Veröffentlicht am von in Kultur- und Medien (A12), Reden.

Freitag, 29. November 2013

 

TOP 6. Offene Zugänge zum Internet schaffen

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN
direkte Abstimmung
Unser Redner: Daniel Schwerd
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

Die Beschränkung des Haftungsrisikos bei offenen WLAN-Netzen muss auf alle Betreiber ausgeweitet werden. Wir fordern, dass die Landesregierung die weitere Verbreitung offener Netz-Zugänge stärker fördert. Unterstützt werden soll das auch durch die Zusammenstellung positiver Beispiele öffentlicher Zugänge auf einer NRW-Plattform, um darüber den WLAN-Ausbau zu erleichtern.

 

Daniel Schwerd, Netz- und medienpolitischer Sprecher:

„Die Störerhaftung ist ein unerträglicher Zustand. Durch sie stehen sehr viel weniger Zugangsmöglichkeiten zum Netz zur Verfügung, als eigentlich möglich. Sie beschränkt das Grundrecht auf Zugang zum Internet. Die unsichere Rechtslage schadet allen Anbietern von Internetzugängen und sorgt insbesondere in NRW für einen gravierenden Wettbewerbsnachteil.

Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung nun einsetzen muss, diese Einschränkung abschaffen. Dann ist endlich Schluss mit Ungleichbehandlung und Schlupflöchern für Abmahnanwälte. Alle Anbieter von WLAN-Zugängen sind gleichzustellen, egal ob Provider oder sonstige gewerbliche oder private Anbieter, egal ob verschlüsselt oder frei.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grüne und Piraten angenommen.

Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören (Die Rede von Daniel Schwerd ab ca. 10:26 m)

Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download

Direkt zur Rede von Daniel Schwerd


Protokoll der Rede von Daniel Schwerd:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Opfer der Abmahnindus-trie! Wer seinen Internetzugang anderen Menschen zur Verfügung stellen will – sei es ein Gewerbetreibender oder eine Privatperson –, geht derzeit noch ein unkalkulierbares Risiko ein. Man haftet für Rechtsverstöße anderer, die sich ins eigene Netz einklinken. Dies gilt auch dann, wenn man weder Kenntnis davon hatte noch irgendetwas daran hätte verhindern können. Dies ist die sogenannte Störerhaftung. Dieser unerträgliche Zustand sorgt dafür, dass sehr viel weniger Internetzugangsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, als eigentlich möglich wären.

Der Bundesgerichtshof nannte in seinem Urteil vom 24. Januar 2013 den Zugang zum Internet ein Grundrecht. Die Mitbenutzung vorhandener Anschlüsse würde dieses Grundrecht für noch mehr Menschen verwirklichen. Angesichts der unklaren Haftungsfrage ist aber kaum jemand bereit, seinen Anschluss zu teilen.

Wir befassen uns hier und heute zum zweiten Mal mit der Störerhaftung. Wir Piraten hatten bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht und hierzu eine aufschlussreiche Anhörung durchgeführt. Die Experten haben unisono eines bestätigt: Es bedarf dringend der Klarstellung des Haftungsprivilegs für Anbieter. Die derzeitige Situation ist schädlich für Gesellschaft und Wirtschaft.

Die unsichere Rechtslage schadet allen Anbietern von Internetzugängen, die nicht selbst Zugangsprovider sind, etwa Gastronomie und Hotels, aber auch Kommunen und kommunalen Einrichtungen. In Skandinavien gibt es in jedem öffentlichen Bus einen kostenlosen und freien WLAN-Zugang. Bei uns ist das derzeit undenkbar. Die aktuelle Regelung schadet nicht nur dem Gastgewerbe und Tourismus, sondern auch der Kreativwirtschaft, deren Beschäftigte darauf angewiesen sind, von überall und jederzeit arbeiten zu können. Nirgendwo in Europa gibt es etwas Vergleichbares wie die Störerhaftung. Für Nordrhein-Westfalen und Deutschland summieren sich diese Probleme zu einem echten Wettbewerbsnachteil.

In der Verhandlung über die Große Koalition auf Bundesebene wurde das Thema aufgegriffen und behandelt. Allerdings wurden teilweise widersprüchliche Signale gesendet. Manchmal war von einer Haftungsprivilegierung nur bei Straftaten die Rede. Das ist aber gar nicht Gegenstand der Haftungsprobleme gewesen. Das waren zivilrechtliche Ansprüche.

Teilweise wurden Registrierungsmodelle diskutiert, die dem Gedanken eines freien Zugangs auch für Passanten und Besucher widersprechen oder technisch nicht angemessen realisierbar sind. Eine Überwachung des Datentransfers ist ebenfalls abzulehnen. Private Kommunikation genießt einen besonderen Schutz, gerade in Zeiten der NSA-Überwachung. Beides stellt zudem eine Ungleichbehandlung von Internetprovidern zu anderen Zugangsanbietern dar und eröffnet neue Risiken für Anbieter, die versehentlich komplizierte Regelungen nicht hundertprozentig umsetzen.

Bisherige gesetzgeberische Bemühungen, die Störerhaftung zu entschärfen, gingen nämlich ins Leere. Wir erinnern uns an den Versuch, Abmahnkosten sogenannter nichtgewerblicher Fälle zu deckeln. Neben der Tatsache, dass dies keine Entlastung für die Gastronomie und Hotellerie darstellt, haben findige Anwälte vor deutschen Gerichten diese Regelung schnell wieder ausgehebelt, indem sie den Begriff der Gewerblichkeit extrem weit auslegen ließen.

Daher fordern wir eine Abschaffung der Störerhaftung ohne Ausnahme. Alle Anbieter von WLAN-Zugängen sind gleichzustellen, egal, ob es Provider oder sonstige gewerbliche oder private Anbieter sind, und egal, ob der Zugang verschlüsselt oder frei ist. Es darf auch keine vorausschauenden Prüf- und Kontrollvorschriften geben, wie es der Gesetzgeber ursprünglich beim Haftungsprivileg im Telemediengesetz beabsichtigt hatte. Es darf keine Schlupflöcher für Abmahnanwälte geben.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Der vorliegende Antrag, den wir Piraten gemeinsam mit SPD und Grünen stellen, basiert zu großen Teilen auf unserem ursprünglichen Antrag. Ich freue mich sehr, dass wir eine gemeinsame Position gefunden haben. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Sie sich öfter vernünftigen Ideen öffnen. Die Worte von der progressiven Netzpolitik, die wir eben gehört haben, werden wir sehr ernst nehmen.

Zum Thema „Freifunk“ sind im Übrigen schon Initiativen innerhalb des Landtags im Gange, um die Freifunkvernetzung mit dem Landtag und dem Land Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Ich freue mich auf eine gemeinsame Initiative. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

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