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I. Sachverhalt

Der Braunkohleabbau verursacht massive Umweltbelastungen und einen enorm hohen Flächenverbrauch. Die Renaturierung und das Wiedernutzbarmachen der beanspruchten Flächen verursacht Kosten in Milliardenhöhe und wird Zeiträume von mehreren Jahrzehnten in Anspruch nehmen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass beispielsweise dauerhafte Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sein könnten (sog. Ewigkeitslasten). Während langfristige Kosten und Risiken beim Steinkohlebergbau durch eine Stiftung abgesichert sind, beschränkt sich die finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich auf die unternehmensinternen Rückstellungen. Das Risiko einer Vergesellschaftung dieser Kosten und einer langfristigen Benachteiligung der Menschen im Rheinischen Revier ist damit hoch.

Die nach handelsrechtlichen Vorgaben bilanzierten Rückstellungen des Energiekonzerns RWE sind im Detail nicht öffentlich einsehbar. Es sollten diesen Berechnungen zum Teil detaillierte Informationen und Annahmen zugrunde liegen, wie zum Beispiel die Bepreisung einzelner Maßnahmen und deren Erfüllungszeiträume sowie (bilanzielle) Gegenwerte im Unternehmen. Die unterstellten Annahmen und Berechnungen können jedoch öffentlich weder nachvollzogen noch bewertet werden.

Zusätzlich steht zu befürchten, dass die Bergbauunternehmen zu optimistische künftige Zinssätze unterstellt haben und daher die Rückstellungen insgesamt zu niedrig ausfallen. Diese schon aus dem Atombereich bekannte Problematik beleuchtet die Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“, welche vom FÖS und IASS erstellt und im Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Insbesondere bei RWE ist auf die zusätzlichen langfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens für Rückbau und Endlagerung im Atombereich sowie die teilweise noch bestehenden Verpflichtungen im Steinkohlebergbau (z.B. Verfüllung von Altschächten) hinzuweisen. Insgesamt wird die Bonität des Unternehmens derzeit von den Ratingagenturen als deutlich mangelhaft bewertet. Dies lässt einen möglichen Zahlungsausfall von RWE bezüglich der Tagebaufolgekosten als Möglichkeit erscheinen. Bislang ist jedoch die Unternehmenshaftung in solchen Fällen gesetzlich nicht ausreichend gesichert.

Daher gebietet es das Prinzip der Vorsorge, dass die Landesregierung Maßnahmen ergreift, um möglichen Schaden vom Land und den Steuerzahlern abzuwenden. Bislang fehlt auf Seiten der Behörden und der Regierung eine Gesamtaufstellung aller Folgekosten im Braunkohlebereich. Gutachten, die ggf. von Behörden in Auftrag gegebenen wurden, sind insgesamt nicht öffentlich, so dass bei den Folgekosten im Braunkohlebereich eine hohe Unsicherheit und Intransparenz herrscht.

Deshalb sollte die Landesregierung die gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich unabhängig bewerten lassen sowie die Berechnungen und Kostenschätzungen von RWE für die Rückstellungen unabhängig gutachterlich überprüfen lassen. So können mögliche Risiken identifiziert und Transparenz hergestellt werden, um eine tragfähige Basis für gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen zu schaffen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage von RWE sollte die Landesregierung eine Sicherheitsleistung nach §56 Bundesberggesetz einfordern. Aus dem gleichen Grunde sollte für die Absicherung der langfristigen Schäden die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht vorbereitet werden, um das Risiko einer Vergesellschaftung der Folgekosten im Braunkohlebereich zu minimieren.

 

II. Der Landtag stellt fest:

  • Unternehmensintern stattfindende Rückstellungsberechnungen für die Bewältigung der Tagebaufolgen können anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht im Detail nachvollzogen und bewertet werden.
  • Von Seiten der Behörden und der Landesregierung wurden die Folgekosten im Braunkohlebereich in NRW noch nie vollumfänglich ermittelt und zusammengestellt.
  • Ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgen des Braunkohlebergbaus sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen schafft die Grundlage für eine langfristige Absicherung.
  • Um seinen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Braunkohlebereich zu leisten, wird ein solches Gutachten im Auftrag der Landesregierung anschließend veröffentlicht.
  • In Anwendung des Verursacherprinzips und um die Allgemeinheit im Falle einer Unternehmensinsolvenz oder eines Zahlungsausfalls zu schützen, sollte eine Sicherheitsleistung nach §56 BBergG von RWE erhoben werden.
  • Die langfristig notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der Tagebaufolgen sollten zusätzlich gesichert werden, beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen.
  • Sicherheitsleistungen von RWE nach §56 BBergG einzufordern.
  • Konsultationen mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der Bundesregierung über die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur langfristigen Kostenbewältigung aufzunehmen.

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