Bei Whistleblowing haben Sozialdemokraten ihre Moral sogar doppelt

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Seit gestern müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter einer Steuerberatungsfirma und ein Journalist vor dem Luxemburger Bezirksgericht verteidigen. Und am 6. Juni jähren sich die Enthüllungen Edward Snowdens zum 3. Mal. Dass sich auch in Nordrhein-Westfalen eine Menge ändern muss, erklärt der Sprecher im Rechtsausschuss, Dietmar Schulz:

„Wir brauchen in Deutschland endlich eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen, die strafwürdige Fälle von Korruption, Insiderhandel, Steuervergehen oder Ethikverstößen und Ähnlichem öffentlich machen.

Whistleblower verdienen den Schutz der Gesellschaft, denn in ihrem Interesse handeln sie zumeist. Es widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden und darf doch nicht sein, dass derjenige härter bestraft wird, der eine Straftat oder die Verletzung von Grundrechten öffentlich macht als der, der sie begangen hat.

Besonders verwerflich ist für mich das heuchlerische Verhalten derjenigen, die sich in Sonntagsreden und in Interviews als Interessenswahrer der Whistleblower hervortun, bei nächster Gelegenheit aber aktiv einen besseren Schutz verhindern. Weiterlesen »

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 –

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Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.

Landtag Intern, Ausgabe 10, 27.11.2013

Veröffentlicht am von unter Ausgaben Landtag Intern.

Aus den Fraktionen

#SnowdenArt im Landtag NRW.
Nach den Initiativen zu Überwachungsskandal, NSA und Whistleblowing im letzten Plenum setzen wir jetzt noch einen drauf. Wir fordern den sicheren Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland. Dank Snowden wissen wir, dass jeder Nutzer moderner Kommunikationsmittel, vom normalen Bürger bis zur Bundeskanzlerin, im Visier der Geheimdienste ist. Jetzt wird er von seinem Heimatland USA politisch verfolgt und sein aktuelles Asyl in Russland läuft im Sommer 2014 ab. Als demokratischer Staat sind wir jetzt gefordert, denn es sind die Werte der Demokratie, für die er kämpft. Edward Snowden gebührt ein dauerhafter und sicherer Aufenthalt in Deutschland.
Außerdem wollen wir mit einer kleinen Anfrage herausfinden, ob es auch auf den Dächern von diplomatischen Vertretungen in NRW Spionageeinrichtungen gibt. Sollte das der Fall sein, dann müssen wenigstens in NRW die absurden Überwachungstätigkeiten der Geheimdienste gestoppt werden.
Und da Politik für uns auch kreativ ist, geben wir Edward Snowden ab sofort „künstlerisches Asyl“ im Landtag NRW. Wir widmen dem Aufdecker des größten Überwachungsskandals aller Zeiten eine ganze Bürger-Kunstausstellung. Alle Bürger sind aufgerufen, ihre Sicht auf Snowden und die Enthüllungen künstlerisch zu verarbeiten. Das kann in einem Ölgemälde, aber auch in Form einer Skulptur, Collage oder eines digitalen Kunstwerks sein. Die bis zum 1. Dezember 2013 eingereichten Werke werden nach Auswahl bis in den Januar 2014 in unserem Foyer ausgestellt. Als kleine Hilfestellung gibt es auf unserer Website www.piratenfraktion-nrw.de/snowdenart eine Vorlage in Form des Gesichtes von Snowden, die aber nicht zwingend verwendet werden muss. Kreativität ist gefragt. Und bei der nächsten Ausstellung im Landtag NRW möchten wir dann Edward Snowden persönlich begrüßen!

#SnowdenArt im Landtag NRW.

Schlag auf Schlag: „Landtag Intern“ macht den Aufschlag, die Abgeordneten retournieren.
Ausgabe komplett

#SnowdenArt verlängert

Veröffentlicht am von unter Deine Meinung!, Homepage.

Unsere Kunstaktion #SnowdenArt läuft auf Hochtouren. Uns haben bereits weit über ein Dutzend Kunstwerke erreicht – allesamt thematisieren auf ihre jeweilige Art den Whistleblower Edward Snowden. Dank ihm wissen wir von den Machenschaften von NSA & Co.

Zahlreiche Künstlerinnen und Künstler haben uns angesprochen, dass der Einsendeschluss (ursprünglich 02.12.13) zu kurz bemessen war. Sie bräuchten mehr Zeit, um noch weiter an ihren begonnenen Werken zu arbeiten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach und verlängern daher den Einsendeschluss für die Kunstwerke auf Montag, 6. Januar 2014, 23.59 Uhr. Weiterlesen »

100 Tage Prism & Co. – Was ist bislang passiert?

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Sonstiges.

Nichts.

Rein gar nichts ist passiert, seit Edward Snowden heute vor 100 Tagen zum ersten Mal über die Machenschaften von NSA und GCHQ berichtete. Die Bundesregierung konzentriert sich auf Ablenkungsmanöver, unternimmt aber nichts. Sie schützt weder die Bürger im Land, geschweige denn die Unternehmen.

Seit 100 Tagen wissen wir, dass das Internet unterwandert wird. Damals berichteten die Washington Post und der Guardian, was ihnen der Whistleblower Edward Snowden gesteckt hatte. NSA & Co. beobachten, was wir tun, was wir lesen, was wir suchen, was wir kaufen, ja sogar unser Kontoauszug ist nicht mehr sicher. Sogar wo wir uns aufhalten, ist nicht länger Privatsache. Per Knopfdruck können Spione alles über uns herausfinden – Passwörter, Surfverhalten, Krankheitsgeschichte, Aufenthaltsort… Sogar die Farbe und Größe unserer Unterwäsche ist für sie nachvollziehbar, wenn wir die Slips online eingekauft haben.

Die Empörung war zunächst groß. Aber was wurde in der Zwischenzeit korrigiert? Weiterlesen »

Ein Anschlag auf die Pressefreiheit

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Das Neueste, Europa und Eine Welt (A06), Homepage, Nico Kern, Pressemitteilungen.

Nach dem Festsetzen des Ehemanns von „Guardian“-Journalist Glenn Greenwald jetzt auch noch das: Um die Berichterstattung aus dem Snowden-Archiv zu beenden, hat der britische Geheimdienst GCHQ die Redaktion der Zeitung „The Guardian“ gezwungen, Festplatten zu zerstören. Dazu Nico Kern, Europapolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

Das ist der nächste Schritt hin zu einem Unrechtsstaat. Als sei die Überwachung unschuldiger Menschen und die Einschüchterung von Journalisten nicht genug, lässt der britische Geheimdienst jetzt auch noch Beweismaterial verschwinden.

Wenn die Geheimdienste in Großbritannien und den USA wirklich so harmlos wären, wie uns Kanzleramtsminister Pofalla und Konsorten weismachen wollen, wozu soll diese Aktion dann gut gewesen sein? Weiterlesen »

Pofalla steckt den Kopf in den Sand

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Das Neueste, Dirk Schatz, Homepage, Pressemitteilungen.

Zur Aussage von Kanzleramtsminister Pofalla, die NSA-Affäre sei beendet, die US-Behörden würden sich an Recht und Gesetz halten und ein No-Spy-Abkommen würde Deutschland künftig vor Überwachung schützen, sagt Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion:

Herr Pofalla kann nicht ernsthaft glauben, dass ein No-Spy-Abkommen an der derzeitigen Situation irgendetwas ändern würde. Schließlich arbeiten Spione geheim. Weiterlesen »

Piraten helfen Innenminister Jäger bei Hinweisstelle für anonyme Hinweisgeber

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Der von Innenminister Jäger gelobte „heiße Draht“ für anonyme Tipps zu Korruptionsfällen war lange Zeit kaltgestellt: Mindestens ein Jahr war niemand erreichbar. Erst nachdem die Piratenfraktion das MIK darauf aufmerksam machte, dass die auf der Seite MIK NRW: Korruption angegebene Telefonnummer für Bürger 0800/“KORRUPT“ keine Verbindung herstellte, reagierte das MIK und korrigierte die Nummer.

Das ominöses Internetportal, das Hinweisgebern die Möglichkeit geben soll, Informationen an das LKA NRW weiterzuleiten, wird zwar auf der Internetseite des Innenministeriums angekündigt, ist aber nicht auffindbar. Den Link einfach von der Seite zu entfernen, ist keine Form der Korruptionsbekämpfung.

Immer noch viel zu korrigieren, gibt es auch auf der Infoseite Korruption der Polizei. Unter http://www.polizei-nrw.de/artikel__101.html wird auf einen toten Link der Landeskartellbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen.

Frank Herrmann kommentiert: „Alles in allem zeigt ein Vergleich der Seite „MIK NRW: Korruption“ von heute mit der vom letzten Jahr, dass nichts passiert ist. Wo sind die vielen Anlaufstellen für anonymes Whistleblowing? Tote Hotlines und Weblinks ins Nirvana sowie fehlende Internetportale zeugen nicht davon, dass Herr Minister Jäger den Whistleblowerschutz und die Korruptionsbekämpfung ausreichend ernst nimmt. Wenn das der Einsatz ist, mit dem das Land NRW Korruption und andere Missstände insgesamt bekämpft, dann braucht man sich über die vielen Korruptionsskandale wie BLB und Co. nicht zu wundern.“

 

Whistleblowing und Hochschule – unsere Anträge am Freitag, 12. Juli 2013

Veröffentlicht am von unter Homepage, Innenausschuss (A09), Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (A10), Pressemitteilungen.

Das sind die Statements und Abstimmungsergebnisse:

Whistleblowing – eine Form von Zivilcourage, die unterstützt und geschützt werden muss

Drucksache 16/3437

Der Überwachungsskandal um „Prism“ und „Tempora“ wäre ohne einen Whistleblower wie Edward Snowden vermutlich nie ans Licht gekommen. Whistleblowing hat einen nachhaltigen Wert für die Gesellschaft. Weiterlesen »