Keine Datenweitergabe an die Datei „Gewalttäter Sport“ durch NRW-Behörden

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

8.690 Speicherungen zu 5.513 Personen wurden durch die Polizeibehörden in NRW in die Datei „Gewalttäter Sport“ vorgenommen. Das ergibt die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Frank Herrmann zu Nordrhein-Westfalens Beitrag zur Datei Gewalttäter Sport. Damit stammt ein riesiger Anteil des Datensatzes der Datei „Gewalttäter Sport“ aus NRW.

Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW und Mitglied im Innenausschuss:

„Die Eintragungen erfolgen nicht aufgrund von Gewaltkriminalität-Delikten wie Mord und Totschlag, sondern z. B. wegen eingeleiteter Ermittlungsverfahren wegen Landfriedens-bruchs oder wegen Ingewahrsamnahmen. Teilweise reichen auch einfache Personalienfeststellungen, um in der Datei gespeichert zu werden. Weiterlesen »

Sondermüllverbringung in Bergwerke

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bergbausicherheit (A18.1), Deine Meinung!, Kai Schmalenbach, Persönliche Blogposts.

Am Freitag war im Unterausschuss Bergbausicherheit die Verbringung von Sondermüll in alten Bergwerken DAS Thema. Knapp 2 Stunden wurde ausschließlich dieser Punkt behandelt und das durchaus berechtigt. Zu viele Fragen standen und stehen noch immer im Raum. Wie sich das für die verantwortliche Partei gehört, hielt Kollege Rainer Schmeltzer SPD ein Referat darüber, wie viel Mühe man sich gegeben habe, um zweifelsfrei festzustellen, dass der Sondermüll für 10.000 Jahre und mehr unter Tage eingebracht werden kann. 3 Jahre habe es gebraucht, das Gutachten dazu zu erstellen und natürlich stand am Ende das Ergebnis, dass es zweifelsfrei möglich ist, für den angedachten Zeitraum eine Mixtur aus verschiedenen Sondermüllstoffen (eine Frage die übrig blieb, welche Stoffe sind das genau?) und Zement unter Tage zu verbringen. Allerdings war er auch der Meinung, dass seit dem Gutachten zwanzig Jahre vergangen seien und es ja durchaus neue Erkenntnisse geben könnte. Eine erneute Prüfung sei demnach wohl keine schlechte Idee.

Mich bringt solch eine Denkweise ehrlich gesagt zum Staunen. Nach 20 Jahren kann es neue Erkenntnisse geben, auf Grund derer man den Sachverhalt erneut prüfen könnte, aber _vor_ 20 Jahren hat man die Mixtur bereits für 10.000 Jahre plus X nicht rückholbar nach unter Tage verbracht, weil der Kenntnisstand damals sagte, dass das geht. Natürlich hat man vor 20 Jahren nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und vermutlich können die Geologen solche Gutachten erstellen und berechnen, dass der Sondermüll dort bleiben wird und auch nach Anstieg des Grubenwassers nicht an die Erdoberfläche schwemmen wird, aber Hand auf’s Herz, geht das wirklich zweifelsfrei? Ist es nicht furchtbar arrogant zu glauben, man habe die geologischen Beschaffenheiten so sehr im Griff, dass man dieses Risiko eingehen kann?

Mehr als zehn Funkzellenabfragen in NRW pro Tag – Wie geht die Polizei vor und was bedeutet das für unseren Grundrechtsschutz?

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Mehr als zehn Mal jeden Tag checkt die Polizei NRW, welche Handys sich in einer vorgegebenen Region aufhalten. Das ergab eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag NRW. Die Landesregierung wurde aufgefordert, Auskunft über den Umfang der Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten im Zuge der Bekämpfung von schwerer Kriminalität zu geben. Die Anfrage brachte erschreckende Zahlen ans Licht: 10.330 Funkzellenabfragen führte die Polizei innerhalb von 2 ½ Jahren in NRW durch – von Polizeiarbeit mit Augenmaß kann hier keine Rede mehr sein.

Eine Funkzellenabfrage ist eine Ermittlungsmethode, bei der die Mobilfunkdaten aller der in der Zelle befindlichen Handys an die Polizei übermittelt werden. Führt man in solch einer Funkzelle während der Abfrage ein Telefonat, werden Daten über den Anschluss des Telefonierenden und des Gesprächspartners sowie Dauer des Anrufes gespeichert. Pro Abfrage und Zelle können so schnell weit über tausend Handys erfasst werden. Man spricht hier von nichtindividualisierten Funkzellenabfragen, weil nicht nach einem bekannten Täter gefahndet, sondern auf gut Glück die Nadel im Heuhaufen gesucht wird. Sollte die Polizei Grund zur Annahme haben, dass der Täter zur Zeit seines Verbrechens telefonierte, darf sie unter – eigentlich – eingegrenzten Umständen eine Funkzellenabfrage durchführen. Die Mobilfunkdaten der Funkzellenabfrage werden dabei meist mit anderen Daten verglichen, um Muster und Überschneidungen festzustellen und damit weitere Ermittlungserkenntnisse zu gewinnen. Weil diese Art der Rasterfahndung stark in die Rechte unbeteiligter Betroffener eingreift, soll die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage eigentlich eine Ultima Ratio in der polizeilichen Polizeiarbeit darstellen; das heißt, sie soll als letztes Mittel genutzt werden, wenn Ermittlungsansätze fehlen und andere Ermittlungsmethoden wenig erfolgsversprechend sind. Auch sollen Funkzellenabfragen nur bei schwerwiegenden Straftaten genutzt werden, deren erhebliche Bedeutung im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden muss.

Genau das scheint allerdings nicht der Fall zu sein. Die hohe Anzahl der Abfragen lässt darauf schließen, dass die Funkzellenabfrage offensichtlich zum Standardinstrument der Polizei geworden ist. Vergleicht man die Zahlen der Funkzellenabfragen in NRW mit denen in anderen Bundesländernund rechnet diese auf den Bund hoch, kann man gut und gerne auf eine Zahl von 50 Funkzellenabfragen pro Tag in Deutschland kommen. Bei der Bandbreite und Vielzahl der Straftaten, für die eine Funkzellenabfrage genutzt wurde, müssen wir davon ausgehen, dass ein Großteil der Abfragen aufgrund wenig schwerwiegender Straftaten stattfand und dass die Einzelfallprüfung zu lax gehalten wird. Zielgerichtete, grundrechteachtende und angemessene Polizeiarbeit sieht anders.

Jeder ist hier betroffen und wer zur falschen Zeit in der falschen Funkzelle war, gegen den wird ermittelt, ohne Grund und ohne Verdacht. Müssen wir jetzt, wenn wir unbeobachtet sein wollen, das Handy zu Hause lassen oder die Batterie rausnehmen? Diese Dauerüberwachung der Bürger muss abgestellt werden. Die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gehört abgeschafft, vor allem bei nicht schwerwiegender Kriminalität! Zu groß ist der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und in die Rechte unbescholtener Bürger, zu gering die bisher präsentierten Erfolge – bei steigendem Gebrauch dieser Ermittlungsmethode. Deshalb müssen die bisherigen Funkzellenabfragen weiter auf den Prüfstand. Hier will die Piratenfraktion in den kommenden Wochen ansetzen. Wir fordern den Landesdatenschutzbeauftragen auf, die Praxis bei der Funkzellenabfrage zu überprüfen so wie es auch schon der Datenschutzbeauftragte in Berlin tat – und dabei gewaltige Mängel feststellte.

Es fehlen noch weitere wichtige Erkenntnisse, um das Ausmaß der Funkzellenabfragen in seiner gesamten Tragweite zu begreifen. So gibt die Antwort der Landesregierung keinerlei Hinweise darauf, wie lange die Funkzellenüberwachung in den einzelnen Fällen jeweils andauerte. Mit jeder Minute und jeder Stunde, die eine Funkzellenabfrage dauert, potenziert sich der Überwachungsskandal, denn mehr und mehr Daten werden gesammelt. Eine Große Anfrage in Schleswig-Holstein ergab zum Beispiel, dass die Polizei dort tatsächlich über einen Monat lang alle Mobilfunkdaten einer Funkzelle erfasste.

Auch weist die Statistik über die Hintergründe der jeweiligen Funkzellenabfragen große Lücken auf. Eine regelmäßige statistische Aufarbeitung der genutzten nichtindividualisierten Funkzellenabfragen ist rechtlich bislang nicht vorgesehen. Ein Unding, das die parlamentarische Kontrolle und Bewertung dieser polizeilichen Ermittlungsmethode erschwert. Deshalb werden wir weitere Informationen und  die Einführung eines jährlichen Berichts auf Basis einer umfassenden Statistik einfordern. Denn die Ergebnisse der Kleinen Anfrage zeigen, dass bei fast jeder zweiten Funkzellenabfrage nicht festgehalten wurde aufgrund welcher Straftat die Funkzellenabfrage angeordnet wurde. Zahlen, wie viele hundert oder tausend Datensätze pro Abfrage erfasst wurden, nennt das Innenministerium auch keine. Dadurch ist es unmöglich das Ausmaß der Überwachung klar zu beziffern und damit für die Politik und uns betroffene Bürger greifbar zu machen.

Mitte 2011 schrieben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern: „Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass die Erhebung von Verkehrsdaten erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten zulässt. Verkehrsdaten können das soziale Netz des Betroffenen widerspiegeln; allein aus ihnen kann die Verbindung zu Parteien, Gewerkschaften oder Bürgerinitiativen deutlich werden“.

Die kleine Anfrage zum Gebrauch der Funkzellenabfrage zeigt erneut: Die Summe der Überwachungsmethoden hat einen Punkt erreicht, an dem wir nicht mehr von einer freien Gesellschaft sprechen können. Hier muss endlich umgesteuert werden. Wir brauchen mehr Transparenz über bestehende Überwachung, die Generalüberprüfung aller Methoden in Hinblick auf Grundrechte und Effektivität, und letztendlich starke Initiativen zum Aufbau von echter Privatsphäre in der digitalen Welt.

Polizeipräsident Gelsenkirchen knickt ein: Piraten-Flyeraktion bei Schalke 04 war zulässig

Veröffentlicht am von unter Nico Kern, Persönliche Blogposts.

Nachdem Nico Kern (MdL), Piratenfraktion NRW, bei einer Flyeraktion am 31. August 2013 in polizeilichen Gewahrsam genommen wurde, hat er das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren angerufen. In seiner offiziellen Antwort an das Gericht knickt der Polizeipräsident Gelsenkirchen nun ein und gesteht, dass solche Flyeraktionen erlaubt seien. Damit gibt er gleichzeitig zu, dass die Ingewahrsamnahme von Nico Kern rechtswidrig war.

 

Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Nico Kern am 31. August 2013 vor dem Bundesligaspiel gegen Bayer Leverkusen vor der Veltins-Arena in Gewahrsam genommen wurde, als er bei einer Aktion zum Thema „Zeigt her eure Fahnen“ des FC Schalke 04 Supportersclub e.V. mitmachte. Er teilte mit anderen Parteimitgliedern Flugblätter aus, die sich für die Grundrechte der Fußballfans stark machen und sich gegen Polizeiwillkür im Stadion aussprechen.

Die Polizei untersagte die Aktion und erteilte daraufhin Nico Kern einen Platzverweis. Diesen akzeptierte Nico Kern nicht, worauf er körperlich untersucht und mittels eines Gefangenentransporters in Polizeigewahrsam nach Gelsenkirchen genommen wurde. Nun erklärt der Polizeipräsident in einem offiziellen Schriftsatz an das Verwaltungsgericht, dass das Verteilen von Flugblättern außerhalb des Vereinsgeländes nicht verboten sei. „Damit fehlt auch für den anschließenden Platzverweis und meine Ingewahrsamnahme jegliche rechtliche Grundlage“, so Nico Kern.

Kern weiter: „Schön, dass die Polizei das Grundrecht der Bürger auf Meinungsfreiheit wieder entdeckt hat. Die Piraten werden wie geplant ihre Aktion ‚Menschenrechte enden nicht am Stadiontor‘ in den nächsten Wochen fortsetzen. Wir werden uns weiterhin um ein gutes Verhältnis von Politik zu Vereinen und Fans kümmern.“

Der ZIS-Jahresbericht 2011/12 darf nicht weiter veröffentlicht werden

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einer Anordnung der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (kurz: ZIS) verboten, den Bericht von 2011/2012 unverändert weiter zu verbreiten.

Die Kritik an den ZIS-Berichten durch das Oberverwaltungsgericht ist vernichtend. Das Gericht hat grundlegende Zweifel an deren Rechtmäßigkeit.

Bereits in einem Antrag der Piratenfraktion NRW zur Reformierung der Datenerfassung und -auswertung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) wurde die Rechtmäßigkeit als auch Art und Weise in welchen Umfang Daten gesammelt und gespeichert werden kritisiert. Im Juli 2013 wurde in diesem Antrag eine weitreichende Reformierung der ZIS gefordert, damals sah man allerdings im Landtag keinen Handlungsbedarf. Mit dem Urteil vom OVG ist damit nun auch von rechtlicher Seite der Schritt in die richtige Richtung getan. Weiterlesen »

Diskussion im Innenausschuss über Polizeieinsatz in Schalke: Innenminister Jäger klärt nicht auf und bestraft den Verein

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts, uncategorized.

Die Berichte und Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zu den eskalierten Polizeieinsätzen bei Fußballspielen bestätigen Befürchtungen der Piraten: Die neue Polizeistrategie im Umgang mit Fußballfans heißt „Draufhauen bereits bei Kleinigkeiten“. Heute beriet der Innenausschuss auf Antrag der Piratenfraktion über „Repressive Polizeitaktiken und Verbote – Welche Strategie verfolgt der Innenminister in der Fußball-Saison 2013/14?“. Weiterlesen »

Prism/Tempora: Parteitaktisches Kalkül verhindert sachliche Entscheidung

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Die heutige Sitzung des Innenausschusses im Landtag NRW war eine Farce, die ihres Gleichen sucht: Auf Antrag von SPD und Grüne wurde die Debatte über den Piraten-Antrag „Achtung! YES, WE SCAN. Bürger in NRW vor PRISM und anderen Überwachungsprogrammen schützen!“ (Drucksache 16/3249) zwar um zwei Monate vorgezogen, als aber der Innenausschuss über diesen Antrag abstimmen sollte, wurde genau dies von der rot-grünen Mehrheit verhindert.

Frank Herrmann, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Die Sitzung war reines Wahlkampfgetöse von SPD und Grüne. Keine sachliche Debatte, keine ernsthaften Absichten, etwas zu verändern. SPD und Grüne wollten lediglich das von uns geforderte Sonderplenum verhindern. Sich deutlich zu diesem Thema positionieren und die Bürger vor den Ausspähungen von USA und Großbritannien zu schützen, wollen sie aber nicht. Weiterlesen »

Millionenfache Standortabfragen in NRW

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Homepage, Pressemitteilungen.

Bürger werden nicht nur von Prism & Co. ausgespäht

Mehr als zehn Mal jeden Tag checkt die Polizei NRW, welche Handys sich in einer vorgegebenen Region aufhalten: Auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag NRW gab die Landesregierung zu, dass in den vergangenen drei Jahren 10.330 Funkzellenabfragen zur Feststellung von Verbindungs- und Standortdaten von Handys durchgeführt wurden.

Frank Herrmann, Sprecher für Datenschutz und Privatsphäre der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Diese skandalöse Menge an Funkzellenabfragen ist kaum zu glauben. Bei jeder dieser 10.330 Abfragen wurden Mobilfunkdaten aller der in der Zelle befindlichen Handys an die Polizei übermittelt. Das können pro Abfrage und Zelle schnell weit über tausend Handys sein. So kommen schnell millionenfache Daten von unbescholtenen Bürgern zusammen, die durchsucht und ausgewertet werden.

Jeder ist hier betroffen. Wer zur falschen Zeit in der falschen Funkzelle war, gegen den wird ermittelt, ohne Grund und ohne Verdacht. Weiterlesen »

Semesterticket: Preiserhöhung von über 40 Prozent muss verhindert werden

Veröffentlicht am von unter Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Homepage, Oliver Bayer, Pressemitteilungen.

Piraten ziehen VRR-Pläne in den Landtag

Nächste Woche (19.09.13) wird sich im Landtag NRW der zuständige Ausschuss mit der anstehenden Preiserhöhung des Studententickets beschäftigen. Die Piratenfraktion hat diesen Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantragt.

Oliver Bayer, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW und Obmann im Verkehrsausschuss:

„Wieder einmal geistert eine aberwitzige Idee des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) durch die Medien: Nachdem schon mal sämtliche Bahnhöfe mit Zugangsbarrieren ausgestattet werden sollten, sollen jetzt die Studenten über 40 Prozent mehr für ihr Semesterticket zahlen. Uns interessiert, was die Landesregierung von diesen Plänen weiß und inwieweit sie diese absurde Idee unterstützt. Wir erwarten, dass sich die Landesregierung klar positioniert. Weiterlesen »