Persönliche Pressemitteilung des Abgeordneten Nico Kern
Der nordrhein-westfälische Piratenabgeordnete Nico Kern zeigt sich enttäuscht vom Beharren der Bundespolizei auf der fehlerhaften Darstellung der Vorkommnisse im Kölner Hauptbahnhof:
Nico Kern MdL:
„Zwar hat der Sprecher der Bundespolizei, Jens Flören, richtigerweise eingeräumt, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Bundespolizeibeamten gab. Dennoch hält er weiterhin an der Darstellung fest, dass es nicht zu einer Festnahme gekommen sei. Dies ist falsch.
Aufgrund der Tatsache, dass ich nicht bereit war, das einzig verbliebene Foto zu löschen, wurde seitens der Polizei angeordnet, dass ich sie zur Bahnhofswache zu begleiten habe. Dort erfolgte die im weiteren polizeilichen Verfahrensgang übliche Aufnahme meiner Personalien.
Die unmissverständliche Anordnung der Beamten, sie zur Wache zu begleiten in Verbindung mit meiner Personalienaufnahme sowie der Androhung der Beschlagnahme meines Smartphones bzw. dessen Speicherkarte lässt es vollkommen abwegig erscheinen, dass es sich hierbei nicht um eine vorläufige Festnahme im Sinne der Strafprozessordnung gehandelt hat. Freiwillig wäre ich sicherlich nicht mitgekommen.
Von der Bundespolizei wünsche ich mir, dass sie zu diesem Vorfall steht und Fehler eingesteht. Doch diese Aussagen dienen wohl nur dazu, die Ereignisse herunterzuspielen. Dies ist sehr bedauerlich. Möglicherweise waren die Beamten mit der Komplexität des Themas „Urheberrecht“ überfordert. Hier besteht rechtlicher Handlungsbedarf. Wir Piraten setzen uns seit jeher für eine umfassende Reform des Urheberrechts an, um es an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen.“
Am Montagabend, 18.03.2013, hatten zwei Beamte der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof Nico Kern vorläufig festgenommen und damit gedroht, sein Handy zu beschlagnahmen, wenn er ein soeben gemachtes Foto, nicht wieder löschen würde. Der Landtagsabgeordnete hatte kurz zuvor das Logo des Supermarktes „Rewe to go“ fotografiert. Begründung der Beamten vor Ort: das Fotografieren von Firmenlogos würde gegen das geltende Urheberrecht verstoßen.
gez. Nicolaus Kern MdL
21.03.2013