Hintergründe zur #KohleDebatte: Videos, Dokumente, Links

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Am Mittwoch, 15. Februar, hat eine gewaltige Mehrheit aus FDP, CDU, SPD und den GRÜNEN unseren Antrag über ein unabhängiges Gutachten zu den Folgekosten der Braunkohle abgelehnt. Im Zuge der namentlichen Abstimmung kam es zum Eklat, weil einige der Abgeordneten sich bei der namentlichen Abstimmung nicht fotografieren oder filmen lassen wollten. Die Sitzung wurde für 15 Minuten unterbrochen, dann schmiss die Landtagspräsidentin alle Kameraleute von der Tribüne. Inklusive eines öffentlich-rechtlichen Kamerateams.

Sie griff die Piraten an, dass man doch aus der deutschen Geschichte gelernt haben solle und packte sie damit in die Nazi-Ecke. Begründet wurde das Ganze, weil die Piraten die gemachten Bilder in den sozialen Medien verbreiten wollten. Nur damit man das richtig versteht: Bei einer öffentlichen namentlichen Abstimmung, die ohnehin protokolliert wird und für jeden einsehbar ist, ist man ein Nazi, wenn man sie filmt. Wenn man aber Film-Aufnahmen verbietet und Journalisten aus dem Saal schmeißt, dann ist das Demokratie.

Dieses krude Verhältnis ist Gang und Gebe im Landtag NRW: In Ausschuss-Sitzungen dürfen Journalisten nicht filmen oder Fotos machen – selbst wenn es um solche für die Öffentlichkeit wichtigen Themen wie die Causa Wendt oder den Berlin-Attentäter Anis Amri geht. Während FDP, CDU, SPD und GRÜNE die Videoüberwachung im öffentlichen Raum immer weiter ausbauen, verstecken sie sich im Parlament und bezeichnen jene als Nazis, die diese Janusköpfigkeit anprangern.

Die Piraten haben keinen „Eklat“ verursacht, der „Eklat“ ist ein permanenter Zustand im Landtag: Sinnvolle Anträge werden ohne große Debatte schlicht abgeschmettert, in der Hoffnung, dass sowieso keiner darüber berichtet, was nach 12 Uhr im Landtag passiert. Der Live-Stream der Plenarsitzungen wird nicht offensiv beworben, es gibt kein Live-Protokoll, wo man die Abstimmungsergebnisse schnell und einfach nachvollziehbar nachschauen kann. Die Informationen werden in ellenlangen PDF-Dokumenten versteckt, die sich kein Bürger durchlesen will.

Die Fraktionen im Landtag wollen nur die Öffentlichkeit, die ihnen genehm ist. Und sie tun alles dafür, dass das so bleibt. Wenn jetzt die Piraten aus dem Landtag fliegen, hätten sie damit Erfolg.

Hier finden Sie alle wichtigen Videos und Dokumente zu dieser Abstimmung.

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#KohleDebatte: Live-Übertragung am 15.02., 15.15 Uhr

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71 Prozent der Bürger in Nordrhein-Westfalen fordern ein rasches Ende der Braunkohle [1] – doch danach sieht es nicht aus. Wir Piraten fordern ein unabhängiges Gutachten, das die Folgekosten des schmutzigen Energieträgers beziffern soll. Eine moderate und sinnvolle Forderung, wie wir finden. Denn belastbare Fakten und Zahlen sind wichtig, um über einen Ausstieg richtig diskutieren zu können.

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Augen zu und durch – Politik ohne Blick nach vorn – die ewig gestrigen in der Regierung!

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Am 6. September 2016 haben wir Piraten im Landtag unseren Antrag für ein „Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle“ gestellt (Drucksache 16/12842).

Gegen jede Vernunft und die Interessen der Menschen in NRW wurde der Antrag heute im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von SPD, Die Grünen, der FDP und CDU abgelehnt.
Das heißt:
Die Berechnungsgrundlagen und Sicherheiten für die Rückstellungen von RWE bleiben weiterhin intransparent, eine externe Prüfung wird es nicht geben. RWE kann weiterhin behaupten, dass es überhaupt keine „Ewigkeitslasten“ wie bei der Steinkohle gibt. Dabei wurde in der Anhörung der Experten am 23. November 2016 deutlich, dass selbst ohne alle tatsächlichen Folgekosten zu betrachten, davon ausgegangen werden muss, dass die bisherigen Rückstellungen bei weitem nicht reichen. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Rekultivierungen bzw. die Anlage der Restseen mit einem Teil der derzeitigen und zukünftigen Gewinne aus dem Braunkohleabbau finanziert werden sollen.

Allerdings sollte jedem, der den Klimaschutz auch nur ein bisschen ernst nimmt, klar sein, dass der Ausstieg aus der Braunkohle deutlich früher kommen muss und wird, als bisher in NRW geplant.

Damit entfällt dann ein wesentlicher Teil der Grundlage des Finanzierungsmodells und RWE wird für die Kosten nicht aufkommen können. Wie schon bei den Folgekosten der Atomenergie steht zu befürchten, dass die Allgemeinheit, das heißt die Steuerzahler, auf den kosten sitzen bleiben wird.

Das eigentliche Geschäftsmodell von RWE bleibt:

Gewinne an die Aktionäre ausschütten und die Kosten der Gesellschaft aufbürden.

Nur ein wirklich unabhängiges Gutachten hätte diese Zusammenhänge deutlich machen und die Grundlage für weitere Vorsorge bieten können. Möglich wären beispielsweise die Einrichtung eines Fonds oder die Forderung einer Sicherheitsleistung vom Unternehmen.

Die Abstimmung heute im Ausschuss beweist:
Rot/Grün regiert für die Interessen von RWE und gegen die der Menschen in unserem Land.

Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle

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I. Sachverhalt

Der Braunkohleabbau verursacht massive Umweltbelastungen und einen enorm hohen Flächenverbrauch. Die Renaturierung und das Wiedernutzbarmachen der beanspruchten Flächen verursacht Kosten in Milliardenhöhe und wird Zeiträume von mehreren Jahrzehnten in Anspruch nehmen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass beispielsweise dauerhafte Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sein könnten (sog. Ewigkeitslasten). Während langfristige Kosten und Risiken beim Steinkohlebergbau durch eine Stiftung abgesichert sind, beschränkt sich die finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich auf die unternehmensinternen Rückstellungen. Das Risiko einer Vergesellschaftung dieser Kosten und einer langfristigen Benachteiligung der Menschen im Rheinischen Revier ist damit hoch.

Die nach handelsrechtlichen Vorgaben bilanzierten Rückstellungen des Energiekonzerns RWE sind im Detail nicht öffentlich einsehbar. Es sollten diesen Berechnungen zum Teil detaillierte Informationen und Annahmen zugrunde liegen, wie zum Beispiel die Bepreisung einzelner Maßnahmen und deren Erfüllungszeiträume sowie (bilanzielle) Gegenwerte im Unternehmen. Die unterstellten Annahmen und Berechnungen können jedoch öffentlich weder nachvollzogen noch bewertet werden.

Zusätzlich steht zu befürchten, dass die Bergbauunternehmen zu optimistische künftige Zinssätze unterstellt haben und daher die Rückstellungen insgesamt zu niedrig ausfallen. Diese schon aus dem Atombereich bekannte Problematik beleuchtet die Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“, welche vom FÖS und IASS erstellt und im Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Insbesondere bei RWE ist auf die zusätzlichen langfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens für Rückbau und Endlagerung im Atombereich sowie die teilweise noch bestehenden Verpflichtungen im Steinkohlebergbau (z.B. Verfüllung von Altschächten) hinzuweisen. Insgesamt wird die Bonität des Unternehmens derzeit von den Ratingagenturen als deutlich mangelhaft bewertet. Dies lässt einen möglichen Zahlungsausfall von RWE bezüglich der Tagebaufolgekosten als Möglichkeit erscheinen. Bislang ist jedoch die Unternehmenshaftung in solchen Fällen gesetzlich nicht ausreichend gesichert.

Daher gebietet es das Prinzip der Vorsorge, dass die Landesregierung Maßnahmen ergreift, um möglichen Schaden vom Land und den Steuerzahlern abzuwenden. Bislang fehlt auf Seiten der Behörden und der Regierung eine Gesamtaufstellung aller Folgekosten im Braunkohlebereich. Gutachten, die ggf. von Behörden in Auftrag gegebenen wurden, sind insgesamt nicht öffentlich, so dass bei den Folgekosten im Braunkohlebereich eine hohe Unsicherheit und Intransparenz herrscht.

Deshalb sollte die Landesregierung die gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich unabhängig bewerten lassen sowie die Berechnungen und Kostenschätzungen von RWE für die Rückstellungen unabhängig gutachterlich überprüfen lassen. So können mögliche Risiken identifiziert und Transparenz hergestellt werden, um eine tragfähige Basis für gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen zu schaffen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage von RWE sollte die Landesregierung eine Sicherheitsleistung nach §56 Bundesberggesetz einfordern. Aus dem gleichen Grunde sollte für die Absicherung der langfristigen Schäden die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht vorbereitet werden, um das Risiko einer Vergesellschaftung der Folgekosten im Braunkohlebereich zu minimieren.

 

II. Der Landtag stellt fest:

  • Unternehmensintern stattfindende Rückstellungsberechnungen für die Bewältigung der Tagebaufolgen können anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht im Detail nachvollzogen und bewertet werden.
  • Von Seiten der Behörden und der Landesregierung wurden die Folgekosten im Braunkohlebereich in NRW noch nie vollumfänglich ermittelt und zusammengestellt.
  • Ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgen des Braunkohlebergbaus sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen schafft die Grundlage für eine langfristige Absicherung.
  • Um seinen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Braunkohlebereich zu leisten, wird ein solches Gutachten im Auftrag der Landesregierung anschließend veröffentlicht.
  • In Anwendung des Verursacherprinzips und um die Allgemeinheit im Falle einer Unternehmensinsolvenz oder eines Zahlungsausfalls zu schützen, sollte eine Sicherheitsleistung nach §56 BBergG von RWE erhoben werden.
  • Die langfristig notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der Tagebaufolgen sollten zusätzlich gesichert werden, beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen.
  • Sicherheitsleistungen von RWE nach §56 BBergG einzufordern.
  • Konsultationen mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der Bundesregierung über die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur langfristigen Kostenbewältigung aufzunehmen.

Ende Gelände: Polizei und Landesregierung beharren auf ihrer Version der Wahrheit

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Zum Polizeieinsatz im Braunkohletagebau Garzweiler II bleiben viele Fragen ungeklärt. Der von den Piraten angeforderte Bericht der Landesregierung enthält zahlreiche Widersprüche zu Bild- und Videomaterialien sowie Augenzeugenberichten von Aktivisten und Journalisten: Die Absprachen zwischen Polizei und RWE-Werksleuten, die Beteiligung an Einkesselungen durch den RWE-Werkschutz, der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken, der Umgang mit Journalisten. Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

„Auch in der heutigen Innenausschusssitzung wollte die Landesregierung die Widersprüche zwischen Polizeibericht und Augenzeugenberichten nicht auflösen und Fehler einräumen. Sie hält an dem widersprüchlichen Bericht fest. Wieder einmal zeigt sich, dass die Polizei eine selbstkritische Auseinandersetzung mit Einsätzen nicht kann oder will. Die Polizei muss endlich ehrlich agieren und eine faire Fehlerkultur fördern. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass sich eine Fehlerkultur bei der Polizei überhaupt entwickeln kann. Ansonsten bleibt bei den Menschen im Land nicht nur ein schaler Beigeschmack bei solchen Einsätzen zurück, sondern auch Misstrauen in Polizeiarbeit und Politik. Weiterlesen »

Wir thematisieren Polizei-Einsatz im Braunkohle-Tagebau Garzweiler

Veröffentlicht am von unter Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Für den kommenden Innenausschuss am Donnerstag, 27. August 2015, haben wir einen mündlichen Bericht der Landesregierung angefordert:

Privatpolizei RWE: Welche Rolle spielte RWE bei den Protesten für Klimaschutz und Kohleausstieg im Tagebau Garzweiler?

Der WDR berichtete am 19.08.2015, dass die Polizei NRW und RWE ungewöhnlich eng bei den Protesten im Tagebau Garzweiler zusammengearbeitet haben sollen. RWE-Mitarbeiter sollen dabei aktiv bei polizeilichen Maßnahmen mitgeholfen haben. So sollen sie an Einkesselungen von Demonstranten und der Festsetzung von Demonstranten beteiligt gewesen sein. Vereinzelt soll es auch zu Übergriffen des Werkschutzes gegen Demonstranten gekommen sein.

Die Landesregierung wird um einen mündlichen Bericht gebeten, in dem sie zu der Zusammenarbeit von Polizei und RWE Stellung nehmen soll. Dahingehend soll beantwortet werden, inwieweit RWE-Mitarbeiter bei der Einkesselung der Demonstranten geholfen haben, ob sie bei der Festsetzung von Demonstranten beteiligt waren und ob sie die Polizei dabei unterstützt haben, Pressevertreter vom Tagebaugelände zu transportieren.

Ebenfalls soll beantwortet werden, welche Absprachen im Vorfeld der Demonstration von der Polizei mit dem RWE und den vor Ort verantwortlichen getroffen wurden und ob der Kräfteansatz der Polizei aus Sicht der Landesregierung angemessen und ausreichend war.