ist. Bilder von überfüllten Einrichtungen und Problemen rund um die Einrichtungen können so vermieden werden und setzen sich nicht in den Köpfen der Anwohner fest.

Ein weiteres Problem in NRW ist die mangelnde Betreuung, Versorgung und Beratung der Flüchtlinge in ihren medizinischen, sozialen, rechtlichen und psychologischen Belangen. NRW fördert zwar seit vielen Jahren Personalstellen in diesen Bereichen, aber eine Anpassung an die stetig steigende Zahl Hilfesuchender wurde verpasst. Die Stellen in diesem Bereich müssen nun verdoppelt werden, da auch immer mehr Bürgerkriegsflüchtlinge Hilfe und Schutz in Deutschland suchen. NRW hatte noch 2012 die soziale Beratung mit 146,60 Euro pro Flüchtling gefördert. 2013 waren es noch 109 Euro und 2014 dann lediglich noch 75 Euro pro Flüchtling. Viele Probleme in den Einrichtungen für Flüchtlinge  wären durch eine nominale Anpassung der sozialen Betreuung und Beratung an die steigenden Zahlen vermeidbar gewesen.

Ähnlich verhält es sich mit der Förderung der Flüchtlingsarbeit des Flüchtlingsrates in NRW. Seit dem Haushaltsjahr 2011 wurde dieser Titel nicht erhöht, deshalb sollte der Haushaltstitel um 70.000 Euro gesteigert werden. Der Flüchtlingsrat ist das Sprachrohr der Flüchtlinge in NRW. Seit zwei Jahren nimmt der Flüchtlingsrat aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen aber immer mehr Aufgaben wahr: In vielen Anhörungen im Landtag, auf Veranstaltungen, bei Runden Tischen usw. garantiert der Flüchtlingsrat, dass die Perspektive der Flüchtlinge Berücksichtigung erhält. Die Aufarbeitung der Vernachlässigungen und Misshandlungen in den Landesaufnahmen wird der Flüchtlingsrat zudem begleiten. Wegen der schrecklichen Vorfälle hat sich die Arbeitsbelastung für die Flüchtlingsarbeit also noch einmal massiv erhöht, weswegen es unabdingbar ist, weitere Personalstellen zu fördern.

Die Piratenfraktion setzt sich für die medizinische Betreuung von allen Menschen in Deutschland ein. Deshalb schlagen wir einen Haushaltstitel „Modellkommune für die anonyme Krankenkarte“ vor. Kommunen können aus diesem Haushaltstitel Gelder erhalten, wenn sie durch eine anonyme Krankenkarte – analog dem niedersächsischen Konzept – die medizinische Versorgung für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus sicherstellen.

Mit diesen Vorschlägen möchten wir unseren Beitrag liefern, die Flüchtlingsunterbringung zu verbessern und der Perspektive der Flüchtlinge endlich mehr Raum in der Flüchtlingspolitik geben.

Unsere Haushaltsanträge findet man hier: Haushaltsanträge im Bereich Flüchtlinge

Finanzministerium NRW vergrault Portigon-Vorstand Voigtländer

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Zum überraschenden Abgang von Dietrich Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Portigon AG erklärt Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

Die Tatsache dass Voigtländer bei der Portigon AG das Handtuch wirft und dies offenbar auf sachlichen Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzministerium fußt, zeugt einmal mehr von fehlender Weitsicht auf Seiten des Hüters der NRW-Finanzen. Diskontinuität ist gerade in der jetzigen Lage von Portigon, EAA und PFS (Portigon Financial Services) für den Markt, auf dem in den nächsten 2 Jahren die notwendigen Veräußerungsinteressen des Landes ausgetragen werden müssen, absolut kontraindikativ.  Weiterlesen »

Kein Gemauschel mit Landeseigentum!

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Gestern haben wir im Plenum auf eine dritte Lesung zum „Gesetz zur Neuordnung im Bereich der Schul- und Studienfonds“ bestanden. Wir wollten den Antrag gerne zurück in den Ausschuss überweisen und dort erneut beraten (was leider abgelehnt wurde!) und das Gesetz dann im Januar neu beschließen.

Worum geht es?

Die Landesregierung will ein Gesetz verabschieden, dass es ihr ermöglicht die Schul- und Studienfonds „Bergischer Schulfonds“, „Gymnasialfonds Münstereifel“, „Münster’scher Studienfonds“ und „Beckum-Ahlen’scher Klosterfonds“ aufzulösen und die bisher geltende Zweckbindung damit aufzuheben. Bisher wird aus diesen Fonds die Arbeit der Universität Münster (in ausgewählten Fachbereichen) und von mehreren katholischen Gymnasien gefördert.

War das ein Problem?

Bis zum vergangenen Montag war das kein Problem. Durch die Konstellation war unklar wer wirklich Eigentümer der Fonds war. Es war sehr unwahrscheinlich, dass es sich dabei nicht auch um Kirchengeld handeln würde. In der Anhörung (fünf Experten) wurde jedoch auf Nachfrage der Piraten von allen anwesenden Juristen klar herausgestellt, dass es sich bei dem Vermögen um Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen handelt. Weiterlesen »