zugegeben, die kleine Anfrage zur E-Zigarette hätten wir deutlich früher machen können. Es gab über einen langen Zeitraum immer wieder Aussagen intern, die E-Zigarette sei nicht drin im neuen NiSchG, weil sie im Gesetz nicht erwähnt wird, gleichwohl ich immer der Meinung war sie sei drin, denn nichts in den parlamentarischen Diskussionen hatte auf etwas anderes hingewiesen, aber nun haben wir uns dann doch entschlossen sie zu stellen und uns auf die Antwort gefreut. Aber wie das meistens so ist bei den Antworten der Landesregierung, die Vorfreude ist die schönste Freude und irgendwie meistens auch die einzige.
Nun haben wir eine Antwort bekommen und uns verwundert die Augen gerieben. Hatte ich mich kürzlich noch über seltsam vage Aussagen von Frau Pötschke-Langer zu den Liquids gewundert, so war meine Verwunderung über diese Antwort ungleich größer. Denn es wurde die gleiche unspezifische Antwort gegeben, wie Pötschke-Langer sie kürzlich in einem Interview offenbahrte. Die Inhaltsstoffe sind gefährlich! Verdammt, ich schmeiß meine E-Zigarette weg!… oder, warte, nein, warum sollte ich? Was ist denn gefährlich an den Liquids und um welche Inhaltsstoffe geht es konkret? Und wie begegnet man dem? Ministerin Steffens versucht ja schon lange, die E-Zigarette unter das Arzneimittelgesetz zu packen. Ich verstehe gar nicht warum. Ist das ihre persönliche Blacklist? Egal, jedenfalls sage ich dazu nur toi toi toi
However, nach dem ich mich im AK Drogen dazu geäußert habe, dass ich gerne wüsste, welche Inhaltsstoffe denn so gefährlich sein mögen, kam von dort der absolut wichtige und richtige Einwand, dass das gar nicht mal das größte Problem an dieser Antwort sei. Vielmehr antwortet die Regierung komplett an den Anforderungen eines wie auch immer gearteten NiSchG vorbei, denn es geht mitnichten darum, ob die Inhaltsstoffe gefährlich sind, was ich immer noch nirgendwo konkret belegt bekommen habe, es geht vielmehr darum, dass das NiSchG die Nichtraucher schützen soll und eben nicht diejenigen, die sich der Gesundheistgefährdung konkret bewusst und wissentlich aussetzen. oder mit anderen Worten, was unter Punkt 3 als Antwort steht ist schlichtweg eine Frechheit, denn es werden, bis zum heutigen Tage nicht mal belegte, „Argumente“ angeführt, die mit dem NiSchG nichts, aber auch rein gar nichts zu tun haben, denn bisher ist mir persönlich genau Null darüber bekannt, dass auch nur irgendwelche Inhaltsstoffe an die Raumluft emittiert werden und unter dem Gesichtspunkt muss man dann auch unsere umgehend gestellte neue kleine Anfrage lesen.
Im Raum steht ggf. noch eine weitere kleine Anfrage, um Belege zur Gefährlichkeit der Inhaltsstoffe von Liquids zu bekommen und damit natürlich verbunden, die Frage, warum die Landesregierung dann nicht längst mal auf Bundesebene und dort unter anderem auf Frau Aigner eingewirkt hat. Denn, wenn die Liquids wirklich gefährlich sind, dann will ich bitte, zum einen, dass da sehr schnell belege geliefert werden und zum anderen, dass der Gesetzgeber diesbezüglich auch aktiv wird und zwar nicht in Form der Frage, wie kassiert der Staat am besten mit, sondern in Form der Frage, wie kann man eine steigende Anzahl von Dampfern vor gesundheitsschädlichen Liquids schützen. Kleiner Tipp: Nicht über das Arzneimittelgesetz 🙂