Ein Cannabisverbot hilft nur den Dealern

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Lukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW zur heutigen Landtagsdebatte „Das Land NRW muss die Freigabe von Cannabis in lizenzierten kommunalen Abgabestellen unterstützen!“:

„Fakt ist: Cannabis wird konsumiert. Cannabis ist verboten. Fakt ist aber auch,
dass der Zweck der Cannabisprohibition systematisch verfehlt wird,
dass die Prohibition schädlich für die Gesellschaft ist,
dass die Prohibition unverhältnismäßig kostspielig ist,
dass die Prohibition schädlich für die Konsumenten ist,
dass mit der Prohibition der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Cannabis aufgibt.
Prohibition nutzt also nur den Dealern.

Bürger und Kommunen sind sich dessen in großen Teilen schon bewusst und diskutieren die Einrichtung von lizensierten, öffentlichen Abgabestellen. Wir sollten endlich das Richtige tun. Sorgen wir für eine geordnete und kontrollierte Abgabe von Cannabis in darauf spezialisierten Geschäften, die staatlicher Kontrolle unterliegen. Wir PIRATEN wollen dafür einen Fördertopf der Landesregierung, um Kommunen bei der Entwicklung, Antragstellung und Durchführung von Modellprojekten zur Einrichtung von lizenzierten Abgabestellen finanziell zu ermöglichen.“

Am Freitag, 27. Januar 2017, wurde der Antrag der PIRATEN abgelehnt.

Die gesamte Debatte hier:

Letzter Cannabis-Antrag in dieser Legislaturperiode

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Habt Ihr Euch schon mal gefragt habt, warum Cannabis noch nicht entkriminalisiert oder legalisiert wurde, obwohl immer mehr Leute dafür sind? Eine gewisse grüne Partei ist daran mitschuldig. Zwar wirbt sie dauernd für eine moderne Drogenpolitik, aber sobald sie gewählt ist, stimmen ihre Abgeordneten wieder und wieder dagegen.

 

 

 Am 27. Januar gegen 15 Uhr haben wir Piraten einen Antrag im Landtag NRW eingebracht, der eine Cannabis-Legalisierung voranbringen sollte. Es war der letzte Antrag zu diesem Thema in dieser Legislaturperiode sein. Allerdings wurde er von allen Fraktionen – inklusive der Grünen – abgelehnt.

Hier erfahrt Ihr mehr.

Das Land NRW muss die Freigabe von Cannabis in lizenzierten kommunalen Abgabestellen unterstützen!

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I. Sachverhalt

Der freizeitorientierte Konsum von Cannabis ist in Deutschland und in NRW immer noch und weiterhin verboten. Zahlreiche gesellschaftliche Probleme resultieren aus diesem Verbot: Kriminalisierung und Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern, unkontrollierter Handel mit verunreinigten und gesundheitsschädlichen Cannabissubstanzen auf dem Schwarzmarkt und ein enormer aber wirkungsloser Einsatz von Polizei zur Bekämpfung der illegalen Strukturen. Weltweit werden Auswege aus dieser gescheiterten Verbotspolitik gesucht, diskutiert und teilweise umgesetzt. Da in Deutschland auf Bundesebne eine Abkehr der gescheiterten Verbotspolitik nicht zu erwarten ist, nimmt der Druck auf Lands- und kommunaler Ebene, wie kürzlich in Berlin oder Köln, zu.

Auch der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragte seinen Gesundheitsausschuss bereits im letzten Jahr damit, Lösungen zu finden, die modellhaft an die Stelle dieser bisherigen Verbotsstrukturen treten können und zugleich stärker auf Aufklärung, Prävention und Hilfe setzen. So veranstaltete das Gesundheitsdezernat der Stadt Düsseldorf am 07. Dezember 2016 eine Fachtagung zum Thema „Gesundheitspolitischer Spielraum von Kommunen“, um die Chancen und Risiken des Betriebs von lizenzierten Abgabestellen für Cannabisprodukte für Erwachsene zu diskutieren.

Ein wissenschaftlich begleitetes, zeitlich und räumlich begrenztes Modellprojekt zur lizenzierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene könnte laut Experten eine Lösung für die mit der Prohibition einhergehenden Probleme darstellen. Im Rahmen eines solchen Projektes ließe sich klären, ob Personen mit problematischen Konsummustern durch die legale Abgabe besser erreicht und gesundheitliche Schädigungen verringert werden können. Zudem könnte untersucht werden, inwieweit der Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit von einer Zerschlagung des Schwarzmarktes konkret profitiert.

Die Veranstalter der Fachtagung in Düsseldorf sowie die anwesenden Experten beziffern die Kosten der Beantragung eines solchen Projektes auf circa 20.000 Euro. Darüber hinaus müssten für die Durchführung noch einmal circa 1.000.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann diese Kosten ohne die Kooperation mit anderen Kommunen und ohne die Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht aufbringen.

Am 29. November 2016 fand am Berufskolleg des Bistum Münster die 19. Podiumsdiskussion der Reihe „Schüler diskutieren mit Experten“ statt. Neben einem leitenden Oberstaatsanwalt und einer leitenden Ärztin einer Klinik für Sucht- und Traumapatienten war auch die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen), zu Gast auf dem Podium.

Laut Medienberichterstattung vom 30. November 2016[1] und der medialen Aufbereitung der Podiumsdiskussion durch das Berufskolleg des Bistum Münster[2] sieht die grüne Gesundheitsministerin die Freigabe des Verkaufs von Cannabis in streng kontrollierten Spezialgeschäften oder Apotheken „als beste Lösung“.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Zahlreiche Kommunen (Düsseldorf, Münster, etc.) in Nordrhein-Westfalen haben großes Interesse lizenzierte Abgabestellen für Cannabisprodukte einzurichten.
  2. Die Entwicklung, Beantragung und Durchführung eines Modellprojekts zur Einrichtung von lizenzierten Abgabestellen für Cannabisprodukte ist mit finanziellem Aufwand verbunden.
  3. Die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich öffentlich für Modellprojekte zur Schaffung von lizenzierten Abgabestellen von Cannabisprodukten ein und muss diesem öffentlichen Einsatz mit konkretem Regierungshandeln endlich Rechnung tragen.

III. Der Landtag beschließt

  1. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, insbesondere das Gesundheitsministerium unter Führung von Barbara Steffens (Bündnis 90/ Die Grünen), stellt unkompliziert einen Fördertopf bereit, um Kommunen bei der Entwicklung, Antragstellung und Durchführung von Modellprojekten zur Einrichtung von lizenzierten Abgabestellen finanziell zu unterstützen.

[1] Vgl http://www.rp-online.de/nrw/staedte/geldern/hitzige-debatte-ueber-cannabiskonsum-aid-1.6430366 (Zuletzt aufgerufen am 12.01.2016).

[2] Vgl. http://www.lfs-berufskolleg-geldern.de/cms/?p=12399 (Zuletzt aufgerufen am 12.01.2016).

Hier raucht nur die Nebelkerze

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Lukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW erklärt zur heutigen Bundestagsdebatte über die medizinische Anwendung von Cannabis:

„Cannabis als Medizin ab sofort legal? Was als Zeitenwende verkauft wird, ist in Wahrheit eine gesundheitspolitische Nebelkerze. Tatsächlich verbaut der Gesetzentwurf den Weg zum Eigenanbau und verhindert damit eine realistische und patientenfreundliche Cannabispolitik.

Wir Piraten lehnen diese Mogelpackung entschieden ab und sprechen uns erneut für den straffreien Eigenanbau von Cannabis aus.“

Unterlassene Hilfeleistung per Gesetz

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Lukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW über die anstehende Beratung des Gesetzesentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften im Bundesrat, der den Zugang zu Cannabisblüten und Cannabisextrakten aus der Apotheke regeln soll:

„Dieser Gesetzesentwurf ist nichts anderes als ein Eigenanbau-Verhinderungs-Versuch, da der Entwurf den Eigenanbau durch Cannabispatienten ausdrücklich ausschließt. Mehrere Gerichte haben mittlerweile den Klagen von Cannabispatienten auf Eigenanbau stattgegeben. Damit ist die Rechtsprechung schon heute weiter als der Gesetzgeber.

Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Gunsten eines Cannabispatienten entschieden, der sich seit Jahren durch die Instanzen klagt, um Cannabis selber anbauen zu dürfen. Nur weil etwas auf Papier erleichtert wird, stellt es nicht den Vorrat in den Apothekenregalen und den Bedarf der Patienten sicher. Lieferengpässe des niederländischen Herstellers Bedrocan in den letzten Jahren haben gezeigt, dass der Eigenanbau die sinnvollste Lösung für Cannabispatienten ist ihren Eigenbedarf zu decken. Alles andere ist unterlassende Hilfeleistung!“

Die Piratenfraktion NRW fordert für die kommende Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2016 hierzu einen eigenen Tagesordnungspunkt. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens soll sich hier zu ihrem Verhalten im Bundesrat äußern und ihre Position erklären.

„Ich bin gespannt wie sich Frau Steffens am Freitag positionieren wird. Auf Bundesebene bringen die Grünen ein Cannabiskontrollgesetz ein. Darin fordern sie den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Wenn Frau Steffens dem Entwurf in der derzeitigen Form zustimmt, unterschreibt sie das Armutszeugnis der Grünen-Wendehalspolitik und verliert nochmals an Glaubwürdigkeit.“

Verkehrssicherheit gewährleisten – Diskriminierung von Cannabiskonsumenten verhindern!

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Archivierter Live-Stream der Debatte vom Mittwoch, 15. März 2017, auf Facebook, YouTube und Twitter

I. Sachverhalt

Das Ziel der Landesregierung im Rahmen präventiver Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei ist unter anderem die Reduzierung von Verkehrsunfällen. Dabei hat sich die Verkehrsüberwachung an der Unfallentwicklung und insbesondere an Unfällen mit schweren Folgen auszurichten. Nach Angaben des Innenministeriums NRW ist im Jahr 2014 ein Anstieg der Verkehrstoten zu verzeichnen. Zu den Hauptunfallursachen gehören zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen am Steuer sowie diverse Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage 16/8140 zeigt den Kontrollschwerpunkt der landeseigenen Ermittlungsbehörden auf. Hier werden Drogenfahrten gegenüber Alkoholfahrten viel häufiger zur Anzeige gebracht. So kamen im Jahr 2013 in NRW auf jeden Unfall mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss 2,6 Anzeigen. Hingegen auf jeden registrierten Unfall unter Einfluss anderer berauschender Mittel kamen im Jahr 2013 schon 28,6 Anzeigen. Der Ermittlungsdruck bei Drogenfahrten ist demzufolge circa zehnmal höher als bei Alkoholfahrten.

Insgesamt ist die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss (2.407 im Jahr 2013) aber ungleich höher, als die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (354 im Jahr 2013) wie aus der Kleinen Anfrage 16/8140 hervorgeht.

Obwohl die Verkehrssicherheit nachweislich insbesondere durch Alkohol am Steuer gefährdet wird, ist für Cannabiskonsumenten die Wahrscheinlichkeit den Führerschein zu verlieren aufgrund falscher Prioritätensetzung sowie unverhältnismäßiger Anwendung von Verwaltungsrecht enorm gestiegen.

Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt bereits bei erstmaligem Nachweis ab 1,0 ng THC/ml im Blutserum. So ist es durchaus denkbar, dass ein Cannabiskonsument in einer Verkehrskontrolle mit 1,0 ng THC/ml Blutserum getestet wird, der Konsum allerdings Tage zurückliegt und sicher keine akute Beeinflussung der Leistungsfähigkeit mehr vorliegt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in dem Urteil vom 21. Dezember 2004 – 1 BvR 2652/03 – festgestellt, dass § 24 a Abs. 2 Satz 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verfassungsgemäß ist. So handelt ordnungswidrig, wer unter Wirkung von Cannabis im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Ausschlaggebend für die Verhängung einer Ordnungswidrigkeit ist demzufolge die Wirkung eines berauschenden Mittels und nicht deren Nachweis.

Die Grenzwertkommission, eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die die Bundesregierung berät und von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet worden ist, empfiehlt einen Grenzwert von 3,0 ng THC/ml Blutserum. Danach liegt also eine Wirkung auf einen Betroffenen ab 3,0 ng THC/ml Blutserum vor. Somit ist die Verhängung von Ordnungswidrigkeiten beim schlichten Nachweis von bis zu 2,9 ng THC/ml Blutserum gemäß dem BVG-Urteil von 2004, wonach eine Wirkung festgestellt werden muss, verfassungswidrig.

Ungeachtet der wissenschaftlichen Erkenntnisse und des BVG-Urteils unterstellen die Verwaltungsbehörden dem Verkehrsteilnehmer ein „fehlendes Trennungsvermögen“, wenn sie von einem erstmaligen Nachweis von 1,0 ng THC/ml im Blutserum Kenntnis erhalten, was zum sofortigen und völligen Verlust der Fahrerlaubnis nach Verwaltungsrecht führt.

Im Gegensatz dazu wird der erstmalige Alkoholverstoß im Straßenverkehr (mehr als 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration BAK) nach Gesetzeslage mit Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Den Betroffenen wir nach dem ersten Alkoholverstoß kein „fehlendes Trennungsvermögen“ unterstellt. Selbst Zweifel an der Trennungsbereitschaft, die die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) zur Folge hätte, werden seitens der Verwaltungsbehörde erst nach dem zweiten Verstoß festgestellt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt hier regelhaft erst dann, wenn das geforderte Gutachten nicht eingereicht oder für den Betroffenen negativ ausfällt.

Die obersten Landesbehörden sind nach §73 und §74 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für die Fahrerlaubnisbehörden zuständig. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Führerscheinstellen die verwaltungsrechtlichen Normen der Fahrerlaubnisverordnung und deren Anlage korrekt auslegen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Alkohol am Steuer gehört zu den häufigsten Unfallursachen und gefährdet die Verkehrssicherheit erheblich.
  1. Der niedrige Ermittlungsdruck bei Alkoholfahrten im Vergleich zu Cannabisfahrten wirkt sich direkt auf die Anzahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss aus und gefährdet somit die Verkehrssicherheit.
  1. Die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten auf Kosten der Verkehrssicherheit ist unverantwortlich.
  1. Ohne konkrete und erwiesene Gefährdungskonstellation werden Grundrechte (Gleichbehandlungsgrundsatz) ausgehebelt und Cannabiskonsumenten diskriminiert.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. den Runderlass „Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei NRW“ dahingehend umzusetzen, dass die Ermittlungsbehörden den Ermittlungsdruck bei Alkoholfahrten erhöhen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.
  1. per Runderlass die Fahrerlaubnisbehörden anzuweisen die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wie folgt anzuwenden: Erst nach wiederholtem Nachweis im Straßenverkehr von 3,0 ng THC/ml Blutserum oder mehr ist eine MPU gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 FeV anzuordnen. Die Feststellung „fehlendes Trennungsvermögen“ gemäß Anlage 9.2.1 ist analog zu Alkohol erst dann zu treffen, wenn die Trennungsbereitschaft nicht über das angeordnete MPU-Gutachten nachgewiesen werden kann.
  1. sich im Bundesrat für die Änderung von § 14 und Anlage 4 der FeV einzusetzen. Mit der Änderung von § 14 und der Anlage 4 der FeV soll eine Angleichung der Maßstäbe im Umgang mit Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr erreicht werden. Eine verkehrsunabhängige Überprüfung der Fahreignung soll gewahrt bleiben, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit (ICD10) oder eines Missbrauchs (DSM IV) begründen.
  1. sich im Bundesrat für die Änderung der Anlage zu § 24a StVG einzusetzen. Mit der Änderung soll den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf die akute Wirkungsdauer von Cannabis Rechnung getragen werden. So treten Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit bei circa 5 ng THC/ml Blutserum auf, die mit denen zu vergleichen sind, die bei etwa 0,5 Promille BAK auftreten. Dieser Cannabisgrenzwert von 5 ng THC/ml Blutserum soll explizit in die Anlage zu §24a StVG aufgenommen werden.
  1. den Ausbau der Forschungsvorhaben zum Gefahrenpotenzial von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr voranzutreiben.
  1. sich für die Aktualisierung des Unterrichtsstoffes in den Fahrschulen insbesondere bezüglich der Auswirkungen von Mischkonsum auf die Fahrtauglichkeit einzusetzen.
  2. sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass ein bundeseinheitliches Verfahren zur toxikologischen Bestimmung der Konsumfrequenz eingeführt wird.

Urteil des BVerwG zu Cannabis gibt klare Richtung vor

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statement_cannabisLukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW zum richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken:

Das gestrige Urteil des Bundeverwaltungsgerichtes ist kein Leipziger-Allerlei sondern gibt ganz klar eine konkrete Richtung vor. Der Eigenanbau von Cannabis für alle Patienten mit Ausnahmegenehmigung muss erlaubt und gesetzlich geregelt werden. Schwer kranke Menschen sollen leichter Zugang zu Ihrer Medizin bekommen und nicht viel Kraft, Zeit und Geld in die Hand nehmen müssen, sich durch sämtliche gerichtliche Instanzen klagen zu müssen, um ihr Recht durchzusetzen.

 

Patientinnen und Patienten sind keine Kriminellen. 122 Strafrechtsprofessoren, das Bundesverwaltungsgericht – Frau Mortler in Berlin muss die vielen Hinweise endlich wahrnehmen und ihre Cannabisphobie endlich überwinden.