Fünftes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums
Drucksache 16/1081 vom 08.10.2012
Urheber: PIRATEN
Fünftes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums
Drucksache 16/1081 vom 08.10.2012
Urheber: PIRATEN
Die Kölner Jahnwiesen öffentlich zugänglich erhalten
Kleine Anfrage 337
Schwerd, Daniel PIRATEN Drucksache 16/624 15.08.2012
Vor dem Hintergrund einer geplanten Umnutzung der Kölner Jahnwiese Frage nach dem Stellenwert solcher frei zugänglichen Stätten des Breitensports, geplante Privatnutzung und Bebauung, Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz in einem Landschaftsschutzgebiet; Erhalt der Jahnwiese in gegenwärtiger Form
Antwort MBWSV Drucksache 16/906 Neudruck 17.09.2012
Therapiezentrum Oberhausen
Kleine Anfrage 118
Düngel, Daniel PIRATEN Drucksache 16/235 16.07.2012
Geplante Schließung der Einrichtung, Auswirkung auf die Patienten, zukünftige Verwendung des Gebäudes, Höhe der Kosten der damaligen Errichtung
Antwort MGEPA Drucksache 16/608 13.08.2012
Berücksichtigung des Haftungsrisikos der West-LB gegenüber Kommunen
Kleine Anfrage 85
Schwerd, Daniel PIRATEN Drucksache 16/144 Neudruck 27.06.2012 1 S.
Antwort FM Drucksache 16/327 23.07.2012 2 S.
Plenarsitzung 15, TOP 2, 29. November 2012
Plenarsitzung 15 vom 29. November 2012
Dietmar Schulz zu TOP 6: NKF-Gesamtabschluss – Die Landesregierung muss endlich Transparenz schaffen und ihre rechtswidrige Duldungspraxis beenden
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 16/1472
Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/1591
Redeprotokoll:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und im Stream! Ich stehe heute hier für den erkrankten Kollegen Stein und befasse mich kurzfristig mit dem Antrag der FDP, der sich im Wesentlichen an eine Kleine Anfrage des Kollegen Stein für unsere Fraktion vom 7. November anlehnt. Erbeten wird genau das, auf das alle ganz sehnsüchtig warten, Herr Minister, nämlich die Zahlen, die nicht vorliegen und die Sie möglicherweise nicht vorlegen werden, weil Sie sie nicht vorlegen können, da die Städte und Gemeinden die Zahlen nicht vorgelegt bzw. erarbeitet haben.
Plenarsitzung 15 vom 29. November 2012
Frank Herrmann zu TOP 2: Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/1468
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/1557
erste Lesung
Redeprotokoll:
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Tribüne und am Stream! Das Kommunalwahlrecht in NRW wurde in den letzten Jahren immer wieder Reformen unterzogen. Wie wir heute schon mehrfach gehört haben, verabschiedete die damalige schwarz-gelbe Koalition 2007 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, das Gemeindeordnungsreformgesetz. Teile dieser Reform wurden bereits wieder zurückgenommen, zum Beispiel die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeisterwahlen, was wir im Übrigen nicht begrüßt haben.
Die Piratenfraktion NRW kritisiert den CDU-Vorstoß zur Wiedereinführung einer Sperrklausel bei den Kommunalwahlen.
Dazu Robert Stein, kommunalpolitischer Sprecher: „Die Forderung nach einer drei Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen offenbart das antiquierte Demokratieverständnis der CDU. Es gibt keinen Grund, den Wählerwillen verfälscht in den Räten wiederspiegeln zu wollen. Aber es ist hoch interessant, dass die CDU einen Teil der Bürgerstimmen wertlos machen will. Weiterlesen »
Pressemitteilung, 15.08.2012
Die Stadt Gelsenkirchen hat den Flüchtlingen vor Ort erstmals mehr Geld ausgezahlt – und sich dabei an dem erhöhten Hilfesatz orientiert. „Das ist eine hervorragende Nachricht, die wir sehr begrüßen“, sagt Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW.
Gelsenkirchen folgt der Anweisung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli dieses Jahres. Das Gericht hatte das seit 1993 geltende Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Besonders die seit 1993 nicht mehr erhöhten Bezüge verstoßen gegen das Grundgesetz, denn sie machen eine gesicherte Existenz für Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland unmöglich. Die Übergangsregelung sieht eine Angleichung der Leistungen an das ALG II vor. Im Schnitt folgt daraus eine Erhöhung um mindestens 30 Prozent.
„Ein solch zügiges Vorgehen fordern wir auch von den anderen Kommunen in NRW“, sagt Herrmann. Viele Kommunen würden ihre Untätigkeit damit entschuldigen, dass das Land Nordrhein-Westfalen bislang noch keine Durchführungsanweisung erlassen habe. „Deswegen sollte das Land NRW dringend einen Erlass zur Ausführung anweisen, damit Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben in NRW und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht wird.“