Persönliche Blogposts – Piratenfraktion im Landtag NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de Blog der 20 Piraten - Klarmachen zum Ändern! Wed, 31 May 2017 22:04:58 +0000 de-DE hourly 1 Basisdemokrat und Bundestagskandidat https://www.torsten-sommer.de/basisdemokrat-und-bundestagskandidat/ Wed, 31 May 2017 22:04:58 +0000 https://www.torsten-sommer.de/?p=2375 Seit dem 1. Juni 2017 dokumentiere ich mit meiner Webseite meine Ansichten als Basisdemokrat und Bundestagskandidat der Piratenpartei. Ich freue mich weiterhin über Austausch, Diskussionen und Veranstaltungen um diese Gesellschaft weiter zu politisieren, im besten … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Seit dem 1. Juni 2017 dokumentiere ich mit meiner Webseite meine Ansichten als Basisdemokrat und Bundestagskandidat der Piratenpartei. Ich freue mich weiterhin über Austausch, Diskussionen und Veranstaltungen um diese Gesellschaft weiter zu politisieren, im besten … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Zur Vizepräsidentschaft im Landtag NRW http://www.oliver-bayer.de/zur-vizepraesidentschaft-im-landtag-nrw/ Tue, 23 May 2017 03:19:29 +0000 http://www.oliver-bayer.de/?p=2290 Parlament braucht fortschrittliche Debattenkultur http://www.oliver-bayer.de/parlament-braucht-fortschrittliche-debattenkultur/ Tue, 23 May 2017 03:09:23 +0000 http://www.oliver-bayer.de/?p=2287 „Helden, weil ihr Euch einmischt, mitdenkt und etwas verändern wollt“ http://duengel.com/home/dueng150/duengel.com/wordpress/2017/05/helden-weil-ihr-euch-einmischt-mitdenkt-und-etwas-veraendern-wollt/ Mon, 15 May 2017 17:20:44 +0000 http://duengel.com/home/dueng150/duengel.com/wordpress/?p=1610 „und in Deutschland betritt eine neue Partei die politische Bühne. Alles wollen sie anders machen. Mehr Basisdemokratie, mehr Transparenz, mehr Freiheit im Internet. Im Sommer 2012 kann sich angeblich jeder dritte Deutsche vorstellen, die Piratenpartei zu wählen.“ mit diesem Intro beginnt Niko Apels Doku über die Piratenpartei ‚Auf großer Fahrt‘ aus 2013. Und auch heute noch geht mir ein Schauer über den Rücken, wenn ich die Doku ansehe. Erst recht nach den gestrigen Wahlergebnissen. Für mich persönlich ist ja schon seit einigen Monaten klar, dass ich dem nächsten Landtag nicht angehören werden. Dennoch habe ich mich sofort nach der Listenaufstellung entschieden, im Wahlkampf 100% mitzuwirken. Wer mich kennt, weiß, dass ich mit 100% wirklich 100% meine. Die letzten Wochen waren gezeichnet von rund 120 Wochenstunden vollem Einsatz für die Piraten. Ich hab die Koordination der gesamten Öffentlichkeitsarbeit übernommen, hab mit einem kleinen Team Social Media und klassische Presse betreut – nicht nur auf Landesverbandsebene sondern auch in der Fraktion. Zugleich meinen Job als MdL fortgeführt und irgendwie versucht, das alles unter einen Hut zu bringen. Ich glaube, dass das gut geklappt hat. Wir haben wahnsinnig Steigerungsraten in den Sozialen Netzwerken. Mit jedem Tag mehr im Wahlkampf wurde mir immer klarer, welche Chance wir da in den letzten fünf Jahren verbummelt haben. Und an der Stelle muss das gesagt werden: Hätten wir mal auf den @dave_kay gehört… Nach diesem ganzen Einsatz ist das Wahlergebnis für mich umso deprimierender. Nein, ich hab nicht wirklich daran geglaubt, dass wir wieder eine Fraktion stellen können. Dafür waren die Rahmenbedingungen zu schlecht. Wir haben nicht auf Angst gesetzt sondern auf die Zukunft. Wir haben als Piraten ein Bild von der Zukunft, eine Vorstellung, die das Leben in zehn oder zwanzig Jahren aussehen kann. Die Meinungsforscher aber haben Meinungsmache betrieben, die Presse hatte uns längst abgeschrieben. Unser Kampf dagegen ist nicht mehr angekommen – bei den Menschen, mit denen wir im Kontakt waren dagegen schon. Nicht nur in den Sozialen Netzwerken, auch persönlich vor Ort. Das Feedback war eigentlich immer gleich: „Wieso hört man eigentlich so wenig von Euch“ oder „Eigentlich würde ich euch ja wählen, aber ihr kommt ja eh nicht rein“. Ich bin überzeugt davon, dass wir ein deutlich besseres Ergebnis erzielt hätten, wenn es diese Sperrklausel nicht gäbe. Aber es sind ja nicht nur die anderen Schuld. Wir haben in der Fraktion eine miese Kommunikationsstrategie über fast fünf Jahre verfolgt. Wir haben nicht ausreichend über unsere Politik mit den Menschen gesprochen. Wir haben auch fraktionsintern nicht alles umgesetzt, was wir uns vorgenommen haben, ob das nun Online-Beteiligungsverfahren sind oder eine Transparenz jenseits des Fraktionsstreams. Aber ich glaube, dass wir ein Zeichen in der Politik gesetzt haben. Und ich glaube, dass unsere Themen, die wir nach vorne gestellt haben, wieder en vogue werden. Dann müssen wir da sein, dann werden wir da sein. Der Part mit den Fehlern wird nun aufzuarbeiten sein. Wir werden uns neu aufstellen müssen. Wir werden schauen müssen, was wir gut gemacht haben und was wir schlecht machen. Wir werden … Weiterlesen ]]>

„und in Deutschland betritt eine neue Partei die politische Bühne. Alles wollen sie anders machen. Mehr Basisdemokratie, mehr Transparenz, mehr Freiheit im Internet.

Im Sommer 2012 kann sich angeblich jeder dritte Deutsche vorstellen, die Piratenpartei zu wählen.“ mit diesem Intro beginnt Niko Apels Doku über die Piratenpartei ‚Auf großer Fahrt‘ aus 2013. Und auch heute noch geht mir ein Schauer über den Rücken, wenn ich die Doku ansehe.

Erst recht nach den gestrigen Wahlergebnissen. Für mich persönlich ist ja schon seit einigen Monaten klar, dass ich dem nächsten Landtag nicht angehören werden. Dennoch habe ich mich sofort nach der Listenaufstellung entschieden, im Wahlkampf 100% mitzuwirken. Wer mich kennt, weiß, dass ich mit 100% wirklich 100% meine. Die letzten Wochen waren gezeichnet von rund 120 Wochenstunden vollem Einsatz für die Piraten. Ich hab die Koordination der gesamten Öffentlichkeitsarbeit übernommen, hab mit einem kleinen Team Social Media und klassische Presse betreut – nicht nur auf Landesverbandsebene sondern auch in der Fraktion. Zugleich meinen Job als MdL fortgeführt und irgendwie versucht, das alles unter einen Hut zu bringen.

Ich glaube, dass das gut geklappt hat. Wir haben wahnsinnig Steigerungsraten in den Sozialen Netzwerken. Mit jedem Tag mehr im Wahlkampf wurde mir immer klarer, welche Chance wir da in den letzten fünf Jahren verbummelt haben. Und an der Stelle muss das gesagt werden: Hätten wir mal auf den @dave_kay gehört…

Nach diesem ganzen Einsatz ist das Wahlergebnis für mich umso deprimierender. Nein, ich hab nicht wirklich daran geglaubt, dass wir wieder eine Fraktion stellen können. Dafür waren die Rahmenbedingungen zu schlecht. Wir haben nicht auf Angst gesetzt sondern auf die Zukunft. Wir haben als Piraten ein Bild von der Zukunft, eine Vorstellung, die das Leben in zehn oder zwanzig Jahren aussehen kann. Die Meinungsforscher aber haben Meinungsmache betrieben, die Presse hatte uns längst abgeschrieben. Unser Kampf dagegen ist nicht mehr angekommen – bei den Menschen, mit denen wir im Kontakt waren dagegen schon. Nicht nur in den Sozialen Netzwerken, auch persönlich vor Ort. Das Feedback war eigentlich immer gleich: „Wieso hört man eigentlich so wenig von Euch“ oder „Eigentlich würde ich euch ja wählen, aber ihr kommt ja eh nicht rein“. Ich bin überzeugt davon, dass wir ein deutlich besseres Ergebnis erzielt hätten, wenn es diese Sperrklausel nicht gäbe.

Aber es sind ja nicht nur die anderen Schuld. Wir haben in der Fraktion eine miese Kommunikationsstrategie über fast fünf Jahre verfolgt. Wir haben nicht ausreichend über unsere Politik mit den Menschen gesprochen. Wir haben auch fraktionsintern nicht alles umgesetzt, was wir uns vorgenommen haben, ob das nun Online-Beteiligungsverfahren sind oder eine Transparenz jenseits des Fraktionsstreams. Aber ich glaube, dass wir ein Zeichen in der Politik gesetzt haben. Und ich glaube, dass unsere Themen, die wir nach vorne gestellt haben, wieder en vogue werden. Dann müssen wir da sein, dann werden wir da sein.

Der Part mit den Fehlern wird nun aufzuarbeiten sein. Wir werden uns neu aufstellen müssen. Wir werden schauen müssen, was wir gut gemacht haben und was wir schlecht machen. Wir werden einen harten Weg jenseits der Parteienfinanzierung gehen müssen. Ich bin bereit dazu, diesen Weg zu gehen.

Für mich persönlich waren das wahnsinnige fünf Jahre. Diese Erfahrungen, diese Erlebnisse wird mir niemand nehmen können. Ich bin durch Höhen und Tiefen gegangen, hab einiges falsch gemacht aber auch vieles richtig. Das Feedback, das ich in den letzten Wochen auch von außerhalb der Partei bekommen habe ist großartig. Das Feedback innerhalb der Partei, die mich auf Platz 2 der Landesliste zur Bundestagswahl gewählt hat, ebenfalls.

Ich möchte mich bei unendlich vielen Menschen bedanken für die letzten fünf Jahre, aber speziell auch für die letzten fünf Monate. Jeder von Euch hätte eigentlich einen eigenen Blogbeitrag verdient, aber …

Zuerst natürlich bei @saendralein. Du bist diejenige, die mir immer wieder Mut und Kraft gegeben hat. Du bist diejenige, die letztlich dafür gesorgt hat, dass ich diesen Öffentlichkeitsarbeitsjob übernehme. Du bist diejenige, die mich ermutigt hat, auch wieder für den Bundestag zu kandidieren. Du bist diejenige, die dafür gesorgt hat, dass ich nicht 100 mal hingeworfen habe. Danke 💜💜💜

Ein wichtiger, der wichtigste, Baustein unserer Kampagne war natürlich @monipiratin. Danke, dass du das übernommen hast. Danke, dass ich mich bei dir jederzeit auskotzen konnte, wenn mal wieder was nicht so lief, wie es sollte. Danke, dass du dich gekümmert hast, wenn es irgendwo hakte. Du hast einen großartigen Job gemacht 💜

Dazu gehören auch diejenigen aus dem Kampagnenteam, die sich bis zum Schluss den Arsch aufgerissen haben. Hierbei natürlich auch mein besonderer Dank an Eric und Sebastian für Eure Unterstützung! In dem Zusammenhang sei natürlich die AG ÖA NRW erwähnt. Wenn alle so funktioniert hätte, wie die Öffentlichkeitsarbeit, dann bin ich mir sicher, hätten wir ein anderes Ergebnis eingefahren.

Bei Michele natürlich. Du bist das Chaos pur. Du bist unorganisiert, du weißt nicht, welchen Fuß du vor den anderen setzen musst. Aber du hast einen grandiosen Job gemacht. Du hast zusätzliche Aufgaben beim Design übernommen, weil plötzlich Leute fehlten. Du hast Kritik angenommen, hast sie umgesetzt und hast speziell in den letzten beiden Wochen wahnsinnig starke Interviews und Auftritte gegeben. 💜

Wenn ich an die Fraktion denke, dann denke ich natürlich auch an Kai, der zu einem Freund in diesen Jahren geworden ist. Ich erinnere mich gern an unseren ersten Online-Kontakt und hätte mir damals jemand gesagt, dass dieser Typ der für mich wohl wichtigste in der Fraktion werden wird, hätte ich laut gelacht. Du auch ?

Und, gegensätzlicher kann’s kaum sein: auch bei toso möchte ich mich bedanken. Du bist ein komplizierter Kerl, aber ich hab dich schätzen gelernt. Das mit dir hat immer viel Spaß gemacht und ich freue mich schon auf künftige Versammlungsleitungen ?

Meine ReferentInnen in der Fraktion seien hier natürlich auch speziell erwähnt. Ob Andrea, Leonie oder Sebastian. Ihr habt mir immer die Infos gegeben, die ich brauchte. Ihr habt mir immer das Feedback gegeben, dass ich haben wollte – auch wenns mal nicht so positiv war. Und wenn ich schon beim Feedback bin, dann komme ich zu dem, der – und eigentlich ist das irgendwie auch lustig – meine absolute Stütze war: AndRo! Du wirst kein Organisationstalent mehr, aber dennoch haben wir das gemeinsam gemeistert. Danke dir für alles 💜
Wenn ich bei den Mitarbeitenden bin, fallen mir spontan natrürlich die ein, die etwas unkonventioneller an die Sache heran gegangen sind: Steffen, Yaro und einige weitere. Euch hätten wir früher gebraucht oder mehr auf Euch hören sollen!

Beim Bedanken fallen mir aber auch die vielen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags, der Ausschüsse und Kommissionen oder auch im Präsidialbüro ein. Ich hab mich wohl gefühlt, gerade auch in meiner Zeit als Vizepräsident des Landtags. Ich wurde bis zu einem gewissen Zeitpunkt sehr gut aufgenommen, respektvoll auf Augenhöhe behandelt. Leider hat sich dieses Blatt gewendet, als ich das System angriff – was ich zurecht tat, aber vielleicht beleuchte ich das an anderer Stelle nochmal.

Einigen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen möchte ich ebenfalls danken. Ob Wolfgang Jörg, Marcel Hafke, Björn Kernbein, Josefine Paul, Andrea Asch, Dagmar Hanses, Walter Kern oder Bernhard Tenhumberg: mit Euch hat das richig Spaß gemacht zu arbeiten – auch wenn man politisch sich an die Köppe ging.
Euch, Wolfgang, Marcel und Josefine alles Gute für die kommende Legislatur. Björn, Andrea und Bernhard, die ihr nicht mehr angetreten seid, alles Gute für die Zukunft. Walter und Dagmar, für Euch tut es mir wirklich leid, dass ihr nicht wiedergewählt wurdet. Ihr werdet diesem Landtag fehlen! Und mir, Walter, werden Deine spontanen Zeichnungen fehlen ?

Ich werde einige vergessen haben, hier extra zu erwähnen. Aber dieser Text ist im Wesentlichen von den letzten Monaten geprägt… ihr wisst, ob ich Euch schätze und wie sehr ich Euch schätze ?

Gucken wir aufs Gesamtergebnis: Dass die CDU gewinnt, hätte ich nicht gedacht. Persönlich gratuliert habe ich Armin Laschet schon. In Münster haben sich auch beide CDU-Kandidaten durchsetzen können. Glückwunsch, Simone Wendland. Und Glückwunsch an Stefan Nacke. Bitte nimm viel aus unsere Enquetekommission mit in den Landtag, in die Ausschüsse. Die Zusammenarbeit dort mit Dir war äußerst angenehm!

Aber genug des Danksagens … wir gucken nach vorn. Wir müssen nicht alles auf den Haufen werfen, aber wir müssen gezielt besser werden. Lasst uns da anknüpfen, wo wir jetzt gut sind. Lasst uns alten Scheiß über Bord werfen und vor allem auch: Lasst uns Bremsen innerhalb der Partei lösen, damit die Kiste wieder ins Rollen kommt….

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Wahl. Krimi. Ziele. http://www.oliver-bayer.de/wahl-krimi-ziele/ Mon, 15 May 2017 03:44:36 +0000 http://www.oliver-bayer.de/?p=2274 Rentner-Debakel bei Mannesmann? https://www.torsten-sommer.de/rentner-debakel-bei-mannesmann/ Sat, 13 May 2017 07:37:58 +0000 https://www.torsten-sommer.de/?p=2356 In der jetzt ausgehenden Legislaturperiode des Landtages von Nordrhein-Westfalen, haben wir Piraten nicht nur im Parlament politisch gearbeitet, sondern waren u.a. auch Ansprechpartner für Menschen, die uns über Ungerechtigkeiten, Systemfehler oder schlicht fehlerhafte Handeln in … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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In der jetzt ausgehenden Legislaturperiode des Landtages von Nordrhein-Westfalen, haben wir Piraten nicht nur im Parlament politisch gearbeitet, sondern waren u.a. auch Ansprechpartner für Menschen, die uns über Ungerechtigkeiten, Systemfehler oder schlicht fehlerhafte Handeln in … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Dankesschreiben für unseren Einsatz für Flüchtlinge und Integration http://simonebrand.nrw/?p=588 Fri, 12 May 2017 13:35:28 +0000 http://simonebrand.nrw/?p=588 Weiterlesen ]]> Weiterlesen ]]> Verdeckte Schikanen gegen Fußballfans bleiben verdeckt! http://www.frank-herrmann.eu/verdeckte-schikanen-gegen-fussballfans-bleiben-verdeckt/ Fri, 12 May 2017 09:40:06 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461851 Nicht zum ersten Mal werden Anfragen von Abgeordneten an die Landesregierung unvollständig beantwortet. Es muss daher vermutet werden, das klare Antworten der Landesregierung unangenehm sind. Ich wollte wissen, in welchem Umfang Bereichsbetretungsverbote und Meldeauflagen gegenüber Fußballfans ausgesprochen werden. Beide Maßnahmen sind zur Anwendung gegen einzelne Personen gedacht, um durch die Auflage möglicherweise eine Gefahr für andere abzuwehren bzw. [...]

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Nicht zum ersten Mal werden Anfragen von Abgeordneten an die Landesregierung unvollständig beantwortet. Es muss daher vermutet werden, das klare Antworten der Landesregierung unangenehm sind. Ich wollte wissen, in welchem Umfang Bereichsbetretungsverbote und Meldeauflagen gegenüber Fußballfans ausgesprochen werden. Beide Maßnahmen sind zur Anwendung gegen einzelne Personen gedacht, um durch die Auflage möglicherweise eine Gefahr für andere abzuwehren bzw. eine Straftat zu verhindern. Die hundertfache Anwendung deutet jedoch auf Willkür hin und hier muss die Auswirkung und Sinnhaftigkeit dringend hinterfragt werden!

Nicht beantwortet wurde, wie viele „Empfehlungen“ die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden an Ordnungsämter und Polizeien in den anderen Bundesländern geben, damit diese bei Auswärtsspielen den Fans aus NRW Betretungsverbote nebst Gebührenbescheiden zustellen! Hier entstehen oft Kosten in Höhe von 70,- bis 200,- EUR je Bescheid! Nach den letzten Gesprächen bei unseren Fanhearings scheinen die SKB in NRW zunehmend auf diese Schikane zu setzen. Das die Landesregierung dann hierzu keine Zahlen angibt, lässt bedauerlicherweise viel Raum für Spekulationen.

Eine vertrauensbildende Maßnahme zur Verbesserungen des Verhältnisses zwischen Fangruppen und Sicherheitsbehörden ist das sicher nicht!

Ergänzung 13.05.2017:
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, das diese beiden Anfragen auf Anregung und mit Unterstützung der Fanhilfe Münster entstanden sind. Danke dafür!

Die Antworten der Landesregierung: 

Meldeauflagen und Gefährderansprachen im Zusammenhang mit Fußballspielen (PDF, 30KB) 

Bereichsbetretungsverbote im Zusammenhang mit Fußballspielen (PDF, 200KB)

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Verdeckte Schikanen gegen Fußballfans bleiben verdeckt! https://www.frank-herrmann.eu/verdeckte-schikanen-gegen-fussballfans-bleiben-verdeckt/ Fri, 12 May 2017 09:40:06 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461851 Nicht zum ersten Mal werden Anfragen von Abgeordneten an die Landesregierung unvollständig beantwortet. Es muss daher vermutet werden, das klare Antworten der Landesregierung unangenehm sind. Ich wollte wissen, in welchem Umfang Bereichsbetretungsverbote und Meldeauflagen gegenüber Fußballfans ausgesprochen werden. Beide Maßnahmen sind zur Anwendung gegen einzelne Personen gedacht, um durch die Auflage möglicherweise eine Gefahr für andere abzuwehren bzw. [...]

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Nicht zum ersten Mal werden Anfragen von Abgeordneten an die Landesregierung unvollständig beantwortet. Es muss daher vermutet werden, das klare Antworten der Landesregierung unangenehm sind. Ich wollte wissen, in welchem Umfang Bereichsbetretungsverbote und Meldeauflagen gegenüber Fußballfans ausgesprochen werden. Beide Maßnahmen sind zur Anwendung gegen einzelne Personen gedacht, um durch die Auflage möglicherweise eine Gefahr für andere abzuwehren bzw. eine Straftat zu verhindern. Die hundertfache Anwendung deutet jedoch auf Willkür hin und hier muss die Auswirkung und Sinnhaftigkeit dringend hinterfragt werden!

Nicht beantwortet wurde, wie viele „Empfehlungen“ die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden an Ordnungsämter und Polizeien in den anderen Bundesländern geben, damit diese bei Auswärtsspielen den Fans aus NRW Betretungsverbote nebst Gebührenbescheiden zustellen! Hier entstehen oft Kosten in Höhe von 70,- bis 200,- EUR je Bescheid! Nach den letzten Gesprächen bei unseren Fanhearings scheinen die SKB in NRW zunehmend auf diese Schikane zu setzen. Das die Landesregierung dann hierzu keine Zahlen angibt, lässt bedauerlicherweise viel Raum für Spekulationen.

Eine vertrauensbildende Maßnahme zur Verbesserungen des Verhältnisses zwischen Fangruppen und Sicherheitsbehörden ist das sicher nicht!

Ergänzung 13.05.2017:
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, das diese beiden Anfragen auf Anregung und mit Unterstützung der Fanhilfe Münster entstanden sind. Danke dafür!

Die Antworten der Landesregierung: 

Meldeauflagen und Gefährderansprachen im Zusammenhang mit Fußballspielen (PDF, 30KB) 

Bereichsbetretungsverbote im Zusammenhang mit Fußballspielen (PDF, 200KB)

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mein Video im Kandidatencheck des WDR http://simonebrand.nrw/?p=586 Fri, 05 May 2017 09:07:47 +0000 http://simonebrand.nrw/?p=586 Torsten Sommer im WDR-Kandidatencheck https://www.torsten-sommer.de/torsten-sommer-im-wdr-kandidatencheck/ Thu, 04 May 2017 18:28:49 +0000 https://www.torsten-sommer.de/?p=2346 Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Nazis in der Bundeswehr? Nein! Doch! Oooh! http://www.frank-herrmann.eu/nazis-in-der-bundeswehr-nein-doch-oooh/ Thu, 04 May 2017 06:19:29 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461784 Da führt einer das BAMF mit einem fingierten Asylantrag vor, dabei ist er eigentlich ein Rechtsextremist und noch dazu Mitglied der Bundeswehr und plötzlich werden alle ganz wuschig.
Wenn die oberste Chefin der Bundeswehr dazu Führungsschwäche auf mehreren Ebenen anmahnt, dann muss man sie schon fragen, warum sie sich selbst nicht davon betroffen fühlt. [...]

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Da führt einer das BAMF mit einem fingierten Asylantrag vor, dabei ist er eigentlich ein Rechtsextremist und noch dazu Mitglied der Bundeswehr und plötzlich werden alle ganz wuschig.
Wenn die oberste Chefin der Bundeswehr dazu Führungsschwäche auf mehreren Ebenen anmahnt, dann muss man sie schon fragen, warum sie sich selbst nicht davon betroffen fühlt. Sie scheint bisher selbst nicht auf diese Idee gekommen zu sein.

Die Kanzlerin verteidigt jetzt eilig die Verteidigungsministerin und spricht von „voller Unterstützung„. 

Volle Unterstützung, vollstes Vertrauen, da war doch was, oder? Ja, da war etwas. Schon lange, vor allem zum Amtsantritt von Ursula von der Leyen als Verteidigungsministerin im Jahr 2013. Denn nur wenige Monate vorher gab es viele Diskussionen zu Rechtsextremen in der Bundeswehr. Uwe Mundlos war schließlich auch „beim Bund“ gewesen. Ein Ergebnis des ersten NSU-Untersuchungsausschusses: Rechte Netzwerke aufdecken und Strukturen untersuchen, auch in der Bundeswehr. Der MAD, der Militärische Abwehrdienst, hat in seiner Statistik für das Jahr 2012 400 Extremisten ermittelt! 300 davon, also drei Viertel, waren Rechtsextreme! Wenige Medien haben das damals herausgestellt. Der Deutschlandfunk gehörte dazu und hat ein langes Interview mit dem Chef des MAD geführt.

Interessant war, das der Anstieg der Zahl der islamistischen Extremisten von 40 auf 50, oder aufmerksamkeitsstärker: „um 25%“, damals in der öffentlichen Verbreitung die größere Rolle gespielt hat. Zumindest waren es diese Zahlen, die für die Begründung der Notwendigkeit für ein neues Gesetz zur Erweiterung der Aufgaben des MAD immer wieder herangezogen wurden. Bereits 2013 sollte das MAD-Gesetz dann geändert werden, damit der Dienst schon die Bewerber für den Einstieg bei der Bundeswehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln durchleuchten darf. Das wurde damals vor der Bundestagswahl nichts mehr. Im letzten Jahr, 2016, wurde das Gesetz nun entsprechend geändert und ab 1. Juli 2017 dürfen Bewerber entsprechend überprüft werden. 

In dieser ganzen Zeit war Ursula von der Leyen Verteidigungsministerin und oberste Befehlshaberin der Bundeswehr. Sie ist damals, im Dezember 2013, als Reformerin Chefin der Bundeswehr geworden. Bei den vielen Verhandlungen mit der Rüstungsindustrie hat sie aber offensichtlich die Problematik ‚Rechtsextremismus in der Bundeswehr‘ übersehen. Sich jetzt als ‚Chef-Aufklärerin‘ zu präsentieren ist dann simple Vorwärtsverteidigung um von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. 

Und auch wenn es praktisch wäre, ist die Ministerin natürlich nicht alleine verantwortlich. Nein, es sind alle, die Gesellschaft insgesamt sogar, finde ich. Es muss hin geguckt werden, auf die rechte Seite. Denn Bekannt war das alles und regelmäßig, jedes Jahr aufs neue, sind die Zahlen der Rechtsextremisten um ein Vielfaches höher als die der islamistischen Extremisten. Und Anschläge von der rechten Seite sind ebenfalls häufiger als die mit islamistischem Hintergrund. Wenn nicht der Fall Marco A. wieder nur als Einzelfall behandelt wird, sondern als Zeichen für ein strukturelles Problem, dann wäre das ein wichtiger Schritt. Dann wäre vielleicht noch zu verhindern, dass es im Herbst heißt: Nazis im Bundestag? Nein! Doch! Oooh!

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Nazis in der Bundeswehr? Nein! Doch! Oooh! https://www.frank-herrmann.eu/nazis-in-der-bundeswehr-nein-doch-oooh/ Thu, 04 May 2017 06:19:29 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461784 Da führt einer das BAMF mit einem fingierten Asylantrag vor, dabei ist er eigentlich ein Rechtsextremist und noch dazu Mitglied der Bundeswehr und plötzlich werden alle ganz wuschig.
Wenn die oberste Chefin der Bundeswehr dazu Führungsschwäche auf mehreren Ebenen anmahnt, dann muss man sie schon fragen, warum sie sich selbst nicht davon betroffen fühlt. [...]

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Da führt einer das BAMF mit einem fingierten Asylantrag vor, dabei ist er eigentlich ein Rechtsextremist und noch dazu Mitglied der Bundeswehr und plötzlich werden alle ganz wuschig.
Wenn die oberste Chefin der Bundeswehr dazu Führungsschwäche auf mehreren Ebenen anmahnt, dann muss man sie schon fragen, warum sie sich selbst nicht davon betroffen fühlt. Sie scheint bisher selbst nicht auf diese Idee gekommen zu sein.

Die Kanzlerin verteidigt jetzt eilig die Verteidigungsministerin und spricht von „voller Unterstützung„. 

Volle Unterstützung, vollstes Vertrauen, da war doch was, oder? Ja, da war etwas. Schon lange, vor allem zum Amtsantritt von Ursula von der Leyen als Verteidigungsministerin im Jahr 2013. Denn nur wenige Monate vorher gab es viele Diskussionen zu Rechtsextremen in der Bundeswehr. Uwe Mundlos war schließlich auch „beim Bund“ gewesen. Ein Ergebnis des ersten NSU-Untersuchungsausschusses: Rechte Netzwerke aufdecken und Strukturen untersuchen, auch in der Bundeswehr. Der MAD, der Militärische Abwehrdienst, hat in seiner Statistik für das Jahr 2012 400 Extremisten ermittelt! 300 davon, also drei Viertel, waren Rechtsextreme! Wenige Medien haben das damals herausgestellt. Der Deutschlandfunk gehörte dazu und hat ein langes Interview mit dem Chef des MAD geführt.

Interessant war, das der Anstieg der Zahl der islamistischen Extremisten von 40 auf 50, oder aufmerksamkeitsstärker: „um 25%“, damals in der öffentlichen Verbreitung die größere Rolle gespielt hat. Zumindest waren es diese Zahlen, die für die Begründung der Notwendigkeit für ein neues Gesetz zur Erweiterung der Aufgaben des MAD immer wieder herangezogen wurden. Bereits 2013 sollte das MAD-Gesetz dann geändert werden, damit der Dienst schon die Bewerber für den Einstieg bei der Bundeswehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln durchleuchten darf. Das wurde damals vor der Bundestagswahl nichts mehr. Im letzten Jahr, 2016, wurde das Gesetz nun entsprechend geändert und ab 1. Juli 2017 dürfen Bewerber entsprechend überprüft werden. 

In dieser ganzen Zeit war Ursula von der Leyen Verteidigungsministerin und oberste Befehlshaberin der Bundeswehr. Sie ist damals, im Dezember 2013, als Reformerin Chefin der Bundeswehr geworden. Bei den vielen Verhandlungen mit der Rüstungsindustrie hat sie aber offensichtlich die Problematik ‚Rechtsextremismus in der Bundeswehr‘ übersehen. Sich jetzt als ‚Chef-Aufklärerin‘ zu präsentieren ist dann simple Vorwärtsverteidigung um von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. 

Und auch wenn es praktisch wäre, ist die Ministerin natürlich nicht alleine verantwortlich. Nein, es sind alle, die Gesellschaft insgesamt sogar, finde ich. Es muss hin geguckt werden, auf die rechte Seite. Denn Bekannt war das alles und regelmäßig, jedes Jahr aufs neue, sind die Zahlen der Rechtsextremisten um ein Vielfaches höher als die der islamistischen Extremisten. Und Anschläge von der rechten Seite sind ebenfalls häufiger als die mit islamistischem Hintergrund. Wenn nicht der Fall Marco A. wieder nur als Einzelfall behandelt wird, sondern als Zeichen für ein strukturelles Problem, dann wäre das ein wichtiger Schritt. Dann wäre vielleicht noch zu verhindern, dass es im Herbst heißt: Nazis im Bundestag? Nein! Doch! Oooh!

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Gegen Fakenews: Piraten zum Flughafen Düsseldorf und zum Luftverkehr in NRW http://www.oliver-bayer.de/gegen-fakenews-piraten-zum-flughafen-duesseldorf-und-zum-luftverkehr-in-nrw/ Mon, 24 Apr 2017 00:23:23 +0000 http://www.oliver-bayer.de/?p=2264 Offener Brief an den Kulturrat NRW http://www.vordenker.de/blog/?p=1780 Fri, 21 Apr 2017 18:00:47 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1780 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Franke,

mit Bedauern und Bestürzung entnahmen wir Ihrem Antwortschreiben auf unsere Nachfrage zu unserer Beteiligung am kulturpolitischen Forum am 25.04.2017 im Kulturzentrum ZAKK in Düsseldorf, dass wir tatsächlich nicht eingeladen worden sind.

In Ihrer Begründung dazu „unterstreichen“ und würdigen sie einerseits die stetige „konstruktive Position“, die unsere Fraktion und Partei in der vergangenen Legislaturperiode „bezüglich der Förderung und Entwicklung von Kunst und Kultur“ eingenommen habe und versichern uns der „Wertschätzung“ durch den Kulturrat NRW.

Andererseits äußern Sie, dass es Ihnen auf dem angesprochenen kulturpolitischen Forum am 25.04.2017 „in erster Linie um die Sichtbarmachung der Positionen von Parteien“ geht, „aus deren Reihen vermutlich die künftig regierungsbildenden Fraktionen hervorgehen.“

Weiter heißt es in Ihrem Schreiben: „Deshalb haben wir uns auf die Parteien bezogen, die jetzt im Landtag vertreten sind und – soweit vorhersehbar – im kommenden Landtag mit Koalitionsgesprächen befasst sein könnten.“

Für uns passt das nicht zusammen.

Wir werten das als einen Schlag ins Gesicht all derjenigen von Ihnen vertretenen Kulturverbände und -institutionen, die jetzt und in der Vergangenheit auch auf frische kulturpolitische Impulse aus der Piratenfraktion gesetzt und diese, wie Sie ja selbst sagen, auch bekommen haben.

Kulturszenen und Kulturschaffende haben nach unserer Auffassung u.a. die gesellschaftliche Aufgabe, soziale, politische und kulturpolitische Prozesse immer wieder kritisch zu hinterfragen, zu reflektieren und entsprechende öffentliche Debatten zu fördern. Umso mehr gilt dies für den Gesamtverband.

Ihre „Einladungspolitik“ verengt die Debatte und folgt vorauseilend Machtinteressen und politischen Wasserstandsmeldungen, die selbst nachweislich und häufig interessengeleitet sind.

So wird nicht nur kulturpolitisches Innovationspotential grundlos verschenkt, vielmehr leidet die demokratische Debattenkultur insgesamt, und das zu einer Zeit der galoppierenden globalen, technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen einerseits und des teilweisen Rückfalls in nationalistische, rechtspopulistische und irrationale Argumentationsmuster andererseits.

Zu einer Zeit also, wo wir vielleicht nichts so sehr brauchen, wie einen öffentlichen Diskurs, der eine Vielfalt der kulturpolitischen Ideen und des Austauschs darüber in den Vordergrund stellt.

Eine andere Form der Teilnahme als auf dem Podium können wir als Landtagsabgeordnete nicht akzeptieren.
Wir werden daher der Veranstaltung auf Ihren Wunsch hin ganz fernbleiben, uns jedoch weiterhin für die Kulturschaffenden in unserem Land politisch einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lukas Lamla MdL,
und Dr. Joachim Paul MdL,
ordentliche Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Landtages NRW.

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Drs.: 16/14867: Wann startet die Landesregierung die Benachrichtigung der Fußballfans über ihren Eintrag in die SKB-Dateien? http://www.frank-herrmann.eu/wann-startet-die-landesregierung-die-benachrichtigung-der-fussballfans-ueber-ihren-eintrag-in-die-skb-dateien/ Thu, 13 Apr 2017 13:46:16 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461821 Kleine Anfrage 5877 vom 13. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3773, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ (LT-Drucksache 16/9709), gab die Landesregierung erstmalig öffentlich bekannt, das nordrhein-westfälische Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ereignisdaten sowie zu Personen, die bei Sportveranstaltungen anlassbezogen in Erscheinung getreten sind, in einer Datei vorhalten.

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Kleine Anfrage 5877 vom 13. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3773, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ (LT-Drucksache 16/9709), gab die Landesregierung erstmalig öffentlich bekannt, das nordrhein-westfälische Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ereignisdaten sowie zu Personen, die bei Sportveranstaltungen anlassbezogen in Erscheinung getreten sind, in einer Datei vorhalten.

Der genaue Umfang und die Art der gesammelten Daten ist jedoch bis heute geheim. Zwar schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 4049, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans – Nachfragen“ (LT- Drucksache 16/10462), das Szenekundige Beamtinnen und Beamte „lediglich Erkenntnisse zu solchen Personen, die aus Anlass von Sportveranstaltungen als Störer oder Tatverdächtiger einer Straftat auffällig waren“ speichern, an anderer Stelle im gleichen Dokument heißt es jedoch, dass sie auch „die Aufgabe [haben],… Erkenntnisse zu beschaffen, zu sammeln, zu strukturieren, auszuwerten und fortzuschreiben“. Das geht über die Speicherung der Personalien im Rahmen einer Identitätsfeststellung weit hinaus.

Bei der Speicherung von personenbezogenen Daten handelt es sich immer um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Noch intensiviert wird dieser Grundrechtseingriff, wenn die betroffene Person keine Kenntnis von der Speicherung hat und noch dazu Daten immer weiter ergänzt werden, u.a. zur Profilbildung. Neben der notwendigen gesetzlichen Normierung dieses Grundrechtseingriffes ist die Information der Betroffenen über die Speicherung und über die bisherige Nutzung daher zwingend notwendig.

Mit Beschluss vom 28.03.2017 (Annahme der LT-Drucksache 16/14646 (EA)1S.14) fordert der Landtag Nordrhein-Westfalen nun die Landesregierung auf, betroffene Personen grundsätzlich über den Umstand der Speicherung ihrer Daten und deren Nutzung in der Datei ”Szenekundige Beamte” zu informieren. Im März 2017 sollen dort ca. 3650 Personen erfasst sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?
  2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten?
  4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten?
  5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschliessungsantrag Drucksache 16/146462, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei ”Gewalttäter Sport” gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen?

Anfrage als PDF: MMD16-14867.pdf

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5877 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?
  2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten?
  4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten?
  5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschliessungsantrag Drucksache 16/146462, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei ”Gewalttäter Sport” gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen?

Die Fragen 1 bis 5 werden nachfolgend im Zusammenhang beantwortet.

Die proaktive Benachrichtigung von in der SKB-Datei gespeicherten Störern durch die Polizei bedarf vor der praktischen Umsetzung sowohl der strukturellen, inhaltlichen als auch ablauforganisatorischen Vorbereitung der beteiligten Polizeibehörden, um einheitliche Standards und Verfahrensregularien zu schaffen, diese landesweit zu etablieren und zum Zwecke der Qualitätssicherung überprüf- und auswertbar zu gestalten. Hierbei ist insbesondere festzulegen, ob eine landeszentrale Zuständigkeit einer Behörde der dezentralen Benachrichtigung durch die speichernden Behörden vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung der Verfahrensweise vorzuziehen ist.

Neben der Erstellung einer Prognose hinsichtlich des durch die Benachrichtigung über die Speicherung und Löschung entstehenden Verwaltungsmehraufwandes sowie der prognostizierten Aufwände zur Erwiderung und Begleitung etwaiger Verwaltungsgerichtsverfahren, sind auch in technischer Hinsicht Veranlassungen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei erforderlich, um die einheitliche Durchführung der Benachrichtigungen durch die Entwicklung entsprechender Formblätter zu gewährleisten. Zur Qualitätssicherung ist die Etablierung eines Berichtswesens erforderlich.

Sobald die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen und entsprechende Detailregelungen festgelegt und beschrieben sind sowie die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind, werden die in NRW für das Verfahren zuständig erklärten Behörden in Abstimmung mit dem LKA NRW und LZPD NRW beauftragt,
• bereits in der SKB-Datei gespeicherte Störer,
• zukünftig zu speichernde Störer und
• zur Löschung aus der SKB-Datei anstehende Störer,
zu benachrichtigen.

Der Dialog mit anderen Ländern erfolgt im Rahmen der länderübergreifenden polizeilichen Gremienarbeit. Detailliertere Auskünfte hierzu sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Antwort als PDF: MMD16-15049.pdf

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Drs.: 16/14867: Wann startet die Landesregierung die Benachrichtigung der Fußballfans über ihren Eintrag in die SKB-Dateien? https://www.frank-herrmann.eu/wann-startet-die-landesregierung-die-benachrichtigung-der-fussballfans-ueber-ihren-eintrag-in-die-skb-dateien/ Thu, 13 Apr 2017 13:46:16 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461821 Kleine Anfrage 5877 vom 13. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3773, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ (LT-Drucksache 16/9709), gab die Landesregierung erstmalig öffentlich bekannt, das nordrhein-westfälische Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ereignisdaten sowie zu Personen, die bei Sportveranstaltungen anlassbezogen in Erscheinung getreten sind, in einer Datei vorhalten.

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Kleine Anfrage 5877 vom 13. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3773, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ (LT-Drucksache 16/9709), gab die Landesregierung erstmalig öffentlich bekannt, das nordrhein-westfälische Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ereignisdaten sowie zu Personen, die bei Sportveranstaltungen anlassbezogen in Erscheinung getreten sind, in einer Datei vorhalten.

Der genaue Umfang und die Art der gesammelten Daten ist jedoch bis heute geheim. Zwar schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 4049, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans – Nachfragen“ (LT- Drucksache 16/10462), das Szenekundige Beamtinnen und Beamte „lediglich Erkenntnisse zu solchen Personen, die aus Anlass von Sportveranstaltungen als Störer oder Tatverdächtiger einer Straftat auffällig waren“ speichern, an anderer Stelle im gleichen Dokument heißt es jedoch, dass sie auch „die Aufgabe [haben],… Erkenntnisse zu beschaffen, zu sammeln, zu strukturieren, auszuwerten und fortzuschreiben“. Das geht über die Speicherung der Personalien im Rahmen einer Identitätsfeststellung weit hinaus.

Bei der Speicherung von personenbezogenen Daten handelt es sich immer um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Noch intensiviert wird dieser Grundrechtseingriff, wenn die betroffene Person keine Kenntnis von der Speicherung hat und noch dazu Daten immer weiter ergänzt werden, u.a. zur Profilbildung. Neben der notwendigen gesetzlichen Normierung dieses Grundrechtseingriffes ist die Information der Betroffenen über die Speicherung und über die bisherige Nutzung daher zwingend notwendig.

Mit Beschluss vom 28.03.2017 (Annahme der LT-Drucksache 16/14646 (EA)1S.14) fordert der Landtag Nordrhein-Westfalen nun die Landesregierung auf, betroffene Personen grundsätzlich über den Umstand der Speicherung ihrer Daten und deren Nutzung in der Datei ”Szenekundige Beamte” zu informieren. Im März 2017 sollen dort ca. 3650 Personen erfasst sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?
  2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten?
  4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten?
  5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschliessungsantrag Drucksache 16/146462, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei ”Gewalttäter Sport” gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen?

Anfrage als PDF: MMD16-14867.pdf

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5877 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?
  2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten?
  4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten?
  5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschliessungsantrag Drucksache 16/146462, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei ”Gewalttäter Sport” gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen?

Die Fragen 1 bis 5 werden nachfolgend im Zusammenhang beantwortet.

Die proaktive Benachrichtigung von in der SKB-Datei gespeicherten Störern durch die Polizei bedarf vor der praktischen Umsetzung sowohl der strukturellen, inhaltlichen als auch ablauforganisatorischen Vorbereitung der beteiligten Polizeibehörden, um einheitliche Standards und Verfahrensregularien zu schaffen, diese landesweit zu etablieren und zum Zwecke der Qualitätssicherung überprüf- und auswertbar zu gestalten. Hierbei ist insbesondere festzulegen, ob eine landeszentrale Zuständigkeit einer Behörde der dezentralen Benachrichtigung durch die speichernden Behörden vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung der Verfahrensweise vorzuziehen ist.

Neben der Erstellung einer Prognose hinsichtlich des durch die Benachrichtigung über die Speicherung und Löschung entstehenden Verwaltungsmehraufwandes sowie der prognostizierten Aufwände zur Erwiderung und Begleitung etwaiger Verwaltungsgerichtsverfahren, sind auch in technischer Hinsicht Veranlassungen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei erforderlich, um die einheitliche Durchführung der Benachrichtigungen durch die Entwicklung entsprechender Formblätter zu gewährleisten. Zur Qualitätssicherung ist die Etablierung eines Berichtswesens erforderlich.

Sobald die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen und entsprechende Detailregelungen festgelegt und beschrieben sind sowie die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind, werden die in NRW für das Verfahren zuständig erklärten Behörden in Abstimmung mit dem LKA NRW und LZPD NRW beauftragt,
• bereits in der SKB-Datei gespeicherte Störer,
• zukünftig zu speichernde Störer und
• zur Löschung aus der SKB-Datei anstehende Störer,
zu benachrichtigen.

Der Dialog mit anderen Ländern erfolgt im Rahmen der länderübergreifenden polizeilichen Gremienarbeit. Detailliertere Auskünfte hierzu sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Antwort als PDF: MMD16-15049.pdf

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Drs.: 16/14866: Meldeauflagen und Gefährderansprachen im Zusammenhang mit Fußballspielen http://www.frank-herrmann.eu/meldeauflagen-und-gefaehrderansprachen-im-zusammenhang-mit-fussballspielen/ Thu, 13 Apr 2017 13:35:11 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461826 Kleine Anfrage 5876 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden oftmals Meldeauflagen ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.

Vor diesem Hintergrund frage ich die [...]

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Kleine Anfrage 5876 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden oftmals Meldeauflagen ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
  5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)

Anfrage als PDF: MMD16-14866.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5876 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein- Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen festgesetzten Meldeauflagen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 121 13
    2. Bundesliga 2 0
    3. Liga 0 1
    Regionalliga West 0 0

    Für die Spielzeiten 2013/14 un 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Meldeauflagen aus Anlass von Fußballspielen retrograd hündisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.

  2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
    Die tatbestandliehen Voraussetzungen für die Festsetzung einer Meldeauflage sind im § 8 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. ln diesem Zusammenhang wird ferner auf die Befassung des Landtags zum Gesetzentwurf der CDU-FRAKTION zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens vom 11. Februar 2014 (LT-Drucksache 16/5038) verwiesen, insbesondere die Sitzungen des Innenausschusses am 13. März 2014, am 16. September 2014 sowie am 22. Januar 2015 sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses vom 4. März 2015 (LT-Drucksache 16/8073).
  5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen durchgeführten Gefährderansprachen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 612 375
    2. Bundesliga 1043 83
    3. Liga 0 250
    Regionalliga West 509 682

    Für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Gefährderansprachen aus Anlass von Fußballspielen retrograd händisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.

Antwort als PDF: MMD16-15032.pdf

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Drs.: 16/14866: Meldeauflagen und Gefährderansprachen im Zusammenhang mit Fußballspielen https://www.frank-herrmann.eu/meldeauflagen-und-gefaehrderansprachen-im-zusammenhang-mit-fussballspielen/ Thu, 13 Apr 2017 13:35:11 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461826 Kleine Anfrage 5876 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden oftmals Meldeauflagen ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.

Vor diesem Hintergrund frage ich die [...]

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Kleine Anfrage 5876 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden oftmals Meldeauflagen ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
  5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)

Anfrage als PDF: MMD16-14866.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5876 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein- Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen festgesetzten Meldeauflagen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 121 13
    2. Bundesliga 2 0
    3. Liga 0 1
    Regionalliga West 0 0

    Für die Spielzeiten 2013/14 un 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Meldeauflagen aus Anlass von Fußballspielen retrograd hündisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.

  2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
    Die tatbestandliehen Voraussetzungen für die Festsetzung einer Meldeauflage sind im § 8 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. ln diesem Zusammenhang wird ferner auf die Befassung des Landtags zum Gesetzentwurf der CDU-FRAKTION zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens vom 11. Februar 2014 (LT-Drucksache 16/5038) verwiesen, insbesondere die Sitzungen des Innenausschusses am 13. März 2014, am 16. September 2014 sowie am 22. Januar 2015 sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses vom 4. März 2015 (LT-Drucksache 16/8073).
  5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen durchgeführten Gefährderansprachen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 612 375
    2. Bundesliga 1043 83
    3. Liga 0 250
    Regionalliga West 509 682

    Für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Gefährderansprachen aus Anlass von Fußballspielen retrograd händisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.

Antwort als PDF: MMD16-15032.pdf

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Drs.: 16/14865: Bereichbetretungsverbote im Zusammenhang mit Fußballspielen http://www.frank-herrmann.eu/bereichbetretungsverbote-im-zusammenhang-mit-fussballspielen/ Thu, 13 Apr 2017 13:19:37 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461843 Kleine Anfrage 5875 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden immer öfter Bereichsbetretungsverbote, auch Betretungs- oder Stadtverbote genannt, ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.
[...]

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Kleine Anfrage 5875 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden immer öfter Bereichsbetretungsverbote, auch Betretungs- oder Stadtverbote genannt, ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.
Nach Auskunft der Landesregierung berichten jedoch die nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden (KPB) seit dem 18. Januar 2011 im Rahmen des standardisierten Informationsaustauschs Fußball nach jeder Fußballbegegnung der ersten vier Spielklassen an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) über die Anzahl der ausgesprochenen Bereichsbetretungsverbote.
Der Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf die Kleine Anfrage KA 7/423 von zwei sachsen-anhaltinischen Abgeordneten (Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/830) ist zu entnehmen, das es einen Austausch, auch im einzelnen, zwischen den Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer zu Bereichsbetretungsverboten gibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie vielen Personen aus Nordrhein-Westfalen sind Bereichsbetretungsverbote für Städte in anderen Bundesländern zu Auswärtsspielen ’ihrer‘ Fußballmannschaft ausgesprochen worden? (Bitte für die 1. und 2. Liga je Saison ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  2. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  3. Wie viele angedachte Bereichsbetretungsverbote wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  4. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  5. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Bereichsbetretungsverbote in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)

Anfrage als PDF: MMD16-14865.pdf

 

Antwort der Landesregierung

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5875 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie vielen Personen aus Nordrhein-Westfalen sind Bereichsbetretungsverbote für Städte in anderen Bundesländern zu Auswärtsspielen ’ihrer‘ Fußballmannschaft ausgesprochen worden? (Bitte für die 1. und 2. Liga je Saison ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Zu Maßnahmen außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs nimmt die Landesregierung keine Stellung.
  2. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga festgesetzte Bereichsbetretungsverbote ist der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2013/14 Saison 2014/15 Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 633 811 978 142
    2. Bundesliga 422 85 366 231
  3. Wie viele angedachte Bereichsbetretungsverbote wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  4. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  5. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Bereichsbetretungsverbote in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Bereichsbetretungsverbotes sind im § 34 Abs. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Antwort als PDF: MMD16-15031.pdf

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Drs.: 16/14865: Bereichbetretungsverbote im Zusammenhang mit Fußballspielen https://www.frank-herrmann.eu/bereichbetretungsverbote-im-zusammenhang-mit-fussballspielen/ Thu, 13 Apr 2017 13:19:37 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461843 Kleine Anfrage 5875 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden immer öfter Bereichsbetretungsverbote, auch Betretungs- oder Stadtverbote genannt, ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.
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Kleine Anfrage 5875 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden immer öfter Bereichsbetretungsverbote, auch Betretungs- oder Stadtverbote genannt, ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.
Nach Auskunft der Landesregierung berichten jedoch die nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden (KPB) seit dem 18. Januar 2011 im Rahmen des standardisierten Informationsaustauschs Fußball nach jeder Fußballbegegnung der ersten vier Spielklassen an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) über die Anzahl der ausgesprochenen Bereichsbetretungsverbote.
Der Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf die Kleine Anfrage KA 7/423 von zwei sachsen-anhaltinischen Abgeordneten (Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/830) ist zu entnehmen, das es einen Austausch, auch im einzelnen, zwischen den Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer zu Bereichsbetretungsverboten gibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie vielen Personen aus Nordrhein-Westfalen sind Bereichsbetretungsverbote für Städte in anderen Bundesländern zu Auswärtsspielen ’ihrer‘ Fußballmannschaft ausgesprochen worden? (Bitte für die 1. und 2. Liga je Saison ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  2. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  3. Wie viele angedachte Bereichsbetretungsverbote wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  4. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  5. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Bereichsbetretungsverbote in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)

Anfrage als PDF: MMD16-14865.pdf

 

Antwort der Landesregierung

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5875 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie vielen Personen aus Nordrhein-Westfalen sind Bereichsbetretungsverbote für Städte in anderen Bundesländern zu Auswärtsspielen ’ihrer‘ Fußballmannschaft ausgesprochen worden? (Bitte für die 1. und 2. Liga je Saison ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Zu Maßnahmen außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs nimmt die Landesregierung keine Stellung.
  2. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga festgesetzte Bereichsbetretungsverbote ist der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2013/14 Saison 2014/15 Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 633 811 978 142
    2. Bundesliga 422 85 366 231
  3. Wie viele angedachte Bereichsbetretungsverbote wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  4. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  5. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Bereichsbetretungsverbote in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Bereichsbetretungsverbotes sind im § 34 Abs. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Antwort als PDF: MMD16-15031.pdf

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Kein OpenData-Gesetz in NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/04/kein-opendata-gesetz-in-nrw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/04/kein-opendata-gesetz-in-nrw/#respond Tue, 11 Apr 2017 20:26:32 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=453062 Weiterlesen »]]> Es war die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur. Nachdem Anfang März endgültig klar war, das es von rot/grün kein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mehr geben wird, hat die Piratenfraktion noch ein Mini-Gesetz vorgelegt, mit dem drei Änderungen am bestehenden Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG NRW, umgesetzt werden sollten. Das Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz) wurde am Freitag, 7. April 2017, in 2. Lesung von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP im Landtag abgelehnt.

Hier meine Rede zum Gesetz und am Schluss ein Kommentar:

Wir wollen die Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen stärken und dafür haben wir dieses Gesetz eingebracht.

Denn weder rot noch grün stehen in diesem Land für Transparenz. Beide Fraktionen haben es in den letzten 5 Jahren nicht geschafft, ein Transparenzgesetz in den Landtag einzubringen. Auch wenn die Abgeordneten der SPD und der Grünen regelmäßig anderes behaupten: Transparenz per Gesetz hat es mit ihnen nicht gegeben.

Vielfältig sind die Ausreden, mit denen Anträge und Gesetzentwürfe von uns Piraten
 zu mehr Transparenz,
 zu mehr Offenheit,
 zu OpenData und
 zu offenen Standards abgelehnt wurden.
Aktuell heißt es eben, das sei alles zu kurzfristig...

Was es bei rot-grün gegeben hat, waren nur freiwillige und unverbindliche Angebote. Ich habe hier noch den Bericht zum Fortschritt von Open Data in der Landesverwaltung. Er ist ungefähr ein Jahr alt. Da ist ganz toll erzählt, was man so alles vorhat: Unter anderem steht darin, dass das Transparenzgesetz noch im ersten Halbjahr im Innenministerium beraten wird und in der Ressortabstimmung ist.

Na das ist ja dann leider auf der Strecke geblieben.

Und das OpenNRW-Projekt, nur befristet bis nach der Wahl.
Und Transparenz immer nur dann, wenn sie der Mehrheit gefällt. Wenn man die eigene Arbeit gut darstellen möchte. Oder wenn man durch vermeintliche Transparenz von den eigentlichen Problemen ablenken möchte. Wie sonst ist es zu erklären, dass sich Kollege Stotko heute Mittag hier hinstellt und die Veröffentlichung der Zeugenaussagen im PUA „Anis Amri“ noch vor der Beweiswürdigung und dem Schlussbericht des PUA ankündigt, uns aber die sowieso jährlich zu erhebenden Zahlen von Straftaten in Verbindung mit der Videoüberwachung in der Düsseldorfer Altstadt vorenthalten werden, und zwar mit dem Hinweis, dass die Bekanntgabe der Zahlen der für 2018 vorgesehenen Evaluierung vorgreifen würde. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Das ist nicht die Art von Transparenz, die wir Piraten wollen.
 Wir wollen Transparenz per Gesetz.

Verbindlich für alle Stellen und Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben ausführen.

Wir wollen ein einklagbares Recht für die Öffentlichkeit, Zugang zu
Informationen, Akten und Daten der öffentlichen Hand zu erhalten.
Auch der viel gefeierte OpenGovernment-Pakt des Innenministers mit den Kommunen ist nicht viel mehr als eine Absichtserklärung auf freiwilliger Basis.

Da hat man einen Kongress veranstaltet, da hat man Experten zu nicht-öffentlichen Diskussionsrunden ins Ministerium eingeladen.

Und, Herr Minister Jäger, gibt es denn im OpenData-Portal des Landes bis heute auch nur einen einzigen Datensatz, der von allen NRW-Kommunen eingestellt wurde?

Können Sie mir da einen nennen? Nein, denn da ist keiner.

Das spricht ja dann auch Bände über die Qualität des OpenGovernment-Paktes.
Und weil uns all das nicht reicht, wollen wir ein Recht auf OpenData per Gesetz.
Wir wollen, dass es ein verbindliches, notfalls einklagbares Recht auf Opendata gibt, auf die Bereitstellung von vorhandenen, digitalen Daten der öffentlichen Hand im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.

Nach den Bemerkungen der Vorredner ist mit einer Zustimmung heute nicht zu rechnen. Dann bleibt mir nur die Feststellung, das wohl in Zukunft weitere Anläufe nötig sind und ganz offensichtlich für Transparenz und Informationsfreiheit die Piraten im Landtag NRW gebraucht werden!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Das ein Gesetzentwurf der Opposition im Landtag abgelehnt wird, das ist nichts besonderes, das ist die Regel. Und die „kurze“ zur Verfügung stehende Zeit von 4 Wochen für die Beratung der drei kleinen Änderungen ist natürlich ein dankbarer und von allen gerne genommener Grund für die Ablehnung. Bemerkenswert fand ich jedoch die Argumentation vor allem der SPD zur Ablehnung der Weitgehendsten der drei vorgeschlagenen Änderungen:

In § 4 Absatz 1 Satz 1 werden hinter dem Wort „natürliche“ die Worte „oder juristische“ ergänzt.

Hierdurch würden dann neben Personen auch Firmen, aber auch Freiberufler wie z.B. Journalisten, antragsberechtigt. Sowohl von der SPD, wie auch von den Grünen, wurde hier jedoch immer wieder das Recht des Bürgers auf Informationszugang betont. Und auch Firmen könnten Informationen erhalten, denn es könne ja jederzeit ein Mitarbeiter eine IFG-Abfrage stellen, hieß es von der SPD. Mit dieser Einstellung zur Informationsfreiheit ist dann auch klar, warum wir in Nordrhein-Westfalen vermutlich noch lange darauf warten müssen, das Behörden freiwillig und ohne Aufforderung öffentliche Daten auch öffentlich zur freien Verfügung stellen.

Die zweite vorgeschlagene Änderung verstehen wir als bloße Klarstellung zur vorhandenen Praxis:

In § 5 Absatz 1 Satz 5 wird hinter dem Wort „Informationszugangs“ eingefügt: „, insbesondere der Informationszugang zu Daten oder Informationen in elektronischer und maschinenlesbarer Form“

Zwar darf der Anfragende schon heute die Art des Informationszuganges selbst wählen, z.B. eine Tabelle über Müllgebühren eben als elektronische Tabelle und nicht ausgedruckt auf Papier, allerdings kommt es doch immer wieder vor, das eine Behörde eine Tabelle in ein pdf-Format umwandelt und dieses dann elektronisch verschickt. Hier wollten wir mit unserer Ergänzung dafür sorgen, das auch die Original-Tabelle mit den Gebühren abgefragt werden kann, OpenData eben.

Insbesondere dieser Text führte jedoch zu Irritationen bei den Kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere beim Städte- und Gemeindebund. In ihrer Stellungnahme befürchteten sie einen „beträchtlichen Zusatzaufwand“, „Kosten für neue technische Anwendungen und die Schulung und Fortbildung der Mitarbeiterschaft“ usw. usf.! Leider haben die Spitzenverbände übersehen, das sich das IFG immer nur auf vorhandene Daten bezieht und es somit auch nicht zu einem Zusatzaufwand käme, wenn die Information in einem vorhandenen OpenData-Format verschickt würde. Auch die anderen Fraktionen schauen natürlich gerne über dieses Grundprinzip des IFG hinweg und stützen sich bei ihrer Ablehnung des Gesetzentwurfs gerne auf die genannte Stellungnahme.

Die dritte Änderung sollte eine heute schon für mündliche Anfragen bestehende Wahlmöglichkeit auch für elektronische, also per E-Mail, gestellt Anfragen ermöglichen. Konkret erlaubt das Gesetz den Anfragenden im Falle der Ablehnung oder Teil-Ablehnung einer mündlich gestellten IFG-Anfrage durch die Behörde einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu fordern, dafür müssen sie dann Name und Adresse angeben, oder sie geben sich mit der mündlichen Ablehnung zufrieden. Da Behörden ansonsten immer schriftlich, also per Brief, ihre Bescheide verschicken müssen, wäre die Einführung der Wahlmöglichkeit auch bei Anfragen per E-mail eher als arbeitserleichternd zu werten. Der Vorschlag lautete wie folgt:

In § 5 Absatz 2 Satz 3 2. Halbsatz werden hinter den Worten „bei mündlicher“ die Worte „oder elektronischer“ eingefügt.

Natürlich verfahren die meisten Kommunen bereits so, weil es praktischer ist. Deshalb wäre es auch gut gewesen, das gesetzlich zu regeln. Aber es sollte nicht sein.

Zusammenfassend ist zu sagen, das wir selbst insbesondere durch die „Kürze“ des Beratungsverfahrens jetzt zum Ende der Sitzungszeit natürlich den simpelsten Ablehnungsgrund für die anderen Fraktionen geliefert haben. Andererseits haben die regierungstragenden Fraktionen schon mehr als einmal gezeigt, das Gesetze auch in weniger als vier Wochen, sogar in nur drei Tagen, durchs Plenum gebracht werden können, wenn man es will und wenn man die Mehrheit hat.

Betroffen macht mich jedoch, das in den Redebeiträgen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und auch von Minister Jäger das Recht auf Informationszugang immer wieder quasi als „Individualrecht“ des Bürgers bezeichnet wurde! Damit sind wir dann offensichtlich von einer allgemeinen Transparenz der Behörden gegenüber allen Menschen noch meilenweit entfernt. Und das fehlende Verständnis für OpenData im Plenum war ebenfalls erschreckend.

Nach Ablehnung des Gesetzes bleibt es weiterhin an einzelnen Kommunen wie Moers und Bonn, sowie Initiativen wie Offene Kommunen.NRW und Mehr Demokratie hängen, den Nutzen von Informationsfreiheit und opendata zu demonstrieren. Transparenz ist in Nordrhein-Westfalen ein sehr zäher Prozess, und wir bleiben dran;)

 

Gesetzentwurf der Piratenfraktion: Drucksache 16/14379

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschuss: Drucksache 16/14692

Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände: Stellungnahme 16/4666

(Beitrag zuerst erschienen am 8. April hier: https://www.frank-herrmann.eu/kein-opendata-gesetz-in-nrw/)

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/04/kein-opendata-gesetz-in-nrw/feed/ 0
TOP 7 – 07.04.2017 – LT NRW – Akkreditierung von Studiengängen – oder: Bologna ist Mist! http://www.vordenker.de/blog/?p=1774 Mon, 10 Apr 2017 12:17:47 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1774 Meine Rede zu TOP 7 am 7. April 2017 System zur Akkreditierung von Studiengängen auf sichere Rechtsgrundlage stellen und weiterentwickeln – Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/14660

Aus dem Plenarprotokoll: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Angela Freimuth. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Dr. Paul.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen Dank. – Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Was wäre ein gutes Musikstück ohne Kontrapunkt? Der Kontrapunkt macht die Sache erst richtig rund.

Aber bevor ich dazu komme, möchte ich mich bei den Ausschusskollegen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, für die harte – teilweise sehr harte – Auseinandersetzung in den Sachen und bei Frau Ministerin und den Mitarbeitern für ihr stetes Ringen um die Transparenz der Darstellung, gerade auch was diesen Prozess angeht, ganz herzlich bedanken.

Gleichwohl sind wir Piraten der Ansicht, dass wir uns heute nur deshalb über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterhalten müssen, weil sich der Bologna-Prozess als eine der Grundursachen für die Verschulung von Studiengängen herausgestellt hat.

(Beifall von den PIRATEN)

Die im Antrag von Rot-Grün hervorgehobene Kritik der Unstudierbarkeit und der fehlenden Mobilität teilen wir ausdrücklich. Die Umstellung auf das Bachelor-/Mastersystem ist in keinem anderen europäischen Land so angegangen worden wie in Deutschland. Man kann jetzt sagen, das mag ein Stück weit an der sprichwörtlichen deutschen Gründlichkeit liegen; jedoch wurde eine komplette Generation als Versuchsobjekt für feuchte neoliberale Ranking- und Messbarkeitsträume verschlissen.

(Beifall von den PIRATEN)
Die Überfrachtung von Studiengängen war über Jahre hinweg ein Teil der Kritik von Studierenden. Auch wenn diese Kritik leiser geworden ist, da sich die Studierenden mit dem System arrangieren mussten, ist die grundsätzliche Kritik immer noch allgegenwärtig; denn ein Studium ist immer auch ein weiterer Persönlichkeitsfindungsprozess – jetzt eben in der Adoleszenzphase eines Menschen –, und das nicht nur berufsbezogen.

Wir alle wissen das nur zu genau. Die meisten von uns Älteren haben die nötige Zeit gehabt, um ihren Horizont im Studium zu erweitern. Ob alle von uns davon Gebrauch gemacht haben, fragen Sie mich bitte nicht. Das vermag ich nicht zu beurteilen.

Wir verknappen heute diese Zeit auf Regelstudienzeiten und messen die Qualität anhand von Kriterien wie Credit Points und Employability. Das ist ein massiver innovationsfeindlicher An-schlag auf die Bildungs- und Wissenschaftsfreiheit. Wir verlangen jungen Menschen ab, dass sie sich nach drei Jahren Studium im Alter von 20 bis 21 Jahren auf so viele Erfahrungen berufen können wie Menschen, die bereits seit zehn Jahren im Beruf sind.

Wie soll das, bitte schön, funktionieren? Das ist absurd und grenzt an verordnete Bulimie, an den alten Trichter aus Nürnberg. So kommentierte Jürgen Kaube bereits 2015 in der „FAZ“ – ich zitiere:

„Heute aber verlässt nach Zahlen des Deutschen Hochschulverbandes jeder dritte Student vor dem ersten Abschluss die Universität. Zwei von fünf, die für Mathematik oder Naturwissenschaften eingeschrieben sind, bleiben ebenfalls ohne Bachelorabschluss. In den Sozialwissenschaften sowie in Jura und Ökonomie schließt jeder Vierte nicht ab. Politik bedeutet ja auch, sich auf keinen Fall mit den eigenen Entscheidungen blamieren zu wollen. Folglich mussten die Hochschulen für das Scheitern von Bologna verantwortlich gemacht werden. Man habe, heißt es seit einiger Zeit, wenn die Mängel nicht mehr weggeredet werden können, vielerorts Bologna schlecht umgesetzt. Dass die völlig überflüssigen und noch dazu teuren Akkreditierungsagenturen überall all die Studiengänge offiziell für gut und ‚studierbar‘ befunden haben, die jetzt von so vielen Studenten abgebrochen werden, passt dazu allerdings nicht.“

Und das vor dem Hintergrund, dass uns Intelligenzforscher bescheinigen, dass der durchschnittliche IQ in den letzten Jahren weiter gestiegen ist. Hier liegt für uns der Knackpunkt. Diese Agenturen sind unserer Meinung nach überflüssig. Die Qualitätssicherung kann die Wissenschaft selbst übernehmen, und zwar unter maßvoller Aufsicht des Landes.

Dass dieser Webfehler trotz – ich sag es mal so – Klatsche durch das Bundesverfassungsgericht nach unserer Auffassung jetzt nicht wirklich korrigiert worden ist, zeigt dieser Antrag. Er gehört ein bisschen in die Kategorie wie die Ihrer Haltung zu G8 und G9. Fehler können nur dann wirklich korrigiert werden, wenn man auch den Mut dazu hat.

Wir lehnen diesen Antrag ab. Befreien Sie sich doch mal und sprechen mir einfach mal nach, was viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Parlamentarier aller Fraktion seit Jahren hinter vorgehaltener Hand immer wieder sagen. Sprechen Sie mit mir mit: „Bologna ist Mist!“ – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Dr. Paul – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

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TOP 7 – 07.04.2017 – LT NRW – Akkreditierung von Studiengängen – oder: Bologna ist Mist! http://www.vordenker.de/blog/?p=1774 Mon, 10 Apr 2017 12:17:47 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1774 Meine Rede zu TOP 7 am 7. April 2017 System zur Akkreditierung von Studiengängen auf sichere Rechtsgrundlage stellen und weiterentwickeln – Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/14660

Aus dem Plenarprotokoll: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Angela Freimuth. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Dr. Paul.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen Dank. – Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Was wäre ein gutes Musikstück ohne Kontrapunkt? Der Kontrapunkt macht die Sache erst richtig rund.

Aber bevor ich dazu komme, möchte ich mich bei den Ausschusskollegen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, für die harte – teilweise sehr harte – Auseinandersetzung in den Sachen und bei Frau Ministerin und den Mitarbeitern für ihr stetes Ringen um die Transparenz der Darstellung, gerade auch was diesen Prozess angeht, ganz herzlich bedanken.

Gleichwohl sind wir Piraten der Ansicht, dass wir uns heute nur deshalb über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterhalten müssen, weil sich der Bologna-Prozess als eine der Grundursachen für die Verschulung von Studiengängen herausgestellt hat.

(Beifall von den PIRATEN)

Die im Antrag von Rot-Grün hervorgehobene Kritik der Unstudierbarkeit und der fehlenden Mobilität teilen wir ausdrücklich. Die Umstellung auf das Bachelor-/Mastersystem ist in keinem anderen europäischen Land so angegangen worden wie in Deutschland. Man kann jetzt sagen, das mag ein Stück weit an der sprichwörtlichen deutschen Gründlichkeit liegen; jedoch wurde eine komplette Generation als Versuchsobjekt für feuchte neoliberale Ranking- und Messbarkeitsträume verschlissen.

(Beifall von den PIRATEN)
Die Überfrachtung von Studiengängen war über Jahre hinweg ein Teil der Kritik von Studierenden. Auch wenn diese Kritik leiser geworden ist, da sich die Studierenden mit dem System arrangieren mussten, ist die grundsätzliche Kritik immer noch allgegenwärtig; denn ein Studium ist immer auch ein weiterer Persönlichkeitsfindungsprozess – jetzt eben in der Adoleszenzphase eines Menschen –, und das nicht nur berufsbezogen.

Wir alle wissen das nur zu genau. Die meisten von uns Älteren haben die nötige Zeit gehabt, um ihren Horizont im Studium zu erweitern. Ob alle von uns davon Gebrauch gemacht haben, fragen Sie mich bitte nicht. Das vermag ich nicht zu beurteilen.

Wir verknappen heute diese Zeit auf Regelstudienzeiten und messen die Qualität anhand von Kriterien wie Credit Points und Employability. Das ist ein massiver innovationsfeindlicher An-schlag auf die Bildungs- und Wissenschaftsfreiheit. Wir verlangen jungen Menschen ab, dass sie sich nach drei Jahren Studium im Alter von 20 bis 21 Jahren auf so viele Erfahrungen berufen können wie Menschen, die bereits seit zehn Jahren im Beruf sind.

Wie soll das, bitte schön, funktionieren? Das ist absurd und grenzt an verordnete Bulimie, an den alten Trichter aus Nürnberg. So kommentierte Jürgen Kaube bereits 2015 in der „FAZ“ – ich zitiere:

„Heute aber verlässt nach Zahlen des Deutschen Hochschulverbandes jeder dritte Student vor dem ersten Abschluss die Universität. Zwei von fünf, die für Mathematik oder Naturwissenschaften eingeschrieben sind, bleiben ebenfalls ohne Bachelorabschluss. In den Sozialwissenschaften sowie in Jura und Ökonomie schließt jeder Vierte nicht ab. Politik bedeutet ja auch, sich auf keinen Fall mit den eigenen Entscheidungen blamieren zu wollen. Folglich mussten die Hochschulen für das Scheitern von Bologna verantwortlich gemacht werden. Man habe, heißt es seit einiger Zeit, wenn die Mängel nicht mehr weggeredet werden können, vielerorts Bologna schlecht umgesetzt. Dass die völlig überflüssigen und noch dazu teuren Akkreditierungsagenturen überall all die Studiengänge offiziell für gut und ‚studierbar‘ befunden haben, die jetzt von so vielen Studenten abgebrochen werden, passt dazu allerdings nicht.“

Und das vor dem Hintergrund, dass uns Intelligenzforscher bescheinigen, dass der durchschnittliche IQ in den letzten Jahren weiter gestiegen ist. Hier liegt für uns der Knackpunkt. Diese Agenturen sind unserer Meinung nach überflüssig. Die Qualitätssicherung kann die Wissenschaft selbst übernehmen, und zwar unter maßvoller Aufsicht des Landes.

Dass dieser Webfehler trotz – ich sag es mal so – Klatsche durch das Bundesverfassungsgericht nach unserer Auffassung jetzt nicht wirklich korrigiert worden ist, zeigt dieser Antrag. Er gehört ein bisschen in die Kategorie wie die Ihrer Haltung zu G8 und G9. Fehler können nur dann wirklich korrigiert werden, wenn man auch den Mut dazu hat.

Wir lehnen diesen Antrag ab. Befreien Sie sich doch mal und sprechen mir einfach mal nach, was viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Parlamentarier aller Fraktion seit Jahren hinter vorgehaltener Hand immer wieder sagen. Sprechen Sie mit mir mit: „Bologna ist Mist!“ – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Dr. Paul – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

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Ich fordere das Ende der Utopielosigkeit in der Politik! http://www.oliver-bayer.de/ich-fordere-das-ende-der-utopielosigkeit-in-der-politik/ Mon, 10 Apr 2017 01:46:13 +0000 http://www.oliver-bayer.de/?p=2258 TOP 13 – 06.04.2017 – LT NRW – „Selbstentmachtung ist Landesverrat!“ – Pirat Nico Kern zur Schuldenbremse http://www.vordenker.de/blog/?p=1768 Sun, 09 Apr 2017 11:07:03 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1768 Ein weiterer Beitrag aus der Reihe „Sternstunden des Parlamentarismus“, Nico Kerns wunderbare Rede zu TOP 13 am 06. April 2017 – Viertes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel in das nordrhein-westfälische Landesrecht

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13315
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/14686
Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/14760 – Neudruck
Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/14792
zweite Lesung

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Kern.

Nicolaus Kern (PIRATEN): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden jetzt Zeuge eines äußerst seltenen Vorgangs werden. Ich werde als Pirat die Worte eines CDU-Politikers loben. Das Zitat bezieht sich auf die Einführung der Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz und lautet:

„Die CDU-Fraktion ist mit allen anderen Fraktionen … darin einig, dass ein derartiges Verbot nicht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für die Länder … normiert werden kann. Landtagspräsident … hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in der Föderalismuskommission verabsäumt wurde, den Ländern eigene steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen.“

Weiter:

„Können die Landtage jedoch bei den Einnahmen nichts bewirken, dann kann der Bund uns auf der Ausgabeseite auch keine restriktiven Vorgaben machen. Alles andere liefe … auf eine Kastration der Landtage hinaus.“

Erst hier endet das Zitat. Dies ist ein Zitat des schleswig-holsteinischen Fraktionsvorsitzenden der CDU aus einer Landtagsdebatte von 2009. Dem stimmte damals auch der Fraktionsvorsitzende der SPD, ein gewisser Ralf Stegner, zu. In derselben Debatte sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Kubicki – Zitat –:

„Erstens darf die Ausgestaltung des Schuldenverbots nicht zu starr sein. Das heißt, eine Verschuldung für Investitionen muss aus der Sicht der FDP-Fraktion möglich sein.“
In der Debatte über den Antrag stimmten übrigens alle Fraktionen, auch die Grünen, darin überein, dass eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse unzulässig in die Souveränität des Landes eingreift und daher verfassungswidrig ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Alle Argumente gelten auch in der hier und heute stattfindenden Diskussion über die Schuldenbremse in NRW. Doch davon wollen Sie alle nichts wissen. Sie, liebe Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP überlassen ab dem Jahr 2020 wichtige Investitionsentscheidungen lieber den Finanzinvestoren und Renditejägern; denn die durch die Schuldenbremse entstehende Investitionslücke kann doch nur durch renditegetriebene Privatinvestoren gefüllt werden. Die Einführung der Schuldenbremse im Bund und Ländern wirkt somit wie ein Gaspedal für Privatisierungen und ÖPP-Projekte. Dabei machen wir Piraten nicht mit.

(Beifall von den PIRATEN – Stefan Zimkeit [SPD]: Wenn es in der Verfassung steht!)

Was dabei herauskommt, hat der Bundesrechnungshof bereits ausführlich dokumentiert: Der Bürger zahlt immer drauf – immer.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Wir haben einen großen Fehler im Grundgesetz!)

Mit ÖPP wird es immer teurer – teurer, als wenn die öffentliche Hand direkt investiert. Ich sage Ihnen voraus, dass die ÖPP-Projekte das Missmanagement beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW noch in den Schatten stellen werden. Wie beim BLB wird dem Landtag nur noch übrig bleiben, mittels Untersuchungsausschüssen dem Missmanagement hinterherzuräumen. Vom Primat der Politik wird dann nicht mehr viel übrig bleiben.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das gehört dazu!)

Die Schuldenbremse ist daher nichts anderes als parlamentarische Untreue am Staatsvermögen.

(Zuruf von der CDU: So ein Blödsinn!)

Nichtstun ist Machtmissbrauch, sagt die FDP. Ich sage: Selbstentmachtung ist Landesverrat.

(Beifall von den PIRATEN – Stefan Zimkeit [SPD]: Da will einer unbedingt zum Schluss noch in die Zeitung kommen!)

Es wird gerne behauptet, man müsse aufgrund der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse diese auch auf der Landesebene regeln, um noch einen haushaltspolitischen Spielraum in Notsituationen zu haben. Tatsache ist, Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz ist einer der größten verfassungsrechtlichen Fehlgriffe des Bundesgesetzgebers. Die Eigenständigkeit der Länder ist vor Zugriffen des Bundes durch das Prinzip der Bundesstaatlichkeit geschützt. Es kann auch nicht mit einer Zweidrittelmehrheit ausgehebelt werden.

Somit hat die Schuldenbremse im Grundgesetz für NRW auch keine Geltung. Darum ist es den Befürwortern der Schuldenbremse ja auch so immens wichtig, sie in der Landesverfassung zu verankern. Aber keine Sorge: So, wie die politischen Mehrheiten hier sind, wird auch eine einfachgesetzliche Verankerung über Jahre in NRW Bestand haben. Wenn es der SPD tatsächlich um soziale Gerechtigkeit ginge, dann würde sie gegen die Schuldenbremse in Karlsruhe klagen. Aber so landet die soziale Gerechtigkeit mit der SPD und dem Schulz-Zug mal wieder auf dem Abstellgleis.

(Zuruf von Christian Möbius [CDU])

Ich komme zum Schluss. Mit dem heutigen Beschluss unterschreiben Sie Ihr eigenes Entlassungsschreiben und stellen sich ein politisches Armutszeugnis aus. Wir Piraten lehnen als einzige Fraktion die Schuldenbremse grundsätzlich ab.

(Christian Möbius [CDU]: Die ist aber da!)

Die Begründung können Interessierte gern noch einmal ausführlich in unserem Entschließungsantrag Drucksache 16/14760 nachlesen. Wir werden Ihr Gesetz ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Nun hat sich der fraktionslose Abgeordnete Herr Schulz gemeldet.

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TOP 13 – 06.04.2017 – LT NRW – „Selbstentmachtung ist Landesverrat!“ – Pirat Nico Kern zur Schuldenbremse http://www.vordenker.de/blog/?p=1768 Sun, 09 Apr 2017 11:07:03 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1768 Ein weiterer Beitrag aus der Reihe „Sternstunden des Parlamentarismus“, Nico Kerns wunderbare Rede zu TOP 13 am 06. April 2017 – Viertes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel in das nordrhein-westfälische Landesrecht

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13315
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/14686
Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/14760 – Neudruck
Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/14792
zweite Lesung

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Kern.

Nicolaus Kern (PIRATEN): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden jetzt Zeuge eines äußerst seltenen Vorgangs werden. Ich werde als Pirat die Worte eines CDU-Politikers loben. Das Zitat bezieht sich auf die Einführung der Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz und lautet:

„Die CDU-Fraktion ist mit allen anderen Fraktionen … darin einig, dass ein derartiges Verbot nicht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für die Länder … normiert werden kann. Landtagspräsident … hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in der Föderalismuskommission verabsäumt wurde, den Ländern eigene steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen.“

Weiter:

„Können die Landtage jedoch bei den Einnahmen nichts bewirken, dann kann der Bund uns auf der Ausgabeseite auch keine restriktiven Vorgaben machen. Alles andere liefe … auf eine Kastration der Landtage hinaus.“

Erst hier endet das Zitat. Dies ist ein Zitat des schleswig-holsteinischen Fraktionsvorsitzenden der CDU aus einer Landtagsdebatte von 2009. Dem stimmte damals auch der Fraktionsvorsitzende der SPD, ein gewisser Ralf Stegner, zu. In derselben Debatte sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Kubicki – Zitat –:

„Erstens darf die Ausgestaltung des Schuldenverbots nicht zu starr sein. Das heißt, eine Verschuldung für Investitionen muss aus der Sicht der FDP-Fraktion möglich sein.“
In der Debatte über den Antrag stimmten übrigens alle Fraktionen, auch die Grünen, darin überein, dass eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse unzulässig in die Souveränität des Landes eingreift und daher verfassungswidrig ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Alle Argumente gelten auch in der hier und heute stattfindenden Diskussion über die Schuldenbremse in NRW. Doch davon wollen Sie alle nichts wissen. Sie, liebe Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP überlassen ab dem Jahr 2020 wichtige Investitionsentscheidungen lieber den Finanzinvestoren und Renditejägern; denn die durch die Schuldenbremse entstehende Investitionslücke kann doch nur durch renditegetriebene Privatinvestoren gefüllt werden. Die Einführung der Schuldenbremse im Bund und Ländern wirkt somit wie ein Gaspedal für Privatisierungen und ÖPP-Projekte. Dabei machen wir Piraten nicht mit.

(Beifall von den PIRATEN – Stefan Zimkeit [SPD]: Wenn es in der Verfassung steht!)

Was dabei herauskommt, hat der Bundesrechnungshof bereits ausführlich dokumentiert: Der Bürger zahlt immer drauf – immer.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Wir haben einen großen Fehler im Grundgesetz!)

Mit ÖPP wird es immer teurer – teurer, als wenn die öffentliche Hand direkt investiert. Ich sage Ihnen voraus, dass die ÖPP-Projekte das Missmanagement beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW noch in den Schatten stellen werden. Wie beim BLB wird dem Landtag nur noch übrig bleiben, mittels Untersuchungsausschüssen dem Missmanagement hinterherzuräumen. Vom Primat der Politik wird dann nicht mehr viel übrig bleiben.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das gehört dazu!)

Die Schuldenbremse ist daher nichts anderes als parlamentarische Untreue am Staatsvermögen.

(Zuruf von der CDU: So ein Blödsinn!)

Nichtstun ist Machtmissbrauch, sagt die FDP. Ich sage: Selbstentmachtung ist Landesverrat.

(Beifall von den PIRATEN – Stefan Zimkeit [SPD]: Da will einer unbedingt zum Schluss noch in die Zeitung kommen!)

Es wird gerne behauptet, man müsse aufgrund der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse diese auch auf der Landesebene regeln, um noch einen haushaltspolitischen Spielraum in Notsituationen zu haben. Tatsache ist, Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz ist einer der größten verfassungsrechtlichen Fehlgriffe des Bundesgesetzgebers. Die Eigenständigkeit der Länder ist vor Zugriffen des Bundes durch das Prinzip der Bundesstaatlichkeit geschützt. Es kann auch nicht mit einer Zweidrittelmehrheit ausgehebelt werden.

Somit hat die Schuldenbremse im Grundgesetz für NRW auch keine Geltung. Darum ist es den Befürwortern der Schuldenbremse ja auch so immens wichtig, sie in der Landesverfassung zu verankern. Aber keine Sorge: So, wie die politischen Mehrheiten hier sind, wird auch eine einfachgesetzliche Verankerung über Jahre in NRW Bestand haben. Wenn es der SPD tatsächlich um soziale Gerechtigkeit ginge, dann würde sie gegen die Schuldenbremse in Karlsruhe klagen. Aber so landet die soziale Gerechtigkeit mit der SPD und dem Schulz-Zug mal wieder auf dem Abstellgleis.

(Zuruf von Christian Möbius [CDU])

Ich komme zum Schluss. Mit dem heutigen Beschluss unterschreiben Sie Ihr eigenes Entlassungsschreiben und stellen sich ein politisches Armutszeugnis aus. Wir Piraten lehnen als einzige Fraktion die Schuldenbremse grundsätzlich ab.

(Christian Möbius [CDU]: Die ist aber da!)

Die Begründung können Interessierte gern noch einmal ausführlich in unserem Entschließungsantrag Drucksache 16/14760 nachlesen. Wir werden Ihr Gesetz ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Nun hat sich der fraktionslose Abgeordnete Herr Schulz gemeldet.

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TOP 1 – 06.04.2017 – LT NRW Voraussschauende Wirtschaftspolitik … http://www.vordenker.de/blog/?p=1766 Sun, 09 Apr 2017 10:07:48 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1766 Meine Rede zu TOP 1 am 6. April 2017 – Vorausschauende Wirtschaftspolitik fortsetzen. Starker Standort NRW! – Unterrichtung durch die Landesregierung

Aus dem Plenarprotokoll: Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Lieber Herr Präsident! Danke für die netten einleitenden Worte. Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich hoffe, ich werde gegen Ende meiner Rede noch ein paar versöhnliche Worte finden. Ich möchte mich auch ganz persönlich bei Reiner Priggen bedanken. Damals als frischgebackener Fraktionsvorsitzender im Ältestenrat hat er es mir ein Stück weit leicht gemacht.

Die Landesregierung hat heute Auskunft darüber gegeben, wie sich Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren wirtschaftlich entwickelt hat. Der Wirtschaftsminister hat Zahlen genannt, auf Indikatoren hingewiesen, die Initiativen der Landesregierung in der Vergangenheit aufgezählt und darauf abgestellt, was man in Zukunft tun sollte.

Richtig ist, dass sich Nordrhein-Westfalen in einem Wandlungsprozess befindet – „wieder einmal“ kann man sagen, oder besser: immer noch. Denn NRW ist fast schon ein Synonym für Wandel. Es gab die Kohle- und Stahlkrise in den 60ern und 70ern, und auch die Textilindustrie hat sich aus dem Bergischen Land und anderen Regionen zurückgezogen. Auch der Fahrzeugbau, die Elektrotechnik und die Chemieindustrie haben heftige Einbrüche erlebt.

Das ist alles nicht neu. Die betroffenen Regionen leiden aber noch immer unter den verloren gegangenen Arbeitsplätzen. Und nun kommt auch noch die Digitale Revolution, die alte Qualifikationen entwertet, neue Kompetenzen einfordert und manchmal disruptiv die Strukturen im Land auf den Kopf stellt.

Richtig ist außerdem, dass die Industrieproduktion entgegen dem Bundestrend in NRW seit dem Jahr 2011 gesunken ist. Auch der Auftragseingang der Industrie ist rückläufig. Das zeigen die offiziellen Zahlen des Jahreswirtschaftsberichts 2017. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes in Nordrhein-Westfalen liegt inzwischen unter dem Bundesdurchschnitt, und damit hat unser Land zu kämpfen.

Das ist die Realität, der wir uns stellen müssen. Da hilft auch keine Schönrednerei. Das sind schmerzhafte Einsichten, aber umso wichtiger ist es, dafür Verantwortung zu übernehmen. Aber das wollen Sie anscheinend nicht. Ich sage stattdessen: Wir müssen endlich die Ärmel hochkrempeln; denn gerade in Zeiten der Digitalisierung brauchen wir dringend eine Runderneuerung der Wirtschaft. Dabei helfen ganz sicher keine megaherzigen Regierungserklärungen.

Kein anderer Wirtschaftsbereich steht besser für den Wandel als die Start-ups. Was ist da die Bilanz von Rot-Grün nach fünf Jahren? – Ich zitiere den Jahreswirtschaftsbericht 2017:

„Mehr als 400 junge Unternehmen im Bereich der Internetwirtschaft sind ein Beleg für das positive Gründerklima.“

An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, wie unterschiedlich die Zahlen bewertet werden. Sie sagen: 400 Start-ups sind gut. – Wir sagen: Wenn fast 18 Millionen Bürger gerade einmal 400 Start-ups gründen – also rechnerisch nur ein Start-up auf 40.000 Bürger kommt –, dann läuft etwas so nicht ganz richtig in unserem Land. Ich bin jedoch überzeugt davon, dass die tollen Menschen in Nordrhein-Westfalen noch viel mehr gute Ideen haben und das brachliegende Potential noch größer ist – aber auch, dass die Hürden größer sind als gedacht. Hier muss die zukünftige Landesregierung noch stärkere Akzente setzen als bisher.

Wenn wir schon über Wirtschaft reden, müssen wir auch über die Kreativen reden. Die Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschaftet eine Bruttowertschöpfung von 18,5 Milliarden € – so viel, wie der Kraftfahrzeugbau und die chemische Industrie zusammen in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind in der Kultur- und Kreativbranche mehr Erwerbstätige beschäftigt als im Kraftfahrzeugbau, in der chemischen Industrie und der Energiewirtschaft zusammengerechnet. Da ist noch sehr viel mehr möglich.

Der wichtigste Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft ist die Softwareindustrie inklusive der Games-Industrie. Obwohl Nordrhein-Westfalen mit der Gamescom jedes Jahr Magnet für das internationale Fachpublikum ist, liegt das Umsatzvolumen der Branche weit unter dem Bundestrend. Das kann nicht sein, das muss sich ändern! Wir Piraten haben deshalb in der Vergangenheit Haushaltsänderungsanträge gestellt, um hier das Potenzial besser auszuschöpfen.

Meine Damen und Herren, wie gehen wir die wirtschaftspolitischen Probleme in unserem Land an? – Brauchen wir etwa möglicherweise – ich habe da so etwas läuten hören – mehr nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik? Muss der Umweltschutz zurückgeschraubt, müssen Standards gesenkt, Unternehmen entlastet werden, damit es Nordrhein-Westfalen wieder gutgeht, wie es die CDU und die FDP immer wieder suggerieren? – Die Antwort ist ein klares „Nein“. Die Lösung im Klein-Klein zwischen Landeswassergesetz und Tariftreuevergabegesetz zu suchen, geht völlig an der Realität vorbei.

Da gibt es weltweit die Rahmenbedingungen des 21. Jahrhunderts. Die müssen von der Politik gesehen und konstruktiv umgesetzt werden – auch in Nordrhein-Westfalen.

Die politische Bildsprache auf Wahlplakaten ist ja manchmal unfreiwillig verräterisch. Ich bin vor Kurzem an einem FDP-Plakat vorbeigefahren, auf dem der Kollege Lindner frisch beflaumt und gefotoshopt so angestrengt-engagiert schräg nach links unten blickt. Ein Küchentisch-Psychologe hat einmal versucht, mir zu erklären, dass zwanghafte Ordnungsfanatiker beim Nachdenken so dreinblicken würden. Bei „Raumschiff Enterprise“ war es immer Scotty, der so geguckt hat, wenn der Warp-Antrieb kaputt war. Aber da macht Herr Lindner ein Gesicht, als hätte man ihm gerade die wirtschaftspolitische Glaskugel geklaut.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])
– Es geht wirtschaftspolitisch aber nicht um Glaskugeln und Marktesoterik, lieber Kollege Brockes, sondern darum, den aktuellen Rahmenbedingungen unserer Welt auch in Nord-rhein-Westfalen konstruktiv zu begegnen. Die aktuellen Rahmenbedingungen sind aktuell gut: Die Zinsen sind niedrig, der Ölpreis auch – noch. Woran es mangelt, sind Investitionen – nicht zuletzt öffentliche. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Bundeswirtschaftsministerium.

Es war ein Fehler der letzten zwei Jahrzehnte, von der Substanz zu leben und nicht mehr ausreichend in die Infrastruktur zu investieren. Die Brücken bröckeln, die Schulen sind marode, Datenpakete werden durch Kupferleitungen aus den Achtzigern gepresst. Das müssen wir ändern. All diese Versäumnisse der letzten Jahre gilt es aufzuholen. Gleichzeitig muss das Land fit gemacht werden für die Digitalisierung. Das gibt es aber nicht zum Nulltarif. So ehrlich müssen wir den Menschen gegenüber schon sein.

Es gibt viele Beispiele für volkswirtschaftlich lohnende Investitionen, zum Beispiel in die Bildung, nicht zuletzt um Schulen – auch berufsbildende Schulen sowie Hochschulen – für die Digitalisierung fitzumachen. Aber auch eine wirkliche Investitionsoffensive in Glasfasernetze bringt das Land voran. Da die geförderten Netze in kommunaler Hand verbleiben, werden sie verpachtet und refinanzieren sich selbst.

So geht doch eine vorausschauende Wirtschaftspolitik. Denn wie sich früher Wohlstand und Arbeitsteilung entlang der Flüsse und Handelsstraßen ausgebreitet haben, sind es heute die Datenströme, die zählen. Bislang aber durchziehen nur kleine, extrem zähfließende Datenadern das Land: Bits und Bytes auf dem Feldweg. Das muss sich ändern.

Wir Piraten haben dazu ausgiebige Vorschläge vorgelegt. Die digitale Spaltung in Stadt und Land muss überwunden werden, und es müssen ultraschnelle Glasfaserleitungen verlegt werden. Insbesondere weil NRW im Strukturwandel steht, müssen wir hier der Impulsgeber sein. Während Wirtschaftsminister Duin noch oft von marktgetriebenem Ausbau redet, ist Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, schon weiter und drängt zur Eile. – Zitat aus der „FAZ“ vom 14. März 2017:

„Wir können den Breitbandausbau nicht vertagen, bis Nachfrage und Zahlungsbereitschaft für die Investitionen ausreichen. Dann würden wir das Kostbarste aufs Spiel setzen, was in der digitalen Welt gibt, nämlich Zeit.“

Sie sehen: Da ist ein Paradigmenwechsel notwendig. Machen Sie den Breitbandausbau zur Aufgabe einer öffentlichen Daseinsvorsorge.

Im Übrigen wurden die Kosten für ein flächendeckendes Glasfasernetz in NRW in einer Studie der NRW.Bank auf rund 8,6 Milliarden € beziffert. Das hört sich, wenn man in kurzen Zeiträumen denkt, so an, als sei das recht viel. In einem Abschreibungszeitraum von 20 Jahren sind das 2 € pro Bürger und Monat. Das ist also machbar.

Aber überall, wo wir mehr Geld fordern, muss es auch sauber zugehen. Auch der Wirtschaftsminister muss das im eigenen Haus tun und gut wirtschaften. Wir Piraten haben eine parlamentarische Initiative angestoßen, damit mit all den politischen Leuchtturmprojekten, mit unter Verschluss gehaltenen Gutachten, mit den Auftragsevaluierungen, die komischerweise immer positiv ausfallen, und mit den Rügen des Landesrechnungshofes endlich Schluss ist.

Wir wollen eine transparente Wirkungsanalyse, damit die Menschen in unserem Land sehen können, ob ihre Steuergelder sinnvoll eingesetzt wurden. Das haben Sie verhindert. Warum Ihnen die Transparenz da unangenehm ist, werden Sie wohl selbst am besten wissen. Wir verstehen das nicht.

Wir müssen also investieren – im Gegensatz zur Politik dieser Landesregierung, die nur 2,2 % der Gesamtausgaben in investive Projekte leitet und damit den vorletzten Platz im Bundesländervergleich belegt. Politik soll gestalten und Probleme lösen. Das ist unser Grundverständnis.

Wer aber den Gestaltungsspielraum der Politik im Namen einer Austeritätspolitik gefährlich einschränkt und die Schuldenbremse beschließt – das will die politische Mehrheit hier im Parlament ja heute Nachmittag machen –, der stärkt die Politikverdrossenheit und damit den Rechtspopulismus in unserem Land. Das ist unverantwortlich.

Wir sollten uns einmal ganz ehrlich anschauen, was für Töne da inzwischen auch von intelligenteren Mitbürgern angeschlagen werden. Ich zitiere einmal aus Heribert Prantls Aufsatz „Gebrauchsanweisung für Populisten“, und zwar aus einem Absatz, der mit „Die schwarze Null und die braune Kloake“ betitelt ist:

„In der Empörung über Trumps großmäuliges Versprechen, er werde der größte Job-Producer sein, den Gott je erschaffen habe, kommen viele gar nicht dazu, sich darüber zu empören, dass die Spardiktate der Europäischen Kommission, der EZB und des Internationalen Währungsfonds (IWF) der größte europäische Jobvernichter waren. Sie sind nicht von Gott, sondern vom deutschen Finanzminister Schäuble als treibende Kraft erschaffen worden, und sie werden noch immer aufrechterhalten, mittlerweile selbst gegen den Widerstand des IWF. Und die Sozialdemokratie hat sich nicht mit Protest hervorgetan, sondern mit braver Assistenz bei der Malträtierung Südeuropas, speziell Griechenlands. Deutschland stört sich weiterhin nicht an der internationalen Kritik an seiner Exportfixierung, die die europäischen Nachbarn aus dem Gleichgewicht bringt. Deutschland lässt sich nicht beirren darin, die schwarze Null als wichtigstes finanzpolitisches Ziel hochzuhalten.“

Also sagen Sie den Menschen hier einmal im Klartext, was es heißt, wenn das Land keine Schulden machen darf.

Da Bundesländer kaum Möglichkeiten haben, Steuern zu erhöhen, werden die öffentlichen Investitionen von dem heute schon niedrigen Niveau noch weiter absinken. Damit wird die Landespolitik ihrem Auftrag gegenüber den Bürgern, nämlich Vorsorge zu betreiben, zu investieren und Probleme zu lösen, nicht mehr nachkommen können. Das halten Sie vielleicht für einen Fortschritt. Ich aber sage: Wirtschafts- und gesellschaftspolitisch ist das ein Rückschritt, der uns sehr, sehr teuer zu stehen kommen wird; denn das führt 2020 direkt in die Unregierbarkeit.

Bereits heute haben wir in Nordrhein-Westfalen mit einer extremen Missbalance zu kämpfen. Übrigens weist im Jahreswirtschaftsbericht 2017 auf dieses Problem auch eine Person hin, die nicht im Verdacht steht, mein wirtschaftspolitischer Freund zu sein, nämlich der Präsident der Industrie- und Handelskammern NRW, Ralf Kersting. Ich zitiere:

„In kaum einem anderen Bundesland liegen prosperierende und schrumpfende Regionen so nahe beieinander. So liegt die Landeshauptstadt Düsseldorf als Ort mit dem höchsten BIP pro Einwohner in Nordrhein-Westfalen – mit 215 % des Bundesdurchschnitts – keine 50 km entfernt von der Stadt Bottrop, die mit 63 % den niedrigsten Wert in Nordrhein-Westfalen aufweist.“

Ich muss Herrn Kersting kritisieren. Das Zitat hinkt etwas. Düsseldorf hat einen Flughafen: Ziehen wir also von den 215 % 75 % ab; trotzdem ist das immer noch wesentlich mehr als in Bottrop.

Wollen wir und können wir uns diese gesellschaftliche Disruption – diese Verwerfung – in der Zukunft weiterhin leisten? Ich sage Nein. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft – hier: in die digitale technologische Revolution – investieren.

Lassen Sie mich zum Abschluss ein paar persönliche Worte finden. Als ich 2015 nicht mehr für den Vorsitz meiner Fraktion angetreten bin und der Kollege Schwerd zu den ewig gestrigen Klassenkämpfern nach links gewechselt ist, wie die Jungfrau zum Kinde als Sprecher in den wirtschaftspolitischen Ausschuss gekommen. Ich möchte mich bei Ihnen allen, stellvertretend besonders bei Herrn Fortmeier, der den Vorsitz innehat, für die sehr freundliche und kollegiale Aufnahme in diesen Ausschuss bedanken.

Ich glaube, wir haben einiges voneinander gelernt. Ich hatte viel Spaß mit Ihnen; ich hoffe, Sie hatten manchmal keinen mit mir.

(Michael Hübner [SPD]: Keinen?)

Es gab auch einige unvergessene Momente. Wir haben über sehr viele spannende Themen, wie Industrie 4.0, diskutiert – auch sehr kontrovers. Wir haben auch über die Wirtschaftspolitik diskutiert, die eher angebotsorientiert sein soll.

Ein Moment wird mir in Erinnerung bleiben. Das war, als die von uns bestellte Sachverständige Frau Prof. Mechthild Schrooten aus Bremen über nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik und die Forderung danach gesprochen hat: Das Gesicht des Kollegen Brockes wurde während der Anhörung länger und länger. Das ist für mich ein unvergessener Moment. Trotzdem, lieber Dietmar, sind wir kollegial miteinander umgegangen, und wir hatten auch Spaß miteinander. Ich sage Ihnen allen noch einmal vielen Dank.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Ich werde weiterhin wirtschaftspolitische Rede halten; ich hoffe, es wird hier sein, und wenn es nicht hier ist, wird sich vielleicht Herr Duin freuen; ich weiß es nicht. Aber ich werde sie weiterhin halten, egal wo. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN und von Dietmar Brockes [FDP])

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Dr. Paul, vielen Dank für Ihre Rede und vielen Dank für Ihre Arbeit. Aber wer weiß, was die Wahl mit sich bringt; Sie treten ja noch einmal an. Von daher können Sie hier oder an anderer Stelle weiter wirtschaftspolitische Reden halten, was für Sie offensichtlich zu einem Lieblingsthema und zu einer besonderen Berufung geworden ist.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Ja, ich habe es lieben gelernt!)

Vielen Dank also, auch für diese Rede. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Duin.

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TOP 2 – 05.04.2017 – LT NRW – Römische Verträge, Europa reloaded http://www.vordenker.de/blog/?p=1763 Sun, 09 Apr 2017 09:58:59 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1763 Meine Rede zu TOP 2 am 5. April 2017 – 60 Jahre Römische Verträge – Nordrhein-Westfalen würdigt und feiert die Grundsteinlegung für die Europäische Union
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/14652
in Verbindung damit – Die europäische Wertegemeinschaft erhalten, um sie zu verbessern!
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/14663
Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN – Drucksache 16/14758
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/14762

Aus dem Plenarprotokoll: Vizepräsident Oliver Keymis: Als nächster Redner spricht für die Fraktion der Piraten Herr Dr. Paul.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen Dank, lieber Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! – 2017 markiert das Jubiläumsjahr der Römischen Verträge, das Fundament der heute so viel gescholtenen Europäischen Union. Schon damals, 1957 – übrigens mein Geburtsjahr –, wurde der Grundstein für das Europäische Parlament, einer weltweit einmaligen Institution der Demokratie, gelegt. Das sollte man nicht vergessen.

Auch nicht vergessen darf man – bei aller angebrachten Kritik an den europäischen Institutionen –, dass die EU weltweit als eines der erfolgreichsten Demokratie- und Freiheitsprojekte der jüngeren Geschichte angesehen wird. Doch trotz ihrer Verdienste haben die Verantwortlichen in der Kommission, im EU-Parlament und vor allem die Staats- und Regierungschefs das Einlösen zahlreicher zentraler Versprechen sträflich vernachlässigt, und das viel zu häufig einzig und allein aufgrund mangelnden politischen Willens, dem undemokratischsten aller möglichen Gründe.

Der wohl gravierendste Konstruktionsfehler der EU ist ihr Defizit an demokratischer Legitimation. Das besteht seit ihrer Gründung. Der Einigungsprozess konzentrierte sich vornehmlich auf wirtschaftliche Integration mit guten, aber teils auch verheerenden Resultaten, wie die Finanzkrise 2007/2008 zeigte. Politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene müssen europaweite öffentliche Debatten vorausgehen, an denen sich alle Menschen angemessen beteiligen können. Ohne eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Kommunikation ist das unmöglich.

Mit dem Internet steht uns heute ein Werkzeug zur Verfügung, das den Menschen in der EU politische Entfaltungschancen eröffnen kann. Wir Piraten wissen das: Zur Überwindung des Demokratiedefizits brauchen wir eine echte europäische Öffentlichkeit auf der Basis eines freien Internets. Daran arbeiten wir jeden Tag.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch die EU muss hier einen eigenen Beitrag leisten. Im Zuge der digitalen Revolution muss beispielsweise ein Recht auf digitale Teilhabe an der Gesellschaft in der europäischen Grundrechtecharta verankert werden.

Ich möchte aber auch auf die tagesaktuellen und dringenden Herausforderungen Europas zu sprechen kommen – weg von den wichtigen und teilweise sehr abstrakten Langzeitproblemen.

Der Brexit ist die Mutter aller Lose-lose-Situationen. Die verantwortlichen politischen Entscheider müssen nun Antworten auf diesen bedauernswerten Zustand finden – das wurde hier schon mehrfach erwähnt –, unter anderem Antworten in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung, Handel und Arbeitnehmermobilität, Wahlrecht und Medien. Das sind nicht nur Landesinteressen, sondern das betrifft auch Kompetenzen. Deshalb war es richtig, dass sich der Bundesrat im März in einer Entschließung für eine enge Einbeziehung der Länder in die Brexit-verhandlungen ausgesprochen hat. Warum Nordrhein-Westfalen nicht auch Mitantragsteller der Entschließung war, wird uns sicherlich Herr Minister Lersch-Mense erklären können.

Auch ein ganz eigenes Anliegen Nordrhein-Westfalens ist vom Brexit betroffen: Die heute in London ansässige Europäische Arzneimittel-Agentur EMA braucht demnächst einen neuen Standort innerhalb der EU. Hier muss die Bundesstadt Bonn positioniert werden, um die EU-Agentur nach Nordrhein-Westfalen zu holen – ein idealer Standort sowohl für NRW als auch für die EU.

Ein weiteres Thema, das endlich konsequent angegangen werden muss, ist die Situation der Geflüchteten in der EU. Die europäische Flüchtlingspolitik muss endlich auf ein nachhaltiges, humanes und dezentrales System umgestellt werden. Was für den landespolitischen Integrationsplan gilt, gilt auch für die europäische Flüchtlingspolitik: Wir müssen weg von der Abwehrhaltung und dem Aussitzen der Flüchtlingssituation.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte zusammenfassend einen Blick auf die Zukunft der EU werfen, denn die Frage lautet ja – das wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bestätigt –: Wo wollen wir als Europäische Union eigentlich hin? Die Antwort der Piraten ist eindeutig: Wir brauchen ein Update des politischen Systems der EU und eine grundlegende Reform der Beziehungen zu den Mitgliedstaaten und Regionen – kurzum: eine demokratischere Basis.

Der Dialog mit den Menschen muss unmittelbar in den Regionen, Gemeinden und Kommunen passieren, in den Town-hall-Meetings und Bürgermeistersprechstunden, in den Landesforen und Landtagsausschüssen. Hier kommt Nordrhein-Westfalen als einem aktiven europapolitischen Player eine ganz besondere Verantwortung zu. Dies drückt sich auch in der Fortführung der wichtigen Arbeit des Europaausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen aus.

Meine Damen und Herren, ich hatte es bereits in einer der letzten Europadebatten gesagt: Wir brauchen eine positive Vision für unseren Kontinent. – Diese Vision beleuchten wir in unserem Entschließungsantrag. Denn oftmals bedeutet die EU für die junge Generation nur noch einen leblosen Binnenmarkt oder ein chancenvernichtendes Spardiktat. Was wir brau-chen, ist ein Europa des sozialen Ausgleichs, der politischen Transparenz, der Bildung in der digitalen Welt und der fairen Unternehmensbesteuerung. Ein Systemupdate für Europa ist verfügbar. Lassen Sie uns das bitte gemeinsam installieren.

Herr Wolf, Sie haben gerade die Globalisierung und den Wettbewerb in Europa angesprochen. Ich glaube, man darf an der Stelle nicht vernachlässigen, dass Europa eigentlich als Mannschaft auftreten sollte, und dann muss man gucken, dass die Mannschaft insgesamt und nicht nur einige wenige gut aufgestellt sind. Das ist meiner Meinung nach wesentlich.

Die vier Anträge der Fraktionen legen eigentlich so etwas wie einen gemeinsamen Antrag nahe. Ich möchte allerdings auch zum Ausdruck bringen, dass die vier Anträge zeigen, dass man sich dem Thema „Europa“ auf unterschiedlichste Weise nähern kann, aber trotzdem ist das grundsätzliche Bekenntnis zu Europa dabei nicht infrage gestellt. Das ist eben auch Element einer klaren Haltung aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen und dem Europaausschuss.

Lassen Sie mich abschließend den scheidenden Kolleginnen und Kollegen auch noch persönlich danken. Liebe Ilka, lieber Markus, lieber Ingo, bei allem Streit, den wir im Ausschuss – manchmal auch recht heftig – geführt haben, denke ich, dass ich als Jungparlamentarier (Vereinzelt Heiterkeit)

ein bisschen von euch gelernt habe. Das war gut. Ich sage jetzt noch nicht „Auf Wiedersehen!“; denn ich kandidiere noch einmal, und da halte ich es mit Katja Ebstein: Wunder gibt es immer wieder. – Vielen Dank.

(Heiterkeit – Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)
Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dr. Paul für die Piratenfraktion. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Lersch-Mense, der zuständige Europaminister.

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Kein OpenData-Gesetz in NRW http://www.frank-herrmann.eu/kein-opendata-gesetz-in-nrw/ Sat, 08 Apr 2017 18:11:15 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461717 Es war die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur. Nachdem Anfang März endgültig klar war, das es von rot/grün kein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mehr geben wird, hat die Piratenfraktion noch ein Mini-Gesetz vorgelegt, mit dem drei Änderungen am bestehenden Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG NRW, umgesetzt werden sollten. Das Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang [...]

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Es war die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur. Nachdem Anfang März endgültig klar war, das es von rot/grün kein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mehr geben wird, hat die Piratenfraktion noch ein Mini-Gesetz vorgelegt, mit dem drei Änderungen am bestehenden Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG NRW, umgesetzt werden sollten. Das Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz) wurde am Freitag, 7. April 2017, in 2. Lesung von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP im Landtag abgelehnt.

Hier meine Rede zum Gesetz und am Schluss ein Kommentar:

Wir wollen die Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen stärken und dafür haben wir dieses Gesetz eingebracht.

Denn weder rot noch grün stehen in diesem Land für Transparenz. Beide Fraktionen haben es in den letzten 5 Jahren nicht geschafft, ein Transparenzgesetz in den Landtag einzubringen. Auch wenn die Abgeordneten der SPD und der Grünen regelmäßig anderes behaupten: Transparenz per Gesetz hat es mit ihnen nicht gegeben.

Vielfältig sind die Ausreden, mit denen Anträge und Gesetzentwürfe von uns Piraten
 zu mehr Transparenz,
 zu mehr Offenheit,
 zu OpenData und 
 zu offenen Standards abgelehnt wurden.
Aktuell heißt es eben, das sei alles zu kurzfristig...

Was es bei rot-grün gegeben hat, waren nur freiwillige und unverbindliche Angebote. Ich habe hier noch den Bericht zum Fortschritt von Open Data in der Landesverwaltung. Er ist ungefähr ein Jahr alt. Da ist ganz toll erzählt, was man so alles vorhat: Unter anderem steht darin, dass das Transparenzgesetz noch im ersten Halbjahr im Innenministerium beraten wird und in der Ressortabstimmung ist. 

Na das ist ja dann leider auf der Strecke geblieben.

Und das OpenNRW-Projekt, nur befristet bis nach der Wahl.
Und Transparenz immer nur dann, wenn sie der Mehrheit gefällt. Wenn man die eigene Arbeit gut darstellen möchte. Oder wenn man durch vermeintliche Transparenz von den eigentlichen Problemen ablenken möchte. Wie sonst ist es zu erklären, dass sich Kollege Stotko heute Mittag hier hinstellt und die Veröffentlichung der Zeugenaussagen im PUA „Anis Amri“ noch vor der Beweiswürdigung und dem Schlussbericht des PUA ankündigt, uns aber die sowieso jährlich zu erhebenden Zahlen von Straftaten in Verbindung mit der Videoüberwachung in der Düsseldorfer Altstadt vorenthalten werden, und zwar mit dem Hinweis, dass die Bekanntgabe der Zahlen der für 2018 vorgesehenen Evaluierung vorgreifen würde. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Das ist nicht die Art von Transparenz, die wir Piraten wollen.
 Wir wollen Transparenz per Gesetz.

Verbindlich für alle Stellen und Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben ausführen.

Wir wollen ein einklagbares Recht für die Öffentlichkeit, Zugang zu
Informationen, Akten und Daten der öffentlichen Hand zu erhalten.
Auch der viel gefeierte OpenGovernment-Pakt des Innenministers mit den Kommunen ist nicht viel mehr als eine Absichtserklärung auf freiwilliger Basis.

Da hat man einen Kongress veranstaltet, da hat man Experten zu nicht-öffentlichen Diskussionsrunden ins Ministerium eingeladen.

Und, Herr Minister Jäger, gibt es denn im OpenData-Portal des Landes bis heute auch nur einen einzigen Datensatz, der von allen NRW-Kommunen eingestellt wurde?

Können Sie mir da einen nennen? Nein, denn da ist keiner.

Das spricht ja dann auch Bände über die Qualität des OpenGovernment-Paktes.
Und weil uns all das nicht reicht, wollen wir ein Recht auf OpenData per Gesetz.
Wir wollen, dass es ein verbindliches, notfalls einklagbares Recht auf Opendata gibt, auf die Bereitstellung von vorhandenen, digitalen Daten der öffentlichen Hand im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.

Nach den Bemerkungen der Vorredner ist mit einer Zustimmung heute nicht zu rechnen. Dann bleibt mir nur die Feststellung, das wohl in Zukunft weitere Anläufe nötig sind und ganz offensichtlich für Transparenz und Informationsfreiheit die Piraten im Landtag NRW gebraucht werden!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Das ein Gesetzentwurf der Opposition im Landtag abgelehnt wird, das ist nichts besonderes, das ist die Regel. Und die „kurze“ zur Verfügung stehende Zeit von 4 Wochen für die Beratung der drei kleinen Änderungen ist natürlich ein dankbarer und von allen gerne genommener Grund für die Ablehnung. Bemerkenswert fand ich jedoch die Argumentation vor allem der SPD zur Ablehnung der Weitgehendsten der drei vorgeschlagenen Änderungen:

In § 4 Absatz 1 Satz 1 werden hinter dem Wort „natürliche“ die Worte „oder juristische“ ergänzt.

Hierdurch würden dann neben Personen auch Firmen, aber auch Freiberufler wie z.B. Journalisten, antragsberechtigt. Sowohl von der SPD, wie auch von den Grünen, wurde hier jedoch immer wieder das Recht des Bürgers auf Informationszugang betont. Und auch Firmen könnten Informationen erhalten, denn es könne ja jederzeit ein Mitarbeiter eine IFG-Abfrage stellen, hieß es von der SPD. Mit dieser Einstellung zur Informationsfreiheit ist dann auch klar, warum wir in Nordrhein-Westfalen vermutlich noch lange darauf warten müssen, das Behörden freiwillig und ohne Aufforderung öffentliche Daten auch öffentlich zur freien Verfügung stellen.

Die zweite vorgeschlagene Änderung verstehen wir als bloße Klarstellung zur vorhandenen Praxis:

In § 5 Absatz 1 Satz 5 wird hinter dem Wort „Informationszugangs“ eingefügt: „, insbesondere der Informationszugang zu Daten oder Informationen in elektronischer und maschinenlesbarer Form“

Zwar darf der Anfragende schon heute die Art des Informationszuganges selbst wählen, z.B. eine Tabelle über Müllgebühren eben als elektronische Tabelle und nicht ausgedruckt auf Papier, allerdings kommt es doch immer wieder vor, das eine Behörde eine Tabelle in ein pdf-Format umwandelt und dieses dann elektronisch verschickt. Hier wollten wir mit unserer Ergänzung dafür sorgen, das auch die Original-Tabelle mit den Gebühren abgefragt werden kann, OpenData eben.

Insbesondere dieser Text führte jedoch zu Irritationen bei den Kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere beim Städte- und Gemeindebund. In ihrer Stellungnahme befürchteten sie einen „beträchtlichen Zusatzaufwand“, „Kosten für neue technische Anwendungen und die Schulung und Fortbildung der Mitarbeiterschaft“ usw. usf.! Leider haben die Spitzenverbände übersehen, das sich das IFG immer nur auf vorhandene Daten bezieht und es somit auch nicht zu einem Zusatzaufwand käme, wenn die Information in einem vorhandenen OpenData-Format verschickt würde. Auch die anderen Fraktionen schauen natürlich gerne über dieses Grundprinzip des IFG hinweg und stützen sich bei ihrer Ablehnung des Gesetzentwurfs gerne auf die genannte Stellungnahme.

Die dritte Änderung sollte eine heute schon für mündliche Anfragen bestehende Wahlmöglichkeit auch für elektronische, also per E-Mail, gestellt Anfragen ermöglichen. Konkret erlaubt das Gesetz den Anfragenden im Falle der Ablehnung oder Teil-Ablehnung einer mündlich gestellten IFG-Anfrage durch die Behörde einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu fordern, dafür müssen sie dann Name und Adresse angeben, oder sie geben sich mit der mündlichen Ablehnung zufrieden. Da Behörden ansonsten immer schriftlich, also per Brief, ihre Bescheide verschicken müssen, wäre die Einführung der Wahlmöglichkeit auch bei Anfragen per E-mail eher als arbeitserleichternd zu werten. Der Vorschlag lautete wie folgt:

In § 5 Absatz 2 Satz 3 2. Halbsatz werden hinter den Worten „bei mündlicher“ die Worte „oder elektronischer“ eingefügt.

Natürlich verfahren die meisten Kommunen bereits so, weil es praktischer ist. Deshalb wäre es auch gut gewesen, das gesetzlich zu regeln. Aber es sollte nicht sein.

Zusammenfassend ist zu sagen, das wir selbst insbesondere durch die „Kürze“ des Beratungsverfahrens jetzt zum Ende der Sitzungszeit natürlich den simpelsten Ablehnungsgrund für die anderen Fraktionen geliefert haben. Andererseits haben die regierungstragenden Fraktionen schon mehr als einmal gezeigt, das Gesetze auch in weniger als vier Wochen, sogar in nur drei Tagen, durchs Plenum gebracht werden können, wenn man es will und wenn man die Mehrheit hat.

Betroffen macht mich jedoch, das in den Redebeiträgen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und auch von Minister Jäger das Recht auf Informationszugang immer wieder quasi als „Individualrecht“ des Bürgers bezeichnet wurde! Damit sind wir dann offensichtlich von einer allgemeinen Transparenz der Behörden gegenüber allen Menschen noch meilenweit entfernt. Und das fehlende Verständnis für OpenData im Plenum war ebenfalls erschreckend.

Nach Ablehnung des Gesetzes bleibt es weiterhin an einzelnen Kommunen wie Moers und Bonn, sowie Initiativen wie Offene Kommunen.NRW und Mehr Demokratie hängen, den Nutzen von Informationsfreiheit und opendata zu demonstrieren. Transparenz ist in Nordrhein-Westfalen ein sehr zäher Prozess, und wir bleiben dran;)

 

Gesetzentwurf der Piratenfraktion: Drucksache 16/14379

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschuss: Drucksache 16/14692

Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände: Stellungnahme 16/4666

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Kein OpenData-Gesetz in NRW https://www.frank-herrmann.eu/kein-opendata-gesetz-in-nrw/ Sat, 08 Apr 2017 18:11:15 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461717 Es war die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur. Nachdem Anfang März endgültig klar war, das es von rot/grün kein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mehr geben wird, hat die Piratenfraktion noch ein Mini-Gesetz vorgelegt, mit dem drei Änderungen am bestehenden Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG NRW, umgesetzt werden sollten. Das Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang [...]

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Es war die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur. Nachdem Anfang März endgültig klar war, das es von rot/grün kein Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen mehr geben wird, hat die Piratenfraktion noch ein Mini-Gesetz vorgelegt, mit dem drei Änderungen am bestehenden Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG NRW, umgesetzt werden sollten. Das Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz) wurde am Freitag, 7. April 2017, in 2. Lesung von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP im Landtag abgelehnt.

Hier meine Rede zum Gesetz und am Schluss ein Kommentar:

Wir wollen die Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen stärken und dafür haben wir dieses Gesetz eingebracht.

Denn weder rot noch grün stehen in diesem Land für Transparenz. Beide Fraktionen haben es in den letzten 5 Jahren nicht geschafft, ein Transparenzgesetz in den Landtag einzubringen. Auch wenn die Abgeordneten der SPD und der Grünen regelmäßig anderes behaupten: Transparenz per Gesetz hat es mit ihnen nicht gegeben.

Vielfältig sind die Ausreden, mit denen Anträge und Gesetzentwürfe von uns Piraten
 zu mehr Transparenz,
 zu mehr Offenheit,
 zu OpenData und 
 zu offenen Standards abgelehnt wurden.
Aktuell heißt es eben, das sei alles zu kurzfristig...

Was es bei rot-grün gegeben hat, waren nur freiwillige und unverbindliche Angebote. Ich habe hier noch den Bericht zum Fortschritt von Open Data in der Landesverwaltung. Er ist ungefähr ein Jahr alt. Da ist ganz toll erzählt, was man so alles vorhat: Unter anderem steht darin, dass das Transparenzgesetz noch im ersten Halbjahr im Innenministerium beraten wird und in der Ressortabstimmung ist. 

Na das ist ja dann leider auf der Strecke geblieben.

Und das OpenNRW-Projekt, nur befristet bis nach der Wahl.
Und Transparenz immer nur dann, wenn sie der Mehrheit gefällt. Wenn man die eigene Arbeit gut darstellen möchte. Oder wenn man durch vermeintliche Transparenz von den eigentlichen Problemen ablenken möchte. Wie sonst ist es zu erklären, dass sich Kollege Stotko heute Mittag hier hinstellt und die Veröffentlichung der Zeugenaussagen im PUA „Anis Amri“ noch vor der Beweiswürdigung und dem Schlussbericht des PUA ankündigt, uns aber die sowieso jährlich zu erhebenden Zahlen von Straftaten in Verbindung mit der Videoüberwachung in der Düsseldorfer Altstadt vorenthalten werden, und zwar mit dem Hinweis, dass die Bekanntgabe der Zahlen der für 2018 vorgesehenen Evaluierung vorgreifen würde. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Das ist nicht die Art von Transparenz, die wir Piraten wollen.
 Wir wollen Transparenz per Gesetz.

Verbindlich für alle Stellen und Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben ausführen.

Wir wollen ein einklagbares Recht für die Öffentlichkeit, Zugang zu
Informationen, Akten und Daten der öffentlichen Hand zu erhalten.
Auch der viel gefeierte OpenGovernment-Pakt des Innenministers mit den Kommunen ist nicht viel mehr als eine Absichtserklärung auf freiwilliger Basis.

Da hat man einen Kongress veranstaltet, da hat man Experten zu nicht-öffentlichen Diskussionsrunden ins Ministerium eingeladen.

Und, Herr Minister Jäger, gibt es denn im OpenData-Portal des Landes bis heute auch nur einen einzigen Datensatz, der von allen NRW-Kommunen eingestellt wurde?

Können Sie mir da einen nennen? Nein, denn da ist keiner.

Das spricht ja dann auch Bände über die Qualität des OpenGovernment-Paktes.
Und weil uns all das nicht reicht, wollen wir ein Recht auf OpenData per Gesetz.
Wir wollen, dass es ein verbindliches, notfalls einklagbares Recht auf Opendata gibt, auf die Bereitstellung von vorhandenen, digitalen Daten der öffentlichen Hand im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes.

Nach den Bemerkungen der Vorredner ist mit einer Zustimmung heute nicht zu rechnen. Dann bleibt mir nur die Feststellung, das wohl in Zukunft weitere Anläufe nötig sind und ganz offensichtlich für Transparenz und Informationsfreiheit die Piraten im Landtag NRW gebraucht werden!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Das ein Gesetzentwurf der Opposition im Landtag abgelehnt wird, das ist nichts besonderes, das ist die Regel. Und die „kurze“ zur Verfügung stehende Zeit von 4 Wochen für die Beratung der drei kleinen Änderungen ist natürlich ein dankbarer und von allen gerne genommener Grund für die Ablehnung. Bemerkenswert fand ich jedoch die Argumentation vor allem der SPD zur Ablehnung der Weitgehendsten der drei vorgeschlagenen Änderungen:

In § 4 Absatz 1 Satz 1 werden hinter dem Wort „natürliche“ die Worte „oder juristische“ ergänzt.

Hierdurch würden dann neben Personen auch Firmen, aber auch Freiberufler wie z.B. Journalisten, antragsberechtigt. Sowohl von der SPD, wie auch von den Grünen, wurde hier jedoch immer wieder das Recht des Bürgers auf Informationszugang betont. Und auch Firmen könnten Informationen erhalten, denn es könne ja jederzeit ein Mitarbeiter eine IFG-Abfrage stellen, hieß es von der SPD. Mit dieser Einstellung zur Informationsfreiheit ist dann auch klar, warum wir in Nordrhein-Westfalen vermutlich noch lange darauf warten müssen, das Behörden freiwillig und ohne Aufforderung öffentliche Daten auch öffentlich zur freien Verfügung stellen.

Die zweite vorgeschlagene Änderung verstehen wir als bloße Klarstellung zur vorhandenen Praxis:

In § 5 Absatz 1 Satz 5 wird hinter dem Wort „Informationszugangs“ eingefügt: „, insbesondere der Informationszugang zu Daten oder Informationen in elektronischer und maschinenlesbarer Form“

Zwar darf der Anfragende schon heute die Art des Informationszuganges selbst wählen, z.B. eine Tabelle über Müllgebühren eben als elektronische Tabelle und nicht ausgedruckt auf Papier, allerdings kommt es doch immer wieder vor, das eine Behörde eine Tabelle in ein pdf-Format umwandelt und dieses dann elektronisch verschickt. Hier wollten wir mit unserer Ergänzung dafür sorgen, das auch die Original-Tabelle mit den Gebühren abgefragt werden kann, OpenData eben.

Insbesondere dieser Text führte jedoch zu Irritationen bei den Kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere beim Städte- und Gemeindebund. In ihrer Stellungnahme befürchteten sie einen „beträchtlichen Zusatzaufwand“, „Kosten für neue technische Anwendungen und die Schulung und Fortbildung der Mitarbeiterschaft“ usw. usf.! Leider haben die Spitzenverbände übersehen, das sich das IFG immer nur auf vorhandene Daten bezieht und es somit auch nicht zu einem Zusatzaufwand käme, wenn die Information in einem vorhandenen OpenData-Format verschickt würde. Auch die anderen Fraktionen schauen natürlich gerne über dieses Grundprinzip des IFG hinweg und stützen sich bei ihrer Ablehnung des Gesetzentwurfs gerne auf die genannte Stellungnahme.

Die dritte Änderung sollte eine heute schon für mündliche Anfragen bestehende Wahlmöglichkeit auch für elektronische, also per E-Mail, gestellt Anfragen ermöglichen. Konkret erlaubt das Gesetz den Anfragenden im Falle der Ablehnung oder Teil-Ablehnung einer mündlich gestellten IFG-Anfrage durch die Behörde einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu fordern, dafür müssen sie dann Name und Adresse angeben, oder sie geben sich mit der mündlichen Ablehnung zufrieden. Da Behörden ansonsten immer schriftlich, also per Brief, ihre Bescheide verschicken müssen, wäre die Einführung der Wahlmöglichkeit auch bei Anfragen per E-mail eher als arbeitserleichternd zu werten. Der Vorschlag lautete wie folgt:

In § 5 Absatz 2 Satz 3 2. Halbsatz werden hinter den Worten „bei mündlicher“ die Worte „oder elektronischer“ eingefügt.

Natürlich verfahren die meisten Kommunen bereits so, weil es praktischer ist. Deshalb wäre es auch gut gewesen, das gesetzlich zu regeln. Aber es sollte nicht sein.

Zusammenfassend ist zu sagen, das wir selbst insbesondere durch die „Kürze“ des Beratungsverfahrens jetzt zum Ende der Sitzungszeit natürlich den simpelsten Ablehnungsgrund für die anderen Fraktionen geliefert haben. Andererseits haben die regierungstragenden Fraktionen schon mehr als einmal gezeigt, das Gesetze auch in weniger als vier Wochen, sogar in nur drei Tagen, durchs Plenum gebracht werden können, wenn man es will und wenn man die Mehrheit hat.

Betroffen macht mich jedoch, das in den Redebeiträgen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und auch von Minister Jäger das Recht auf Informationszugang immer wieder quasi als „Individualrecht“ des Bürgers bezeichnet wurde! Damit sind wir dann offensichtlich von einer allgemeinen Transparenz der Behörden gegenüber allen Menschen noch meilenweit entfernt. Und das fehlende Verständnis für OpenData im Plenum war ebenfalls erschreckend.

Nach Ablehnung des Gesetzes bleibt es weiterhin an einzelnen Kommunen wie Moers und Bonn, sowie Initiativen wie Offene Kommunen.NRW und Mehr Demokratie hängen, den Nutzen von Informationsfreiheit und opendata zu demonstrieren. Transparenz ist in Nordrhein-Westfalen ein sehr zäher Prozess, und wir bleiben dran;)

 

Gesetzentwurf der Piratenfraktion: Drucksache 16/14379

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschuss: Drucksache 16/14692

Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände: Stellungnahme 16/4666

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Rechtsformen, Steuern und Sozialversicherung – Das Verhältnis zum Staat https://birgit-rydlewski.de/2017/04/08/rechtsformen-steuern-und-sozialversicherung-das-verhaeltnis-zum-staat/ Sat, 08 Apr 2017 13:43:20 +0000 https://birgit-rydlewski.de/?p=1626 Auch erschienen in der Gai Dao – Sonderausgabe Solidarische Ökonomie

Kollektivbetriebe (und hier lag der Schwerpunkt der geführten Interviews) haben im allgemeinen den Anspruch, Arbeit hierarchiefrei (ohne Chef*in) zu ermöglichen. Da wir aber vom Ideal einer herrschaftsfreien Gesellschaft sehr weit entfernt sind, bleiben viele Konstrukte daher in dem Widerspruch begrenzt, nach außen rechtliche Vorgaben erfüllen zu müssen, die nicht notwendigerweise zu den eigentlichen Vereinbarungen, Werten und Zielen im Innenverhältnis passen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in einem auf Kapitalismus (und Wachstum) basierenden Rechts- und Steuersystem Formen des solidarischen Lebens kaum Unterstützung erfahren.

Die Diskrepanz zeigt sich unter anderem im Begriff der „Gewinnerzielungsabsicht“, der sowohl bei der Definition von Gewerbebetrieben und der Kaufmannseigenschaft als auch im Steuerrecht Anwendung findet. Wenn beispielsweise davon ausgegangen wird, dass die Tätigkeiten eines Unternehmens etwa auf den Neigungen des Steuerpflichtigen beruhen und nicht dazu geeignet ist, entsprechend Gewinne zu erwirtschaften, hat dies Folgen vor allem bezogen auf die Möglichkeit, Verluste aus dieser Tätigkeit auf andere Einkünfte anzurechnen (Einkommensteuer). Die Pflicht, Umsatzsteuer zu zahlen, bleibt davon unberücksichtigt. (Dem Staat entgehen in diesem Fall keine Einnahmen, die Möglichkeiten für die oder den Steuerpflichtige/n werden hingegen begrenzt.)

Problematisch ist dies für Kollektive/Kooperativen allerdings nur im Einzelfall (siehe unten), da auch Kollektivbetriebe ohnehin insoweit Gewinn erzielen müssen, dass sie in der Marktwirtschaft überleben können.

Die Frage der besten Rechtsform 

Die Gründung eines Unternehmens führt (nicht nur bei Kollektivbetrieben) unweigerlich auch immer zur Frage der besten Rechtsform für das Unternehmen. Die Möglichkeiten sind hierbei für Kollektivbetriebe nicht anders als für herkömmliche Unternehmen. In vielerlei Hinsicht sind auch die Vor- und Nachteile ähnlich. Unterschiedliche Ansprüche ergeben sich allerdings aus dem Streben nach Hierarchiefreiheit.

Die einfachste Varianten hierbei sind sicher Einzelunternehmungen und Personengesellschaften, zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt). Die Gründung ist simpel, kostet kaum und ist schnell vollzogen. Eine GbR kann bereits entstanden sein, ohne dass die Beteiligten dies wissen. Das Streben nach einem gemeinsamen Ziel (im übertragenen, aber durchaus auch im direkten Sinne, z.B. bei einer Fahrgemeinschaft), aber auch eine WG, kann bereits eine GbR darstellen (ohne dass man dies je direkt erklärt hätte).

Da bei der GbR alle Beteiligten gleiche Rechte (im Innen- und Außenverhältnis) haben, klingt dies auf den ersten Blick durchaus gut. Das große Problem dieses Konstrukts liegt jedoch in der gesamtschuldnerischen Haftung aller Gesellschafter*innen nämlich einzeln für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft und dies auch mit dem Privatvermögen der Beteiligten.

Eine zentrale Frage bei der Wahl der passenden Rechtsform ist dementsprechend die der Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen. Im Falle einer „Pleite“ (rechtlich: Insolvenz) eines Unternehmens ist es sinnvoll, den Schaden insofern zu begrenzen, dass beteiligte Menschen nicht mit ihrem privaten Geld für Schulden des Unternehmens einstehen müssen, sondern dass diese Haftung auf das Vermögen des Unternehmens begrenzt bleibt.

Hier drängt sich förmlich die Rechtsform der GmbH auf, bei der das Problem der Haftungsbeschränkung sinnvoll gelöst ist. Jedoch ergeben sich andere Nachteile. Die Gründung einer GmbH ist aufwändig (notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag, Eintrag ins Handelsregister etc.), was für sich schon finanzielle Mittel erfordert. Erschwerend hinzu kommt die notwendige Stammeinlage von 25.000 €, die dem Umstand der Haftungsbeschränkung geschuldet ist, Gläubiger*innen schützen soll, aber von der bei Gründung mindestens die Hälfte eben auch erst einmal vorhanden sein muss.

Weiterhin unterliegt die GmbH diversen Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Es muss ein/e Geschäftsführer*in vorhanden sein, was als Hierarchieebene verstanden, aber durch Rotation und Regelungen im Innenverhältnis in der Wirkung begrenzt werden kann. Weiterhin gilt es, Vorgaben zum Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erfüllen zu müssen.

Eine seit 2008 noch recht neue Alternative kann die Unternehmergesellschaft (UG) darstellen, die an den Möglichkeiten der GmbH angelehnt ist und von der aus dem britischen Raum bekannten Limited inspiriert wurde. Der offensichtliche Vorteil gegenüber der klassischen GmbH: Die Stammeinlage bei Gründung ist nahezu beliebig klein. (Deshalb wird auch von Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH gesprochen.) Im Gegenzug müssen deshalb jeweils 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage angesammelt werden (bis 25.000 Euro Stammkapital erreicht wurden). Weitere Vorschriften der GmbH bleiben bestehen (z.B. Buchführungspflicht).

Eine GmbH bleibt im Geschäftsleben aber anerkannt, weil durch die Sicherheit der Stammeinlage die Kreditwürdigkeit (Bonität) höher eingeschätzt wird.

Eine interessante Alternative kann die Genossenschaft sein. Zur Gründung benötigt man zwei Mitstreiter*innen (drei Gründer*innen sind vorgeschrieben). Die Genossenschaft ist so ein Ding zwischen Kapitalgesellschaften (GmbH) und Verein. Die Ideale von Genossenschaften klingen auch generell ganz gut. Es wird im Zusammenhang von Genossenschaften oftmals von Solidarität, Gemeinschaft und Kooperation gesprochen. Man benötigt keinen notariell beurkundeten Gesellschaftervertrag wie bei der GmbH und auch das Stammkapital entfällt. Allerdings gibt es auch hier Nachteile. Man muss ins Genossenschaftsregister eingetragen werden und -schlimmer noch- sich der Zwangsmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband unterwerfen. Hinzu kommt eine Zwangsprüfung zur Gründung und dann alle zwei Jahre, die entsprechend dem jeweiligen Aufwand vierstellige Kosten aufwirft. Weiterhin müssen vom Kern hierarchische Organe gebildet werden (Vorstand, Aufsichtsrat), wobei ein Verzicht auf einen Aufsichtsrat bei unter 20 Mitgliedern möglich ist.

Eine weitere Alternative kann die Gründung eines Vereins sein. Hierfür benötigt man sieben Gründer*innen, wiederum eine Satzung und einen Vorstand. Das Problem des Vereins findet sich in der Abgrenzung zur wirtschaftlichen Tätigkeit. Zwar kann auch ein eingetragener Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufweisen, aber vom Grundsatz dienen Vereine nicht dem Einkommenserwerb der Mitglieder, sondern kulturellen, politischen etc. Interessen und dem Gemeinwohl. Bei nicht eingetragenen Vereinen entspricht die Haftung der Mitglieder wieder der der BGB-Gesellschaft.

Was die Wahl der Rechtsform angeht, kann also keine allgemein gültige Empfehlung ausgesprochen werden. Die Entscheidung bleibt gerade für Kollektivbetriebe eine individuelle unter Berücksichtigung der jeweiligen Ziele in Abgrenzung oder Übereinstimmung zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform. Nachteile von Rechtsformen, speziell die der Haftung, aber auch Vertretung und Geschäftsführung lassen sich im Betrieb selber durch Binnenverträge intern abfedern, die solidarisches Eintreten füreinander im Haftungsfall regeln, aber eben auch durch die Rechtsform angelegte Hierarchieebenen nach innen einschränken können.

Die Verteilung ist entsprechend bei den interviewten Kollektivbetrieben ebenfalls nicht eindeutig. Ein Einzelunternehmen (aus später zu erläuternden Gründen), zwei BGB-Gesellschaften (tw. weil Geld zur Gründung einer GmbH fehlte), zwei GmbHs, zwei Genossenschaften, mehrere Vereine (bei der Kommune Niederkaufungen mehrere Vereine zu verschiedenen Zwecken der Vermögensverwaltung).

Über die Wahl der Rechtsform hinaus gibt es diverse Probleme, die Ziele solidarökonomischer Betriebe in Einklang mit dem herrschenden Rechtssystem bringen zu wollen. Mögliche Fallen können hier nur exemplarisch aufgrund der geführten Interviews angerissen werden.

Sozialversicherung

Bei fast allen interviewten Kollektiven war dem Wunsch nach Sicherheit bezüglich Krankenversorgung etc. dadurch entsprochen worden, dass alle Personen des Kollektivs sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Teilweise wurden sämtliche dabei entstehende Kosten durch die Kollektive bzw. den Betrieb übernommen.

Versorgung im Alter war hingegen über die gesetzlichen Grundlagen hinaus kaum Thema. Dies beschäftigt eher Kollektive mit älteren Kollektivist*innen bzw. Kommunen, die sich akut damit konfrontiert sehen. Bis zu dem Moment wird die Frage oftmals verdrängt angesichts aktuellerer Probleme.

Entlohnung

Einige Kollektive diskutieren oder testen Bedarfslöhne. Für die Entkoppelung von Leistung und Bedarf gibt es im Grunde keine rechtliche Entsprechung. Eine Entlohnung erfolgt dann über Hilfskonstrukte wie (fiktive) Stundenlöhne oder feste Gehälter (unabhängig von der Arbeitszeit).

Entlohnung bietet weitere Aspekte zur Diskussion. Dem Wunsch nach einem einheitlichen Lohn stehen rechtliche Vorgaben entgegen, dass z.B. Menschen mit (auf dem Papier) höherer Qualifikation oder Verantwortung (Bsp. Meister*innen) mehr verdienen müssen als Menschen mit niedrigerer Qualifikation. In solchen Fällen sind große Systeme, wie beispielsweise die Kommune Niederkaufungen im Vorteil. Die Höhe der jeweiligen Löhne/Gehälter ist dort nicht mehr relevant, weil alle Einnahmen/Einkünfte in einen gemeinsamen „Topf“ der gemeinsamen Ökonomie fließen. Individuelles Vermögen ist dann entsprechend nicht mehr vorhanden.

Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen 

Im Fall eines Interviewpartners wurde das Problem deutlich, dass der Kauf landwirtschaftlicher Flächen (je nach Bundesland) den Vorgaben unterliegt, dass diese nicht von einem Verein, sondern nur von Gärtner*innen/Landwirt*innen als natürliche Person (deshalb dann die Wahl der Rechtsform Einzelunternehmung, siehe oben) gekauft werden können und der Nachweis über einige Jahre erbracht werden muss, ob eine betriebswirtschaftlich sinnvolle (also Gewinn bringende) Bewirtschaftung erfolgt, bevor der Kauf endgültig wird.

Beratung sinnvoll

Bei Neugründung von Kollektiven gibt es Beratungskollektive, die helfend zur Seite stehen. Zudem ist es sinnvoll, sich mit schon bestehenden Kollektiven zu vernetzen und auf deren Erfahrungen aufzubauen.

Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alternative Ansätze dem Problem unterliegen, sich geltenden Gesetzen unterwerfen zu müssen, die für sie nicht taugen und ihre Handlungsfähigkeit einschränken. Somit muss oftmals auf Umwegen und mit unnötigen Kompromissen gearbeitet werden. Wenn wir davon ausgehen, dass bei vielen solidarökonomischen Betrieben eine herrschaftsfreie Gesellschaft angestrebt wird und damit einhergehend auch die Überwindung des Kapitalismus Fernziel ist, sollte die Ausgestaltung der rechtlichen Zwänge im Außenverhältnis und formaljuristisch zumindest insoweit erfolgen, dass diese Ideale nicht verdrängt, sondern mindestens im Innenverhältnis gelebt werden können.

In der Mehrheitsgesellschaft übersteigen von der Norm abweichende Lebens-, Arbeits- und Selbstorganisierungskonzepte die Vorstellungskraft der meisten Menschen. Unsere Forderung muss dennoch gegen alle Widerstände sein, dass menschlich kooperatives Handeln Zwangsstrukturen nicht unterworfen werden darf. Konzepte von Kollektivbetrieben können der Mehrheitsgesellschaft als Vorbild dienen und in den von der Leistungsgesellschaft und Konkurrenz gehetzten Menschen den Traum wecken, anders leben und arbeiten zu wollen.

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Unterschiede zwischen Kollektiven und herkömmlichen Betrieben  https://birgit-rydlewski.de/2017/04/08/unterschiede-zwischen-kollektiven-und-herkoemmlichen-betrieben/ Sat, 08 Apr 2017 13:41:58 +0000 https://birgit-rydlewski.de/?p=1624 Auch erschienen in der Gai Dao – Sonderausgabe Solidarische Ökonomie

Bei der Beschäftigung mit kollektiv organisierter Arbeit fällt auf, dass es Unterschiede vor allem im Erleben von Arbeit gibt. Es existiert eine höhere Identifikation mit der Tätigkeit und dem Arbeitsplatz. Das trägt aber auch die Gefahr der Bereitschaft in sich, gewerkschaftlich erkämpfte Errungenschaften zu unterlaufen (z.B. Bereitschaft zur Arbeit unter Mindestlohn oder zu unbezahlter Arbeit/Mehrarbeit). Dabei ist aber auch zu beachten, dass dies vorerst eine These ist und der Text keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben kann. Bei der Zusammenfassung der Interviews und der daraus gewonnenen Erkenntnissen, handelt es sich schließlich um keinen repräsentativen Querschnitt. Trotzdem wiederholten sich diverse Aussagen zu unterschiedlichen Themen. Daraus lässt sich schließen, dass es zumindest ähnliche Ansichten in unterschiedlichen Betrieben gibt.

Warum gründet man einen Kollektivbetrieb oder steigt bei einem ein?

In den meisten Fällen entsteht ein Kollektivbetrieb aus dem Wunsch der Beteiligten, ohne Chef*in arbeiten zu wollen. Dies kann aus dem eigenen negativen Erleben von hierarchischen Strukturen in Betrieben erfolgen, aber auch aus dem Ideal einer insgesamt herrschaftsfreien Gesellschaft. Damit einhergehend sind oft weitere Ideale von flexibler Arbeitsgestaltung, Mitbestimmung, Arbeit im Team, Abkehr vom Leistungsprinzip und Konkurrenz bis hin zur Hoffnung auf Überwindung des Kapitalismus durch Schaffung paralleler Strukturen.

Das Hinterfragen, Identifizieren und Reflektieren von (möglichen) Hierarchien und das Streben nach Vermeidung dieser vollzieht sich in unterschiedlichen Formen. Offensichtlichere gesellschaftliche Hierarchien wie patriarchale Strukturen werden entsprechend genauso erfasst wie weniger deutliche, die u.a. durch Informationen oder Wissen/Fähigkeiten entstehen. Durch den auch Kollektiven auferlegten Zwang zum effizienten Wirtschaften lässt sich das Ideal der rotierenden Verteilung von Arbeit jedoch kaum durchhalten. Diesem Manko wird mit Transparenz und Kommunikation begegnet. Auch werden zumindest alle Aufgaben so besetzt, dass mindestens zwei Personen einen Bereich abdecken können. Eine solche Aufteilung ist nicht nur für Urlaubs- und Krankheitszeiten sinnvoll, sondern beugt auch einem möglichen Wissensvorsprung vor, beispielsweise bei Menschen, die die Bücher führen und die Finanzen verwalten. 

Bei reinen Frauenkollektiven stellt sich die Frage nach geschlechtertypischen Arbeiten oder diskriminierenden Einstellungsverfahren nicht. In den jeweiligen Kollektiven wird dies als Vorteil empfunden. Dies betrifft aber z.B. bei Betrieben der Gastronomie nur das Innenverhältnis. Den Umgang mit möglicherweise sexistischer oder anderweitig diskriminierender Sprache von Gästen muss man gesondert thematisieren. Das Aufbrechen von geschlechtertypischer Arbeit gelingt aber auch in gemischten Kollektiven in Abgrenzung zu normalen Betrieben. Herkömmliche Druckereien ermöglichen Frauen* z.B. seltener die Bedienung großer Maschinen. 

Letztendlich muss aber generell die Sensibilität für mögliche Hierarchien erlernt werden, da wir in unserer aktuellen Gesellschaft einschließlich dem Bildungssystem und der politischen Ordnung hierarchisch sozialisiert wurden. Kommunen, Kooperativen und Kollektivbetriebe bieten hierfür gute und realistische Lernorte eines anderen Umgangs, Arbeitens und Lebens an. 

Grundsätzlich wird in allen Interviews deutlich, dass die Arbeit im Kollektiv als befriedigender als vergleichbare Arbeit in herkömmlichen Unternehmen empfunden wird. Dies basiert unter anderem eben auf dem Gefühl, an allen Entscheidungen und Plänen beteiligt zu sein. Wohlfühlen, fairer, menschlicher, freundschaftlicher Umgang hat für alle Beteiligten einen höheren Wert als bei Jobs, die dem reinen Lohnerwerb dienen. Hierarchisch organisierte Arbeit wird nicht als derart befriedigend empfunden. 

Die vorangegangenen Erläuterungen verdeutlichen, dass Arbeit im Kollektivbetrieb (oder auch Zusammenleben in Kommunen) auf Vertrauen und Sympathie basiert. Es ist daher nachvollziehbar, dass nahezu alle Kommunen und Kollektivbetriebe längere Probezeiten vereinbaren. Diese können natürlich auch als Machtstruktur oder -instrument empfunden werden. Leider ist es für ein langfristig funktionierendes System aber derzeit schwer, dies zu umgehen.

Entscheidungsfindung in hierarchiearmen Strukturen 

Um dem Anspruch an Hierarchiefreiheit zu genügen oder zumindest nahe zu kommen, kommt Emtscheidungsprozessen eine besondere Bedeutung zu. Als zumeist präferiertes System ist die Entscheidung im Konsens zu nennen. Meist wird dies kombiniert mit wöchentlichen Plenumssitzungen, die als Arbeitszeit angesehen werden und mehrere Stunden dauern können. Unterschieden wird in mehreren Kollektiven zwischen Arbeitsplena und wahlweise sozialen oder auch Perspektivplena. Mit zunehmender Größe der Strukturen ist eine Ausdifferenzierung der Entscheidungsprozesse zu beobachten, was gelegentlich von Menschen als langsamer/träger bei Entscheidungen empfunden wird. Das in den geführten Interviews komplexeste System weist eine große Kommune auf (die hier trotz des Fokusses auf Kollektivbetriebe erwähnt wird, weil sie unterschiedlichste Kollektivbetriebe integriert). Hier wird im wöchentlichen Plenum zwar mit Meinungsbildern etc. abgestimmt, Diskussionen werden aber ausgelagert in Kleingruppen. Eine zu treffende Entscheidung muss mindestens zwei Wochen an der Pinnwand angekündigt werden, so dass allen Kommunard*innen genügend Zeit bleibt, sich mit dem Problem zu befassen. Es gibt dann unterschiedlichste Kategorien bei einer Abstimmung, z.B. die Möglichkeit, den Fachkundigen die Entscheidung zuzutrauen und quasi zu delegieren. Aber auch abgestufte Varianten von Zustimmung und Ablehnung. Zusätzlich wird abgefragt, ob eine mögliche Entscheidung existentiell ist. (Also ob man aussteigen müsste, wenn diese Entscheidung so getroffen würde oder umgekehrt, ob man aussteigen müsste, wenn diese Entscheidung so nicht getroffen würde.)

Auffällig war hier darüber hinaus die sehr tiefgehende Reflexion von diversen nicht so offensichtlichen Hierarchien, wie z.B. durch Beliebtheit einzelner Personen innerhalb der Gemeinschaft. Solche nicht so direkt sichtbaren sozialen Dynamiken bekommen gerade in Strukturen, in denen es über gemeinsames Arbeiten hin zum gemeinsamen Gestalten des ganzen Lebens geht, noch eine größere Bedeutung als in reinen Kollektivbetrieben. Aber auch im Kollektivbetrieb bieten Differenzen im zwischenmenschlichen Bereich das größte Konfliktpotential. Die Bewältigungsstrategien sind dabei sehr unterschiedlich. Es kommt deshalb immer wieder zu personeller Umbesetzung aufgrund solcher Konflikte, die ein Kollektiv auch nachhaltig verändern können ins Positive, aber auch zum Scheitern führen können. Meinungsverschiedenheit alleine muss dabei keinen Konflikt auslösen, solange es keine verhärteten Fronten gegeneinander gibt und die Entscheidungen entsprechend jedes Mal mit neuen Allianzen getroffen werden können. In wirklich ernsten Konfliktfällen greifen mehrere Kollektive auf Hilfe von außen zurück in Form von Supervision oder Mediation. Dies unterscheidet Kollektive nicht notwendigerweise von normalen Unternehmen, jedoch ist der Wunsch, eine gemeinsame Lösung zu finden, eventuell höher aufgrund der stärkeren Identifikation mit dem Kollektiv und der schon anfangs erwähnten wichtigen Vertrauensbasis, die bei neuen Kollektivist*innen auch erst einmal aufgebaut werden müsste. Anders als in herkömmlichen Unternehmen fehlen aber eben Führungspersonen, die regulierend eingreifen könnten im Konfliktfall, was die Verantwortung auf jedes einzelne Kollektivmitglied überträgt, an der Konfliktlösung mitzuarbeiten und diese Lösung dann aber vermutlich auch stärker zu akzeptieren als bei einer von oben aufdiktierten Variante. 

Arbeitsorganisation und Entlohnung 

Es liegt aufgrund der geführten Interviews die Vermutung nahe, dass die Arbeit in Kollektivbetrieben Menschen zufriedener macht. Zwar lässt sich damit der Zwang zur Erwerbsarbeit nicht auflösen, jedoch empfinden viele Menschen bei der Arbeit im Kollektivbetrieb mehr Sinnhaftigkeit für ihr Tun. Das ist sicherlich zunächst positiv zu sehen, birgt aber auch die Gefahr der Bereitschaft unter tariflichen Standards zu arbeiten oder gar auf Lohn ganz zu verzichten aufgrund anderer Einkünfte. In den von uns besuchten Kollektivbetrieben wird Arbeit mehrheitlich in wöchentlichen Plena geplant und verteilt. Dies beinhaltet dementsprechend auch die unangenehmen Aufgaben oder die Aufgaben, bei denen eine klare Verantwortlichkeit fehlt. Spannend gestalten sich diese Diskussionen z.B. bei Kollektiven wie dem Reichenberger Praxiskollektiv, weil es Aufgaben gibt, die nicht klar der Gruppe der Ärzt*innen oder Nicht-Ärtz*innen zugerechnet werden können. Hier bieten sich Möglichkeiten, Hierarchien aufzubrechen. 

Problematisch bleibt die Frage, ob Kollektive Aushilfen beschäftigen sollen, die außerhalb des Kollektivs stehen. Dies ist vor allem im Gastrobereich üblich. Teilweise wird versucht, die Aushilfen trotzdem an Entscheidungen zu beteiligen, obwohl sie nicht Mitglieder des Kollektivs sind. Hier verwischen die Grenzen von Kollektivbetrieb und normalem Unternehmen, weil die Kollektivist*innen somit doch als Arbeitgeber*innen auftreten. 

Ein großer Vorteil der meisten Kollektivbetriebe ist die Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit. Diese ist natürlich von Öffnungszeiten abhängig bei einigen Betrieben, lässt aber in Absprache mit den anderen Mitgliedern mehr Freiräume als in herkömmlichen Betrieben. Dies ist durchaus von Einsteiger*innen oder Gründer*innen als Punkt für ein Kollektiv genannt worden, weil damit Aktivismus, aber auch Kindererziehung gut vereinbar war oder ist. 

Die gängigste Form der Entlohnung in den von uns befragten Betrieben ist der Einheitsstundenlohn, der für alle Mitglieder eines Kollektiv gleich ist. Die Abrechnung der Stunden beruht weitgehend auf Vertrauen. Was als Arbeit definiert wird, ist von Kollektiv zu Kollektiv unterschiedlich. Dabei sind, wie bereits erwähnt, allerdings nur wenige Betriebe in der Lage, branchenübliche Tarife zu zahlen. Im Gegenzug wird bei einigen Kollektiven die Sozialversicherung komplett vom Kollektiv getragen. 
Langfristig spannender, aber auch rechtlich und in der Diskussion schwieriger sind Bedarfslöhne, bei denen versucht wird, den individuellen Bedarf an finanziellen Mitteln von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu entkoppeln. Dies wird trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten von mehreren Kollektiven erörtert oder sogar schon erfolgreich getestet. 

Kommunen mit gemeinsamer Ökonomie sind diesem Prinzip bereits näher, weil dort individuelle Löhne/Gehälter in einen gemeinsamen Topf fließen und dann individuelle Bedürfnisse wiederum daraus gedeckt werden. Hierbei ist die Entkoppelung von geleisteter Arbeit und dem davon unabhängigen jeweiligen Bedarf der einzelnen Kommunard*innen noch deutlicher vollzogen.

„Alles Kapitalismus, alles Nestlé“?

(Marc-Uwe Kling)

Problem: Macht man sich nicht etwas vor? Die Grundsatzfrage, ob es ein richtiges Leben im Falschen gibt, bleibt bestehen. 
Letztendlich muss auch ein Kollektivbetrieb sich rentieren. Es muss zumindest genug verdient werden, um angemessene Löhne/Gehälter zahlen zu können. Es müssen Rücklagen für Investitionen gebildet werden. Man steht als Betrieb im Kapitalismus in Konkurrenz zu „normalen“ Betrieben, die ähnliche Güter oder Dienstleistungen anbieten. Es geht also auch um die schwarzen Zahlen, die man am Ende des Monats erwirtschaftet haben muss. Selbst mit dem Anspruch, Kapitalismus überwinden zu wollen, unterwirft man sich mehr oder weniger der Forderung nach Wachstum. Um überlebensfähig zu bleiben, sucht man Nischen oder akzeptiert die Regeln des Kapitalismus und spielt mit. 

In vielen Kollektivbetrieben werden außerhalb des Kollektivs Menschen als Arbeitskräfte beschäftigt, oftmals als Aushilfen, zum Putzen zum Beispiel. Dies mag durchaus von den betroffenen Menschen so gewollt sein, führt aber dazu, dass es wiederum Herrschaft gibt und zumindest potentiell ausbeutende Strukturen, die dann noch als weniger schlimm empfunden werden, weil es ja ein „guter“ Betrieb ist und die Menschen eventuell sogar an Entscheidungen teilhaben können. Es ist also ketzerisch die Frage, ob man überhaupt etwas lernt, was außerhalb des Kapitalismus liegt.

Es reicht langfristig nicht, Hierarchien nur im Kleinen, im Kollektivbetrieb, der Kooperative, der Kommune zu verringern. In unserem aktuellen Wirtschaftssystem kann auch arbeiten ohne Hierarchien trotzdem zu Leistungsdruck führen. Nur wird dieser dann nicht von Führungspersonen ausgeübt, sondern könnte gegenseitig ausgelöst und durch moralischen Druck erhalten werden. 
Vielleicht können aber Konzepte von Kollektivbetrieben (noch stärker Kommunen mit gemeinsamer Ökonomie) trotz allem in der Mehrheitsgesellschaft auch als Vorbild dienen. Es ist in breiter Masse festzustellen, dass es Unzufriedenheit gibt. Allerdings wird diese nicht in Protest gegen herrschende Verhältnisse, Ausbeutung etc. gerichtet, sondern stattdessen wird nach unten getreten gegen die, die noch weniger haben, Asylsuchende, Obdachlose und andere Gruppen. Entsolidarisierung statt gemeinsamem Protest gegen die tatsächlichen Ursachen. Angesichts dessen, dass Menschen aber auch Alternativen fehlen zu ihrem jetzigen Leben, könnten Kollektivbetriebe, so sie politisch nach außen offen tätig sind (Zeitressourcen?), sich vernetzen, mehr werden, Bildung betreiben, eine solche Alternative anbieten und falls es möglich wäre, entsprechend relevant viele Kollektive zu bilden, auch eine Gegenmacht zu kapitalistischer Produktion aufbauen. 

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Drs.: 16/14817: Stand und Ausbau von OpenData durch Open.NRW http://www.frank-herrmann.eu/drs-1614817-stand-und-ausbau-von-opendata-durch-open-nrw/ Fri, 07 Apr 2017 20:25:55 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461911
Kleine Anfrage 5841 vom 7. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Ein Transparenzgesetz mit einheitlichen und verpflichtenden Regelungen für alle Kommunen fehlt bislang in Nordrhein-Westfalen, daher muss das von der Landesregierung gestartete OpenData-Portal auf Freiwilligkeit der Kommunen setzen. Dies erschwert die flächendeckende Einführung von OpenData und reduziert das Potenzial, dass OpenData für [...]

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Kleine Anfrage 5841 vom 7. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Ein Transparenzgesetz mit einheitlichen und verpflichtenden Regelungen für alle Kommunen fehlt bislang in Nordrhein-Westfalen, daher muss das von der Landesregierung gestartete OpenData-Portal auf Freiwilligkeit der Kommunen setzen. Dies erschwert die flächendeckende Einführung von OpenData und reduziert das Potenzial, dass OpenData für die digitale Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen haben kann.

Zudem ist das Projekt und die Personalstellen der Open.NRW-Geschäftsstelle bislang befristet und ein Projektende ist in Sicht. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ziel der flächendeckenden Einführung von OpenData in NRW erreicht wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Datensätze sind bereits flächendeckend von allen Kommunen in das OpenData-Portal eingestellt worden? (bitte nach Anzahl und Sachgebiet aufschlüsseln)
  2. Welche Kommunen haben bislang noch keine Daten in das OpenData-Portal eingestellt?
  3. Wie viele Datensätze wurden bislang von den Landesministerien veröffentlicht? (bitte Aufschlüsseln nach Ministerien)
  4. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Landesregierung bis zum Ende des Open.NRW-Projektes sicherstellen, dass alle Kommunen sich an dem Aufbau des OpenData-Portal beteiligen?
  5. Welche Veranstaltungen, Expertenrunden und Termine hat die Open.NRW-Geschäftsstelle zur Förderung und Verbreitung von OpenGovernment seit ihrer Einrichtung durchgeführt?

Anfrage als PDF: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14817.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5841 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung der Landesregierung

Grundlage der Aktivitäten zur Veröffentlichung offener Daten ist die von der Landesregierung im Mai 2014 verabschiedete Open.NRW Strategie. Die Strategie legt mit ihren Eckpunkten „Open Data, Partizipation und Zusammenarbeit die Grundlage für die Umsetzung von Open Government in NRW in der Landesverwaltung und strebt darüber hinaus die intensive Kooperation mit den nordrhein-westfälischen Kommunen an. Der Zeitplan der Open.NRW Strategie geht davon aus, dass die Implementierungsphase bis 2018 abgeschlossen sein wird. Die Zwischenbilanz im Frühjahr 2017 ist sehr positiv und ermutigend (s. Bericht an den Innenausschuss vom 06.02.2017, Vorlage 16/4742). Gleichwohl ist in der Gesamtschau für die Umsetzung von Open Government ein Kulturwandel notwendig, der eine langfristige und kontinuierliche Arbeit erfordert.

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ist der Open Government Pakt für NRW. Der Pakt sieht explizit eine Strategie der unterschiedlichen Geschwindigkeiten vor, die mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz im Einklang steht.

Zudem kann der Fortschritt der Open Data Aktivitäten – anders als die Kleine Anfrage offenbar vermutet – nicht allein an der Anzahl der veröffentlichten „Datensätze gemessen werden. Aufgabe des Open.NRW Portals ist die zentrale Veröffentlichung von Daten mittels beschreibender Informationen zu diesen Daten (sog. Metadaten). Es ist dabei den bereitstellenden Behörden selbst überlassen, welche Mengen an Daten bzw. Datensätzen mittels eines beschreibenden Metadatensatzes veröffentlicht werden. Im Ergebnis können sehr unterschiedliche Datenmengen in einzelnen Metadatensätzen enthalten sein, sodass ein numerischer Vergleich nur begrenzt aussagekräftig ist.

  1. Welche Datensätze sind bereits flächendeckend von allen Kommunen in das OpenData-Portal eingestellt worden? (bitte nach Anzahl und Sachgebiet aufschlüsseln)
    Zum aktuellen Zeitpunkt werden die digitalen Geobasisdaten der Kommunen (Katasterbehörden bei den 53 Kreisen und kreisfreien Städten) zentral von der Landesvermessung bereitgestellt. In diesem Sachgebiet ist somit bereits eine flächendeckende Verfügbarkeit der Daten sichergestellt. Darüber hinaus gibt Tabelle 1 einen Überblick über die bereitgestellten Daten der Kommunen, die bereits an das Open.NRW Portal angeschlossen sind. Mehrfachnennungen können in der vorliegenden Auswertung jedoch nicht ausgeschlossen werden.

    Sachgebiet Anzahl der Metadatensätze
    Öffentliche Verwaltung, Haushalt und Steuern 223
    Bevölkerung 400
    Bildung und Wissenschaft 76
    Geographie, Geologie und Geobasisdaten 201
    Gesetze und Justiz 9
    Gesundheit 24
    Infrastruktur, Bauen und Wohnen 145
    Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus 112
    Politik und Wahlen 145
    Transport und Verkehr 171
    Umwelt und Klima 66
    Wirtschaft und Arbeit 54
    Soziales 51
    Verbraucherschutz 2
  2. Welche Kommunen haben bislang noch keine Daten in das OpenData-Portal eingestellt?
    Grundlagen für die Kooperation des Landes mit den Kommunen sind in erster Linie die Open.NRW-Strategie und der Open Government Pakt. Die Landesregierung setzt dabei unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie auf eine partnerschaftliche Umsetzung von Open Government mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Auf dieser Grundlage sind zurzeit folgende Kommunen an das Open.NRW-Portal angeschlossen:

    Kommune Portal
    Stadt Aachen http://daten.aachen.de/
    Stadt Bad Münstereifel http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Bedburg http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Kreisstadt Bergheim http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Bonn https://opendata.bonn.de/
    Stadt Bottrop https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Brühl http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Elsdorf http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Kreis Euskirchen http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Heimbach http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Gemeinde Hürtgenwald http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Jülich http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Gemeinde Kall http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Kerpen http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Kreis Kleve https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Kleve https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Köln https://www.offenedaten-koeln.de/
    Stadt Krefeld https://www.offenesdatenportal.de
    Gemeinde Kreuzau http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Gemeinde Langerwehe http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Linnich http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Meerbusch https://opendata.meerbusch.de/a>
    Gemeinde Merzenich http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Moers https://www.offenesdatenportal.de
    Gemeinde Roetgen http://daten.aachen.de/
    Stadt Stolberg http://daten.aachen.de/
    Gemeinde Titz http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Gemeinde Vettweiß http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Kreis Viersen https://www.offenesdatenportal.de
    Gemeinde Wachtendonk https://www.offenesdatenportal.de
    Kreis Wesel https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Wesel https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Wesseling http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Wuppertal https://www.offenedaten-wuppertal.de/a>
  3. Wie viele Datensätze wurden bislang von den Landesministerien veröffentlicht? (bitte Aufschlüsseln nach Ministerien)
    Der Großteil der bisher veröffentlichten Daten der Landesverwaltung wird im Open.NRW-Portal über die Landesdatenbank NRW bereitgestellt. Die Landesdatenbank NRW bietet themenübergreifende, tief gegliederte Ergebnisse der amtlichen Statistik Nordrhein-Westfalens. Zusätzlich werden Daten aus Fachverfahren gewonnen und kontinuierlich veröffentlicht. Das Datenangebot wird seitens der Landesdatenbank NRW und seitens der Landesministerien kontinuierlich erweitert. Derzeit sind folgende Datensätze über das Open.NRW-Portal verfügbar:

    Ressort Anzahl der Metadatensätze
    Alle Ressorts der Landesregierung (via Landesdatenbank) 641
    Zusätzliche Veröffentlichungen durch:
    Ministerium für Schule und Weiterbildung 3
    Finanzministerium 2
    Ministerium für Inneres und Kommunales 42
    Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 18
    Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 27
    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 95
    Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 8
    Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 1
    Ministerium für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter 14
  4. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Landesregierung bis zum Ende des Open.NRW-Projektes sicherstellen, dass alle Kommunen sich an dem Aufbau des OpenData-Portal beteiligen?
    Auf Basis des Open Government Pakts für NRW wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen fortgeführt und vertieft. Die Partner des Open Government Pakts haben vereinbart, dass das Land NRW alle offenen Verwaltungsdaten aus NRW auf dem Open.NRW-Portal bündelt. Die nordrhein-westfälischen Kommunen unterstützen dieses Vorhaben mit eigenen Open Data-Portaien. In diesem Zusammenhang werden kommunale Datenportale sukzessive an das Open.NRW-Portal angebunden.

    Diese Entwicklung soll darüber hinaus durch die Förderinitiative „Kommunales Open Government in NRW“ unterstützt werden. Hierfür stehen im Jahr 2017 insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, die auch für den Bereich Open Data genutzt werden können. Besondere Berücksichtigung sollen dabei Projektanträge von Kommunen finden, die im Rahmen der Förderinitiative erstmals Projekte im Bereich Open Government entwickeln.

  5. Welche Veranstaltungen, Expertenrunden und Termine hat die Open.NRW-Geschäftsstelle zur Förderung und Verbreitung von OpenGovernment seit ihrer Einrichtung durchgeführt?
    Im Folgenden werden lediglich solche öffentliche Termine aufgelistet, welche die Open.NRW Geschäftsstelle federführend organisiert und geplant hat. Die zahlreichen öffentlichen Termine, an denen die Open.NRW Geschäftsstelle teilgenommen hat, sind nicht berücksichtigt.

    Datum Veranstaltung
    24. Juni 2014 Dialogwerkstatt zu Open.NRW
    16. März 2015 Dialogwerkstatt zur der Freischaltung des Open.NRW Portals
    1.Februar 2016 01. OK Roundtable
    27. Februar 2016 Hackathon „Hack für deine Bildung“
    31. Mai 2016 02. OK Roundtable
    3. September 2016 Hackathon „UpDATA your life!“
    26. Oktober 2016 Open.NRW Kongress
    12. Dezember 2016 03. OK Roundtable
    3.Februar 2017 Expertenhearing zur „Zukunft des Open Government“
    7.Februar 2017 Expertenhearing zur „Zukunft des Open Government“

Antwort als PDF: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-15039.pdf

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Drs.: 16/14817: Stand und Ausbau von OpenData durch Open.NRW https://www.frank-herrmann.eu/drs-1614817-stand-und-ausbau-von-opendata-durch-open-nrw/ Fri, 07 Apr 2017 20:25:55 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461911
Kleine Anfrage 5841 vom 7. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Ein Transparenzgesetz mit einheitlichen und verpflichtenden Regelungen für alle Kommunen fehlt bislang in Nordrhein-Westfalen, daher muss das von der Landesregierung gestartete OpenData-Portal auf Freiwilligkeit der Kommunen setzen. Dies erschwert die flächendeckende Einführung von OpenData und reduziert das Potenzial, dass OpenData für [...]

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Kleine Anfrage 5841 vom 7. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Ein Transparenzgesetz mit einheitlichen und verpflichtenden Regelungen für alle Kommunen fehlt bislang in Nordrhein-Westfalen, daher muss das von der Landesregierung gestartete OpenData-Portal auf Freiwilligkeit der Kommunen setzen. Dies erschwert die flächendeckende Einführung von OpenData und reduziert das Potenzial, dass OpenData für die digitale Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen haben kann.

Zudem ist das Projekt und die Personalstellen der Open.NRW-Geschäftsstelle bislang befristet und ein Projektende ist in Sicht. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ziel der flächendeckenden Einführung von OpenData in NRW erreicht wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Datensätze sind bereits flächendeckend von allen Kommunen in das OpenData-Portal eingestellt worden? (bitte nach Anzahl und Sachgebiet aufschlüsseln)
  2. Welche Kommunen haben bislang noch keine Daten in das OpenData-Portal eingestellt?
  3. Wie viele Datensätze wurden bislang von den Landesministerien veröffentlicht? (bitte Aufschlüsseln nach Ministerien)
  4. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Landesregierung bis zum Ende des Open.NRW-Projektes sicherstellen, dass alle Kommunen sich an dem Aufbau des OpenData-Portal beteiligen?
  5. Welche Veranstaltungen, Expertenrunden und Termine hat die Open.NRW-Geschäftsstelle zur Förderung und Verbreitung von OpenGovernment seit ihrer Einrichtung durchgeführt?

Anfrage als PDF: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14817.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5841 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung der Landesregierung

Grundlage der Aktivitäten zur Veröffentlichung offener Daten ist die von der Landesregierung im Mai 2014 verabschiedete Open.NRW Strategie. Die Strategie legt mit ihren Eckpunkten „Open Data, Partizipation und Zusammenarbeit die Grundlage für die Umsetzung von Open Government in NRW in der Landesverwaltung und strebt darüber hinaus die intensive Kooperation mit den nordrhein-westfälischen Kommunen an. Der Zeitplan der Open.NRW Strategie geht davon aus, dass die Implementierungsphase bis 2018 abgeschlossen sein wird. Die Zwischenbilanz im Frühjahr 2017 ist sehr positiv und ermutigend (s. Bericht an den Innenausschuss vom 06.02.2017, Vorlage 16/4742). Gleichwohl ist in der Gesamtschau für die Umsetzung von Open Government ein Kulturwandel notwendig, der eine langfristige und kontinuierliche Arbeit erfordert.

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ist der Open Government Pakt für NRW. Der Pakt sieht explizit eine Strategie der unterschiedlichen Geschwindigkeiten vor, die mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz im Einklang steht.

Zudem kann der Fortschritt der Open Data Aktivitäten – anders als die Kleine Anfrage offenbar vermutet – nicht allein an der Anzahl der veröffentlichten „Datensätze gemessen werden. Aufgabe des Open.NRW Portals ist die zentrale Veröffentlichung von Daten mittels beschreibender Informationen zu diesen Daten (sog. Metadaten). Es ist dabei den bereitstellenden Behörden selbst überlassen, welche Mengen an Daten bzw. Datensätzen mittels eines beschreibenden Metadatensatzes veröffentlicht werden. Im Ergebnis können sehr unterschiedliche Datenmengen in einzelnen Metadatensätzen enthalten sein, sodass ein numerischer Vergleich nur begrenzt aussagekräftig ist.

  1. Welche Datensätze sind bereits flächendeckend von allen Kommunen in das OpenData-Portal eingestellt worden? (bitte nach Anzahl und Sachgebiet aufschlüsseln)
    Zum aktuellen Zeitpunkt werden die digitalen Geobasisdaten der Kommunen (Katasterbehörden bei den 53 Kreisen und kreisfreien Städten) zentral von der Landesvermessung bereitgestellt. In diesem Sachgebiet ist somit bereits eine flächendeckende Verfügbarkeit der Daten sichergestellt. Darüber hinaus gibt Tabelle 1 einen Überblick über die bereitgestellten Daten der Kommunen, die bereits an das Open.NRW Portal angeschlossen sind. Mehrfachnennungen können in der vorliegenden Auswertung jedoch nicht ausgeschlossen werden.

    Sachgebiet Anzahl der Metadatensätze
    Öffentliche Verwaltung, Haushalt und Steuern 223
    Bevölkerung 400
    Bildung und Wissenschaft 76
    Geographie, Geologie und Geobasisdaten 201
    Gesetze und Justiz 9
    Gesundheit 24
    Infrastruktur, Bauen und Wohnen 145
    Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus 112
    Politik und Wahlen 145
    Transport und Verkehr 171
    Umwelt und Klima 66
    Wirtschaft und Arbeit 54
    Soziales 51
    Verbraucherschutz 2
  2. Welche Kommunen haben bislang noch keine Daten in das OpenData-Portal eingestellt?
    Grundlagen für die Kooperation des Landes mit den Kommunen sind in erster Linie die Open.NRW-Strategie und der Open Government Pakt. Die Landesregierung setzt dabei unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie auf eine partnerschaftliche Umsetzung von Open Government mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Auf dieser Grundlage sind zurzeit folgende Kommunen an das Open.NRW-Portal angeschlossen:

    Kommune Portal
    Stadt Aachen http://daten.aachen.de/
    Stadt Bad Münstereifel http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Bedburg http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Kreisstadt Bergheim http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Bonn https://opendata.bonn.de/
    Stadt Bottrop https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Brühl http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Elsdorf http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Kreis Euskirchen http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Heimbach http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Gemeinde Hürtgenwald http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Jülich http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Gemeinde Kall http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Kerpen http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Kreis Kleve https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Kleve https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Köln https://www.offenedaten-koeln.de/
    Stadt Krefeld https://www.offenesdatenportal.de
    Gemeinde Kreuzau http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Gemeinde Langerwehe http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Linnich http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Meerbusch https://opendata.meerbusch.de/a>
    Gemeinde Merzenich http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Moers https://www.offenesdatenportal.de
    Gemeinde Roetgen http://daten.aachen.de/
    Stadt Stolberg http://daten.aachen.de/
    Gemeinde Titz http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Gemeinde Vettweiß http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Kreis Viersen https://www.offenesdatenportal.de
    Gemeinde Wachtendonk https://www.offenesdatenportal.de
    Kreis Wesel https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Wesel https://www.offenesdatenportal.de
    Stadt Wesseling http://offenedaten.kdvz-frechen.de
    Stadt Wuppertal https://www.offenedaten-wuppertal.de/a>
  3. Wie viele Datensätze wurden bislang von den Landesministerien veröffentlicht? (bitte Aufschlüsseln nach Ministerien)
    Der Großteil der bisher veröffentlichten Daten der Landesverwaltung wird im Open.NRW-Portal über die Landesdatenbank NRW bereitgestellt. Die Landesdatenbank NRW bietet themenübergreifende, tief gegliederte Ergebnisse der amtlichen Statistik Nordrhein-Westfalens. Zusätzlich werden Daten aus Fachverfahren gewonnen und kontinuierlich veröffentlicht. Das Datenangebot wird seitens der Landesdatenbank NRW und seitens der Landesministerien kontinuierlich erweitert. Derzeit sind folgende Datensätze über das Open.NRW-Portal verfügbar:

    Ressort Anzahl der Metadatensätze
    Alle Ressorts der Landesregierung (via Landesdatenbank) 641
    Zusätzliche Veröffentlichungen durch:
    Ministerium für Schule und Weiterbildung 3
    Finanzministerium 2
    Ministerium für Inneres und Kommunales 42
    Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 18
    Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 27
    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 95
    Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 8
    Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 1
    Ministerium für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter 14
  4. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Landesregierung bis zum Ende des Open.NRW-Projektes sicherstellen, dass alle Kommunen sich an dem Aufbau des OpenData-Portal beteiligen?
    Auf Basis des Open Government Pakts für NRW wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen fortgeführt und vertieft. Die Partner des Open Government Pakts haben vereinbart, dass das Land NRW alle offenen Verwaltungsdaten aus NRW auf dem Open.NRW-Portal bündelt. Die nordrhein-westfälischen Kommunen unterstützen dieses Vorhaben mit eigenen Open Data-Portaien. In diesem Zusammenhang werden kommunale Datenportale sukzessive an das Open.NRW-Portal angebunden.

    Diese Entwicklung soll darüber hinaus durch die Förderinitiative „Kommunales Open Government in NRW“ unterstützt werden. Hierfür stehen im Jahr 2017 insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, die auch für den Bereich Open Data genutzt werden können. Besondere Berücksichtigung sollen dabei Projektanträge von Kommunen finden, die im Rahmen der Förderinitiative erstmals Projekte im Bereich Open Government entwickeln.

  5. Welche Veranstaltungen, Expertenrunden und Termine hat die Open.NRW-Geschäftsstelle zur Förderung und Verbreitung von OpenGovernment seit ihrer Einrichtung durchgeführt?
    Im Folgenden werden lediglich solche öffentliche Termine aufgelistet, welche die Open.NRW Geschäftsstelle federführend organisiert und geplant hat. Die zahlreichen öffentlichen Termine, an denen die Open.NRW Geschäftsstelle teilgenommen hat, sind nicht berücksichtigt.

    Datum Veranstaltung
    24. Juni 2014 Dialogwerkstatt zu Open.NRW
    16. März 2015 Dialogwerkstatt zur der Freischaltung des Open.NRW Portals
    1.Februar 2016 01. OK Roundtable
    27. Februar 2016 Hackathon „Hack für deine Bildung“
    31. Mai 2016 02. OK Roundtable
    3. September 2016 Hackathon „UpDATA your life!“
    26. Oktober 2016 Open.NRW Kongress
    12. Dezember 2016 03. OK Roundtable
    3.Februar 2017 Expertenhearing zur „Zukunft des Open Government“
    7.Februar 2017 Expertenhearing zur „Zukunft des Open Government“

Antwort als PDF: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-15039.pdf

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Drs.: 16/14816: Förderung eines Monopols durch das Land NRW? https://www.frank-herrmann.eu/drs-1614816-fo%CC%88rderung-eines-monopols-durch-das-land-nrw/ Fri, 07 Apr 2017 15:29:45 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461853 Kleine Anfrage 5840 vom 7. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Der Gleichbehandlungsanspruch gebietet es, dass der Staat nicht einzelne Unternehmen bevorteilt, während er andere diskriminiert. Er muss vielmehr sicherstellen, dass alle Unternehmen einen fairen und gleichen Zugang zu öffentlichen Daten und Informationen gewähren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Ist es korrekt, [...]]]>
Kleine Anfrage 5840 vom 7. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Der Gleichbehandlungsanspruch gebietet es, dass der Staat nicht einzelne Unternehmen bevorteilt, während er andere diskriminiert. Er muss vielmehr sicherstellen, dass alle Unternehmen einen fairen und gleichen Zugang zu öffentlichen Daten und Informationen gewähren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Ist es korrekt, dass sich das Land NRW in nachfolgend genannter oder ähnlicher Form vertraglich verpflichtet hat, einem privaten Unternehmen bei dem Aufbau einer Datenbank zu helfen? („wichtige Gerichtsentscheidungen der Länder zu einem möglichst vollständigen und aktuellen Bestand in der juris-Rechtsprechung zentral zusammenzuführen und juris zur weiteren Verwertung zugänglich zu machen“)
  2. Mit welchen anderen Anbietern hat das Land NRW ähnliche Regelungen getroffen?
  3. Ist es korrekt, dass sich das Land NRW verpflichtet hat, der Juris GmbH unter Umständen Gerichtsentscheidungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen?
  4. Welchen Dritten werden die aufbereiteten Gerichtsentscheidungen (anonymisiert und maschinenlesbar) kostenfrei zur Verfügung gestellt?
  5. Welche Haupt- und Nebenleistungspflichten ist das Land Nordrhein-Westfalen in Verträgen mit der Juris GmbH eingegangen?

Anfrage als PDF: MMD16-14816.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5840 im Einvernehmen mit dem Finanzminister mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Ist es korrekt, dass sich das Land NRW in nachfolgend genannter oder ähnlicher Form vertraglich verpflichtet hat, einem privaten Unternehmen bei dem Aufbau einer Datenbank zu helfen? („wichtige Gerichtsentscheidungen der Länder zu einem möglichst vollständigen und aktuellen Bestand in der juris-Rechtsprechung zentral zusammenzuführen und juris zur weiteren Verwertung zugänglich zu machen“)
    Die in der Frage des Abgeordneten zitierte Formulierung ist der Präambel des bundesweit ausgehandelten Rahmenvertrages mit der juris GmbH entnommen und ist nicht als Vertragspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestaltet. In Nordrhein-Westfalen wirkt sich die Zugänglichmachung von Gerichtsentscheidungen des Landes gegenüber der juris GmbH nicht als Förderung eines Monopols aus. Denn in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (NRWEntscheidungen; www.nrwe.de) stehen der Öffentlichkeit die Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Volltext zur Verfügung. Die bei NRWE eingestellten Entscheidungen werden ausschließlich auf Grundlage der durch das Land Nordrhein-Westfalen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen automatisiert an private Unternehmen weitergeleitet. Eine unmittelbar begründete vertragliche Verpflichtung, einem privaten Unternehmen bei dem Aufbau einer Datenbank zu helfen, besteht vor diesem Hintergrund nicht.
  2. Mit welchen anderen Anbietern hat das Land NRW ähnliche Regelungen getroffen?
    Neben der juris GmbH werden der Verlag C.H. Beck oHG und die Wolters Kluwer Deutschland GmbH durch NRWE mit Entscheidungen automatisiert beliefert.
  3. Ist es korrekt, dass sich das Land NRW verpflichtet hat, der Juris GmbH unter Umständen Gerichtsentscheidungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen?
    Die Verfahrenspflegestelle NRWE stellt der juris GmbH die in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE eingestellten Entscheidungen ausschließlich unter den mit der juris GmbH ausgehandelten Vertragsbedingungen zur Verfügung. Die Verfahrenspflegestelle NRWE hat sich gegenüber der juris GmbH nicht verpflichtet, Gerichtsentscheidungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Zugänglichmachung wichtiger Gerichtsentscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die juris GmbH ist vielmehr Bestandteil der Vergütungsberechnung der zwischen dem Justizministerium und der juris GmbH abgeschlossenen Verträge. Hierzu erfolgen nähere Ausführungen zu Frage 5. Lediglich in dem Fall, dass Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Gerichte anderweitig publiziert werden, ohne an juris geliefert worden zu sein, werden diese ohne Gebührenforderung auf Anforderung von juris von den Gerichten nachgeliefert. Über die in diesem Fall ebenfalls erfolgende Einstellung in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE ¡st die Entscheidung auch den zu Frage 2 genannten Anbietern zugänglich.
  4. Welchen Dritten werden die aufbereiteten Gerichtsentscheidungen (anonymisiert und maschinenlesbar) kostenfrei zur Verfügung gestellt?
    Die nicht gewerbliche Nutzung der – durchweg anonymisierten – Entscheidungstexte im Internet (www.nrwe.de) ist in der Regel kostenfrei (§ 124 S. 2 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 11 Abs. 2 S. 2 Justizverwaltungskostengesetz). Gleiches gilt auch für die Nutzung im Rahmen einer wissenschaftlichen oder rechtsberatenden Tätigkeit, sofern eine Veröffentlichung oder Weiterveräußerung der abgerufenen Entscheidung im Volltext unterbleibt. Eine Zustimmung der Verfahrenspflegestelle NRWE ist für diese Nutzungen nicht erforderlich.
  5. Welche Haupt- und Nebenleistungspflichten ist das Land Nordrhein-Westfalen in Verträgen mit der Juris GmbH eingegangen?
    Die Mitteilung von Vertragspflichten des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber der juris GmbH erfolgt unter Berücksichtigung der in den Verträgen enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen, welche auch den Informationsanspruch eines Abgeordneten begrenzen. Die Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen wird dadurch begrenzt, dass sie als Ausübung öffentlicher Gewalt die grundrechtlich geschützten Positionen privater Dritter zu beachten hat (Art. 4 Abs. 1 LV NRW i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG, vgl. Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 2008 – 7/07-, juris, Rn. 248 m.w.N.).Von Bedeutung ist insoweit der durch Art. 4 Abs. 1 LV NRW i.V.m. Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Er verbietet die unbefugte Weitergabe von Unternehmensdaten, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfGE 115,205 (230 f.)). Eine Weitergabe solcher Informationen ist nur dann zulässig, wenn sie im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit liegt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (vgl. Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 2008 – 7/07-, juris, Rn. 248 m.w.N.). Vor diesem Hintergrund kann die Frage wie folgt beantwortet werden:Dem Land Nordrhein-Westfalen werden von juris die Nutzungsrechte an juristischen Kommentaren, Handbüchern und Zeitschriften nach Maß- gabe der folgenden zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Verträge eingeräumt:

    1. Vertrag über die Nutzung des juris-Moduls „juris Basismodul Justiz“ durch die Justiz, die übrigen Ministerien des Landes sowie den Landtag, die Staatskanzlei und den Landesrechnungshof,
    2. Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Nutzung des juris-Moduls „juris Basismodul Justiz“ betreffend die Nutzungsberechtigung von Referendarinnen und Referendaren,
    3. Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Nutzung des juris-Moduls „juris Basismodul Justiz“ betreffend die Online-Nutzung des juris-Moduls „juris Zusatzmodul Justiz horizontal“ durch die Justiz,
    4. Verträge über die Nutzung verschiedener juris-Module durch die Finanzverwaltung im Rahmen der Bereitstellung des „juris Fachportals Steuerrecht“,
    5. Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der automatisierten Dokumentation der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung der Länder.

    Hauptleistungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen aus den Verträgen 1-4 ist die Zahlung eines Nutzungsentgeltes. Die Pflicht zur Zugänglichmachung wichtiger Gerichtsentscheidungen des Landes Nordrhein- Westfalen an die juris GmbH ist Bestandteil der Vergütungsberechnung. Hauptleistungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Vertrag zu Ziffer 5. ist die Dokumentation der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Länder in aufbereiteter Form durch das OVG NW und Zur- verfügungstellung an die juris GmbH zur Weiterverarbeitung. Sämtliche durch das OVG NW für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein- Westfalen dokumentierte Rechtsprechung wird auch der Rechtsprechungsdatenbank NRWE zur Verfügung gestellt, für die die Ausführungen zu den Fragen 1-4 gelten.
    Auskünfte zu den in den Vertragswerken zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der juris GmbH vereinbarten Preisen, Preisbestandteilen und Zahlungsbedingungen unterbleiben vor dem Hintergrund der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Vertraulichkeitsverpflichtung. Vertragliche Vereinbarungen wie etwa Preise und Preisbestandteile und Zahlungsbedingungen stellen Geschäftsgeheimnisse dar (BVerfG, Urteil vom 21.Oktober 2014 – 2BvE 5/11 -, BVerGE 137, 185 ff, Rn. 82). Die juris GmbH hat aufgrund der unmittelbaren Konkurrenz zu anderen Anbietern juristischer online-Datenbanken ein erhebliches Interesse an der Geheimhaltung von Preisabsprachen. Einer Offenlegung hat die juris GmbH auf Nachfrage seitens des Justizministeriums nicht zugestimmt. Ein dieses Geheimhaltungsinteresse überwiegendes Interesse des Abgeordneten an der Offenlegung der Preishöhe und Preisgestaltung ist der Fragestellung nicht zu entnehmen. Auch die vom Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der juris GmbH eingegangenen weiteren Nebenleistungspflichten können mangels Spezifikation eines entsprechenden Informationsinteresses des Abgeordneten nicht mitgeteilt werden. Die vollständige Offenlegung dieser Angaben liefe auf eine Vorlage der gesamten Vertragstexte hinaus, der die juris GmbH auf entsprechende Nachfrage nicht zugestimmt hat.

Antwort als PDF: MMD16-15033.pdf

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Drs.: 16/14816: Förderung eines Monopols durch das Land NRW? http://www.frank-herrmann.eu/drs-1614816-fo%CC%88rderung-eines-monopols-durch-das-land-nrw/ Fri, 07 Apr 2017 15:29:45 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461853 Kleine Anfrage 5840 vom 7. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Der Gleichbehandlungsanspruch gebietet es, dass der Staat nicht einzelne Unternehmen bevorteilt, während er andere diskriminiert. Er muss vielmehr sicherstellen, dass alle Unternehmen einen fairen und gleichen Zugang zu öffentlichen Daten und Informationen gewähren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Ist es korrekt, [...]]]>
Kleine Anfrage 5840 vom 7. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Der Gleichbehandlungsanspruch gebietet es, dass der Staat nicht einzelne Unternehmen bevorteilt, während er andere diskriminiert. Er muss vielmehr sicherstellen, dass alle Unternehmen einen fairen und gleichen Zugang zu öffentlichen Daten und Informationen gewähren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Ist es korrekt, dass sich das Land NRW in nachfolgend genannter oder ähnlicher Form vertraglich verpflichtet hat, einem privaten Unternehmen bei dem Aufbau einer Datenbank zu helfen? („wichtige Gerichtsentscheidungen der Länder zu einem möglichst vollständigen und aktuellen Bestand in der juris-Rechtsprechung zentral zusammenzuführen und juris zur weiteren Verwertung zugänglich zu machen“)
  2. Mit welchen anderen Anbietern hat das Land NRW ähnliche Regelungen getroffen?
  3. Ist es korrekt, dass sich das Land NRW verpflichtet hat, der Juris GmbH unter Umständen Gerichtsentscheidungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen?
  4. Welchen Dritten werden die aufbereiteten Gerichtsentscheidungen (anonymisiert und maschinenlesbar) kostenfrei zur Verfügung gestellt?
  5. Welche Haupt- und Nebenleistungspflichten ist das Land Nordrhein-Westfalen in Verträgen mit der Juris GmbH eingegangen?

Anfrage als PDF: MMD16-14816.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5840 im Einvernehmen mit dem Finanzminister mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Ist es korrekt, dass sich das Land NRW in nachfolgend genannter oder ähnlicher Form vertraglich verpflichtet hat, einem privaten Unternehmen bei dem Aufbau einer Datenbank zu helfen? („wichtige Gerichtsentscheidungen der Länder zu einem möglichst vollständigen und aktuellen Bestand in der juris-Rechtsprechung zentral zusammenzuführen und juris zur weiteren Verwertung zugänglich zu machen“)
    Die in der Frage des Abgeordneten zitierte Formulierung ist der Präambel des bundesweit ausgehandelten Rahmenvertrages mit der juris GmbH entnommen und ist nicht als Vertragspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestaltet. In Nordrhein-Westfalen wirkt sich die Zugänglichmachung von Gerichtsentscheidungen des Landes gegenüber der juris GmbH nicht als Förderung eines Monopols aus. Denn in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (NRWEntscheidungen; www.nrwe.de) stehen der Öffentlichkeit die Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Volltext zur Verfügung. Die bei NRWE eingestellten Entscheidungen werden ausschließlich auf Grundlage der durch das Land Nordrhein-Westfalen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen automatisiert an private Unternehmen weitergeleitet. Eine unmittelbar begründete vertragliche Verpflichtung, einem privaten Unternehmen bei dem Aufbau einer Datenbank zu helfen, besteht vor diesem Hintergrund nicht.
  2. Mit welchen anderen Anbietern hat das Land NRW ähnliche Regelungen getroffen?
    Neben der juris GmbH werden der Verlag C.H. Beck oHG und die Wolters Kluwer Deutschland GmbH durch NRWE mit Entscheidungen automatisiert beliefert.
  3. Ist es korrekt, dass sich das Land NRW verpflichtet hat, der Juris GmbH unter Umständen Gerichtsentscheidungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen?
    Die Verfahrenspflegestelle NRWE stellt der juris GmbH die in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE eingestellten Entscheidungen ausschließlich unter den mit der juris GmbH ausgehandelten Vertragsbedingungen zur Verfügung. Die Verfahrenspflegestelle NRWE hat sich gegenüber der juris GmbH nicht verpflichtet, Gerichtsentscheidungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Zugänglichmachung wichtiger Gerichtsentscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die juris GmbH ist vielmehr Bestandteil der Vergütungsberechnung der zwischen dem Justizministerium und der juris GmbH abgeschlossenen Verträge. Hierzu erfolgen nähere Ausführungen zu Frage 5. Lediglich in dem Fall, dass Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Gerichte anderweitig publiziert werden, ohne an juris geliefert worden zu sein, werden diese ohne Gebührenforderung auf Anforderung von juris von den Gerichten nachgeliefert. Über die in diesem Fall ebenfalls erfolgende Einstellung in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE ¡st die Entscheidung auch den zu Frage 2 genannten Anbietern zugänglich.
  4. Welchen Dritten werden die aufbereiteten Gerichtsentscheidungen (anonymisiert und maschinenlesbar) kostenfrei zur Verfügung gestellt?
    Die nicht gewerbliche Nutzung der – durchweg anonymisierten – Entscheidungstexte im Internet (www.nrwe.de) ist in der Regel kostenfrei (§ 124 S. 2 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 11 Abs. 2 S. 2 Justizverwaltungskostengesetz). Gleiches gilt auch für die Nutzung im Rahmen einer wissenschaftlichen oder rechtsberatenden Tätigkeit, sofern eine Veröffentlichung oder Weiterveräußerung der abgerufenen Entscheidung im Volltext unterbleibt. Eine Zustimmung der Verfahrenspflegestelle NRWE ist für diese Nutzungen nicht erforderlich.
  5. Welche Haupt- und Nebenleistungspflichten ist das Land Nordrhein-Westfalen in Verträgen mit der Juris GmbH eingegangen?
    Die Mitteilung von Vertragspflichten des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber der juris GmbH erfolgt unter Berücksichtigung der in den Verträgen enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen, welche auch den Informationsanspruch eines Abgeordneten begrenzen. Die Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen wird dadurch begrenzt, dass sie als Ausübung öffentlicher Gewalt die grundrechtlich geschützten Positionen privater Dritter zu beachten hat (Art. 4 Abs. 1 LV NRW i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG, vgl. Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 2008 – 7/07-, juris, Rn. 248 m.w.N.).Von Bedeutung ist insoweit der durch Art. 4 Abs. 1 LV NRW i.V.m. Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Er verbietet die unbefugte Weitergabe von Unternehmensdaten, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfGE 115,205 (230 f.)). Eine Weitergabe solcher Informationen ist nur dann zulässig, wenn sie im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit liegt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (vgl. Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 2008 – 7/07-, juris, Rn. 248 m.w.N.). Vor diesem Hintergrund kann die Frage wie folgt beantwortet werden:Dem Land Nordrhein-Westfalen werden von juris die Nutzungsrechte an juristischen Kommentaren, Handbüchern und Zeitschriften nach Maß- gabe der folgenden zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Verträge eingeräumt:

    1. Vertrag über die Nutzung des juris-Moduls „juris Basismodul Justiz“ durch die Justiz, die übrigen Ministerien des Landes sowie den Landtag, die Staatskanzlei und den Landesrechnungshof,
    2. Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Nutzung des juris-Moduls „juris Basismodul Justiz“ betreffend die Nutzungsberechtigung von Referendarinnen und Referendaren,
    3. Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Nutzung des juris-Moduls „juris Basismodul Justiz“ betreffend die Online-Nutzung des juris-Moduls „juris Zusatzmodul Justiz horizontal“ durch die Justiz,
    4. Verträge über die Nutzung verschiedener juris-Module durch die Finanzverwaltung im Rahmen der Bereitstellung des „juris Fachportals Steuerrecht“,
    5. Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der automatisierten Dokumentation der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung der Länder.

    Hauptleistungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen aus den Verträgen 1-4 ist die Zahlung eines Nutzungsentgeltes. Die Pflicht zur Zugänglichmachung wichtiger Gerichtsentscheidungen des Landes Nordrhein- Westfalen an die juris GmbH ist Bestandteil der Vergütungsberechnung. Hauptleistungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Vertrag zu Ziffer 5. ist die Dokumentation der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Länder in aufbereiteter Form durch das OVG NW und Zur- verfügungstellung an die juris GmbH zur Weiterverarbeitung. Sämtliche durch das OVG NW für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein- Westfalen dokumentierte Rechtsprechung wird auch der Rechtsprechungsdatenbank NRWE zur Verfügung gestellt, für die die Ausführungen zu den Fragen 1-4 gelten.
    Auskünfte zu den in den Vertragswerken zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der juris GmbH vereinbarten Preisen, Preisbestandteilen und Zahlungsbedingungen unterbleiben vor dem Hintergrund der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Vertraulichkeitsverpflichtung. Vertragliche Vereinbarungen wie etwa Preise und Preisbestandteile und Zahlungsbedingungen stellen Geschäftsgeheimnisse dar (BVerfG, Urteil vom 21.Oktober 2014 – 2BvE 5/11 -, BVerGE 137, 185 ff, Rn. 82). Die juris GmbH hat aufgrund der unmittelbaren Konkurrenz zu anderen Anbietern juristischer online-Datenbanken ein erhebliches Interesse an der Geheimhaltung von Preisabsprachen. Einer Offenlegung hat die juris GmbH auf Nachfrage seitens des Justizministeriums nicht zugestimmt. Ein dieses Geheimhaltungsinteresse überwiegendes Interesse des Abgeordneten an der Offenlegung der Preishöhe und Preisgestaltung ist der Fragestellung nicht zu entnehmen. Auch die vom Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der juris GmbH eingegangenen weiteren Nebenleistungspflichten können mangels Spezifikation eines entsprechenden Informationsinteresses des Abgeordneten nicht mitgeteilt werden. Die vollständige Offenlegung dieser Angaben liefe auf eine Vorlage der gesamten Vertragstexte hinaus, der die juris GmbH auf entsprechende Nachfrage nicht zugestimmt hat.

Antwort als PDF: MMD16-15033.pdf

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Drs.: 16/14814: Erhebung von Nutzungsdaten juristischer Datenbanken http://www.frank-herrmann.eu/drs-1614814-erhebung-von-nutzungsdaten-juristischer-datenbanken/ Fri, 07 Apr 2017 14:39:15 +0000 http://www.frank-herrmann.eu/wordpress/?p=461862 Kleine Anfrage 5838 vom 7. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Die Ministerien, die Justiz und der Landtag von Nordrhein-Westfalen nutzen einen gemeinsamen Zugang zu juristischen Datenbanken der Juris GmbH. Das Land Nordrhein- Westfalen hat das Unternehmen damit beauftragt, das Nutzungsverhalten zu protokollieren und dem Land eine Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem [...]

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Kleine Anfrage 5838 vom 7. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Die Ministerien, die Justiz und der Landtag von Nordrhein-Westfalen nutzen einen gemeinsamen Zugang zu juristischen Datenbanken der Juris GmbH. Das Land Nordrhein- Westfalen hat das Unternehmen damit beauftragt, das Nutzungsverhalten zu protokollieren und dem Land eine Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Zu welchen Zwecken wird das Nutzungsverhalten protokolliert und ausgewertet?
  2. Welche öffentlichen Stellen haben Zugriff auf die Auswertungen über das Nutzungsverhalten?
  3. Sind Staatsanwaltschaften oder der Landtag von der Aufzeichnung des Nutzungsverhalten betroffen?
  4. In welcher Form werden die Nutzer über die Protokollierung und Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens informiert?

Anfrage als PDF: MMD16-14814.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Anlagen: 1 Datenschutzerklärung derjuris GmbH (Stand 01.05.2016)

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5838 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Zu welchen Zwecken wird das Nutzungsverhalten protokolliert und ausgewertet?
    Entsprechend den Ausführungen in ihrer Datenschutzerklärung (Anlage) erhebt und verwendet die juris GmbH Daten ihrer Nutzer zur Durchführung und Abrechnung ihrer Dienste sowie um technische Probleme zu beheben. Daneben erfolgt die Verarbeitung der Nutzungsdaten zur Verbesserung der Online-Dienste, zur Marktforschung sowie zu Werbezwecken. Die Datenschutzerklärung der juris GmbH informiert den Nutzer im Einzelnen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von Nutzungsdaten.
    Nach Auskunft der juris GmbH werden nur die in der juris-Datenschutzerklärung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der juris GmbH genannten Daten erhoben und nach Maßgabe dieser Regelungen gespeichert, um eine sachgerechte Betriebsführung zu ermöglichen.Ziffer 9. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 13.2.2017) lautet:

    „9. Datenschutz
    Die Bestimmungen zum Datenschutz beim Betrieb des Webportals von juris ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.juris.de/datenschutzerklarung. Im Übrigen erfolgen Informationen zu etwaigen Datenerhebungen oder Datenverarbeitungsvorgängen durch juris im Wege gesonderter Erklärungen.“

    Gesonderte Erklärungen im Sinne von Ziff. 9 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Datenerhebungen oder Datenverarbeitungsvorgänge sind der Landesregierung nicht bekannt.

  2. Welche öffentlichen Stellen haben Zugriff auf die Auswertungen über das Nutzungsverhalten?
    Die Auswertungen, welche lediglich die Gesamtzahl der Zugriffe aller Nutzungsberechtigten aus dem eingangs der Kleinen Anfrage genannten Vertrag, nach einzelnen Monaten unterteilt, abbilden, werden nach Auskunft der juris GmbH nur dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Das Justizministerium leitet die Auswertungen nicht an andere öffentliche Stellen weiter.
  3. Sind Staatsanwaltschaften oder der Landtag von der Aufzeichnung des Nutzungsverhalten betroffen?
    Nach Auskunft der juris GmbH erfolgt die Nutzung durch das Justizministerium, die übrigen Ressorts, den Landtag und den Geschäftsbereich der Justiz über einen zentralen Einwahllink im jeweiligen behördeneigenen Intranet. Jeder Nutzer gelange somit anonym in die Datenbank. Demnach erfolgt die Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens nur für die jeweilige Behörde in ihrer Gesamtheit.
  4. In welcher Form werden die Nutzer über die Protokollierung und Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens informiert?
    Die Datenschutzerklärung derjuris GmbH ¡st über die Homepage www.juris.de abrufbar. Die juris GmbH erteilt ausweislich ihrer Datenschutzerklärung dem Nutzer auf Verlangen jederzeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die bei ihr gespeicherten Nutzungsdaten. Die Auskunft wird auf Verlangen in Textform oder elektronisch erteilt.

Antwort als PDF: MMD16-15034.pdf

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Drs.: 16/14814: Erhebung von Nutzungsdaten juristischer Datenbanken https://www.frank-herrmann.eu/drs-1614814-erhebung-von-nutzungsdaten-juristischer-datenbanken/ Fri, 07 Apr 2017 14:39:15 +0000 https://www.frank-herrmann.eu/?p=461862 Kleine Anfrage 5838 vom 7. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Die Ministerien, die Justiz und der Landtag von Nordrhein-Westfalen nutzen einen gemeinsamen Zugang zu juristischen Datenbanken der Juris GmbH. Das Land Nordrhein- Westfalen hat das Unternehmen damit beauftragt, das Nutzungsverhalten zu protokollieren und dem Land eine Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem [...]

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Kleine Anfrage 5838 vom 7. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Die Ministerien, die Justiz und der Landtag von Nordrhein-Westfalen nutzen einen gemeinsamen Zugang zu juristischen Datenbanken der Juris GmbH. Das Land Nordrhein- Westfalen hat das Unternehmen damit beauftragt, das Nutzungsverhalten zu protokollieren und dem Land eine Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Zu welchen Zwecken wird das Nutzungsverhalten protokolliert und ausgewertet?
  2. Welche öffentlichen Stellen haben Zugriff auf die Auswertungen über das Nutzungsverhalten?
  3. Sind Staatsanwaltschaften oder der Landtag von der Aufzeichnung des Nutzungsverhalten betroffen?
  4. In welcher Form werden die Nutzer über die Protokollierung und Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens informiert?

Anfrage als PDF: MMD16-14814.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Anlagen: 1 Datenschutzerklärung derjuris GmbH (Stand 01.05.2016)

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5838 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Zu welchen Zwecken wird das Nutzungsverhalten protokolliert und ausgewertet?
    Entsprechend den Ausführungen in ihrer Datenschutzerklärung (Anlage) erhebt und verwendet die juris GmbH Daten ihrer Nutzer zur Durchführung und Abrechnung ihrer Dienste sowie um technische Probleme zu beheben. Daneben erfolgt die Verarbeitung der Nutzungsdaten zur Verbesserung der Online-Dienste, zur Marktforschung sowie zu Werbezwecken. Die Datenschutzerklärung der juris GmbH informiert den Nutzer im Einzelnen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von Nutzungsdaten.
    Nach Auskunft der juris GmbH werden nur die in der juris-Datenschutzerklärung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der juris GmbH genannten Daten erhoben und nach Maßgabe dieser Regelungen gespeichert, um eine sachgerechte Betriebsführung zu ermöglichen.Ziffer 9. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 13.2.2017) lautet:

    „9. Datenschutz
    Die Bestimmungen zum Datenschutz beim Betrieb des Webportals von juris ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.juris.de/datenschutzerklarung. Im Übrigen erfolgen Informationen zu etwaigen Datenerhebungen oder Datenverarbeitungsvorgängen durch juris im Wege gesonderter Erklärungen.“

    Gesonderte Erklärungen im Sinne von Ziff. 9 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Datenerhebungen oder Datenverarbeitungsvorgänge sind der Landesregierung nicht bekannt.

  2. Welche öffentlichen Stellen haben Zugriff auf die Auswertungen über das Nutzungsverhalten?
    Die Auswertungen, welche lediglich die Gesamtzahl der Zugriffe aller Nutzungsberechtigten aus dem eingangs der Kleinen Anfrage genannten Vertrag, nach einzelnen Monaten unterteilt, abbilden, werden nach Auskunft der juris GmbH nur dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Das Justizministerium leitet die Auswertungen nicht an andere öffentliche Stellen weiter.
  3. Sind Staatsanwaltschaften oder der Landtag von der Aufzeichnung des Nutzungsverhalten betroffen?
    Nach Auskunft der juris GmbH erfolgt die Nutzung durch das Justizministerium, die übrigen Ressorts, den Landtag und den Geschäftsbereich der Justiz über einen zentralen Einwahllink im jeweiligen behördeneigenen Intranet. Jeder Nutzer gelange somit anonym in die Datenbank. Demnach erfolgt die Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens nur für die jeweilige Behörde in ihrer Gesamtheit.
  4. In welcher Form werden die Nutzer über die Protokollierung und Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens informiert?
    Die Datenschutzerklärung derjuris GmbH ¡st über die Homepage www.juris.de abrufbar. Die juris GmbH erteilt ausweislich ihrer Datenschutzerklärung dem Nutzer auf Verlangen jederzeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die bei ihr gespeicherten Nutzungsdaten. Die Auskunft wird auf Verlangen in Textform oder elektronisch erteilt.

Antwort als PDF: MMD16-15034.pdf

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Untsuchungsausschuss Amri – Erwiederung http://simonebrand.nrw/?p=582 Fri, 07 Apr 2017 14:25:51 +0000 http://simonebrand.nrw/?p=582 Rede zum Zwischenbericht Untersuchungsausschuss Amri http://simonebrand.nrw/?p=580 Fri, 07 Apr 2017 14:25:02 +0000 http://simonebrand.nrw/?p=580 Schuldner- und Verbraucherinsolvenz http://simonebrand.nrw/?p=578 Fri, 07 Apr 2017 14:23:33 +0000 http://simonebrand.nrw/?p=578 Schlussbericht Untersuchungsausschuss Silvester http://simonebrand.nrw/?p=576 Fri, 07 Apr 2017 14:22:48 +0000 http://simonebrand.nrw/?p=576 Bertelsmann reloaded – WDR 5 Profit vom 04.04.2017 http://www.vordenker.de/blog/?p=1756 Wed, 05 Apr 2017 07:32:37 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1756 Yoho. Ab Minute 04:04 Interview mit Matthias Holland-Letz, Autor des Buches „Scheinheilige Stifter“ in der WDR5-Sendung Profit vom 04. April 2017. Es wird stark auf unsere Groe Anfrage im Landtag von NRW Bezug genommen. Die Sendung findet sich hier. Also „The Return of the Son of Shut Up ’n Play Yer Guitar“ – ums mal so zu sagen. Dieses Thema wird uns noch länger erhalten bleiben.

Bestes, Nick H. aka Joachim Paul

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Eröffnung des Amazon Logistikzentrums http://simonebrand.nrw/?p=573 Tue, 04 Apr 2017 07:48:37 +0000 http://simonebrand.nrw/?p=573 Weiterlesen ]]> Weiterlesen ]]> In den Katakomben des Landtags http://www.oliver-bayer.de/in-den-katakomben-des-landtags/ Sat, 01 Apr 2017 03:31:28 +0000 http://www.oliver-bayer.de/?p=2250 Qualiltät von Polizeibewerbern in NRW auf Rekordtief https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/qualiltaet-von-polizeibewerbern-in-nrw-auf-rekordtief/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/qualiltaet-von-polizeibewerbern-in-nrw-auf-rekordtief/#respond Mon, 20 Mar 2017 18:54:38 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452801 Weiterlesen »]]> Wie aus einer Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage hervorgeht, steht es sehr schlecht um den dringend benötigten Polizeinachwuchs. Nicht nur, dass die Bewerberzahlen bei immer mehr Einstellungen nicht entsprechend mit ansteigen, sinkt auch die durchschnittliche Leistung beim Einstellungstest seit Jahren kontinuierlich.

Nun rächt sich, was ich im Landtag schon seit Jahren immer wieder kritisiere. Die Forderung nach immer mehr Einstellungen bei der Polizei wirkt sich gleichzeitig negativ auf die Qualität der Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, denn bei den seit Jahren kontinuierlich steigenden Einstellungszahlen hat sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen kaum verändert. Immer nur mehr Polizei zu fordern geht am Ziel vorbei, wenn gleichzeitig die Qualität darunter leidet. Denn dies schadet letztlich nur dem Rechtsstaat, dem Image der Polizei und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere in einem derart sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit zurecht eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistung ihrer Polizei erwarten dürfen.

Die Leistung einer Polizeibewerberin bzw. eines Polizeibewerbers bemisst sich nach dem sogenannten Rangordnungswert (ROW). Je höher dieser ist, desto weiter oben wird die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber in eine Rangliste eingetragen. Werden, wie z.B. im Jahr 2016, 1.920 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, bekommen die ersten 1.920 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste eine Einstellungszusage. Sagt jemand ab oder kann aus sonstigen Gründen doch nicht eingestellt werden, rückt die oder der Nächste auf der Liste nach.

Während im Jahr 2010 noch so gut wie alle letztlich eingestellten Bewerberinnen und Bewerber überdurchschnittliche Leistungen erbrachten, konnte im Jahr 2016 bereits ein knappes Drittel dieser Gruppe nur unterdurchschnittliche Leistungen vorweisen, und dies obwohl seit 2010 zusätzlich auch die durchschnittliche Leistung insgesamt signifikant gesunken ist.

Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommt, dass auch die Anforderungen in sportlicher und medizinischer Hinsicht (Anforderungen, die nicht in den ROW mit einfließen) ebenfalls seit Jahren herabgesetzt werden. Während die Polizei vor einigen Jahren die sportliche Leistungsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern noch selbst feststellte, reicht heute der externe Nachweis des deutschen Sportabzeichens sowie des DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen jeweils in Bronze. Und selbst dort haben sich die Anforderungen immer weiter reduziert. Musste ein männlicher, 19-29 Jahre alter Bewerber beispielsweise im Jahr 2012 eine Laufstrecke von 3.000m noch in 13:00 Min. absolvieren, hat er heute, je nach Altersstufe (inwischen gibt es drei statt wie vorher nur eine Altersgruppe im Bereich zwischen 19 und 29 Jahren), zwischen 16:50 Min. und 17:20 Min. Zeit. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun, das ist 3.000m Spazierengehen. Es gibt Anwärterinnen und Anwärter, bei denen sich nach(!) der Einstellung herausstellt, dass sie nicht einmal ihren Kopf unter Wasser tauchen können. Da frage ich mich schon manchmal, welcher Onkel denen wohl das Schwimmabzeichen bescheinigt hat, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Die Landesregierung schafft es einfach nicht, eine ausreichende Zahl an Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Schlechte Bezahlung, schlechte Aufstiegschancen sowie schlechte Voraussetzungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig immer mehr Belastung und Aufgaben. Unter solchen Bedingungen reicht das Argument des sicheren Arbeitsplatzes allein nicht mehr aus.

Wir müssen den Polizeiberuf attraktiv und modern gestalten, um mehr Menschen dafür zu interessieren. Außerdem könnte man, indem man auch Haupt- und Realschüler wieder für den Polizeidienst zulässt, die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig und auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Nur weil jemand kein Abitur hat, ist er nicht automatisch ein schlechterer Polizeibeamter, zumal auch die Bewerberinnen und Bewerber dieser Schulformen letztendlich dieselben Leistungen erbringen müssten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Abitur. Zunächst müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld der eigentlichen Ausbildung die Fachhochschulreife nachholen, da es sich bei der Polizeiausbildung in NRW um ein Fachhochschulstudium handelt. Dies wäre jedoch kein großes Problem, wie entsprechende Modelle anderer Bundesländer beweisen.

Die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen müssen sich die Frage stellen, was für eine Polizei sie zukünftig haben möchten. Möchten sie Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die gerade noch soeben für den Polizeidienst geeignet sind oder möchten sie lieber solche einstellen, die im vorderen Drittel des Leistungsspektrums liegen? Die derzeitige Situation jedenfalls hat nicht mehr das Geringste mit Bestenauslese zu tun. Bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern und knapp 2.000 Einstellungen im Jahr 2016 musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war. Zumal 203 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung im Nachhinein von sich aus zurückgezogen haben. Ich befürchte, dass das ausgerechnet 203 aus dem oberen Leistungsdrittel waren, denn solche Bewerberinnen und Bewerber bekommen natürlich auch Stellen mit deutlich besseren Konditionen in der freien Wirtschaft.

 

Die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/14518 und wird ab dem 21.03.2017 in der Datenbank des Landtages NRW verfügbar sein.

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/qualiltaet-von-polizeibewerbern-in-nrw-auf-rekordtief/feed/ 0
Der 9SW-Kurs zu Besuch im Landtag https://www.torsten-sommer.de/der-9sw-kurs-zu-besuch-im-landtag/ Mon, 20 Mar 2017 14:11:16 +0000 https://www.torsten-sommer.de/?p=2306 Der 9SW-Kurs der Johann-Gutenberg-Realschule, Fachschaft Sozialwissenschaften, zu Besuch im Landtag NRW Auszug eines Beitrags von Michael Schubert (In Gänze und Original auf der Webseite der Realschule zu finden) Dass Debatten im Landtag nicht langweilig sein … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Der 9SW-Kurs der Johann-Gutenberg-Realschule, Fachschaft Sozialwissenschaften, zu Besuch im Landtag NRW Auszug eines Beitrags von Michael Schubert (In Gänze und Original auf der Webseite der Realschule zu finden) Dass Debatten im Landtag nicht langweilig sein … Weiterlesen

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Zur Polizei-Aktion gegen Handy am Steuer http://www.oliver-bayer.de/zur-polizei-aktion-gegen-handy-am-steuer/ Mon, 20 Mar 2017 13:19:31 +0000 http://www.oliver-bayer.de/?p=2245 TOP 4, 17.03.2017 – LT NRW – Das Breitbandresumée der Piratenfraktion … http://www.vordenker.de/blog/?p=1752 Mon, 20 Mar 2017 11:02:02 +0000 http://www.vordenker.de/blog/?p=1752 Meine Rede am 17.03.2017 im Landtag NRW zu TOP 4 – Lehren aus der Legislaturperiode ziehen. Der Landtag muss Grundpfeiler einer effektiven Breitbandpolitik setzen – Antrag der Fraktion der PIRATEN – Drucksache 16/14381
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/14527

Aus dem Plenarprotokoll:
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Kollegen Dr. Paul das Wort. Bitte schön.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Vielen Dank. – Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir befinden uns in der Endphase der Legislaturperiode. Das ist eine gute Zeit, um ein Fazit zu ziehen und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft zu werfen.

Es hat kaum eine Plenarsitzung und kaum eine Wirtschaftsausschusssitzung in den letzten drei Jahren gegeben, die den Breitbandausbau nicht zum Inhalt hatten. Egal, ob politischer Antrag, Aktuelle Stunde, Haushaltsantrag oder Berichtswunsch im Ausschuss – das schnelle Internet war Ziel vieler parlamentarischer Initiativen.

Wir Piraten, aber auch die Kollegen von CDU und FDP haben es der Landesregierung nicht leicht gemacht, haben kritisch nachgefragt und immer wieder auf mehr Engagement, auf mehr Tempo gepocht. Das zeichnet eine gute Oppositionsarbeit auch aus.

Und unsere Debatten haben sich gelohnt. Auch wir Piraten haben dazugelernt und unsere Anträge weiterentwickelt, haben vor Vectoring gewarnt und echte Glasfasernetze eingefordert.

Inzwischen hat sich auch die Landesregierung zu einem Glasfaserziel bekannt, und das ist gut so. Dennoch: Die grundlegenden Herausforderungen des Breitbandbaus in Nordrhein-Westfalen sind noch immer nicht bewältigt. Sie sind im Grunde die gleichen wie zu Anfang der Legislaturperiode.

Zum einen gibt es immer noch die digitale Spaltung, also viel langsamere Netze auf dem Land als in der Stadt. Damit werden Regionen von der Digitalisierung abgehängt und damit auch von wirtschaftlichen und sozialen Teilhabechancen der modernen Wissensgesellschaft ausgeschlossen.

Zum anderen sind die sehr schnellen Gigabit-Anschlüsse für neun von zehn Haushalte, für die meisten Schulen und Unternehmen bis jetzt die absolute Ausnahme. Daran ändern leider auch die am Dienstag veröffentlichten Ausbauzahlen nichts.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und Eckpfeiler einer effektiven und ehrlichen Breitbandpolitik für die Zukunft setzen. Nur so kann der Landtag sicherstellen, dass die grundlegenden Herausforderungen auch wirklich angepackt und bewältigt werden.

Wichtig ist erstens, dass die Förderung und Regulierung auf Glasfasernetze bis ins Haus setzt. Dieses Infrastrukturziel hat sich in Brüssel noch nicht durchgesetzt und bedarf daher unser aller politischen Unterstützung.

Zweitens müssen wir von politischen Sonntagsreden wegkommen und stattdessen realistische Ziele und auch Instrumente benennen. Das geht nur, indem Zwischenziele gesetzt und überprüft werden.

Ein Beispiel: Das Ziel auszugeben, bis ins Jahr 2026 ein flächendeckendes Glasfasernetz haben zu wollen, ist das eine. Dann muss man aber auch von 25 % Versorgungsgrad im Jahr 2019 und 50 % Versorgungsgrad im Jahr 2020/21 sprechen und diese Ziele zunächst anvisieren. Da fängt das Problem an: Wie ist es möglich, innerhalb von zwei Jahren von 7 auf 25 % zu springen? Das geht nicht. Sie sehen: Zwischenziele machen eine realistische Betrachtung überhaupt erst möglich.

Drittens muss die Versorgung mit schnellem Internet als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge definiert werden, da sie einen wichtigen Baustein für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse darstellt. Anders werden vor Ort, in den Kommunen keine flächendeckenden Netze ausgerollt werden können, ist unsere Überzeugung.

Viertens brauchen die lokalen Akteure – egal ob Stadtwerke, Unternehmen oder Bürgernetze –, die Glasfaser bis in die Wohnungen bringen wollen, noch viel, viel mehr politische Unterstützung. Es muss Schluss sein mit dem Rosinenpicken gewisser Unternehmen, die mit dem Ausbau von Vectoring im Ortskern nachhaltige Glasfaserprojekte unwirtschaftlich machen.

(Beifall von den PIRATEN und Ralph Bombis [FDP])

Meine Damen und Herren, im Gigabit-Zeitalter können wir uns ein reines Durchwursteln nicht leisten. Lassen Sie uns gemeinsam Eckpfeiler einer effektiven Politik setzen, die einen echten Durchbruch im Breitbandausbau bewirken können.

Zum Entschließungsantrag der Union muss ich leider sagen, dass wir ihn ablehnen werden. Dort ist von Fördergutscheinen für Unternehmen die Rede. Das erinnert ein bisschen an Lebensmittelgutscheine nach dem Krieg. Das korrespondiert auch ein bisschen mit dem, was in Zeile 2362 des Wahlprogramms der Union steht. Darin stellt man sich nämlich vor, dass die Studenten demnächst am Eingang der Universität eine einheitliche Matrikelnummer aus dem Automaten ziehen. Das kann nicht die digitale Zukunft sein.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Er stellt ein Resümee und einen Ausblick in die Zukunft dar. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Paul. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Vogt.

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