Jetzt Rechtssicherheit für offene WLAN-Netze herstellen – Störerhaftung abschaffen und Login-Pflicht verhindern

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I. Sachverhalt

Der Unterlassungsanspruch gegen Betreiber offener WLAN-Netze, den Urheberrechteinhaber im Falle von Urheberrechtsverletzungen Dritter haben, die sogenannte Störerhaftung, wurde durch die Reform des Telemediengesetzes im Juni 2016 nicht beseitigt.

Auch das EuGH-Urteil in der Rechtssache C‑484/14 vom 15. September 2016 lässt offen, dass Rechteinhaber eine gerichtliche Anordnung gegen WLAN-Betreiber beantragen können, die sich auf den Unterlassungsanspruch stützt. Darüber besteht nach dem EuGH Urteil große Rechtsunsicherheit für Anbieter offener WLAN Hotspots. Wenn Rechteinhaber Anordnungen erwirken können, den offenen Zugang zum Internet über WLAN mit verpflichtendem Login und Passwort zu schließen, wäre dies auch das Aus für die Freifunk-Idee. Weiterlesen »

G9 für Nordrhein-Westfalen jetzt!

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I. Sachverhalt

Die Schulzeitverkürzung am Gymnasium ist auch in Nordrhein-Westfalen gescheitert. Sie wurde ohne fundierte wissenschaftliche Basis angestoßen und in Form des gegenwärtigen G8 schlecht umgesetzt. Deshalb erfährt sie bei Schülerinnen und Schüler, bei Eltern und Lehrerinnen und Lehrern keinen Rückhalt.

Die Wiedervereinigung hat den Bestrebungen zur Schulzeitverkürzung in den westdeutschen Bundesländern Auftrieb gegeben. Die damalige Situation in den neuen Bundeslän­dern war durch einen 12-jährigen Bildungsgang zum Abitur geprägt, während in allen westdeutschen Bundesländern der 13-jährige Bildungsgang die Regel war. Im Sinne einer Vereinheitlichung wurde in der Folge die Schulzeitverkürzung in den westdeutschen Ländern angestrebt. Eine vollstän­dige Vereinheitlichung wurde jedoch nie erreicht, da Rheinland-Pfalz das G8 bis heute nicht zur Regel gemacht hat.

Heute ist die Lage durch die unterschiedlichen Beschlusslagen zur Rückkehr zu G9 in Hessen und Niedersachsen uneinheitlicher denn je. Keines der Nachbarländer Nordrhein-Westfalens hat heute noch ein G8 als Regelfall. Weiterlesen »

Digitalisierung als Chance für mehr Demokratie in der Energiewende

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I. Sachverhalt

Durch die fortschreitende Digitalisierung der Energiewende ist es möglich, dass eine große Anzahl kleiner Energieerzeugungsanlagen, wie ein großes flexibles Kraftwerk – ein Virtuelles Kraftwerk – agieren können. Sind diese Energieerzeugungsanlagen in Bürgerhand bietet sich die Chance einer Demokratisierung der Energiewende. Wenn diese Chance durch die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen genutzt wird, hat jeder Bürger die Freiheit sich nach eigenem Ermessen an der Energiewende zu beteiligen – sei es als Prosumer, durch Beteiligung an Bürgerenergieprojekten oder auch weiterhin als reiner Verbraucher. Zusätzlich wird dadurch die Akzeptanz der Energiewende langfristig sichergestellt.

Als Prosumer werden Haushalte bezeichnet, die nicht mehr nur reine Verbraucher sind, sondern die auch Strom produzieren und diesen, sofern zum Zeitpunkt der Stromproduktion ein Bedarf besteht, selbst verbrauchen. Prosumer gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gründe dafür sind der Wunsch nach einer gewissen Netzunabhängigkeit, einer erhöhten Versorgungssicherheit und ökologische Beweggründe. Derzeit werden überwiegend Photovoltaikanlagen und in geringerem Ausmaß KWK-Anlagen von Prosumern für den Eigenverbrauch genutzt, da aufgrund der Rahmenbedingungen der Eigenverbrauch mittlerweile lukrativer als die Einspeisung ins Netz ist. Weiterlesen »

Digitale Gefahrenabwehr – Sicherheitslücken entdecken und schließen

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I. Sachverhalt

Viele Unternehmen und auch öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser[1] oder jüngst nordrhein-westfälische Ministerien waren schon Opfer von Angriffen auf ihre Netzinfrastruktur. Kriminelle führen mit komplexen und höchstmodernen Mitteln Online-Erpressungen durch und demonstrieren, dass sie sogar Industriesteuerungen für Hochöfen[2] kontrollieren können.

Überhaupt ermöglicht werden Angriffe dadurch, das Softwaresysteme niemals fehlerfrei sind. IT-Systeme stürzen ab oder tun manchmal nicht das, was von ihnen erwartet wird. Viele dieser Fehler lassen sich dann dazu nutzen, ein System zu kompromittieren, um Schadsoftware einzuschleusen und zu installieren.

Da IT-Systeme heutzutage überall zu finden sind, in Autos, in Ampelsteuerungen, in Insulinpumpen, Hörgeräten, Herzschrittmachern, Industriesteuerungen, Mobiltelefonen und in Kritischen Infrastrukturen, kommt dem Schutz der Systeme eine besondere Bedeutung zu. Weiterlesen »

Die Wohnsitzauflage: integrationshemmend, bevormundend und das Gegenteil von Empowerment. Die Landesregierung muss die Wohnsitzauflage für NRW sofort stoppen!

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I. Sachverhalt:

Die Landesregierung NRW berät aktuell den „Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (Ausländer-Wohnsitzregelverordnung – AWoV)“ mit der Vorlage 16/4239. Nach der Verbändeanhörung soll am 25. Oktober 2016 ein Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden, sodass die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.

Die Diskussion um die Einführung der Wohnsitzauflage in Nordrhein-Westfalen startete bereits im Januar 2016. Mit dem Integrationsgesetz ist eine bundesweit gültige Wohnsitzauflage nun seit Anfang August in Kraft getreten. Sie ermöglicht es den Landesregierungen, Flüchtlingen für maximal drei Jahre einen Wohnort vorzuschreiben, sofern sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Damit soll angeblich verhindert werden, dass durch den Zuzug in Großstädte Parallelgesellschaften und soziale Brennpunkte entstehen. Zudem argumentieren Befürworter, dass mit dem Instrument der Wohnsitzauflage eine weitere Verschärfung der akuten Wohnraumknappheit in bestimmten Regionen verhindert werden könne. Diese Argumentation verschleiert, dass die schlechte Wohnraumsituation in NRW nicht zuletzt durch politische Entscheidungen mitverursacht ist. Der Landesregierung stünden jedoch Instrumente zur Verfügung, dieser Situation entgegenzuwirken, die aus Mangel an politischem Willen nicht konsequent eingesetzt werden. Weiterlesen »

Chancen und Risiken des digitalen Arbeitswandels 2 – Berufliche Weiterbildung auch online ermöglichen

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I. Ausgangslage

Wir leben in einer Gesellschaft in der Informationen allgegenwärtig, teilweise sogar aufdrängend sind. Allein die schiere Masse ungefilterter Informationen ist für den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar oder gar überprüfbar.

Gleichzeitig wird aber vom Einzelnen erwartet, immer mehr Informationen in eigenes Wissen umzuwandeln. Denn der technische Fortschritt bringt nicht nur immer mehr und ungefilterte Informationen mit sich, sondern auch immer mehr Änderungen in der Mechanik, wie Arbeit erledigt und ausgeführt wird. Dazu kommt, dass das komplette Berufsleben  heutzutage in den wenigsten Berufsfeldern von der Ausbildung bis zum Erreichen der Altersrente in einem Berufsbild verbracht wird.

Hier zeigt sich damit immer deutlicher, dass eine ursprünglich erlernte Profession nicht ein ganzes Arbeitsleben lang bestehen bleibt. Und selbst innerhalb einer Profession gibt es teils erheblichen Wandel in der Arbeitsmechanik und den Voraussetzungen, wie diese Arbeit zu erledigen ist. War es z. B. für einen Automechaniker völlig ausreichend handwerkliche Fähigkeiten zu erlernen und zu verbessern, so hat sich dieses Berufsbild durch stetigen Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeugbau, deutlich gewandelt. Von der zukünftigen inhaltlichen Komplettwandelung durch E-Mobilität ganz zu schweigen.

Der beruflichen Weiterbildung kommt somit ein immer größer werdender Stellenwert zu.

Diese beruflichen Weiterbildungen finden weltweit inzwischen nicht nur im Präsenzverfahren statt, sondern vermehrt auch im virtuellen Raum.

Die bisherigen Regelungen im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW von 1984, zuletzt gründlich novelliert im Jahre 2009 (Drucksache 14/10134) trägt dem jedoch keine Rechnung. Denn ausweislich der Begründung zu § 9 Absatz 2 geht das Gesetz immer von einer „Ortsgebundenheit einer Veranstaltung“ aus. Dieses hatte schon die Europäische Kommission im Vorfeld der Novellierung bemängelt, da dieser Ansatz nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar wäre.

Hier ist es also nötig gleich zwei Schwächen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW zu beseitigen.

II. Der Landtag NRW stellt fest:

  1. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW hat in der Vergangenheit, vor der digitalen Revolution, dazu beigetragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich eigeninitiativ weiterbilden konnten.
  2. Durch die digitale Revolution ist es notwendig das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW weiter zu entwickeln, in dem ortsunabhängige Weiterbildungen, auch im virtuellen Raum, ermöglicht werden.

III. Der Landtag NRW fordert die Landesregierung auf,

dem Landtag ein Gesetz vorzulegen um,

  1. die Ortsgebundenheit aus dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW zu streichen.
  2. explizit die Möglichkeit zur Onlineweiterbildung im Gesetz zu verankern.
  3. dem Landtag drei Jahre nach in Kraft treten des angepassten Gesetzes eine Evaluation über die Wirksamkeit des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW vorzulegen.

Sanktionsverschärfungen im SGB II verhindern!

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I. Ausgangslage

Wie Medien berichten hat die Bundesagentur für Arbeit eine Weisung an die Jobcenter herausgegeben, wonach noch härter gegen ihre „Kunden“ vorzugehen sei. So soll „sozialwidriges Verhalten“ direkt und stärker sanktioniert werden. Beispielsweise sollen Leistungen gekürzt werden, wenn nicht die vom Sachbearbeiter ausgesuchte Fortbildung besucht wird, sondern eine, die der „Kunde“ sich selbst gesucht hat. Auch sollen alleinerziehende Mütter mehr unter Druck gesetzt werden, den eventuell nicht bekannten Vater ihres Kindes dem Jobcenter zu nennen.

Diese Weisung ist unsinnig und wird nicht einen Menschen mehr in Arbeit bringen oder auch nur einen Euro in der Repressionsmaschinerie Hartz IV einsparen. Stattdessen werden weiter Konflikte zwischen Sachbearbeitern und Kunden geschürt. Diese Konflikte fördern bereits jetzt tausendfache psychische Beeinträchtigungen auf beiden Seiten des Schreibtisches im Jobcenter. Weiterlesen »

Schluss mit der Dispoabzocke – Deutschland braucht einen Dispodeckel für den gesamten Bankensektor

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I. Sachverhalt

Wie Zeit Online vom 16. August 2016 berichtet, hat die von Stiftung Warentest herausgegebene Zeitung Finanztest im Rahmen einer Studie die Höhe der Dispozinsen von allen 1.433 deutschen Banken und Sparkassen ausgewertet. Sie liegen durchschnittlich bei knapp zehn Prozent und damit nur minimal unter dem Vorjahreswert, wie Finanztest in ihrer Ausgabe September 2016 berichtet.

Banken verlangen von ihren Kunden erschreckend hohe Dispozinsen. Bei einigen Kreditinstituten werden sogar Zinsen von teilweise über 13 Prozent fällig. Die hohen Zinsen für die Ausschöpfung des Dispositionsrahmens im Bankensektor sind vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Kreditinstitute sich in der derzeitigen Niedrigzinsphase praktisch zum Nulltarif Geld von der Notenbank besorgen können. Seit dem 10.03.2016 hat die Europäische Zentralbank für den Euroraum den Leitzins von 0,05 Prozent auf 0,00 Prozent abgesenkt. Diesen Zinsvorteil geben die Banken, aber beim Dispokredit nicht an ihre Kunden weiter. In einer Zeit in der die Banken das Geld quasi geschenkt bekommen, leiden die Menschen am meisten, die durch ihre prekäre Lage auf den Dispositionskredit am meisten angewiesen sind.

Die Menschen in Deutschland stehen laut Bundesbank mit über 34 Milliarden Euro bei den Banken in der Kreide, weil sie ihr Konto überzogen haben. Jeder Prozentpunkt mehr Dispozins spült den Banken also 340 Millionen Euro in die Kassen. Gleichzeitig lassen die horrenden Dispozinsen viele Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen.

Die Stiftung Warentest bemängelt außerdem, dass nicht alle Banken ihre Dispozinssätze im Internet transparent veröffentlichen – obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. 31 Geldhäuser kamen laut Finanztest dieser Veröffentlichungspflicht nicht im ausreichenden Maße nach. Bei 29 Banken sei nicht erkennbar, wie hoch die Überziehungsgebühren tatsächlich ausfallen. Weiterlesen »

Der Boom der Share-Deals muss jetzt ein Ende haben! – Durch aggressive Steuervermeidungsstrategien entgehen Nordrhein-Westfalen jedes Jahr Millionen an Grunderwerbsteuereinnahmen

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I. Sachverhalt

Grunderwerbsteuerfreie Share-Deals erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Nach Schätzungen des Maklerhauses Aengevelt lag 2015 der Anteil der Share-Deals in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf deutlich über dem Wert der Vorjahre.

Selbst die „Öffentliche Hand“ ist sich nicht zu schade, getrieben von der Pflicht zur Gewinnoptimierung Immobilienwerte unter Umgehung von Grunderwerbsteuer zu veräußern. So hat die Erste Abwicklungsanstalt (NRW), die komplett vom Land, den Sparkassen- und Landschaftsverbänden beherrscht wird, just die „Westfonds“, eine ehemalige Tochter der WestLB verkauft. „Westfonds“ besteht aus mehreren geschlossenen Fonds, die Immobilien halten. Verkauft wurde vermittels eines Share-Deals und damit ohne Anfall von Grunderwerbsteuer auf Seiten der Käufer.

Bei einem Share-Deal handelt es sich um eine Konstruktion, welche die Grunderwerbsteuer komplett aushebelt. Dabei wird die Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht wie eine GmbH & Co. KG beispielsweise. Dann erwirbt der Käufer die Mehrheit der Anteile an dieser Gesellschaft, in der Regel 94,9 Prozent. Damit ist er de facto Eigentümer der Immobilie. Die 94,9 Prozent sind wichtig, denn solange weniger als 95 Prozent der Anteile gekauft werden, muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen. Die restlichen Anteile behält oft der Voreigentümer.

Anders als für große Investoren, eignen sich Share-Deals für den normalen Bürger, der eine Wohnung oder ein Einfamilienhauses kaufen möchte, nicht. In der Praxis beschäftigen die sogenannten Share Deals eine Heerschar von Notaren, Anwälten und Wirtschaftsprüfern, die an ihnen gut verdienen. Aengevelt schätzt, dass sich Share-Deals erst ab einem Kaufpreis von 15 Millionen Euro rechnen. Weiterlesen »

Immer noch viele Missstände in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsaufnahme: Die Landesregierung muss endlich für Gewaltschutz, Transparenz und Kontrolle sorgen

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I. Sachverhalt

In den letzten Monaten wurden erneut Missstände in den Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW bekannt. Neben Verdachtsfällen eines sexuellen Missbrauchs einer besonders schutzbedürftigen Frau in Burbach wurde durch Recherchen einer Journalistin und Bloggerin sowie Refugees Welcome Bonn e.V. bekannt, dass Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes „Bewa“, der in verschiedenen Unterkünften des Landes zum Einsatz kommt, in sozialen Netzwerken rechtes Gedankengut teilten und verbreiteten. Später ergaben weitere Recherchen, dass es in der ehemaligen Notunterkunft und heutigen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Olpe zu Abrechnungsbetrug, Ausbeutung der Arbeitskraft von Bewohnerinnen und Bewohnern und zur Unterdrückung von Anzeigen und Beschwerden kam. Besonders schwer wiegen die Vorwürfe im Fall des Nichtanzeigens eines Falles von schwerer körperlicher Misshandlung einer Frau und des möglichen sexuellen Missbrauchs einer Siebenjährigen. Weiterlesen »