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Unser Antrag im September-Plenum:

Mittwoch, 30. September 2015, TOP 6, ca. 14.20 Uhr

Schutzsuchende ans Netz – freien und offenen Internetzugang in den Erstaufnahme- und zentralen Unterbringungseinrichtungen bereitstellen
Drucksache 16/9784

In den Unterbringungseinrichtungen muss es einen freien und offenen Internetzugang geben. Die Freifunkinitiativen in NRW sollen dabei mit einbezogen werden. Geflüchteten muss eine barrierefreie und zeitlich unbegrenzte Nutzung des Internets ermöglicht werden. Das Internet stellt für die Schutzsuchenden oftmals die einzige Mög lichkeit zur Kommunikation mit Freunden und Familie dar. Der Zugang fördert die gesellschaftliche Teilhabe der Geflüchteten ab dem Tag ihrer Ankunft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration.


Lukas Lamla, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW:

„Wir müssen Geflüchtete ans Netz bringen. Unterkünfte für Geflüchtete brauchen einen Internetzugang. Zur Unterstützung müssen unbedingt die Freifunkinitiativen in NRW mit einbezogen werden.

Mit einem Internetzugang können die Menschen nicht nur Kontakt in die Heimat halten, sondern auch zu Freunden und Verwandten, die auf der ganzen Welt verstreut sind. Außerdem hilft das Internet beim Erlernen der deutschen Sprache. Der Zugang ist ein wichtiger Beitrag zur Integration.“

2015-09-30_Lukas Lamla_Internet für Flüchtlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Wortprotokoll der Rede von Lukas Lamla:

Lukas Lamla (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe  Zuschauer  am  Stream!  Die  Versorgung  von  Geflüchteten  ist  eine  der  Herausforderungen,  der  wir  uns  hier  in  Europa  stellen  müssen.  Tag  für  Tag  arbe iten  viele  Tausende Menschen – darunter  viele  Ehrenamtliche – dafür,  den  Schutzsuchenden  eine  menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Trotz  vieler  Probleme  und  Sprachbarrieren  halten  die  Menschen  bei  uns  im  Land  zusammen und arbeiten daran, unsere Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Dafür haben sie unsere volle Anerkennung und Unterstützung verdient.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch  in  den  sozialen  Netzwerken  organisieren  sich  die  Menschen.  Sie  gründen  Gruppen, sammeln  Kleider,  sammeln  Sachspenden,  organisieren  Hilfsangebote  und  Sprachkurse.  Ohne das Netz wäre diese schnelle Hilfe oftmals nicht möglich. Das  digitale  Zeitalter  hat  aber  nicht  nur  bei  uns  vieles  verändert. Weltweit  gehören  Smartphones – und damit der Zugang zum Internet – zum Mittelpunkte des Alltags. So verwundert es nicht, dass die Vertriebenen heute meist nur ein Smartphone bei sich tragen, auf dem jedoch ihre wertvollsten Schätze zu finden sind: Familienfotos, Bilder aus der Heimat, abfotografierte Zeugnisse von Schulen und Universitäten, Geburtsurkunden und nicht zuletzt Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Verwandten, Freunden und Begleitern. Dokumente  aus  Papier  haben  in  der  Regel  die  Reise  über  das  Meer  in  einem  Boot  nicht überstanden – im Gegensatz  zu  einem  kleinen,  mehrfach  in  Folie  eingepackten  Handy. Meist sind die Inhalte auf den Smartphones der einzige verbliebene Nachweis der Identität der Menschen. Das ist – neben ihrem Leben und ihren Familien  – das Kostbarste, was sie noch besitzen.

So verwundert es nicht, dass die Flüchtlingshilfe in der heutigen Zeit auch einen Fokus auf die  digitale  Teilhabe  richten  muss.  Geflüchtete  suchen  nach  ihrer  Ankunft  häufig  Zugang zum  Internet.  Man  will  der  Familie  in  der Heimat  sagen,  dass  man  angekommen  ist  und dass  es  einem  gut  geht.  Man  will auch  schauen,  wo  sich  andere  Familienmitglieder  befinden, die auf der Flucht getrennt worden sind, und ob sie überhaupt noch leben. Jeder, der einmal erlebt hat, welche Erleichterung in den Augen der Menschen zu sehen ist, wenn ihr Smartphone anzeigt, dass eine Verbindung zum Internet besteht, wird wissen, wie wichtig ein barrierefreier Zugang zum Internet für diese Menschen ist. Wer dann auch noch sieht, wie ganze Familien den Zugang zum Internet nutzen, um aus eigenem Antrieb heraus die deutsche Sprache zu nutzen, dem wird klar, wie groß der Integrationswille ist. Es werden Onlinesprachkurse gemacht  sowie  TV-Programme  und  Videos  in  einfacher  Sprache  geschaut. Schon die Kleinsten dort versuchen, nachzuplappern, was sie dort gerade hören

Doch Internetzugänge in Unterbringungen für Geflüchtete sind heute eher die Ausnahme als die Regel. Meist sind es private Personen, die diesen Bedarf erkannt haben und sich darum bemühen,  Abhilfe  zu  schaffen.  Allen  voran  sind hier  die  Freifunker  und  Freifunkerinnen  zu nennen, die aktuell viel Zeit investieren,

(Beifall von den PIRATEN)

Bewohner in der Nähe von Unterbringungseinrichtungen zu überzeugen, einen Teil ihrer Internetkapazität  für  Geflüchtete  freizugeben – trotz  Störerhaftung  und  anderer  Monsterkonstrukte in der Gesetzeswelt. Mit viel Aufwand wird dieses WLAN dann teils über weite Strecken  in  die  Unterkünfte  gebracht.  Das  gelingt  aber  nicht  immer.  Auch  die  Freifunker  und Freifunkerinnen sowie die Freifunkvereine stoßen an ihre Belastungsgrenzen. Diese Situation könne n wir heute mit einer einfachen politischen Entscheidung verbessern, wenn  wir  alle  der  Meinung  sind,  dass  ein  Internetzugang  neben  Strom  und  Wasser  zur  Grundausstattung einer Geflüchtetenunterkunft gehören soll. Dann würden wir einen großen Beitrag zur Verbesserung der aktuellen Situation leisten. Ich  würde  mich  daher  freuen,  wenn  Sie  unserem  Antrag  zustimmen  würden.  Vermutlich werden  Sie  das  aber  nicht  tun,  da  just  heute von  Rot-Grün  ein  eigener  Entschließungsantrag  veröffentlicht  wurde.  Ich  wundere mich  schon,  dass  in  diesem ausgerechnet  die Telekom so massiv in den Vordergrund geschoben wird. Nur am Rande: Ausgerechnet die Telekom ist es, die mit Abmahnanwälten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegen Freifunkinitiativen vorgeht. Auch sehr bedaue rlich ist, dass nach dem rot-grünen Antrag ausschließlich Regelunterbringungseinrichtungen mit Hotspots ausgestattet werden sollen. Zum einen ist das besonders traurig,  weil  neben  den  ca.  20  Regelunterbringungseinrichtungen  noch  über  100  weitere Notunterkünfte  und  Zeltstädte  in  NRW  existieren.  Diese  sollen  anscheinend  nicht  mitberücksichtigt werden.

Der Begriff „Hotspot“ ist zudem vermutlich aus der Feder der Telekom-Marketingabteilung gekommen. Was Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, wahrscheinlich meinen, sind Access Points. Da gibt es einen deutlichen Unterschied vor allem auf der technischen Ebene; denn ein Hotspot lässt keine Konnektivität zwischen den Clients zu. Das ist also genau das Gegenteil der Ziele der Freifunkinitiativen. Wir werden daher die Forderungen des rot-grünen Antrages in Einzelabstimmungen behandeln  und uns  bei  den Forderungen  1  und  2 enthalten,  da  wir  zwar  die  grobe  Richtung  begrüßen, diesen Antrag aber so nicht mittragen werden.

Dem Punkt 3 stimmen wir zu, da die Freifunkinitiativen eine wichtige Schlüsselposition innehaben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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