„Die Energiewende braucht Bürgerenergie – Ausschreibungen verhindern Bürgerenergie“

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I. Sachverhalt

Bürgerenergieprojekte sind unverzichtbarer Bestandteil des Gemeinschaftswerks der Energiewende. Nur sie schaffen die notwendige Akzeptanz vor Ort, insbesondere gilt das beim Ausbau der Windenergie.

Die Projekte der Bürger holen die Wertschöpfung zurück in die Regionen und schaffen die Möglichkeit für eine echte Beteiligung. Darüber hinaus können sie den Städten und Gemeinden helfen, die Energieversorgung wieder auf das Fundament einer kommunalen Basis zu stellen.

Die derzeit bei der Neufassung des EEG geplanten Ausschreibungsmodelle gefährden Bürgerenergieprojekte massiv. Teilnehmer an Ausschreibungen haben im Vorfeld hohe Kosten zu tragen um überhaupt dabei sein zu können. Das Risiko dann bei der Ausschreibung nicht zum Zuge zu kommen („Zuschlagsrisiko“) macht die Mehrheit der Projekte praktisch unmöglich. Oft stehen dann auch die vorgesehenen Flächen nicht mehr zu Verfügung, da nur die Partizipation der Menschen vor Ort die Voraussetzung für die Aktzeptanz der Anlagen schafft.

Durch Ausschreibungen werden große Unternehmen bevorzugt. Denn diese können die Planungskosten von Projekten, die keine Förderberechtigung erhalten, auf andere Projekte umlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit erhebliche Rabatte durch Großaufträge auszuhandeln. Durch die geplanten Ausschreibungen werden Bürgerinnen und Bürger in einen unfairen Wettbewerb gegen wesentlich größere Marktteilnehmer und Finanzinvestoren gezwungen.

Der aktuelle EEG-Entwurf sieht vor, dass nur Projekte, die kleiner als 1 Megawatt sind, von Ausschreibungen ausgenommen werden. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 Megawatt oder mehr Leistung aufweist, praktisch keine Relevanz.

Das neue Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt sieht vor, dass bestimmte, lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Dazu sollen die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt werden. Sie sollen im Gegensatz zu den anderen Akteuren z.B. bereits vor der Erteilung einer BImSchG-Genehmigung für eine Windkraftanlage ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben können. Allerdings ergeben sich für die Bürgerenergieprojekte viele Kosten erst im Laufe des Planungsprozesses, so dass das zunächst abgegebene Gebot unter Umständen nicht haltbar ist. Eine mögliche Ursache dafür ist auch der lange Zeitraum von der ersten Idee bis zur Realisierung des Projekts. Die vorgesehenen Regelungen für den Erhalt der Akteursvielfalt sind somit insgesamt völlig unzureichend um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden.

Die Akteursvielfalt bei der Energiewende kann nur gewährleistet werden, wenn Bürgerenergieprojekte von den geplanten Ausschreibungen so weit wie möglich ausgenommen werden und sie stattdessen weiterhin die bewährte, feste Einspeisevergütung erhalten. Durch eine klare Definition von Bürgerwindakteuren ließen sich dabei auch die Befürchtungen ausräumen, dass künftig Großinvestoren die Regelung ausnutzen und nur noch kleinere Bürgerwindparks bauen. Eine solche Definition ist kein wirkliches Problem, es gibt bereits gute und trennscharfe Vorschläge dafür.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager äußerte kürzlich, dass eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Projekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar sei. Es ist also zu erwarten, dass es von Seiten der EU keine Einwände geben wird.

 

II. Der Landtag stellt fest:

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung getragen wird. Insbesondere beim Ausbau der Windenergie, aber auch bei der Fotovoltaik, sind Bürgerenergieprojekte unverzichtbar um die Aktzeptanz vor Ort herzustellen. Die Neufassung des EEG muss im Rahmen der Beihilferichtlinien der EU so gestaltet werden, dass Bürgerenergieprojekte nicht ausgebremst werden.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt grundsätzlich von Ausschreibungen befreit werden.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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