Persönliche Pressemitteilung des Abgeordneten Nico Kern
Der nordrhein-westfälische Piratenabgeordnete Nico Kern zeigt sich enttäuscht vom Beharren der Bundespolizei auf der fehlerhaften Darstellung der Vorkommnisse im Kölner Hauptbahnhof:
Nico Kern MdL:
„Zwar hat der Sprecher der Bundespolizei, Jens Flören, richtigerweise eingeräumt, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Bundespolizeibeamten gab. Dennoch hält er weiterhin an der Darstellung fest, dass es nicht zu einer Festnahme gekommen sei. Dies ist falsch.
Aufgrund der Tatsache, dass ich nicht bereit war, das einzig verbliebene Foto zu löschen, wurde seitens der Polizei angeordnet, dass ich sie zur Bahnhofswache zu begleiten habe. Dort erfolgte die im weiteren polizeilichen Verfahrensgang übliche Aufnahme meiner Personalien.
Die unmissverständliche Anordnung der Beamten, sie zur Wache zu begleiten in Verbindung mit meiner Personalienaufnahme sowie der Androhung der Beschlagnahme meines Smartphones bzw. dessen Speicherkarte lässt es vollkommen abwegig erscheinen, dass es sich hierbei nicht um eine vorläufige Festnahme im Sinne der Strafprozessordnung gehandelt hat. Freiwillig wäre ich sicherlich nicht mitgekommen.
Von der Bundespolizei wünsche ich mir, dass sie zu diesem Vorfall steht und Fehler eingesteht. Doch diese Aussagen dienen wohl nur dazu, die Ereignisse herunterzuspielen. Dies ist sehr bedauerlich. Möglicherweise waren die Beamten mit der Komplexität des Themas „Urheberrecht“ überfordert. Hier besteht rechtlicher Handlungsbedarf. Wir Piraten setzen uns seit jeher für eine umfassende Reform des Urheberrechts an, um es an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen.“
Am Montagabend, 18.03.2013, hatten zwei Beamte der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof Nico Kern vorläufig festgenommen und damit gedroht, sein Handy zu beschlagnahmen, wenn er ein soeben gemachtes Foto, nicht wieder löschen würde. Der Landtagsabgeordnete hatte kurz zuvor das Logo des Supermarktes „Rewe to go“ fotografiert. Begründung der Beamten vor Ort: das Fotografieren von Firmenlogos würde gegen das geltende Urheberrecht verstoßen.
gez. Nicolaus Kern MdL
21.03.2013
Martin S.
Den meisten polizeilichen Maßnahmen ist immanent, dass sie durch den Adressaten nicht freiwillig hingenommen werden. Eine Beschlagnahme ist eine alleinstehende strafprozessuale Maßnahme und daher auch kein Indikator für eine vorläufige Festnahme.
Die Aufforderung der Beamten an Herrn Kern, sie auf die Wache zu begleiten, dürfte im vorliegenden Falle eine freiheitsbeschränkende Maßnahme zum Zwecke der Identitätsfeststellung des Herrn Kern sein (§163 b I StPO). Diese unterscheidet sich von der freiheitsentziehenden Maßnahme einer vorläufigen Festnahme (§ 127 II StPO) durch Zweck, Dauer und Intensität. Keines dieser Kriterien ist im vorliegenden Falle derart als erfüllt anzusehen, dass von einer vorläufigen Festnahme zu sprechen wäre. Insofern ist die Stellungnahme der Bundespolizei, dass es sich bei der Maßnahme um keine vorläufige Festnahme handelte richtig. Möglicherweise ist Herr Kern mit der Komplexität des Themas „Strafprozessrecht“ überfordert.
Das die getroffenen Maßnahmen im vorliegenden Fall überzogen waren, dürfte zu einem breiten Konsens führen und wird ja auch durch den Pressesprecher der Bundespolizei so gesehen. Welche Reaktion der Bundespolizei Herr Kern mit dieser Pressemitteilung nun einfordern möchte erschließt sich mir nicht. Die Bundespolizei hat den Fehler eingeräumt und lediglich eine begriffliche Ungenauigkeit kritisiert. Das ist meines Erachtens nach ihr gutes Recht.
koelneruwe
Im Übrigen stellt sich die Frage, wer glaubhafter in der Sachverhaltsschilderung ist: Kern oder die BuPo.
Ich glaube eher der BuPo.
wott
Dies deutet auf einen Mangel an Erfahrung mit Polizeibehörden und/oder auf grenzenlose Naivität hin. Falsche Sachverhaltsdarstellungen in ähnlich gelagerten Fällen (rechtswidrige Handlungen durch PVB) sind logischerweise die Regel, nicht die Ausnahme.
Tom
Ich stimme zu, dass in vielen Fällen, die Fallbeschreibung von Herrn Kern irreführend und nicht vollständig war, allerdings gibt es auch gute Gegenbeispiele:
http://www.jungewelt.de/2013/03-21/051.php
http://www.pottblog.de/2013/03/19/bundespolizei-setzt-im-kolner-hauptbahnhof-landtagsabgeordneten-der-piratenpartei-fest-weil-er-einen-rewe-to-go-laden-fotografiert-hat/
Bleibt also zu klären, wer die Beweislast trägt, um zu klären ob die Fotos einen gewerblichen oder privaten Zweck dienen werden und welche Art von Beweis notwendig ist, reicht also z.B. eine mündliche Bestätigung.