Veröffentlicht am von und in Das Neueste, Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einer Anordnung der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (kurz: ZIS) verboten, den Bericht von 2011/2012 unverändert weiter zu verbreiten.

Die Kritik an den ZIS-Berichten durch das Oberverwaltungsgericht ist vernichtend. Das Gericht hat grundlegende Zweifel an deren Rechtmäßigkeit.

Bereits in einem Antrag der Piratenfraktion NRW zur Reformierung der Datenerfassung und -auswertung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) wurde die Rechtmäßigkeit als auch Art und Weise in welchen Umfang Daten gesammelt und gespeichert werden kritisiert. Im Juli 2013 wurde in diesem Antrag eine weitreichende Reformierung der ZIS gefordert, damals sah man allerdings im Landtag keinen Handlungsbedarf. Mit dem Urteil vom OVG ist damit nun auch von rechtlicher Seite der Schritt in die richtige Richtung getan.

Frank Herrmann: „Wir haben es kommen sehen, das Urteil blamiert nicht nur die ZIS, deren Sammelwut und Vorverurteilungen der Fans, sondern es ist auch ein Signal für Innenminister Jäger. Er ist einer der Scharfmacher, die jahrelang die ZIS-Berichte als Argumentationshilfe für ihre repressive und unerbittliche Politik gegen Fußballfans heranziehen. Seit Monaten predigen wir hier im Landtag, dass die Berichte grundlegend reformiert werden müssen. Aber Innenminister Jäger ist nicht gerade für seine Kritikfähigkeit bekannt und mimt gerne die beleidigte Leberwurst. Erst gestern hat er angekündigt, dass die Polizei nicht mehr im Schalker Stadion für Sicherheit sorgen wird, und zwar wegen Kritik des Vereins am Polizeieinsatz. So ein Verhalten muss jetzt endlich ein Ende haben: Nach diesem Urteil ist klar, dass wir eine Anhörung zu unserem Antrag brauchen! Diese werden wir im  kommenden Innenausschuss beantragen, wenn unser Antrag auf der Tagesordnung ist.“

 

Weitere Infos findet ihr hier.

PS: Brisant ist auch, dass das Urteil besagt, dass die in der Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragenen Personen nicht einfach als „Gewalttäter“ bezeichnet werden dürfen. Denn: Es werden auch Leute eingetragen, die nie eine Straftat begangen haben.

 

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