Piraten pochen auf rechtssichere, offene WLANs

Veröffentlicht am von unter Homepage, Lukas Lamla, Pressemitteilungen.

lukas-freifunk

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW erklärt zur heutigen Landtagsdebatte „Jetzt Rechtssicherheit für offene WLAN-Netze herstellen – Störerhaftung abschaffen und Login-Pflicht verhindern“:

„Es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit für Anbieter von offenen WLANs, die den Zugang zum Internet ermöglichen.

Weiterlesen »

Jetzt Rechtssicherheit für offene WLAN-Netze herstellen – Störerhaftung abschaffen und Login-Pflicht verhindern

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Der Unterlassungsanspruch gegen Betreiber offener WLAN-Netze, den Urheberrechteinhaber im Falle von Urheberrechtsverletzungen Dritter haben, die sogenannte Störerhaftung, wurde durch die Reform des Telemediengesetzes im Juni 2016 nicht beseitigt.

Auch das EuGH-Urteil in der Rechtssache C‑484/14 vom 15. September 2016 lässt offen, dass Rechteinhaber eine gerichtliche Anordnung gegen WLAN-Betreiber beantragen können, die sich auf den Unterlassungsanspruch stützt. Darüber besteht nach dem EuGH Urteil große Rechtsunsicherheit für Anbieter offener WLAN Hotspots. Wenn Rechteinhaber Anordnungen erwirken können, den offenen Zugang zum Internet über WLAN mit verpflichtendem Login und Passwort zu schließen, wäre dies auch das Aus für die Freifunk-Idee. Weiterlesen »

Pressemitteilung: Weiterhin Rechtsunsicherheiten beim freien WLAN

Veröffentlicht am von unter Lukas Lamla, Persönliche Blogposts, Pressemitteilungen.

Lukas Lamla,

Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW kommentiert den im Bundestag
eingebrachten Gesetzentwurf:

Trotz vollmundiger Ankündigungen im Vorfeld, schaffen es SPD und
Union im Bundestag nicht die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen. Nun
wurde ein halbherziger und handwerklich schlechter Gesetzesentwurf
vorgelegt.

 

Statt endlich Klarheit zu schaffen und die Betreiber von offenen WLAN
von der Störerhaftung zu befreien, lässt die GroKo im Entwurf
Interpretationsspielraum in den wesentlichen Punkten zu und übergibt
die Verantwortung wieder einmal an die Gerichte.

 

Weiterhin wird für die Betreiber von offenen WLAN Netzwerken das
Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung bestehen bleiben, denn das
Gesetz lässt völlig offen, ob Betreiber von offenen WLAN Netzwerken
für Rechtsverstöße der Nutzenden nicht weiterhin auf Unterlassung
in Anspruch genommen werden können. Eine bloße Absichtserklärung in
der Erläuterung des Gesetzes reicht nicht aus, um der Störerhaftung
eine Absage zu erteilen.

 

Es bleibt ein Wischiwaschi-Gesetz und wird nicht dazu führen, dass
die Menschen im Land flächendeckend ihre WLAN Netzwerke öffnen
werden.

 

Ein offenes und barrierefreies öffentliches WLAN wird so eine
Seltenheit bleiben. Deutschland bleibt damit weiterhin digitales
Entwicklungsland. Es bleibt der Frust, bei vielen Menschen die
tatsächlich auf die Abschaffung der Störerhaftung gehofft haben.

 

Abschaffung Störerhaftung: Kein Grund zur Euphorie

Veröffentlicht am von unter Homepage, Pressemitteilungen.

Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur Ankündigung der Bundesregierung, die Störerhaftung abzuschaffen:

Die Äußerungen der Bundesregierung sind mit Vorsicht zu genießen, da die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes noch nicht abgeschlossen ist.

 

Es gibt keinen Grund zur Euphorie. Am Beispiel der Zwangsregistrierung auf Vorschaltseiten in der Vergangenheit sieht man, dass die Bundesregierung bei diesem Gesetzesvorhaben nicht im Sinne der Nutzer gehandelt hat. Denn Zwangsregistrierung und Vorschaltseiten bedeuten eben kein freies WLAN. Wir können bisher auch nicht ausschließen, dass in Deutschland weiterhin massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an Menschen verschickt werden, die ihr WLAN öffnen

 

Es bleibt abzuwarten, ob das angekündigte Gesetz wirklich dazu führen wird, dass mehr Menschen ihre WLAN-Netz öffnen.

Störerhaftung in den letzten Atemzügen – das wurde auch Zeit

Veröffentlicht am von unter Homepage, Kultur- und Medien (A12).

Der Bundesrat spricht sich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus. WLAN-Anbieter wie Cafes, Hotels, aber auch Initiativen wie Freifunk sollen von der Störerhaftung freigestellt werden und laufen nicht mehr Gefahr für Urheberrechtsverstöße in Haftung genommen zu werden.

Lukas Lamla, Mitglied im Kultur und Medienausschuss:

Endlich wird klargestellt, was schon längst überfällig war. Anbieter offener Netzwerke werden Telekommunikationsunternehmen gleichgestellt.

 

Das Geschäft mit unseriösen Abmahnungen muss beendet werden. Davon könnten vor allem die vielen Freifunkinitiativen profitieren.

Die Piratenpartei setzt sich bereits seit 2009 für die absolute Abschaffung der Störerhaftung ein. Mit mehreren Anträgen der Piratenfraktion im Landtag NRW wurden diese Forderung immer wieder bekräftigt.

 

Unsere Themen und Erfolge im ersten Jahr im Landtag NRW: 2012/2013

Veröffentlicht am von unter Piraten wirken.

Motiv PiWi10Man nehme: 20 völlig unterschiedliche Menschen, die nach einem rasanten Wahlkampf plötzlich Abgeordnete sind. 50 leere Räume, die es zu beziehen gilt. Und über 50 engagierte Mitarbeiter, die die „Politiker aus Notwehr“ unterstützen wollen. Das Ziel: andere Politik machen. So sind die Piraten am 13. Mai 2012 in das Abenteuer Landtag gestartet. Mit Erfolg?

9673 geleerte Kaffeetassen, 365 Tage, mehr als 310 parlamentarische Initiativen und rund zehn Gates später steht fest: Das Leben als Politik-Neulinge geht ebenso rasant auf und ab wie das historisch anmutende Akten-Transportsystem des Landtags. Und dennoch haben wir einiges geschafft. Diese exemplarische Übersicht zeigt schwarz auf weiß – oder besser schwarz auf orange: Piraten wirken!

Viele Schritte hin zu unseren Zielen, Politik für alle Menschen nachvollziehbar zu machen, die Bürger stärker an politischen Prozessen teilhaben zu lassen und Nordrhein-Westfalen mit frischen Ideen voranzubringen, sind bereits getan. Viele weitere werden folgen. Auch in Zukunft wollen wir unermüdlich Missstände und Ungerechtigkeiten aufdecken und bekämpfen – getreu unserem Motto: Klarmachen zum Ändern! Weiterlesen »

Neue Podcasts

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Hallo liebe Blogleser_innen,

ich will Euch auf neue Podcasts von mir hinweisen. Ich werde zukünftig zu wichtigen Themen Podcasts erstellen, damit Ihr einen schnellen Überblick über meine Arbeit erhaltet.

Über Störerhaftung und deren geplante Änderungen:

BND-Affäre und unsere Reaktion:

Störerhaftung: Angst schaden Internet

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

people-314481_640Der folgende Artikel wurde am 13.April bei politik-digital e.V. in der Rubrik “Netzpolitischer Einspruch” veröffentlicht.

Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.

Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.

Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.

Störerhaftung – ein deutscher Sonderfall

Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.

Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.

In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.

Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.

WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.

Keine Ausnahmen beim Providerprivileg

Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.

Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.

Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.

Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.

Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“

ʥ

Ausgerechnet Dieter Gorny? Digitalen Wandel gestalten statt sich zu verweigern.

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

gramophone-63753_640Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen derzeit besorgniserregende Entwicklungen, die Netzpolitik betreffend. Nach dem katastrophalen Entwurf zur Neuregelung der Störerhaftung und verstörenden Signalen zur Netzneutralität wurde nun ausgerechnet Dieter Gorny zum “Beauftragten für kreative und digitale Ökonomie” ernannt.

Dieter Gorny, Mitbegründer des Musiksenders Viva und der Musikmesse Popkomm, hat in der Vergangenheit als Cheflobbyist des Bundesverbands Musikindustrie den Kampfbegriff des geistigen Eigentums hochgehalten. Die Stopp-Schilder im Internet der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen 2009 fand er toll, er schaffte es in einem einzigen Satz, vom dokumentierten Kindesmissbrauch zum Schutz geistigen Eigentums überzuleiten.

Er nimmt damit die Extremposition der Content-Industrie ein, die ihr Geschäftsmodell durch das Internet in erster Linie bedroht sieht, und ihre Distributionsmodelle am liebsten auf das Internet übertragen möchte, notfalls mit der Schaffung zusätzlicher Rechtsmittel. Der geänderten Nutzererfahrung, den sich ändernden Anforderungen von Konsumenten im Netz trat er meist feindlich entgegen. Von ihm war noch nicht zu hören, dass das Urheberrecht diesen modernen Entwicklungen angepasst werden muss und neue Methoden geschaffen werden müssen, um den Urhebern und Musikern ihren Lebensunterhalt zu sichern. Womöglich, weil der Tonträgervertrieb nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

Wenn Gorny seine Aufgabe als “Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie” erfüllen möchte, muss er von dieser Extremposition abrücken. Dann muss er für einen Dialog zur Überarbeitung der Urheberrechte offen sein. Und er muss auch für die Digitalwirtschaft offen sein, die sich nicht auf die Distribution von Musik beschränkt. So muss er beispielsweise Internetunternehmen anhören, die in der Aggregation von Inhalten, in der Schaffung von benutzerfreundlichen Diensten ihren Schwerpunkt sehen. Auch die Interessen der Musiker werden nicht automatisch von der Tonträgerindustrie vertreten. Wir werden sehen, wie Gorny seinen Dialogauftrag annimmt.

Bersorgniserregend war die Aussage von Rainer Sontowski, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerum, bei der Vorstellung der Personalie Gorny. Er bedauerte, “die Digitalisierung zunächst den Netzpolitikern überlassen zu haben”.

Hier offenbart sich eine Grundhaltung, welche die Netzpolitik als feindlich, das Internet als bedrohlich empfindet, und die Entwicklung seit dem Internet 2.0 am liebsten auf eine erweiterte Shoppingmeile beschränken würde. Netzpolitiker werden als Gegner begriffen anstatt als Gesprächspartner. Warum die Angst?

Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik. Das Internet geht nicht mehr weg – wir haben allerdings die Chance, die disruptiven Veränderungen, die es mit sich bringt, aktiv zu gestalten. Nur in Verteidigungshaltung zu gehen bedeutet, die Gestaltung anderen zu überlassen. Mit der Wahl Dieter Gornys wird diese Regierung weiter in Verteidigungshaltung verharren.


Zu diesem Thema habe ich dem kulturpolitischen Reporter Peter Grabowski für WDR 5 “Scala, das Kulturmagazin” ein Interview gegeben, was am 31.03. um 12 Uhr gesendet werden wird. Ich verlinke das hier, sobald es online ist.