Freitag, 29. November 2013
TOP 6. Offene Zugänge zum Internet schaffen
Die Beschränkung des Haftungsrisikos bei offenen WLAN-Netzen muss auf alle Betreiber ausgeweitet werden. Wir fordern, dass die Landesregierung die weitere Verbreitung offener Netz-Zugänge stärker fördert. Unterstützt werden soll das auch durch die Zusammenstellung positiver Beispiele öffentlicher Zugänge auf einer NRW-Plattform, um darüber den WLAN-Ausbau zu erleichtern.
Daniel Schwerd, Netz- und medienpolitischer Sprecher:
„Die Störerhaftung ist ein unerträglicher Zustand. Durch sie stehen sehr viel weniger Zugangsmöglichkeiten zum Netz zur Verfügung, als eigentlich möglich. Sie beschränkt das Grundrecht auf Zugang zum Internet. Die unsichere Rechtslage schadet allen Anbietern von Internetzugängen und sorgt insbesondere in NRW für einen gravierenden Wettbewerbsnachteil.
Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung nun einsetzen muss, diese Einschränkung abschaffen. Dann ist endlich Schluss mit Ungleichbehandlung und Schlupflöchern für Abmahnanwälte. Alle Anbieter von WLAN-Zugängen sind gleichzustellen, egal ob Provider oder sonstige gewerbliche oder private Anbieter, egal ob verschlüsselt oder frei.“
Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören (Die Rede von Daniel Schwerd ab ca. 10:26 m)
Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download
Direkt zur Rede von Daniel Schwerd
Protokoll der Rede von Daniel Schwerd:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Opfer der Abmahnindus-trie! Wer seinen Internetzugang anderen Menschen zur Verfügung stellen will – sei es ein Gewerbetreibender oder eine Privatperson –, geht derzeit noch ein unkalkulierbares Risiko ein. Man haftet für Rechtsverstöße anderer, die sich ins eigene Netz einklinken. Dies gilt auch dann, wenn man weder Kenntnis davon hatte noch irgendetwas daran hätte verhindern können. Dies ist die sogenannte Störerhaftung. Dieser unerträgliche Zustand sorgt dafür, dass sehr viel weniger Internetzugangsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, als eigentlich möglich wären. Weiterlesen »