Veröffentlicht am von in Kai Schmalenbach, Persönliche Blogposts.

zugegeben, die kleine Anfrage zur E-Zigarette  hätten wir deutlich früher machen können. Es gab über einen langen Zeitraum immer wieder Aussagen intern, die E-Zigarette sei nicht drin im neuen NiSchG, weil sie im Gesetz nicht erwähnt wird, gleichwohl ich immer der Meinung war sie sei drin, denn nichts in den parlamentarischen Diskussionen hatte auf etwas anderes hingewiesen, aber nun haben wir uns dann doch entschlossen sie zu stellen und uns auf die Antwort gefreut. Aber wie das meistens so ist bei den Antworten der Landesregierung, die Vorfreude ist die schönste Freude und irgendwie meistens auch die einzige.

Nun haben wir eine Antwort bekommen und uns verwundert die Augen gerieben. Hatte ich mich kürzlich noch über seltsam vage Aussagen von Frau Pötschke-Langer zu den Liquids gewundert, so war meine Verwunderung über diese Antwort ungleich größer. Denn es wurde die gleiche unspezifische Antwort gegeben, wie Pötschke-Langer sie kürzlich in einem Interview offenbahrte. Die Inhaltsstoffe sind gefährlich! Verdammt, ich schmeiß meine E-Zigarette weg!… oder, warte, nein, warum sollte ich? Was ist denn gefährlich an den Liquids und um welche Inhaltsstoffe geht es konkret? Und wie begegnet man dem? Ministerin Steffens versucht ja schon lange, die E-Zigarette unter das Arzneimittelgesetz zu packen. Ich verstehe gar nicht warum. Ist das ihre persönliche Blacklist? Egal, jedenfalls sage ich dazu nur toi toi toi

However, nach dem ich mich im AK Drogen dazu geäußert habe, dass ich gerne wüsste, welche Inhaltsstoffe denn so gefährlich sein mögen, kam von dort der absolut wichtige und richtige Einwand, dass das gar nicht mal das größte Problem an dieser Antwort sei. Vielmehr antwortet die Regierung komplett an den Anforderungen eines wie auch immer gearteten NiSchG vorbei, denn es geht mitnichten darum, ob die Inhaltsstoffe gefährlich sind, was ich immer noch nirgendwo konkret belegt bekommen habe, es geht vielmehr darum, dass das NiSchG die Nichtraucher schützen soll und eben nicht diejenigen, die sich der Gesundheistgefährdung konkret bewusst und wissentlich aussetzen. oder mit anderen Worten, was unter Punkt 3 als Antwort steht ist schlichtweg eine Frechheit, denn es werden, bis zum heutigen Tage nicht mal belegte, „Argumente“ angeführt, die mit dem NiSchG nichts, aber auch rein gar nichts zu tun haben, denn bisher ist mir persönlich genau Null darüber bekannt, dass auch nur irgendwelche Inhaltsstoffe an die Raumluft emittiert werden und unter dem Gesichtspunkt muss man dann auch unsere umgehend gestellte neue kleine Anfrage lesen.

Im Raum steht ggf. noch eine weitere kleine Anfrage, um Belege zur Gefährlichkeit der Inhaltsstoffe von Liquids zu bekommen und damit natürlich verbunden, die Frage, warum die Landesregierung dann nicht längst mal auf Bundesebene und dort unter anderem auf Frau Aigner eingewirkt hat. Denn, wenn die Liquids wirklich gefährlich sind, dann will ich bitte, zum einen, dass da sehr schnell belege geliefert werden und zum anderen, dass der Gesetzgeber diesbezüglich auch aktiv wird und zwar nicht in Form der Frage, wie kassiert der Staat am besten mit, sondern in Form der Frage, wie kann man eine steigende Anzahl von Dampfern vor gesundheitsschädlichen Liquids schützen. Kleiner Tipp: Nicht über das Arzneimittelgesetz 🙂

10 Kommentare an “…und dann bekommst du eine Antwort…. und hast mehr Fragen als vorher”

      • Dirk

        Genau das müsst Ihr immer wieder eindeutig hervorheben, es geht um den Schutz der Nichtraucher! Und es gibt bereits Studien, welche den ausgeatmeten Dampf untersucht haben. Fazit: im Prinzip identisch mit ausgeatmeter Atemluft bis auf zweiAusnahmen, wobei deren Wert ewig weit von irgendwelchen kritischen Grenzen sind. Hinter einem Bus stehen ist eindeutig schädlicher. 😉

      • Winfried Maschke

        Sehr schön, die neue Anfrage, und vielen Dank für den Einsatz. Da kann man wirklich nur gespannt sein, wie „sie“ sich nun wieder herauswindet. Wahrscheinlich kann man aber dieses Spiel über Jahre weiter so treiben. Wir brauchen dringend einen konkreten Fall von einem betroffenen Dampfer oder Wirt, der die Sache auf dem Gerichtsweg ausstreitet.

      • Borsti

        Sollte es demnächst ein Arzneimittel sein werde ich mich zumindest auf mein Recht berufen überall und zu jedem Zeitpunkt benötigte Arzneimittel zu mir zu nehmen, spätestens dann wird es mit dem Nichtraucherschutzgesetz kollidieren.

      • bg2509

        Die Antworten werden vermutlich wieder weitere Fragen aufwerfen. Man muss sie solange in die Enge treiben, bis sie zugeben muss, eigentlich keine Ahnung zu haben. Ich freu mich schon auf die Fortsetzung.

      • Gregor

        sehr geile die neue Anfrage, weiter so!

      • Holger

        Das ist lustig. Irgendwie scheint das bei der derzeitigen NRW- Regierung so üblich zu sein. Bei meinen Anfragen an den verkehrspolitischen Sprecher der Grünen wegen dem beabsichtigten Tempolimit auf Autobahnen war es ähnlich. Er (bzw. sein Büro) war nicht in der Lage auch nur einen relevante Zahl, Statistik, wissenschaftliche Untersuchung oder Ähnliches anzuführen. „Behauptungen“ hatten die jede Menge, aber Belastbares = 0. Nichts!

        Die Antworten, die ich auf eigentlich einfache Fragen bekam hatten mit der Frage nichts zu tun.

        Ich muss leider zu dem Ergebnis kommen, dass es weder bei der E- Zigarette, noch beim Tempolimit um den Schutz von Mensch und Umwelt, sondern um eine Art selbstgegebenen
        Erziehungsauftrag von Teilen der Politik geht. Unerwünschtes, weil als „unkorrekten Lebensstil“ ausgemachtes Verhalten soll sanktioniert oder verboten werden.

        Wieso kommt mir gerade eigentlich Herr Erdogan in den Sinn?

      • Kai Schmalenbach

        Entschuldigung, aber Vergleiche mit Erdogan finde ich unpassend. lass das bitte.
        Was den Rest betrifft, hier macht die Vokabel „denormalisieren“ die Runde. Das findet schon erfolgreich statt und führt selbst in unserer Partei dazu, dass da teilweise von einzelnen seltsam agiert wird gegen die, die sich gegen das NiScHg stellen.
        Dabei hat niemand von uns jemals gesagt, dass wir gegen ein NiSchG sind, sondern immer nur, dass wir gegen diesen Rundumschlag sind, dem jedes Augenmaß fehlt.

      • Stonepirate

        @Holger:
        Das die Landesregierung vielleicht nichts belastbares hatten wunder mich ein bisschen, da man nur rüber zur Niederlande schauen muss:
        SWOV Fact sheet – The relation between speed and crashes
        Im Anhang finden sich auch „einige“ Studien.
        Bzgl. deiner Behauptung, dass es keinen Vorteil gegenüber der Umwelt hat, würde ich dir folgenden Artikel empfehlen:

        Speed limit rise would increase deaths and pollution, admits government
        Viel Spass beim lesen.

        Was die E-Zigarette angeht, in der Tat ein merkwürdiger „Eiertanz“, der da aufgeführt wird. Folgende Fragen bzgl. des Liquids könnte man vielleicht auch noch mal stellen:
        „Wie werden Liquids derzeit versteuert?“ „Inwiefern würde sich dieser Zustand ändern, wenn Liquid unter das Arzneimittlegesetz fallen würden?“ – Vielleicht gibt es keine Steuerrechtliche Relevanz, vielleicht schon, weiß das vielleicht jmd. von euch Abgeordneten? Falls es ihr einen relevanten Unterschied geben sollte, wäre es doch sehr schön, dass direkt von unsere Landesregierung zu hören.
        Was Shisha und Zigarettenclubs angeht, da die i.d.R. in ihren eigenen Räumlichkeiten blieben, finde ich diese NiSchutzGesetz auch für fragwürdig.
        Was Kneipen/Bars angeht sehe ich das Problem, dass es sich zwar privatwirtschaftliche Räumlichkeiten handelt, die aber semi-öffentlich sind, sonst könnten diese ja auch keine neuen Kunden bekommen. Hier sehe ich das Problem, dass die Einraum-Kneipen immer einen Nachteil gegen über Mehrraumkneipen zu fürchten haben, da letztere nun einmal auch problemlos Nichtraucher bedienen können. Jetzt muss man wie ich finde erst einmal abwarten, wie es sich jetzt entwickelt, bevor man sich groß beschweren sollte.

      • Kai Schmalenbach

        Hallo Stonepirate,
        danke für die Fragen. Es ist ohnehin eine weitere Anfrage in Planung.
        Ja zum Abwarten, die Frage ist nur, wie lange wartet man…meine Rede zur aktuellen Stunde mit Thema…tadaa … NiSchG am Freitag ist gerade fertig geworden und dann schauen wir mal, was wir am Freitag dazu zu hören bekommen und planen alles Weitere im Anschluss 🙂

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