Veröffentlicht am von in Frank Herrmann, Kommunalpolitik (A11).

Mittwoch 25.September.2013

TOP 8. Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/3387
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik
Drucksache 16/3993
2. Lesung

Block I
Unser Redner: Frank Herrmann
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

 

 

 

 

Audiomitschnitt anhören:

[audio:https://cloud.piratenfraktion-nrw.de/public.php?service=files&t=332ec7bdf9588e1325aa1adefac1d16f&download]

Audiomitschnitt der Rede von Frank Herrmann

Wortprotokoll zur Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Auch ich möchte es kurz machen, denn über diese Regelsammlung haben wir schon häufiger diskutiert. Kollegin Steinmann hat die

einzelnen Punkte eben noch mal explizit aufgeführt. Ein Element möchte ich trotzdem noch herausgreifen und damit auf den Sommer des letzten Jahres zurückkommen. Sie haben es vielleicht schon erwartet. Wir Piraten haben da

mals unseren ersten Gesetzentwurf in diesem Hause eingebracht. Der Titel lautete damals:Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes“. Unser Entwurf wurde abgelehnt, vor allem mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen. Der Titel des Gesetzentwurfes, den wir heute behand eln, heißt: „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes …“. Nicht nur der Titel ist gleich, auch der Inhalt. Es geht darum, eine Frist zu definieren, ab wann eine kommunale Wiederholungswahl als Neuwahl durch zuführen ist. Diese Regelung hätte konsequente r und schneller mit unserem Gesetzentwurf kommen können. Das war aber nicht gewünscht, vielleicht auch deshalb, weil man es den Piraten nicht zugetraut oder nicht gegönnt hat. Ich weiß es nicht. Heute trägt der Gesetzentwurf den Stempel der Landesregierung. Damit ist sichergestellt, dass positiv abgestimmt wird. Das ist uns wichtig. Denn die Regelung ist notwendig, wie die über drei Jahre verschleppte Wiederholungswahl in Dortmund gezeigt hat. Dass das aktive und passive Wahlrecht bisher völlig unterschied lich behandelt wurde, war ein unhaltbarer Zustand. Nun kommen wir wenigstens zu einer annähernden Gleichbehandlung. Warum aktives und passives  Wahlrecht nicht vollkommen gleichgestellt sind, bleibt das Geheimnis der Regierung. Schließlich sind in sieben an deren Bundesländern auch Neuwahlen nach sechs Monaten vorgeschrieben statt erst nach zwölf Monaten. Wenn wir diesen Unterschied akzeptieren, gehen wir also einen Kompromiss ein und zeigen damit, dass wir zu einer konstruktiven Politik der ausgestreckten Hand bereit sind. Wir würden uns nur wünschen, dass auch die Landesregierung ihr Versprechen der ausgestreckten Hand endlich in die Tat umsetzt. Bisher war davon nur wenig zu spüren. Nachtragend sind wir aber nicht, sondern wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb ich meiner Fraktion empfehle, unserem Gesetzentwurf auch in der neuen Verpackung zuzustimmen.

 

Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr.Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.

 

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