Digitalisierung als Chance für mehr Demokratie in der Energiewende

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Durch die fortschreitende Digitalisierung der Energiewende ist es möglich, dass eine große Anzahl kleiner Energieerzeugungsanlagen, wie ein großes flexibles Kraftwerk – ein Virtuelles Kraftwerk – agieren können. Sind diese Energieerzeugungsanlagen in Bürgerhand bietet sich die Chance einer Demokratisierung der Energiewende. Wenn diese Chance durch die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen genutzt wird, hat jeder Bürger die Freiheit sich nach eigenem Ermessen an der Energiewende zu beteiligen – sei es als Prosumer, durch Beteiligung an Bürgerenergieprojekten oder auch weiterhin als reiner Verbraucher. Zusätzlich wird dadurch die Akzeptanz der Energiewende langfristig sichergestellt.

Als Prosumer werden Haushalte bezeichnet, die nicht mehr nur reine Verbraucher sind, sondern die auch Strom produzieren und diesen, sofern zum Zeitpunkt der Stromproduktion ein Bedarf besteht, selbst verbrauchen. Prosumer gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gründe dafür sind der Wunsch nach einer gewissen Netzunabhängigkeit, einer erhöhten Versorgungssicherheit und ökologische Beweggründe. Derzeit werden überwiegend Photovoltaikanlagen und in geringerem Ausmaß KWK-Anlagen von Prosumern für den Eigenverbrauch genutzt, da aufgrund der Rahmenbedingungen der Eigenverbrauch mittlerweile lukrativer als die Einspeisung ins Netz ist. Weiterlesen »

Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Der Braunkohleabbau verursacht massive Umweltbelastungen und einen enorm hohen Flächenverbrauch. Die Renaturierung und das Wiedernutzbarmachen der beanspruchten Flächen verursacht Kosten in Milliardenhöhe und wird Zeiträume von mehreren Jahrzehnten in Anspruch nehmen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass beispielsweise dauerhafte Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sein könnten (sog. Ewigkeitslasten). Während langfristige Kosten und Risiken beim Steinkohlebergbau durch eine Stiftung abgesichert sind, beschränkt sich die finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich auf die unternehmensinternen Rückstellungen. Das Risiko einer Vergesellschaftung dieser Kosten und einer langfristigen Benachteiligung der Menschen im Rheinischen Revier ist damit hoch.

Die nach handelsrechtlichen Vorgaben bilanzierten Rückstellungen des Energiekonzerns RWE sind im Detail nicht öffentlich einsehbar. Es sollten diesen Berechnungen zum Teil detaillierte Informationen und Annahmen zugrunde liegen, wie zum Beispiel die Bepreisung einzelner Maßnahmen und deren Erfüllungszeiträume sowie (bilanzielle) Gegenwerte im Unternehmen. Die unterstellten Annahmen und Berechnungen können jedoch öffentlich weder nachvollzogen noch bewertet werden.

Zusätzlich steht zu befürchten, dass die Bergbauunternehmen zu optimistische künftige Zinssätze unterstellt haben und daher die Rückstellungen insgesamt zu niedrig ausfallen. Diese schon aus dem Atombereich bekannte Problematik beleuchtet die Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“, welche vom FÖS und IASS erstellt und im Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Insbesondere bei RWE ist auf die zusätzlichen langfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens für Rückbau und Endlagerung im Atombereich sowie die teilweise noch bestehenden Verpflichtungen im Steinkohlebergbau (z.B. Verfüllung von Altschächten) hinzuweisen. Insgesamt wird die Bonität des Unternehmens derzeit von den Ratingagenturen als deutlich mangelhaft bewertet. Dies lässt einen möglichen Zahlungsausfall von RWE bezüglich der Tagebaufolgekosten als Möglichkeit erscheinen. Bislang ist jedoch die Unternehmenshaftung in solchen Fällen gesetzlich nicht ausreichend gesichert.

Daher gebietet es das Prinzip der Vorsorge, dass die Landesregierung Maßnahmen ergreift, um möglichen Schaden vom Land und den Steuerzahlern abzuwenden. Bislang fehlt auf Seiten der Behörden und der Regierung eine Gesamtaufstellung aller Folgekosten im Braunkohlebereich. Gutachten, die ggf. von Behörden in Auftrag gegebenen wurden, sind insgesamt nicht öffentlich, so dass bei den Folgekosten im Braunkohlebereich eine hohe Unsicherheit und Intransparenz herrscht.

Deshalb sollte die Landesregierung die gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich unabhängig bewerten lassen sowie die Berechnungen und Kostenschätzungen von RWE für die Rückstellungen unabhängig gutachterlich überprüfen lassen. So können mögliche Risiken identifiziert und Transparenz hergestellt werden, um eine tragfähige Basis für gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen zu schaffen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage von RWE sollte die Landesregierung eine Sicherheitsleistung nach §56 Bundesberggesetz einfordern. Aus dem gleichen Grunde sollte für die Absicherung der langfristigen Schäden die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht vorbereitet werden, um das Risiko einer Vergesellschaftung der Folgekosten im Braunkohlebereich zu minimieren.

 

II. Der Landtag stellt fest:

  • Unternehmensintern stattfindende Rückstellungsberechnungen für die Bewältigung der Tagebaufolgen können anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht im Detail nachvollzogen und bewertet werden.
  • Von Seiten der Behörden und der Landesregierung wurden die Folgekosten im Braunkohlebereich in NRW noch nie vollumfänglich ermittelt und zusammengestellt.
  • Ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgen des Braunkohlebergbaus sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen schafft die Grundlage für eine langfristige Absicherung.
  • Um seinen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Braunkohlebereich zu leisten, wird ein solches Gutachten im Auftrag der Landesregierung anschließend veröffentlicht.
  • In Anwendung des Verursacherprinzips und um die Allgemeinheit im Falle einer Unternehmensinsolvenz oder eines Zahlungsausfalls zu schützen, sollte eine Sicherheitsleistung nach §56 BBergG von RWE erhoben werden.
  • Die langfristig notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der Tagebaufolgen sollten zusätzlich gesichert werden, beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten im Braunkohlebereich sowie zur Bewertung der Unternehmensschätzungen und Berechnungen für die Rückstellungen in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen.
  • Sicherheitsleistungen von RWE nach §56 BBergG einzufordern.
  • Konsultationen mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der Bundesregierung über die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur langfristigen Kostenbewältigung aufzunehmen.

Amerika, Ahaus, Jülich – 152 Castoren brauchen ein Lager wo sie sind, abschieben ist keine Lösung

Veröffentlicht am von unter Anträge, Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (A18).

Antrag im Plenum 08.06.2016, TOP 8, ca. 15.50 Uhr

 

I. Sachverhalt

In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen JEN, werden seit 1993 die Brennelemente des im Jahre 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerks in 152 Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR THTR/AVR aufbewahrt.

Die gemäß § 6 Atomgesetz hierfür erteilte Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz war bis zu  30.06.2013 befristet. Vom 01.07.2013 bis 01.07.2014 wurde die Aufbewahrung durch zwei zeitlich befristete atomaufsichtliche Anordnungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschaftsministerium) als zuständiger atomrechtlicher Aufsichtsbehörde nach § 19 Abs. 3 Atomgesetz vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des dem Bundesamt für Strahlenschutz vorliegenden Antrags geregelt.

Aufgrund eines Gutachtens, das eine Erdbebengefährdung und Bodenverflüssigung befürchtete, wurde am 2.7.2014 mit der dritten atomaufsichtlichen Anordnung durch das Wirtschaftsministerium die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeordnet. Dazu gab es eine weitere Anordnung an das Forschungszentrum Jülich, ein Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in einem Variantenvergleich vorzulegen. Weiterlesen »

„Die Energiewende braucht Bürgerenergie – Ausschreibungen verhindern Bürgerenergie“

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Bürgerenergieprojekte sind unverzichtbarer Bestandteil des Gemeinschaftswerks der Energiewende. Nur sie schaffen die notwendige Akzeptanz vor Ort, insbesondere gilt das beim Ausbau der Windenergie.

Die Projekte der Bürger holen die Wertschöpfung zurück in die Regionen und schaffen die Möglichkeit für eine echte Beteiligung. Darüber hinaus können sie den Städten und Gemeinden helfen, die Energieversorgung wieder auf das Fundament einer kommunalen Basis zu stellen.

Die derzeit bei der Neufassung des EEG geplanten Ausschreibungsmodelle gefährden Bürgerenergieprojekte massiv. Teilnehmer an Ausschreibungen haben im Vorfeld hohe Kosten zu tragen um überhaupt dabei sein zu können. Das Risiko dann bei der Ausschreibung nicht zum Zuge zu kommen („Zuschlagsrisiko“) macht die Mehrheit der Projekte praktisch unmöglich. Oft stehen dann auch die vorgesehenen Flächen nicht mehr zu Verfügung, da nur die Partizipation der Menschen vor Ort die Voraussetzung für die Aktzeptanz der Anlagen schafft.

Durch Ausschreibungen werden große Unternehmen bevorzugt. Denn diese können die Planungskosten von Projekten, die keine Förderberechtigung erhalten, auf andere Projekte umlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit erhebliche Rabatte durch Großaufträge auszuhandeln. Durch die geplanten Ausschreibungen werden Bürgerinnen und Bürger in einen unfairen Wettbewerb gegen wesentlich größere Marktteilnehmer und Finanzinvestoren gezwungen.

Der aktuelle EEG-Entwurf sieht vor, dass nur Projekte, die kleiner als 1 Megawatt sind, von Ausschreibungen ausgenommen werden. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 Megawatt oder mehr Leistung aufweist, praktisch keine Relevanz.

Das neue Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt sieht vor, dass bestimmte, lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Dazu sollen die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt werden. Sie sollen im Gegensatz zu den anderen Akteuren z.B. bereits vor der Erteilung einer BImSchG-Genehmigung für eine Windkraftanlage ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben können. Allerdings ergeben sich für die Bürgerenergieprojekte viele Kosten erst im Laufe des Planungsprozesses, so dass das zunächst abgegebene Gebot unter Umständen nicht haltbar ist. Eine mögliche Ursache dafür ist auch der lange Zeitraum von der ersten Idee bis zur Realisierung des Projekts. Die vorgesehenen Regelungen für den Erhalt der Akteursvielfalt sind somit insgesamt völlig unzureichend um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden.

Die Akteursvielfalt bei der Energiewende kann nur gewährleistet werden, wenn Bürgerenergieprojekte von den geplanten Ausschreibungen so weit wie möglich ausgenommen werden und sie stattdessen weiterhin die bewährte, feste Einspeisevergütung erhalten. Durch eine klare Definition von Bürgerwindakteuren ließen sich dabei auch die Befürchtungen ausräumen, dass künftig Großinvestoren die Regelung ausnutzen und nur noch kleinere Bürgerwindparks bauen. Eine solche Definition ist kein wirkliches Problem, es gibt bereits gute und trennscharfe Vorschläge dafür.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager äußerte kürzlich, dass eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Projekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar sei. Es ist also zu erwarten, dass es von Seiten der EU keine Einwände geben wird.

 

II. Der Landtag stellt fest:

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung getragen wird. Insbesondere beim Ausbau der Windenergie, aber auch bei der Fotovoltaik, sind Bürgerenergieprojekte unverzichtbar um die Aktzeptanz vor Ort herzustellen. Die Neufassung des EEG muss im Rahmen der Beihilferichtlinien der EU so gestaltet werden, dass Bürgerenergieprojekte nicht ausgebremst werden.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt grundsätzlich von Ausschreibungen befreit werden.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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Top 7. Hanns-Jörg Rohwedder zu Wärmespeicherung und Digitalisierung bei der Energiewende

Veröffentlicht am von unter Hanns-Jörg Rohwedder, Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (A17), Reden.

Mittwoch, 24. Juni 2015

 

Top 7. Bausteine einer gelingenden  Energiewende – Wärmespeicherung und Digitalisierung vorantreiben

Antrag der Fraktion der  CDU
Drucksache 16/8983
Hanns-Jörg Rohwedder MdL /Foto A.KnipschildUnser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Audiomitschnitt der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder als Download

 

 

Protokoll der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder

Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und draußen! Wir befassen uns also heute mit einem Antrag der CDU mit dem vielversprechenden Titel „Bausteine einer gelingenden Energiewende Wärmespeicherung und Digitalisierung vorantreiben“. Leider werden Begründung und Antragsinhalt dem nicht gerecht. Es geht fast ausschließlich um elektrische Nachtspeicherheizungen. Die zahlreichen anderen Möglichkeiten der Power-to-Heat-Verfahren finden keine Erwähnung. Weiterlesen »

Top 4. Daniel Schwerd zu einer neuen Enquete-Kommission: „Zukunft von Handwerk und Mittelstand in NRW gestalten“

Veröffentlicht am von unter Reden, Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (A18).

Mittwoch, 20. Mai 2015

 

Top 4. Einrichtung einer Enquete-Kommission „Zukunft von Handwerk und Mittelstand in Nordrhein-Westfalen gestalten – Qualifikation und Fachkräftenachwuchs für Handwerk 4.0 sichern, Chancen der Digitalisierung nutzen, Gründungskultur und Wettbewerbsfähigkeit stärken“

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/8652
Mdl Daniel Schwerd/Foto A.KnipschildUnser Redner: Daniel Schwerd
Abstimmung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Daniel Schwerd

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Mit dem heutigen Antrag lädt uns die Fraktion der FDP dazu ein, eine überfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema „Zukunft des Handwerks“ einzusetzen. Wir nehmen diese Einladung sehr gerne an. Weiterlesen »

Hanns-Jörg Rohwedder zur Diskriminierung von Braunkohlekraftwerken

Veröffentlicht am von unter Hanns-Jörg Rohwedder, Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (A17), Reden, Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (A18).

Mittwoch, 29. April 2015

 

3. Nordrhein-Westfalen muss Energieland bleiben – keine Diskriminierung von Braunkohlekraftwerken durch „nationalen Klimaschutzbeitrag“

Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/8455

MdL Hanns-Jörg Rohwedder/Foto A.KnipschildUnser Redner : Hanns-Jörg Rohwedder
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder

Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und draußen im Stream! Wir debattieren heute einen Antrag von CDU und einen der FDP zur Braunkohle und zum geplanten Klimaschutzbeitrag für alte „Braunkohlemöhren“, die seit Jahrzehnten abgeschrieben und reine Gelddruckmaschinen sind. Weiterlesen »

Gabriels Strafzahlungen für alte Kohlekraftwerke gehen nicht weit genug

Veröffentlicht am von unter Hanns-Jörg Rohwedder, Persönliche Blogposts.

Nach den Plänen von Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollen alte Kohlekraftwerke Strafzahlungen leisten. Da es allerdings auch Freibeträge geben soll, sind von den Strafzahlungen lediglich 10 Prozent der fossilen Stromerzeugung betroffen. Zusätzlich gibt es keine Sicherheit dafür, dass ineffiziente Altkraftwerke zugunsten neuer Klimakiller aus dem Markt gedrängt werden. Dem Klima helfen Gabriels Pläne somit wenig bis gar nicht.

Trotzdem ist die Richtung hin zu regionalen Lösungen, die Gabriel einschlägt, prinzipiell zu begrüßen. Denn eine globale Lösung für das Klimaproblem wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Die letzten COP-Verhandlungen waren Fiasken. Auch von dem europäischen CO2-Zertifikatehandel sind in den nächsten Jahren keine Anreize zu erwarten, die den Klimaschutz in Deutschland antreiben könnten. Für den Erfolg regionaler Klimaschutzmaßnahmen gibt es dagegen viele Beispiele. So hat der regionale Handel mit Emissionszertifikaten in China Effizienz und Technologieentwicklung ohne negative, mit im Gegenteil positiven Einflüssen auf die Wirtschaft, gefördert.

Ein wichtiger Vorteil von regionalen Klimaschutzmaßnahmen ist, dass jede Region die am besten für sie passenden Klimaschutzmaßnahmen ergreift. Als deutschlandweite Klimaschutzmaßnahme hat die Piratenfraktion NRW deshalb die Einführung einer Förderabgabe für Braunkohle gefordert. Braunkohle verursacht sowohl die höchsten CO2-Emissionen aller fossilen Energieträger als auch die größten Schäden an Gesundheit und Umwelt in der direkten Umgebung. Zusätzlich passen die unflexiblen Braunkohlekraftwerke nicht zu der fluktuierenden Einspeisung durch erneuerbare Energien. Da der Schaden durch die Braunkohle allerdings nicht im Strompreis berücksichtigt wird, ist diese derzeit der kostengünstigste Energieträger. Eine Förderabgabe würde den Anteil an Strom aus Braunkohle im Strommarkt zurückdrängen.

Als Klimaschutzmaßnahme in NRW ist vor allem ein Braunkohleausstiegsgesetz dringend notwendig. Die Braunkohle wird aufgrund der genannten Nachteile immer weniger gesellschaftlich toleriert und aufgrund der Energiewende immer unnötiger. Gleichzeitig wird sie jetzt auch betriebswirtschaftlich unrentabel, volkswirtschaftlich ist sie es wegen der sozialisierten und nicht eingepreisten Schäden schon lange. Daher ist es für NRW wichtig, sich der Herausforderung des Braunkohleausstiegs zu stellen. Ein gut geplanter Ausstieg aus der Braunkohle schützt Arbeitsplätze besser als der unausweichliche Realitätsschock. Denn nur mit genügend Planungssicherheit ist es den Energieversorgern möglich, ihr Personalmanagement optimal auf die Zeichen der Zeit abzustimmen. Und die deuten unmissverständlich in Richtung erneuerbare Energien, Effizienz und Einsparung. Der unvermeidliche Strukturwandel hat begonnen und muss ab jetzt vorausschauend begleitet und geformt werden, agieren statt reagieren muss die Devise sein. Nicht die Fehler aus dem letzten großen Wandel wiederholen, als Steinkohle und Stahl aus dem Pott verschwanden und man mit den Händen in den Taschen zusah, um dann laut und hilflos herumzuplärren, bis man mit 20 Jahren Verspätung anfing, sich Gedanken zu machen, was denn nun kommen sollte.

Oliver Bayer zu Kosten und Nutzen bei der Energiesparverordnung

Veröffentlicht am von unter Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Oliver Bayer, Reden.

Freitag, 20. März 2015

 

Top 7. Dämmwahn  bremsen – Kosten und Nutzen bei der Energiesparverordnung ins Gleichgewicht bringen

Antrag der Fraktion der   CDU
Drucksache 16/8129
Oliver Bayer Foto A. Knipschild  2013-01-24-2Unser Redner: Oliver Bayer
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
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Protokoll der Rede von Oliver Bayer

Oliver Bayer (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der berühmte klingonische Naturphilosoph und Architekt Kargan sagte einmal in seinem legendären Disput mit den Vertretern Hypochondriens – ich übersetze das für Sie aus dem Klingonischen:

Nur ein kalter Winter ist ein guter Winter. Nur ein heißer Sommer ist ein guter Sommer. Wir wollen die Natur draußen und drinnen spüren.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Bayer, Entschuldigung! Herr Kollege Ellerbrock würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Holger Ellerbrock (FDP): Herr Kollege Bayer, der Name des Philosophen war mir nicht sofort geläufig. Aus welcher Gegend kommt er? Könnten Sie das bitte noch einmal wiederholen?

(Heiterkeit)

Oliver Bayer (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Ellerbrock, natürlich kann ich das, selbstverständlich. Er kam vom Planeten Kronos, und zwar noch bevor die ökologische Katastrophe diesen Planeten heimsuchte. Das heißt, er hat dieses Zitat lange vor dieser Zeit von sich gegeben. Dort hat er auf der nördlichen Halbkugel gewohnt. Kronos ist ein Planet der Klasse M, der ungefähr solche Klimazonen hat wie wir auf der Erde.

(Beifall von den PIRATEN)

Insofern ist das Zitat durchaus angebracht. Ich nenne es noch einmal:

Nur ein kalter Winter ist ein guter Winter. Nur ein heißer Sommer ist ein guter Sommer. Wir wollen die Natur draußen und drinnen spüren. Häuser sind Orte der Tapferkeit, die unsere Kinder auf die Härten des klimatischen Lebens vorbereiten. Die Sonne scheint, oder sie scheint nicht. Verdampft unsere Welt, nehmen wir uns eine andere. Wir sind Krieger.

(Beifall von den PIRATEN)

Soweit dieses Zitat, vor dem ich mich verbeuge.

Die CDU outet sich mit ihrem vorliegenden Antrag wider das Dämmen als Klingonen im Geiste. Auch vor dem Geist dieses Antrages sollte ich mich also verbeugen, zumal er ja wirklich vernünftig klingt. Wieso Probleme zu Problemen machen, wenn man sie doch viel praxistauglicher machen kann, indem man sie ignoriert?

Im Antrag steht – Herr Hausmann hat das schon zitiert –, dass sich ein deutlich flexiblerer Umgang, der in der EnEv schon angelegt ist, für die Umweltziele kurzfristig positiver auswirken würde. Bei Umweltschutz und Klimaschutz geht es jedoch nicht um kurzfristige Verbesserungen, sondern darum, über Jahrzehnte übergeordnete Ziele im Blick zu behalten und zu erreichen. Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um ca. 80 % zu reduzieren. Lange Sanierungszyklen erlauben bis 2050 voraussichtlich nur eine einzige vollständige Sanierung des Bestandes.

Sie sollten darauf achten, wo und wie viele unserer Ziele Sie einer vermeintlichen Praxistauglichkeit oder Bequemlichkeit opfern. Sonst prokrastinieren Sie jedwedes Ziel.

Die Energieeinsparverordnung ist nicht – jedenfalls nicht primär – ein Wirtschaftsförderungsprogramm. Sie ist vor allen Dingen ein wichtiger Baustein der Energiewende, also des Versuchs, klimapolitische Ziele umzusetzen.

Neben Verkehr und Industrie sind es in erster Linie Gebäude, die für den Energiebedarf und den Schadstoffausstoß verantwortlich sind. Da ist es vollkommen richtig, politische Signale zu setzen. Dazu gehört bei aller Kritik auch die EnEv.

Das Problem ist also wesentlich komplexer, als es im Antrag der CDU beschrieben ist. Eine Lösung, die auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner basiert, wird dem übergeordneten Ziel nicht gerecht. Da müssen die CDU und die Grünen in Hessen noch einmal nachdenken.

Politisch gestalten heißt, nach Wegen zu suchen und Lösungen anzubieten, um ein als richtig erkanntes Ziel auch zu erreichen. Noch im vergangenen Monat gingen wir fest davon aus, dass Maßnahmen der energetischen Ertüchtigung von Gebäuden steuerlich begünstigt würden. Dieser Initiative hätte die breite Mehrheit hier sicherlich applaudiert. Diese Hoffnung aber, wirtschaftspolitische Erfordernisse und klimapolitische Zielsetzungen zu versöhnen, hat sich in Rauch aufgelöst. Der bayerische Koalitionspartner im Bund, die CSU, hat sich darin gefallen, destruktiv zu sein. Da schließe ich mich Herrn Tüttenberg an.

Wir wissen, dass heutzutage mit bedenklichen Baustoffen gedämmt wird. Auch wissen wir, dass die Energiesparpotenziale in den Modellen strukturell überschätzt werden. Wir wissen, dass das Dämmen – auch das richtige Dämmen – von Gebäuden noch nichts löst, wenn nicht gleichzeitig auch Wohn- und Siedlungsformen auf die politische Agenda gesetzt werden.

Niemand will, dass Gebäude gedämmt werden, deren Effekt nicht nachweisbar ist. Jedenfalls ich will nicht, dass Dämmstoffe verwendet werden, zu deren Herstellung und Entsorgung mehr Energie aufgewendet werden muss, als im Betrieb des Hauses gespart werden kann. Ich lehne auch solche Stoffe ab, die bedenkliche Stoffe an ihre Umwelt abgeben.

Über all diese Aspekte können und sollten wir schleunigst in den politischen Diskurs treten. Dazu überweisen wir den Antrag sehr gerne in den Ausschuss. Allein nur vom Dämmwahn zu sprechen, reicht nicht. Das verstellt den Blick auf die gesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen zumindest Alternativen zur Erreichung der übergeordneten Ziele nennen. Dazu haben wir jetzt die Gelegenheit. Herr Ellerbrock hat sogar von einer Anhörung gesprochen.

Ich sage für uns an dieser Stelle: „Qapla! – Viel Erfolg!“ – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)