Veröffentlicht am von in Frank Herrmann, Open Government/-Data, Persönliche Blogposts.

Es war die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur. Nachdem Anfang März endgültig klar war, das es von rot/grün kein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mehr geben wird, hat die Piratenfraktion noch ein Mini-Gesetz vorgelegt, mit dem drei Änderungen am bestehenden Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG NRW, umgesetzt werden sollten. Das Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz) wurde am Freitag, 7. April 2017, in 2. Lesung von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP im Landtag abgelehnt.

Hier meine Rede zum Gesetz und am Schluss ein Kommentar:

Wir wollen die Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen stärken und dafür haben wir dieses Gesetz eingebracht.

Denn weder rot noch grün stehen in diesem Land für Transparenz. Beide Fraktionen haben es in den letzten 5 Jahren nicht geschafft, ein Transparenzgesetz in den Landtag einzubringen. Auch wenn die Abgeordneten der SPD und der Grünen regelmäßig anderes behaupten: Transparenz per Gesetz hat es mit ihnen nicht gegeben.

Vielfältig sind die Ausreden, mit denen Anträge und Gesetzentwürfe von uns Piraten
 zu mehr Transparenz,
 zu mehr Offenheit,
 zu OpenData und
 zu offenen Standards abgelehnt wurden.
Aktuell heißt es eben, das sei alles zu kurzfristig...

Was es bei rot-grün gegeben hat, waren nur freiwillige und unverbindliche Angebote. Ich habe hier noch den Bericht zum Fortschritt von Open Data in der Landesverwaltung. Er ist ungefähr ein Jahr alt. Da ist ganz toll erzählt, was man so alles vorhat: Unter anderem steht darin, dass das Transparenzgesetz noch im ersten Halbjahr im Innenministerium beraten wird und in der Ressortabstimmung ist.

Na das ist ja dann leider auf der Strecke geblieben.

Und das OpenNRW-Projekt, nur befristet bis nach der Wahl.
Und Transparenz immer nur dann, wenn sie der Mehrheit gefällt. Wenn man die eigene Arbeit gut darstellen möchte. Oder wenn man durch vermeintliche Transparenz von den eigentlichen Problemen ablenken möchte. Wie sonst ist es zu erklären, dass sich Kollege Stotko heute Mittag hier hinstellt und die Veröffentlichung der Zeugenaussagen im PUA „Anis Amri“ noch vor der Beweiswürdigung und dem Schlussbericht des PUA ankündigt, uns aber die sowieso jährlich zu erhebenden Zahlen von Straftaten in Verbindung mit der Videoüberwachung in der Düsseldorfer Altstadt vorenthalten werden, und zwar mit dem Hinweis, dass die Bekanntgabe der Zahlen der für 2018 vorgesehenen Evaluierung vorgreifen würde. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Das ist nicht die Art von Transparenz, die wir Piraten wollen.
 Wir wollen Transparenz per Gesetz.

Verbindlich für alle Stellen und Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben ausführen.

Wir wollen ein einklagbares Recht für die Öffentlichkeit, Zugang zu
Informationen, Akten und Daten der öffentlichen Hand zu erhalten.
Auch der viel gefeierte OpenGovernment-Pakt des Innenministers mit den Kommunen ist nicht viel mehr als eine Absichtserklärung auf freiwilliger Basis.

Da hat man einen Kongress veranstaltet, da hat man Experten zu nicht-öffentlichen Diskussionsrunden ins Ministerium eingeladen.

Und, Herr Minister Jäger, gibt es denn im OpenData-Portal des Landes bis heute auch nur einen einzigen Datensatz, der von allen NRW-Kommunen eingestellt wurde?

Können Sie mir da einen nennen? Nein, denn da ist keiner.

Das spricht ja dann auch Bände über die Qualität des OpenGovernment-Paktes.
Und weil uns all das nicht reicht, wollen wir ein Recht auf OpenData per Gesetz.
Wir wollen, dass es ein verbindliches, notfalls einklagbares Recht auf Opendata gibt, auf die Bereitstellung von vorhandenen, digitalen Daten der öffentlichen Hand im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.

Nach den Bemerkungen der Vorredner ist mit einer Zustimmung heute nicht zu rechnen. Dann bleibt mir nur die Feststellung, das wohl in Zukunft weitere Anläufe nötig sind und ganz offensichtlich für Transparenz und Informationsfreiheit die Piraten im Landtag NRW gebraucht werden!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Das ein Gesetzentwurf der Opposition im Landtag abgelehnt wird, das ist nichts besonderes, das ist die Regel. Und die „kurze“ zur Verfügung stehende Zeit von 4 Wochen für die Beratung der drei kleinen Änderungen ist natürlich ein dankbarer und von allen gerne genommener Grund für die Ablehnung. Bemerkenswert fand ich jedoch die Argumentation vor allem der SPD zur Ablehnung der Weitgehendsten der drei vorgeschlagenen Änderungen:

In § 4 Absatz 1 Satz 1 werden hinter dem Wort „natürliche“ die Worte „oder juristische“ ergänzt.

Hierdurch würden dann neben Personen auch Firmen, aber auch Freiberufler wie z.B. Journalisten, antragsberechtigt. Sowohl von der SPD, wie auch von den Grünen, wurde hier jedoch immer wieder das Recht des Bürgers auf Informationszugang betont. Und auch Firmen könnten Informationen erhalten, denn es könne ja jederzeit ein Mitarbeiter eine IFG-Abfrage stellen, hieß es von der SPD. Mit dieser Einstellung zur Informationsfreiheit ist dann auch klar, warum wir in Nordrhein-Westfalen vermutlich noch lange darauf warten müssen, das Behörden freiwillig und ohne Aufforderung öffentliche Daten auch öffentlich zur freien Verfügung stellen.

Die zweite vorgeschlagene Änderung verstehen wir als bloße Klarstellung zur vorhandenen Praxis:

In § 5 Absatz 1 Satz 5 wird hinter dem Wort „Informationszugangs“ eingefügt: „, insbesondere der Informationszugang zu Daten oder Informationen in elektronischer und maschinenlesbarer Form“

Zwar darf der Anfragende schon heute die Art des Informationszuganges selbst wählen, z.B. eine Tabelle über Müllgebühren eben als elektronische Tabelle und nicht ausgedruckt auf Papier, allerdings kommt es doch immer wieder vor, das eine Behörde eine Tabelle in ein pdf-Format umwandelt und dieses dann elektronisch verschickt. Hier wollten wir mit unserer Ergänzung dafür sorgen, das auch die Original-Tabelle mit den Gebühren abgefragt werden kann, OpenData eben.

Insbesondere dieser Text führte jedoch zu Irritationen bei den Kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere beim Städte- und Gemeindebund. In ihrer Stellungnahme befürchteten sie einen „beträchtlichen Zusatzaufwand“, „Kosten für neue technische Anwendungen und die Schulung und Fortbildung der Mitarbeiterschaft“ usw. usf.! Leider haben die Spitzenverbände übersehen, das sich das IFG immer nur auf vorhandene Daten bezieht und es somit auch nicht zu einem Zusatzaufwand käme, wenn die Information in einem vorhandenen OpenData-Format verschickt würde. Auch die anderen Fraktionen schauen natürlich gerne über dieses Grundprinzip des IFG hinweg und stützen sich bei ihrer Ablehnung des Gesetzentwurfs gerne auf die genannte Stellungnahme.

Die dritte Änderung sollte eine heute schon für mündliche Anfragen bestehende Wahlmöglichkeit auch für elektronische, also per E-Mail, gestellt Anfragen ermöglichen. Konkret erlaubt das Gesetz den Anfragenden im Falle der Ablehnung oder Teil-Ablehnung einer mündlich gestellten IFG-Anfrage durch die Behörde einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu fordern, dafür müssen sie dann Name und Adresse angeben, oder sie geben sich mit der mündlichen Ablehnung zufrieden. Da Behörden ansonsten immer schriftlich, also per Brief, ihre Bescheide verschicken müssen, wäre die Einführung der Wahlmöglichkeit auch bei Anfragen per E-mail eher als arbeitserleichternd zu werten. Der Vorschlag lautete wie folgt:

In § 5 Absatz 2 Satz 3 2. Halbsatz werden hinter den Worten „bei mündlicher“ die Worte „oder elektronischer“ eingefügt.

Natürlich verfahren die meisten Kommunen bereits so, weil es praktischer ist. Deshalb wäre es auch gut gewesen, das gesetzlich zu regeln. Aber es sollte nicht sein.

Zusammenfassend ist zu sagen, das wir selbst insbesondere durch die „Kürze“ des Beratungsverfahrens jetzt zum Ende der Sitzungszeit natürlich den simpelsten Ablehnungsgrund für die anderen Fraktionen geliefert haben. Andererseits haben die regierungstragenden Fraktionen schon mehr als einmal gezeigt, das Gesetze auch in weniger als vier Wochen, sogar in nur drei Tagen, durchs Plenum gebracht werden können, wenn man es will und wenn man die Mehrheit hat.

Betroffen macht mich jedoch, das in den Redebeiträgen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und auch von Minister Jäger das Recht auf Informationszugang immer wieder quasi als „Individualrecht“ des Bürgers bezeichnet wurde! Damit sind wir dann offensichtlich von einer allgemeinen Transparenz der Behörden gegenüber allen Menschen noch meilenweit entfernt. Und das fehlende Verständnis für OpenData im Plenum war ebenfalls erschreckend.

Nach Ablehnung des Gesetzes bleibt es weiterhin an einzelnen Kommunen wie Moers und Bonn, sowie Initiativen wie Offene Kommunen.NRW und Mehr Demokratie hängen, den Nutzen von Informationsfreiheit und opendata zu demonstrieren. Transparenz ist in Nordrhein-Westfalen ein sehr zäher Prozess, und wir bleiben dran;)

 

Gesetzentwurf der Piratenfraktion: Drucksache 16/14379

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschuss: Drucksache 16/14692

Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände: Stellungnahme 16/4666

(Beitrag zuerst erschienen am 8. April hier: https://www.frank-herrmann.eu/kein-opendata-gesetz-in-nrw/)

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