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Unser Antrag im September-Plenum:

Donnerstag, 01. Oktober 2015, TOP 6, ca. 13.35 Uhr

Unterschiedliche Bearbeitungszeiten dürfen nicht zu Ungleichbehandlung führen – Betreuungsgeldanträge bewilligen
Drucksache 16/9785

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass es eine Gleichbehandlung aller Antragstellenden von Betreuungsgeldanträgen gibt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Betreuungsgeld zu kippen, wurden bislang eingereichten aber noch nicht beschiedenen Anträgen die Grundlage entzogen. Die abrupte Einstellung der Bewilligungen ohne Übergangsregelung hat in der Praxis zu einer Ungleichbehandlung von Antragstellenden geführt. Laut Familienministerin Schäfer sind fast 10.000 Familien betroffen.


Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„So schlecht das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme auch immer war und ist, junge Familien sind trotzdem oft auf jeden Cent angewiesen. Sie haben das Betreuungsgeld fest eingeplant. Jetzt dürfen die betroffenen Familien nicht aufgrund von Umständen benachteiligt werden, die sie nicht zu vertreten haben. Aber sie sind schlechter gestellt, weil ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet wurde. Die Betreuungsgeldanträge müssen bewilligt werden.“

2015-10-01_Daniel_Duengel_Betreuungsgeldanträge bewilligen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Daniel Düngel:

Daniel Düngel(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerin Kampmann – sie nimmt noch Glückwünsche vom Geburtstagskind entgegen und hört gar nicht zu –,

(Hans Christian Markert [GRÜNE] gratuliert Ministerin Christina Kampmann.)

ich  wollte  die  Gelegenheit  nutzen,  Sie  zu  Ihrem  neuen  Amt  zu  beglückwünschen  und  uns aus  unserer  gemeinschaftlichen  Sicht  eine  gute  Zusammenarbeit  zu  wünschen.  Ich  hoffe,  dass  wir  an  viele  Dinge  anknüpfen  können.  Gleich  werden  Sie  ja  Ihre  erste  Rede  hier  im Hohen Hause halten. Ich komme nun zu unserem Antrag. Das Betreuungsgeld war zu keiner Zeit ein auch nur irgendwie  geeignetes  familienpolitisches  Instrument.  Wir  Piraten begrüßen  daher  die  Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015. Jetzt werden Sie sich fragen, warum ich hier mit einem Antrag stehe, der etwas mit dem Betreuungsgeld zu tun hat. Ich will versuchen, Ihnen das zu erklären.

Wir haben durch das Urteil vom 21. Juli 2015 die Situation, dass ab diesem Zeitpunkt keinerlei Betreuungsgeldanträge in den Kommunen mehr bewilligt werden konnten. Es konnten auch die Anträge nicht bewilligt  werden,  die  vor  dem  21.  Juli  2015  dort  eingegangen  waren  und  vielleicht  sogar schon  in  der  laufen den  Bearbeitung  waren,  also  die  Anträge,  bei  denen  Familien  fest  mit  gesetzlich  zugesichertem  Geld  gerechnet  haben.  Die Kommunen  können  diese  Anträge nicht mehr weiter bearbeiten bzw. sie nicht mehr positiv bescheiden. Nach  Auskunft  des  Ministeriums  sind  allein  hier  in  Nordrhein-Westfalen  knapp  10.000  Anträge liegen geblieben. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Familien helfen müssen. Die Familien haben, wie ich gerade schon sagte, mit diesem Geld gerechnet. Wir fordern in un-serem Antrag die Landesregierung auf, eine Übergangslösung  zu schaffen, die diesen Familien diese Lücke in irgendeiner Form ausgleicht.

In unserem Antrag stehen bewusst keine Zahlen. Wir geben auch keinen Zeitraum vor, sagen also nicht, dieses Geld solle noch für soundso viele Monate bewilligt werden. Das ist ein  Prozess,  den  wir  an  das  Ministerium  weiterleiten  und  bei  der  Landesregierung  ansiedeln wollen. Dort soll geprüft werden, ob eine Übergangslösung von sechs oder zwölf Monaten, wie  viel  auch  immer,  ausreicht. Wir  möchten  den  Familien  aber  zeigen,  dass  wir  als  Land Nordrhein-Westfalen da sind und ihnen helfen wollen. Wir begrüßen natürlich ebenfalls, dass der rot-grüne Antrag, der heute zunächst auf der Tagesordnung stand und den wir fast auch beraten hätten, mittlerweile erledigt ist.

Wir begrüßen die Entscheidung, dass die aus dem Betreuungsgeld frei werdenden Mittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wir werden natürlich überwachen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei dem Ausbau und der Finanzierung der Kitas und bei dem Ausbau der frühkindlichen Bildung zum Beispiel im Bereich der Flüchtlinge. Ich komme noch einmal zurück zu unserem Antrag. Damit schließe ich auch. Ich will ganz  klar darstellen: Es geht hier um den Ausgleich einer ungerechten Behandlung von Familien. Jemand, der in Dortmund einen Antrag gestellt hat, hat ihn vielleicht noch bewilligt bekommen, während jemand, der schon eine Woche früher in Bochum oder Oberhausen den entsprechenden Antrag gestellt hat, diesen Antrag nicht mehr bewilligt bekommen hat. Das ist eine Ungerechtigkeit. Meines Erachtens wäre es eine gerechte Lösung, hier den Stichtag 21. Juli 2015 anzuwenden, um den Familien, die vorher noch den Antrag gestellt haben, zu helfen. Ich  bitte  daher  freundlich  um Zustimmung  zu  unserem  Antrag.  Im  Übrigen  freue  ich  mich darüber, dass wir uns dazu entscheiden konnten, den Antrag in direkter Abstimmung abzuwickeln;  denn  es  bringt  nichts,  wenn  wir  im  Landtag  im  Verfahren  noch  monatelang  über diese Thematik diskutieren. Schließlich muss den Familien jetzt geholfen werden. Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Ein Kommentar an “Betreuungsgeldanträge bewilligen”

  • Silke Meemken

    Mein Antrag wurde nicht bewilligt.
    Ich hätte das Betreuungsgeld ab gestern beziehen müssen.
    In Delmenhorst

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