Die Zukunftsfähigkeit von Politik und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen stärken – Engagement für die Initiative Open Government Partnership aufnehmen

Veröffentlicht am von unter Anträge, Innenausschuss (A09).

Antrag im Plenum 10.06.2016, TOP 5, ca. 13.45 Uhr

 

I. Sachverhalt

Mit Beschluss des Antrages „Forderung nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur internationalen Initiative Open Government Partnership“ (Drucksache 16/4437) der Fraktion der PIRATEN hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in seiner 45. Sitzung eine mögliche Mitgliedschaft Deutschlands in der Open Government Partnership initiiert.

Die Forderung, die Bundesrepublik Deutschland solle sich in der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ zur Konkretisierung eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns engagieren, wurde von der Landesregierung zeitnah im Rahmen einer Bundesratsinitiative aufgegriffen und im Bund vertreten.

Der Bundesrat hat die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalens zum Beitritt Deutschlands an der internationalen Initiative Open Government Partnership unterstützt und die Bundesregierung hat die Initiative aus den Bundesländern aufgegriffen. Am 7. April 2016 erklärte die Bundesregierung anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrats:

„Deutschland und Frankreich haben sich verpflichtet, die demokratischen Praktiken zu erneuern, indem sie die Transparenz und Beteiligung der Staatsbürger erhöhen. In diesem Sinne hat Deutschland beschlossen, seine Kandidatur für die Partnerschaft für eine offene Regierung („Open Government Partnership“) einzureichen, deren Vorsitz Frankreich ab Oktober 2016 innehaben wird.“ Weiterlesen »

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.

Unsere Themen und Erfolge im ersten Jahr im Landtag NRW: 2012/2013

Veröffentlicht am von unter Piraten wirken.

Motiv PiWi10Man nehme: 20 völlig unterschiedliche Menschen, die nach einem rasanten Wahlkampf plötzlich Abgeordnete sind. 50 leere Räume, die es zu beziehen gilt. Und über 50 engagierte Mitarbeiter, die die „Politiker aus Notwehr“ unterstützen wollen. Das Ziel: andere Politik machen. So sind die Piraten am 13. Mai 2012 in das Abenteuer Landtag gestartet. Mit Erfolg?

9673 geleerte Kaffeetassen, 365 Tage, mehr als 310 parlamentarische Initiativen und rund zehn Gates später steht fest: Das Leben als Politik-Neulinge geht ebenso rasant auf und ab wie das historisch anmutende Akten-Transportsystem des Landtags. Und dennoch haben wir einiges geschafft. Diese exemplarische Übersicht zeigt schwarz auf weiß – oder besser schwarz auf orange: Piraten wirken!

Viele Schritte hin zu unseren Zielen, Politik für alle Menschen nachvollziehbar zu machen, die Bürger stärker an politischen Prozessen teilhaben zu lassen und Nordrhein-Westfalen mit frischen Ideen voranzubringen, sind bereits getan. Viele weitere werden folgen. Auch in Zukunft wollen wir unermüdlich Missstände und Ungerechtigkeiten aufdecken und bekämpfen – getreu unserem Motto: Klarmachen zum Ändern! Weiterlesen »

E-Government-Gesetz NRW: Jetzt online kommentieren

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Kommunales, Open Government/-Data, Persönliche Blogposts.

Heute hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW veröffentlicht.

Der Entwurf sollte eigentlich schon Anfang dieses Jahres in die Verbändeanhörung gehen und leider deutlich später als geplant. Das E-Government-Gesetz des Bundes vom 31. Juli 2013 hat zahlreiche Veränderungen gebracht, die NRW jetzt mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen möchte. Die Gelegenheit, hier Meilensteine im Bereich OpenGovernment zu erfüllen, wurde leider nicht genutzt. Stattdessen beschränkt sich die Landesregierung in vielen Fällen auf die handwerkliche Umsetzung der Bundesvorgaben auf Landesebene.

Wer Lust hat, sich für Bürgerbeteiligung, OpenData und freie Formate einzusetzen, kann ab heute unter egovg.nrw.de den Gesetzentwurf öffentlich kommentieren, daher möchte ich hier auf ein paar Passagen des EGovG NRW hinweisen, die hierzu besonders wichtig sind. (Für Verbände und Vereine gibt es außerdem die Möglichkeit, gesondert Stellungnahmen einzureichen.)

Beteiligung und Partizipation

Beteiligungs- und Partizipationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil von OpenGovernment, im Entwurf der Landesregierung findet sich dazu aber nahezu nichts, lediglich:

§ 18 Elektronische Beteiligungen
(1) Die Behörden können die Möglichkeit für elektronische Beteiligungen eröffnen. Nach anderen Rechtsvorschriften geregelte Beteiligungsverfahren bleiben unberührt.
(2) Die Ergebnisse durchgeführter Beteiligungen sind bekannt zu geben.

Kurz, knapp, freiwillig. Leider keinerlei Vorgaben ob, wie und für was Beteiligungsverfahren genutzt werden sollen.

OpenData

Zu OpenData finden sich leider nur folgende Regelungen:

§ 16 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten
Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten auf elektronischem Weg bereit, so sind diese in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen anzubieten. Ein Format ist ‚maschinenlesbar, wenn die enthaltenen Daten durch Software automatisiert, ausgelesen und verarbeitet werden können. Die Daten sind mit Metadaten bereitzustellen. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, ,in denen Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit gewährleisten. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Daten, die vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens gemäß § 26 Absatz 1 dieses Gesetzes) erstellt wurden, nur, wenn sie grundlegend überarbeitet werden. Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht, soweit Rechte Dritter oder geltendes Recht entgegenstehen.

sowie

§23 Verordnungsermächtigung und Verwaltungsvorschriften
(1) Das für Informationstechnik zuständige: Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerien durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Nutzung der Daten und Ausgestaltung der Metadaten nach § 16 zu erlassen.

Zusätzlich soll der neue „IT-Kooperationsrat“ Empfehlungen zu  Daten und Metadaten abgeben (§21 Abs. 4 ).

Hier werden lediglich Anforderungen an Datenportale geschaffen, falls es überhaupt welche geben sollte.
Denn es gibt an keiner Stelle die Verpflichtung von öffentlichen Stellen, weder im Land noch in den Kommunen, Daten bereitzustellen. Hier sollte OpenData per Gesetz eingeführt werden – verbindlich und für alle Ebenen in NRW.

Zu den Anforderungen selbst lässt sich anmerken, dass „in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen“ sehr unbestimmt ist und die wesentlichen Konditionen, unter denen die Daten bereitgestellt werden können, nicht per Gesetz sondern in einer Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Hier könnten lokale OpenData-Projekte der Kommunen gefährdet sein, wenn die Rechtsverordnung restriktivere Bedingungen vorgibt, etwa eine Lizenzierung unter der Datenlizenz-Deutschland.

Freie Formate

Freie Formate sind im Entwurf nicht vorgesehen, stattdessen zieht man sich auf „offene Standards“ aus dem „European Interoperability Framework“ (Mitteilung der Kommission „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste“, vom 16.12.2010, COM(2010) 744 final, Anhang 2, Punkt 5.2.1) zurück.

In § 4 Abs. 3 findet sich folgender Punkt zum Dateiaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern:

Werden an Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen Dateien übermittelt, sollen für diese Dateiformate genutzt werden, deren Spezifikation folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Alle Beteiligten können gleichberechtigt an der Entwicklung der Spezifikation mitwirken und eine öffentliche Überprüfung ist Bestandteil des Entscheidungsprozesses,
2. die Spezifikation steht jedermann zur Prüfung zur Verfügung und
3. die Lizenzierung der Urheberrechte an der SpezifIkation erfolgt zu fairen, angemessenen und diskriminierungs freien Bedingungen oder gebührenfrei in einer Weise, die eine Integration sowohl in proprietäre als auch quelloffene Software zulässt.
Von Nummer 1 kann abgewichen werden, wenn die Spezifikation durch die Vermessungsverwaltungen des Bundes und der Länder für Geobasisdaten definiert worden ist.

Freie Formate zeichnen sich dadurch aus, dass sie frei sind von Besitzrechten Dritter. Das heißt,  öffentlich einsehbare Standards, die von jeder Person ohne Lizenzierung, Entgelt oder Einschränkungen genutzt werden kann.
Die vorgeschriebene Nutzung von „Offenen Formaten“ durch die öffentliche Hand sichert einzelnen Unternehmen langfristig Lizenzeinnahmen und schafft so Oligopole. Dies behindert insbesondere die Entwicklung freier Software und schadet dem freien Wettbewerb.
In der Begründung des Gesetzentwurfes wird weiterhin ausgeführt:

Es entsteht keine Verpflichtung, aktiv offene Standards für Bereiche zu entwickeln, in denen kein solcher Standard vorhanden ist.

Das ist natürlich auch nicht schön und sollte geändert werden. Das werden wir im weiteren Verlauf der Beratungen zu dem Gesetz natürlich einfordern. Über Unterstützung in Form von Eingaben und Anregungen unter egovg.nrw.de freuen wir uns und sicher auch die Landesregierung, denn dort ist noch viel Beratung notwendig!

My short trip to Kurdistan

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

I’ll try to give a first short summary of my trip to Northern Iraq and Rojava/Northern Syria. In a few days I will be able to write more details.

I visited this area on the occasion of the International Women’s Day to learn more about the situation of women, especially kurdish women. Thanks to the women from Cenî and all the people who invited and accompanied us.

05.03. Flight to Sulaymaniyah together with a student/journalist from Berlin

06.03. Trip through Northern Iraq together with two kurdish women from Iran (I will decide later how many details I can give about these brave insprational women because their political activism is extremely dangerous for them. In Iran, the death penalty for offences is possible.)
In the evening (and after several passport controls all over the way through Northern Iraq) we arrived at the border to Syria. At Semalka the KDP affiliated forces told us that we were not allowed to cross the border at night. We met a group of women from Maxmur that night who also wanted to visit Rojava/canton Cizîre because of Women’s Day. Our driver hat to go back to Suleymaniyah and so we stayed in the little bus with the women from Maxmur for several hours. In the background the women from Sulaymaniyah and from Rojava try to speak to the authorities responsible for refusing the border crossing. http://www.jinha.com.tr/en/h/KDP_blocks_women%27s_delegation_from_going_to_Rojava

That night after several telephone calls we (16 women) slept in a very small room owened by a family in a town named Zakho. (I slept perhaps two hours.)

07.03. At the next day it took again several hours and interrogations till we finally were allowed to cross the border by ship. (They asked how we got together with the different groups of women (Germany, Iran, Maxmur travelling together)? What we want to do in Rojava? Why we are going there? What our jobs are? Over and over again…I probably will give more details later.) (The pontoon bridge is only open for some trucks which bring goods for humanitarian aid.)

While waiting at the border we took a look at some tents for refugees.

(null)

After we finally crossed the border we travelled to Qamişlo, where we stayed the night. 

08.03. In Qamişlo we met a man, who would become our interpreter for the next days. (He is the person, who has been in prison for some days together with Joakim Medin, the swedish journalist, in February.) First we went to the funeral of some YPG/YPJ fighters who had died fighting against IS.

(null)

Next we visited an office of Yekîtia Star (a womens organisation in Rojava).

(null)

After an interesting conversation about several topics, about their struggle to organize women and their achievements so far, we traveled to Amude to celebrate Womens Day.

(null)

(null)

On the way we took a short look at some ancient ruins near an academy (philosophy) for YPG/YPJ.
(I will write more about Yekîtia Star Organisation and the feminist struggle in Rojava in a separate essay.)
After some days it gets familiar to me that our driver has weapons in the car.

(null)

There are always people with weapons near us in Syria. Therefore I felt safe all the time. Interesting feeling. I never felt safe near people with weapons around me before. Here this became different. In this region there is the urgent need to be able to defend yourself or others. We also met several women and men with a past as guerilla fighters. We talked about killing people and what war does to people (especially women).
We stayed the night at some government building and filled the evening with conversations about their understanding and organisation of democracy so far. (I also will try to explain details later in a separate text.)

(To explain: Government in this case means government of Rojava. Nobody we meet there trusts the Syrian Government.)

09.03. We visited Newroz Refugee Camp.

(null)

(null)

After that we talked to a woman from the Rojova governement, visited a cooperative and a womens academy (Rimelan).

(null)

(null)

10.03. Travel back to Sulaymaniyah (with also another short interrogation at the border). We passed the long time in the car discussing several topics with our friends from Iran, such as socialism, capitalism and feminism. They explained more about the situation of women in Iran, about circumcision, marriage under age, about suicide, women burning themselves (fire is holy), but also about the dangerous situation of homosexual and transsexual/transgender people in the Middle East.

11.03. I had to leave. Alone at the airport a bearded man whose flight is delayed like mine addressed me because I obviously looked european. He told me about his life as a homosexual muslim and that only parts of his family know about this. If I understand correctly his boyfriend is from the USA and he has lived together with him for a while. He is afraid of IS so much (people there name them Daesh, nobody uses IS) and so he sent his partner back. European friends invited him to Europe, but he loves his country and likes to stay there. He studies economics and speaks five languages. On the airport he also told me, he misses his friend so much and that he is on the way to see him again.

In the families we stayed with we always felt such a warm welcome.

(null)

But also I made this experience with this complete stranger at the airport of Suleymaniyah. I miss this kindness and openness and hospitality in Germany. (Back at Munich Airport I am kind of shocked about the people being so busy and cold-hearted.)

Please feel invited to ask any kinds of questions. I would also appreciate your message if you’d like to learn some more details about parts of my journey.

Landtag Intern, Ausgabe 1, 29.1.2015

Veröffentlicht am von unter Ausgaben Landtag Intern, Das Neueste.

Mit MegaPerls® in die digitale Zukunft? Landesregierung agiert planlos, ziellos, kraftlos.

 

„MegaBits. MegaHerz. MegaStark.“ Das Motto der Landesregierung für eine Digitalisierungs -offensive erinnert an MegaPerls ®. Die Werbung verspricht maximale Kraft bei geringer Dosierung. Aber übertragen auf die Ankündigungen der Landesregierung entpuppt sich diese Verheißung als megaleer. Mit einem geringen

finanziellen Einsatz die maximale Digitalisierung unseres Landes erreichen zu wollen, funktioniert nicht. Nach viereinhalb Jahren im digitalen Dornröschenschlaf wacht die Landesregierung jetzt auf und agiert planlos, ziellos, kraftlos. Sie klebt

Piraten-Etiketten auf leere Tüten: Der Breitbandausbau verkümmert, stattdessen setzt die Landesregierung auf eine „App in die Mitte“. Sie spricht von „modernen Zeiten an unseren Schulen“, will aber Taschenrechner von vorgestern einführen. Sie verspricht eine digitale Reform in den Landeseinrichtungen und kann nicht erklären, was der Bürger vor Ort davon hat. Viele Fragen bleiben offen, vor allem in Bezug auf die Finanzierung. Einen erfolgreichen Start in die digitale Zukunft gibt es für uns nur

mit einem Internet-Ministerium. Wir fordern daher ein Ministerium für Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau für NRW, welches alle politischen Handlungsfelder bündelt. Die Verteilung der Zuständigkeiten bei digitalen Themen auf zahlreiche Landesministerien hat sich als nicht tauglich herausgestellt. Zentrale Herausforderungen des digitalen Wandels wie Breitbandausbau, Stärkung von Medienbildung und Digitalem Lernen, Datenschutz sowie Open-Government und E-Government werden gar nicht bzw. nur ansatzweise oder verspätet angegangen. Nur mit einem Internet-Ministerium und einem parlamentarischen Ausschuss können die Chancen der Digitalisierung für alle Menschen genutzt werden. Jetzt sollen die regierungstragenden Fraktionen zeigen, wie ernst sie es mit ihrer Ankündigung einer „Heimat in der digitalen Welt“ meinen.

Vollständige Ausgabe 1

Internetministerium NRW für eine Digitale Zukunft

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Pressemitteilungen.

Die Piratenfraktion fordert ein Internetministerium ´Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau´ für NRW. Des Weiteren soll ein gleichlautender Ausschuss im Landtag NRW eingesetzt werden. Diese Forderung haben die Piraten in ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen und einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dieser wird im nächsten Plenum Ende Januar beraten.

Dr. Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender:

Nur ein eigenes Internetministerium kann alle politischen Handlungsfelder thematisch bündeln. Denn derzeit werden die Themen des Digitalen Wandels in einer Vielzahl von Landesministerien behandelt. Die Verteilung der Zuständigkeiten auf zahlreiche Landesministerien hat sich als nicht zielführend und wenig praktikabel herausgestellt. Zentrale Herausforderungen der Digitalisierung wie der Breitbandausbau, die Stärkung von Medienbildung und Digitalem Lernen, Datenschutz, sowie OpenGovernment und E-Government werden teils gar nicht, teils nur ansatzweise oder verspätet angegangen. Weiterlesen »

Haushalt 2015

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, uncategorized.

Wir sind angetreten, um es anders zu machen. Um den Parlamentarismus bürgerfreundlicher zu gestalten. Und da für uns 5 Minuten ehrliche und offene Debatte wichtiger sind, als 40 Minuten Schaumschlägerei, haben wir uns dazu entschlossen, die heutige Rede zum Haushalt 2015 in zwei unterschiedlichen Versionen vorzubereiten:

In einer kurzen, knappen Rede – die sich ausschließlich auf Inhalte konzentriert – wird Joachim Paul vor das Plenum treten.

Wer an den ausführlichen Erklärungen wirklich interessiert ist, kann gern die folgende XXL-Version anschauen 🙂

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Frank Herrmann zur personellen Stärkung des LDI

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Donnerstag, 04. Dezember 2014

 

Top 9. Starker Datenschutz braucht einen starken Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/7406
Direkte Abstimmung
MdL Frank Herrmann I Foto A.KnipschildUnser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmen
Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören

Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download


Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Ganz herzlichen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die zweite Lesung des Haushalts 2015 ist gelaufen. Unsere Haushaltsanträge zur Erhöhung des Budgets des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurden ohne Debatte abgelehnt. Mit diesem Antrag besteht jetzt das erste Mal die Möglichkeit, darüber zu sprechen. Das ist schade, und das ist keine gute Reihenfolge; denn natürlich sollte vor der Abstimmung über den Inhalt eines Haushaltsantrags diskutiert werden. Weiterlesen »