Donnerstag, 25. Juni 2015
Top 5. Sonderpädagogische Förderung jetzt sicherstellen!
Antrag der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/8978
direkte Abstimmung
Unsere Rednerin: Monika Pieper
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Monika Pieper
Monika Pieper (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gab es in Einzelfällen immer schon mal. Oft dauerte die Bearbeitung unverhältnismäßig lange. Das war auch einer der Kritikpunkte zum Thema „Förderberufskollegs“ in Bezug auf den gerade behandelten Antrag.
Mit dem Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 1. Juni dieses Jahres wird das Problem noch einmal sehr deutlich. Die Erwartung, dass mit dem Ausbau der Inklusion an unseren Schulen weniger AO-SF-Verfahren beantragt werden, hat sich offensichtlich bisher nicht bestätigt. Nun informiert eine Bezirksregierung die Schulen, für die sie die Schulaufsicht ausübt, dass wegen Personalmangels die Bearbeitung der in diesem Schuljahr gestellten Anträge nicht bis zum Ende des Schuljahrs abgeschlossen werden kann.
Für die betroffenen Eltern und Kinder, aber auch für die Schulen ist das eine sehr schwierige Situation. Die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird ja nicht zum Spaß angestrebt, sondern hat meistens sehr, sehr schwerwiegende Gründe.
Beim gegenwärtigen Stand der Inklusion an unseren Schulen sind die AO-SF-Verfahren insbesondere in der Sekundarstufe I weiterhin zentral für die Gewährleistung von sonderpädagogischer Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Das gilt gleichermaßen für die Schülerinnen und Schüler von Schulen, die inklusive Angebote machen, wie für die Schülerinnen und Schüler von Schulen, die noch kein gemeinsames Lernen eingerichtet haben.
Im Förderschwerpunkt Lernen geht es um die Frage, ob ein Schüler oder eine Schülerin zieldifferent unterrichtet werden kann oder muss.
Es kann niemand bestreiten, dass diese Entscheidung auch an Schulen des gemeinsamen Lernens möglichst in der fünften oder sechsten Klasse getroffen werden muss. Genau deshalb setzt das Schulgesetz hier eine Grenze, indem es die Antragstellung bei vermuteten Lernbeeinträchtigungen durch die Schule nach dem sechsten Schuljahr ausschließt, wie wir wissen.
Mit dem AO-SF-Verfahren kann auch der Wunsch nach einem Wechsel an eine Förderschule einhergehen. Eltern können dieses Verfahren beantragen, wenn sie möchten, dass ihr Kind an einer Förderschule unterrichtet wird. Hierfür ist die amtliche Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs eine zwingende Voraussetzung. Hiermit steht dann auch die Planung der einzelnen Schulen in Verbindung.
Es geht bei den AO-SF-Verfahren immer auch darum, dass den Betroffenen der Anspruch auf sonderpädagogische Unterstützung verlässlich erfüllt wird.
Die Berücksichtigung des Elternwillens, die Verbindlichkeit der sonderpädagogischen Unterstützung und die Planungssicherheit für die Schulen, diese grundlegenden Ansprüche hängen an dem AO-SF-Verfahren.
Wochenlange, monatelange Wartezeiten und Schwebezustände sollten deshalb nicht sein. Vor allem sind Verzögerungen der Entscheidung bis ins folgende Schuljahr dringend zu vermeiden.
(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])
Die Sommerferien können dann für Schüler, die nicht wissen, wie es mit ihnen weitergeht, wirklich zur Qual werden.
Das mag zwar alles nicht so gewichtig klingen, es sind aber die vielen kleinen Schwierigkeiten, die dazu führen, dass Eltern und Schüler ihr Vertrauen, dass ihre Sorgen ernst genommen werden, verlieren. Der reibungslose Ablauf eines Verfahrens ist die Grundlage für die Zuversicht der Eltern, dass für ihr Kind das Beste getan wird. Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN, Josef Hovenjürgen [CDU] und Klaus Kaiser [CDU])