Unser Gesetzentwurf zur „Verwirklichung von Transparenz und Informationsfreiheit im Land Nordrhein-Westfalen“ wird am Donnerstag, 05.12.13, großes Thema im Landtag NRW sein: Um 10 Uhr beginnt die Anhörung. Wir setzen uns für ein umfassendes Informationsrecht ein, das die demokratische Meinungs- und Willensbildung unterstützt und so die bürgerschaftliche Teilhabe fördert. Aktuell werden die meisten Informationen nämlich nur auf Antrag zur Verfügung gestellt. Doch Informationen sollten seitens des Staates von Amts wegen zugänglich gemacht werden – und zwar im kompletten Text oder als Datensatz in offenen Formaten. Datenkataloge sollen in elektronischer Form in einem Register veröffentlicht und über entsprechende Verweise zugänglich sein.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Anlass für den Antrag der CDU-Fraktion ist offensichtlich der Kauf der STEAG durch das Stadtwerke-Konsortium Rhein-Ruhr. Zum 2. März 2011 kaufte das Konsortium 51 % der Anteile an der STEAG. Demnächst soll auch der Rest übernommen werden.
Die näheren Umstände und Bedingungen des Deals bleiben aber unter Verschluss. Das musste auch der Bochumer Ratsherr Gräfingholt erfahren, dem gerade einmal eine Stunde Akteneinsicht gewährt wurde. Er muss nun vor dem Verwaltungsgericht klagen, um mehr als einen kurzen Blick auf die Teile des Vertragswerks werfen zu dürfen. Weiterlesen »
Open Data endlich in NRW einführen – Landesregierung muss einheitliche Open (Government) Data-Plattform fördern, Strukturen schaffen und Kommunen unterstützen
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schäffer, die Zeit ist wirklich zu kurz, um alle Punkte zusammen zu beraten. Ich mache einen kleinen Zeitsprung zum Juni dieses Jahres. Da sagte Innenminister Jäger anlässlich der Freischaltung des Internetportals für die Onlinebewerbungen bei der Polizei NRW: Wir wollen die besten und motiviertesten Absolventen eines jeden Jahrgangs. Weiterlesen »
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Hohen Hause und am Stream! Haushalt 2014, Einzelpläne 12 und 20: Wenn man die Liste der Mängel durchforstet, die dieser Haushalt aufweist, könnte man – darauf komme ich gleich – auch sagen – es wurden schon Horrorszenarien beschrieben und Filme zitiert –, dass dieser Haushalt möglicherweise ein Pendant zu dem Film „Zurück in die Zukunft“ bildet. Das wird sich nämlich dann zeigen, wenn wir zu der Frage kommen, ob und inwieweit die Landesregierung – getragen von den hier vertretenen Fraktionen der SPDund der Grünen – bereit ist, dem im Koalitionsvertrag Festgeschriebenen tatsächlich Taten folgen zu lassen. Weiterlesen »
Unser Antrag auf eine Gesetzesinitiative zur Verankerung eines Sperrklauselverbots im Kommunalwahlgesetz sollte mit einer Anhörung von externen Verfassungs- und Bürgerrechtsexperten im Februar des nächsten Jahres hier im Landtag NRW beraten und dann bis April/Mai abgestimmt werden. Diesen Verfahrensablauf hatten wir in der letzten Sitzung des Ausschuss für Kommunalpolitik so beantragt, denn es ist das Recht der antragsstellenden Fraktion, den Verfahrensablauf vorzuschlagen. Für die kommende Kommunalwahl hätte der Antrag im übrigen keine Auswirkungen, da das Kommunalwahlgesetz bereits jetzt keine Sperrklausel kennt.
Bei einem Organisations-Treffen der Sprecher des Ausschuss für Kommunalpolitik gestern wurde jedoch gegen die Stimmen der Piratenfraktion ein frühzeitiger Anhörungstermin noch in diesem Jahr und eine Frist zur Vorbereitung der Anhörung und Auswahl der Sachverständigen bis morgen, Freitag, den 8. November, festgelegt. Eine solch kurzfristige Zeitplanung für die Beratung zu einem Antrag, gegen die Stimmen der antragsstellenden Fraktion, ist sehr ungewöhnlich. Es wurde auch keine Begründung für diese eilige Zeitplanung gebracht.
Wir sehen unter diesen Umständen eine ordnungsgemässe Beratung zu unserem Antrag nicht gewährleistet und haben uns daher entschlossen, den Antrag zurückzuziehen. Eine beabsichtigte Zustimmung der anderen Fraktionen zu dem Antrag kann nach unserer Auffassung ausgeschlossen werden!
Wir legen einen Gesetzentwurf vor, demzufolge endlich alle Sparkassen verpflichtet werden, die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder barrierefrei im Internet offenzulegen. Zur Schaffung von Transparenz im Sinne barrierefreier Politik, genügt es nicht, Daten in Jahresberichten schwierig auffindbar willkürlich zur Verfügung zu stellen. Vielmehr ist es notwendig, dass die Daten maschinenlesbar und zentral abrufbar sind. Außerdem sollen auch diejenigen Sparkassen dazu gebracht werden, Daten über die Vorstandsbezüge zu veröffentlichen, die sich bislang beharrlich weigern. Schließlich stellt sich die Veröffentlichungsfrage jedes Jahr aufs Neue, wenn sich z. B. nach einer Kommunalwahl Vorstände und Verwaltungsräte neu zusammensetzen.
Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion: „Schluss mit der Geheimniskrämerei! Die Sparkassen müssen als öffentliche Unternehmen zur Veröffentlichung der Vorstandsgehälter verpflichtet werden – und zwar verfassungskonform im Internet. Leider hat Rot-Grün unsere Gesetzesänderung vom vergangenen Juli mehrheitlich abgelehnt. Aber wir lassen nicht locker, um endlich transparente Fakten im Sparkassen-Land NRW zu schaffen. Der stereotype Hinweis der Regierungsfraktionen auf Ungesetzlichkeit zieht nicht. Er wird lediglich vom politischen Unwillen getragen.“
Abstimmungsergebnis: Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.
TOP 18. „Keine Bildung ist viel zu teuer!“ – Beitragsfreie Kinderbetreuung in das neue Kinderbildungsgesetz aufnehmen!
Antrag der Piratenfraktion, Drucksache 16/4019
Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/4026
Block I Unser Redner: Daniel Düngel
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (federführend) sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.
Die regierungstragenden Fraktionen arbeiten zurzeit an einer Aktualisierung des Kinderbildungsgesetzes. Wir fordern, dass sich die Landesregierung dabei zur Beitragsfreiheit der Kinderbetreuung bekennt und eine entsprechende Umsetzung prüft. Der Bildungsauftrag beginnt nicht erst mit Eintritt in die Schule, sondern bereits in Kindergärten und Kindertagesstätten. Unsere Aufgabe ist es, die Kompetenzen aller Kinder so zu fördern, dass sie mit den bestmöglichsten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen. Deshalb müssen Schule und Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen gleichgestellt werden und somit beide beitragsfrei sein.
Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW: „Aktuell werden so unterschiedliche Beiträge von Eltern für die Betreuung ihrer Kinder erhoben, dass sich eine erhebliche Ungleichbehandlung daraus ergibt. In einer Region müssen Eltern keine Beiträge und in einer anderen bis zu 500 Euro monatlich zahlen. Wir wollen diese Ungerechtigkeit nicht akzeptieren. Kita-Kosten sollten Eltern nicht davon abhalten, ihren Kindern diesen wichtigen Teil frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Kindergärten haben einen wichtigen Bildungsauftrag. Sie bereiten Kinder auf die Schullaufbahn und das gesamte spätere Leben vor.“
TOP 2. Gegen Sperrklauseln – Verbot im Kommunalwahlgesetz verankern
Antrag der Piratenfraktion, Drucksache 16/3838
Block I Unser Redner: Frank Herrmann
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Wir setzen uns für eine explizite Verankerung des Sperrklauselverbots im Kommunalwahlrecht ein. Anlass ist der erneute Vorstoß von SPD- und CDU-Politikern, eine Prozent-Hürde für Kommunalwahlen einzuführen – und das, obwohl Gerichte schon mehrfach eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen verboten haben. Sperrklauseln in der parlamentarischen Demokratie bewirken eine Einschränkung der elementaren Rechte und der Beteiligungsmöglichkeiten des Bürgers durch Wahlen. Sie verletzen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Die vermehrte Aufnahme von Sperrklauseln auf kommunaler Ebene verhindert zudem eine Parteienvielfalt, die gerade auf kommunaler Ebene wichtig und notwendig für die Wahrung aller Interessen der Bevölkerung in deren direktem Umfeld ist.
Frank Herrmann, Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik: „Die etablierten Parteien sind offensichtlich der Meinung, dass es besser ist zu regieren, wenn man unter sich ist. Sie versuchen, durch Sperrklauseln unliebsame Konkurrenz wegzumobben. Wir wollen, dass die Stimmen der Bürger bei Kommunalwahlen in NRW weiterhin umfassend gehört werden. Sperren und Schranken gehören nicht aufgebaut, sondern abgebaut. Es ist eine Bereicherung für die Gesellschaft, wenn neue Ideen gehört werden und ihren Weg in die Parlamente finden.“
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.
Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören (Frank Herrmann ist der 1. Redner):
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Auch ich möchte es kurz machen, denn über diese Regelsammlung haben wir schon häufiger diskutiert. Kollegin Steinmann hat die
einzelnen Punkte eben noch mal explizit aufgeführt. Ein Element möchte ich trotzdem noch herausgreifen und damit auf den Sommer des letzten Jahres zurückkommen. Sie haben es vielleicht schon erwartet. Wir Piraten haben da
mals unseren ersten Gesetzentwurf in diesem Hause eingebracht. Der Titel lautete damals: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes“. Unser Entwurf wurde abgelehnt, vor allem mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen. Der Titel des Gesetzentwurfes, den wir heute behand eln, heißt: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes …“. Nicht nur der Titel ist gleich, auch der Inhalt. Es geht darum, eine Frist zu definieren, ab wann eine kommunale Wiederholungswahl als Neuwahl durch zuführen ist. Diese Regelung hätte konsequente r und schneller mit unserem Gesetzentwurf kommen können. Das war aber nicht gewünscht, vielleicht auch deshalb, weil man es den Piraten nicht zugetraut oder nicht gegönnt hat. Ich weiß es nicht. Heute trägt der Gesetzentwurf den Stempel der Landesregierung. Damit ist sichergestellt, dass positiv abgestimmt wird. Das ist uns wichtig. Denn die Regelung ist notwendig, wie die über drei Jahre verschleppte Wiederholungswahl in Dortmund gezeigt hat. Dass das aktive und passive Wahlrecht bisher völlig unterschied lich behandelt wurde, war ein unhaltbarer Zustand. Nun kommen wir wenigstens zu einer annähernden Gleichbehandlung. Warum aktives und passives Wahlrecht nicht vollkommen gleichgestellt sind, bleibt das Geheimnis der Regierung. Schließlich sind in sieben an deren Bundesländern auch Neuwahlen nach sechs Monaten vorgeschrieben statt erst nach zwölf Monaten. Wenn wir diesen Unterschied akzeptieren, gehen wir also einen Kompromiss ein und zeigen damit, dass wir zu einer konstruktiven Politik der ausgestreckten Hand bereit sind. Wir würden uns nur wünschen, dass auch die Landesregierung ihr Versprechen der ausgestreckten Hand endlich in die Tat umsetzt. Bisher war davon nur wenig zu spüren. Nachtragend sind wir aber nicht, sondern wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb ich meiner Fraktion empfehle, unserem Gesetzentwurf auch in der neuen Verpackung zuzustimmen.
Danke.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Dr.Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.