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I. Sachverhalt

Bürgerenergieprojekte sind unverzichtbarer Bestandteil des Gemeinschaftswerks der Energiewende. Nur sie schaffen die notwendige Akzeptanz vor Ort, insbesondere gilt das beim Ausbau der Windenergie.

Die Projekte der Bürger holen die Wertschöpfung zurück in die Regionen und schaffen die Möglichkeit für eine echte Beteiligung. Darüber hinaus können sie den Städten und Gemeinden helfen, die Energieversorgung wieder auf das Fundament einer kommunalen Basis zu stellen.

Die derzeit bei der Neufassung des EEG geplanten Ausschreibungsmodelle gefährden Bürgerenergieprojekte massiv. Teilnehmer an Ausschreibungen haben im Vorfeld hohe Kosten zu tragen um überhaupt dabei sein zu können. Das Risiko dann bei der Ausschreibung nicht zum Zuge zu kommen („Zuschlagsrisiko“) macht die Mehrheit der Projekte praktisch unmöglich. Oft stehen dann auch die vorgesehenen Flächen nicht mehr zu Verfügung, da nur die Partizipation der Menschen vor Ort die Voraussetzung für die Aktzeptanz der Anlagen schafft.

Durch Ausschreibungen werden große Unternehmen bevorzugt. Denn diese können die Planungskosten von Projekten, die keine Förderberechtigung erhalten, auf andere Projekte umlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit erhebliche Rabatte durch Großaufträge auszuhandeln. Durch die geplanten Ausschreibungen werden Bürgerinnen und Bürger in einen unfairen Wettbewerb gegen wesentlich größere Marktteilnehmer und Finanzinvestoren gezwungen.

Der aktuelle EEG-Entwurf sieht vor, dass nur Projekte, die kleiner als 1 Megawatt sind, von Ausschreibungen ausgenommen werden. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 Megawatt oder mehr Leistung aufweist, praktisch keine Relevanz.

Das neue Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt sieht vor, dass bestimmte, lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Dazu sollen die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt werden. Sie sollen im Gegensatz zu den anderen Akteuren z.B. bereits vor der Erteilung einer BImSchG-Genehmigung für eine Windkraftanlage ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben können. Allerdings ergeben sich für die Bürgerenergieprojekte viele Kosten erst im Laufe des Planungsprozesses, so dass das zunächst abgegebene Gebot unter Umständen nicht haltbar ist. Eine mögliche Ursache dafür ist auch der lange Zeitraum von der ersten Idee bis zur Realisierung des Projekts. Die vorgesehenen Regelungen für den Erhalt der Akteursvielfalt sind somit insgesamt völlig unzureichend um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden.

Die Akteursvielfalt bei der Energiewende kann nur gewährleistet werden, wenn Bürgerenergieprojekte von den geplanten Ausschreibungen so weit wie möglich ausgenommen werden und sie stattdessen weiterhin die bewährte, feste Einspeisevergütung erhalten. Durch eine klare Definition von Bürgerwindakteuren ließen sich dabei auch die Befürchtungen ausräumen, dass künftig Großinvestoren die Regelung ausnutzen und nur noch kleinere Bürgerwindparks bauen. Eine solche Definition ist kein wirkliches Problem, es gibt bereits gute und trennscharfe Vorschläge dafür.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager äußerte kürzlich, dass eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Projekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar sei. Es ist also zu erwarten, dass es von Seiten der EU keine Einwände geben wird.

 

II. Der Landtag stellt fest:

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung getragen wird. Insbesondere beim Ausbau der Windenergie, aber auch bei der Fotovoltaik, sind Bürgerenergieprojekte unverzichtbar um die Aktzeptanz vor Ort herzustellen. Die Neufassung des EEG muss im Rahmen der Beihilferichtlinien der EU so gestaltet werden, dass Bürgerenergieprojekte nicht ausgebremst werden.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt grundsätzlich von Ausschreibungen befreit werden.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

Protokoll der Rede von Kai Schmalenbach:

Kai Schmalenbach (PIRATEN): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer hier und im Stream! Bevor ich anfange, möchte ich eine persönliche Anmerkung machen, die mir hoffentlich genehmigt wird. Nach über einem Jahr Krankheit bin ich nun wieder hier und rede das erste Mal seitdem.

(Beifall von allen Fraktionen)

Ich muss sagen, dass ich sehr dankbar bin für die Anteilnahme und den Zuspruch, den ich in dieser Zeit erfahren habe. Viele Leute haben sich nach mir erkundigt. Das fand ich einfach toll und überwältigend. Ich kann Ihnen nur sagen, dass man das draußen bei keinem normalen Arbeitgeber so erlebt. Also erst einmal vielen Dank dafür!

(Beifall von allen Fraktionen)

Danken möchte ich extra auch noch Herrn Römer für seine Rede am 29.01., über die sich die CDU so empört hat. Ich glaube aber, die CDU hat das zu dem Zeitpunkt falsch verstanden. Nicht Sie hier waren gemeint, sondern einzelne Menschen bzw. einzelne Abgeordnete Ihrer Partei. Es liegt mir einfach richtig schwer im Magen, dass das so quergegangen ist. Herr Römer hat nämlich absolut recht, dass wir in unseren Reihen keine Teppichausroller für die AfD haben dürfen. Die dürfen wir einfach nicht dulden. Es war mir wichtig, das noch anzumerken.

(Beifall von den PIRATEN)

Zum Thema! Wir reden über eine Energiewende, die aktuell mit der neusten Novelle 2016 im Referentenentwurf wieder einmal weiter ausgebremst werden soll. Wir reden darüber, dass sich die Regierung in Berlin nach den Ergebnissen des Klimagipfels in Paris, die wir und alle Umweltpolitiker hier gefeiert haben, hinstellt und die Energiewende weiter einbremsen will. Das tut sie in einer Weise, durch die insbesondere diejenigen Bürger, die diese Energiewende nach vorne gebracht, sie gestaltet und überhaupt erst möglich gemacht haben, tatsächlich aus dem Wettbewerb herausgedrückt werden.

In den Wettbewerb hereingenommen werden sollen stattdessen diejenigen, die die Energiewende verschlafen und dagegen agiert haben, nämlich Konzerne. Wir erleben wieder einmal eine Konzernpolitik, die ich nicht nachvollziehbar finde. Ich finde es eigentlich total daneben, dass jetzt mit Ausschreibungsmodellen und Ausbaukorridoren das Ganze gebremst wird und auch noch dafür gesorgt wird, dass der Bürger aus der Energiewende ausgegrenzt wird.

Ich möchte ein Zitat vorlesen, das ich für sehr wahr halte: „Von Deutschland ging die Energiewende aus. Wir sollten sehen, dass wir sie zurückholen.“

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Diesen Satz habe ich von einer Tagung von MetropolSolar mitgenommen. Dort gab es auch noch viele andere interessante Meinungen. Eine Bürgerenergiegenossenschaft zum Beispiel sagte zum Thema „Ausschreibung“: Wir sagen: Jetzt Gas geben und anschließend den Kopf einziehen. – Das ist ein Originalzitat und bedeutet so viel wie: Wenn die Ausschreibungen erst einmal da sind, sind wir verloren. Dagegen wollen wir angehen.

Es gab aber auch die Aussage: Okay, wir nehmen diese Herausforderung an; wir sind konkurrenzfähig. – Es war ein positives Signal vonseiten der Energiegenossenschaften, zu sagen: Wir sind konkurrenzfähig gegenüber den großen Playern und den Konzernen, aber dafür müssen wir uns zusammenschließen. Und was passiert dann, wenn wir uns zusammenschließen? Es entsteht ein neuer großer Player, und wieder ist der Bürger derjenige, der außen vor bleibt. – Das kann auch niemand wollen.

Zum Dank dafür, dass Gabriel und seine Spießgesellen Konzernpolitik vom Allerfeinsten betreiben, stellen sich die Konzerne jetzt hin und wollen uns für den Atomausstieg verklagen. Aber gegen wen klagen sie? Sie verklagen nicht Herrn Gabriel oder Frau Merkel, sondern sie verklagen jeden einzelnen Bürger. Jedem einzelnen Bürger werden sie in die Tasche greifen, wenn sie Geld für den Atomausstieg abgreifen. Das ist unsäglich.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist ein fatales Zeichen, denn die Bürger haben die Energiewende bisher betrieben. Sie haben diese Energiewende geschaffen. Die Konzerne hingegen haben sie ignoriert und bekämpft, und jetzt sollen die Bürger deswegen herausgehalten und die Konzerne erneut bevorzugt werden. Wem will man eine solch verkorkste Politik erklären?

Die beiden Anträge von CDU und Rot-Grün haben wir wohlwollend zur Kenntnis genommen. De-minimis war uns nicht genug. Deswegen wurde dieser Antrag hier eingebracht, und deswegen war es auch unerheblich, ob Grün noch einmal einen Entschließungsantrag gestellt hat.

Ich kann nicht unbedingt sagen, dass ich mich auf die Beratung im Ausschuss freue, weil ich diesen Satz einfach unerträglich finde.

(Beifall von den PIRATEN)

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